Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie zur 77. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der fünften Wahlperiode herzlich begrüßen.
Meine Damen und Herren! Heute ist der 17 Juni 2010. Am 17. Juni 1953 erhoben sich die Menschen in über 700 Orten in der DDR gegen Willkür und Unterdrückung. Der Protest wurde zwar durch sowjetische Panzer niedergewalzt, aber auf Dauer ließ sich das Streben nach Freiheit und Demokratie nicht hinter Mauer und Stacheldraht einsperren.
Durch den Mut der Bürgerinnen und Bürger der DDR öffnete sich am 9. November 1989 die innerdeutsche Grenze und am 3. Oktober 1990 wurde die staatliche Einheit Deutschlands wiederhergestellt. So ist es eine Selbstverständlichkeit, meine Damen und Herren, dass auch der Landtag von Sachsen-Anhalt in dieser Plenarsitzung die Mitglieder der Bundesversammlung zur Wahl des Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland wählt. Vor 25 Jahren wäre das noch unvorstellbar gewesen und am 17. Juni 1953 wäre es eine unglaubliche Vision gewesen.
In diesem Sinne ermutige ich uns, die beiden doch sehr langen Plenartage mit optimistischem Geist und voller Tatkraft anzugehen. - Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Ich komme zu Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung. Für die 41. Sitzungsperiode des Landtages liegen folgende Entschuldigungen vor:
Herr Minister Bischoff hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt. Er nimmt an der Jugend- und Familienministerkonferenz in Schwerin teil.
Herr Minister Haseloff entschuldigt sich wegen einer Wirtschaftsministerkonferenz in Göhren heute ab 15 Uhr.
Herr Minister Dr. Daehre wird am Freitag von 10 bis 12 Uhr zur Verabschiedung eines Vorstandsmitgliedes der Wohnungsbaugesellschaft Otto von Guericke abwesend sein.
Frau Ministerin Professor Wolff entschuldigt sich für die Sitzung am Freitag aus einem privaten Grund ganztägig.
Herr Minister Bullerjahn wird am Freitag in der Landtagssitzung ab 16 Uhr wegen eines wichtigen privaten Grundes nicht anwesend sein.
- Nein, es findet die Übergabe des Abiturzeugnisses an seinen Sohn statt. Dafür haben wir Verständnis.
Ich komme zur Tagesordnung. Für die Tagesordnung der 41. Sitzungsperiode des Landtages gibt es folgende Änderungen:
Erstens. Die Fraktion der FDP hat fristgemäß ein weiteres Thema für die Aktuelle Debatte eingereicht. Der Antrag trägt den Titel „Besetzungsverfahren Landesbeauf
tragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt“. Dazu liegt Ihnen die Drs. 5/2664 vor. Ich schlage vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 36 aufzunehmen und am Freitag als dritten Punkt in der Aktuellen Debatte zu behandeln.
Zweitens. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Tagesordnungspunkte 20, 26, 27 und 34 von der Tagesordnung abzusetzen. Sie sind im Terminplan schon gestrichen worden. Die Tagesordnungspunkte 30 und 31 sollen vorgezogen und nach dem Tagesordnungspunkt 22 behandelt werden. Das ist so abgestimmt.
Drittens. Der Ausschuss für Recht und Verfassung beantragt die zusätzliche Aufnahme seiner Beschlussempfehlung zu einem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht. Dazu liegt die Drs. 5/2671 vor. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, diese Beschlussempfehlung als Tagesordnungspunkt 37 aufzunehmen und am Freitag als letzten Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln.
Meine Damen und Herren! Das waren Änderungen zur Tagesordnung, die ich Ihnen bekannt geben wollte. Gibt es Anmerkungen dazu? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Zustimmung zu der Tagesordnung. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Die Geschäftsgrundlage ist somit hergestellt.
Es gibt noch folgenden Hinweis: Wir hatten im Ältestenrat schon darüber informiert, dass heute ein Filmteam in der Zeit von 10 bis 13 Uhr Aufnahmen zum Thema „20 Jahre Landtag von Sachsen-Anhalt“ macht. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Damen und Herren gleich durch die Reihen gehen werden. Wir werden das aber in Grenzen halten.
Zum zeitlichen Ablauf. Die Sitzung wird heute voraussichtlich gegen 19.30 Uhr beendet sein, sodass wir dann den parlamentarischen Abend hier im Hause durchführen können. Ich lade Sie alle herzlich ein, am parlamentarischen Abend teilzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident Professor Dr. Böhmer hat mich mit Schreiben vom 3. Juni 2010 darüber informiert, dass er gemäß Artikel 65 Abs. 3 der Verfassung des Landes SachsenAnhalt Frau Professor Dr. Birgitta Wolff am 1. Juni 2010 zur Kultusministerin des Landes Sachsen-Anhalt ernannt hat. Ihnen, meine Damen und Herren, liegt dazu eine Unterrichtung in der Drs. 5/2663 vor.
Nach Artikel 66 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist nunmehr vor dem Landtag der Amtseid abzulegen. Ich darf Frau Ministerin Professor Dr. Wolff zu mir nach vorn bitten. Sie, meine Damen und Herren, bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.
Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie haben den Amtseid abgelegt. Ich wünsche Ihnen im Namen des Hohen Hauses Gesundheit, viel Glück und immer eine glückliche Hand bei Ihren Entscheidungen. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Wir haben Frau Ministerin Wolff vereidigt. Ich möchte an dieser Stelle dem ehemaligen Kultusminister Herrn Professor Dr. Olbertz für sein Wirken im Parlament und für das Land SachsenAnhalt noch einmal herzlich danken. Wir wünschen Herrn Professor Olbertz für seine neue Aufgabe in Berlin ebenfalls viel Glück und immer eine glückliche Hand.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat heute Morgen mit großem Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Landesbischöfin der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland, Frau Ilse Junkermann, ihre Kandidatur zurückgezogen hat. Wir unterbreiten dem Hohen Haus für die SPD-Fraktion einen Änderungsvorschlag. Nach unseren Vorstellungen möchten wir Frau Dr. Gerlinde Kuppe als Mitglied für die Bundesversammlung wählen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Der Vorschlag der SPD, Frau Dr. Kuppe als Mitglied der Bundesversammlung aufzunehmen, ist erläutert worden. Ich bitte, das nachher bei der Durchführung der Wahl zu berücksichtigen.
Ich möchte zunächst einige Vorbemerkungen machen. Die 14. Bundesversammlung wird bekanntlich am 30. Juni 2010 in Berlin einberufen, um den Bundespräsidenten zu wählen. Nach Artikel 54 Abs. 3 des Grundgesetzes besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und in gleicher Anzahl aus Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach dem Grundsatz der Verhältniswahl gewählt werden.
Die Bundesregierung hat am 2. Juni 2010 die Zahl der von den einzelnen Landtagen zu wählenden Mitglieder der Bundesversammlung festgestellt. Danach sind durch
den Landtag von Sachsen-Anhalt 19 Mitglieder zur Bundesversammlung zu wählen. Nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt entfallen dabei auf die CDU acht Mitglieder, auf DIE LINKE fünf Mitglieder, auf die SPD fünf Mitglieder und auf die FDP ein Mitglied.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, eine gemeinsame Vorschlagsliste vorzulegen, die sowohl die zu wählenden Mitglieder der Bundesversammlung als auch die Ersatzmitglieder enthält.
Nach Prüfung der Wählbarkeitsbescheinigungen der in der Drucksache benannten Damen und Herren kann ich Ihnen mitteilen, dass alle erforderlichen Unterlagen gemäß § 15 des Bundeswahlgesetzes vorliegen. Die Bewerberinnen und Bewerber der gemeinsamen Vorschlagsliste können nach § 77 unserer Geschäftsordnung durch Handzeichen gewählt werden, sofern kein Mitglied des Landtages widerspricht.
In der Vorbesprechung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass das so genannte einfache Verfahren zur Anwendung zu bringen und die Wahl durch Handzeichen vorzunehmen ist. Der Form halber sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der Wahlvorschlag der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landtages bedarf.
Meine Damen und Herren! Wir kommen somit zur Wahl durch Erheben der Stimmkarte. Weil es ein formaler Akt ist, werden die Schriftführer die Stimmen auszählen.