Ich habe zuvor die Freude, Damen und Herren des Traditionsvereins Bitterfelder Bergleute auf der Tribüne begrüßen zu können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Sie haben es gehört: Nach sehr intensiven Beratungen in den verschiedenen Ausschüssen und nach einem, wie ich finde, umfassenden Anhörungsverfahren befasst sich der Landtag heute abschließend mit dem Besoldungsneuregelungsgesetz.
Wir haben uns, denke ich, zu Recht die viele Zeit genommen, um über dieses umfangreiche Gesetzeswerk auch intensiv zu beraten und es zu verabschieden.
Unser Land hat damit die durch die Föderalismusreform I übertragene Kompetenz genutzt und das Besoldungsrecht an seine Erfordernisse angepasst. Im Zuge der Beratungen, der Anhörungen und auch der schriftlichen Stellungnahmen wurden zahlreiche Anregungen
gegeben, die aus meiner Sicht zu einem achtbaren, wenn auch nicht zu einem hundertprozentigen und von allen erwarteten Ergebnis führten.
Ich möchte jetzt nicht auf alle Aspekte eingehen, aber einige wenige sollten doch genannt werden. Die gesetzlichen Regelungen, die die Besoldung betreffen, werden nun in einem Gesetz zusammengefasst. Das Leistungsprinzip wird gestärkt. Das dürfte nach meiner Meinung auch zu einer Motivationssteigerung bei den Beschäftigten führen. Mit der Straffung von Verwaltungsvorschriften wird eine Verwaltungsvereinfachung erreicht. Zudem wird die eingetragene Partnerschaft im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Ehe gleichgestellt.
Über das Problem der Eingruppierung der Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts wird schon sehr lange diskutiert. Dieses Problem kann der Landtag nun im Interesse der Betroffenen regeln. Ich möchte daran erinnern, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt bereits im Jahr 1996 die Landesregierung beauftragt hatte, sich gegenüber dem Bundesinnenministerium dafür einzusetzen, dass ein neues Amt, nämlich Haupt- und Realschule an Sekundarschulen, in der Besoldungsgruppe A 13 als Eingangs- und Endamt ausgebracht wird.
In Gesprächen, vor allem mit der GEW, wurde dieser Punkt daher besonders angemahnt. Aber erst durch die Übertragung der Besoldungsregelung auf die Länder durch die Föderalismusreform I ist dies nunmehr umsetzbar. Nunmehr werden die Pädagoginnen und Pädagogen durch die Einstufung in die Besoldungsgruppe A 13 schrittweise den Sekundarschullehrern alten Rechts gleichgestellt.
Diese Regelung war nicht nur aus Gleichbehandlungsgründen geboten. Sie ist auch aus inhaltlichen Gründen gerechtfertigt; denn die Arbeit der Sekundarschullehrkräfte in Sachsen-Anhalt entspricht in einem hohen Maße der Arbeit von Realschullehrkräften.
Aus finanziellen Gründen muss die Einstufung der bereits im Schuldienst befindlichen Lehrkräfte etappenweise erfolgen. Im Jahr 2016 werden alle Sekundarschullehrer in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft sein, was aus unserer Sicht eine akzeptable Vorgehensweise ist, auch wenn dies für den Einzelnen nur schwer nachvollziehbar ist. Sie alle wissen, dass die schwierige finanzielle Situation unseres Landes keine sofortige Anpassung für alle Lehrkräfte erlaubt.
Ich bin der Meinung, dass wir mit der Anhebung der Quote, wie sie in dem Gesetzentwurf verankert ist, den richtigen Schritt gemacht haben, sodass die Anpassung bis zum Jahr 2016 erfolgen kann. Die neu einzustellenden Lehrkräfte im Sekundarschulbereich, also alle, die künftig neu eingestellt werden, werden sofort in die Besoldungsgruppe A 13 aufgenommen. Für diese gilt die Quotenregelung nicht mehr.
Unser Land verfügt über eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Lehrkräften. Wir müssen deshalb verschiedene Möglichkeiten nutzen, um im Wettbewerb der Bundesländer um die besten Absolventen bestehen zu können. Wir wollen, dass unsere Absolventen hier ihrem Beruf nachgehen können und einen Beitrag zur Ausbildung unserer Kinder leisten. Das ist meiner Ansicht nach auch ein Beitrag zur Anerkennung der wirklich sehr guten Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer und stellt einen Baustein zur Bewältigung der Folgen der Abwanderung dar. Das ist sicherlich nur ein Baustein; alles kann man
Sicherlich sind auch solche Maßnahmen, wie wir sie hier beschlossen haben, nicht zum Nulltarif zu haben. Aber im Interesse unseres Landes vertreten wir diese Investitionen; denn sie zahlen sich in der Zukunft aus. Wir als SPD unterstreichen damit auch die Bedeutung von Bildung in unserem politischen Handeln. Im Gegensatz zu anderen verlieren wir dabei nicht die finanziellen Rahmenbedingungen aus den Augen.
Deshalb haben die Koalitionsfraktionen andere Forderungen, die aufgemacht wurden und die Sie alle kennen, nicht aufgegriffen und stattdessen die schrittweise Höhergruppierung gesetzlich verankert. Eine andere Vorgehensweise und weitergehendere Forderungen wären sicherlich wünschenswert, aber wir können sie uns schlicht und einfach nicht leisten.
Wir werden in den nächsten Jahren Haushaltsvorsorge zu treffen haben, um die beschlossenen Veränderungen finanziell zu untersetzen. Wir werden dafür sorgen - dafür steht die SPD-Fraktion -, dass die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen.
Ich bin froh, dass Finanzminister Herr Bullerjahn in seinem Beitrag noch einmal die tatsächlichen Kosten dieser Anpassung deutlich gemacht hat. Die Anpassungen erfolgen bis zum Jahr 2016. In dem Zeitraum von 2011 bis 2016 fallen schrittweise Mehrausgaben von jährlich bis zu 4 Millionen € an. Ab dem Jahr 2016 müssen jährlich 4 Millionen € zusätzlich ausgegeben werden; denn dann werden Beamte und Angestellte nach der Besoldungsgruppe A 13 bezahlt. Der Kostenrahmen ist enorm groß, aber es ist auch Aufgabe der Politik, die realen Kosten, die die Entscheidungen nach sich ziehen werden, vor der Verabschiedung des Gesetzes darzustellen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kolleginnen! Erlauben Sie mir noch einige kurze Anmerkungen zu den vorliegenden Änderungsanträgen. Ich beziehe mich zunächst auf den Änderungsantrag aller Fraktionen in der Drs. 5/3009 und auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 5/3010. Beide Änderungsanträge sind auf Anregung des GBD entstanden und sind eher formaljuristischer Natur. Im Finanzausschuss haben wir über diese Anträge bereits ausführlich beraten.
In dem Änderungsantrag aller vier Fraktionen erfolgt lediglich eine Verschiebung des Gesetzestextes aus dem Artikel 5 in den Artikel 2. Das hat gesetzessystematische Gründe, wie es der GBD immer so schön formuliert. Inhaltlich ändert sich überhaupt nichts.
Die Kolleginnen und Kollegen im Innenausschuss hatten diese Änderung in die Beschlussempfehlung hineinformuliert, aber - ich sage es einmal in Anführungsstrichen - an der falsche Stelle. Im Finanzausschuss wies der GBD noch einmal darauf hin, dass an dieser Stelle eine Korrektur erfolgen muss. Ich sage es noch einmal: Inhaltlich ändert sich nichts. Die Änderungen sind in den beiden Ausschüssen beschlossen worden.
Der zweite Änderungsantrag - das ist der der Koalitionsfraktionen - betrifft die Eingruppierung des Amtes des Geschäftsführenden Direktors des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalts. Hierzu hat der Finanzausschuss eine abweichende Übergangsregelung für den Amtsinhaber beschlossen; diese ist aber lediglich in der Fußnote 3 der Anlage verankert. Mit dem vorliegenden Antrag erfolgt die Verankerung des Bestands
schutzes im Gesetzestext, was richtig und angemessen ist. Damit wird ein Einzelfall geregelt; eine generelle Höhereinstufung lehnen wir ab.
Es war schwierig; wir alle haben uns damit nicht leicht getan. Diese Regelung, nach der derjenige, der jetzt das Amt innehat, der diese Stelle besetzt, die B 3 noch bekommen soll, ist ein typischer Kompromiss. Entscheidend ist, dass sich an der Besoldungsgruppe für diese Stelle des Direktors insgesamt nichts ändert.
Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/3005 lehnen wir ab. Dies haben wir in großen Teilen bereits im Finanzausschuss getan. Zu Punkt 1 - dieser betrifft die Stelle des Geschäftsführers des Kommunalen Versorgungsverbandes - haben wir keine andere Auffassung. Das habe ich eben dargestellt.
Aber zu Punkt 2, § 26 betreffend, muss ich sagen: Das ist ein dicker Hund. Ich habe nicht erwartet, dass dieser Antrag heute noch einmal kommt, das muss ich ganz ehrlich sagen. Ich bin ein gutgläubiger Mensch, aber es ist für mich der Gipfel der Klientelpolitik, wenn frei nach dem Grundsatz „Stasi muss sich irgendwann wieder lohnen“ ein solcher Antrag eingebracht wird.
Wir sind der Meinung: Man kann nicht zulassen, dass Angehörige der ehemaligen Staatssicherheit oder hauptamtliche Parteifunktionäre für ihre Tätigkeiten auch noch Anerkennung durch den demokratischen Rechtsstaat finden sollen. Das ist das, was in Ihrem Antrag zum Ausdruck kommt. Das finde ich maßlos und ungeheuerlich. Ich kann das nicht verstehen.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank - Zuruf von der LINKEN: Man muss es nicht, aber man kann!)
Zu dem Entschließungsantrag in der Drs. 5/3002. Frau Dr. Hüskens, ich bin damit einverstanden, dass wir hierbei über die einzelnen Punkte abstimmen. Wir lehnen die Punkte 1 und 2 des Entschließungsantrages ab. Dem Punkt 3, in dem eine Evaluierung gefordert wird, stehen wir aufgeschlossen gegenüber; denn das Leben ändert sich ständig und Entwicklungen in der Gesellschaft müssen sich auch im Besoldungs- bzw. im Dienstrecht allgemein widerspiegeln.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zusammen mit dem Landesbeamtengesetz bildet das Besoldungsneuregelungsgesetz eine solide Grundlage für die Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten. Damit hat der Landtag in einem zentralen Feld die Auswirkungen der Föderalismusreform I in eine neue Gesetzesform gegossen. Nunmehr besteht für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sicherheit durch klare landesgesetzliche Regelungen.
Dass nicht alle Wünsche erfüllt werden können, gebietet die finanzpolitische Verantwortung. Das dürfte auch verständlich sein; denn unsere finanziellen Möglichkeiten sind begrenzt. Das wurde in diesem Hohen Hause oft genug thematisiert.
Abschließend möchte ich den beteiligten Ausschüssen für die in der Regel sachliche und angesichts des Umfangs des Gesetzentwurfs zügige Beratung danken. Auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, den Ministerien sowie den angehörten Verbänden und Ge
Ich möchte mich ausdrücklich gegen die Interpretation unseres Änderungsantrags nach dem Motto „Stasi muss sich wieder lohnen“ wehren. Erstens ist diese Personengruppe nun wahrlich die kleinste, die von § 26 überhaupt betroffen ist. Frau Dr. Paschke hat sehr ausführlich begründet, welche Personen das betrifft.
Zweitens handelt es sich ausdrücklich nur um Personen, die nach intensiver Einzelprüfung in Anbetracht dessen, was sie vorher getan haben, als Beamte dieses Staates eingestellt worden sind. Nun kann man zweifellos dagegen sein. Nur, wenn Frau Fischer zum Beispiel in der Öffentlichkeit meint, dass derjenige, der einen solchen Antrag stellt, seine eigene Grundgesetztreue infrage stellt - so wie ich das heute lesen konnte -, dann erwarte ich auch, dass Sie, Frau Fischer, bitte all denjenigen, die diesen Vorschlag unterbreitet haben, diese Unterstellung offen ins Gesicht sagen.
Das bedeutet, dass Ihrer Meinung nach die GdP, ver.di, der Beamtenbund und der DGB, die diesen Antrag gestellt und unterstützt haben, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. - Danke.
Das war eine Zwischenbemerkung. Möchten Sie darauf antworten? - Nein. Damit ist die Debatte abgeschlossen. Jetzt wird abgestimmt.
Wir stimmen zunächst über die drei Änderungsanträge ab. Ich rufe sie in der Reihenfolge ihrer Nummerierung auf.
Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/3005. Wünscht jemand eine getrennte Abstimmung über die Punkte? - Da das nicht der Fall ist, stimmen wir über den Änderungsantrag insgesamt ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Alle anderen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Nun zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP in der Drs. 5/3009. Wer stimmt diesem zu? Das müssten eigentlich alle sein. - Das ist auch der Fall. Der Änderungsantrag ist somit beschlossen worden.
Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD in der Drs. 5/3010 ab. Wer stimmt diesem zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die beiden anderen Fraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.
Wir stimmen über den Gesetzentwurf ab. Wenn niemand widerspricht, fasse ich alles zusammen: die selbständigen Bestimmungen, die Überschriften der Artikel, die Gesetzesüberschrift und das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt all dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist jedoch noch nicht beendet.
Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag in der Drs. 5/3002 ab, und zwar, wie es gewünscht wurde, über die drei Punkte getrennt. Das ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE?