Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

Bei der Veranstaltung präsentierte sich zum Beispiel das Projekt einer Schule aus Jessen unter dem Titel „Soziales Lernen“. Schüler gehen in eine Pflegeeinrichtung, verbringen Zeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, lernen so gleichzeitig den Beruf einer Altenpflegerin bzw. eines Altenpflegers kennen, aktivieren die Bewohner und bauen so soziale Kompetenzen auf - also eine rundum positive Sache.

Meine Damen und Herren! Nach den Buchstaben dieses Gesetzentwurfes würde das aber möglicherweise schon genügen, um das Prüfintervall für die Einrichtung durch die zuständige Behörde von einmal jährlich auf höchstens alle zwei Jahre auszuweiten.

Sicherlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist jede Maßnahme zu begrüßen - und dazu stehe ich wirklich ganz explizit -, die geeignet ist, die Belastungen für das Pflegepersonal und für die Bewohnerinnen und Bewohner durch ein zu häufiges Überprüfen zu vermeiden. Ob jedoch das Kriterium der Öffnung in das Gemeinwesen durch Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements als Begründung für die Verlängerung des Kontrollintervalls gerechtfertigt ist, halte ich für mehr als fragwürdig. Denn nach meiner Auffassung führt nicht in jedem Fall die Öffnung in das Gemeinwesen zwangsläufig zu einer Erhöhung der sozialen Aufmerksamkeit.

Aber ich denke, im Zuge der Ausschussberatungen wird es uns gelingen, praktikable und praxisorientierte Regelungen zu finden, die Doppelprüfungen vermeiden, ohne dabei die Qualität und erreichte Standards zu gefährden.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einen Aspekt anreißen, der mir besonders am Herzen liegt.

Herr Minister, Sie erwähnten vorhin die zu erlassenden Rechtsverordnungen, bei denen Sie uns dankenswerterweise die Möglichkeit geben, an der Beratung praktisch teilzunehmen.

Also, wie gesagt, am Herzen liegt mir noch die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen. Die Ziele dieses Gesetzentwurfes lassen sich aus meiner Sicht nur in die Tat umsetzen, wenn engagiertes und entsprechend qualifiziertes Personal an deren Umsetzung mitwirkt.

Für diese Beschäftigten gilt es Rahmenbedingungen zu schaffen - und das in allen von diesem Gesetz erfassten Wohnformen -, die es ihnen ermöglichen, auf einem hohen Ausbildungsstand langfristig gesund tätig sein zu können. Denn nur mit gesunden und leistungsfähigen Mitarbeitern ist es möglich, qualitativ hochwertige Ergebnisse in Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner zu erzielen.

Meine Damen und Herren! Das Gesetz ist, wie versprochen, auf dem Weg. Lassen Sie uns gemeinsam in den anstehenden Beratungen dafür sorgen, dass es so schnell wie möglich in Kraft treten kann. Dennoch sollte Gründlichkeit vor Tempo gehen.

Ich beantrage deshalb namens meiner Fraktion die Überweisung zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Recht und Verfassung sowie für Inneres.

(Beifall bei der CDU)

Eines muss ich noch sagen: Die eingangs erwähnte Karte habe ich übrigens nicht gekauft. Denn ich bin der Meinung - und das halte ich für selbstverständlich -, dass man seine Kinder eigentlich bedingungslos lieben sollte.

(Heiterkeit)

Und genauso selbstverständlich ist es für mich, dass ein jeder Mensch das Recht hat, sein Leben auch im Fall von Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in Würde und Selbstbestimmung weitestgehend eigenständig gestalten zu können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Danke sehr, Herr Rotter. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2556. Einer Überweisung als solcher stand nichts im Wege. Ich denke, es gibt auch keinen Widerspruch gegen eine Überweisung zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss.

Dann stimmen wir jetzt ab über die Überweisung zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung. Wer stimmt dafür? - Der Antragsteller sicherlich. Damit ist der Gesetzentwurf zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen worden.

Wer stimmt der Überweisung zur Mitberatung an den Innenausschuss zu? - Das sind ebenfalls alle Fraktionen.

Damit ist der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung sowie an den Innenausschuss überwiesen worden. Wir beenden den Tagesordnungspunkt 11.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13:

Erste Beratung

Verbreitung kinderpornografischer Daten im Internet durch Löschung verhindern

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2545

Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/2575

Einbringerin des Antrages ist die Abgeordnete Frau von Angern.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es gab bereits in der letzten Legislaturperiode des Bundestages eine intensive Diskussion zum Umgang mit kinderpornografischen Daten im Internet. An deren vorläufigem Ende stand bzw. steht nunmehr das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen.

Da sich nach der Bundestagswahl jedoch eine CDUFDP-Koalition fand, ist das Gesetz zwar im Februar dieses Jahres veröffentlicht worden, aber die Umsetzung wurde für ein Jahr ausgesetzt, da ein entsprechender Kompromiss zwischen den Parteien getroffen wurde.

Die Debatte ist jedoch vor einigen Wochen neu entfacht worden. Anlass war der Vorstoß der EU-Innenkommissarin Malmström. Sie legte einen Richtlinienentwurf vor, der alle EU-Mitgliedstaaten verpflichten soll, den Zugang zu Websites mit kinderpornografischen Inhalten zu blockieren. Ihr geht es also um eine Sperre der Seiten, die kinderpornografische Daten enthalten.

Die konkrete Umsetzung dieser Sperre bleibt den Nationalstaaten überlassen. Denkbar dabei wären freiwillige Sperrsysteme der Internetanbieter oder aber auch gesetzliche Regelungen, die den Providern eine Pflicht zur Sperre auferlegen.

Die CDU-FDP-Bundesregierung erklärt jedoch deutlich, dass sie diese Vorgehensweise ablehne. Ich zitiere die Bundesjustizministerin:

„Ich erwarte in den anstehenden Beratungen eine breit gefächerte Debatte, in der ich den Grundsatz ‚löschen statt sperren’ vertreten und für eine möglichst breite Unterstützung im Rat und im Europäischen Parlament werben werde.“

(Beifall bei der CDU)

Sie lehnt damit die Internetsperren ab; denn diese stellen ihres Erachtens „kein wirksames Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie dar, führen aber gleichzeitig zu einem großen Vertrauensschaden bei den InternetNutzern“.

Dahinter steht die Befürchtung, dass sich die Netzsperren im Bedarfsfall auch gegen andere Seiten im Netz richten könnten. Das war allerdings eine Ministerin, die der FDP angehört, sodass die Reaktion nicht verwundert: Die CDU sieht das etwas anders.

Die Reaktion der Justizministerin war aus meiner Sicht richtig und sehr wichtig, damit die Debatte sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union nicht stehen bleibt, sondern weitergedacht wird und damit vor allen Dingen eine gemeinsame Lösung gefunden wird.

Ohne Zweifel ist der sexuelle Missbrauch von Kindern eines der schrecklichsten Verbrechen. Umso wichtiger ist es, dass sich Politik auch nicht lange im Streit um die vermeintlich beste Lösung aufhält. Das eine Jahr Aufschub kann daher auch nur eine maximale Frist sein.

Wir wissen alle, dass bedauerlicherweise kein Gesetz dieser Welt diese Straftaten gänzlich verhindern kann; aber es ist mit den Mitteln des Rechtsstaates möglich und auch dringend erforderlich, einen Markt zu beseitigen, den das Internet eröffnet hat.

Die entscheidende und eben auch entzweiende Frage ist nun: Wie können wir genau das erreichen? - Der berechtigte Einwand gegen das Sperren oder Blockieren von Seiten ist vor allem die Möglichkeit der technischen Umgehung einer jeden Sperre. Dieser Fakt wurde bereits im Januar 2009 durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in einem ausführlichen Gutachten zur Sperrverfügung gegen Internet-Provider dargelegt. Das ist eine sehr empfehlenswerte Lektüre.

Der Bund der Kriminalbeamten führte in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht sehr treffend aus:

„Es reicht nicht aus, die Straße zu sperren, in der der Täter wohnt.“

(Herr Borgwardt, CDU: Wollen Sie die Täter lö- schen?)

Und er verweist zugleich auf das bestehende Personal- und auch Ausstattungsproblem bei der Polizei. Ich denke, die Polizei darf gerade in diesem Straftatbereich in ihrer personellen und technischen Ausstattung auf keinen Fall hinterherhinken.

Herr Borgwardt, wenn ich Ihren Zwischenruf richtig verstanden habe: Nein, ich will die Täter natürlich nicht erschießen. Ich denke, das ist eine sehr unqualifizierte Bemerkung gewesen.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von Herrn Borg- wardt, CDU)

Ein weiteres Argument gegen die Sperre ist, dass die kinderpornografischen Inhalte schon jetzt größtenteils nicht auf frei zugänglichen Websites zu finden sind. Es handelt sich um einen geschlossenen Nutzerkreis. Die Gefahr, dass man oder gar ein Kind versehentlich auf eine solche Seite stößt, geht daher geradezu gegen null.

Wir haben es hier mit organisierter Kriminalität zu tun. Der Austausch der Daten erfolgt auf verschiedenen Wegen. Und genau diese Wege müssen gefunden und unterbrochen werden. Damit sind wir wieder bei der Polizei und bei der Forderung nach ausreichend Personal und einer guten Ausstattung.

An dieser Stelle möchte ich auch ausdrücklich darauf verweisen, dass dies nicht nur eine Forderung der LINKEN und des Innenministers ist. In einem Interview mit dem MDR am 21. März 2010 sprach sich der zuständige Oberstaatsanwalt Westerhoff, der Nachfolger des bekannten Oberstaatsanwalts Vogt in Halle, für eine Aufstockung des Personals aus. Und er bezog sich dort im Besonderen auf die Ausstattung des Landeskriminalamtes.

Nun wird in der Debatte gern auch auf die guten Erfahrungen der skandinavischen Länder mit dem Sperren von Internetseiten verwiesen. Sachexperten zeigten jedoch auf, dass die Berichte aus Skandinavien lediglich Aussagen über die Anzahl der geblockten Zugriffe bele

gen. Offen bleibt daher, ob sich die Nutzer möglicherweise auf anderem Wege die Inhalte zugänglich machten.

Zudem stellte sich heraus, dass die Sperrlisten aus Dänemark zu 90 % mit Seiten versehen waren, die überhaupt kein kinderpornografisches Material enthalten. - Diese Erfahrungen helfen uns also auch nicht weiter.

Ich möchte heute ausdrücklich nicht auf die mir bekannte Argumentation hinsichtlich der Internetzensur eingehen. Ich denke, wir reden hierbei über schwerste Straftaten. Die von uns präferierte Löschung ist ein noch weiter gehender Eingriff als die Sperre im Internet und das ist auch gut so.