Protokoll der Sitzung vom 03.02.2011

Ich gehe davon aus - so waren alle Erklärungen -, dass diese Datenspeicherung, wie jetzt von Ihnen vorgetragen, Herr Kollege Kosmehl, nicht mehr stattfindet. Demzufolge könnte ich es mir jetzt einfach machen. Aber ich möchte gern konkret darauf antworten: Da halte ich es mit dem Bericht unseres Datenschutzbeauftragten und teile dessen Einschätzung ausdrücklich. Ich glaube, diese ist auch von uns in Teil C begrüßt worden und ist auch so dargestellt worden. Ich habe dem eigentlich nichts hinzuzufügen.

Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Dazu möchte Minister Hövelmann etwas sagen. Bitte schön, Herr Minister.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte wenigstens der Vollständigkeit der Information halber sagen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz im Juli 2010 angewiesen hat, die Daten so lange nicht zu löschen, bis er seinen Abschlussbericht vorgelegt hat.

(Herr Borgwardt, CDU: Super!)

Der Abschlussbericht liegt seit einigen Tagen vor. Entsprechend wird auch gelöscht.

Ich wollte das der Vollständigkeit halber sagen, nicht dass der Eindruck entsteht, wir hätten hier monatelang irgendwelche Daten aufgehoben und das wäre nicht korrekt gewesen. Wir haben uns an das gehalten, was der Landesbeauftragte für den Datenschutz zur Durchführung seiner Untersuchungen und zum Feststellen seines Ergebnisses angewiesen hat.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit ist die Debatte beendet.

Meine Damen und Herren! Auf der Grundlage des Ihnen bekannten Landtagsbeschlusses hat der Zehnte Parlamentarische Untersuchungsausschuss nach dem Abschluss seiner Tätigkeit einen Bericht vorzulegen. Dieser Pflicht ist er mit dem vorliegenden Bericht in der Drs. 5/3088 und der heutigen Berichterstattung nachgekommen. Damit hat der Landtag diesen Bericht zur Kenntnis genommen. Das muss nicht quittiert werden. Es muss auch nicht abgestimmt werden. Es reicht aus, wenn dies jetzt hier festgestellt wird. Das tue ich hiermit: Die Punkte 1 und 2 des Berichtes sind vom Landtag zur Kenntnis genommen worden. Damit hat der Ausschuss seine Arbeit beendet und der Tagesordnungspunkt 19 ist erledigt.

Bevor ich nun den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, haben wir die Freude, Damen und Herren der Sozialen Stadt- und Landentwicklungsgesellschaft Magdeburg auf der Südtribüne begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 20 auf:

Beratung

Bericht des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Beschluss des Landtages - Drs. 5/39/1260 B

Beschlussempfehlung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Drs. 5/3089

Ich bitte Frau Angelika Hunger, als Berichterstatterin des Untersuchungsausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Frau Hunger, Berichterstatterin des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im März 2008 wurde durch das ZDF-Magazin „Frontal“ erstmals der Verdacht auf illegale Müllablagerungen in Sachsen-Anhalt geäußert und mit Bildern von Mülltransporten und Deponien untersetzt. Schnell kamen die Tongruben Vehlitz und Möckern in Verdacht, später auch die Deponie Freyburg-Zeuchfeld. Das Land Sachsen-Anhalt sah sich nun veranlasst, eine Überprüfung von zahlreichen Abfallgruben und Abfallfirmen vorzunehmen.

Nachdem sowohl der Landtag als auch der Ausschuss für Umwelt sich mit diesen Vorgängen befasst hatten und die sichtlich überraschten Hausspitzen der Ministerien für Arbeit sowie für Landwirtschaft und Umwelt fast täglich neue Details der Öffentlichkeit vorstellen mussten, stellten mehrere Abgeordnete von der Fraktion DIE LINKE und von der Fraktion der FDP am 21. Mai 2008 einen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Seine Aufgabe wurde wie folgt formuliert - ich zitiere -:

„Der Ausschuss soll untersuchen und klären, ob und in welchem Umfang durch Tun oder Unterlassen der für Wirtschaft und Arbeit sowie für Landwirtschaft und Umwelt zuständigen Ministerien und der ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden vor allem im Zeitraum von Januar 2004 bis April 2008 die Verbringung und Lagerung von Abfall insbesondere in den Tongruben Möckern, Vehlitz und Wansleben-Süd und in den Gruben bzw. Deponien in Freyburg-Zeuchfeld, in den Tagebauen Uchtdorf-Steinberg, Klieken-Südfeld und Teuchern sowie der Abfallentsorgungsanlagen in Rietzel, Riestedt, Krumpa und Zeuchfeld entgegen den geltenden Rechtsvorschriften ermöglicht wurde.

Es wird vor allem zu prüfen sein, ob die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen rechtmäßig erteilt wurden, ob es rechtlich geboten oder zweckmäßig war, einmal erteilte Erlaubnisse und Genehmigungen zurückzunehmen oder zu widerrufen und ob die Gruben, Deponien, Tagebaue und Abfallentsorgungsanlagen bzw. deren Betreiber sowie die zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen Verpflichteten und deren Beauftragte hinreichend beaufsichtigt wurden.“

In der 39. Sitzung am 29. Mai 2008 stimmte der Landtag der Einsetzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu. Er konstituierte sich in der 1. Sitzung am 13. Juni 2008. Es erfolgte eine Abstimmung über die Arbeits- und Vorgehensweise.

Insgesamt führte der Ausschuss 25 Sitzungen durch.

In 18 Sitzungen wurden in öffentlichen Sitzungsteilen die Zeugenvernehmungen durchgeführt. Bei einer auswärtigen Sitzung besuchte der Ausschuss die Tongruben Möckern und Vehlitz sowie die Deponie Freyburg-Zeuchfeld, um von den hauptsächlich betroffenen Standorten persönlich einen Eindruck gewinnen zu können.

Der Ausschuss hat insgesamt 59 Zeugen vernommen. Ihre Vernehmung wurde von den Mitgliedern der Fraktionen DIE LINKE und der FDP beantragt. Als Zeugen gehört wurden unter anderem Beschäftigte der verschiedenen Verwaltungen, Beschäftigte der Deponien, Betreiber

der Abfallanlagen, Mitglieder der Verbandsversammlungen, Landräte und Minister.

In der 22. Sitzung am 3. September 2010 beendete der Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss die Vernehmungen der Zeugen. Die Beweisaufnahme wurde abgeschlossen, und der Abschlussbericht wurde vorbereitet, der Ihnen nun in der Drs. 5/3089 vorliegt.

Im Teil A des Ihnen vorliegenden Berichts finden Sie weitere allgemeine Informationen über die Arbeit des Ausschusses.

Im Teil B dieses Berichtes können Sie den Sachverhalt sowie die Darstellung des Verlaufs der Untersuchungen nachlesen. Dieser Teil gliedert sich in drei Komplexe. Der erste Komplex befasst sich mit der Deponie Freyburg-Zeuchfeld. Gegenstand des zweiten Komplexes sind die Tongruben Vehlitz und Möckern. Der dritte Komplex schildert die Untersuchungen der Abfallbehandlungs- und Recyclinganlage in Riestedt.

Obwohl der Untersuchungsauftrag noch mehr Anlagen vorsah, beschränkten sich die Untersuchungen des Ausschusses auch aus Zeitgründen auf diese drei Anlagen, weil hier der größte Umfang der illegalen Ablagerungen zu verzeichnen war.

Den Teilen A und B des Berichtes stimmte der Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss einstimmig zu.

Teil C, also die Bewertung der Untersuchungen, wurde von mir vollständig zur 24. Sitzung am 5. November vorgelegt, fand aber keine Mehrheit.

Die Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen legten am 22. Dezember 2010 einen eigenen Entwurf vor, der in der 25. Sitzung am 14. Januar 2011 mit 8 : 4 : 0 Stimmen mehrheitlich angenommen wurde.

Die Mitglieder des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, die der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP angehören, machten von § 29 Abs. 4 des Untersuchungsausschussgesetzes Gebrauch und legten ihre abweichende Meinung zum Berichtsteil C in einem Sondervotum dar. Diese Sondervoten sind an den Teil C des Berichtes angefügt worden.

Ich möchte Ihnen nur kurz anhand von drei Beispielen die unterschiedlichen Sichtweisen der Voten in Teil C darstellen.

Das Votum der Mitglieder der Koalitionsfraktionen sieht als wesentliches Ergebnis, dass sich die Behauptungen aus dem Einsetzungsbeschluss insoweit bestätigt haben, als in Freyburg-Zeuchfeld, Vehlitz und Möckern Abfälle rechtswidrig abgelagert wurden. Das Votum der Mitglieder der Fraktion DIE LINKE geht darüber hinaus davon aus, dass es auch in Riestedt zu ungenehmigten Ablagerungen gekommen ist.

Zu den vielen Fragen des unabgestimmten Agierens der Behörden lautet das Votum der Mitglieder der Koalitionsfraktionen: Ein Einvernehmen zwischen handelnden Behörden - insbesondere LAGB und unterer Abfallbehörde des Landkreises Jerichower Land - war hinsichtlich der Zuständigkeit für die Tongruben Vehlitz teilweise nicht gegeben.

Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE sehen in ihrem Votum unabgestimmtes Agieren auch zwischen anderen Behörden wie den Ministerien, dem Burgenlandkreis und dem Landesverwaltungsamt.

Zur Frage des Defizits an Fachwissen in den Behörden und notwendiger Qualifizierung äußern sich in ihren Voten nur die Mitglieder der Fraktionen der FDP und der LINKEN.

Meine Damen und Herren! In der Sitzung am 14. Januar 2011 stimmte der Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss einstimmig zu, dem Landtag zu empfehlen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Im Namen des Untersuchungsausschusses bitte ich Sie deshalb um Ihre Zustimmung, den in Drs. 5/3089 vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Ich möchte meinen Bericht aber nicht beenden, ohne allen Ausschussmitgliedern, die sich konstruktiv an der Arbeit des Ausschusses beteiligt haben, dafür herzlich zu danken.

Mein großer Dank gilt weiter unserer Ausschusssekretärin Frau Meier, die mir immer eine zuverlässige Stütze war.

(Beifall im ganzen Hause)

Besonderer Dank gebührt auch Herrn Bücken-Thielmeyer und Frau Ruhbaum vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, Letzterer auch für ihren erheblichen Anteil am Abschlussbericht.

(Beifall im ganzen Hause)

Auch den Stenografen sei für die nicht immer einfache Arbeit gedankt, ebenso wie allen, die den Ausschuss - zum Beispiel durch Bereitstellung der umfangreichen Dokumente - unterstützten.

Meine Damen und Herren! Nach der knappen Berichterstattung über die Arbeit des Ausschusses gestatten Sie mir bitte noch drei kurze Bemerkungen zu meinem persönlichen Fazit:

Erstens. Ich wollte den Ausschuss bewusst so führen, dass nicht die Verurteilung von Fehlverhalten im Mittelpunkt steht, sondern dass die Möglichkeit besteht, mit der Arbeit des Ausschusses zum Nachdenken anzuregen, Schwachstellen zu finden und Wege zur Abhilfe aufzuzeigen. Ich denke, dass uns das auch gelungen ist. Wenn Sie Einsicht in die Protokolle nehmen, werden Sie das bestätigt finden.

Zweitens. Die Vernehmung der Firmenvertreter hat mich außerordentlich nachdenklich gemacht und in der Auffassung bestärkt, dass es zwingend notwendig ist, ausreichend gut geschultes Personal in den Genehmigungs- und Kontrollbehörden vorzuhalten und auch die Strukturen dieser Behörden zu stärken - ein Thema, das die Enquetekommission morgen auch noch beleuchten wird.