Protokoll der Sitzung vom 12.11.2010

Sie haben die Frage selbst beantwortet.

Herzlichen Dank. - Meine Damen und Herren, mir liegt jetzt der Antrag von Herrn Dr. Köck auf Abbruch der Debatte vor.

(Unruhe)

- Sie hatten die Möglichkeit, noch einmal zu diskutieren.

Ich lasse jetzt über den Antrag abstimmen. Wer für den Abbruch der Debatte ist, den bitte um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das ist die übergroße Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einige Abgeordnete der FDP und einige von der Koalition. Meine Damen und Herren, damit ist dem Antrag stattgegeben worden.

Wir kommen damit zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drs. 5/2930. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der FDP in der Drs. 5/2957 vor. Ich lasse zunächst darüber abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der FDP. Wer lehnt ihn ab? - Ablehnung bei der Koalition. Wer enthält sich der Stimme? - Enthaltung bei der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Ich lasse jetzt über die Beschlussempfehlung in der Drs. 5/2930 in unveränderter Fassung abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer lehnt sie ab? - Die Fraktion

DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der FDP. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden.

Ich komme zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2955. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? - Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE. Wer lehnt ihn ab? - Ablehnung bei der Koalition. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der FDP. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Abstimmungsverfahren zu Tagesordnungspunkt 18 b. Hierzu liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr in der Drs. 5/2929 vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, den Antrag in der Drs. 5/2874 für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/2929 zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt 18 erledigt. Ich danke für die interessante Diskussion.

(Zahlreiche Abgeordnete verlassen der Plenar- saal)

- Meine Damen und Herren, hoffentlich bleiben noch ein paar hier.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

a) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - Landkreis Mansfeld Südharz (Gemeinde Arnstedt) - LVG 24/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2895

b) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - Landkreis Mansfeld Südharz (Gemeinde Wiederstedt) - LVG 25/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2896

c) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - Landkreis Wittenberg (Stadt Gräfenhainichen) und das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform - LVG 27/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2897

d) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - Landkreis Burgenlandkreis (Ge- meinde Großkorbetha) - LVG 28/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2898

e) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - Landkreis Börde (Gemeinde Everingen) und das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform - LVG 33/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2899

f) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - Landkreis Börde (Gemeinde Rottmersleben) und das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform - LVG 41/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2900

g) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - Landkreis Jerichower Land (Gemeinde Stresow) und das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform - LVG 42/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2901

h) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - Landkreis Jerichower Land (Ge- meinde Schopsdorf) und das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform - LVG 43/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2902

i) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - Landkreis Börde (Gemeinde Bornstedt) und das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform - LVG 44/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2903

j) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - Landkreis Wittenberg (Gemein- de Thießen) - LVG 45/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2904

k) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - Landkreis Mansfeld-Südharz (Stadt Stolberg/Harz) und das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform - LVG 47/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2905

l) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz

über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - Landkreis Saalekreis (Gemein- de Angersdorf) und das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform - LVG 48/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2906

m) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - Landkreis Burgenlandkreis (Ge- meinde Reinsdorf) und das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform - LVG 36/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2947

n) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - Landkreis Burgenlandkreis (Ge- meinde Nessa) - LVG 49/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2948

Es ist vereinbart worden, diesen Punkt ohne Debatte zu behandeln. Zunächst hat der Berichterstatter das Wort. Herr Kollege Guido Henke, bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verfassungsgerichtsverfahren LVG 24/10, 25/10, 27/10, 28/10, 33/10, 41/10 bis 45/10, 47/10 und 48/10 sowie 36/10 und 49/10 sind dem Ausschuss für Recht und Verfassung mit Schreiben des Landtagspräsidenten gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Landtages überwiesen worden.

Dieser Bericht umfasst, wie vom Herrn Präsidenten bereits erwähnt, 14 Verfassungsgerichtsverfahren. Diese bilden mit den bislang vorliegenden verfahrensleitenden Entscheidungen sowie den Stellungnahmen der Landesregierung einen Aktenstapel von annähernd 10 cm Höhe, über den nun im Auftrag des Fachausschusses zu berichten sein wird. Ich bitte daher um Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit für die nun folgende Berichterstattung.

(Zustimmung)

Bei den vorliegenden Beratungsgegenständen handelt es sich um Verfassungsbeschwerden von mehreren Gemeinden aus verschiedenen Landkreisen gegen den zweiten Teil der Gemeindegebietsreform.

Die Beschwerde der Stadt Gräfenhainichen - LVG 27/10 - richtet sich dagegen, dass der Stadtrat künftig lediglich als Ortschaftsrat bestehen soll, sowie gegen die Verkürzung der Wahlperiode. In den übrigen Beschwerden werden die jeweiligen Zuordnungsentscheidungen sowie teilweise die Regelung über die Entsendung bzw. die Regelung über die Ortschaftsräte in § 9 des Zweiten Begleitgesetzes gerügt.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in der 56. Sitzung am 6. Oktober 2010 mit den Verfassungsstreitsachen und in der 57. Sitzung am 10. November 2010 mit den nachträglich eingegangenen Verfassungs