Protokoll der Sitzung vom 09.12.2010

das Gesetz in seiner Gesamtheit in der geänderten Fassung mit 8 : 3 : 1 Stimmen angenommen.

Der Finanzausschuss bittet das Hohe Haus um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drs. 5/2974. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Fischer. - Nun hat zunächst Herr Minister Bullerjahn um das Wort gebeten. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 18. März 2010 habe ich den Entwurf für ein Besoldungsneuregelungsgesetz im Plenum des Landtags vorgestellt. Das ist sicherlich ein sehr wichtiges Gesetz, wenngleich es wahrscheinlich nicht die gleiche Aufmerksamkeit wie andere hochpolitische Sachen genießt, über die wir hier schon diskutiert haben.

Die Motive der Landesregierung für den Gesetzentwurf sind, dass im Rahmen der Ausfüllung der durch die Föderalismusreform geschaffenen Kompetenz der Ämterkatalog übersichtlicher gestaltet, die Auslandsbesoldung vereinfacht und der Familienzuschlag ab dem dritten Kind nach den Vorgaben der hiesigen Rechtsprechung erhöht wird. Das sind Themen, die vielen aus langwierigen Diskussionen schon bekannt sind.

Daneben soll bei Bediensteten, die nach Sachsen-Anhalt kommen, die Einkommensdifferenzierung zeitlich begrenzt ausgeglichen werden, damit ein Wechsel von hier benötigten Spezialisten nicht aufgrund des höheren Besoldungsniveaus des Bundes oder eines anderen Landes scheitert.

Eine wichtige Zielstellung des Gesetzentwurfs ist auch die stärkere Berücksichtigung von Leistungsgesichtspunkten im Besoldungsrecht - Frau Fischer hat das schon erwähnt -, indem die leistungsstärkeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur von der Möglichkeit der Gewährung einer Leistungsstufe, sondern auch von dem Kernstück des Entwurfs, der Neustrukturierung der Besoldungstabellen und der Neuregelung der Stufenaufstiege, profitieren.

Nach einer Anhörung der Interessenverbände gab es nach den Beratungen im Finanzausschuss, im Ausschuss für Recht und Verfassung, im Ältestenrat und in anderen Ausschüssen einen geänderten Entwurf. In den Ausschussberatungen sind, glaube ich, nur wenige Streitpunkte zutage getreten. Unverändert blieb unter anderem der Wechsel vom Besoldungsdienstalter zu den Erfahrungszeiten mit detaillierten und gerechten Übergangsregelungen.

Ein Stufenaufstieg erfolgt künftig nur bei anforderungsgerechten Leistungen. Daneben kann in der Besoldungsordnung A bei herausragenden Leitungen durch die befristete Vergabe einer Leistungsstufe das Grundgehalt der nächsten Stufe vorzeitig gezahlt werden. Beide Instrumente stärken das Leistungsprinzip. Ich gebe aber zu, dass wir bei diesem Thema noch nicht am Ende der Diskussion sind.

Der Beginn der Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den Ehen soll nach der Beschlussempfehlung in Verbindung mit dem einen der beiden Änderungsanträge rückwirkend zum 3. Dezem

ber 2003 erfolgen. Ob dies europarechtlich geboten ist, ist noch offen. Zulässig ist es aber auf jeden Fall und für die Betroffenen, denke ich, wünschenswert.

Unter den wenigen inhaltlichen Änderungen, die Eingang in die vorliegende Beschlussempfehlung gefunden haben, ist die gravierendste die gestufte Anhebung der vorhandenen Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts von Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgruppe A 13 bis A 16. Damit wird diese Gruppe von Bediensteten den Sekundarschullehrerinnen und Sekundarschullehrern alten Rechts in einem überschaubaren Zeitraum gleichgestellt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Landtag in den Haushalten ab dem Jahr 2012 die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt.

(Herr Tullner, CDU: Wird er machen!)

Neu eingestellte Sekundarschullehrkräfte sollen schon mit Inkrafttreten des Gesetzes nach Besoldungsgruppe A 13 gelangen können. Die Mehrkosten für diese Änderung betragen entgegen den in der Presse mehrfach genannten höheren Summen ab dem Jahr 2016 kumuliert 4 Millionen €. Dieser Betrag wird sicherlich eine Diskussion nach sich ziehen.

Ich bin in diesem Zusammenhang mit einer kritischen Meinung zitiert worden. Dazu will ich hier noch etwas sagen. Ich wünschte mir einfach, dass bei solchen Veränderungen über ein Gesamtkonzept diskutiert wird, weil jetzt natürlich Begehrlichkeiten entstehen. Ich habe der Presse einige Äußerungen von Parteien und Fraktionen entnehmen können und kenne auch Anträge, in denen mit dieser Entscheidung natürlich auch Erwartungen anderer gerechtfertigt werden. Das war der Punkt, der mich umgetrieben hat. Dass der Mehrbedarf durch den Haushaltsgesetzgeber zu stemmen ist, davon gehe ich aus. Ich denke, wir sind uns alle der Diskussion über diesen Beschluss bewusst. Deswegen will ich es dabei bewenden lassen.

In der Gesetzesberatung wurde ferner die Anerkennung von Erfahrungszeiten bei externen Bewerberinnen und Bewerbern aus der Privatwirtschaft erweitert. Das ist vor dem Hintergrund einer Öffnung des Beamtenverhältnisses für qualifizierte Bedienstete sinnvoll und auch, glaube ich, ausdrücklich gewünscht. Die Mehrkosten werden jährlich im unteren vierstelligen Bereich pro Personalfall liegen und bleiben daher in einem überschaubaren Rahmen, zumal externe Neueinstellungen auch künftig die Ausnahme darstellen dürften - leider.

Lassen Sie mich bitte noch einige Hinweise zu den Änderungsanträgen der LINKEN geben. Eine Überarbeitung der Lehrereingruppierungsrichtlinie lehne ich ab. Die einzige Änderung für die Lehrkräfte im Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens betrifft die Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts; ich habe es gerade angesprochen. Aufgrund einer tarifvertraglichen Verweisung gilt diese Rechtsänderung auch automatisch für die angestellten Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts.

Ein Handlungsbedarf zur Überarbeitung der Lehrereingruppierungsrichtlinie ist daher nicht erkennbar. Außerdem ist die Eingruppierung sämtlicher angestellter Lehrkräfte Gegenstand von Tarifverhandlungen auf Bundesebene zwischen der GEW und der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder. Ich glaube, damit sind wir bisher nicht schlecht gefahren.

(Herr Tullner, CDU: Genau! Dem wollen wir nicht vorgreifen!)

Die Ergebnisse dieser Verhandlungen sind sowohl von der Landesregierung als auch von der GEW SachsenAnhalt zu akzeptieren. Daher sollte durch eine Überarbeitung der Lehrereingruppierungsrichtlinie auf Landesebene kein Präjudiz geschaffen werden, schon gar nicht für eine Diskussion auf Bundesebene.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Ferner lehne ich es ab, schon zum jetzigen Zeitpunkt Eckdaten zur Höhe der Leistungsbezahlung in den Jahren 2012 und 2013 festzulegen. Je nach der Höhe des Volumens einer Leistungsbezahlung zwischen 0,3 v. H. bis 1 v. H. müsste für die Beamten ein Betrag in Höhe von 2,6 Millionen € bis 9 Millionen € jährlich eingeplant werden. Wenn noch eine Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten des Landes mit den Beamten eingefordert werden würde, was dann wahrscheinlich automatisch käme, dann käme sogar noch ein Betrag in Höhe von 4 Millionen € bis 13 Millionen € hinzu.

Soweit in Einzelfällen für herausragende Leistungen künftig ein Leistungsinstrument gebraucht wird, stünde dafür die Leistungsstufe zur Verfügung, bei der das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gezahlt wird. Ich denke, das ist bekannt. Ein ähnliches Instrument sieht auch der Tarifvertrag vor, sodass auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung keine großen Unterschiede bestehen.

Die Forderung nach einer Evaluierung des Gesetzes unterstütze ich. Eine permanente Gesetzesfolgenabschätzung betrachte ich sowieso als eine Daueraufgabe.

Die Forderung, das Amt des Geschäftsführenden Direktors des Kommunalen Versorgungsverbandes von Besoldungsgruppe B 2 nach Besoldungsgruppe B 3 anzuheben, lehne ich prinzipiell ab,

(Herr Tullner, CDU: Echt?)

da die Bewertung des Amts mit Besoldungsgruppe B 2 im Ländervergleich im Mittelfeld liegt. Den Kompromiss hinsichtlich der aktuellen Beschäftigungslage tragen wir aufgrund der Mehrheiten hier aber natürlich mit.

(Herr Tullner, CDU: Es hagelt hier nur Ablehnun- gen! Mensch!)

Das dürfte nicht unbekannt sein. Ich weiß, dass das auch in den Ausschüssen nicht ganz unumstritten war. Es ist ja nicht so, dass das alle mit wehenden Fahnen mitgemacht haben.

Ich wehre mich auch dagegen, dass systemnahe Zeiten als Erfahrungszeiten im Besoldungsrecht gewertet werden können. Die Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit ist nicht mit einer Verwendung in einer nach Recht und Gesetz handelnden Verwaltung vergleichbar und darf deswegen auch nicht gesetzlich gleichgesetzt werden.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Wir schaffen damit auch nichts Neues, sondern schreiben bewährtes Recht fort. So gibt es bei Leitungstätigkeiten in den anderen in dem Gesetzentwurf genannten Organisationen keinen Automatismus, sondern die vom Wortlaut des Gesetzentwurfes her vorgesehene Einzelfallprüfung. Auch das ist bekannt.

Für die Forderung nach der Einführung der Leistungsbezahlung für die kommunalen Beamtinnen und Beamten habe ich insoweit Verständnis, weil die Kommunen

damit ihr Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wollen. Dies riefe allerdings wiederum eine Ungleichbehandlung gegenüber den Beamtinnen und Beamten der Landesverwaltung hervor - auch nichts Neues -, weil in den Kommunen neben der Besoldung aus Grundgehalt, Zuschlägen und Zulagen dann noch ein finanzielles Volumen für die Leistungsbezahlung zur Verfügung stehen würde. Dieses beträgt momentan 1,25 v. H. der Personalausgaben und wird im Jahr 2012 auf 2 v. H. anwachsen.

Wir wollen die unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamtinnen und -beamten gleich behandeln, zumal die kommunalen Beamtinnen und Beamten auch von den linearen Erhöhungen in gleichem Maße profitieren wie die Beamtinnen und Beamten der Landesverwaltung. Daher unterstütze ich die Forderung nach einer Leistungsbezahlung in den Kommunen an dieser Stelle jetzt nicht.

Die Forderung, die Höherstufung der Sekundarschullehrer mit einer Zeitschienenlösung vorzunehmen, lehne ich ebenfalls ab. Zwar stimme ich Ihnen zu, dass häufig in Beförderungsverfahren Verzögerungen durch anschließende Gerichtsverfahren zu beobachten sind - das haben wir übrigens bei der Landesverwaltung an anderer Stelle auch -, aber das von Ihnen gewählte Instrument einer Zeitschiene löst dieses Problem nicht und verhindert auch kein Gerichtsverfahren.

Höherrangiges Recht gebietet es, dass auch bei einer Höherstufung nach einer sechsjährigen Tätigkeit die Ernennungen durchgeführt werden müssen, die ein Beförderungsverfahren voraussetzen. Die Möglichkeit einer Beschleunigung durch eine Zeitschienenlösung gibt es seit Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes zum 1. April 2009 nicht mehr.

Ich komme zum Schluss: Die Chance zur Schaffung des Landesbeamtenrechts ist mit diesem Gesetz in einer modernen und zukunftsfähigen Form des öffentlichen Dienstrechts wahrgenommen worden. Ich bitte Sie um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung, und ich bitte zudem um Berücksichtigung meiner Hinweise zu den Änderungsanträgen. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Es ist vereinbart worden, dass jede Fraktion eine Redezeit von zehn Minuten erhält. Wir beginnen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Ich erteile Frau Dr. Paschke das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz haben wir das zweite Vollregelungsgesetz für das Beamtenrecht. Es bleibt für die nächste Legislaturperiode „nur noch“ die Regelung des Versorgungsrechts.

Die Fraktion DIE LINKE erachtet es als ein positives Signal, dass es trotz schwieriger Haushaltslage der Wille des Gesetzgebers ist, bei der Besoldung keine Abstriche durch das neue Gesetz in Kauf zu nehmen; im Gegenteil: Wir unterstützen beispielsweise ausdrücklich - das ist nur ein Beispiel - die Erhöhung der Justizvollzugszulage, die damit eine schrittweise Annäherung an die Polizeizulage erfährt.

Im Schulbereich - der Minister ist schon darauf eingegangen - gab es sowohl von den Koalitionsfraktionen als

auch von den Oppositionsfraktionen Änderungsanträge, insbesondere was die Einstufung der Sekundarschullehrer betrifft. Der Minister hat jetzt argumentiert, warum die stufenweise Besoldungshöherstufung von A 12 auf A 13 - wie wir es vorgeschlagen haben - nicht gehen soll. Wir sind dennoch der Meinung, dass das ein transparentes Verfahren - nämlich nach Dienstjahren - ist. Dann würde jeder wissen, wann er dort eingestuft wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn man von der Annahme ausgeht, dass diese Beförderungen nicht erst ab 2015/2016 stattfinden sollen, dann würde das auch kostenneutral zu unserem Punkt sein. Jetzt hat der Minister von 4 Millionen € gesprochen. Ich kann mir nur vorstellen, dass das nach hinten verlagert wird. Wir hatten nämlich immer von 7 Millionen € geredet.

(Herr Tullner, CDU: Die haben noch einmal ge- rechnet!)

- Ach so, okay. - Dennoch ist es so, meine Damen und Herren, dass einige Ungereimtheiten im Besoldungsrecht bestehen bleiben werden. Wir haben in der Anhörung sehr viel dazu gehört. Dieser Evaluierungszeitraum sollte genutzt werden, um zu sehen, welche Dinge gerechtfertigt sind. Was ist bezahlbar? Was ist nicht bezahlbar? - Dann müsste man dazu in der Evaluierungsphase eine Auskunft geben.

Vom finanziellen Umfang her eine eher bescheidene, aber für die Gleichstellung sehr bedeutsame Regelung ist uns mit der Rückwirkungsklausel zum 1. Dezember 2003 bei eingetragenen Lebenspartnerschaften hinsichtlich des Familienzuschlags und der Hinterbliebenenansprüche gelungen. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen ausdrücklich dafür, dass sie unserem Antrag in dieser Frage gefolgt sind.

(Beifall bei der LINKEN)