Protokoll der Sitzung vom 10.12.2010

- Was gab es früher?

(Herr Kley, FDP: Referenzlisten! Die konnte man einsehen!)

- Ja, sicherlich, die sehen wir in unserem Gesetzentwurf auch vor. Bitte mal nachlesen!

(Herr Kley, FDP: Keine Vereinsmeierei!)

Noch einmal: Das alles wurde hoch und runter diskutiert. Ich habe mich daran in den letzten Jahren mehr oder weniger intensiv beteiligt, weil ich - das möchte ich, Herr Gallert, als ehemaliger Berufskollege nicht verschweigen - überwiegend der Meinung gewesen bin, dass man das definierte Ziel auch ohne ein Gesetz erreichen könne.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Dann kann man das Gesetz weglassen!)

Wie gesagt, wir haben darüber seit vielen Jahren mit dem Verband freier Berufe und den Restauratorenverbänden diskutiert mit dem Ergebnis, dass ganz offensichtlich der Schutz der Berufsbezeichnung Restaurator auf diesen Wegen nicht zu erreichen ist.

Wir sind mit unserem Koalitionspartner und in Übereinstimmung mit unseren beiden Arbeitskreisen Bildung und Kultur zu der Überzeugung gelangt, dass wir nach Mecklenburg-Vorpommern, das ein solches Gesetz schon vor über zehn Jahren verabschiedet hat, nun das zweite Bundesland sein wollen, welches die Führung der Berufsbezeichnung Restaurator gesetzlich regelt, meine Damen und Herren, auch wenn wir uns der Schwachstellen im Gesetzentwurf durchaus bewusst sind. Denn allein mit der Regelung bezüglich des Führens der Berufsbezeichnung Restaurator kann man eine liederliche Berufsausführung nicht verhindern. Wir haben aber die Hoffnung und die Erwartung, dass wir uns mit einem solchen Gesetz diesem Ziel nähern.

Ich habe gelesen, dass der ehemalige Kultusminister Harms mit Blick auf das Problem der unsachgemäßen Restaurierungen Folgendes ausführte: Dieses Problem löse man weniger mit einem Gesetz als vielmehr mit einer Schulung der unqualifizierten Auftraggeber, die sich ihre Restauratoren nicht mit der gebotenen Sorgfalt aussuchen würden. - Hier spielt das mit hinein, ob man sich vorher Referenzen anschaut usw.

Das kann man so sehen; aber man kann auch überzeugt davon sein, dass selbst einem ungeschulten Auftraggeber bei Zuhilfenahme seiner Augen, nämlich durch ei

nen Blick in die Eintragung in der Restauratorenrolle, kaum ein Fehlgriff geschehen dürfte.

Auf jeden Fall gilt dann zumindest für Sachsen-Anhalt: Überall dort, wo Restauratorin draufsteht, ist auch Restaurator drin!

(Beifall bei der SPD - Heiterkeit bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - Zurufe von Herrn Kosmehl, FDP, und von der CDU)

- Bitte, ich wollte hier nichts anderes vorführen, als dass mit der Bezeichnung „Restauratorin“ und „Restaurator“ eine Gleichsetzung verbunden ist.

(Zurufe von der FDP)

Einen breiten Raum bei unseren Überlegungen nahm vor allem - und das ernsthaft - die Bewertung möglicher Auswirkungen des Gesetzes auf die in der täglichen Praxis bewährten Schnittmengen zwischen den Aufgaben des Restaurators auf der einen Seite und den Ansprüchen aus dem handwerklich geführten Bereich auf der anderen Seite ein.

Das Handwerk mit seinen qualitätsvollen restauratorischen Arbeiten darf nicht nur, sondern muss auch weiterhin im Bereich der Restaurierung und Konservierung vorbehaltlos tätig sein. Das regelt der § 2 Abs. 5 unseres Gesetzentwurfes in folgender Weise:

„Die Berechtigung, die Bezeichnung ‚Restaurator im …handwerk’ auf der Grundlage der Regelungen nach § 42 der Handwerksordnung zu führen, bleibt von diesem Gesetz unberührt.“

Meine Damen und Herren! Das sollte eine Grundvoraussetzung sein, damit das Gesetz in seiner Wirkung nicht zu Dissonanzen zwischen dem Handwerk und dem Verband der Restauratoren führt. Darauf möchte ich doch noch etwas näher eingehen, weil ich hier und da gehört habe, dass wir gerade in dieser Angelegenheit noch sehr viel Ärger bekommen würden. Unsere Nachfragen dazu haben derartige Befürchtungen nicht bestätigt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Inhalt der Kooperationsvereinbarung zwischen der Vereinigung deutscher Restauratorenverbände und dem Zentralverband des deutschen Handwerks hinweisen. Diese Kooperationsvereinbarung wurde am 25. September 1996 von beiden Seiten unterschrieben.

Selbstverständlich haben beide Dachverbände ein gemeinsames begründetes Interesse an einer sach- und fachgerechten Bewahrung und Pflege des auf uns gekommenen historischen Kulturgutes. Aus genau diesem Grund hat der Zentralverband des deutschen Handwerks die Fortbildungsmaßnahmen zum „Geprüften Restaurator im...handwerk“ eingeführt.

Die Restauratorenverbände drängen auf die Durchsetzung der Ausbildung von Restauratoren auf Hochschulebene. Ich denke, es liegt in der Natur der Sache: Der bestmöglich ausgebildete Restaurator bildet gemeinsam mit dem qualifizierten Restaurator im Handwerksbereich gewissermaßen eine Tätigkeitssymbiose. Die einen sind auf die anderen angewiesen und auch umgekehrt.

Das in der Kooperationsvereinbarung formulierte gemeinsame Ziel ist - ich zitiere -:

„... durch Schadensvorbeugung und Maßnahmen zur Substanzerhaltung den Verfall historischer Substanz so weit wie möglich verhindern und beschädigte oder in ihrer Lesbarkeit beeinträchtigte

Kulturgüter wieder erfahrbar machen. Dies erfolgt je nach Erfordernis durch Konservierung und Restaurierung oder Rekonstruktion und Sanierung.“

Die Tätigkeiten des Restaurators sowohl in der Theorie wie in der Praxis sollen von einer wissenschaftlichen Methodik geprägt sein. Wichtig ist, dass beide Kooperationspartner die dringende Notwendigkeit erkennen, historische Kunst- und Kulturgüter vor irreversiblen Schädigungen durch Unqualifizierte zu schützen.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal zitieren:

„Die Einführung des Studiengangs Diplomrestaurator und die Verabschiedung des Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung ‚Restaurator’ im Sinne des Gesetzentwurfes des VDR - Verband deutscher Restauratoren - vom 4. März 1995 werden vom Zentralverband des deutschen Handwerks als notwendig und sinnvoll anerkannt.“

(Herr Gürth, CDU: Genau!)

„Das Handwerk unterstützt den VDR bei der Durchsetzung des Gesetzes.“

(Herr Dr. Schellenberger, CDU: Schön!)

Meine Damen und Herren! Dass CDU und SPD mit dem Handwerk erstens gut können und zweitens auch gut wollen, das versteht sich nahezu von selbst.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Zurufe von der FDP)

Insofern unterstützen wir die Herzensangelegenheit des deutschen Handwerks mit der Einbringung dieses etwas modifizierten Gesetzentwurfes.

(Herr Kosmehl, FDP: Zweiter Sieger!)

Und vielleicht ergibt sich aus der praktischen Wirkung eines solchen Gesetzes noch ein umgekehrter Effekt, nämlich der, dass ein Eintrag in der von der oberen Denkmalbehörde geführten Restauratorenliste zur Voraussetzung für ein deutschlandweit allgemeingültiges Qualitätssiegel durch den Verband Deutscher Restauratoren wird, vorausgesetzt natürlich, dass noch weitere Länder unserem Beispiel folgen. Ich glaube, die Chancen dafür stehen ab dem Jahr 2011 gar nicht mal so schlecht.

Ich bitte Sie aber einstweilen erst einmal um die Überweisung unseres gemeinsamen Antrages in den federführenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Herr Gürth, CDU: Jawohl!)

Herr Weigelt, möchten Sie eine Frage von Frau Dr. Hüskens beantworten?

Wenn Sie nicht allzu schwer ist, ja.

Bitte eine leichte Frage.

(Heiterkeit)

Das fällt mir jetzt schwer, Herr Präsident. - Herr Weigelt, normalerweise haben solche Gesetze das Ziel, irgendwelche Gruppen aus dem Markt auszugrenzen. Gerade in dem Bereich, den Sie jetzt anfassen, tummelt sich aber überwiegend die öffentliche Hand mit Aufträgen. Das heißt, die muss meistens ausschreiben. Wenn ich das rechtlich richtig sehe, werden Sie mit der Form von Ausschreibungen niemanden außerhalb von SachsenAnhalt davon abhalten können, sich zu bewerben, egal ob der in Ihrer Rolle steht oder nicht.

Demzufolge ist mir das immer noch nicht ganz klar. Wenn Sie das Gesetz umsetzen, sorgt das dafür, dass sich die Menschen in Sachsen-Anhalt nur dann bewerben dürften, wenn sie die entsprechenden Regeln einhalten, aber alle außerhalb von Sachsen-Anhalt könnten so wie bisher mitbieten und den Auftrag bekommen. Diesbezüglich ist für mich im Augenblick der Vorteil noch nicht so ganz klar, den Sie für die Menschen in unserem Bundesland sehen.

Das heißt, man wird wie immer den kostengünstigsten Anbieter suchen, wird wahrscheinlich den polnischen Restaurator nehmen, der nicht in Ihrer Rolle steht, und ihm den Auftrag geben. Es ist für mich noch nicht so richtig klar, welchen Vorteil das dann hat, außer dass eine ganze Reihe von Berufen, die sich nachqualifiziert haben, die aufgrund ihrer Erfahrung die entsprechenden Qualifikationen haben, aber eben nicht in Ihre formalen Kriterien fallen, schlicht und ergreifend rausfliegen.

Liebe Frau Dr. Hüskens, zu dieser Schwachstelle habe ich von dieser Stelle auch schon referiert.

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

- Nein, das ist eine Schwachstelle. Die kann ich nur dadurch beheben - darauf setzen wir, wie ich gesagt habe, unsere Hoffnung; das ist unsere Erwartung -, dass ein solches Gesetz dann auch in anderen Ländern eingeführt wird und dann - -

(Herr Kosmehl, FDP: Warten wir es mal ab! - Zu- ruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

- Wir werden es abwarten. Ich hoffe, wir können uns in zwei, drei Jahren

(Herr Dr. Schrader, FDP: Was?)