Wulf Gallert

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Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ich möchte vorwegschicken, dass ich die letzten Debatten in dieser Legislaturperiode - zumindest in Bezug auf ihren politisch-kulturellen Gehalt - nicht gerade für Spitzenleistungen dieses Hauses halte.
Spätestens mit den Vorwürfen im Zusammenhang mit der A 14 ist nunmehr ein gewisses Maß überschritten worden.
Nunmehr möchte ich etwas zu unserem Änderungsantrag sagen. Erstens steht darin, dass alle politischen Entscheidungen zum Bau der A 14 auf sämtlichen politischen Ebenen gefällt sind. Ich habe nicht eine einzige Bemerkung dagegen gehört. Alle, die hier im Raum sind, wissen, dass alle politischen Entscheidungen zur A 14 längst gefällt sind und dass die A 14 gebaut wird. Daran besteht überhaupt kein Zweifel.
Zweitens sagen wir, man darf für die A 14 nicht werben, indem man die Altmark herunterredet.
Dazu hat der Kollege Köck die entsprechenden Zitate gebracht. Ich frage Sie: Ist jemand hier im Raum, der das möchte? - Ich habe dazu niemanden gehört.
Drittens wollen wir, dass die entsprechenden Infrastrukturmaßnahmen dort jetzt darauf ausgerichtet werden,
dass diese A 14 in den nächsten Jahren gebaut wird. Ich habe nicht gehört, dass das jemand von Ihnen schlecht findet. Insofern frage ich mich, welches grundsätzliche Problem Sie mit dem Änderungsantrag haben.
Gelernt habe ich heute aber etwas anderes: Es geht bei der A 14 nicht mehr um eine politische Entscheidung - diese ist gefällt -, nein, es geht bei der A 14 um ein Glaubensbekenntnis, um einen religiösen Akt, zu dem man sich zu bekennen hat.
Das habe ich heute gelernt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil Glaubensfragen Gewissensfragen sind, werden wir bei uns in der Fraktion die Abstimmung dazu freigeben.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Noch einmal ganz deutlich: Wir haben damals mit dem entsprechenden Verkehrskonzept, das der Kollege Köck erwähnt hat - das ist inzwischen elf Jahre alt - Alternativen vorgeschlagen. Wir haben bereits im Jahr 2002, zum Ende der damaligen Wahlperiode, - es ist inzwischen übrigens die fünfte Landtagswahl für mich, bei der es sich um die A 14 dreht - akzeptiert, dass alle politischen Entscheidungen zur A 14 gefällt sind. Wir haben damals dann auch gesagt: In Ordnung, dann müssen wir uns jetzt auf diese Geschichte einstellen. Das war damals bereits Konsens. Deswegen sage ich: Das ist vielleicht noch einmal eine neue Qualität.
Der Kollege Heft hat das Problem, dass er sich hier heute nicht positionieren kann. Insofern nehme ich das jetzt einfach zur Kenntnis.
Die damalige Situation unterscheidet sich von der heutigen in Folgendem: Während damals noch über Alternativen hätte geredet werden können, wäre heute eine Entscheidung gegen die A 14, die aber nirgends abzusehen ist, gar nicht mehr möglich. Das ist völlig alternativlos. Das heißt, wir hätten heute überhaupt keine alternative Perspektive für diesen Raum.
Deswegen sagen wir: Wir akzeptieren, dass die A 14 jetzt gebaut wird und wir wollen die Altmark in ihrer Struktur darauf ausrichten. Das ist eine Positionierung an dieser Stelle. Wir akzeptieren die in demokratisch gefällten politischen Entscheidungen.
Das war nicht ich.
Herr Wolpert, seien Sie froh, dass wir die Fragen, die Sie stellen, nicht so beantworten, wie die FDP das möchte. Ich sage ausdrücklich: Seien Sie froh. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden das tatsächlich tun, dann hätten Sie noch mehr Schwierigkeiten mit der Fünfprozentklausel. Seien Sie froh, dass Sie auch einmal ein Alleinstellungsmerkmal haben.
Da haben Sie Ihre Vorteile.
Das heißt zum Beispiel, Herr Miesterfeldt, dass es in der Regionalplanung durch die in Zukunft dort existierende A 14 in Bezug auf infrastrukturelle Versorgungsräume, möglicherweise bis hin zu Verwaltungsbeziehungen, durchaus Änderungen geben wird. Denn es werden auf einmal Entfernungen zumindest zeitlich reduziert, während andere, die gegenüber der A 14 sozusagen quer liegen, eben nicht reduziert werden.
Deswegen muss es möglicherweise eine Reihe von Planungsprojekten geben, bis hin zu den entsprechenden
Anschlüssen an die A 14, die durch die Kommunen mit bewältigt werden müssen. Wir fordern, dass die Landesregierung diese Prozesse unterstützt. Das mag etwas kryptisch sein - Planer haben nun einmal eine eigene Sprache -, aber es ist zumindest so formuliert worden, dass ich es verstanden habe, und ich bin von Hause aus kein Planer.
Darauf möchte ich schon noch einmal antworten; denn ich habe mich eben gewundert, dass der Kollege Gürth behauptet hat, dass Planfeststellungsverfahren politisch zu lenken wären, und dass der Kollege Daehre dabei genickt hat. Alles, was ich von dem Kollegen Daehre sonst gehört habe, wenn es um strittige Projekte ging, war: Bloß nicht den Eindruck erwecken, dass Planfest
stellungsverfahren politisch gelenkt werden dürfen; das sind rein fachliche Vorgänge,
die nach dem Planungsrecht von der Verwaltung abzuarbeiten sind. Und dann müssen wir sehen.
Ich sehe, dass sich offensichtlich hinsichtlich der A 14 diese Position verändert hat. In diesem Fall werden offensichtlich Planungsvorgänge politisch zu lenken sein. - Punkt 1.
Punkt 2. Ich sage Ihnen ausdrücklich - ich wiederhole das gern; denn in der Religion ist die Wiederholung ganz offensichtlich ein wichtiges Instrument, also wollen wir das noch einmal wiederholen -: Wir hatten vor zehn Jahren - -
- Liebe Kollegen von der CDU! Ich hätte längst sitzen können. Der Kollege Gürth beschäftigt mich hier und damit auch Sie. Also beruhigen Sie sich. Beruhigen Sie sich.
Den Kollegen Gürth habe ich noch nicht ganz erledigt.
Wir haben gesagt, damals hätte es eine Alternative gegeben; dafür haben wir gestritten. Wir wissen, dass es heute zur A 14 keine verkehrstechnische Erschließung als Alternative gibt. Deswegen sagen wir: Okay, dann muss die A 14 jetzt kommen. Der Punkt, wo wir unterschiedlicher Meinung sind - das hat etwas mit politischer Ehrlichkeit zu tun, Herr Gürth -,
ist, dass ein solcher Antrag von Ihnen politisches Schaulaufen ist. Ob wir ihn beschließen oder nicht, hat auf die A 14 die gleichen Auswirkungen, als würden wir beschließen, dass das Wetter schöner wird.
Das ist politisch unehrlich. Deswegen gibt es ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten bei uns. - Danke.
Also, Herr Schrader, ich muss mich jetzt zusammenreißen, damit ich nicht in meine alten Grundschullehrerzeiten zurückfalle.
Fragen Sie in meiner Fraktion, das ist nicht immer angenehm. Ich habe diese Antwort inzwischen innerhalb der letzten fünf Minuten dreimal gegeben.
Ich werde es auch noch ein viertes Mal tun. Wir wissen, dass es jetzt keine Alternative mehr gibt.
Deswegen sind wir dafür, dass die A 14 durch die Altmark gebaut wird.
Das ist eine Position von uns. Das, was bei uns strittig ist, ist der Umgang mit einem Antrag, der eigentlich völlig gegenstandslos ist und dem wir deswegen nicht zustimmen werden, zumindest nicht einheitlich,
weil es eine Glaubensfrage ist. Die A 14 wird gebaut und wir werden ihren Bau natürlich unterstützen.
Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine kurze Reaktion, Herr Scharf, auf Ihre Rede nicht im Inhalt, aber in der Sache. Ich habe weder meine Parteivorsitzende noch andere führende Mitglieder meiner Partei als Spinner bezeichnet.
Das habe ich nicht getan. Dann sollten Sie es bitte auch nicht behaupten. Auch das gehört zur Sorgfalt bei einer solchen Debatte.
Der vorliegende Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP hat den Titel „Freiheit und Demokratie bewahren“. Eine solche Überschrift legt die Vermutung nahe, dass es hierbei um die Abwehr einer substanziellen Gefahr für Freiheit und Demokratie in unserem Land geht.
Nun sind die Dinge im Antrag davor bereits benannt worden, die aus unserer Sicht solche Gefährdungspotenziale beinhalten. Insofern ist es ja auch richtig, dass sich der Landtag zu solchen Gefährdungen verhält.
In diesem Antrag geht es allerdings ausdrücklich um den Kommunismus,
von dem eine solche Gefährdung für unser Land ausgehen soll.
Dem widerspricht allerdings ein Stück weit der Antragstext selbst, der die Feststellung enthält, dass diese Ideologie ausgedient hat. Warum dann dieser Antrag?
Diesen Widerspruch vermag ich hier nicht aufzulösen. Das ist aber auch nicht meine Aufgabe. Vielmehr will ich deutlich machen, an welcher Stelle wir uns mit unserem Alternativantrag von dem vorliegenden Antrag der anderen drei Fraktionen unterscheiden und an welcher Stelle wir mit diesem Antrag übereinstimmen.
Übereinstimmung besteht darin, dass die gesellschaftliche Praxis der Umsetzung kommunistischer Gesellschaftsmodelle im 20. Jahrhundert zu millionenfachem Leid geführt hat und dass es die Menschen in diesen Herrschaftsräumen selbst gewesen sind, die sich davon befreit haben. Dies war ein richtiger Schritt, der von uns allen begrüßt wird, unabhängig davon, an welcher Stelle der Auseinandersetzung jeder Einzelne von uns 1989 selbst gestanden hat.
Einig sind wir uns auch darüber, dass die Missachtung von bürgerlichen Freiheitsrechten und Demokratie dieses Gesellschaftsmodell gekennzeichnet hat, in unterschiedlicher Ausprägung und mit unterschiedlichen Begründungen, aber letztlich doch überall.
Das zentrale Problem der kommunistischen Ideologie - diesbezüglich unterscheiden wir uns ausdrücklich, Herr Scharf - ist zumindest meiner Meinung nach nicht jedoch die Vorstellung von einer klassenlosen Gesellschaft, frei von Ausbeutung und Unterdrückung, in der sowohl nach Marx als auch nach Rosa Luxemburg die freie Entfaltung des Einzelnen die Voraussetzung für die freie Entfaltung der Gesellschaft insgesamt ist. Das zentrale Problem der kommunistischen Ideologie ist die Rechtfertigung der Diktatur zur Erreichung dieses Ziels.
Sie wurde benannt als Diktatur des Proletariats und hatte doch in der Realität herzlich wenig damit zu tun.
Sie war in Wahrheit die Diktatur eines Funktionärsapparats,
der für sich in Anspruch nahm, gesellschaftliche Interessen zu definieren,
die im Wesentlichen aber nur seine eigenen Interessen waren.
- Ich halte das heute aus, Frau Feußner; ich halte es aus.
In diesem Zusammenhang lieferte die Theorie des Klassenkampfes und die daraus ableitbare notwendige Unterdrückung der Konterrevolution die Legitimation dafür, jeden, der eine andere Position vertrat, zum Klassenfeind zu erklären und mit allen Mitteln zu bekämpfen, bis hin zur physischen Vernichtung. Wie beliebig die Definition des Klassenfeindes war, belegt zum Beispiel die Tatsache, dass in den Stalin’schen Gulags unter anderem auch massenhaft Mitglieder der kommunistischen Partei ermordet worden sind.
Dieses Herrschaftsprinzip wurde nach 1945 auch auf den Osten Deutschlands übertragen, hat hier jedoch deutlich differenzierte Ausprägungen erlangt als in der Sowjetunion oder gar in der maoistischen Variante bis hin zum Steinzeitkommunismus der Roten Khmer. Diese beriefen sich allerdings selbst nicht mehr auf die Traditionslinie von Marx und der europäischen Arbeiterbewegung.
Daneben bleibt jedoch festzuhalten, dass die Etablierung des kommunistischen Gesellschaftsmodells im Osten Deutschlands eben nicht Folge imperialer sowjetischer Ansprüche, sondern die Folge des durch den
deutschen Faschismus verursachten Zweiten Weltkriegs war.
Natürlich weiß ich um die besondere Verantwortung meiner Partei in diesem Zusammenhang, und es bleibt dabei, dass wir uns - wie bereits im Dezember 1989 auf dem Gründungsparteitag der PDS - bei allen Opfern von Verbrechen im Namen des Kommunismus entschuldigen und denjenigen, die unter diesen gesellschaftlichen Verhältnissen für Demokratie und Freiheit gekämpft haben, unsere Hochachtung zum Ausdruck bringen.
Es hieße jedoch, einen großen Teil der Geschichte der kommunistischen Bewegung im 20. Jahrhundert auszublenden, wenn wir allein bei dieser Charakterisierung stehenblieben. Weltanschauungen entwickeln sich in konkreten gesellschaftlichen Verhältnissen sehr unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich die kommunistischen Bewegungen nicht nur auf Terror und Diktatur reduzieren lassen. Das trifft übrigens auch für die deutsche Geschichte zu, insbesondere im Zusammenhang mit der Machtergreifung des Faschismus in Deutschland.
In dieser Phase haben nicht nur, aber eben auch in hoher Zahl Kommunisten unter bewusstem Einsatz ihres Lebens gegen die Errichtung eines faschistischen Terrorregimes gekämpft, und viele haben ihr Leben in den Konzentrationslagern verloren, und zwar nicht deshalb, weil sie eine proletarische Diktatur errichten wollten, sondern weil sie das faschistische Terrorregime bekämpft haben,
und zwar zu einem Zeitpunkt, als konservative und liberale Politiker zum Teil mit fliegenden Fahnen, zum Teil aus Opportunismus zur NSDAP übergelaufen sind. Historische Belege gibt es dafür massenhaft. Ich kann sie Ihnen gern zitieren, wenn Sie das wollen.
Kommunistische Parteien haben in Westeuropa - aber nicht nur dort -, anders als in Deutschland, seit Jahrzehnten einen anerkannten Platz. Sie sind zum Teil an Regierungen von EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Im EUStaat Zypern stellen sie den demokratisch gewählten Präsidenten, übrigens mit hervorragenden Beziehungen zu Angela Merkel.
In diesem Zusammenhang ist es übrigens wichtig zu erwähnen, dass auch der Antikommunismus ein probates Begründungsmuster für die Einschränkung von Demokratie und Freiheit sein kann, wie wir es zurzeit im EUMitgliedsstaat Ungarn erleben. Da geht es nicht nur um ein Mediengesetz, das jeder Diktatur hervorragend zu Gesicht steht, sondern um eine Reihe weiterer Einschränkungen von Demokratie, die maßgeblich mit der Bekämpfung der kommunistischen Gefahr legitimiert werden.
Übrigens ist in diesem Zusammenhang interessant, wie sich da konservative Vorkämpfer für Demokratie in Freiheit auf der europäischen Bühne verhalten.
Die konservative Fraktion - vor allen Dingen deren deutsche Mitglieder aus der CDU und der CSU - haben klare Unterstützung für die Abschaffung von Demokratie und Freiheit in Ungarn signalisiert.
Offensichtlich ist das Verhältnis zur Demokratie nicht nur in der Geschichte des Kommunismus ein eher funktionales als ein grundsätzliches.
Daher fällt unsere Beurteilung der kommunistischen Bewegung insgesamt sowie des Antikommunismus tatsächlich differenzierter aus als in dem Antrag der anderen drei Fraktionen.
Das eigentliche Kernproblem der aktuellen Debatte um den Kommunismus betrifft jedoch nicht die Vergangenheit, sondern die Zukunft, nämlich die Frage, ob man vor dem Hintergrund der Geschichte des Kommunismus noch über linke Gesellschaftsmodelle diskutieren darf. Dazu findet der Antrag der CDU, der SPD und der FDP in der Begründung sehr deutliche Worte und offenbart damit auch ein Stück weit das zentrale Anliegen dieses Antrags. Jeder, der über die Marktwirtschaft hinausgehende Vorstellungen hat, verlässt also den Boden von Demokratie und Freiheit. Das, werte Kolleginnen und Kollegen, sehen wir anders.
Seit 20 Jahren, also seit dem Untergang des real existierenden Sozialismus weltweit und seit der globalen Wirkung marktwirtschaftlicher Prinzipien, hat sich eine Reihe von Menschheitsproblemen weiter zugespitzt. Soziale Polarisierung, Ressourcenverbrauch, kriegerische Auseinandersetzungen und die Steigerung von Rüstungsausgaben sind eben nicht mit dem real existierenden Sozialismus verschwunden. Damit will ich nicht behaupten, dass sich die Dinge bei der weiteren Existenz des real existierenden Sozialismus nicht auch so entwickelt hätten.
Aber das jetzige Gesellschaftsmodell ist wohl offensichtlich auch nicht in der Lage - zumindest bisher -, die Probleme zu lösen.
Daher ist es übrigens ausdrücklich legitim und notwendig, über grundsätzliche Alternativen nachzudenken,
allerdings - und das ist der große Unterschied - immer nur unter Beachtung der individuellen Freiheitsrechte und der demokratischen Prinzipien des Grundgesetzes.
Zu diesem Sachverhalt gab es übrigens im Jahr 2010 im Niedersächsischen Landtag einen sehr interessanten Antrag. Daraus will ich nur zwei Punkte vorlesen. Erstens:
„Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise, deren Auswirkungen große Teile der Bevölkerung zu spüren bekommen, macht eine kritische Auseinandersetzung mit dem Wirtschaftssystem nötig. Wer vor dem Hintergrund der heutigen Krise des Kapitalismus Deutungsansätze aus der
marxistischen Wirtschafts- und Gesellschaftstheorie ableitet, darf nicht als Extremist bezeichnet werden. Da die Wirtschaftsform nicht Teil der Verfassung ist, können jene, die Kritik an ihr üben und ein anderes Wirtschaftssystem anstreben, nicht als Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angesehen werden, solange sie den Wandel des Wirtschaftssystems auf demokratischem Weg erreichen wollen.“
Zweitens:
„Kapitalismuskritik ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit der Abschaffung der parlamentarischen Demokratie. Ebenso wenig kann in diesem Zusammenhang der Rückgriff auf die Lehren von Karl Marx als extremistisch bezeichnet werden. Die Wirkungsgeschichte des Marxismus auf die politisch-geschichtliche Entwicklung der früheren Ostblockstaaten oder Kubas zu reduzieren, ist falsch, weil unhistorisch und unredlich.“
Sie können sich sicher sein, dass meine Fraktion diesen Aussagen in vollem Umfang zustimmt. Dem vorliegenden Antrag der drei Fraktionen nach würden wir aber damit schon den Boden von Freiheit und Demokratie verlassen, was wir ausdrücklich bestreiten und was falsch ist.
Das Tröstliche für uns ist jedoch, dass wir mit dieser Position nicht alleinstehen; denn die Zitate, die ich Ihnen vorgelesen habe, stammen nicht aus einem Antrag meiner Partei. Sie stammen aus einem Antrag der SPDFraktion im Landtag von Niedersachsen im März des letzten Jahres.
Wir werden weiterhin nach einer sozial gerechten Gesellschaft suchen und für deren Entwicklung streiten.
Wir wissen aus der Geschichte aber auch, dass dies ausdrücklich unter Wahrung der individuellen Freiheitsrechte und der demokratischen Prinzipien des Grundgesetzes erfolgen muss. - Danke.
Bitte.
Herr Kosmehl, natürlich erkenne ich das an. Das ist zweifellos so. Aber wir haben natürlich auch eine Situation unter dem Aspekt Ressourcenverbrauch und Klimawandel, die offensichtlich mit den entsprechenden Produktionsorganisationen, wie wir sie inzwischen global bekommen, perspektivisch nicht bewältigt werden kann.
In unserem Antrag steht eben nicht, dass der real existierende Sozialismus dazu in der Lage gewesen sei oder in der Lage gewesen wäre. Das war er nachweislich nicht.
Das Problem ist nur, dass die jetzige Gesellschaftsordnung, in der es natürlich um Profitmaximierung als zentralem Motivationsgegenstand geht, dazu offensichtlich auch nicht in der Lage ist. Deswegen muss man über Alternativen nachdenken, Herr Kosmehl.
Ich habe davon gesprochen, dass seit dem Untergang des real existierenden Sozialismus die marktwirtschaftlichen Prinzipien globale Weltgeltung erlangt haben. Auf einen dieser drei Staaten trifft dies definitiv und hundertprozentig zu. Das ist China. Dort gibt es eine Führung - die nennt sich Kommunistische Partei -, die kapitalisti
sche Grundsätze in einer Art und Weise und Konsequenz anwendet, die substanziell erschreckend ist.
Ich sage ausdrücklich: In Nordkorea wird es eine solche Entwicklung in absehbarer Zeit nicht mehr geben. Die Frage ist, ob sich in Kuba eine politische Entwicklung realisieren kann, die demokratische Prinzipien mit aufnimmt und tatsächlich eine Alternative zu dem darstellt, was Kapitalismus im Normalfall in Mittel- und Südamerika bedeutet. Diese Frage stellt sich dort sehr wohl. Ansonsten würde Kuba schon nicht mehr existieren.
Das wird darauf ankommen.
Frau Feußner, die Frage von individueller Schuld für Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen in der DDR ist eine sehr umfangreiche und komplexe. Sie betrifft übrigens nur noch in einer absoluten Minderheit der Fälle Mitglieder meiner Partei. Die Masse derjenigen, denen ich diesen Vorwurf unterbreiten kann, ist längst nicht mehr Mitglied meiner Partei. Sie sind zum Teil quer über das gesamte gesellschaftliche System verteilt. Ich kenne einige herausragende Mitglieder der CDU, die in diesem System hervorragend funktioniert haben und bei denen Sie nicht die Frage stellen, warum man sich von denen in Ihrer eigenen Partei eigentlich nicht distanzieren müsste.
Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Jeder hat in einer demokratischen Gesellschaft die Möglichkeit, sich zu
entwickeln, und jeder hat in einer demokratischen Gesellschaft auch die Möglichkeit der kritischen Reflektion. Das spreche ich niemandem ab, keinem ehemaligen Mitglied der SED und keinem ehemaligen Mitglied der CDU. Das muss bitte auch für alle gelten! - Danke.
Ich sage noch einmal ausdrücklich, Frau Feußner: Wollen wir doch einmal unterscheiden, wer diesem politischen System mehr genützt hat. Wer hat die politische Unterdrückung, die es in der DDR gegeben hat, stärker legitimiert? War das jemand, der als 18- oder 19-Jähriger IM-Berichte geschrieben hat, mit allen Zusammenhängen, die damit zu tun haben, oder war es möglicherweise ein stellvertretender Energieminister aus DDRZeiten, der in diesem System einen viel höheren Stellenwert hatte?
Nein. Jeder Mensch hat in dieser Gesellschaft die Chance, sich kritisch zu seiner eigenen Vergangenheit zu verhalten. Dann darf er nicht ausgesperrt werden, auch nicht von der politischen Willensbildung. - Das ist meine Antwort, Frau Feußner!
Ich glaube, nach den Interventionen von Frau Feußner hat die Debatte eine Wendung genommen, mit der ich nicht mehr einverstanden bin.
Insofern kann Herr Stahlknecht seine Position gern artikulieren. Fragen aus der CDU-Fraktion werde ich hierzu nicht mehr beantworten.
Das ist weniger ein Fragewunsch als mehr eine Zwischenintervention, vor allen Dingen zu den Dingen, die der Kollege Rosmeisl meinte, zum Ausdruck bringen zu müssen.
Ich kann in dem Zusammenhang nur sagen: Die Frage, ob es Einzelfälle sind oder ob es ein systematisches Problem ist, hat sich für uns vor der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses beantwortet. Die Debatte darüber war nämlich maßgeblich dadurch motiviert, dass Vertreter der Branche, von vernünftigen, sauber arbeitenden Unternehmen, uns signalisiert haben, dass die Zahl dieser vermeintlichen Einzelfälle inzwischen eine solche Dimension angenommen hat, dass es die wirtschaftliche Existenz der ordentlich arbeitenden Betriebe in Gefahr bringt, weil sie natürlich insgesamt den Markt radikal reduziert.
Insofern ist für uns die Debatte darüber, ob es Einzelfälle waren oder ob es ein systematisches Problem war, völlig überflüssig; denn die Branche selbst hat es als systematisches Problem eingeschätzt. Das war der Grund für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses.
Guten Morgen auch von mir noch einmal. Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich weiß, dass es in der letzten Sitzung des Landtages in einem Jahr nach den Weihnachtsfeiern in den Fraktionen eine ganz beliebte Stelle ist, früh um 9 Uhr die erste Rede halten zu dürfen.
Weil das eine so hervorragende Ehre ist, haben wir natürlich versucht, diesen Platz zu besetzen. Das ist völlig richtig.
Ich weiß allerdings auch, dass die Aufmerksamkeit des einen oder anderen Kollegen jetzt möglicherweise noch nicht so ausgeprägt ist, wie es wünschenswert wäre. Ich sage aber ausdrücklich: Es geht hier um ein sehr ernstes Thema.
Wir sind es den Betroffenen dieser gesetzlichen Entscheidung einfach schuldig, uns diesem Thema mit aller Ernsthaftigkeit und auch schon heute Morgen um 9 Uhr zu widmen.
Am 17. Dezember 2010 wird es eine Bundesratsentscheidung geben, die darauf zurückzuführen ist, dass der Bundestag am letzten Freitag einem Gesetzentwurf
der Bundesregierung zugestimmt hat, nach dem die Harz-IV-Regelsätze um sage und schreibe 5 € für einen alleinstehenden Erwachsenen erhöht werden sollen. Zusätzlich soll am 17. Dezember 2010 ein so genanntes Bildungspäckchen mit verhandelt werden.
Ich muss hier einmal darauf zurückkommen, wie diese politische Entscheidung überhaupt zustande gekommen ist. Diese politische Entscheidung der Bundesregierung und diese Vorlage ist deshalb zustande gekommen,
weil bereits im Februar dieses Jahres das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass die bisherige Festlegung der Hartz-IV-Regelsätze ein Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist. Nur deshalb ist diese Bundesregierung überhaupt tätig geworden und hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt.
Ich will an dieser Stelle daran erinnern, dass das nicht der erste Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes zu der so genannten Hartz-IV-Reform gewesen ist. Bereits davor hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das Kooperationsmodell zwischen Bund und Kommunen zur Umsetzung dieser Reform ebenfalls gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstößt.
Fachleute haben gesagt: Nach diesen beiden Verfassungsgerichtsurteilen ist diese Reform politisch eigentlich völlig erledigt und am Ende.
Ich will das nur noch einmal in Erinnerung rufen, weil zum Beispiel der Kollege Haseloff heute immer noch ein absoluter Verfechter dieser Reform ist, der Reform, die durch das Bundesverfassungsgericht praktisch zweimal erster Klasse beerdigt worden ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir hatten bereits - -
- So, Herr Gürth, wenn Sie glauben, dass diese Frage um die Festlegung der Regelsätze Klamauk ist und nicht eine zentrale politische Aufgabe,
dann haben Sie entlarvt, wie Sie mit diesem Thema umgehen.
Dann haben Sie entlarvt, wie Sie mit diesem Thema umgehen.
Wir haben in diesem Land Sachsen-Anhalt eine unwahrscheinlich hohe Betroffenheit.
Wir haben in diesem Land Sachsen-Anhalt eine hohe Zahl von Personen, die davon betroffen sind. Ich sage ausdrücklich: Es ist für uns wichtig, deren Perspektive in dieser Debatte zu übernehmen.
Aus deren Perspektive ist dieser Gesetzentwurf eine Farce.
Wer die Interessen dieser Menschen im Land SachsenAnhalt vertritt, muss diesen Gesetzentwurf am 17. Dezember 2010 ablehnen.
- Ja, betroffen sind von diesem Gesetzentwurf sehr viel mehr Menschen als nur die, die unmittelbar im Kreis der Regelleistungen sind.
- Ich werde am Ende auch darauf noch Bezug nehmen, Herr Wolpert.
Wir hatten im Oktober bereits eine Debatte dazu und wir hatten auch einen entsprechenden Antrag eingebracht.
Das Ergebnis war, dass sich das Parlament dazu nicht verhalten hat.
Der Einzige, der den Gesetzentwurf der Bundesregierung damals offensiv vertreten hat, war der Kollege Haseloff als Vertreter der Landesregierung. Ob es allerdings die Position der Landesregierung ist, das wollen wir heute zu erfahren versuchen; denn dann müsste man nach deren Positionierung am 17. Dezember 2010 eigentlich zustimmen.
Was hat der Landtag damals gemacht? - Er hat keine Positionierung beschlossen, sondern er hat beschlossen, man möge sich einmal im Ausschuss für Soziales und im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit des Landtages mit der Berechnung beschäftigen.
Nun sage ich mal: Das war ein pädagogischer Alternativantrag, denn das hätten wir alle auch selbst machen können, und zwar im Selbststudium. Der Antrag war offensichtlich auch nicht richtig ernst gemeint; denn bis zum heutigen Tag ist in beiden Ausschüssen diesbezüglich nichts passiert.
Es ist also ein typischer Ausweichantrag, weil man sich in der Sache nicht positionieren will.
Das ist die Situation, um die es geht.
Jetzt will man sich zwei Tage vor dieser Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit das erste Mal überhaupt mit dieser Geschichte auseinandersetzen. Dazu sage ich ganz deutlich: So darf man politischen Entscheidungen, die anstehen, nicht ausweichen.
Andere waren da fleißiger. Meine eigene Bundespartei hat eine entsprechende Berechnung vorgelegt,
und zwar ausdrücklich auf der politisch-logischen Grundlage von Hartz IV, so wie es ursprünglich in dem Gesetz aufgeschrieben gewesen ist und wie das Bundesverfassungsgericht es auch verlangt hat.
Dabei ist ein Regelsatz für einen Alleinstehenden in Höhe von 460 € herausgekommen.
Nun habe ich erwartet, dass es - aus meiner Sicht völlig unverständlicherweise - in diesem Hohen Hause möglicherweise Misstrauen gegen die Berechnung meiner eigenen Partei zu diesem Thema gibt.
Es gibt aber ein anderes interessantes Papier. Deshalb ist es wichtig, dass wir als politische Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt uns mit dieser Geschichte auseinandersetzen und beschäftigen.
Das ist ein Papier der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland bzw. der Diakonie Mitteldeutschland, die eine solche Berechnung ebenfalls angestellt haben. Die sagen: Wenn wir die politischen Voraussetzungen von Hartz IV erfüllen sollen, auch das, was im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt worden ist, bräuchten wir für den Alleinstehenden einen Regelsatz in Höhe von 480 €,
also noch mehr als das, was meine eigene Partei ausgerechnet hat.
Sie begründen das auch. Sie begründen das ausdrücklich mit einer detaillierten Berechnung, die sie vorgelegt haben.
Dazu sage ich: Man kann das ignorieren.
Man kann sich darüber hinwegsetzen.
Man kann sich darüber auch lustig machen.
Aber: Im Interesse derjenigen, die sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt haben, haben wir die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, uns ernsthaft mit deren Papieren auseinanderzusetzen und nicht so einfach und ohne Weiteres darüber hinwegzugehen.
Was sagt die Diakonie dazu, was die entscheidenden Fehler der Berechnung der Bundesregierung sind?
Erstens. Die Bundesregierung ist völlig ohne eine inhaltliche Begründung davon ausgegangen, dass nicht mehr 20 % der ärmsten Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland zur Berechnung herangezogen werden, sondern nur noch 15 %. Dafür gibt es überhaupt keine Begründung. Das ist einfach mal so gemacht worden.
- Die 20 % sind ausdrücklich in der Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben. Gucken Sie sich das doch mal an! Deswegen sind die 20 % so wichtig.
Zweitens. Des Weiteren bringt die Diakonie vor: Der nächste Fehler war, dass die Bundesregierung eines nicht gemacht hat: Die Bundesregierung hat die Aufstocker, die ja im Wesentlichen faktisch ein Haushaltseinkommen wie Hartz-IV-Familien haben, nicht herausgerechnet. Das bedeutet, im Endeffekt hat man einen Zirkelschluss realisiert. Man hat sich angeguckt, was bekommen die Menschen, die in etwa in einer ähnlichen Situation sind, und hat dann auf einmal festgestellt, sie sind in einer ähnlichen Situation und können nicht mehr Geld ausgeben als diejenigen, die jetzt im Hartz-IV-Bereich sind. Das ist aber ausdrücklich eben nicht vernünftig und sinnvoll im Herangehen.
Man hat die verdeckten Armen nicht herausgerechnet. Verdeckte Armut, was ist das? - Wir wissen, dass ein Großteil der Dinge, die im Bereich der Sozialleistungen eigentlich anspruchsfähig sind, überhaupt nicht abgeholt werden,
dass diese von den Menschen überhaupt nicht in Anspruch genommen werden, was das Einkommen der Betroffenen weiter mindert.
Außerdem sagt die Diakonie Mitteldeutschland: Es gibt weitere völlig unlogische Abzüge, die wegen der so genannten Vermischung zwischen Statistikmodell auf der einen Seite und Warenkorbmodell auf der anderen Seite passieren. An zwei Beispielen will ich das kurz erläutern.
Erstens. Es ist so, dass wir bei diesen Sozialleistungen in dem so genannten Bildungspäckchen jetzt das kos
tenlose Mittagessen, das kostengünstige Mittagessen haben. Da sagen wir: Das ist gar nicht so schlecht. Das haben wir bei uns auch im Landeswahlprogramm. Als nur wir es darin hatten, hat Kollege Haseloff noch gesagt, das sei völlig überflüssig, wir bräuchten das alles nicht. Jetzt hat es die Kollegin von der Leyen auch aufgenommen.
Wir haben einmal ausgerechnet, was das kosten würde.
Das würde pro Jahr aus dem Bundeshaushalt mehr kosten, als das so genannte Bildungspäckchen überhaupt an Geld beinhaltet, nämlich 1 Milliarde €.
Wissen Sie, wie viel davon in den Haushalt des Bundes eingestellt ist? - Es sind 112 Millionen €.
Das heißt, man geht davon aus, dass diese Leistungen von fast 90 % der Betroffenen überhaupt nicht in Anspruch genommen werden. Das ist auch bei der Berechnung der Hartz-IV-Sätze die Differenz, die dann wieder zurückschlägt.
Das zweite Beispiel - ganz einfach -: Da sagt man, man nimmt bei dieser Reverenzgruppe einmal das, was die Leute zum Beispiel für den öffentlichen Personennahverkehr ausgeben, und das, was sie für ein Auto ausgeben. Nun wissen wir alle: Wer ein Auto hat, gibt kein Geld oder nur sehr wenig Geld für den ÖPNV aus.
Dann sagt man aber Folgendes: Wir rechnen einmal den Durchschnitt der ÖPNV-Ausgaben in dieser Personengruppe aus. Der ist natürlich niedriger als bei Leuten, die nur mit dem ÖPNV fahren können; denn darunter sind auch Leute, die ein Auto haben. Dann sagt man: Aber Auto fahren sollen Hartz-IV-Empfänger nicht.
Das bedeutet: Man nimmt das Geld für Benzin heraus, aber vergisst, die Dinge bei den ÖPNV-Kosten draufzuschlagen und geht von dem niedrigen Durchschnitt aus. So rechnet man sich die Welt zurecht, so trickst man sich die Welt zurecht.
Dagegen protestieren wir auch an dieser Stelle.
Ich will noch das abschließende Bewertungszitat aus dieser Studie der Diakonie vorlesen:
„Deutlich wird dabei, dass die im Entwurf der Bundesregierung vorgenommenen Abzüge bei der Ermittlung des Regelbedarfes nicht nur methodisch fragwürdig sind, sondern die Grenzen des ethisch Vertretbaren berühren oder überschreiten.“
Das ist die Position der Diakonie. Dieser Position schließen wir uns ausdrücklich an. Deswegen muss dieses Gesetz am 17. Dezember 2010 abgelehnt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Hüskens, ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass es hierbei nicht darum geht, welche Maß
stäbe wir an die Ausgestaltung dieses ganzen Bereiches anlegen; vielmehr geht es ausdrücklich und ausschließlich um die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht angelegt hat.
Ich möchte auf zwei Dinge hinweisen. Das Bundesverfassungsgericht sagt ausdrücklich: 20 % der einkommensschwächeren Haushalte. Und es sagt ausdrücklich, dass in diesen 20 % eben nicht diejenigen enthalten sein dürfen, die ohnehin schon Transferempfänger sind.
Das heißt also ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: Das, was die Bundesregierung jetzt getan hat, nämlich zu sagen, wir nehmen etwa 20 %, aber rechnen in diese 20 % diejenigen mit ein, die Empfänger sind, geht definitiv nicht.
Das ist nicht unser Anspruch. Das ist der Anspruch des Bundesverfassungsgerichts, formuliert in der Urteilsbegründung.
Herr Dr. Schrader, Sie sagten ausdrücklich, Sie halten das Personalentwicklungskonzept, wie es vorgelegt worden ist, für eine gute Handlungsanleitung, und fordern die Landesregierung auf, es offensiv umzusetzen. Betrifft das ausdrücklich auch all das, was darin an Stellenzahlen zur Polizei steht?
Die Zielzahl bei den Polizisten betrifft ja keinen kleinen Bereich. Sind Sie der Meinung, dass die dort vorgesehene Abbaurate in Ordnung ist oder nicht?
Ach, bei der Polizei nicht, aber insgesamt schon?
Frau Feußner, ich wollte nur auf die Unterschiede bei dieser Übergangsregelung hinweisen. Das, was Herr Lange noch einmal zum Ausdruck gebracht hat, ist Folgendes: Wir wollen wenigstens für die Kinder, die schon auf die Waldorfschulen gehen, sagen: Dann lasst sie doch in dieser Schülerbeförderungsregelung, damit sie nicht gezwungen werden, wegen dieser Regelung die Schule zu wechseln.
Das ist etwas anderes, als wenn das generell auch für die Schülerinnen und Schüler, die dort in Zukunft hingehen, gelten würde. Auf diesen Unterschied hat Hendrik Lange hingewiesen. Dadurch kommen eben diese Zeiten zustande. Das heißt ja nicht, dass das auch für die Kinder, die neu dort hineinkommen, gilt. Das war ein Kompromissvorschlag unsererseits, der in sich schlüssig ist.
Herr Gürth, Ihr Bezug auf das aus Ihrer Sicht so genannte Negativbeispiel Frankreich hat mich dann doch zu dieser Frage provoziert. Wir haben erst gestern neue statistische Zahlen über die Lohnentwicklung in den letzten zehn Jahren innerhalb der Eurozone und der Europäischen Union zur Kenntnis nehmen dürfen. Danach gab es eine durchschnittliche Lohnentwicklung innerhalb der Eurozone in den letzten zehn Jahren von plus 38 %, in der Bundesrepublik Deutschland von plus 22 %. Damit ist die Bundesrepublik Deutschland an der Stelle das Land mit der roten Laterne.
Ich würde Sie erstens fragen, wie Sie diesen Fakt bewerten, und zweitens, was die Ursache dafür ist, dass die Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren in der Lohnentwicklung so extrem hinterher gehinkt hat.
Herr Haseloff, ein Hinweis und eine Frage. Sie sprechen von einem durchschnittlichen Stundenlohn von Vollzeitarbeitskräften in Sachsen-Anhalt in Höhe von mehr als 16 €. Ich will nur sagen, dass dieser statistische Wert nur dann zustande kommt, wenn ich bestimmte atypische Beschäftigungen, die sehr wohl auch Vollzeitbeschäftigungen sind, aus der Berechnung herausnehme. So sind zum Beispiel Saisonkräfte nicht dabei. Wenn ich diese aber in die Berechnung mit einbeziehe, dann lande ich für Sachsen-Anhalt für das zweite Quartal 2010 bei einem Stundenlohn in Höhe von 15,48 €.
Das eigentliche Problem Sachsen-Anhalts sind aber die vielen und in der Zahl permanent steigenden Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse. Wenn man die mit berücksichtigt, dann sind wir das Niedriglohnland Nummer 1. Das ist statistisch erwiesen. Darüber kann man nicht hinwegdiskutieren. Das ist eindeutig so.
Deswegen frage ich Sie: Wie erklären Sie, dass wir im Vergleich nur der ostdeutschen Flächenländer - wir lassen den Westen völlig heraus - bei der Arbeitsproduktivität mit 104 % zwar die Spitze innehaben, bei den Lohneinkommen aber den niedrigsten Wert mit 96,9 % aufweisen? Wie erklären Sie diesen Sonderfall von Sachsen-Anhalt?
Das ist so.
Wir haben die rote Laterne seit 2008.
Nein, das stimmt nicht.
So kann man sich die Welt auch schönreden.
Herr Miesterfeldt, man kann die Interpretation von Herrn Franke, dass dieser Antrag eine ganz klare Absage an den gesetzlichen Mindestlohn sei, durchaus hinterfragen. Sie ist allerdings auch nicht völlig ausgeschlossen.
Deshalb stelle ich Ihnen jetzt folgende Frage. Sie haben betont, es gebe die Möglichkeit des gesetzlichen Eingriffs, wenn sich Tarifparteien nicht einigen. Herr Miesterfeldt, wie sehen Sie es denn, wenn sich Tarifparteien auf einen Stundenlohn von 4,20 € - das gibt es, das wissen wir - einigen? Sind Sie dann dafür, dass wir gesetzlich eingreifen? Oder gilt dann immer noch Ihre Ansage: Nein, dann lassen wir es, dann soll es so sein?
Frau Hüskens, es ist weniger eine Frage, sondern mehr eine Anmerkung. Es geht um diese Zeitleiste für die Leute, die dann im Sekundarschulbereich in die Besoldungsgruppe A 13 eingruppiert werden sollen. Dazu haben Sie nun gesagt: Wenn wir die älteren, die davon betroffen sind, zuerst nehmen, dann laufen uns die jüngeren vielleicht weg.
Ich möchte darauf hinweisen, dass auch die Älteren, die davon betroffen sind, noch in einem Alter sind, in dem
sie dieses Land möglicherweise verlassen können; denn das sind die Leute, die nach dem Jahr 1995 eingestellt worden sind. Diese befinden sich noch in dem Alterskorridor bis 40 Jahre. Wenn jemand von ihnen das, was Sie gesagt haben, liest, dann fühlt er sich von dieser Annahme, er könne nicht mehr weg, vielleicht tief getroffen.
Ich möchte mich ausdrücklich gegen die Interpretation unseres Änderungsantrags nach dem Motto „Stasi muss sich wieder lohnen“ wehren. Erstens ist diese Personengruppe nun wahrlich die kleinste, die von § 26 überhaupt betroffen ist. Frau Dr. Paschke hat sehr ausführlich begründet, welche Personen das betrifft.
Zweitens handelt es sich ausdrücklich nur um Personen, die nach intensiver Einzelprüfung in Anbetracht dessen, was sie vorher getan haben, als Beamte dieses Staates eingestellt worden sind. Nun kann man zweifellos dagegen sein. Nur, wenn Frau Fischer zum Beispiel in der Öffentlichkeit meint, dass derjenige, der einen solchen Antrag stellt, seine eigene Grundgesetztreue infrage stellt - so wie ich das heute lesen konnte -, dann erwarte ich auch, dass Sie, Frau Fischer, bitte all denjenigen, die diesen Vorschlag unterbreitet haben, diese Unterstellung offen ins Gesicht sagen.
Das bedeutet, dass Ihrer Meinung nach die GdP, ver.di, der Beamtenbund und der DGB, die diesen Antrag gestellt und unterstützt haben, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. - Danke.
Herr Brumme, ich habe verstanden, dass Sie um nichts in der Welt einem Antrag von uns zustimmen wollen. Warum Sie das nicht tun wollen, habe ich nicht verstanden. Deswegen frage ich noch einmal ausdrücklich: Finden Sie es richtig, dass es demnächst eine einkommensunabhängige Zusatzprämie bei den gesetzlichen Krankenkassen geben wird, oder finden Sie das falsch?
Dann möchte ich bloß sagen: Die Frage der Bürgerinnen- und Bürgerversicherung hätten Sie dann im Ausschuss abkoppeln können. Aber mit Ihrer Antwort auf meine Frage machen Sie deutlich, dass Sie Punkt 1 unseres Antrags zustimmen. Darin ist ausdrücklich nach der Einführung einer einkommensunabhängigen Finanzierung der Krankenversicherung durch die Erhebung einer Gesundheitsprämie bzw. Kopfpauschale gefragt worden. Wenn Sie das ablehnen, dann hätten Sie dem auch zustimmen können. Warum haben Sie dann nicht zumindest die Punkte 1 und 2 voneinander getrennt?
Frau Grimm-Benne, Sie müssen nicht unbedingt antworten. Ich möchte nur auf einen Fakt hinweisen. In dem Antrag steht:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat und in der Gesundheitsministerkonferenz gegen die beabsichtigte Einführung einer einkommensunabhängigen Finanzierung der Krankenversicherung durch Erhebung einer Gesundheitsprämie bzw. Kopfpauschale aktiv zu werden.“
Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob wir es hierbei mit einem zustimmungspflichtigen Gesetz zu tun haben oder nicht. In beiden Gremien kann die Landesregierung Sachsen-Anhalts natürlich in die entsprechende Richtung etwas unternehmen, und sie kann dies auch in den nächsten zwei, drei, vier oder fünf Jahren tun. Das ist überhaupt nicht die Frage.
Es geht hierbei nicht ausschließlich um die entsprechende Einführung des jetzt vorliegenden Gesetzes der Bundesregierung, sondern es geht um die Aktivität der Landesregierung zu diesem Thema grundsätzlich und generell, und deswegen hat sich das überhaupt nicht erledigt. Wenn Sie meinen, dass eine Landesregierung dazu objektiv gar nicht in der Lage ist, dann frage ich mich, was Sie von dieser Landesregierung halten.
Sie wäre dazu objektiv in der Lage.
Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem Kollegen Bullerjahn außerordentlich dankbar für seine Rede. Dadurch, dass er überzogen hat, muss ich mich jetzt nicht so sputen. Ich weiß allerdings auch, dass mich der böse Blick meines parlamentarischen Geschäftsführers verfolgt. Er muss nämlich aufpassen, dass wir rechtzeitig fertig werden. Wir haben heute noch Listenparteitag.
Ich bitte, Kollege Tullner, darum, das zu bedenken und es heute sozusagen im kollegialen Miteinander nicht so weit hinauszuzögern. Okay? - In Ordnung.
- Wie bitte, Herr Scharf?
- Ja.
Andere haben Verfahren, in denen man das alles in drei Stunden hinkriegt. Wir sind aber anders aufgestellt: Wir
brauchen drei Tage, Herr Scharf. Das kann ich Ihnen garantieren.
In Ordnung. Kommen wir nun zum Thema.