Silke Schindler
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus Respekt vor dem Minderheitenrecht haben wir dem Einsetzungsantrag für den Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in der Landtagssitzung im April 2010 nicht widersprochen, sondern uns der Stimme enthalten.
Aber bereits bei der Einsetzung hat mein Kollege Herr Rothe darauf verwiesen, dass die Klärung der aus der Sicht der Opposition offenen Fragen keines Untersuchungsausschusses bedurfte. Auch mein Kollege Graner hat eben noch einmal davon gesprochen, dass ein Untersuchungsausschuss das schärfste Schwert der Opposition sein soll und ist. Zur Klärung der hier angesprochenen Vorwürfe wäre es nicht notwendig gewesen.
Nun bin ich erst einmal darüber erfreut, dass wir im Ergebnis der Beratungen im Untersuchungsausschuss zu einem sehr weitgehend übereinstimmenden Ergebnis gekommen sind mit den Ergänzungen und Hinweisen von Herrn Kosmehl, was auch im Bericht zu lesen ist.
Ich lege besonderen Wert darauf darzustellen, dass dieser Bericht im Fazit vor allem feststellt, dass sich das durch den Einsetzungsbeschluss ausgedrückte Misstrauen und die unterschwellig formulierten Vorwürfe gegen die Führung des Innenministeriums nicht bestätigt haben.
Herr Kosmehl, ich verweise in diesem Zusammenhang auf Ihre Rede zu dem Einsetzungsbeschluss. Sie sprachen darin von berechtigten Zweifeln daran, dass die Aussagen des Ministers im Innenausschuss vollständig waren. Das ist ein Ausdruck des Misstrauens.
Die öffentliche Aufregung war groß. Aber was bleibt von diesem Untersuchungsausschuss? - Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass die von der Hausleitung eingeleiteten Maßnahmen gegen die leitenden Beamten nicht zu beanstanden sind, sondern dass diese durchaus als Reaktion auf die Vorkommnisse und Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Bestellung des Beamten Deppe zum Abteilungsleiter bei der PD Nord möglich sind - meine Kollegin Tiedge ist in Ihrem Beitrag gerade noch einmal darauf eingegangen, welche Vorkommnisse und Erkenntnisse uns dazu vorlagen -, und dass als Reaktion auf die aufgedeckten Mängel bei der Personal- und Aktenverwaltung seitens des Ministeriums entsprechende Maßnahmen zur Veränderung eingeleitet wurden.
Herr Kosmehl, ich gehe auch auf Ihre Hinweise ein. Wir konnten nicht abschließend feststellen, wer die Informa
tion wann weitergegeben hat und ob sie dort angekommen ist, wo sie sein sollte. Aber ich sage auch: Die Zweifel, die Sie äußern, sind auch kein Beweis dafür, dass das Gegenteil der Fall ist.
Wenn Sie sagen, dass die Informationen, die bereits seit dem Jahr 2002 vorlagen, die für uns erst nach der Einsichtnahme in die Akten erkennbar wurden und vor allen Dingen durch den angesprochenen Aktenvermerk von Frau Rohschürmann aus dem Jahr 2004 deutlich wurden, dann stellte sich natürlich auch bei uns, der SPD, die Frage, ob es durch den Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses gedeckt ist, dies weiter zu untersuchen. Denn im Einsetzungsbeschluss heißt es unter Abschnitt II:
„Der Ausschuss soll des Weiteren klären, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang die politische Leitung des Ministeriums des Innern im Zusammenhang mit der Besetzung der Stelle des Abteilungsleiters Polizei in der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Kenntnis erhalten hat …“
Damit ist der Zeitraum also eingegrenzt worden.
Nach diesen Ergebnissen bleibt also doch die Frage, ob es eines solchen parlamentarischen Untersuchungsausschusses bedurfte, und auch, wozu er eigentlich diente.
Sie, Herr Kosmehl, sprachen am Ende Ihrer Rede im April 2010 davon, dass Sie nicht versucht sein wollten, dieses Thema als Wahlkampfthema zu missbrauchen. Sie haben auch angesprochen: Es ist leider nicht geglückt, die Arbeit des Ausschusses bis zum Herbst abzuschließen. Aber mit diesem Ergebnis ist wahrscheinlich auch kein Wahlkampf zu machen. Die Klarstellung aller Dinge, wie sie jetzt im Ergebnis feststehen, findet leider kein großes öffentliches Interesse mehr.
Auch ich möchte im Namen der SPD allen, die am Ergebnis und an der Arbeit des Untersuchungsausschusses beteiligt waren, für die sehr gute und auch immer schnelle Arbeit danken. - Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit.
An der Stelle stimme ich Ihnen zu.
Eines der Ergebnisse war ja auch, dass daraus Schlussfolgerungen gezogen worden sind.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
„Ich sage all denen, die jetzt Strompreiserhöhungen mit den Kosten durch erneuerbare Energien begründen: Lesen Sie die Anmerkung des Präsidenten der Bundesnetzagentur. Erneuerbare Energien und deren Einspeisevorrang sorgen dafür, dass die Großhandelspreise sinken. Darum sind die erneuerbaren Energien und ihre Förderung keine angemessene Begründung für Strompreiserhöhungen… Gerade durch die erneuerbaren Energien entstehen Gewinnmargen.“
Das sind nicht meine Worte. Ich habe aus der Bundestagsrede - nicht aus der von Herrn Trittin, wie vielleicht
zu vermuten ist - des Bundesumweltministers Röttgen vom 25. November zitiert.
Mit der Vorlage des Themas zu dieser Aktuellen Debatte hatte ich gehofft, doch endlich etwas Neues, auch von Ihnen, Herr Franke, zu hören. Aber Sie sprechen in der Begründung zu Ihrem Antrag zu der Aktuellen Debatte von Diskussionsbedarf und Maßnahmen für die neue energiepolitische Ausrichtung. Im Bund haben Sie es - auch mit einer entsprechenden Lobbypolitik - mittlerweile geschafft, in Sachsen-Anhalt wird das schwerer möglich sein.
Sie kommen immer mit den gleichen Argumenten, die auch bei Wiederholung nicht richtiger werden. Im Bund, wie man gerade gehört hat, ist man da vielleicht schon etwas weiter. Ich wiederhole die Aussage von Herrn Röttgen: Gerade durch die erneuerbaren Energien entstehen Gewinnmargen. - Ich wiederhole: Gewinnmargen.
Ich frage: Wer steckt diese ein?
Aber Sie verfahren bei diesem Thema wie bei allen anderen Themen: Wirtschaftlich ist nur das, was sich für das Unternehmen lohnt - das ist richtig -, und zwar egal auf wessen Kosten:
beim Thema Arbeit zulasten der Arbeitnehmer, beim Thema Energie zulasten des Klimas, des Umweltschutzes und der Gesundheit.
Ökonomie und Ökologie sind in der Vergangenheit zu lange als Gegensätze gedacht worden. Dabei ist es gerade umgekehrt. Ökologie und Ökonomie gehören zusammen; auch das bestätigte der Bundesumweltminister in Cancun aufs Neue. Gerade hier in Sachsen-Anhalt ist das eine Einheit.
Welche Energiepolitik wollen wir? Energiepolitik für die Zukunft muss für uns heißen - das ist, denke ich, bei allen so -: Energiepolitik muss erstens Versorgungssicherheit bieten, Energiepolitik muss zweitens umweltverträglich sein, Energiepolitik muss drittens natürlich auch wirtschaftlich und sozial verträglich sein.
Zu der Versorgungssicherheit: Die Endlichkeit von Vorkommen fossiler Rohstoffe und auch von Uran ist bekannt, und die weltweiten Konflikte um diese Rohstoffe leugnet niemand, ich glaube, auch hier im Saal nicht. Versorgungssicherheit beginnt also beim Rohstoff. Daher setzen wir auf einheimische Rohstoffe und vor allem auf jene, die immer wieder verfügbar sind, bekannt unter dem Namen „erneuerbar“, wobei das wissenschaftlich nicht ganz korrekt ist.
Deutschland ist zurzeit zu 70 % abhängig von Rohstoffimporten, teilweise aus instabilen Regionen. Die globale Energienachfrage und der Energiepreis steigen kontinuierlich. Diese Faktoren sind ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko. Die Umstellung auf 100 % erneuerbare Energien ist möglich. Sie war bis vor Kurzem ein Traum so mancher visionärer Vorstellungen, wird aber
mittlerweile von vielen Experten anerkannt und als ein realistisches Ziel eingeschätzt, unter anderem in der Studie des Sachverständigenrates beim Bundesumweltministerium vom Mai 2010.
Ein zukunftstaugliches Energiemodell muss also entschlossen auf den Ausbau erneuerbarer Energien setzen. Nur so ist es möglich, sich langfristig von der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu lösen. Welcher wirtschaftliche Nutzen durch die Ansiedlung von Betrieben, Entwicklungen der Wissenschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen auch gerade auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts erzielt wurde, muss ich an dieser Stelle nicht wiederholen; das ist bestimmt überall bekannt.
Zu der Umweltverträglichkeit: Die Energieerzeugung und -nutzung ist gegenwärtig nicht umweltverträglich. Wir verbrauchen heutzutage immer noch viel zu viel Strom, Brennstoffe und Kraftstoffe. Für die Energieversorgung werden Energieträger eingesetzt, die unsere Umwelt und das Klima viel zu stark belasten.
Der weitaus größte Teil aller Treibhausemissionen entsteht bei der Nutzung und Umwandlung von Energie. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz haben nicht nur einen Nutzen für das Klima und die Umwelt, sie haben auch Auswirkungen auf die Beschäftigung. Investitionsmaßnahmen in die Verminderung von Emissionen stärken langfristig den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt.
Zu dem Thema Wirtschaftlichkeit und soziale Verträglichkeit: Es ist unzweifelhaft, dass dem Verbraucherpreis für Energie eine wichtige ökonomische Rolle zukommt. Jeder Stromverbraucher, egal ob im Privathaushalt oder in einem Wirtschaftsunternehmen, zahlt über seine Stromrechnung die Aufwendungen, die bei der Produktion von Strom entstehen. In Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen beeinflussen sie die Höhe der Produktionskosten; das ist unstrittig.
Doch man muss sich auch einmal genau anschauen, wie sich der Strompreis zusammensetzt. Der Endverbraucher, also der Privathaushalt oder das Unternehmen, bezieht seinen Strom nach Tarifkunden- und Großkundenpreisen vom Stromversorger seiner Wahl. Schon dabei gibt es erhebliche Unterschiede.
Zirka 29 % des Strompreises entstehen durch die Erzeugung. Die so genannten Beschaffungskosten haben sich in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. Dort entstehen große Schwankungen, Belastungen, aber auch Entlastungen. Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal an die Aussage des Bundesumweltministers.
Nur ca. 6 % entfallen auf die Förderung erneuerbarer Energien. Die Umlage für die Kraft-Wärme-Kopplung liegt bei 1 % und die Umlage für die Förderung erneuerbarer Energien liegt bei 5 %.
Dass bei manchen Berechnungen der Anteil höher ausfällt, liegt an der Bezugsgröße. Die Umlage ist ein fester Cent-Betrag. Der Gesamtbetrag der Stromkosten steigt und sinkt und demzufolge auch der prozentuale Anteil.
So einfach kann man sich diese Rechnung nicht machen. Auch wenn die EEG-Umlage um einige Cent steigt, macht sie dennoch nur einen Bruchteil des Strompreises aus.
Ich möchte noch auf die Netzausbaukosten eingehen, Herr Franke. Ich stimme Ihnen zu, dass diese Umlage deutschlandweit umgelegt werden sollte. Darin sind wir uns einig. Die politische Intention ist vom Minister noch einmal bestätigt worden.
Auch in der Vergangenheit sind aber schon Netzentgelte gezahlt worden. Diejenigen, die die Netzentgelte eingenommen haben, hätten schon seit Längerem und intensiver in den Netzausbau investieren können. Dort sind ebenfalls Reserven vorhanden.
Hinter der Energieerzeugung aus Kohle, Atom und Gas verbergen sich weitere externe Kosten, die nicht in den Strompreis einfließen, aber die Gesamtwirtschaft und den Staatshaushalt belasten. Durch Eingriffe in das ÖkoSystem, wie den Abbau, die Förderung und den Transport von Kohle, Gas und Öl, entstehen weitere Kosten für die Gesellschaft. Hinzu kommen noch die Kosten für die Sicherheit und den Transport radioaktiver Brennelemente für die Atomenergie, wie wir zuletzt sehen konnten. Folgekosten entstehen auch durch nicht planbare Zwischenfälle, die umweltpolitische Auswirkungen haben.
Nach wie vor - mehr als zehn Jahre nach der Liberalisierung des Strommarkes - sind rund 80 % der Stromproduktion in der Hand von vier großen Energiekonzernen. Der hier fehlende echte Wettbewerb bedeutet unnötige hohe Strompreise sowohl für den privaten als auch für den industriellen Verbraucher.
Die Behauptung, dass die erneuerbaren Energien Preistreiber seien, ist falsch und soll von den eigentlichen Ursachen ablenken. Richtig ist, dass die Preise der fossilen Energien in den letzten sechs Jahren um 30 % gestiegen sind, dagegen die Vergütung für erneuerbare Energien Schritt für Schritt sinkt.
Wir brauchen eine ehrliche Preisdiskussion. Zu einer ehrlichen Preisdiskussion gehört auch - dazu möchte ich Ihren Vergleich von Oschersleben und Helmstedt anführen - Folgendes: Schon im Jahr 1990 mit der Einführung der Märkte gab es diese Unterschiede von drei und vier Pfennig an der Grenze zwischen Helmstedt und Oschersleben. Diese waren nicht durch die jetzt angeführten Kosten - EEG, Netzausbaukosten oder sonstige Umlagen - begründet.
Dieser Unterschied besteht seit 1990 und wird fortgeführt.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist eine Anschubfinanzierung für die Energie der Zukunft. Die Atomenergie ist in den letzten Jahren vom Steuerzahler mit vielen Milliarden Euro gefördert worden. Auch dieses sollte in die Rechnung einbezogen werden.
Ich möchte deshalb zum Schluss meines Plädoyers für die erneuerbaren Energien den Hinweis geben - und Sie, Herr Franke, wieder mit ins Boot nehmen -, dass auch Sie, Herr Franke, von dem EEG persönlich profitieren, indem Sie selbst eine 30-kW-Solaranlage auf Ihrem heimischen Dach haben - ein lobenswertes Vorbild. - Danke.
Bitte. Wenn ich kann.
Ich denke, ein Korreferat können Sie Herrn Gürth mitgeben. Der nimmt es in seine Rede auf.
Da Sie die Zahlen alle in Ihrem Buch nachlesen können, denke ich, haben Sie die Antworten in dem Buch stehen.
Ich habe es in meiner Rede dargelegt - -
Ich weiß sie, aber ich brauche Sie Ihnen nicht zu wiederholen, weil Sie, wie gesagt - -
Es geht um den Nutzen des EEG.
Nein, das habe ich nicht gesagt.
Danke für die Nachfrage, somit kann ich noch einmal darauf eingehen. Auch wenn Sie vehement auf etwas hingewiesen haben, muss es nicht richtig sein. Das ist der erste Punkt.
Zweitens. Sie haben die Netzausbaukosten angesprochen. Repowering geht nur dort, wo schon Anlagen vorhanden sind; das heißt, dass dort auch die Netze vorhanden sind, die nicht weiter ausgebaut werden müssen. Wir beziehen uns vielmehr auf die vorhandene Infrastruktur, die weiterhin genutzt werden soll. Deshalb wäre es sogar besser, diese Potenziale zu nutzen, als an anderen Stellen neue Eignungsgebiete auszuweisen. Es ist eher umgekehrt der Fall.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte mich Herrn Wolpert anschließen und meine Rede vom letzten Mal noch einmal hervorholen können. Aber ich will trotzdem noch zwei, drei Sätze vorbringen.
- Inhaltlich. - Ich möchte noch zwei, drei Gedanken äußern.
So kurz wie dieses Gesetz ist - es sind wirklich nur die zwei Paragrafen -, so lang sind die Vorgeschichten der darin genannten Gesetze. Den Werdegang habe ich in meiner Einbringungsrede schon aufgezeigt.
Dieser lange Weg war nicht umsonst, aber er ist jetzt an einem Punkt angekommen, an dem wir ihn abschließen und beenden müssen. Alle Versuche, das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz mit Leben zu erfüllen bzw. es entsprechend umzusetzen, sind gescheitert.
Ich möchte der Fraktion DIE LINKE sagen: Auch der geänderte Änderungsantrag erfüllt dieses Ziel nicht. Das, was in dem Änderungsantrag formuliert ist, ist mehr eine Willensbekundung. Die Dinge, die Sie jetzt aufgeschrieben haben - dabei bleibe ich -, sind auch nach der heutigen Gesetzesregelung möglich.
Eine interkommunale Zusammenarbeit ist möglich. Die verschiedensten Formen der Zusammenarbeit sind in dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit geregelt. Auch in den regionalen Planungsgemeinschaften sind die Dinge umsetzbar, die Sie hier angesprochen haben. Deshalb bleiben wir bei unserer Auffassung, dass dieser Änderungsantrag nicht zielführend ist und im Ergebnis nicht im Sinne dessen ist, was gewollt ist.
Die Frage der Finanzbeziehungen werden wir demnächst mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes regeln müssen. Darauf hat mein Kollege Stahlknecht hingewiesen. Dem brauche ich nichts weiter hinzuzufügen.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, dieses Stadt-Umland-Gesetz oder das Problem der Regelung der Stadt-Umland-Beziehungen ist ein schon lange diskutiertes Problem. Die heutige Gesetzesvorlage hat eine lange Geschichte, ist aber auch die Folge eines Gesetzes - damit will ich noch einmal an den Anfang zurück - aus der vorherigen Legislaturperiode, nämlich des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes von 2005, beschlossen durch CDU und FDP.
Das ist die Ausgangslage, und aus dieser Ausgangslage ist die weitere Entwicklung entstanden: freiwillige Zusammenschlüsse, die sich nicht ergeben haben, die Vorgabe, dass Zweckverbände zu gründen wären.
Dann die nächste Folge, das Stadt-Umland-VerbandGesetz von 2007, dann das Verfassungsgerichtsurteil von 2008 und dann der Entwurf, dieses Gesetz wiederum zu ändern, im Mai 2009.
- Es ist Folge des Ursprungsgesetzes, des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes,
vorgegeben in diesem Gesetz.
In der Anhörung zur Änderung des Stadt-Umland-Gesetzes, die wir durchgeführt haben, konnten wir von fast allen Vortragenden hören, dass das in dem Gesetz formulierte Ziel der Stärkung der Oberzentren Magdeburg und Halle - das steht im Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz - eben nicht erreicht worden ist und nicht erreicht werden konnte,
nicht durch das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz und auch nicht durch das Zweckverbandsgesetz.
In diesem Gesetz war lediglich die Aufgabe der Flächennutzungsplanung genannt, zu weiteren Aufgabenübertragungen ist es bis dahin nie gekommen.
Und nun? - Ja, mit der Folge Gemeindegebietsreform im Umland von Halle und Magdeburg haben sich auch die Rahmenbedingungen verändert.
Weitreichend, aber sie haben eben andere, neue Grundlagen gebildet. Die Folge dieser neuen Gemeindestrukturen ist, wie Sie es auch schon dargestellt haben, dass nur noch ein Teilgebiet der Gemeinden in dem Gebiet liegt, in dem ein Flächennutzungsplan aufzustellen wäre, ein Teilflächennutzungsplan aber nach § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuches nicht möglich ist. Dieser Widerspruch war jetzt auch durch das neue Gesetz nicht mehr aufzubrechen.
Die Handlungsfähigkeit - das war der Wunsch und das, was wir in der Anhörung gehört haben - vor Ort sollte wiederhergestellt werden.
In der Anhörung war die erste Forderung, dieses Gesetz sollte aufgehoben werden, weil die Zweckverbände gar nicht richtig zum Arbeiten gekommen sind. Wir können auch sagen, die Zweckverbände sind gescheitert.
Zu den Argumenten, eine längere Beratung und die Zusammenarbeit vor Ort seien möglich und man solle es weiter versuchen, kann ich wiederum nur auf das verweisen, was ursprünglich immer wieder propagiert worden ist: Auch mit der Aufhebung des Zweckverbandsgesetzes ist eine Zusammenarbeit der kommunalen Gliederungen möglich. Wir haben das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit. Wir brauchen es nicht gesetzlich zu regeln. Auch die Gemeinden können, wenn sie wollen, auf der Grundlage des Gesetzes zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit Zweckverbände gründen.
Zu dem Änderungsantrag der LINKEN. Ich muss Ihnen sagen, der Antrag überzeugt auch nicht, weil die Grundfrage, die ich vorhin gerade erläutert habe, die Probleme im Stadtumland, auch durch diese Regelung nicht gelöst wird.
Ich bitte für die SPD-Fraktion, den Gesetzentwurf zur Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen.
(Zustimmung bei der SPD Vizepräsident Herr Dr. Fikentscher: Vielen Dank. Möchten Sie eine Frage von Herrn Kos- mehl beantworten? - Herr Kosmehl, bitte fragen Sie. Herr Kosmehl (FDP):
Frau Kollegin Schindler, Sie haben netterweise darauf hingewiesen, dass das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz von CDU und FDP auf den Weg gebracht worden ist, und sind zu dem Schluss gekommen, dass das der Grund dafür war, warum es zu keiner Zusammenarbeit in den Zweckverbänden kam. Ich würde Sie gern noch um zwei Ergänzungen bitten.
Zum einen: Wer hat die Regelung über das Stimmverhältnis in den zwangsweise gebildeten Stadt-Umland
Zweckverbänden eingeführt, die das Verfassungsgericht aufgehoben hat?
Zweitens. Wer war dafür verantwortlich, dass durch die Gemeindegebietsreform Probleme, und zwar unüberwindbare Probleme, mit dem Baugesetzbuch aufgetreten sind?
Zu dem ersten Punkt. Die Antwort können Sie sich schon selbst geben. Dass das in dem Zweckverbandsgesetz hier im Landtag von den Koalitionsfraktionen beschlossen worden ist, das wissen Sie.
Das Zweite war die Frage nach der Gemeindegebietsreform. Wir hatten die Auskunft erhalten, dass dies möglich ist. Auch da hat sich in der gesetzlichen Regelung etwas geändert. Es gab auch die Möglichkeit für Teilflächennutzungspläne. Aber dass es speziell in diesem Fall nicht möglich ist, ist uns erst später bekannt geworden.
Herr Minister, weil Sie vorhin angesprochen haben, dass die Speicherung bei den erneuerbaren Energien eben noch ein ungelöstes Problem ist und diese deshalb noch nicht so gut zum Einsatz kommen können oder noch keine Zukunft haben. Wie sehen Sie es mit der Speicherung oder der Endlagerung des Atommülls? - Das ist ebenfalls ein ungelöstes Problem. Wie werten Sie die zwei ungelösten Probleme gegeneinander?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Mittwoch dieser Woche nahm ich - wie auch zwei weitere Mitglieder des Landtags - an der Demografiewerkstatt Soziales und Gesundheit zum Thema „Regionsbindung managen“ im Salzlandkreis teil. Dort zitierte die Staats
sekretärin Beate Bröcker ein chinesisches Sprichwort. Als ich das hörte, war ich sofort bei der Diskussion am heutigen Vormittag. Dieses Sprichwort lautet:
„Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Schutzmauern, die anderen Windmühlen.“
Den Wind des Wandels spüren wir schon seit der Gründung unseres Landes und seit der friedlichen Revolution in unserem Land.
Wir nehmen diese Herausforderung ständig an. Das konnten wir auch gestern in der Regierungserklärung hören. Der Ministerpräsident ist mehrfach darauf eingegangen. Der Wandel ist vor allem eine Chance zur Entwicklung, die man nutzen sollte.
Auch Herr Wolpert sagte zum Schluss seiner Rede - er ist heute leider nicht da; ich habe es mir wörtlich mitgeschrieben -: Die Stärke Sachsen-Anhalts liegt im Wandel.
Der Wind des Wandels, so wie es am Mittwoch besprochen wurde, beschreibt aber auch eine andere Herausforderung, nämlich die zu erwartenden wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen und vor allen Dingen auch den demografischen Wandel. Wir müssen diese Herausforderungen bewältigen und ihnen begegnen. Für unsere Gemeinden in Sachsen-Anhalt war daher die Entscheidung notwendig, neue und größere Strukturen zu schaffen, welche wir mit der heutigen Beschlussfassung zu einem Abschluss bringen wollen.
Mit dem Leitbild und dem Ersten Begleitgesetz haben wir vor mehr als zwei Jahren nach einem vorangegangenen intensiven Diskussionsprozess die Grundlagen für die Gebietsreform geschaffen. In dem Ersten Begleitgesetz haben wir die Ziele der Gebietsreform benannt und einen Zeitraum für freiwillige Zusammenschlüsse eingeräumt, der am 30. Juni 2009 endete. Wir haben aber auch schon damals festgelegt, dass Gemeinden, die sich bis dahin nicht in der Gebietsreform gefunden oder diese bis dahin nicht vollzogen haben, per Gesetz zugeordnet werden.
In der Zwischenzeit haben sich die meisten gefunden. Es sind genau 87 %. Herr Stahlknecht, ich muss Sie in diesem Punkt korrigieren, weil in der Zeit nach dem 30. Juni noch einige Gemeinden hinzugekommen sind.
- Umso besser. Auf die weiteren Zahlen ist der Minister in seiner Rede eingegangen.
Ich verschweige an dieser Stelle natürlich nicht, dass es nicht einfach war, sich neu zu finden. Viele Versammlungen, Gespräche und Abstimmungen vor Ort waren nötig. Auch in den neuen Strukturen muss man jetzt die Zusammenarbeit erst finden. Auch aus eigener Erfahrung - ich bin selbst im Stadtrat und im Ortschaftsrat meiner Heimatgemeinde tätig - muss ich sagen, dass es jetzt darauf ankommt, nicht nach dem Trennenden zu suchen, sondern nach dem Verbindenden.
Wir können vor Ort viel voreinander lernen, auch aus den verschiedenen Ortschaften. Wir sollten die guten Er
fahrungen und guten Ideen zusammenbringen und bündeln. Um auf das Sprichwort zurückzukommen: Wir müssen den Windmühlen den richtigen Schwung geben, damit sie zum Drehen kommen und neue Energie erzeugen.
Wie gesagt, andere sind diesen Weg des Zusammenschlusses bisher nicht gegangen. Sie haben teilweise, sprichwörtlich oder sinnbildlich gesehen, Mauern gebaut. Wir haben in der Anhörung am 6. und 7. Mai verschiedene Ursachen zu hören bekommen. Natürlich gingen die Ursachen sehr weit auseinander, bis dahin, dass man schon gewillt war, sich zusammenzuschließen, aber nicht die richtigen Partner und nicht den richtigen Zusammenschluss gefunden hat. Wir haben auch gehört, dass sich andere verweigert haben. Wir haben auch gehört, dass es eine grundsätzliche Ablehnung der Gebietsreform gibt.
Bei den heute vorliegenden Gesetzen über die Zuordnung haben wir uns an die Vorgaben des Ersten Begleitgesetzes gehalten und die Entscheidungen der freiwilligen Phase mit berücksichtigt. Eine Ausnahme wird heute mit der Gemeinde Allrode gemacht. Die Gründe dafür hat Herr Stahlknecht genannt. Ich will nicht weiter darauf eingehen.
Mit dem Zweiten Begleitgesetz zur Gebietsreform geben wir den Rahmen für die Zuordnungsgesetze vor. Dabei gab es gegenüber dem Entwurf der Landesregierung noch einige Änderungen. An dieser Stelle kann keiner behaupten, dass wir die Anhörung nur pro forma gemacht haben. Viele Anregungen sind erst nach der Anhörung in das Gesetz aufgenommen worden. Die wichtigste Änderung möchte ich benennen.
Bei den zugeordneten Gemeinden werden die bestehenden und im letzten Jahr neu gewählten Gemeinderäte - die Voraussetzung ist, dass sie die Einführung des Ortschaftsrechts beschließen - im Verhältnis 1 : 1 zu Ortschaftsräten und die bisherigen Bürgermeister zu Ortsbürgermeistern.
Zur Erleichterung der Entscheidung der Gemeinden zur Einführung der Ortschaftsverfassung nach § 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung soll das Inkrafttreten der einzelnen Zuordnungsgesetze erst zum 1. September 2010 erfolgen. Somit haben die Gemeinden nach der Bekanntmachung des Zweiten Begleitgesetzes die Zeit, um die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Diese Ortschaftsräte entsenden dann in die bereits gewählten Gemeinde- und Stadträte entsprechend der Einwohnerzahl neue Mitglieder. Hier gilt das gleiche Verfahren wie für die Gemeinden, die in der freiwilligen Phase eingemeindet wurden, aber an der Kommunalwahl zu den neuen Gemeinde- und Stadträten nicht teilgenommen haben.
Ich weiß, dass diese Regelung vor Ort nicht überall auf Zuspruch trifft. Oft wurden in den letzten Wochen und Monaten zwischen den Handelnden vor Ort - da stellt sich vor allen Dingen auch immer wieder die Frage, wie die Handelnden vor Ort miteinander umgehen - Gräben ausgehoben, die jetzt erst wieder geschlossen werden müssen. Wir wollen mit dem Gesetz keine Belohnung für dieses Handeln geben. Wir dürfen aber auch nicht den Fehler begehen, die Gemeinden vor Ort und vor allen Dingen auch die Bürger per Gesetz zu bestrafen.
Mit Artikel 2 nehmen wir eine weitere Änderung der Gemeindeordnung vor. Diese zielt besonders auf die Stärkung des Ortschaftsrechts. Hier möchte ich das Zweit
beschlussverlangen und das Antragsrecht des Ortsbürgermeisters nennen. Auch die Möglichkeit von Einwohnerfragestunden in den Ortschaftsräten ist eine Möglichkeit zur Stärkung der Ortschaft.
Ich sage aber auch, dass mit diesen Mitteln vor Ort sorgfältig umgegangen werden muss.
Die einen sagen, dass die Stärkung der Ortschaftsverfassung dem Zusammenwachsen und der Identität dienlich ist. Andere befürchten, dass die Stärkung der Ortschaften gegenüber der Einheitsgemeinde zu sehr ausgenutzt wird. Deshalb soll diese Regelung auch nur eine Übergangsregelung sein.
Abschließend möchte ich allen Beteiligten vor der Entscheidung über das vorliegende Gesetz nochmals sagen, dass dieses ein sehr anspruchsvolles Reformvorhaben in unserem Land ist. Die Diskussionen bis zum heutigen Tag waren nicht einfach. Wir alle, auch hier im Parlament, haben uns sehr um die beste Lösung bemüht und gerungen, einmal mehr emotional und einmal mehr rational. Ich danke an dieser Stelle auch allen Kolleginnen und Kollegen für die am Ende sehr konstruktive Zusammenarbeit. Auch heute wird dem einen oder anderen die Zustimmung schwerfallen.
Trotzdem bitte ich darum. - Vielen Dank.
Ja.
Zu der ersten Frage. § 86 Abs. 1a galt natürlich auch vorher. Aber die erste Regelung ist mit dem Zweiten Be
gleitgesetz verändert worden, weil der genannte Paragraf ansonsten für die zuzuordnenden Gemeinden nicht gegriffen hätte. Das haben wir verändert.
Natürlich sind in der freiwilligen Phase verschiedene Gebietsänderungsverträge vorgelegt worden. Es sind auch Genehmigungen nicht erteilt worden, weil die Verträge vom Leitbild und vom Ersten Begleitgesetz zur Gebietsreform abwichen.
Bei Allrode haben wir den Unterschied, dass wir - Herr Stahlknecht hat es gesagt - einen vorliegenden Beschluss des Verwaltungsgerichts haben. Wenn in den anderen Fällen die Verwaltungsgerichte ebenfalls entscheiden - - Wir haben auch noch anhängige Verfahren, nach denen auch Herr Kosmehl schon gefragt hat. Aber es besteht ein qualitativer Unterschied. Auf der einen Seite haben wir einen vorliegenden Beschluss und die anderen Verfahren sind noch anhängig. Oder es ist eben nicht zu Verfahren gekommen.
Da wir zu dieser Sache keinen Änderungsantrag vorgelegt haben, können Sie davon ausgehen, dass es bei unserer Beschlussempfehlung des Innenausschusses bleibt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bönisch, ich kann mich Ihnen nur anschließen: Als ich den Antrag gelesen habe, ging es mir genauso wie Ihnen: Die Überschrift stimmt mit dem, was in dem Antrag formuliert wird, nicht überein. Die ersten drei Punkte sind eine klare Ablehnung von PPP-Modellen und nur in dem vierten Punkt wird dann das gesagt, was gewünscht ist, nämlich mehr Transparenz für solche Verträge.
Aber trotzdem ist es ein wichtiges Thema, welches mit diesem Antrag angesprochen worden ist. Es lohnt sich immer, über dieses auch aus der Sicht der Kommunen wichtige Thema zu diskutieren. Deshalb werden wir uns dem Überweisungsantrag der CDU-Fraktion anschließen, um über das Thema in den entsprechenden Ausschüssen weiter diskutieren zu können.
Öffentlich-private Partnerschaften - ÖPP oder, englisch abgekürzt, PPP -, darüber ist in den letzten Jahren viel diskutiert worden. Wir finden diese Projekte auf allen Ebenen, beim Bund, im Land und auch in den Kommunen.
In den 90er-Jahren entwickelt, hat sich dieses Konzept scheinbar erst einmal als ein Erfolgsmodell herausgestellt. Natürlich spielte dabei auch immer die Finanzlage beim Bund, im Land und in den Kommunen eine große Rolle. Natürlich wissen wir auch, dass die finanzielle Situation beim Bund, im Land und in den Kommunen nicht immer rosig ist und dass nach Wegen gesucht wird, wichtige Investitionen zu tätigen, die eben nicht aus dem eigenen Haushalt getätigt werden können. Wir wissen, dass Investitionen in unser Vermögen notwendig sind, um die Aufgaben von Bund, Land und Kommunen erfüllen zu können. Es kann eine Alternative sein, dies in Form eines PPP-Vertrags durchzuführen.
Es gibt Vorteile, aber natürlich auch Kritik und Risiken. Viele Kommunen sind mittlerweile vorsichtig geworden, wenn es darum geht, solche Verträge abzuschließen. Dies ist auch nicht unbegründet. Die Finanzierung der Verträge durch die Kommunen - Sie haben es auch geschildert - erfolgt teilweise indirekt über Kassenkredite. So genannte Preisanpassungsklauseln sind für die Kommunen teilweise unberechenbar und die Verträge haben meistens eine lange Laufzeit von 20 bis 30 Jahren und enden meistens zu der Zeit, wenn die Bauprojekte wie
der sanierungsbedürftig sind. Diese Sanierungskosten sind dann von den Kommunen zu tragen.
Es ist wichtig, all das im Vorfeld eines solchen Vertrages zu betrachten und gegeneinander abzuwägen. Aber dieses Konzept oder diese Projekte dürfen deshalb nicht von vornherein abgelehnt werden. Ich bin auch dagegen, PPP pauschal zu verurteilen. PPP können keine Lösung für die Schuldenprobleme unserer Kommunen sein, aber eine Lösung, um Investitionen zu tätigen. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an.
PPP sind unbestritten eine Möglichkeit der öffentlichen Hand, Investitionen zu tätigen; ich habe es gesagt. Dabei handelt es sich um Investitionen vor allen Dingen in dem Bereich der Daseinsvorsorge, im Straßenbau und im schulischen Bereich. In all diesen Fällen sind Investitionen nötig, und Sie wollen doch wohl nicht sagen, dass diese so lange hinausgeschoben werden sollen, bis sich die Finanzsituation der Kommunen vielleicht einmal verbessert haben wird.
Ihr Vorschlag, die Gewerbesteuerumlage seitens des Bundes und der Länder abzuschaffen, ist auch eine Milchmädchenrechnung; denn auch die Gewerbesteuerumlage geht in das Gesamtfinanzsystem von Bund und Ländern ein. Sie fließt sogar teilweise an die Kommunen zurück. Sie einfach pauschal abzuschaffen, kann nicht sein.
Die Entscheidungsträger vor Ort müssen in diesem Bereich natürlich intensiv einbezogen werden und Risiken und Chancen gegeneinander abwägen. In diese Abwägung fließt insbesondere die Frage der Nachhaltigkeit von Investitionen mit ein.
Ich denke, egal ob es sich um Projekte handelt, die über PPP oder die selbst finanziert werden, es ist immer die Frage zu stellen, was mit dieser Investition nach 20 oder 30 Jahren passieren soll. Keine Kommune wird sich eine solche Entscheidung leicht machen und natürlich sind auch immer alle Gremien mit einzubeziehen.
Eines ist klar: PPP können die Verschuldung nicht lösen. Dafür sind PPP auch nicht gedacht. Aber sie sind ein interessanter Ansatz für die öffentliche Hand, um langfristige Ziele erreichen zu können. Daran können wir alle nur Interesse haben. Wie gesagt, lassen Sie uns deshalb darüber in den besagten Ausschüssen diskutieren. - Vielen Dank.
Wenn wir den Titel und das auch sehr kurze Gesetz lesen, erschließt sich nicht gleich für jeden der Inhalt und der Hintergrund dieser Gesetzesvorlage. Spätestens nach der eben gegebenen Einbringung und auch den Ausführungen des Ministers wird nun auch allen klar sein, worum es geht. Und jeder hier im Saal wird gehört
haben, dass es um das wichtige Thema der Luftreinhaltung besonders in unseren Städten geht. Spätestens bei dem Wort „Umweltzonen“
wird jeder aufgehorcht haben.
Mit der europäischen Richtlinie über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität und den zugehörigen Tochterrichtlinien werden Luftqualitätsziele zur Vermeidung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt festgelegt.
Zur Gewährleistung der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte werden in § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Instrumentarien in Form von Luftreinhalte- und Aktionsplänen festgelegt. Die Mitgliedstaaten unterliegen gegenüber der EU-Kommission der Berichtspflicht über die auf ihrem Hoheitsgebiet aufgestellten Luftreinhaltepläne.
Werden die in der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Kriterien überschritten, hat die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufzustellen, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt.
Für die Erarbeitung des Luftreinhalteplanes einschließlich der Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind die Ursachen für die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte zu ermitteln und entsprechend ihrem Verursacheranteil an der Grenzwertüberschreitung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu Minderungsmaßnahmen heranzuziehen.
Die planaufstellende Behörde - in Sachsen-Anhalt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - ist zuständig für die Gebietsabgrenzung der Pläne, die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die Koordination der Tätigkeit der verschiedenen Behörden, die Beteiligung der Öffentlichkeit und letztlich die Festschreibung des Luftreinhalteplans.
Bei der Erstellung des Plans sind alle potenziell betroffenen Behörden und Einrichtungen einzubeziehen. Da diese Fachbehörden gegebenenfalls für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig sind, ist eine enge Abstimmung des Planinhaltes erforderlich. Maßnahmen, die den Straßenverkehr betreffen, sind im Einvernehmen mit den Verkehrsbehörden festzulegen.
An dieser Stelle setzen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf an - durchaus aus der Sicht der Beteiligten und hier aus der Sicht der Städte. Ich betrachte das Anliegen verständlicherweise vor allem aus der Betroffenheit von Halle.
Bei einer beabsichtigten Zuständigkeitsverlagerung ist natürlich auch immer die Frage nach der Zweckdienlichkeit, aber auch nach der Wirtschaftlichkeit zu stellen. Die Übertragung muss in allen Konsequenzen geprüft werden.
Der Minister sprach bereits an, dass bei der Diskussion zur Funktionalreform auch immer die Bedingungen der Aufgabenübertragung kritisch hinterfragt wurden. Aufgabenzuständigkeiten sollten immer so geregelt werden, dass deren Erledigung bürgerfreundlich und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgen kann. Diese Bedingungen gilt es bei einer Zuständigkeitsverlagerung zu diskutieren.
Ich habe dazu zum jetzigen Zeitpunkt nur folgende Fakten:
Erstens. Es ist festzustellen, dass bisher nicht in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Aktionspläne zur
Luftreinhaltung aufgestellt wurden. Somit war der größere Teil der Kommunen damit bisher nicht befasst.
Zweitens. Der personelle und sächliche Aufwand aufseiten des Landes ist eher gering einzuschätzen. Derzeit sind in Landesbehörden 0,6 Vollzeitstellen mit dieser Aufgabe betraut.
Diese Fakten werden wir bei der Beratung des Gesetzentwurfes mit betrachten und abwägen müssen. Wir stimmen einer Überweisung des Gesetzes zur federführenden Beratung in den Innenausschuss, zur Mitberatung in den Ausschuss für Umwelt zu.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Berichterstattung wäre wahrscheinlich nicht so lang ausgefallen.
Auch ich werde meine Ausführungen relativ kurz halten. Wir sind nach der Ausschussberatung davon ausgegangen, dass wir das Gesetz im Landtag vielleicht sogar ohne nochmalige Debatte beschließen.
Kurze Ausführungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf: Wie meine Vorredner bereits ausgeführt haben, hat der Gesetzentwurf einen eher technischen Hintergrund, nämlich die Änderung kommunaler haushaltsrechtlicher Vorschriften. Viele Vorschriften sind aufgrund der Wiederholung in der Gemeindeordnung und in der Landkreisordnung im Gesetz mehrfach genannt.
Der Gesetzentwurf resultiert aus den Änderungsvorschlägen des Evaluierungsberichts und hat dahin gehend Auswirkungen auf das Haushaltswesen der Kommunen. Damals wurde bereits im Landtag geplant, diesen Evaluierungsbericht vorzulegen und diesen Evaluierungsbericht in gesetzgeberisches Handeln umzusetzen.
Ausgangspunkt war die Entscheidung, die kameralistische Haushaltsführung in den Kommunen durch die Einführung der Doppik abzulösen. Diese Entscheidung hält die SPD-Fraktion nach wie vor für richtig. Auch wenn es Kommunen gibt, die sich mit diesem Weg nicht anfreunden können, werden wir diesen Weg weiterhin verfolgen.
Die Entscheidung zur Einführung der Doppik ist die Entscheidung für eine nachhaltige und ressourcenorientierte Haushaltswirtschaft. Dadurch können die Parlamente bzw. Kommunalräte besser über die Ressourcenwirtschaft ihrer jeweiligen Kommune entscheiden.
Nun zu den konkreten gesetzlichen Änderungen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, einen Doppelhaushalt aufzustel
len, wie wir dieses im Landtag seit längerer Zeit praktizieren. Nach den Vorstellungen dieses Gesetzentwurfs soll die Aufstellung eines Doppelhaushalts und der entsprechende Haushaltsvollzug auch Kommunen möglich sein.
Außerdem wird im Gesetzentwurf ein Stichtag für die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens genannt. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses muss spätestens zum Haushaltsjahr 2016 erfolgen.
Ich weise darauf hin, dass der Stichtag für die erstmalige Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens nicht verschoben wird. Es bleibt beim 1. Januar 2013, wie wir es mit dem ersten Begleitgesetz zur Gebietsreform beschlossen haben.
Auch wenn aufgrund des Verschiebens des Zeitpunkts der erstmaligen Aufstellung des Gesamtabschlusses die Vorteile des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens erst mit einer dreijährigen Verspätung umgesetzt werden, halten wir es dennoch für vertretbar. Gerade an dieser Stelle haben wir uns dafür entschieden, die gesammelten Erfahrungen der Kommunen vor Ort zu berücksichtigen.
Die kommunalen Spitzenverbände, die in dem gesamten Prozess der Umstellung eingebunden waren und sind, haben in der Anhörung des Innenausschusses am 14. Januar 2010 den Gesetzentwurf begrüßt. Gerade diesen Bedenken und Änderungswünschen ist in dem Gesetzentwurf Rechnung getragen worden.
Lassen Sie mich abschließend sagen, dass der Gesetzentwurf zu einer Harmonisierung der Vorschriften des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens führt und die Umsetzung und Einführung der Doppik erleichtert. Somit kommt es insgesamt zu einer Vereinfachung für die Kommunen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Danke, Herr Präsident. - Da unser Antrag zur Solarförderung etwas kürzer ist, wird auch die Einbringungsrede etwas kürzer sein.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Initialzündung für die weltweite Einführung der industriellen Massenproduktion von Photovoltaikanlagen erfolgte in Deutschland bereits vor zehn Jahren. Seitdem ist die Bundesrepublik zu einem weltweit ausstrahlenden Vorbild geworden. Deutschland ist das Land mit den meisten installierten Anlagen und internationaler Technologieführung. Die Photovoltaik ist die einzigartige Chance für Bürger, für Gemeinden, Städte und Regionen zur autonomen Stromversorgung - Stromproduktion ohne Brennstoffkosten, lautlos und emissionsfrei.
Auslöser der Solardynamik waren das deutsche 100 000Dächer-Programm im Jahr 1999 und das ErneuerbareEnergien-Gesetz im Jahr 2000. Die gesetzlich garantierte Vergütung für in das Netz eingespeisten Strom hat ermöglicht, dass Bürger und Betreiber diese Technologie anwenden. Sie hat einen rasant wachsenden Markt mit einer hochschnellenden Zahl von Arbeitsplätzen entstehen lassen. Gleichzeitig erhielt die Innovation der Solartechnologie ihren entscheidenden Impuls.
Solartechnik ist inzwischen zum Symbol einer glaubwürdigen und zukunftsfähigen Umwelt-, Wirtschafts- und Energiepolitik geworden. Die bürgernahe Energieform mobilisiert quer durch alle Bevölkerungsschichten die zusätzliche Innovation und Zahlungsbereitschaft beinahe aller Bundesbürger für Solartechnik.
Diese Entwicklung haben vor allem auch die mitteldeutschen Länder genutzt. Im Verbund mit Sachsen und Thüringen bildet Sachsen-Anhalt unter anderem das schon erwähnte Solarvalley. Darin vereint sind 65 % aller deutschen Photovoltaikindustrieunternehmen mit einem Umsatzvolumen von 19 Milliarden € im Jahr.
Vier Firmen aus Mitteldeutschland befinden sich unter den Top 10 weltweit. Dies bedeutet die Schaffung von 10 000 Arbeitsplätzen in der Region, die unter anderem 75 % der in Deutschland produzierten Solarzellen herstellen. Mit der Industrie verbunden sind neun renommierte Forschungseinrichtungen und vier Universitäten. All dies dürfen wir nicht aufs Spiel setzen.
Die Produktionskosten für die Anlagen konnten zügig gesenkt werden. Parallel dazu sanken aber auch die gesetzlichen Einspeisevergütungen. Es gibt kein erfolgreicheres Beispiel gezielter Innovationsförderung für eine Zukunftstechnologie. Eine halbe Million Menschen betreiben heute in Deutschland Solaranlagen. Sie beleben die kommunale Wertschöpfung, schaffen neue industrielle Arbeitsplätze und fördern das Handwerk.
Die Einspeisevergütung ist zugleich eine unbürokratische Investitionsförderung, die Deutschland für diese wichtige Zukunftstechnologie in die in der Welt führende Rolle für Industriestandorte sowie in eine ökologische und ethische Vorbildrolle gebracht hat.
Die jährliche Absenkung der Vergütungssätze für neue Anlagen, Degression genannt, wie sie gerade auch von Herrn Kosmehl erwähnt worden ist, ist bereits Element des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Sie soll und kann in dem Maße erfolgen, wie Photovoltaikanlagen durch
technologische Verbesserung und Massenproduktion laufend kostengünstiger werden.
Seit dem 1. Januar 2010 sind die Einspeisetarife schon um 10 % niedriger als im Jahr 2009. Nun diskutiert die Bundesregierung über eine nochmalige Reduzierung um 15 % zum 1. April 2010. Vom 1. Januar 2011 an will sie eine weitere Senkung um 10 % oder mehr folgen lassen. Das bedeutet alles in allem eine Absenkung um mindestens 35 %, und das innerhalb von zwölf Monaten.
Mit dieser pauschalen, abrupten und drastischen Absenkung riskiert die Bundesregierung, die vorwärts schreitende Entwicklung zu bremsen. Dies verunsichert Planer und Investoren. Es gefährdet Aufträge des Handwerks und bedroht den Aufschwung der deutschen Photovoltaikindustrie. Damit droht die Gefahr, dass wir unsere internationale Vorreiterrolle verlieren.
Wir sollten es nicht zulassen, dass bei dieser Art der Politik faktisch auch die Zukunft unseres Produktions- und Forschungsstandortes in Gefahr gebracht wird.
Daher unterstützen wir die Landesregierung in ihrem Bemühen und fordern den Bundestag auf, eine entsprechende Veränderung der bisher vereinbarten Regelungen zu verhindern. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen mit den vorliegenden Gesetzentwürfen vor dem nächsten Schritt der gemeindlichen Neugliederung in Sachsen-Anhalt. Angesichts der Ausführungen von Herrn Grünert über den langen Zeitraum der Geschichte der Gebietsreform in Sachsen-Anhalt sage ich: Wir wollen sie wirklich; wir haben das Ziel, sie abzuschließen und diesen Prozess zu beenden.
Wenn Sie, Herr Wolpert, sagen, das sei zu früh, dann habe ich die Zeitspanne von zehn Jahren im Blick und frage, was daran zu früh ist.
Ich möchte zu Beginn noch einmal auf die Gründe und die Notwendigkeit dieser Gemeindegebietsreform zurückkommen. Dazu bediene ich mich der gesetzlichen Grundlage, die wir in dem ersten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform formuliert haben. § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes sagt zu den Zielen der Neugliederung Folgendes aus:
„Ziel der Neugliederung der gemeindlichen Ebene im Land Sachsen-Anhalt ist die Schaffung zukunftsfähiger gemeindlicher Strukturen, die in der Lage sind, die eigenen und übertragenen Aufgaben dauerhaft, sachgerecht, effizient und in hoher Qualität zu erfüllen und die wirtschaftliche Nutzung der erforderlichen kommunalen Einrichtungen zu sichern. Die Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft der gemeindlichen Ebene soll gestärkt und langfristig gesichert werden, um insbesondere der demografischen Entwicklung gerecht zu werden. Dabei soll die bürgerschaftliche Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung gewahrt werden.“
Sie werden natürlich wieder fragen, wo die Ergebnisse dieser formulierten Ziele sind.
Dazu sage ich - genau so, wie wir uns auch schon im Ausschuss unterhalten haben -, dass erstens die Gebietsreform noch nicht überall abgeschlossen ist und die Ergebnisse noch nicht vorliegen können und zweitens auch die Bildung neuer Strukturen ein Prozess ist und die Effekte erst mit der Zeit eintreten können.
Ich frage an dieser Stelle auch nicht provokativ nach den Ergebnissen der Kreisgebietsreform; die Ergebnisse der Kreisgebietsreform stellen wir vielleicht auch erst nach Jahren fest.
Mit dem ersten Begleitgesetz wurden die Grundsätze der Gebietsreform festgelegt. Bis zum 30. Juni 2009 konnten sich die Gemeinden in Sachsen-Anhalt freiwillig zur Vereinbarung in neuen Strukturen finden. Die Mehrzahl der Gemeinden hat dies genutzt und nutzt auch jetzt noch die Zeit für freiwillige Lösungen. Die genauen Zahlen hat der Minister erwähnt.
Aber auch bereits in dem ersten Begleitgesetz wurde geregelt, was nach Ablauf der freiwilligen Phase geschehen soll. Die an den freiwilligen Zusammenschlüssen nicht beteiligten Gemeinden kannten die Konsequenzen ihres Handelns. Welchen Grund auch immer die Entscheidung vor Ort geprägt hat, die politisch Verantwortlichen wussten, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, der freiwilligen Phase eine gesetzliche Zuordnung folgen zu lassen. Diese wurde mit dem einfachen Satz in § 2 Abs. 4 des ersten Begleitgesetzes benannt - ich zitiere -:
„Die an der Vereinbarung nicht beteiligten Gemeinden werden nach dem 30. Juni 2009 durch Gesetz zugeordnet.“
Die erste Vorlage der Zuordnungsgesetzentwürfe erfolgte im August 2009. Diese wurden durch die Regierung in die Anhörung gegeben. Nunmehr liegen sie uns, teilweise mit den Änderungen, wie sie der Minister vorgetragen hat, zur Beratung im Landtag vor.
Ich möchte jedoch hauptsächlich auf das zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform und vor allem auf die nach der Anhörung erfolgten Änderungen eingehen.
Wichtig auch für die künftige Beratung - das können wir der heutigen Debatte schon entnehmen - wird die Rege
lung des § 7 - Wahlen - sein. Es wird von dem Grundsatz ausgegangen, dass es bei der Mehrzahl der Zuordnungen zu keinen Neuwahlen in den neuen, größeren Gemeinden kommt.
Gehen wir davon aus - ich benutze ebenfalls diesen Vergleich -, dass das Verfassungsgericht es grundsätzlich für rechtmäßig erklärt hat, dass die Neubildung von Gemeinden oder Verbandsgemeinden mit der Mehrheit von drei Vierteln der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft, in denen zwei Drittel der Einwohner aller Mitgliedsgemeinden wohnen, erfolgen kann, so haben diese neu gebildeten Gemeinden und Verbandsgemeinden auch einen Vertrauensschutz hinsichtlich der in der letzten Zeit durchgeführten Wahlen zu ihren Vertretungskörperschaften. Es wäre nicht zu vertreten, wenn es im Fall der Zuordnung einer Minderheit - über die Größe dieser Minderheit können wir uns im Ausschuss noch trefflich streiten - erneut zu Wahlen kommt.
Wie bereits gesagt, kannten die an der Neubildung nicht beteiligten Gemeinden die Konsequenzen ihres Handelns. In einzelnen Fällen wird jedoch eine Neuwahl erfolgen. Dort, wo es zur Neubildung einer Gemeinde kommt, das heißt bei Auflösung aller an dem Zusammenschluss beteiligten Gemeinden und Bildung einer neuen Einheitsgemeinde, wird in den Einzelgesetzen die Neuwahl festgelegt. Dies erfolgt ebenso in den Fällen, in denen es nicht durch die Dreiviertel- bzw. Zweidrittellösung zur Gebietsänderung gekommen ist. In diesen Fällen ist es auch bisher nicht zu Neuwahlen in den neuen Strukturen gekommen, sodass der gerade erwähnte Vertrauensschutz nicht greifen kann.
Eine weitere Regelung betrifft die gesetzliche Einführung des Ortschaftsrechtes für die zugeordneten Gemeinden und späteren Ortschaften.
Wir wissen, dass die bisherige Regelung der Gemeindeordnung eine Kannregelung ist. Dies bedeutet, dass es in der Entscheidung der Gemeindevertretung liegt, ob die Ortschaftsverfassung einzuführen ist. Dies konnte nur in den Gebietsänderungsverträgen vereinbart werden und kann nunmehr in den Hauptsatzungen geregelt werden. Der Gesetzgeber kann in diesem Falle dieses nicht durch die Gebietsänderungsgesetze festlegen, wenn die bisherige Regelung der Gemeindeordnung bestehen bleibt.
Dies kann im Einzelfall zu nicht vertretbaren Entscheidungen für die zugeordneten Gemeinden führen. Wir haben bereits einzelne Willensbekundungen im Land gehört. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und daraufhin die vorgesehene Regelung aufgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch ohne Neuwahl in der Gemeinde die Belange der einzugemeindenden Gemeinden vertreten werden.
Damit einher gehen die durch das Gesetz neu formulierten Kompetenzen des Ortschaftsrates und des Ortsbürgermeisters. Somit wird gewährleistet, dass der Einfluss
für eine Übergangsphase direkter wird. Das sind die Stärkung des Vorschlagsrechtes des Ortschaftsrates durch eine Frist zur Behandlung des Vorschlages im Gemeinderat, die Erweiterung der Kontrollrechte der Ortschaft durch Akteneinsichtsrecht, die Erweiterung des beratenden Gemeinderatsmandats des Ortsbürgermeisters um ein Antragsrecht und die Einwohnerfragestunde, die in Sitzungen des Ortschaftsrates möglich ist.
Dieser gesetzlich vorgeschriebene Ortschaftsrat soll aber nunmehr durch Wahlen eine demokratische Legitimierung erhalten. Es soll in diesen Fällen nicht zu einer Überleitung des bisherigen Gemeinderates als Ortschaftsrat oder des Bürgermeisters zum Ortsbürgermeister kommen, wie es in der freiwilligen Phase festgeschrieben war.
Zu Ihrem Argument, Herr Wolpert, ob es dann noch genügend Kandidaten geben wird, verweise ich auf die Wahlen zu den neuen Einheitsgemeinden bzw. Verbandsgemeinden, die gerade stattgefunden haben. Diese haben gezeigt, dass genügend Kandidaten sowohl für die Räte als auch für die Ämter der Bürgermeister und Verbandsbürgermeister zur Verfügung standen.
Noch kurz zu den Gemeindeneugliederungsgesetzen. Da die Ergebnisse am Ende der freiwilligen Phase in den einzelnen Landkreisen sehr unterschiedlich sind, so unterscheiden sich auch die einzelnen Gesetze. Ich glaube wohl, das kürzeste Gesetz ist das für das Jerichower Land, das gerade einmal zwei Gemeinden betrifft.