Wir als Oppositionsfraktionen hatten uns bei der abschließenden Ausschussberatung diesem Verfahren nicht verweigert, ohne dabei unsere grundlegenden Einwände entkräftet zu sehen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE erhob bei der Einbringung des Gesetzentwurfs drei Forderungen. Erstens forderte sie die Beibehaltung der Ausgleichsleistungen für den öffentlichen Verkehr mindestens auf dem Niveau des Jahres 2010.
Zweitens verlangte sie die Beibehaltung der Investitionsförderung für den öffentlichen Verkehr sowohl an Aufgabenträger als auch an Verkehrsunternehmen mindestens auf dem Niveau dieses Jahres.
Drittens forderten wir die Auszahlung von Ausgleichsleistungen in der Schülerbeförderung auf der Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen der Verkehrsunternehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die kritischen Hinweise der Vertreter von Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Kommunen als Aufgabenträger waren nicht nur marginal. Sie forderten mehr oder minder heftig vom Land die Schaffung verlässlicher finanzieller und rechtlicher Rahmenbedingungen, um einen kundenfreundlichen und aufgabengerechten Nahverkehr dauerhaft gewährleisten zu können.
Die in der vergangenen Woche erfolgten Änderungen des nun vorliegenden Entwurfs werden diesen Bedenken nur unzureichend gerecht. Insoweit war der im Ausschuss zu vernehmende Versprecher des Kollegen Frank Scheurell von der CDU-Fraktion, nach dem die koalitionären Änderungspläne der Opposition - Zitat - „hiermit zur Kenntnis gegeben“ werden, eine klassische Freudsche Fehlleistung.
Die Mehrheit der Regierungsfraktionen stand zueinander. Und so findet sich der uns zur Kenntnis gegebene Änderungsantrag inhaltlich vollständig im heutigen Änderungsantrag wieder.
Aber all diese Änderungen ändern am finanziellen Dilemma nichts. Stattdessen blieb es bei der Beschränkung auf kostenneutrale Überarbeitungen, zum Beispiel auf begriffliche Klarstellungen oder auch Unklarstellungen wie die Verwendung von branchenüblichen Begriffen, für die es keine Legaldefinition gibt, bei Erhöhungen der zweckgebundenen Zuweisungen an die Aufgabenträger in dem geringsten Umfang, die dann aber noch zulasten der Entwicklung und Umsetzung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstechnologien gegenfinanziert werden, bei der Einbeziehung flexibler Bedienformen wie Rufbusse in die Bedarfsberechnungsgrundlagen oder bei den nun eingearbeiteten Änderungen zur Schlusszahlung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Bemerkenswert war Staatssekretär Schröders Hinweis, wonach der Ausgleich auf die Rabattierung von Zeitkarten im Ausbildungsverkehr zwar gesetzlich auf 25 % begrenzt bleibt, wohl aber - jetzt wörtlich - „eine Anhebung möglich ist, die dann aber durch den Aufgabenträger selbst zu zahlen ist“.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aufgabenträger sind die Kommunen. Angesichts der klammen kommunalen Kassen ist das nicht einmal eine Scheinlösung. Das ist nur noch als zynisch zu bezeichnen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Da behauptet wird, DIE LINKE könne nur unfinanzierbare Forderungen erheben, möchte ich Sie auf die in der Einbringungsrede zu unserem Änderungsantrag im September 2010 enthaltenen Schlussbemerkungen hinweisen. Wir hatten als Finanzierungsquelle für unsere Forderungen vorgeschla
gen, sich einmal die Trassenentgelte anzusehen, die in Sachsen-Anhalt bekanntlich die höchsten sind.
Die Fraktion DIE LINKE wird dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfes am 9. September 2010 habe ich darauf hingewiesen, dass mit dem uns vorliegenden Entwurf eine Weiterentwicklung und Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs in Sachsen-Anhalt gewährleistet wird. An dieser Stelle widerspreche ich Ihnen, Herr Henke, auch zugleich. Ich finde es etwas unverschämt, dass Sie dem Ministerium hier fachliche Unzulänglichkeiten vorwerfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach intensiven Beratungen in den Ausschüssen und einer Anhörung befassen wir uns heute abschließend mit diesem Gesetzentwurf. Aus dem breiten Spektrum der Anzuhörenden gab es zahlreiche Anmerkungen und Hinweise. Die Koalitionsfraktionen haben jeden einzelnen Vorschlag bzw. Kritikpunkt sehr intensiv geprüft und diskutiert. Im Ergebnis dieser Diskussion wurden viele Anregungen aus der Anhörung berücksichtigt und der Gesetzentwurf wurde in Detailfragen entsprechend geändert. Ich möchte mich kurz auf einige wesentliche Änderungen konzentrieren.
Das Land wird den Aufgabenträgern für den Straßenpersonennahverkehr 2011 aus den Mitteln des Regionalisierungsgesetzes zweckgebundene Zuweisungen in Höhe von 40 Millionen € ausreichen. Während der Beratung ist deutlich geworden, dass eine Erhöhung von 39 Millionen € auf 40 Millionen € sinnvoll ist. Wichtiger als eine Echtzeitinformation - bei allem Verständnis für die damit verbundenen Vorzüge - ist uns, dass die Busanbindung, wo nötig, gesichert ist. Dafür verzichten die Bürger sicherlich auch freiwillig gern auf manche technische Spielerei bei der Fahrgastinformation. Dafür stellt das Gesetz die Weichen richtig.
Im Ergebnis einer intensiven Diskussion zu einer angemessenen Investitionsquote im Bereich des Straßenpersonennahverkehrs erscheint die Absenkung von 20 % auf 17 % als vertretbar, um notwendige Investitionen, insbesondere zur ständigen Erneuerung der Busflotte, ausreichend absichern zu können.
Wichtig war uns auch, dass die Fortschreibung der Finanzausstattung ab 2014 nicht mehr, wie bisher vorgesehen, durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung erfolgt, sondern es obliegt dem Haushaltsgesetzgeber, im Rahmen seines Budgetrechts über die Höhe zu entscheiden. Ich denke, diese und auch weitere Ergänzungen bzw. Änderungen, die wir vorgenommen haben, verstärken die generelle Ausrichtung des Gesetzes.
Durch die Zusammenlegung der Aufgaben- und der Finanzverantwortung werden die Gestaltungsfähigkeit und die Handlungsspielräume auf regionaler Ebene deutlich erweitert. Über die unterschiedlichen Anforderungen an die konkrete Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs kann somit in kommunaler Verantwortung selbst entschieden werden.
In den letzten Jahren sind bei der Finanzausstattung des Ausbildungsverkehrs erhebliche Einsparungen vorgenommen worden. Daher möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal betonen und ausdrücklich unserem Verkehrsminister Dr. Daehre danken,
dass das Land den Aufgabenträgern für den Ausbildungsverkehr für die nächsten drei Jahre jeweils 31 Millionen € zur Verfügung stellen will.
Dies ist ein erhebliches Entgegenkommen des Landes; denn von den Schülerzahlen her würde die Summe lediglich etwa 27 Millionen € betragen. 31 Millionen €, also 4 Millionen € mehr, sind daher ein sehr akzeptabler Wert, der auch während der öffentlichen Anhörung nicht bestritten wurde. - Sie von der Fraktion DIE LINKE fordern 37 Millionen €. Das ist aus meiner Sicht doch etwas überzogen. Sie sagen auch nicht, woher die 37 Millionen € kommen sollen.
(Zuruf von der CDU: Wie immer! - Herr Henke, DIE LINKE: Da haben Sie mich missverstanden! - Zuruf von der CDU: Wir verstehen immer alles falsch! - Zustimmung bei der CDU)
Wenn Sie dann die Rabattierung von 25 % auf 50 % anheben würden, würden die 37 Millionen € auch nicht ausreichen, das muss man auch sagen.
- Ja. - Die Lampe blinkt, meine Redezeit ist fast abgelaufen. Ich wollte noch auf das eingehen, was wir abgelehnt haben; das lasse ich jetzt weg.
Ein Punkt ist mir aber noch wichtig. Wir folgten nicht dem Anliegen, das Erfolgsmodell flexibler Bedienformen - Bürgerbusangebote - aus dem Gesetz zu streichen. Hierbei handelt es sich zwar nicht um eine Regelleistung, flexible Bedienformen sind aber gerade vor dem Hintergrund der sich verändernden Rahmenbedingungen als alternative Angebote entwickelt worden, um in ländlichen Regionen auch künftig die Daseinsvorsorge durch ÖPNV-Angebote absichern zu können. Die Ergänzung des herkömmlichen Linienverkehrs durch flexible Bedienformen ist daher notwendig.
Trotz der finanziell schwierigen Situation gewährleistet dieses Gesetz dauerhaft einen flächendeckenden bezahlbaren und zugleich attraktiven Personennahverkehr in Sachsen-Anhalt. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
- Die Redezeit von Frau Rotzsch ist abgelaufen, deshalb können aus der eigenen Fraktion keine Fragen mehr gestellt werden.
Frau Kollegin Rotzsch, ich weiß nicht, ob dies nur der adventlichen Besinnlichkeit zuzuschreiben ist; eigentlich harmonieren wir beide persönlich gut miteinander.
Deswegen bin ich jetzt doch etwas überrascht, dass Sie meine Ausführungen so gründlich missverstanden haben. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die Fraktion DIE LINKE ausdrücklich nicht gegen den Einsatz von Rufbussystemen und anderer alternativer Formen ausgesprochen hat.
Was wir beanstandet haben, war die Tatsache, dass man bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs diese anderen Formen mit zugrunde gelegt und damit die Berechnungsschwelle abgesenkt hat und somit die Finanzierungsmöglichkeiten, wie sie jetzt beschlossen werden sollen, natürlich schöner gestaltet hat. Das war das, worum es uns ging. Ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen.
Na gut. Das sehe ich trotzdem etwas anders, Herr Henke. Aber ansonsten verstehen wir uns, da haben Sie Recht.