Zu 2: Eine Einschätzung möglicher Ergebnisse ist aufgrund des gegenwärtigen Gesprächsstandes kaum möglich. Gleichwohl erscheint derzeit bei der Frage der Anrechnung vollzeitschulischer Ausbildungen auf eine nachfolgende duale Ausbildung eher eine von allen an der beruflichen Ausbildung Beteiligten getragene Lösung erreichbar als bei der Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen Stelle.
Ich bitte Sie, die geschraubten Sätze zu entschuldigen. Das ist mir vom Kultusministerium zugearbeitet worden. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Möchte jemand eine Zusatzfrage stellen? - Ihre Bemerkung war so entwaffnend, dass das wohl jetzt niemand mehr tun möchte.
Die Frage 3 wird vom Abgeordneten Herrn Matthias Höhn von der Linkspartei.PDS-Fraktion gestellt. Es geht um pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen. Bitte schön.
1. Wie schätzt sie den derzeitigen Stand der Ausstattung der Grundschulen mit pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein, wird der ursprünglich angestrebte Wert von einer solchen Fachkraft pro angefangenen Zug noch erreicht?
2. Sollten Probleme bestehen, wie beabsichtigt die Landesregierung eine sachgerechte Ausstattung mit pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Grundschulen zu gewährleisten?
Zu 1: Im Schuljahr 2006/2007 befinden sich insgesamt 61 865 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen des Landes Sachsen-Anhalt und erfordern nach den bisherigen Bedarfsparametern den Einsatz von insgesamt 952 pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die entsprechende Versorgung der Grundschulen ist landesweit sichergestellt.
Zu 2: Probleme sind derzeit nicht bekannt. Personelle Ausfälle zum Beispiel infolge von Erkrankungen werden im Rahmen der üblichen personalwirtschaftlichen Ausgleichsmaßnahmen durch das für die Personalmaßnahmen zuständige Landesverwaltungsamt aufgefangen. - Herzlichen Dank.
Die Frage 4 - das ist für heute die letzte Frage - wird von der Abgeordneten Frau Jutta Fiedler von der Linkspartei.PDS gestellt. Es geht um Fortbildungsangebote für Sekundarschullehrkräfte an Grundschulen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 sind nach Angaben des Kultusministeriums ca. 270 Lehrkräfte aus Sekundarschulen zur ausgewogenen Absicherung der Unterrichtsversorgung an Grundschulen versetzt bzw. abgeordnet worden.
1. Wie gewährleistet sie, dass sich alle in Grundschulen versetzte bzw. abgeordnete Lehrkräfte mit den pädagogischen, methodischen und didaktischen Spezifika der Grundschule und den besonderen Anforderungen der flexiblen Schuleingangsphase ausreichend vertraut machen können, und welche konkreten Fortbildungsangebote werden ihnen unterbreitet?
2. An wie viele Grundschulen wurden im Schuljahr 2006/2007 Lehrkräfte aus Sekundarschulen versetzt bzw. abgeordnet?
Zu 1: Entsprechend dem Erlass des Kultusministeriums vom 26. Januar 2006 zum Einsatz von Lehrkräften aus Sekundarschulen an Grundschulen wurde bis Ende September 2006 der größte Teil der versetzten Lehrkräfte in einer eintägigen Veranstaltung hinsichtlich der Eckpunkte der Arbeit in der Grundschule qualifiziert. Hierzu ist der schriftlichen Beantwortung eine Statistik beigefügt.
Das Ziel dieser Einführungsveranstaltung war es, den betroffenen Sekundarschullehrkräften notwendige, insbesondere auch organisatorische Orientierungen für ihren Einstieg in die neue Schulform zu vermitteln. Die an die Grundschulen versetzten Lehrkräfte erhielten in diesen Veranstaltungen grundlegende Informationen zum Lernen in der Grundschule und deren Organisation, zum kompetenzorientierten Lehrplan und zur Entwicklung des schulinternen Lehrplanes sowie zur Leistungsbewertung.
Im Rahmen der laufenden jahresbezogen geplanten regionalen Lehrerfortbildungen sind zahlreiche ein- und mehrtägige Fortbildungsangebote für Lehrkräfte an Grundschulen vorgesehen, die insbesondere von den versetzten Lehrkräften zur Vertiefung genutzt werden können.
Nach dem Vorliegen der jährlichen Meldung des konkreten Fortbildungsbedarfes der Schulen an das Landesverwaltungsamt bis zu Beginn der Herbstferien kann darüber hinaus flexibel auf einen besonderen Bedarf einzelner Schulen und dort tätiger Lehrkräfte reagiert werden und eine themenbezogene Zusatzplanung in der Region bzw. in der Schule erfolgen, um Lehrkräften, die dies wünschen, Unterstützung bei speziellen Themen der Arbeit in der Schulform Grundschule zu geben.
Zudem wurde die Thematik in die Planung der regulären Qualifizierungsmaßnahmen des Lisa für die Fachmoderatoren der Grundschulen aufgenommen, damit diese im Rahmen ihrer Betreuungs- und Beratungstätigkeit vor Ort insbesondere die an Grundschulen tätigen Sekundarschullehrkräfte bedarfsgerecht unterstützen können.
Schließlich bietet die durch die Schulen verpflichtend durchzuführende schulinterne Lehrerfortbildung den neuen Lehrkräften Möglichkeiten zur Qualifizierung unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen und Gegebenheiten an der jeweiligen Schule. An dieser Stelle obliegt es den Vertretern der Schulleitungen und Kollegien, geeignete Themen dafür aufzugreifen.
Für die langfristige Planung wurde durch das Landesverwaltungsamt der Entwurf einer Konzeption zur regionalen Fortbildung von Sekundarschullehrern, die ab dem Schuljahr 2006/2007 an die Grundschule versetzt worden sind, vorgelegt. Hierzu ist in der Anlage gesondert etwas ausgewiesen.
Diese Konzeption sieht unter anderem Module vor, nach deren Absolvierung die oben genannten Lehrkräfte in die Lage versetzt werden, den besonderen Ansprüchen in der Grundschule gerecht zu werden.
Zu 2: Insgesamt 294 Sekundarschullehrkräfte sind mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 in 205 Grundschulen tätig. Davon wurden 146 versetzt und 148 abgeordnet. Hierbei sind 63 Vollabordnungen und 85 Teilabordnungen aufgeführt. Die Zahlen, die ich gerade nannte, sind in Tabellenform in den von mir benannten Anlagen aufgeführt und können dem schriftlichen Text entnommen werden. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Haseloff. - Zusatzfragen werden nicht gewünscht. Damit ist die vierte und letzte Frage beantwortet. Die Fragestunde ist abgeschlossen.
Entwurf eines Gesetzes über die Einforderung rückständiger Gebühren und Auslagen bei der Zulassung von Fahrzeugen (Kfz-Zulassungsvorausset- zungsgesetz)
Ich bitte nun den Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herrn Dr. Daehre, den Gesetzentwurf einzubringen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte dem Hohen Hause heute den Entwurf eines Gesetzes über die Einforderung rückständiger Gebühren und Auslagen bei der Zulassung von Fahrzeugen - kurz Kfz-Zulassungsvoraussetzungsgesetz - vorlegen.
Meine Damen und Herren! Heute Morgen haben wir einen Gesetzentwurf mit vier Paragrafen behandelt. Ich stelle Ihnen jetzt einen Gesetzentwurf mit drei Paragrafen vor. Dem können Sie entnehmen, dass sich die Länge der Redezeit in Grenzen hält. Deshalb darf ich Ihnen Folgendes vortragen:
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Notwendigkeit dieses Gesetzes ergibt sich aus der Erkenntnis, dass in den Zulassungsbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt insgesamt ca. 4 Millionen € uneinbringliche Gebühren und Auslagen bestehen. Somit werden die Haushalte der Landkreise und der kreisfreien Städte in einem erheblichen Umfang belastet - und dies vor dem Hintergrund der Diskussion über die kommunalen Finanzen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird den Zulassungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, die Zulassung von Fahrzeugen von der Entrichtung der dafür bestimmten Gebühren und Auslagen aus vorangegangen Zulassungsvorgängen abhängig zu machen.
Die Gebührenrückstände resultieren insbesondere aus behördlichen Zwangsmaßnahmen zur Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, die Mängel aufweisen oder die nicht mehr haftpflichtversichert sind. Die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sind in diesen Fällen Gebüh
- Die Anzahl der weiblichen und männlichen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter ist in dieser Beziehung nicht relevant. - Das bestehende Vollstreckungsrecht ist nicht geeignet, die ausstehenden Gebühren und Auslagen umfänglich einzutreiben.
Die Ummeldung oder die freiwillige antragsgebundene Stilllegung eines Fahrzeuges wird nicht von dem Begleichen ausstehender Gebühren abhängig gemacht. Das Ummelden ist gesetzlich vorgeschrieben und muss daher vollzogen werden. Die Stilllegung kann auch für verkehrsunsichere Fahrzeuge erforderlich sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte auch im Interesse der Kommunalfinanzen um eine zügige Beratung des Gesetzentwurfes in den Ausschüssen und um Zustimmung zu dem Gesetz in diesem Hohen Haus. - Danke schön.