Harry Czeke
Sitzungen
5/2
5/4
5/6
5/8
5/13
5/14
5/17
5/19
5/20
5/22
5/24
5/25
5/26
5/27
5/29
5/32
5/33
5/35
5/36
5/37
5/39
5/40
5/42
5/44
5/46
5/52
5/53
5/54
5/56
5/60
5/62
5/63
5/64
5/65
5/68
5/70
5/71
5/75
5/76
5/79
5/80
5/81
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel Heiterkeit hatten wir, glaube ich, zum letzten Mal bei der Diskussion zu Schulobst und Schulmilch.
Und, wie ich mich erinnere, vor vielen Jahren, am 11. November, bei der Debatte zu schwarzen Vögeln und der Bejagung derselben.
Eine Vorbemerkung sei mir noch gestattet. Ich habe meine Töchter nicht mit der Geschichte von den Bienen und der Bestäubung aufgeklärt.
Nunmehr zu Ihrem Gesetzentwurf. Seit Mitte der 80erJahre haben wir es in Europa, konkret in Mitteleuropa, mit einem rasanten Rückgang der Honigbiene und zugleich auch mit einem deutlichen Rückgang der Zahl der Imkerinnen und Imker zu tun. Die Vorredner gingen darauf schon ein.
Was wir alle aufgrund eines gewissen Bauchgefühls schon wahrgenommen haben, ist nunmehr mit einer Studie immerhin des Internationalen Bienenforschungsverbandes, IBRA, aktuell belegt worden. Hervorzuheben ist hierbei, dass mit der im Januar 2010 vorgelegten Studie erstmals ein gesamteuropäischer Zusammenhang dargestellt wird, während es bisher nur mehr oder weniger Meldungen aus einzelnen Regionen gab.
Es kann festgestellt werden, dass vor allem in Mitteleuropa und in den USA der Bienenbestand in bedrohlicher Weise zurückgegangen ist. Wenn man allerdings weiß, dass dagegen in den letzten 50 Jahren die Zahl der Bienenvölker weltweit um immerhin 45 % gestiegen ist, dann könnte man ja sagen: Dann importieren wir eben unseren benötigten Honig, und gut ist es.
In der Tat, Europa ist der weltweit größte Importeur von Honig. Die Bundesrepublik hat daran einen sehr hohen Anteil. Immerhin beträgt der Pro-Kopf-Verbrauch in der Bundesrepublik 1,4 kg. Wir müssen 80 % des verbrauchten Honigs importieren.
Wir wissen jedoch längst, dass es nicht allein um den Honig geht, sondern vor allem um die von den Bienen bereitgestellte Dienstleistung. Minister Aeikens sprach auch über den Milliardennutzen für die Landwirtschaft. Etwa 80 % aller Nutz-, Zier- und Wildpflanzen sind auf die Bestäubung durch die Honigbiene angewiesen. Für ein einziges Gramm Honig müssen ca. 8 000 bis 10 000
Blüten durch sie besucht werden. Hierin liegt das eigentliche Problem: Diese Dienstleistung lässt sich eben nicht importieren.
Wo sind die Ursachen für diese Entwicklung zu suchen? - Kollege Hauser hat es schon angesprochen. Es sind nicht nur der Klimawandel und der Landschaftswandel, sondern es ist eben auch das Problem, dass es sich nicht mehr rechnet, mit wenigen Bienenvölkern über das Land zu ziehen.
Ich kann mich noch an eine landwirtschaftliche Situation erinnern, bei der wir eine Ordnung hatten, wie es mit den Wanderbienen zu gehen hat.
Auch in der Branche ist eine Tendenz der Konzentration zu bemerken. Damit ist jedoch die flächendeckende Präsenz der Honigbiene nicht gesichert. Dazu kommen - auch das sagten die Vorredner schon - konzentrierte Bewirtschaftungsarten und eben Krankheiten und Schädlingsbefall, wie hier hauptsächlich durch die Varroamilbe.
Was wir aber auf keinen Fall unter den Teppich kehren wollen bzw. dürfen, ist die Tatsache, dass der Lebensraum nicht nur für die Honigbiene, sondern auch für die Wildbiene und andere Insekten überhaupt bei uns und in den Industriestaaten speziell ganz offensichtlich geschrumpft ist.
Die Bemühungen um den Erhalt der Bienenbestände reihen sich also in die Aufgabenstellung zum Erhalt der Artenvielfalt und der Biodiversität. Nicht umsonst - auch das ist gesagt worden - ist das Jahr 2010 von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt“ erklärt worden. Auf diese Zusammenhänge wollte ich hier unbedingt aufmerksam machen.
Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes. Das, was mit der Änderung bzw. Ergänzung erreicht werden soll, wollen wir, die Fraktion DIE LINKE, gern unterstützen. Als Züchter großer landwirtschaftlicher Nutztiere weiß ich sehr wohl, wie wichtig es ist, gesunde, leistungsfähige Nutztiere, auch Elterntiere, zu züchten, und dass es dazu einer zielstrebigen Arbeit bedarf, die nachvollziehbar und kontrollierbar sein muss. Nur so können eine planmäßige Vermehrung und Anpaarung sichergestellt und, wie in diesem Fall, wertvolles sowie gewolltes Erbgut - die Friedfertigkeit der Honigbiene ist ebenfalls schon angesprochen worden - über Generationen hin weitergereicht werden. Hierbei geht es in der Tat um Belange der Tierzucht; diese sind gesetzlich zu regeln.
Diese Regeln in das Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen mag eine Möglichkeit sein. Aber ob es nicht doch vorteilhafter wäre, diese Problematik in ein eigenständiges Gesetz zu gießen - auch wenn es im Text nachlesbar war -, ist aus meiner Sicht noch offen. Wir werden dies aber sicherlich im Agrarausschuss besprechen können.
Auf alle Fälle erweckt diese Verfahrensweise - diese Kritik kann ich Ihnen nicht ersparen - den Anschein, dass hier etwas mit heißer Nadel gestrickt wird, etwas, was bisher versäumt worden ist und noch schnell vor den Wahlen geheilt werden soll. Kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit Populismus.
Vielen Dank, für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle fest, dass einige Kolleginnen und Kollegen doch sehr werbegeschädigt sind, was das Band und die damit verbundene Sympathie angeht.
Ausgehend von der Situation und den Potenzialen unseres Landes im Bereich des Tourismus ist es schon richtig, dass wir uns neben dem Kultur- und Städtetourismus und - nicht zu vergessen - dem Kongress- und Seminartourismus und weiteren vor allem dem Aktivtourismus zuwenden.
Ich bin den Kollegen der SPD außerordentlich dankbar, dass das in zeitlicher Abfolge auch geschieht.
Hierbei haben wir in der Tat gute Ausgangsbedingungen, wenn nicht gar Alleinstellungsmerkmale zu bieten. Dabei denke ich unwillkürlich insbesondere an den Elberadweg, der bereits mehrfach zum beliebtesten deutschen Radweg gekürt wurde. Entlang dem „Blauen Band“ führt er von der Altmark über Magdeburg bis nach Anhalt über immerhin 330 km durch schönste Kultur-
und Naturlandschaften. 80 % des Elbauenwaldes befinden sich nun einmal in Sachsen-Anhalt.
Dieses blaue Band ist praktisch wie ein Nervenstrang, der die Regionen und Markensäulen unseres Tourismus miteinander verbindet. Ich denke, das ist auch seine Funktion. Hierbei kommen die Straße der Romanik und Gartenträume oder auch unser Schwerpunktthema Luthers Land zum Tragen.
Unter diesem Gesichtspunkt ist der Aktivtourismus nicht nur eine Frage des Gesundheitstourismus, sondern auch eine gute Möglichkeit, Bildung, Kultur und Erholung mit diesem Band zu vernetzen. Wir sind gut beraten, wenn wir aus diesem Strom die Energie schöpfen, mit der wir den Tourismus in Sachsen-Anhalt befördern. Insbesondere der Radtourismus erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Dessen unbenommen verdienen gerade die Praktiker vor Ort Wertschätzung ebenso wie die anderen Aktivposten im Tourismus ihre Förderung, wie zum Beispiel Wandern, Reitwandern und Wassertourismus als Spezies.
Ich denke, dass der Landestourismusverband und die entsprechenden regionalen Verbände unseres Landes bzw. auch die IMG und die TMG auf dem besten Wege sind, diese Potenziale zu pflegen und auszuschöpfen, auch wenn dies aus meiner Sicht gebündelt besser gelingen würde. Der Kollege Schrader ging schon darauf ein. Auch das Modell der Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt wäre eventuell nachahmenswert.
Damit komme ich zu dem vorliegenden Antrag. Natürlich können wir uns von der Landesregierung über den aktuellen Stand und aktuelle Tendenzen im Aktivtourismus berichten lassen, wie Sie es im ersten Punkt Ihres Antrags fordern. Wer aber die Veranstaltungen zum Tourismusbarometer auf der ITB oder die Fachveranstaltung „Tourismusbarometer Sachsen-Anhalt“ besucht, der braucht sich diese Zahlen nicht vorlegen zu lassen.
Mit dem zweiten Punkt des Antrags haben wir als Fraktion so unsere Probleme. Herr Schrader hat es schon einmal angedeutet. In der Sitzung des Arbeitskreises habe ich gesagt, dass es sich hierbei um einen Jubelantrag handelt, weil man sich bejubelt und weil die Landesregierung jubeln kann.
Wir haben nichts gegen ein Konzept, aber so kurz vor dem Ende der Legislaturperiode sehe ich nicht nur Probleme in zeitlicher Hinsicht. Was wäre denn bitte schön gewesen - wir haben diese Debatte gestern zwei Mal geführt -, wenn wir als Opposition sechs Monate vor dem Ende der Legislaturperiode ein Konzept gefordert hätten? - Hier wäre ein Geschrei losgebrochen. Uns wäre Populismus und vieles mehr vorgeworfen worden. Das hatten wir gestern schon.
Herr Haseloff hat in seiner Rede bereits angedeutet, dass mit Ihnen schon alles besprochen ist. Im November werde noch dieses und jenes gemacht, hinterlegt mit Investitionen. - Warum dann dieser Antrag? Das darf man sich durchaus fragen.
Vielleicht möchte sich der Tourismusminister mit Blick auf die kommenden Wahlen nicht dem Vorwurf aussetzen, dass er seinen zukunftsweisenden Thesen für die Ausrichtung der Tourismuspolitik des Landes, wie er sie zum Tourismustag im November 2009 vorgestellt hat, selbst nicht genügend Wertschätzung beigemessen hat. Auch das ist möglich.
Danach sollte der Aktiv- und Naturtourismus deutlich ausgebaut, in den nächsten Jahren eigenständig in der Kundenkombination bedient und mit Kommunikation unterlegt werden. Sachsen-Anhalt sollte als aktivtouristisches Reiseland nachhaltig - dieses Wort wird schon inflationär gebraucht - entwickelt und positioniert werden.
Hierbei konzeptionell vorzugehen ist sicherlich richtig. Wir haben jedoch Zweifel am Zeitpunkt. Das darf gesagt werden. Eigentlich müsste es im Tourismus doch richtig krachen.
Der Vorsitzende des Landestourismusverbandes - ich nehme ihm diese Freude tatsächlich ab - ist diesbezüglich sehr ruhig. Sein Stellvertreter ist immerhin Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses. Ich könnte mir nichts Besseres vorstellen.
Ich sage aber auch: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Man hätte sich die Broschüre „Aktiv im Naturreich“ zu Gemüte führen sollen. Ich bin von diesem Heft sehr begeistert gewesen, aber nicht deshalb, weil mich auf der ersten Seite mal keine Ministerin und kein Minister angrient. Sondern es ist Herr Ibe. Das ist schon sehr wohltuend.
Ich schaue natürlich immer erst, ob Reittourismus auch vorhanden ist. Man hat nichts dem Zufall überlassen. Man hat sogar einen CDU-Bürgermeister auf das Pferd gesetzt, um das Reiten in der Altmark zu verdeutlichen. Das kann ich mir für spätere Zeiten auch anders vorstellen.
Vielen Dank, meine Damen und Herren. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss.
Erstens. Frau Kollegin, finden Sie die 48 Seiten qualitativ gut und die Angebote, die darin enthalten sind, nutzbar?
Zweitens. Ich frage Sie: Wie halten Sie es mit dem touristischen Slogan „Wir in Sachsen-Anhalt stehen einfach früher auf“? Sie kommen mit diesem Antrag deutlich mehr als ein Jahr zu spät.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Kosmehl, resignieren Sie nicht.
Das hörte sich ja wie eine Verabschiedungsrede an. Wenn Sie nicht in einer Vorbesprechung dafür gesorgt hätten, dann hätten wir diese lebhafte Debatte zu diesem Thema nicht gehabt. Das wäre auch schade.
Vor genau einem Jahr hat meine Fraktion den Antrag mit der Überschrift „Integrationsverantwortung der Landtage gerecht werden“ eingebracht, zu dem heute eine Beschlussempfehlung des Europaausschusses vorliegt.
Ich erinnere mich lebhaft an den spontanen Versuch des Kollegen Kosmehl, den Ältestenrat mit einer Initiative zu überraschen. Der Coup ist zwar ins Leere gelaufen, aber zu unserem Antrag liegt heute eine Beschlussempfehlung vor, die aus unserer Sicht immerhin ausbaufähig ist.
Ausschlaggebend für unseren Antrag waren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur ungenügenden Mitbestimmung der Parlamente beim Zustimmungsgesetz zum Lissabonner Vertrag und die Entschließung der Landtagspräsidentinnen und -präsidenten kurz darauf im August 2009, die ebenfalls eine bessere Mitsprache
- Gesundheit! - auch auf der Ebene der Landtage forderten.
Inzwischen haben die Landtagspräsidentinnen und -präsidenten diese Forderung in der Stuttgarter Erklärung am 21. Juni 2010 erneuert. Das ist für mich ein Zeichen dafür, dass es aktuell genug ist.
Zunächst sind wir erfreut, dass die vorliegende Beschlussempfehlung das schwierige Zusammenspiel zwischen der Landesregierung und dem Parlament in Sachen Mitgestaltung und Umsetzung der EU-Politik aufgreift.
Bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung haben wir uns der Stimme enthalten, da unser Antrag nicht vollumfänglich übernommen wurde. Wir teilen die Auffassung der Landtagspräsidentinnen und -präsidenten und haben das auch im Antrag formuliert, dass das Landesrecht angepasst werden muss, damit der Landtag seiner Verantwortung gegenüber der Landesregierung und der Öffentlichkeit gerecht werden kann.
Hierfür bedarf es einer hinreichenden Beratungszeit, die aufgrund der derzeitigen Verfahrensabläufe im Bundesrat nicht gewährleistet ist. Hierfür muss die Geschäftsordnung des Bundesrats - wie die des Bundestags - aufgrund des Lissabon-Urteils angepasst werden. Dies sahen die Vertreter der Koalitionsfraktionen im Europaausschuss allerdings anders.
Die zu dieser Thematik durchgeführte Anhörung war sehr aufschlussreich. Die Meinungen der Sachverständigen gingen auseinander bei der Frage, inwieweit die Landesregierung im Bundesrat an Stellungnahmen des Landtags gebunden sein müsse. Mit Bezug auf das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagte ein Anzuhörender - ich zitiere -:
„Mit dem Urteil hat das Gericht vordemokratischen Vorstellungen eine Absage erteilt, die behaupten, die Exekutive habe aus funktionalen oder anderen Gründen … einen autonomen Entscheidungsspielraum, indem sie vom Parlament nicht programmiert werden könne. Das entscheidende Organ zur Legitimierung ist jeweils das Parlament. Das heißt, das Parlament kann die Exekutive entsprechend programmieren und durch Stellungnahmen … binden. So muss es aus dem Demokratiegebot des Grundgesetzes abgeleitet werden.“
Revolutionen aufgrund dieses Demokratieverständnisses sind eher nicht zu befürchten, stützen doch in der Regel die parlamentarischen Mehrheiten ihre Regierung und deren EU-Politik. Bisher hat der Europaauschuss auf Initiative der LINKEN zwei Stellungnahmen zu EUGrünbüchern erarbeitet, nämlich zur europäischen Bürgerinitiative und zur europäischen Energiepolitik. Sie bekamen in der Folge die Handschrift der Koalitionsfraktionen und hatten nichts mehr mit unseren Intentionen gemein.
Recht intensiv haben wir zudem in dieser Legislaturperiode versucht, in den Fachausschüssen EU-Themen zu platzieren. Wir haben uns also an die eigene Nase gefasst. Zu einer Stellungnahme von dort hat es bisher nicht gereicht. Als Opposition blieb wenigstens das Verdienst der Herstellung einer öffentlichen Diskussion zur EU-Politik. Nicht mehr, aber auch nicht weniger ist die Aufgabe eines kleinen Parlaments im EU-Gefüge.
Bei einer Informationsreise des Europaauschusses nach Schottland erfuhren wir, dass dort neben dem Europaauschuss die einzelnen Fachausschüsse verpflichtend Abgeordnete abgestellt haben, die den europapolitischen Aspekt beleuchten. Auch personell ist die Verwaltung des schottischen Parlaments für die Aufarbeitung von EU-Vorlagen besser aufgestellt. Im schottischen Parlament - ähnlich wie im europäischen Parlament - wird scheinbar auch stärker an der Sache orientiert abgestimmt als nach Fraktionsbindung.
Zurück zu unserem Landtag. Wenngleich alle Beteiligten eine Informationsungleichheit zwischen Exekutive und Legislative konstatieren, löst der Anschluss an die Informationsflut aus Brüssel das Problem der Verwertung und Bewertung der Informationen noch nicht.
Zu Recht bemerkte ein Anzuhörender, dass diese Informationen - so wörtlich - „zu Wissen veredelt werden müssten“. Dazu bedürfte es allerdings eines wissenschaftlichen Dienstes oder eines auf EU-Vorlagen spezialisierten Verwaltungsbereichs, über die beispielsweise der Bundestag verfügt.
Dazu zählt unserer Meinung nach auch die Überlegung zur Schaffung unabhängiger Informationsquellen. Als Beispiel nenne ich die möglichen Zusammenschlüsse der Landtage für eine Vertretung in Brüssel, auf die meine Vorredner bereits eingegangen sind. Außerdem nenne ich die arbeitsteilige Koordination der Europaausschüsse der Landtage mit thematischen Schwerpunktsetzungen.
Im Übrigen teilen wir die Ansicht der Sachverständigen, die zumindest die Überführung der Landtagsinformationsvereinbarung in die Landesverfassung anregten, und zwar analog der Regelung des Artikels 34a der Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Der Bayerische Landtag hat als Erster auf die derzeit in den Landtagen stattfindende Diskussion zur Europafähigkeit reagiert und sein Informationsgesetz zu einem Beteiligungsgesetz weiterentwickelt.
In diesem Sinne freuen wir uns auf die in der Beschlussempfehlung beibehaltene und zweimal verschobene Berichterstattung der Landesregierung. Herr Tögel, das verdanken wir auch Ihnen, was die eigene Nase angeht.
Eine letzte Bemerkung: Ich finde es scheinheilig, Herr Tögel, wenn Sie sagen, wir sollten mehr in die Fachausschüsse geben. Denken Sie beispielsweise an die Problematik Agrarpolitik. Wenn wir eine Debatte zur gemeinsamen Agrarpolitik beantragen, die jetzt aktuell ansteht, und Sie sagen, das soll in die Fachausschüsse, dann sage ich: Dazu hat der eine oder andere zu wenig Ahnung. Aus dem Wirtschaftsausschuss, dem Sie vorsitzen, bekommen wir die Sachen oft zur Kenntnisnahme zurück. Das ist aus meiner Sicht scheinheilig. Nach einem Jahr ist es aber endlich so weit mit dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 ist das EUSchulobstprogramm in Sachsen-Anhalt angelaufen. Wie den Angaben des Landwirtschaftsministeriums zu entnehmen war, war die Nachfrage deutlich höher als eingeschätzt. Einige Regionen und Landkreise im Land wurden gar nicht bedacht, so zum Beispiel Gardelegen und Wittenberg.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie wurden die am EU-Schulobstprogramm teilnehmenden Kitas und Grundschulen ausgewählt? Welche Informationen gab es wann im Vorfeld für die Einrichtungen?
2. Welche Vorbereitungen hat die Landesregierung getroffen, um die Weiterführung im kommenden Schuljahr unter verbesserten Bedingungen zu gewährleisten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, unser Antrag mit dem Titel „Mehr Transparenz für öffentlich-private Partnerschaften“ ruft bei den meisten Kolleginnen und Kollegen gewisse Assoziationen hervor. Als Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ist Ihnen PPP, also die Beteiligung privater Bauunternehmen, zumeist im Bereich des Schulbaus, sicherlich schon begegnet. Als Landtagsabgeordnete waren wir alle mit dem Bau der bundesweit ersten teilprivat betriebenen Justizvollzugsanstalt in Burg-Madel konfrontiert.
PPP - Public Private Partnership - zu Deutsch: öffentlichprivate Partnerschaft - ÖPP - bezeichnet also das Finanzieren und, wie bei der JVA, auch das Betreiben von staatlichen Einrichtungen durch private Unternehmen.
Nach Angaben der ÖPP Deutschland AG, die im Jahr 2008 gegründet wurde und die Banken, Baukonzerne, Regierungen des Bundes und der Länder sowie kommunale Vertretungen eint, gibt es bundesweit aktuell etwa 150 PPP-Modellprojekte. Das entspreche lediglich 4 % aller öffentlichen Baumaßnahmen und müsse dringend auf mindestens 12 % ausgebaut werden, meint die Deutschland AG. Dies meinen also die Lobbyisten.
Dass PPP oder ÖPP größere Entwicklungspotenziale habe, meint auch die EU-Kommission in ihrer Mitteilung
- wie gesagt, nur in einer Mitteilung - vom November 2009 - dies ist auch der Anlass für unseren Antrag. Das zeigt sich schon bei dem ausufernden Titel des Papiers KOM(2009) 615: „Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels: Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften“.
Da jedoch in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise die Zahl der Projekte stagniere, sei es - ich zitiere - „umso dringender und wichtiger, neue Möglichkeiten zur Förderung und Entwicklung von ÖPPs zu eruieren“.
Die EU-Kommission sieht folglich den Beitrag der EU für mehr ÖPP insbesondere bei der Finanzierung durch die Strukturfonds. Dies geschehe zum Teil jetzt schon durch die Wirtschaftsprogramme Jaspers, Jessica und Jeremie. Laut Papier sollen ÖPPs aber langfristig eine stärkere Rolle spielen. Deshalb will die EU-Kommission eine ÖPP-Fachgruppe einsetzen, die den Mitgliedstaaten Maßnahmen - ich zitiere - „zur Beseitigung der Hindernisse für die Entwicklung der ÖPPs und zur Förderung ihrer Nutzung erarbeitet“. - Dies ist auf Seite 14 der Mitteilung nachzulesen.
Im Fazit auf Seite 17 wird es dann konkret - ich zitiere -:
„Die Kommission überprüft die einschlägigen Vorschriften und Verfahren, um zu gewährleisten, dass es in Fällen, in denen Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt fließen, bei der Zuweisung öffentlicher Mittel keine Diskriminierung zwischen der privaten oder öffentlichen Verwaltung des Projekts gibt.“
Hierzu muss ich, falls sich jemand an dem Wort „Verwaltung“ stört, sagen: Das ist eine Schwäche der Übersetzung, gemeint ist „öffentliche oder private Hand“.
Während das EU-Papier im Bundesrat im Februar auf breite Zustimmung traf, möchten wir doch auf die kritischen Punkte bei PPP und deren weiterer Förderung eingehen. Der Vorschlag der Kommission, EU-Strukturfondsmittel stärker an die Vergabe in Form von PPP zu binden, muss vor dem Kontext der beginnenden Haushaltsverhandlungen zum EU-Haushalt ab dem Jahr 2014 gesehen werden.
Das gibt einen Vorgeschmack auf die Ausrichtung: noch mehr Wettbewerb statt sozialem Ausgleich, mehr Geld für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Außenwirkung der EU, weniger Geld für unterfinanzierte öffentliche Haushalte und ihre Aufgaben. - Damit sind wir wieder bei PPP.
Was ist das Hauptargument der PPP-Fans? - Die Finanznot der öffentlichen Haushalte. Ich zitiere Herbert Bodner, einen der ausgewiesenen Fans von PPP und Präsident des Hauptverbandes der Bauindustrie sowie Vorstandschef der Bilfinger Berger AG, Deutschlands zweitgrößtem Baukonzern:
„Wir sind davon überzeugt, dass die öffentliche Hand angesichts der Kassenlage verstärkt auf PPP-Projekte zurückgreifen muss.“
Das sagte er dem „Handelsblatt“ am 5. Oktober 2009 anlässlich der Übergabe „seines“ Gefängnisses in BurgMadel.
Aber sind fehlende Mittel der öffentlichen Hand gute Voraussetzungen für eine Partnerschaft? - Die Not des einen wird zum Geschäft des anderen. Der Eigentümer wird zum Mieter, und das in Verträgen mit einer Dauer
von bis zu 30 Jahren. Das geschieht noch dazu in sensiblen staatlichen Aufgabenbereichen wie dem Strafvollzug, der Bildung, der Verwaltung.
PPP kann keine Lösung für verschuldete Kommunen, Länder oder den Bund sein. Es ist maximal eine kurzzeitige kreative Buchführung, weil die jahrelangen Mietzahlungen an den Investor nicht als Schulden ausgewiesen werden. Außerdem verlieren die Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Möglichkeit, über das mit Steuergeldern bezahlte Eigentum mitzubestimmen. Diese Einschränkung der demokratischen Kontrolle führte im vergangenen Jahr dazu, dass der Leipziger Stadtrat die Sanierung von Schulen mittels PPP ablehnte.
Bei den meisten kommunalen Projekten in zweistelliger Millionenhöhe haben regionale kleinere Firmen nicht einmal eine Chance bei der Vergabe, wie auch die Anhörung vor dem Wirtschafts- und dem Finanzausschuss im Jahr 2007 im Landtag ergab.
PPP ist völlig intransparent und undemokratisch, wenn Verträge seitens der Investoren, Berater und Banken dem Betriebsgeheimnis unterstellt und somit ungesehen abgesegnet werden oder wenn nach Einsicht vertraglich Stillschweigen vereinbart wird, wie es in Halle und Magdeburg schon der Fall war. - So viel zu dem öffentlichen Partner.
Jetzt zu dem privaten. Dieser hat im Gegenzug eine langfristige planbare Gewinneinnahme, was im Baugeschäft sonst normalerweise nicht der Fall ist. Nun kann man Privatunternehmen die Orientierung auf Gewinnmaximierung schwerlich vorwerfen, allerdings sind die Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand dafür nicht die richtige Spielwiese; denn hierbei geht es um das Gemeinwohlinteresse. Diesen Zielkonflikt kann PPP nicht ausräumen.
Kommen wir noch einmal auf das Betreibermodell der JVA Burg-Madel zurück. Die Anwälte und Berater der Bilfinger Berger AG haben einen 3 000 Seiten mächtigen Vertrag in 13 dicke Ordner gequetscht. Ich will jetzt nicht fragen, wer das wirklich alles gelesen hat - eventuell die Frau Justizministerin.
Herr Doege hat im Finanzausschuss am 4. Dezember 2006 zu bedenken gegeben, dass der Ausschuss, wenn er die vom Landesrechnungshof erhobenen Einwände ernsthaft prüfen wolle, das gesamte umfangreiche Vertragswerk durcharbeiten müsse. Dies könne nicht die Aufgabe des Ausschusses sein und dürfte sein Leistungsvermögen überschreiten. - Na, ja.
Jedenfalls hat Sachsen-Anhalt jetzt eine Vollzugsanstalt, in der Dienstleistungen wie Essensausgabe, Werkstätten, Bibliotheken und Wäschedienst privatisiert sind. Das Land bezahlt dafür monatlich 1,7 Millionen €; das ergibt im Jahr insgesamt 20 Millionen € und bis zum Jahr 2034 mehr als 510 Millionen €. Das ist ein Supergeschäft für den Konzern aus Mannheim, wie ich denke. Er hat lediglich 10 % der Gesamtkosten inklusive Baukosten, also 100 Millionen €, investiert. Bei einem so geringen Projektrisiko reichte das den Banken zur Finanzierung.
Um eine ordentliche Rendite aus PPP zu ziehen, sparen die Investoren an Personal und Material oder auch an der Qualifizierung des Personals.
Am 30. November 2009 beklagte der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Anton Bachl ge
genüber der Nachrichtenagentur ddp Folgendes: Der Bau der JVA Burg-Madel als PPP-Projekt sei deutlich teurer geworden als die Errichtung einer solchen Einrichtung in Eigenregie des Landes. Nicht zuletzt aufgrund dieser Erkenntnis habe Bayern erst vor Kurzem die Planung für ein PPP-Projekt zur Errichtung einer JVA in Augsburg gestoppt.
Die Probleme in Burg seien nicht nur finanziell gravierend, sondern vor allem auch struktureller Natur. Der hohe Krankenstand sei vorrangig in der schlechten Bezahlung, in fehlenden Beförderungsperspektiven und in der nachlassenden Motivation der Bediensteten begründet. Der BSBD warnte davor, dass am falschen Platz der Gesellschaft gespart werde.
Ein wichtiger Aspekt bei PPP ist somit die Auswirkung auf die Beschäftigten, insbesondere die der öffentlichen Verwaltung. Es bedeutet: Vorhandene öffentliche Fachkompetenz von den Bauabteilungen bis zu Fachverwaltungen im Kultur- und Sozialbereich werden verdrängt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ihrer angestammten Tätigkeit mittelfristig beraubt. Somit wird die Fähigkeit des Staates geschwächt, sich selbst wirtschaftlich im öffentlichen Interesse zu organisieren. Deshalb opponiert neben der GEW und Ver.di auch der Städte- und Gemeindebund gegen die Euphorie in Bezug auf PPP.
Selbst wenn man diese politische, gesellschaftliche Problematik ausblendet und PPP rein fiskalisch betrachtet, zeigt sich eine negative Bilanz. Bereits im Jahr 2006 haben die Präsidenten der Landesrechnungshöfe in einem Beschluss festgehalten - ich zitiere -:
„Bei PPP-Projekten treten andere laufende Ausgaben an die Stelle von Zins- und Tilgungslasten und belasten künftige Haushalte. PPP-Projekte, die sich die öffentliche Hand konventionell finanziert nicht leisten kann, darf sie sich ebenso wenig alternativ finanziert leisten.“
Der hiesige Landesrechnungshof kam bei einer aktuellen Wirtschaftlichkeitsprüfung der PPP-Projekte in Halle zu der Bewertung, dass es bei den meisten Objekten keine Vorteile bringe. Dies ist nachzulesen in der OnlineAusgabe vom 6. April 2010. Nach Einschätzung des Landesrechnungshofes werden für Halle finanzielle Mehraufwendungen während der 25-jährigen Vertragslaufzeit entstehen.
Eine Alternative kann unseres Erachtens nur sein, die Kommunen und Länder wieder in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben erfüllen zu können. Statt einer Fortführung der jahrelangen verfehlten Steuerpolitik muss es Einnahmen für die Kommunen geben.
Der Städte- und Gemeindebund rechnet im Jahr 2010 mit einer Verschuldung in Höhe von 15 Milliarden €. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, im Bundesrat die aufgabenbezogene Finanzierung der öffentlichen Haushalte einzufordern. Ein hilfreiches Instrument dafür ist die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage der Kommunen an Bund und Land.
Noch ein Zitat zur Thematik von Herrn Seibicke aus der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses am 4. Dezember 2006:
„Herr Seibicke unterstreicht, der Landesrechnungshof habe nicht einzelne risikobehaftete
Punkte aus einem ansonsten zustimmungsfähigen Vertragswerk herausgegriffen. Der Landesrechnungshof sei im Rahmen der Prüfung vielmehr zu der Auffassung gelangt, dass die Risikoverteilung des Vertragswerkes insgesamt in der vorliegenden Fassung nicht ausgewogen sei. Bei einem derartigen Projekt sollte Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen.“
Die Abstimmung zeigte leider ein anderes Bild.
Findige Zungen übersetzen „PPP“ übrigens mit „Pleiten, Pech und Pannen“. Es fehlt vor allem die Transparenz. Auf der Internetseite des Landes werden aktuell acht Projekte genannt - ohne Umfang, Dauer und Kosten. Andere Projekte wie das Amtsgericht Wernigerode, die Walpurgistherme in Thale, die Ortsumgehung Wernigerode oder die Rettungswache, das Katasteramt in Wernigerode fehlen ganz.
Deshalb sollte - so sieht es unser Antrag vor - den Abgeordneten in allen Fachausschüssen Einblick gewährt werden, welche Perspektiven und welche Auswirkungen PPP haben, auch und gerade im Zusammenhang mit dem EU-Dokument zum Ausbau der PPP. Ich hoffe, dass wir wirklich mehr Transparenz bei diesem Thema erreichen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Debatte hat deutlich gemacht: Wenn die Europäische Union in einen Prozess eingreift, wird es schon ein wenig schwierig. Meine Vorredner sind darauf eingegangen. Sie wussten dann gar nicht mehr: Geht es um die JVA oder die Kommunalfinanzen? Oder geht es um das Verhältnis Bund/Länder, PPP? Oder worum geht es überhaupt?
Herr Wolpert, ich muss deutlich sagen: Natürlich gibt es ein Recht auf Einsicht. Aber wenn ich das jetzt einmal kommunal betrachte: Wo habe ich denn Augenhöhe?
Ich habe das doch deutlich gemacht, als ich gesagt habe: Das eine ist der kommunale Partner und das andere ist der private Partner. Ich setze mich als kommunaler Ehrenamtler mit einer Beratungsfirma und Rechtsanwälten an einen Tisch und versuche, auf Augenhöhe mit ihnen zu diskutieren.
Wenn ich als Vertreter einer schon verschuldeten Kommune dann noch die Möglichkeit habe, mich eines Fachanwalts zu bedienen, ist das aber auch noch nicht die Augenhöhe, unter der ich es verstehe. Wenn mir dann noch 3 000 Seiten auf den Tisch gelegt werden - wie in dem einen von mir zitierten Beispiel -, dann wird es schon schwierig.
Ich gebe zu: Nicht jede Kommune baut jedes Jahr eine Justizvollzugsanstalt, und das auch noch in PPP.
Unter Punkt 1 unseres Antrages steht, dass PPP keine Lösung für verschuldete Kommunen darstellen. Dadurch ist es doch aber im Grundssatz nicht ausgeschlossen. Ich habe jetzt immer nur gehört: Nein, nein, das funktioniert so nicht.
Unter Punkt 4 haben wir deutlich gemacht, dass wir über die normale Berichterstattung des Fortgangs im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hinaus das, was wir heute mit PPP angesprochen haben, behandelt haben möchten.
Wenn die EU in ihrer Mitteilung, obwohl sie gar keine Kompetenz dafür hat, dies schreibt, dann - - Das ist das Verfahren. Das heißt aber, Lobbyisten haben Gehör gefunden. Ich zitiere es noch einmal. Auf der Seite 17 steht als Fazit:
„Die Kommission überprüft die einschlägigen Vorschriften und Verfahren, um zu gewährleisten, dass es in Fällen, in denen Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt fließen, bei der Zuweisung öffentlicher Mittel keine Diskriminierung zwischen der privaten und der öffentlichen Hand des Projektes gibt.“
Das bedeutet nicht nur, dass sie es überprüfen, sondern sie werden gewährleisten, dass PPP oder ÖPP tatsächlich zum Zuge kommen. Das will ich noch einmal deutlich machen.
Herr Seibicke hat darauf hingewiesen, dass das, was als Kriterien in der Wirtschaftlichkeitsberechnung auch über die Taskforce des Bundes bei Burg-Madel angewendet wurde, so nicht mehr angewendet werden sollte und dass es um eine Aktualisierung hierzu geht.
Das ist auch schwierig. Ich muss bei diesem Beispiel bleiben. Es gibt zu dem Vertragswerk wiederum sechs Unterverträge. Herr Bullerjahn hat es angesprochen: In der öffentlichen Variante, die vorgelegt wurde, waren 11 Millionen € für die Ausrüstung der Werkstätten vorgesehen. Dieser Titel kommt in PPP und Bewirtschaftung gar nicht vor. Also, dass das eine einheitliche Bewirtschaftungskriterienlinie ist, wage ich zu bezweifeln.
Ich habe auch gesagt: Es geht uns um eine aufgabenbezogene Finanzierung der öffentlichen Haushalte. Das, was zu leisten ist, müssen sie auch können. Sie sind jetzt darauf eingegangen, dass eine verschuldete Kommune dann keine Kreditzusage erhalten dürfte. Genau das sehen wir anders. Das, was erledigt werden muss, muss dann eben gelöst werden, das heißt: Kreditgenehmigung.
Wir wissen aber auch, dass ein öffentlicher Träger die Kredite wesentlich zinsgünstiger erhält als ein privater. Wie hoch nun die Rendite im Kapital ist, das ist zurzeit sicherlich Verhandlungssache.
Ich muss es noch einmal sagen, Herr Finanzminister, weil Sie so ungläubig nachfragten: Die Mitteilung war Anlass für unseren Antrag und die JVA eigentlich nur das Beispiel. - Das will ich der Vollständigkeit halber sagen.
Wir beantragen die Behandlung im Innenausschuss. Der Rechtsausschuss kann nicht ausgeklammert werden, ebenso der Verkehrs- und der Finanzausschuss. Weil es sich um eine europäische Mitteilung handelt, beantragen wir die Federführung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. - So viel dazu. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf feststellen, dass nicht nur das Wetter den einen oder anderen Zeitgenossen etwas durcheinanderbringt, sondern auch die strikte Einhaltung unserer Tagesordnung heute.
Die Fraktion DIE LINKE wie auch ich persönlich haben die Änderung der Beitragsverfahrenspraxis der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit Unbehagen und Unverständnis zur Kenntnis genommen. Ich hoffe, dass es Ihnen auch so gegangen ist, da hiervon gerade sehr viele kleine Waldbesitzer betroffen sind. Wenn man über etwaige Folgen dieser Handhabung nachdenkt und gerade das klein strukturierte Waldeigentum zur Disposition gestellt werden könnte, ist diese Angelegenheit für uns nicht allein eine finanztechnische, sondern auch eine politische Frage.
Ich möchte aus einem Schreiben einer Forstbetriebsgemeinschaft an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zitieren. Unter viertens steht hier:
„In Ansehung der forstlichen Ertragslage hat Ihre Anfrage zudem für die Mehrzahl der kleinen Waldbesitzer existenzielle, ja substanzverzehrende Bedeutung. Es erstaunt, dass schon dieser Umstand nicht vorab Berücksichtigung fand.“
Daher ist es uns wert, dieses Thema, das gegenwärtig im Waldbesitzerverband und in den FBG hitzig diskutiert wird, in diesem Hohen Hause anzusprechen, um dann im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über weitere Verfahrensweisen zu diskutieren.
Worum geht es? - Für diejenigen, die damit weniger zu tun haben: Die Forstbetriebsgemeinschaft als juristische Person hatte für ihre Mitglieder insgesamt 30 € Jahresbeitrag zu bezahlen. Ab 1. Januar 2010 wird gefordert, dass jedes waldbesitzende Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft als forstwirtschaftliches Unternehmen eingestuft wird und unabhängig von der Flächengröße einen Beitrag von 40 € zu bezahlen hat. Der Flächenbeitrag kommt dann noch dazu.
Der erforderliche Grund- und Flächenbeitrag der Privatwaldbesitzer wurde bisher über die Forstbetriebsgemeinschaften bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entrichtet. Die Mitglieder der FBG genossen damit den Versicherungsschutz. Künftig sollen die Beiträge von allen Mitgliedern, unabhängig von der Größe und dem Bewirtschaftungszustand ihrer Waldfläche, erhoben werden.
Diese Beitragsverfahrenspraxis ist aus unserer Sicht abzulehnen, weil sie in keiner Weise den Besonderheiten der Waldbewirtschaftung entspricht und damit in ihrer Undifferenziertheit zugleich unangemessen und ungerecht ist.
Es ist bekannt - dazu hätte es des Änderungsantrages von CDU und SPD nicht bedurft -, dass die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, hier der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, eine Pflichtmitgliedschaft aller Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ist, der sie sich nicht entziehen können. Aber gerade deshalb fordern wir hierbei Angemessenheit und differenziertes Herangehen.
Bei einer Krankenversicherung ist es auch so, dass bei einer extrem starken Beitragserhöhung ein Wahlrecht eingeräumt wird. Das hat man hierbei nicht. Es ist also eine Pflichtmitgliedschaft vorgesehen.
Aus der Natur der Sache heraus werden Waldflächen nicht kontinuierlich, sondern in sehr sporadischen Zeitabständen bewirtschaftet. Das heißt, sie werden über Jahre oder Jahrzehnte nicht bewirtschaftet oder nur in begrenztem Umfang, wenn es beispielsweise um Waldsicherungsmaßnahmen oder Ähnliches geht. Abgesehen von einzelnen Waldschutz- und Pflegemaßnahmen haben meist erst Generationen später einen akuten Arbeitsbedarf im Wald, wenn zum Beispiel die Enkel die Früchte der Arbeit ihrer Großeltern einfahren dürfen und können.
In diesem Sinne stellen sich zum Beispiel die Risiken im Unfallgeschehen im Falle von Holzeigenwerbung sehr differenziert dar, was in der Höhe und der Art der Beitragsentrichtung angemessene Berücksichtigung finden sollte. Hierbei ist andererseits auch die Verfahrenspraxis
zu berücksichtigen, dass ausschließlich Lohnunternehmen, die ebenfalls berufsgenossenschaftspflichtig sind, für Waldarbeiten herangezogen werden; in diesem Fall werden Beiträge doppelt erhoben. Aus unserer Sicht ergibt sich außerdem eine gewisse Gefahr für den Erhalt des kleinteiligen Waldeigentums, was wir sehr bedauern würden.
Dies alles sind Fragen, die es mit den Betroffenen zu klären gilt, denen wir uns als Politiker zuwenden und bezüglich deren wir uns auch positionieren sollten. Für uns als DIE LINKE gilt beim Beitrag das Gebot der Gerechtigkeit und Angemessenheit. Das erwarten übrigens auch die privaten Waldeigentümer, ihr Interessenverband und die Forstbetriebsgemeinschaften, die ausdrücklich darum gebeten haben und auch der Berufsgenossenschaft schriftlich angezeigt haben, dass sie die Gesamtsituation im politischen Raum thematisieren werden.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine interessante und angeregte Diskussion im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Sinne einer Berichterstattung und bitte um Direktannahme, wenn es dann soweit ist.
Zu dem Gebaren der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft noch ein Hinweis: Es sind nicht alle Forstbetriebsgemeinschaften kontaktiert worden. An dieser Stelle zitiere ich wiederum aus einem mir vorliegenden Schreiben der Forstbetriebsgemeinschaft Nielebock an die Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland:
„Sehr geehrte Damen und Herren, am vergangenen Freitag informierten Sie telefonisch die Finanzbearbeiterin unserer Forstbetriebsgemeinschaft über die vorgesehene Neuordnung der Beitragsgestaltung an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Diese gemachten Auskünfte nahm ich mit Befremden und Unverständnis zur Kenntnis.“
Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Wie würden Sie reagieren, wenn Sie jemand anruft, Ihnen eine Kontomitteilung macht und sagt: In Zukunft zahlen Sie ein paar Euro mehr? Das ist doch keine Verfahrenspraxis. Es haben sich auch nicht die Anforderungen an die Berufsgenossenschaft geändert, sodass eine Beitragserhöhung derzeit nicht angezeigt ist.
Ich freue mich jetzt auf eine angeregte Diskussion. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Daldrup, wo unser Antrag eine politische Regelung impliziert - - Ich habe mir den Antrag eben noch einmal Wort für Wort durchgelesen, weil ich gedacht habe, dass ich doch einen Fehler gemacht habe.
Es geht um einen Beschluss des Hohen Hauses, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Hintergründe, Notwendigkeiten und Auswirkungen der Änderung der Beitragsverfahrenspraxis der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu berichten. Mehr nicht, aber auch nicht weniger.
Das mit dem gestaffelten Beitrag ist auch von mir mit Forstbetriebsgemeinschaften und dem Waldbesitzerverband besprochen worden. Das ist aus unserer Sicht auch im Hinblick auf die Eigentumsgrößen von Bedeutung. Jemand, der 0,77 ha sein Eigen nennt und einmal im Jahr durchgeht und schaut, ob eventuell Brennholz darin ist, hat eine andere Gefährdungsstufe als einer, der 100 ha selbst intensiv bewirtschaftet, also keine Lohnunternehmer einsetzt.
Zu ihrer Formulierung, was die Satzungsmäßigkeit angeht. Ja, es sind Körperschaften des öffentlichen Rechts; das bestreiten wir gar nicht. Aber der Gründungsmodus der Berufsgenossenschaften unterliegt ja einem gesetzlichen Rahmen
- einem bundesgesetzlichen Rahmen -, sodass es doch nicht verkehrt ist, unserem Landesminister in den Verhandlungen den Rücken zu stärken.
Wenn der Vorsitzende des Bundeswaldbesitzerverbandes mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ein Gespräch führt, dann weiß ich nicht: Ist das nur fachlich oder ist das schon politische Einflussnahme? Das ist eine reine Definitionsfrage. Wir sind der Meinung, dass es an der Zeit ist, darüber zu sprechen. Mehr haben sich die Forstbetriebsgemeinschaften für ihre Mitglieder auch nicht gewünscht.
Diesem Wunsch haben wir mit unserem Antrag gern entsprochen, um deutlich zu machen, dass wir hier darüber diskutieren wollen. Wenn die Berichterstattung erfolgt, umso besser. Damit haben wir kein Problem.
Bezüglich der Abstimmung über Ihren Änderungsantrag habe ich meiner Fraktion empfohlen, sich der Stimme zu enthalten. - Vielen Dank.
Herr Kollege Scheurell, da Sie gemahnt hatten, wir sollten die Diskussion ideologiefrei betreiben, haben Sie mich natürlich ein bisschen provoziert. Sie haben eine kleine Verwechselung drin: Hammer und Sichel
war bei den Sowjets, ohne Ährenkranz. Wir hatten Hammer und Zirkel.
Weil sie von der Diktatur der Arbeiter sprachen. Da werde ich natürlich immer krille, weil die Bauern da auch beteiligt waren.
Ich sage einmal: jedweder Ideologie. Also wenn die A-14-Nordverlängerung für Sie nur ein Lückenschluss ist, dann wird es natürlich schwierig. Aber bei der Elbe - -
Und bei Magdeburg haben wir sie auch.
Da ist eine große Lücke, ja.
Also ich nicht.
Herr Präsident - -
Ich wollte ihm wirklich noch eine Frage stellen. Entschuldigung.
Aber bei 1,60 m Schiffbarkeit und Tourismus. Da können wir uns nicht ohne Ideologie streiten, weil wir zwischen Magdeburg und Geesthacht den Elbe-Seitenkanal haben. Den gibt es schon. Da haben wir die 1,60 m. Jetzt einmal meine Frage an Sie: Kann ein Bundesstaatssekretär Naturgesetze außer Kraft setzen?
Meinetwegen, ja.
Okay. Dann kann er es aber auch nicht ändern, dass wir zu wenig Niederschlag haben. Das heißt, wir können die Elbe dann nicht schiffbar halten.
Dann haben wir das große Problem. Hätte die ehemalige Diktatur der Arbeiter und Bauern die Elbe schiffbar gemacht, ginge es nur mit Staustufen. Wären Sie dann nicht hier und heute am Rednerpult gewesen und hätten gesagt, was für einen Umweltfrevel haben denn die da getan?
Und im Winter frieren ohnehin die Binnenschiffe ein. Aber über den Rest diskutieren wir garantiert morgen.
Herr Präsident, vielen Dank für die ermahnenden Worte trotz gähnender Leere.
Heute hat die spanische Ratspräsidentschaft in Madrid das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung eröffnet. Die Kanzlerin wird dies wohl am 25. Februar 2010 in Berlin nachvollziehen. Nordrhein-Westfalen wird am 17. März 2010 eine Veranstaltung durchführen, sodass wir für Sachsen-Anhalt erklären können: Ja, wir sind in diesem Punkt wirklich früher aufgestanden.
Dass die Europäische Kommission dieses Thema im Jahr 2010 zumindest verbal in den Fokus setzt, ist aus unserer Sicht erfreulich und auch bitter nötig; denn Armut und soziale Ausgrenzung sind in einer der reichsten Regionen der Welt ein großes Thema.
Armut heißt nach der Definition der EU, dass das Einkommen mindestens 60 % unter dem Durchschnittseinkommen des jeweiligen Mitgliedstaates liegt. In der EU leben 80 Millionen Menschen in Armut, das sind 17 % der Bevölkerung. Betroffen sind vor allem Kinder, Frauen, Migranten und alte Menschen. Allein der Anteil der Altersarmut beträgt ca. 11 %.
Nach offiziellen Angaben der EU-Kommission sind 20 Millionen Beschäftigte in der EU trotz Arbeit arm. Auch hiervon sind insbesondere Frauen betroffen, da sie in marginaler Teilzeit oder befristet in Minijobs tätig sind.
Vielen Kindern fehlt es an einem gesunden Wohn- und Lebensumfeld, und es fehlt das Geld für kulturelle Freizeitangebote, weil sie in Haushalten leben, in denen niemand Arbeit hat.
In den 27 EU-Mitgliedstaaten unterscheiden sich die sozialen Ungleichheiten, aber der Trend ist der gleiche. Die Zahl der Armen ist seit dem Jahr 2001 EU-weit gestiegen und sie wird weiter steigen. Die Schere zwischen Reich und Arm öffnet sich immer dramatischer. Armut und soziale Ausgrenzung sind besonders gravierende Formen von sozialer Ungleichheit.
Bis 2010 sollte die EU die dynamischste wissensbasierte Region der Welt sein. Die Zahl der Menschen, die in Armut leben, sollte halbiert werden. Diese mit der Lissabon-Strategie verfolgten Ziele sind gescheitert.
Das wird seltsamerweise nicht mit der Strategie als solcher begründet, sondern mit dem politischen Unwillen der Mitgliedstaaten und damit auch der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Strategie. Folglich macht man weiter wie bisher und benennt einfach die Strategie um. Sie heißt nicht mehr Lissabon-Strategie, sondern Strategie 2020.
Das neue alte Rezept lautet: Die Sozialsysteme modernisieren, also Renten und soziale Absicherung privatisieren. Nach wie vor soll der Arbeitsmarkt flexibilisiert werden, also Beschäftigungssicherheit statt Arbeitplatzsicherheit. Das Thema Arbeitszwang haben die Sarrazins und Kochs gerade freudig aufgenommen. Die Öffentlichkeit soll in der Beratung zu dieser frisierten EUStrategie wieder nicht gehört werden.
Ende November 2009 hat die EU-Kommission die „EUStrategie 2020“ vorgelegt. Bis zum 15. Januar 2010 sollten die Stellungnahmen vorliegen. Bereits im März möchte die spanische Ratspräsidentschaft darüber beschließen.
Ich frage Sie: Warum diese Eile? Soll es keine Möglichkeit für eine noch in der Diskussion befindliche europäische Bürgerinitiative geben? - In der Finanzkrise wird jedenfalls weiterhin die falsche Medizin verteilt - nur in noch größeren Dosen.
Die Fragen, die sich im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung stellen, sind: Welche Sozial- und Wirtschaftspolitik betreiben die Staatschefs der 27 Mitgliedstaaten in Brüssel? Was macht die Europäische Kommission in Sachen europäisches Sozialmodell? Wie verhält sich der Europäische Gerichtshof?
Die Europäische Kommission verkündet, dass die Sozialpolitik Sache der Mitgliedstaaten sei. Der EU verbleibe lediglich die so genannte offene Methode der Koordinierung und, wie bei der Lissabon-Strategie, ein Appellieren an vergleichende Beispiele und Angleichungen über den Wettbewerb in den Mitgliedstaaten.
Aber auch das hat Einfluss. Die Agenda 2010 ist die lupenreine Umsetzung der Lissabon-Strategie: Modernisierung, also Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme und Druck auf den Arbeitsmarkt und Arbeitsuchende à la Hartz IV.
So soll auch das Europäische Jahr zur Armutsbekämpfung vor allem in den Mitgliedstaaten das Bewusstsein für das Thema wecken und zum Nachdenken anregen. Zur Unterstützung des Denkprozesses reicht die EU immerhin Mittel in Höhe von 17 Millionen € für Aktionen in 27 Mitgliedstaaten aus. Bei diesen Summen muss wirklich der politische Wille hinterfragt werden.
Zum Vergleich: In den EU-Haushalt 2010 sind für die Grenzschutzagentur Frontex 80 Millionen € für die Abwehr von Flüchtlingen eingestellt worden. Das umstrittene Satellitennavigationsprojekt Galileo bekommt 1 Milliarde €. Die Mittel für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, also für die Rüstungsagentur und die Militäreinsätze, werden auf 280 Millionen € verdoppelt.
Bleiben wir noch etwas beim EU-Haushalt, eine weitere Möglichkeit der EU, sozialpolitisch aktiv zu werden. Bereits jetzt ist die Sozialpolitik im Haushalt völlig unterfinanziert. In der zukünftigen Förderperiode ab 2014 werden die Mittel allerdings noch weiter zurückgefahren. Sie sollen sogar renationalisiert werden, sodass die Förderung wieder in den Mitgliedstaaten selbst erfolgen soll.
Dies ist auch der Tenor des schwarz-gelben Koalitionsvertrages. Es soll weniger in den EU-Haushalt eingezahlt werden und nur noch eine Strukturfondsförderung für die wichtigsten und die am wenigsten entwickelten Gebiete stattfinden. Die EU-Mittel auf der Ausgabenseite sollen sich auf die EU-Außenpolitik und die Weltraumforschung konzentrieren. - So viel zum Thema Solidarität in der EU und Bekämpfung der Armut.
Wie sollen sich die Menschen im Prozess der Europäischen Union mitgenommen fühlen, wie es besonders zu den Wahlen zum Europäischen Parlament doch von vielen deklamiert wird?
Die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten sind aber auch von der konkreten Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik der EU-Kommission und der Rechtsprechung des EuGH betroffen. Nicht erst mit der Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2000 wurde der Weg zum Sozialabbau beschritten; bereits am Ende der 80er-Jahre wurde mit der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Maastricht-Vertrag der Rahmen gesetzt.
Mit dem gemeinsamen Binnenmarkt, also dem freien Verkehr von Dienstleistungen, Waren und Kapital, wurde den unternehmerischen Grundfreiheiten Vorrang vor sozialen Grundrechten gegeben. Dies wurde von einem Wirtschafts- und Stabilitätspakt flankiert, der bei Strafandrohung zu Haushaltseinsparungen insbesondere im Sozialbereich verpflichtete, weil die Wirtschaftsförderung getätigt werden muss.
Die EU-Kommission als Gesetzgeberin verzichtete gleichzeitig auf eine Harmonisierung, also positive Integration innerhalb der Mitgliedstaaten. Vielmehr setzte sie auf das Herkunftslandprinzip, auf gegenseitige Anerkennung der unterschiedlichen Standards.
Das öffnete dem heute allseits registrierten Standort- und Steuerwettbewerb in der EU Tür und Tor. Dieser Standort- und Steuerwettbewerb innerhalb der EU führte in den letzten 20 Jahren zu einem immensen Wettlauf bei der „Beseitigung von Hindernissen für den unverfälschten Wettbewerb“, wie es der Lissabon-Vertrag nennt. Hohe Lohn-, Sozial- und Umweltstandards waren dabei ein Dorn im Auge. Die wirtschaftlichen Grundfreiheiten, der Binnenmarkt für Dienstleistungen, Waren
und insbesondere Kapital dürfen nach dieser Lesart nicht durch soziale Grundrechte behindert werden. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Fällen Laval, Viking Line und Rüffert sprechen aus unserer Sicht eine sehr deutliche Sprache. Tarifverträge und Streikrecht hatten jeweils das Nachsehen gegen die Niederlassungsfreiheit.
Die EU feiert im Jahr 2010 also das Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Das ist schon bemerkenswert, ist doch die neoliberale Politik der Regierungschefs der EU Kommission sowie des EuGH Ursache eben jener Politik.
Zur Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung in der Europäischen Union, ja überall auf der Welt, braucht es unserer Ansicht nach andere Ansätze. Die EU muss zur europäischen Sozialunion werden mit einem sozialen Stabilitätspakt gegen Sozialdumping, der die Mitgliedstaaten zu verbindlichen Sozialausgaben verpflichtet, um Armut tatsächlich und effektiv bekämpfen zu können. Die Mitgliedstaaten sollen soziale Grundsicherung, existenzsichernde Einkommen und Mindestlöhne gewährleisten, anstatt Leistungen abzubauen.
Die auf internationale Wettbewerbsfähigkeit fixierte Lissabon-Strategie bzw. die jetzt so genannte EU-2020Strategie muss aufgegeben werden. Stattdessen braucht Europa eine integrierte Strategie für Nachhaltigkeit und Solidarität.
Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen, Zins- und Kapitalerträgen muss EU-weit harmonisiert werden, um den Steuerwettbewerb einzuschränken.
Des Weiteren fordert DIE LINKE europaweite Mindestlöhne, die mindestens 60 % der jeweiligen nationalen Durchschnittslöhne betragen sollten.
Kinder, insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund, sind besonders von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Daher ist es folgerichtig, dass das federführende Bundesarbeitsministerium im nationalen Strategieplan zum Europäischen Jahr die Kinderarmut in den Mittelpunkt stellt.
Kinderarmut hat seit Hartz IV eine neue Dimension erreicht. In Sachsen-Anhalt lebt jedes vierte Kind in einem Hartz-IV-Haushalt. In Magdeburg und Halle betrifft das mehr als 16 000 Kinder, Tendenz leider steigend. Was das individuell bedeutet, kann man täglich in den Zeitungen lesen. Aber in diesem Hohen Haus wird es wohl nur einige geben, die das nachfühlen können.
Mit dieser Debatte möchten wir erfahren, wie die Landesregierung in diesem Punkt handeln will, welche konkreten Maßnahmen, Konzepte oder Projekte sie für dieses thematische Jahr und darüber hinaus zur Bekämpfung der Armut hat. Wie sollen diese Maßnahmen langfristig in die Landespolitik integriert werden? Und vor allen Dingen: Wie sollen die Ergebnisse dann evaluiert werden?
Für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung engagieren sich Vereine, Organisationen, Gewerkschaften, Parteien und Kirchen. Wie wurden sie bisher in die Erarbeitung eines Konzeptes zur Umsetzung des Europäischen Jahres 2010 einbezogen?
Armut und soziale Ausgrenzung sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel - darin sind sich, denke ich, die Mitglie
der des Hohen Hauses auch einig -; denn sie sind weder naturgegeben noch unabänderlich. Sie sind systembedingt und haben Ursachen.
Kinder und Erwachsene haben ein Recht darauf, gut zu wohnen, genügend zu essen zu haben, eine gute Bildung zu erfahren und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Herr Minister Haseloff, Sie haben in einem Interview in Bezug auf die Ausführungen von Ministerpräsident Koch von einer „verbalen Fehlleistung“ gesprochen. Aber Sie irren, Herr Minister; es ist keine verbale Fehlleistung, nein, das, was Herr Koch geäußert hat, ist Strategie. Es ist fehlende Wahrnehmung und Ignoranz, Herr Gürth.
Herr Koch und Herr Sarrazin unternehmen einmütig den Versuch, Armut salonfähig zu machen, uns daran zu gewöhnen, dass sie normal wäre - nach dem Motto „Pullover gegen Kälte“. Dabei ignorieren sie, dass manche Menschen kein Geld haben, um sich überhaupt Wolle für einen warmen Pullover zu kaufen.