Sie haben diesen anderen Weg beschritten, weil sich damit vermeiden lässt, dass man weiterhin für diese Lehrer die Beiträge an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte abführen muss. Das ist ein bedeutender Kostenfaktor. Sie haben sich gedacht: Na ja, es wird eben in 20 bis 30 Jahren derjenige, der dann Finanzminister ist, die Pensionslasten schon schultern können.
Mit diesem Verschiebebahnhof muss Schluss sein. Mit diesem Verschiebebahnhof aufzuhören ist ein Gebot der Stunde. Ich finde es wunderbar, dass der Finanzminister Bullerjahn das im Sinne von Kostentransparenz, Ehrlichkeit und Nachhaltigkeit anpackt. - Vielen Dank.
Herr Rothe, möchten Sie zwei Fragen beantworten? Oder soll es eine Zwischenbemerkung sein? - Bitte, Herr Professor Paqué.
Es ist eine Zwischenbemerkung. - Da Sie mich angesprochen haben: Ich empfehle Ihnen die Lektüre der entsprechenden Protokolle des Finanzausschusses, in dem ich ausdrücklich immer wieder deutlich gemacht habe, dass es sich selbstverständlich aus volkswirtschaftlicher Sicht und aus der Sicht des Landeshaushaltes bei den Verbeamtungen nicht um eine Entlastung von Pensionslasten handelt, sondern dass diese Pensionslasten in der Zukunft anfallen. Das ist das volkswirtschaftliche kleine Einmaleins. Ich hoffe, Herr Rothe, dass Sie mir das auch zutrauen.
Herr Rothe, Sie haben angesprochen, dass wir die Verbeamtung von Lehrkräften nur wegen der Einsparungen im Landeshaushalt vorgenommen haben. Das ist sicherlich mit ein Effekt. Das sei einmal dahingestellt. Ich weiß aber nicht, ob Ihnen bewusst ist - das ist meine Frage und etwas, das Ihre Partei auch befürwortet hat -, dass wir gerade die Lehrer für Mangelfächer verbeamten bzw. dass wir unsere ausgebildeten Lehrkräfte gerade in den Mangelfächern mit in die Verbeamtung einbezogen haben, um sie hier zu behalten bzw. zu vermeiden, dass sie abwandern, und damit sozusagen die Nachteile hier in Sachsen-Anhalt gegenüber den Einstellungen in den anderen Bundesländern nicht deutlich werden. Ist Ihnen das bewusst?
Die Finanzpolitiker in der SPD-Fraktion haben sich immer gegen die Verbeamtung von Lehrern gewandt; wir halten das nicht für sachgerecht. Ich bin sehr gespannt auf das Personalentwicklungskonzept, das der Finanzminister demnächst vorlegen wird.
- Ja, Herr Kosmehl, wir haben vor zwei Jahren gemeinsam im Landtag beschlossen, die Landesregierung solle bis zum Ende der Legislaturperiode ein Personalentwicklungskonzept vorlegen.
Das ist in den zwei Jahren leider nicht gelungen. Minister Bullerjahn schafft das, was Sie in zwei Jahren nicht geschafft haben, in einem halben Jahr. Ich bin sehr gespannt darauf, was er vorlegen wird.
(Beifall bei der SPD - Frau Feußner, CDU: Herr Rothe, können Sie meine Frage wenigstens be- antworten?)
Vielen Dank, Herr Rothe. - Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf in den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.
Meine Damen und Herren! Wir haben gerade versucht, uns ein Finanzpolster anzulegen, wir haben dabei sogar auch noch ein Zeitpolster bekommen. Es ist nämlich 40 Minuten vor dem Zeitpunkt, den wir eigentlich für die
Mittagspause vorgesehen hatten. Ich schlage vor, dass wir dieses Polster teilen, eine halbe Stunde in den Nachmittag hineinnehmen und die Mittagspause jetzt beginnen, aber bereits um 13.45 Uhr beenden. Sind Sie damit einverstanden? - Dann geht es um 13.45 Uhr wie vorgesehen mit der Fragestunde weiter.
Wie Sie vielleicht schon wissen, wurde im Ältestenrat vereinbart, die Fragestunde künftig immer auf den ersten Sitzungstag nach der Mittagspause zu legen, möglicherweise mit dem Ergebnis, dass nur die Fragesteller und die Antwortenden anwesend sind und alle anderen, die sich dafür nicht interessieren, das später nachlesen werden. Das ist möglich. Wenigstens Vertreter dieser beiden Gruppen sind vorhanden. Davon haben wir uns überzeugen können.
Es liegen insgesamt vier Kleine Anfragen vor. Die Frage 1 stellt der Abgeordnete Uwe Heft von der Linkspartei.PDS-Fraktion. Es geht um die Kompensation Regionalisierungsgesetz. Bitte schön, Herr Heft, stellen Sie Ihre Frage.
Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste! Zur Vorbereitung und Durchsetzung des von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Haushaltsbegleitgesetzes 2006 wurde den Bundesländern eine Kompensation der Kürzungen im Regionalisierungsgesetz in Höhe von 500 Millionen € mit der Revision des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 2008 „in die Hand“ versprochen.
Welche Initiativen wird die Landesregierung im Bundesrat ergreifen, um die von der Bundesregierung im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 mündlich avisierte Kompensation in Höhe von 500 Millionen € für die Reduzierung der finanziellen Mittel im Regionalisierungsgesetz in Form eines Kompensationsgesetzes zu erlangen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Heft wie folgt.
Die Bundesregierung hat am 29. Juni 2006 das Haushaltsbegleitgesetz 2006 beschlossen, in dem unter anderem auch das Regionalisierungsgesetz geändert wurde. Mit dem Artikel 13 wurde das Regionalisierungsgesetz dahin gehend geändert, dass die Zuweisungen des Bun
des ab dem Haushaltsjahr 2006 reduziert werden, sodass der Bund dadurch bis einschließlich 2009 insgesamt eine Einsparung von 2,3 Milliarden € erzielt.
In der Bundesratssitzung am 16. Juni 2006 hat der Bundesfinanzminister Herr Steinbrück eine Kompensationsregelung angekündigt, mit welcher der ursprüngliche Kürzungsbetrag um insgesamt 500 Millionen € reduziert werden soll.
Inzwischen liegt mir der Entwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vor. Danach ist seitens des Bundes beabsichtigt, die Kürzung im Haushaltsjahr 2008 um insgesamt 65,1 Millionen € zu minimieren und diesen Betrag ab dem Haushaltsjahr 2009 jährlich um 1,5 % steigen zu lassen. Insgesamt wird damit der geplante Einsparbetrag des Bundes in den Jahren 2008 bis 2010 um ca. 0,5 Milliarden € gemindert.
Für das Land Sachsen-Anhalt bedeutet dies, dass gegenüber der ursprünglichen Kürzung im Jahr 2008 3,27 Millionen €, im Jahr 2009 8,31 Millionen € und im Jahr 2010 13,42 Millionen € mehr zur Verfügung stehen werden. Insgesamt werden damit die Zuweisungen um 25 Millionen € weniger gekürzt, als es ursprünglich vorgesehen war. Eine gesonderte Initiative der Landesregierung im Bundesrat ist deshalb aus gegenwärtiger Sicht vor dem Hintergrund dieses Entwurfes entbehrlich.
Wir können somit zu der Frage 2 kommen. Sie wird vom Abgeordneten Herrn Hans-Joachim Mewes von der Fraktion der Linkspartei.PDS gestellt. Es geht um die Ausbildung an Berufsfachschulen. Bitte, Herr Mewes, stellen Sie Ihre Frage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In der Pressemitteilung Nr. 178/06 vom 24. August 2006 verweist das Kultusministerium auf Gespräche mit den Kammern zur Anrechnung von Bildungsleistungen bestimmter Berufsfachschulen auf eine nachfolgende duale Ausbildung bzw. zur Zulassung von Berufsfachschulabsolventinnen und -absolventen zur Kammerprüfung auf der Grundlage des novellierten Berufsbildungsgesetzes.
2. Wie schätzt die Landesregierung den Stand der Gespräche ein, zu welchen Fragen konnte Übereinstimmung erzielt werden und welche Differenzen bestehen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Mewes wie folgt.
Zu 1: Der erfolgreiche Besuch eines Bildungsganges, der auf einen oder auf mehrere Ausbildungsberufe vorbereitet oder zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt, soll dann auf die Ausbildungsdauer eines dualen Ausbildungsberufes entsprechender Fachrichtung angerechnet werden können, wenn der berufs- bzw. der fachrichtungsbezogene Lernbereich einschließlich gegebenenfalls vorgeschriebener Praxisanteile bezogen auf ein Schuljahr mindestens 1 040 Stunden umfasst.
Der Anrechnungsumfang könnte sich erstens für das Berufsgrundbildungsjahr sowie die einjährige Berufsfachschule ohne beruflichen Abschluss auf mindestens sechs und bis zu zwölf Monate und zweitens für zwei- und mehrjährige Berufsfachschulen, die zu einem beruflichen Abschluss führen, auf mindestens zwölf und bis zu 24 Monate belaufen.
In der Erörterung einer möglichen Zulassung zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vor der zuständigen Stelle stehen - - Hier ist ein Fehler im Text enthalten, ich versuche, ihn jetzt selbst zu korrigieren.
In der Erörterung einer möglichen Zulassung zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung vor der zuständigen Stelle stehen die folgenden zwei- bzw. dreijährigen berufsqualifizierenden Berufsfachschulen:
1.1 Bürowirtschaft und Informationsverarbeitung 1.2 Technische Assistenz für Informatik 1.3 Hauswirtschaftliche Assistenz 1.4 Kosmetik 1.5 Medizinische Dokumentationsassistenz