Damit wurden beachtliche Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen erreicht. Seit der Beschlussfassung über die Eckpunkte im Juni ist die Landesregierung über die federführende Staatskanzlei, aber auch das Wirtschaftsministerium in engem Kontakt mit Kammern und Verbänden nicht nur des Handwerks, sondern der Wirtschaft insgesamt. Sie wird sich im Sinne des soeben beschlossenen Auftrages um weitere Verbesserungen bemühen.
Herr Dr. Aeikens, hat sich auch das Ministerium für Gesundheit und Soziales mit den Auswirkungen und Belastungen für Menschen mit Behinderungen im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt bzw. Bedenken angemeldet?
Ich habe ausgeführt, dass die Ausführungen der einzelnen Kabinettsmitglieder in einer Kabinettssitzung der Vertraulichkeit unterliegen. Das gilt für den Wirtschaftsminister und das gilt auch für eventuelle Ausführungen des Sozialministers, Herr Abgeordneter Kosmehl.
Ich rufe die Frage 3 auf, betreffend einen Castortransport nach Lubmin. Sie wird gestellt von der Abgeordneten Frau Hunger von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis zum Ende des Jahres 2010 hat das Bundesamt für Strahlenschutz Castortransporte aus Cadarache nach Lubmin genehmigt. Damit wird die ursprüngliche Vereinbarung, in Lubmin nur Atommüll aus dem Abbau ostdeutscher Atomanlagen aufzunehmen, unterlaufen. Nach bisherigen Informationen soll der Transport am 15. und 16. Dezember 2010 stattfinden und auch durch Sachsen-Anhalt führen.
1. Wer legt bis wann den genauen Termin und die Route fest, und gilt für die Information der Kommunen nach wie vor die in der Drs. 4/719 angegebene Verfahrensweise?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen der Abgeordneten Frau Hunger namens der Landesregierung wie folgt.
Zur ersten Frage: In der Genehmigung vom 30. April 2010 hat das Bundesamt für Strahlenschutz dem Genehmigungsinhaber auferlegt, den Streckenkorridor einschließlich der vorgesehenen Ausweichstrecken sowie das für die Beförderung vorgesehene Zeitfenster dem Innenminister Mecklenburg-Vorpommern, dem Bundesamt für Strahlenschutz und dem Eisenbahnbundesamt rechtzeitig vor Beginn des beabsichtigten Transports - das heißt, mindestens fünf Monate vorher; so ist die Regelung - mitzuteilen.
Drei Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt des Grenzübertritts nach Deutschland sind vom Genehmigungsinhaber der festgelegte Beförderungstermin, die Streckenführung sowie die geplanten Ausweichstrecken zu bestätigen. Über die Sicherung des Transports finden Koordinierungsgespräche mit den Innenministerien der betroffenen Länder und des Bundes sowie mit der Deutschen Bahn AG statt. Die als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Transportmeldung wird entsprechend der zwischen Bund und Ländern abgestimmten Verfahrensweise nicht an die Kommunen weitergeleitet.
Zur zweiten Frage: Nach den bisherigen Planungen erwartet die Landesregierung unverändert, dass die Hauptstrecke am 16. Dezember 2010 durch SachsenAnhalt verlaufen wird. Welche Streckenvariante dabei genutzt wird, ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, unter anderem vom Verlauf des Transports ab der deutsch-französischen Grenze. Die Frage, wo der Transport auf sachsen-anhaltisches Gebiet trifft, hängt davon ab, wo er außerhalb Sachsen-Anhalts vorher entlang fährt.
In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, möchte ich ausdrücklich die Entscheidung des Bundesumweltministers begrüßen, den vorgesehenen Atomtransport von Ahaus nach Russland nicht zu genehmigen. Im Falle eines Transports auf dem Landwege nach Russland wäre Sachsen-Anhalt mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut betroffen gewesen. Der Bundesumweltminister ist damit einer Entschließung der jüngsten Innenministerkonferenz gefolgt, für die sich gerade auch Sachsen-Anhalt stark gemacht hatte. Aus meiner Sicht darf es keinen Export von Atommüll um den Preis von Sicherheitsdumping geben. Insofern ist die Entscheidung des Bundesumweltministers nur zu begrüßen.
Die wirklich endgültige Streckenführung auf sachsenanhaltischem Gebiet wird damit also erst am 15. Dezember 2010 klar sein, wenn ich das jetzt richtig interpretiere?
Die Streckenführung auf sachsen-anhaltischem Territorium werden wir dann genau kennen, wenn wir wissen, an welcher Stelle der Zug Sachsen-Anhalt erreicht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wo er sachsen-anhaltisches Territorium erreicht. Von dieser Frage hängt dann auch ab, wo die entsprechende Streckenführung entlang geht.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir über Planungen reden, die von demjenigen, der sie gemacht hat, nämlich dem Bundesamt für Strahlenschutz, dem Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern usw., als vertraulich eingestuft worden sind. Insofern bitte ich auch um Verständnis dafür, dass ich weitgehende Details nicht in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis gebe.
Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Meine Damen und Herren! Bevor ich den nächsten Fragesteller aufrufe, habe ich die Freude, Seniorinnen und Senioren aus Löderburg auf der Südtribüne zu begrüßen.
Nun kommen wir zur Frage 4. Sie wird vom Abgeordneten Herrn Guido Kosmehl von der FDP-Fraktion zum Polizeieinsatz anlässlich einer geplanten NPD-Demonstration in Halberstadt am 27. November 2010 gestellt. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Informationen der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 29. November 2010 ist die für den 27. November 2010 geplante NPD-Demonstration in Halberstadt kurzfristig durch den Veranstalter abgesagt worden. Die im
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Kosmehl namens der Landesregierung wie folgt.
Zur ersten Frage: Im Zusammenhang mit der angemeldeten NPD-Demonstration und der Gegenveranstaltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes Halberstadt waren insgesamt 449 Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz.
Zur zweiten Frage: Die Demonstration der NPD wurde durch den Versammlungsleiter am Freitag, den 26. November 2010, um 18.20 Uhr per Fax und E-Mail gegenüber dem Dezernat 21 der Polizeidirektion SachsenAnhalt Nord als Versammlungsbehörde abgesagt, das jedoch an diesem Tage seit 17.40 Uhr nicht mehr besetzt war. Erst als am 27. November 2010 keine Teilnehmer anreisten und die Polizei telefonisch beim Versammlungsleiter nachfragte, wurde der Einsatzleitung die Absage bekannt, woraufhin die Polizeibeamtinnen und -beamten bis auf einige Kräfte des Polizeireviers Harz zum Schutz der DGB-Versammlung unverzüglich aus dem Einsatz entlassen wurden.
Auch bei rechtzeitiger Kenntnis der Absage wäre ein Polizeieinsatz, natürlich in geringerem Umfang, erforderlich gewesen, weil von nicht rechtzeitig über die Absage informierten Teilnehmern die Gefahr von Spontanaktionen hätte ausgehen können. Auf so etwas muss die Polizei auch vorbereitet sein.
Es bleibt festzustellen, dass die Polizeidirektion mit einem solchen Fall der kurzfristigen Absage am Abend nicht gerechnet hatte, weil er ganz einfach noch nie vorgekommen war. Daher war auch keine Vorsorge dafür getroffen worden, dem Anmelder für eine etwaige Absage kurz vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn eine ständig erreichbare Fax- oder auch E-Mail-Adresse zu übermitteln. Als Konsequenz aus dem Vorfall wird jedoch genau dies in künftigen Fällen geschehen.
Da die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit die Aufgabe der Polizei ist, ist sicherlich die Frage der Kostentragungspflicht unstrittig.
Mich würde trotzdem interessieren - vielleicht können Sie das aus dem Stegreif beantworten, sonst gern auch schriftlich -: Wie viele Mannstunden Mehrarbeitszeit sind durch diesen Einsatz verursacht worden? Wird diese Mehrarbeitszeit den Beamten vergütet oder wird sie ihrem Arbeitszeitkonto angerechnet, damit die Beamten dann gegebenenfalls Freizeitausgleich nehmen können?