(Zustimmung bei der LINKEN - Herr Borgwardt, CDU: Ach so, in der nächsten Wahlperiode! - Hei- terkeit)
Zum Schluss der Debatte hören wir den Beitrag der SPD-Fraktion. Ich erteile Frau Schindler das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, dieses Stadt-Umland-Gesetz oder das Problem der Regelung der Stadt-Umland-Beziehungen ist ein schon lange diskutiertes Problem. Die heutige Gesetzesvorlage hat eine lange Geschichte, ist aber auch die Folge eines Gesetzes - damit will ich noch einmal an den Anfang zurück - aus der vorherigen Legislaturperiode, nämlich des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes von 2005, beschlossen durch CDU und FDP.
Das ist die Ausgangslage, und aus dieser Ausgangslage ist die weitere Entwicklung entstanden: freiwillige Zusammenschlüsse, die sich nicht ergeben haben, die Vorgabe, dass Zweckverbände zu gründen wären.
Dann die nächste Folge, das Stadt-Umland-VerbandGesetz von 2007, dann das Verfassungsgerichtsurteil von 2008 und dann der Entwurf, dieses Gesetz wiederum zu ändern, im Mai 2009.
In der Anhörung zur Änderung des Stadt-Umland-Gesetzes, die wir durchgeführt haben, konnten wir von fast allen Vortragenden hören, dass das in dem Gesetz formulierte Ziel der Stärkung der Oberzentren Magdeburg und Halle - das steht im Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz - eben nicht erreicht worden ist und nicht erreicht werden konnte,
nicht durch das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz und auch nicht durch das Zweckverbandsgesetz.
In diesem Gesetz war lediglich die Aufgabe der Flächennutzungsplanung genannt, zu weiteren Aufgabenübertragungen ist es bis dahin nie gekommen.
Und nun? - Ja, mit der Folge Gemeindegebietsreform im Umland von Halle und Magdeburg haben sich auch die Rahmenbedingungen verändert.
Weitreichend, aber sie haben eben andere, neue Grundlagen gebildet. Die Folge dieser neuen Gemeindestrukturen ist, wie Sie es auch schon dargestellt haben, dass nur noch ein Teilgebiet der Gemeinden in dem Gebiet liegt, in dem ein Flächennutzungsplan aufzustellen wäre, ein Teilflächennutzungsplan aber nach § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuches nicht möglich ist. Dieser Widerspruch war jetzt auch durch das neue Gesetz nicht mehr aufzubrechen.
Die Handlungsfähigkeit - das war der Wunsch und das, was wir in der Anhörung gehört haben - vor Ort sollte wiederhergestellt werden.
In der Anhörung war die erste Forderung, dieses Gesetz sollte aufgehoben werden, weil die Zweckverbände gar nicht richtig zum Arbeiten gekommen sind. Wir können auch sagen, die Zweckverbände sind gescheitert.
Zu den Argumenten, eine längere Beratung und die Zusammenarbeit vor Ort seien möglich und man solle es weiter versuchen, kann ich wiederum nur auf das verweisen, was ursprünglich immer wieder propagiert worden ist: Auch mit der Aufhebung des Zweckverbandsgesetzes ist eine Zusammenarbeit der kommunalen Gliederungen möglich. Wir haben das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit. Wir brauchen es nicht gesetzlich zu regeln. Auch die Gemeinden können, wenn sie wollen, auf der Grundlage des Gesetzes zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit Zweckverbände gründen.
Zu dem Änderungsantrag der LINKEN. Ich muss Ihnen sagen, der Antrag überzeugt auch nicht, weil die Grundfrage, die ich vorhin gerade erläutert habe, die Probleme im Stadtumland, auch durch diese Regelung nicht gelöst wird.
Ich bitte für die SPD-Fraktion, den Gesetzentwurf zur Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen.
(Zustimmung bei der SPD Vizepräsident Herr Dr. Fikentscher: Vielen Dank. Möchten Sie eine Frage von Herrn Kos- mehl beantworten? - Herr Kosmehl, bitte fragen Sie. Herr Kosmehl (FDP):
Frau Kollegin Schindler, Sie haben netterweise darauf hingewiesen, dass das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz von CDU und FDP auf den Weg gebracht worden ist, und sind zu dem Schluss gekommen, dass das der Grund dafür war, warum es zu keiner Zusammenarbeit in den Zweckverbänden kam. Ich würde Sie gern noch um zwei Ergänzungen bitten.
Zweitens. Wer war dafür verantwortlich, dass durch die Gemeindegebietsreform Probleme, und zwar unüberwindbare Probleme, mit dem Baugesetzbuch aufgetreten sind?
Zu dem ersten Punkt. Die Antwort können Sie sich schon selbst geben. Dass das in dem Zweckverbandsgesetz hier im Landtag von den Koalitionsfraktionen beschlossen worden ist, das wissen Sie.
Das Zweite war die Frage nach der Gemeindegebietsreform. Wir hatten die Auskunft erhalten, dass dies möglich ist. Auch da hat sich in der gesetzlichen Regelung etwas geändert. Es gab auch die Möglichkeit für Teilflächennutzungspläne. Aber dass es speziell in diesem Fall nicht möglich ist, ist uns erst später bekannt geworden.
Vielen Dank, Frau Schindler. - Die Debatte ist beendet. Wir stimmen ab über die Überweisung des Gesetzentwurfs samt Änderungsantrag in den Innenausschuss. Es ist zusätzlich die Überweisung zur Mitberatung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beantragt worden. - Sehe ich Kopfnicken? - Dann stimmen wir darüber einzeln ab.
Erstens: Überweisung in den Innenausschuss zur federführenden Beratung. Wer stimmt zu? - Fast alle. Damit ist das beschlossen worden.
Überweisung zur Mitberatung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. Wer stimmt zu? - Das reicht auch. Damit ist das beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 12 ist beendet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was uns am vergangenen Montag nach vielen Widerstreiten in Bundesministerstatements als Kern des Energiekonzepts der Bundesregierung vorgestellt wurde, ist ein Konzept zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke. Damit wurde ein in der Gesellschaft weitgehend vorhandener Konsens aufgekündigt und verlässlicher Politik eine Absage erteilt.
Dieses Konzept basiert auf Gutachten, deren Rahmenvorgaben allein von der Bundesregierung getroffen wurden und die schon auf die Laufzeitverlängerung ausge
richtet waren. Selbst der Umweltminister musste dann feststellen, dass die Laufzeitverlängerung nur marginal zur Preisstabilität und Versorgungssicherheit beitragen wird.
Mit diesem Konzept folgt die Bundesregierung den Interessen der vier großen Versorger und hält die Bürger fest „unter den Fußsohlen der Energieriesen“,