In Artikel 91b des Grundgesetzes gibt es einen sehr begrenzten Katalog für ein gemeinsames Engagement von Bund und Ländern. Ich will die vier Punkte benennen. Das sind Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen, Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen, Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten und schließlich - das betrifft den allgemeinbildenden Bereich -:
„Bund und Länder können aufgrund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken.“
Dieser Katalog ist aus unserer Sicht unzureichend. Ich will auf eine Erfahrung hinweisen, die auch wir in Sachsen-Anhalt gemacht haben, und bei aller Diskussion im Detail war dies, glaube ich, parteiübergreifend eine positive Erfahrung. Wir haben mit dem Ganztagsschulprogramm des Bundes und der Länder auch in SachsenAnhalt eine ganze Menge bewegen können. Ein solches Programm wie das Ganztagsschulprogramm wäre unter diesen Vorgaben heute so nicht mehr möglich.
Frau Schavan hat in der von mir genannten besagten Rede auch einen Vorschlag gemacht, in welchem Sinne das Grundgesetz geändert werden könnte. Ich zitiere:
„Bisher gestattet das Grundgesetz Bund und Ländern die Zusammenarbeit im Bildungsbereich nur, wenn es um die Feststellung der Leistungsfähigkeit geht, das heißt bei Studien und Analysen. Was spricht dagegen, dass Bund und Länder sich darauf verständigen, dass sie die Leistungsfähigkeit unseres Bildungssystems nicht nur gemeinsam feststellen, sondern auch gemeinsam sicherstellen wollen?“
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Formulierungsvorschlag, der aus meiner Sicht durchaus in die richtige Richtung weist. Wenn wir irgendwann einmal in die Situation kommen, nicht nur zu reden, sondern auch zu handeln, wäre dies sicher ein Vorschlag, dem sich auch meine Partei nicht verschließen würde.
Die Bundeskanzlerin hat kürzlich eine Wiederbelebung der Föderalismusreform im Zusammenhang mit der Gemeindefinanzreform, mit den Kommunalfinanzen angekündigt. Ich will ausdrücklich dafür werben, dass wir dies vielleicht auch als Chance sehen, nicht nur über diesen zugegebenermaßen ebenso wichtigen Bereich in einer neuen Föderalismuskommission zu diskutieren, sondern auch den Bereich des Kooperationsverbotes und dessen Aufhebung an dieser Stelle neu zu thematisieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend sagen: Funktionierender Föderalismus geht weit über den Bildungsbereich hinaus und funktionierender Föderalismus braucht eine stabile Basis. Dazu gehört selbstverständlich auch eine stabile finanzielle Basis. Eine stabile finanzielle Basis lässt sich nicht allein durch Bundesprogramme herstellen, sondern
Deswegen kommen wir immer wieder an den gleichen Punkt: dass wir in der Bundesrepublik über Steuergerechtigkeit und die Verbesserung der Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte ernsthaft diskutieren müssen. Wir erleben dieser Tage wieder, dass wir die Folgen der internationalen Finanzkrise bei Weitem noch nicht bewältigt haben. Die öffentlichen Haushalte werden nicht in der Lage sein, das ohne eine mutige Steuerpolitik und mehr Steuergerechtigkeit zu schultern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Antrag zielt darauf ab und will dem Landtag auch die Chance geben, Einmütigkeit zu zeigen, wenn es darum geht, den Föderalismus zu stärken, und ebenso Einmütigkeit zu zeigen, den Bund wieder in die Verantwortung zu nehmen, die den zu leistenden Aufgaben gerade im Bildungsbereich gerecht wird.
Danke sehr, Herr Abgeordneter Höhn, für die Einbringung. - Wir können Damen und Herren der CDU-Stadtratsfraktion Burg bei uns begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Höhn, danke für Ihre geradezu staatsmännische Rede. Das hätte von Vertretern fast jeder Fraktion, die in der Tendenz Ihrer Auffassung sind, so vorgetragen werden können.
Es ist in der Tat so, dass die Abgrenzung der Zuständigkeiten im Rahmen der Artikel 74 und 91b - Sie haben Artikel 91b genannt - des Grundgesetzes nach der Föderalismusreform 2006 schon während der Beratung in der Föderalismuskommission, an der ich teilgenommen habe, umstritten war. Sie ist danach umstritten geblieben und sie ist auch heute noch umstritten. Wir müssen allerdings zur Kenntnis nehmen, dass nur mit der Abgrenzung der Zuständigkeiten, so feinsinnig, wie sie da am Ende auch gewählt worden ist, die notwendige Zweidrittelmehrheit für das Gesamtpaket gefunden werden konnte.
Sie haben mit Recht abermals unterstrichen, dass die Föderalismusreform damals auch notwendig war, um die Zuständigkeiten der Länder zu stärken, das Durcheinander der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern abzugrenzen. Die Länder waren insofern keineswegs nur die Verlierer dieser Föderalismusreform. Deswegen haben wir ihr am Ende auch zugestimmt. Ich denke, das war auch aus heutiger Sicht richtig.
Wir müssen es vielleicht noch etwas differenzierter betrachten, wenn wir uns Gedanken darüber machen, wie groß der Änderungsbedarf ist und in welchem Kontext man das möglicherweise weiter verfolgt. Dass wir damals als Landesregierung nicht unbedingt das Ergebnis
isoliert hätten mittragen wollen, haben wir, glaube ich, im Plenum wiederholt deutlich gemacht. Aber, wie gesagt, es war so.
Ich beobachte auf der einen Seite mit Interesse, dass wir im Rahmen des Bildungskonvents die Bildungsdiskussion stärker regionalisieren, geradezu kommunalisieren wollen und dass wir den Schulen mehr Autonomie geben wollen. Das ist ein Megatrend, wenn man so will, der Bildungspolitik im Land Sachsen-Anhalt. Das ist aber das genaue Gegenteil von dem, worüber manche nachdenken, wenn sie über die Stärkung der Kompetenzen des Bundes in der Bildungspolitik nachdenken.
In Wahrheit - ich glaube, das ist auch bei Ihren Ausführungen, Herr Höhn, deutlich geworden - geht es nicht so sehr darum, dem Bund inhaltliche Kompetenzen zuzugestehen - auch das mögen manche in der FDP anders sehen -,
Ich weiß nicht, ob die Landesparlamente gut beraten sind, wenn sie in der Bildungspolitik dem Bund allzu weitgehende inhaltliche Kompetenzen zugestehen. Dann hätten wir am Ende eine Situation, in der der Bund mit seinen inhaltlichen Zuständigkeiten und der finanziellen Potenz, über die er verfügt, uns in den Ländern und Ihnen als den Landesgesetzgebern kaum noch nennenswerte Spielräume ließe.
Am Ende werden wir, wie auch immer das im Einzelnen abgegrenzt werden mag, auch und gerade in der Bildungs- und Hochschulpolitik die gemeinsame Verantwortung im Rahmen der vereinbarten Zuständigkeiten wahrnehmen müssen. Da befinden wir uns, zurzeit jedenfalls, auf einem ausgesprochen vielversprechenden Weg im Zusammenhang mit der so genannten Qualifizierungsinitiative, die im Anschluss an den Bildungsgipfel seit Oktober 2008 diskutiert wird und die sich zurzeit in der Endphase befindet.
In einer gemeinsamen, ausgesprochen kooperativen Initiative, in einem Verfahren, das auf Konsens angelegt ist, bewegen der Bund und die Länder zurzeit mehr als 13 Milliarden € für die Bildung, für die Hochschulen. Der Bund hat zugesagt, sich dauerhaft zu 40 % an diesen Kosten zu beteiligen.
Die Länder wollen deshalb - sie fordern das auch; die Finanzministerkonferenz hat schon das entsprechende Schreiben an die Bundesregierung gerichtet - eine Zuweisung von Umsatzsteuerpunkten, weil sie nur auf diese Weise tatsächlich den Hebel in die Hand bekommen, um die Bildungspolitik im Lande inhaltlich weiter vorantreiben zu können; heraus aus diesen fremdgesteuerten, aneinander geketteten Projekten, bei denen wir immer wieder nur die Chance haben, eine Kofinanzierung anzubieten oder es bleiben zu lassen.
An dieser Stelle verzahnt sich die bildungspolitische Diskussion am Ende auch mit der Haushaltsdiskussion. Die Frage ist: Können wir auf Dauer tatsächlich jeden uns angebotenen Euro projektbezogen kofinanzieren oder müssen wir, wie es bei Gemeinschaftsaufgaben mittlerweile schon der Fall ist, hin und wieder darauf verzichten mit der Folge, dass ganze Programmelemente an Sachsen-Anhalt vorbeigehen und die ungenutzten Mittel von den anderen Bundesländern genutzt werden können?
Nein, aus meiner Sicht ist das kein vernünftiger Weg. Deswegen fordern wir, und zwar auch mit Nachdruck, im Rahmen der Qualifizierungsinitiative die Zuweisung von Umsatzsteuerpunkten, die dann allerdings zweckgebunden der Bildung und der Wissenschaft zugute kommen sollen, und zwar im Rahmen der Kompetenzen, wie sie jedenfalls derzeit geschriebenes Verfassungsrecht sind.
Ich will deshalb gern noch eines nachtragen. Herr Höhn hat die Artikel 74 und 91b, soweit sie die Zuständigkeit für das Bildungs- und Hochschulwesen betreffen, dargestellt. Aber der Bund hat natürlich weiterhin die Zuständigkeit für die Jugendhilfe und für die Berufsbildung. Aus diesen Zuständigkeitstiteln leitet sich auch ein erheblicher Teil der Legitimation für den Bund ab, diese beträchtlichen Mittel am Ende auch in Bewegung zu setzen.
Bei allem Verständnis dafür, dass die Diskussion über das, was aus meiner Sicht etwas zugespitzt „Kooperationsverbot“ genannt wird, weiter andauert, bitte ich darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass es in Wahrheit Kooperation gibt und dass ein breiter Konsens zwischen dem Bund und allen Ländern darüber besteht, auf der Grundlage dieses Konsenses unser Bildungswesen, unser Hochschulwesen erheblich nach vorne zu bringen, weiter zu qualifizieren. Deshalb kann ich Sie alle nur bitten, sich in diese Diskussion einzubringen und sich an der unter Umständen müßigen Verfassungsfrage nicht allzu sehr festzubeißen. - Herzlichen Dank.
Danke sehr, Herr Staatsminister. - Bevor wir in die Debatte durch die Fraktionen einsteigen, begrüßen wir auf der Nordtribüne Schülerinnen und Schüler des SiemensGymnasiums Magdeburg. Seien Sie herzlich willkommen!
Auf der Südtribüne begrüßen wir Damen und Herren der Kolpingfamilie Magdeburg-Hopfengarten. Seien auch Sie uns herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die meisten, die mich kennen - und es sind viele, die mich kennen -, wissen, dass ich aus meinem Herzen keine Mördergrube mache.
Ich sage es hier sehr deutlich: Ich glaube, es ist keine unsinnige Verfassungsfrage oder Diskussion. Ich sage auch sehr deutlich, dass ich bereits zu Zeiten der Beratungen über die Föderalismusreform I in den Jahren 2005 und 2006 immer die Auffassung vertreten habe, dass dieses so genannte Kooperationsverbot zwischen dem Bund und den Ländern im Bildungsbereich nicht nur ein schwerwiegender Fehler war und ist, sondern einfach eine kontraproduktive Angelegenheit.
Dass man sich darüber ständig streitet, halte ich für völlig normal. Wir sollten auch wirklich so lange streiten, bis dieses wieder abgeschafft ist. Ich bin heute umso mehr dieser Meinung, weil die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt hat, zum Beispiel die Umsetzung des Ganztagsschulprogramms, wie sinnvoll Bundesprogramme bildungspolitisch sein können, dass sie sinnvolle Zielstellungen verfolgen und dass sie dabei helfen, die wirklich wichtigen Vorhaben der Länder zu unterstützen.
Ich will aber auch sagen, obwohl ich dieses Programm lobe, dass dieses Programm wegen des Föderalismus nur in Bauten und nicht in andere Maßnahmen wie Personal investiert, weil das eben reine Ländersache ist. Aber es half, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, meine Damen und Herren, mehr Ganztagsschulen zu gründen, die ja auch bestimmte räumliche Voraussetzungen benötigen, die die hiesigen Schulträger zu leisten häufig nicht in der Lage waren. Solch ein Programm, meine Damen und Herren, das im Jahr 2003 von der SPD und den Grünen aufgelegt wurde, wäre gegenwärtig und zukünftig prinzipiell nicht möglich.
Meine Damen und Herren! Als die Bundesbildungsministerin Frau Schavan im Dezember 2009 in einem Interview mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ das Kooperationsverbot als heute nicht mehr sinnvoll bezeichnete, war ich doch schon sehr erstaunt. Ich habe mich zwar gefreut. Es war auch eine gewisse Genugtuung; aber es war auch ein Teil Verwunderung dabei. War es doch genau dieselbe Frau Schavan, die als damalige Kultusministerin in Baden-Württemberg maßgeblich daran beteiligt war, dass das Kooperationsverbot im Bildungsbereich von der CDU überhaupt durchgesetzt wurde.
Gut, späte Einsicht ist auch Einsicht. Ich freue mich somit über diese späte Einsicht der Bundesbildungsministerin. Ich frage mich jedoch, meine Damen und Herren, was sie zu tun gedenkt, und zwar möglichst schnell, um dieses leidige Kooperationsverbot aufzuheben. Denn, wie in solchen Fällen üblich, kamen, kaum dass sie sich geäußert hatte, auch schon die ersten Gralshüter des Bildungsföderalismus aus den Gräben gesprungen und begannen, sie zu attackieren. Sagen Sie jetzt bitte nicht: zu Recht.
Ich bin trotzdem hoffnungsfroh, da es vermehrt zustimmende Äußerungen aus verschiedenen Parteien gibt.
Meine Damen und Herren! Bildung ist eine nationale Aufgabe. Sie ist eine gemeinsame Verantwortung der Länder und des Bundes. Und es ist überhaupt kein Widerspruch, sehr geehrter Kollege Robra, wenn wir hier über andere Schwerpunktsetzungen bei der Bildung von regionalisierten Dingen bis hin zu Kommunalisierungsfragen diskutieren. Dabei geht es aber nicht um das, was wir inhaltlich meinen, sondern vielleicht um Gebäude und Personal und dergleichen Dinge mehr.
Ich glaube nicht, dass es ein Widerspruch ist. Ich glaube, dass der Bund mehr Kompetenzen im Bildungsbereich braucht, weil wir eine deutschlandweit abgestimmte und vor allem eine vergleichbare Bildungspolitik brauchen. Ich denke, es geht an dieser Stelle nicht nur um Geld, es geht durchaus auch um Inhalte.