Siegfried Borgwardt

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis, dass ich mich als letzter Redner ebenfalls nur auf einige Komplexe beziehe. Ich kann Ihnen leider einige Doppelungen nicht ersparen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kosmehl hat schon ausgeführt, dass seit Oktober 2007 38 Sitzungen des Untersuchungsausschusses stattgefunden haben. Ich habe einmal nachgefragt, weil ich nicht wusste, ob es richtig ist: Es gab 6,05 m Akten, eine Unmenge an Papier, eine Bündelung von Personal und unendliche Stunden in den Sitzungen im Untersuchungsausschuss.
Dies wäre gar kein Problem, könnte man sagen, wir wären zu einem Ergebnis gekommen, mit dem die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu rechtfertigen gewesen wäre. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen - ich spreche jetzt insbesondere die Leidensgenossen aus dem Untersuchungsausschuss an -, hiervon kann nicht die Rede sein. Immer wieder sind Zeugen vernommen worden, mehrfach vorgeladen worden, insbesondere von den Kollegen der Fraktion DIE LINKE, um diese Zeugen immer wieder mit denselben Fragen zu konfrontieren,
- das ist so - und dieses nur, um die Unterstellung, die mit dem Beschluss zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses aufgestellt worden ist - meine Vorredner gingen darauf ein -, zu untermauern, nämlich dass die Führung oder möglicherweise die Beamten der Polizei in Sachsen-Anhalt schlechte Arbeit leisteten und auf dem rechten Auge blind seien.
Meine Damen und Herren! Dies war Ihr Ziel, auch wenn Sie, sehr verehrte Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, das abstreiten, wie Sie es auch heute wieder getan haben. Diese Unterstellung ist eben - das haben die beiden anderen Vorredner deutlich zum Ausdruck gebracht - nicht bewiesen worden.
Meine Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, auch im Ergebnis des Untersuchungsausschusses, dass die Polizei hier im Lande eine sehr gute - ich wiederhole die Aussage meiner Vorredner - Arbeit leistet und keinesfalls - weder auf dem linken noch auf dem rechten Auge - blind ist.
Meine Damen und Herren! Die im Einsetzungsbeschluss zum Ausdruck gekommenen Vorwürfe haben sich - der Minister, Herr Kosmehl und auch der Kollege Rothe sind darauf eingegangen - als im Wesentlichen unbegründet erwiesen. Dies ist der erste Satz des Ergebnisses der Untersuchung und der Bewertung der Ereignisse durch den Untersuchungsausschuss, wie sie in Teil C, dem Bericht des Vorsitzenden Herrn Kolze, vorgenommen worden ist.
An dieser Stelle möchte ich einhaken. Es ist das gute Recht der Opposition und aller Mitglieder des Unter
suchungsausschusses, Sondervoten abzugeben. Alle waren bemüht, insbesondere der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, dass der Bericht allen Mitgliedern möglichst frühzeitig zur Kenntnisnahme vorliegt. Seit Anfang Januar 2011 war das der Fall. Jeder von Ihnen, meine Damen und Herren, die im Ausschuss als Mitglied tätig waren, hatte die Möglichkeit, den Bericht zu lesen und sich damit auseinanderzusetzen.
Die Sondervoten hingegen sind erst in dieser Woche gekommen. Sie - damit wende ich mich ganz besonders an die Kollegin der Fraktion DIE LINKE - haben ein Sondervotum abgegeben. Sie haben dazu am Montag ein Pressegespräch geführt, aber die anderen Ausschussmitglieder, nämlich wir, erhielten die Drucksache erst gestern Morgen,
und das, sehr geehrte Frau Kollegin Tiedge, obwohl Sie in der letzten PUA-Sitzung Ihr Wort gaben. Als ich nachgefragt habe, ob wir das rechtzeitig bekommen könnten, haben Sie gesagt, es bleibt ausreichend Zeit, damit Sie das lesen und sich vorbereiten können.
- Sie können das gern im Protokoll nachlesen. - Sie stellen eine Behauptung auf, die für die kritische Auseinandersetzung und Diskussion gar nicht zur Verfügung steht. Angesichts dessen frage ich mich, warum Sie überhaupt ein Sondervotum abgeben. Wollen Sie, dass es gelesen wird, oder wollen Sie das nicht?
Zurück zum Bericht. Im Wesentlichen sind die erhobenen Vorwürfe unbegründet. Ergo, es hat auch Ausnahmen gegeben. Hierbei möchte ich zunächst auf den fünften Komplex im Zusammenhang mit der Theatergruppe in Halberstadt eingehen.
In der Nacht vom 8. zum 9. Juli 2007 hat es in Halberstadt einen Übergriff rechtsextremistisch anmutender Täter auf Schauspielerinnen und Schauspieler des Nordharzer Städtebundtheaters gegeben. Nach eigener Provokation sind sie von den Tätern aufgrund ihrer dem Theaterstück, das sie aufgeführt haben, geschuldeten Aufmachung angegriffen worden. Das allein ist ein Skandal und darf sich selbstverständlich nicht wiederholen.
Nach Verständigung der Polizei ist diese - die Kollegen gingen darauf ein - unverzüglich am Tatort erschienen.
Wie weit da die Bewertung der einzelnen Zeiten auseinandergeht, haben meine Kollegen treffend beschrieben.
Bei der Befragung im Untersuchungsausschuss hat sich leider herauskristallisiert, dass die Polizei offensichtlich mit der Situation vor Ort überfordert war. Dies lag aber keinesfalls an der bewussten Begünstigung rechtsextremistischer oder fremdenfeindlicher Aktivitäten, meine Damen und Herren.
Leider nicht unmittelbar nach der Tat, sondern erst in den darauf folgenden Tagen konnte dennoch die Ermittlungsgruppe alle vier Tatverdächtigen festnehmen und so die Tat aufgeklärt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fehler, die in Halberstadt zweifelsohne passiert sind, sind zum
Anlass genommen worden, im Nachgang eine Konzeption zur weiteren Bekämpfung der rechtsextremistischen Szene in Halberstadt zu erstellen. Das Polizeirevier arbeitet in enger Abstimmung mit der Stadt und dem Landkreis.
Mithilfe der Bereitschaftspolizei ist die Präsenz der Polizei in Halberstadt in den Nachtstunden und am Wochenende erhöht worden. Die rechtsextreme Szene in Halberstadt und Umgebung wird durch die Polizei und mit ordnungsrechtlichen Mitteln unter permanenten Verfolgungsdruck gesetzt. Insoweit, meine Damen und Herren, ist eine Auswirkung des Einsatzes in diesem Fall vorbildlich erfolgt.
Wir befassten uns auch mit einem Vorkommnis am Bergwitzsee. Ein Polizeibeamter hat dort über die Pfingstfeiertage gezeltet. Neben ihm zelteten und feierten Mitglieder der Freien Nationalisten Dessau/Anhalt und der Kameradschaft im Landkreis Wittenberg.
Überprüfungswürdiger Rückschluss der den Ausschuss fordernden Fraktion: Der Polizist duldet oder unterstützt möglicherweise Machenschaften dieser rechten Personen. Aber auch diese Unterstellung, meine sehr geehrten Damen und Herren, konnte im Untersuchungsausschuss keinesfalls bestätigt oder bewiesen werden. Keinerlei Verstrickung der Beamten, die dort beschuldigt wurden oder infrage gestellt wurden, in rechtsextreme Strukturen sind bewiesen worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum ersten Komplex, der Dessauer Polizeiaffäre, möchte ich mich nur insoweit äußern, als dass den ehemaligen Beamten des FK 4 hinsichtlich ihrer Ermittlungstätigkeiten offensichtlich sehr viel - ich sage: zu viel - Raum eingeräumt worden ist.
Eine Veränderung in der Schwerpunktsetzung - das ist vielleicht das Wesentliche - in der Arbeit der Behörde sowie eine Neuausrichtung der Tätigkeit des Fachkommissariats 4, wie unterstellt, haben sich jedoch in keiner Weise bestätigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch einmal sagen, dass es im Geschäftsbereich des Innenministeriums und im Verantwortungsbereich der Polizei keinerlei Nachlässigkeiten hinsichtlich der Bekämpfung des Rechtsextremismus oder fremdenfeindlicher Vorkommnisse gibt und gab.
Es gab Fehler und unangemessenes Handeln. Aber dieses war ursächlich eben nicht aus den unterstellten Motiven rechtsextremer oder fremdenfeindlicher Gesinnung heraus begründet. Dies ist, glaube ich, eine der wesentlichen Erkenntnisse des Ausschusses.
Alle im Untersuchungsausschuss festgestellten verbesserungswürdigen Momente sind bereits von den jeweils zuständigen Instanzen - Herr Kollege Rothe ging darauf ein - zur Vermeidung etwaiger erneuter Nachlässigkeiten, Fehler oder unzulässigen Handelns aufgegriffen worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung zum Bericht des Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und danke Ihnen.
Ja, das war meine Absicht, Herr Präsident. - Das mag vielleicht so sein. Ich bin auch nicht jemand, der das nachprüft, sehr geehrte Frau Kollegin Tiedge. Für mich ist entscheidend, wann es mir zugestellt worden ist. Das ist genau - -
- Entschuldigung. Sie wissen, dass wir in der letzten Woche zu einer auswärtigen Ausschusssitzung waren. Ich habe extra jedes Mal nachgefragt und ich habe extra auch bei der Ausschusssekretärin nachgefragt. Es ist uns erst in dieser Woche zugegangen. Das können die Kollegen bestätigen.
Ich gehe davon aus - so waren alle Erklärungen -, dass diese Datenspeicherung, wie jetzt von Ihnen vorgetragen, Herr Kollege Kosmehl, nicht mehr stattfindet. Demzufolge könnte ich es mir jetzt einfach machen. Aber ich möchte gern konkret darauf antworten: Da halte ich es mit dem Bericht unseres Datenschutzbeauftragten und teile dessen Einschätzung ausdrücklich. Ich glaube, diese ist auch von uns in Teil C begrüßt worden und ist auch so dargestellt worden. Ich habe dem eigentlich nichts hinzuzufügen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gelegentlich ist es nicht ganz einfach, als Letzter zu reden, insbesondere wenn sich der Kollege Kosmehl da
mit durchsetzen konnte, dass wir eine Zehnminutendebatte haben.
- Noch weiter herunter? Ihr habt es nicht gehört? - Ich wollte gerade sagen: Mitunter ist es anstrengend. Wir haben gehört: Einer ist der Rächer der Witwen und Waisen und meint, er sei ehrlich, kann aber nicht sagen, wie hoch die Kosten bei seinem Modell für jeden Einzelnen ausfallen.
Sehr geehrter Herr Kollege Wolpert, wenn man das Wort „ehrlich“ benutzt, muss man das schon auf alle beziehen.
Bisher steht eine Gebühr in Höhe von 17,98 € im Raum. Unser Ziel war es, diese Gebühr für den Anteil von ungefähr 90 % der Privathaushalte - diese Zahl hat der Kollege Kosmehl genannt; der Anteil entspricht ungefähr 41 Millionen Gebührenzahlern - möglichst stabil zu halten und nicht zu erhöhen. Wir haben nie gesagt, dass das realitätsfern sei.
Ich muss sagen: Wenn wir zwei große Veränderungen gegenüber dem ersten vorgelegten Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgenommen haben und die Fachleute der Staatskanzleien aller Länder zusammengesessen haben und Sie offensichtlich unterstellen - ich möchte das jetzt einmal höflich formulieren -, dass diese nicht so genau wussten, was sie da tun, dann halte ich das für relativ vermessen - um es einmal ganz vorsichtig zu sagen.
Wir reden jetzt über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Insofern möchte ich gern zur Sachlichkeit zurückkommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, allen ist klar, dass die derzeitige Regelung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also der einfache Bezug auf ein Radio- oder Fernsehgerät, seit Jahren nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Die Kollegen gingen darauf ein. Die Zeiten, in denen die Nutzer lediglich zwischen diesen beiden traditionellen Rundfunkgeräten wählen konnten, sind vorbei.
Wenn sich die Möglichkeiten, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu nutzen, erheblich erweitern, muss sich - das ist logisch - auch das Modell der Rundfunkfinanzierung ändern, wenn man die Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern möchte, und das möchten wir.
Die Bedeutung des Echtzeitfernsehens nimmt ab, wenn die Optionen des individuell wählbaren Abruffernsehens und Radioempfangs durch Streams im Internet und Ähnliches, zukünftig ergänzt durch Digitalradio plus, immer weiter wachsen. Es ist eine logische Folge, dass die Einnahmen aus einem auf den Besitz von Radio- und TV
Geräten bezogenen System deutlich sinken, wenn die Nutzer auf beides immer weniger angewiesen sind. Hierzu besteht parteiübergreifend zumindest vorläufig Einigkeit.
Neben dem Problem künftig sinkender Einnahmen stehen dem aktuellen Modell auch verfassungsrechtliche Bedenken entgegen. Das wissen meine Kollegen genauso gut wie ich. Die geltende Regelung leistet im Einzelfall keinen Beitrag gegen die vorsätzliche Gebührenverweigerung. Vorsätzliche Gebührenverweigerer stellen sich dabei auf Kosten der Gebührenzahler besser. Das sehen nicht nur die Juristen sehr kritisch. Auch aus politischen Gründen wollen wir künftig keine Anreize für die Gebührenverweigerung mehr setzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir zunächst einige grundsätzliche persönliche Bemerkungen. Deutschland kann auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - bei aller im Einzelfall sicherlich berechtigten Kritik an seinen Effizienzreserven und manchen seiner Schwerpunktsetzungen beim Mitteleinsatz - nicht verzichten. Die öffentlich-rechtlichen Programme nehmen einen ganz wesentlichen Informationsauftrag für die Allgemeinheit wahr. Ich denke beispielsweise an das breite Dokumentations- und Ereignisangebot. In keinem anderen Kanal werden die Bürger über aktuelle öffentliche Debatten so umfangreich, direkt und ohne Zeitverzug informiert.
Die Qualität der Informationsprogramme im öffentlichrechtlichen Rundfunk - auch dazu gibt es einen großen Interessentenkreis, sehr geehrter Herr Kollege - ist durchweg hoch einzuschätzen, und die Sicherung einer hohen Informationsqualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist unser gemeinsames Ziel.
Das alles hat seinen Preis. Wir gingen bereits auf die Diskussionen über den jetzigen Preis von 17,98 € pro Monat ein. Auch wenn jetzt zu seiner Finanzierung ein Beitragssystem eingeführt wird, dem sich der Bürger nicht mehr auf legale Weise bewusst entziehen kann, bin ich sicher, dass sich die Akzeptanz mit der Gebührenreform insgesamt deutlich erhöhen wird.
Mein sehr verehrten Damen und Herren! Worum geht es bei der Reform im Einzelnen? - Die Regierungschefs der Länder haben auf der Grundlage des Kirchhof-Gutachtens - manchmal muss man darauf zurückkommen, woher der Gedanke überhaupt kommt - am 10. Juni 2010 die Eckpunkte für ein Modell des Rundfunkänderungsstaatsvertrages unterzeichnet. Damit war die Zielrichtung der vorgesehenen Reform mehr oder weniger vorgezeichnet. Die Ziele der Reform sind:
Erstens die Lösung des Problems der zunehmenden Konvergenz; darauf ist schon eingegangen worden.
Zweitens. Das zweite wichtige Ziel der Rundfunkgebührenreform ist die Stabilisierung des Beitrags. Das ist für uns ein wesentliches Element. Für uns ist klar: Es darf keine Logik der Beitragserhöhung geben.
Drittens wird mit der Reform die Finanzierungsbasis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig aufkommensneutral gesichert - das glauben wir zumindest.
Wir müssen vor dem Hintergrund der derzeitigen Schätzungen davon ausgehen, dass sich die Finanzierungsbasis bei einer Beibehaltung des derzeitigen Systems
deutlich verschlechtern würde. Die Einnahmen im Jahr 2009 beliefen sich auf 7,604 Milliarden €. Im Jahr 2016 würden die Einnahmen lediglich bei rund 6,923 Milliarden € liegen. Zumindest ist das so prognostiziert worden; ich kenne kein anderes Rechenmodell. Das neue Modell prognostiziert dagegen für das Jahr 2016 eine Festschreibung der Beiträge auf ca. 7,4 Milliarden €. Das ist noch nicht die Ausgangsbasis. Hierbei erreichen wir eine Stabilisierung. Deshalb ist der Systemwechsel aus unserer Sicht gut und richtig.
Besonders wichtig ist mir, dass wir mit der Veranlagung nach Haushalten auch den Aufwand - das ist von meinen Vorrednern schon gesagt worden - einschließlich der GEZ deutlich senken. Der große Vorteil der Reform ist aus meiner Sicht auch die Sicherung stabiler Einnahmen aus dem privaten Bereich; dieser Anteil wird nach der Reform ganz überwiegend besser gestellt. Es gilt zukünftig: eine Wohnung - ein Beitrag. Das ist in der Regel unabhängig davon, wie viele Menschen diese Wohnung bewohnen. Die Zahl der vorgehaltenen Empfangsgeräte ist nicht mehr relevant. Familien werden deutlich besser gestellt. Über den Trend hin zu mehr Singlehaushalten ist die GEZ sicherlich auch nicht traurig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man über eine solche Reform spricht, dann ist es unausweichlich und notwendig, auch über verschiedene Modelle zu sprechen. Meine Vorredner sind auf einige der von ihnen bevorzugten Varianten eingegangen, ohne konkret zu sagen, wie diese finanziert werden können.
Die Reform der Rundfunkgebühren muss in der Wirtschaft ebenfalls Akzeptanz finden. Wer die Diskussion in den letzten Wochen verfolgt hat, der weiß, dass genau das überwiegend nicht der Fall war.
Ich möchte aus meiner persönlichen Haltung und der eines großen Teils meiner Fraktionskollegen auch gar keinen Hehl machen, sehr geehrter Herr Kollege Kosmehl. Ich hätte mir durchaus gewünscht, dass man dem Modell der Medienabgabe, dem so genannten hessischen Modell, in der Diskussion in der MPK im Juni 2010 noch etwas mehr Aufmerksamkeit geschenkt hätte und dessen Vor- und Nachteile gegenüber dem Haushaltsmodell genau abgewogen hätte. Das bestreiten wir gar nicht.
Ich bin mir aber sicher, dass es sich gelohnt hätte, über die Vor- und Nachteile dieses Modells in der Gegenüberstellung mit dem Haushalts- und Betriebsmodell noch intensiver zu streiten, da mir der Charme eines einfachen Beitrags für jeden volljährigen Bürger durchaus einleuchtet; denn damit kann sich niemand auf Kosten anderer besser oder schlechter stellen und wir würden die GEZ nicht mehr brauchen.
Aber ich möchte auch deutlich sagen - Herr Wolpert, Sie wissen das auch -, dass Herr Zastrow sich Ihrer Erklärung nicht angeschlossen hat. Im Übrigen haben sich auch die FDP-Kollegen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz diesem Modell nicht angeschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kritik an dem Entwurf der Rundfunkgebührenreform nehmen wir sehr ernst. Die Koalitionsfraktionen haben sich seit dem Bekanntwerden der Eckpunkte im Juni 2010 dafür eingesetzt, dass die geplanten Mehrfachbelastungen insbesondere für Unternehmen aufkommensneutral verringert werden. Die Regierungschefs haben auf diese Kritik reagiert und die Beitragsstaffelung am Rande ihrer
Jahreskonferenz im Oktober 2010 in Magdeburg verändert.
Unterstellt man, dass in jeder Betriebsstätte derzeit mindestens ein TV-Gerät vorgehalten wird, werden alle Unternehmen mit bis zu 19 Mitarbeitern - das entspricht einem Anteil von immerhin 90 % der mittelständischen Unternehmen in unserem Land - auf der Basis dieser Berechnungsvorschrift nicht schlechter gestellt.
Meine Damen und Herren! Wir alle kennen das strukturelle Problem der faktischen Übersteuerung der Landesparlamente bei der Erarbeitung solcher Staatsverträge. Im parlamentarischen Raum sind Änderungen solcher Staatsverträge nicht zu leisten. Der Landtag sagt entweder ja oder nein. Eine simple Ja-Nein-Logik wird komplizierten Sachfragen in der Regel aber nicht gerecht, meine Damen und Herren.
Auf die Kfz-Problematik und unseren Antrag ist schon eingegangen worden. - Ich muss auf die Einhaltung meiner Redezeit achten. - Wir als CDU-Fraktion und - ich darf das sagen - als Koalitionsfraktionen würden uns sehr freuen, wenn Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen könnten und dies auch mit großer Mehrheit tun würden. - Herzlichen Dank.
Wenn ich das kann, ja.
Wir haben uns mit der Materie sehr lange und intensiv beschäftigt und können ihr durchaus einen gewissen Charme abgewinnen. Aber wir glauben nach wie vor nicht, dass damit eine seriöse Finanzierung erreicht werden kann. Offensichtlich haben das auch die beteiligten Fachleute so gesehen. Deshalb halte ich das nicht einmal für einen Widerspruch. Man kann durchaus darüber nachdenken, aber ich trage das nicht wie eine Monstranz vor mir her und sage den Leuten, das wäre die Heilslösung, ohne sicherstellen zu können, dass der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks damit in dem Umfang, in dem es nötig ist, weiter finanziert werden kann.
Das habe ich erstens so nicht gesagt und zweitens auch nicht so gemeint, Herr Wolpert.
Herr Kollege Kosmehl, Ihnen ist doch sicherlich deutlich geworden, dass der Entschließungsantrag genau dahin zielt, diese aus unserer Sicht nicht systemkonforme KfzRegelung möglichst herauszunehmen.
Ich möchte mich da gar nicht um eine Meinung herumdrücken. Ich weiß nicht, wie das die Mehrheit sieht, aber ich würde dafür plädieren, dass er dann nicht unterschrieben wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, die Gelegenheit wahrzunehmen, mich ganz herzlich bei den Fraktionen bzw. Abgeordnetenkollegen zu bedanken, die vorhin meiner Wahl zustimmen konnten. Ich verspreche, dass ich alles dafür tun werde, die Aufgabe in der Kontinuität, wie sie der Kollege Stadelmann bewiesen hat, ebenfalls auszuführen. Herzlichen Dank!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme jetzt zum Thema zurück. Manchmal versteht man den Streit nicht richtig. Wir haben nie gesagt, dass wir das, was löschbar ist, nicht löschen wollen. Es gibt nirgendwo eine Aussage der CDU oder der SPD, dass wir etwas, wenn es löschbar ist, nicht löschen wollen.
Ich möchte es ganz kurz machen; ansonsten wäre es eine Wiederholung des letzten Debattenbeitrages. Wir haben nur gesagt: dort, wo man nicht löschen kann. Das gibt es nämlich auch. Wir können uns gern breit darüber unterhalten, wie schnell eine Seite wiederentstanden ist, die bereits gelöscht worden war. Das weiß jeder, der sich mit dem Thema beschäftigt.
Es geht nur darum, dass wir zumindest auch die Option haben zu sperren. Insofern kann ich aus der Diskussion heraus gar nicht erkennen, warum wir uns bei diesem Thema, das uns alle beschäftigt und das wir nicht genug anprangern können, nämlich Kinderpornografie, jetzt so festfahren, wenn Sie sagen: Wir haben eigentlich das Non-plus-Ultra-Modell; denn wir wollen nur Löschen und sind dadurch konsequenter als ihr, die ihr für Löschen und Sperren seid. So war meiner Ansicht nach auch der Hinweis von dem Kollegen Kurze zu verstehen. Insofern kann ich hier überhaupt keinen Dissens erkennen.
Wir sind der Auffassung, dass wir beide Optionen wahren wollen, weil nämlich genauso gut nachgesteuert werden kann, wenn etwas gelöscht ist, wie es auch - Sie und auch Frau von Angern haben es berechtigterweise gesagt - beim Sperren möglich ist. Deshalb wollen wir beide Optionen. Daher werben wir noch einmal für unseren Vorschlag und im Endeffekt für die von beiden Ausschüssen verabschiedete Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege Rothe, da wir das heute schon mehrfach hatten, bin ich der Meinung, dass wir keine Auszeit brauchen; denn es ist genau in die Richtung gegangen,
die ich in der Erklärung zum Ausdruck zu bringen versucht habe.
Wenn wir auf dem Grundsatz bestanden hätten „Löschen statt Sperren“ oder „Löschen oder Sperren“ - - Wir haben uns ganz klar für „Löschen und Sperren“ ausgesprochen. Insofern unterstütze ich diese Intention. Ich bin mir sehr sicher, dass ich dabei auch die Meinung meiner Fraktion vertrete, Herr Rothe. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Ihrer Genehmigung möchte ich meine Rede gerne zu Protokoll geben, da sowohl der Kollege Felke als auch der Staatsminister Robra unsere Argumentation vollinhaltlich vertreten haben; diesen Ausführungen pflichten wir bei.
Die Bedeutung digitaler Medien ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Nach einer Erhebung im Rahmen der ARD-ZDF-Online-Umfrage nutzt im Jahr 2010 praktisch jeder Jugendliche im Alter zwischen 14 und 19 Jahren zumindest gelegentlich das Internet. Im Jahr 2000 waren es weniger als die Hälfte aller Jugendlichen in dieser Altersgruppe, die das Internet gelegentlich oder regelmäßig nutzten.
Aber auch über die Altersgruppe der Jugendlichen hinaus hat die Nutzungshäufigkeit des Internets enorm zugenommen. Insgesamt nutzen rund 70 % aller Deutschen das Internet zumindest gelegentlich. Die durchschnittliche Nutzungsdauer liegt statistisch bei deutlich über zwei Stunden an sechs Tagen in der Woche. Deutschland befindet sich damit im oberen Mittelfeld der europäischen Länder. Lediglich die Bürger der skandinavischen Staaten sowie der Niederlande nutzen das Inter
net durchschnittlich in noch stärkerem Maße, dort deutlich über 80 %.
Ich will die Statistik auch nicht überstrapazieren. Die genannten Zahlen machen aber eines deutlich: Wir leben im Zeitalter moderner Kommunikation. Die Bürgerinnen und Bürger können auswählen aus einem immer breiter werdenden Angebot an Inhalten, Informationen und Unterhaltung. Die neuen Medien sind gerade für Jugendliche nicht nur ein wesentlicher Informations-, sondern auch ein Einfluss- und Erziehungsfaktor.
Einerseits ist die Frage zu stellen, warum die Vorzüge klassischer Medien, insbesondere die Tages- und Wochenzeitungen, heute gerade in der Gruppe der Jugendlichen deutlich weniger Menschen ansprechen. Andererseits ist das gewandelte Mediennutzungsverhalten ein Fakt, dem sich die Politik nicht verschließen kann.
Klar ist, dass Eigenverantwortung im Umgang mit Medieninhalten oberste Priorität haben muss. Deswegen ist es richtig, das europaweit als vorbildlich eingeschätzte Prinzip der regulierten Selbstregulierung zu stärken, wie es dieser Jugendmedienschutzstaatsvertrag vorsieht. Neben einem verantwortlichen Umgang mit Medieninhalten, der heute zum unverzichtbaren Rüstzeug für alle Nutzerinnen und Nutzer moderner Medien geworden ist - Stichwort Medienkompetenz - wollen wir aber auch die Grundlagen für einen wirksamen Jugendmedienschutz schaffen.
Staatsminister Robra ist auf die Ziele und Hintergründe der Neugestaltung des Jugendmedienschutzes in seiner Rede zur Einbringung des Gesetzes in den Landtag bereits ausführlich eingegangen. Ich will das deswegen hier nicht im Detail wiederholen.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein soll und kein rechtsfreier Raum ist. Wir wollen einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor unzulässigen und ungeeigneten Inhalten. Hierfür eröffnet der Staatsvertrag die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage Jugendschutzprogramme zu nutzen. So wird dem Anbieter die Möglichkeit an die Hand gegeben, seiner Verantwortung für den Jugendmedienschutz auf freiwilliger Basis nachzukommen.
Sobald die anerkannten Jugendschutzprogramme auf dem Markt sind, kann der Anbieter Jugendmedienschutz dadurch gewährleisten, dass er sein Angebot mit einem freiwilligen Alterskennzeichen versieht. Die Altersstufenregelung aus dem Jugendschutzgesetz des Bundes wird dafür übernommen und damit eine einheitliche Grundlage geschaffen. Grundsätzlich können zwar nur eigene Inhalte mit einer solchen Alterskennzeichnung versehen werden, der Entwurf erkennt aber das Interesse so genannter User-Generated-Contents oder Web-2.0-Angebote an einer freiwilligen Alterskennzeichnung an.
Ich will deutlich sagen, dass für Web-2.0-Anbieter keine neuen Überprüfungspflichten gegenüber fremden Inhalten entstehen; denn die allgemeinen Vorschriften des Jugendmedienschutzstaatsvertrages richten sich an die Inhalteanbieter. Ich bin auch dankbar dafür, dass der Entwurf des Staatsvertrages noch einmal den Hinweis herausarbeitet, das eine Anpassung „an den jeweiligen Stand der Technik“ nötig ist. Damit trägt man der dynamischen Entwicklung des Internets Rechnung und knüpft konkrete Anforderungen an die Eignung der Jugendschutzprogramme (§ 11 Abs. 2 Satz 1).
Mit den in § 11 Abs. 2 Satz 2 aufgeführten Mindestvoraussetzungen stellen wir sicher, dass Jugendschutzpro
gramme nur dann die in diesem Staatsvertrag vorgesehenen Wirkungen entfalten, wenn sie den Anforderungen, die von staatlicher Seite an den Jugendschutz zu stellen sind, genügen.
Mit dem Staatsvertragsentwurf wird die Durchsetzung von Jugendschutzprogrammen nicht nur auf der Anbieter- sondern auch auf der Nutzerseite gefördert. Wir wollen, dass Eltern, wenn sie dies wünschen, so genannte nutzerautonome Programme auf dem PC installieren können, um ihren Kindern einen altersgerechten Internetzugang zu ermöglichen. Denn nur dann werden vorhandene freiwillige Alterskennzeichnungen genutzt, die für das Kind unerwünschte Inhalte herausfiltern können.
Der Entwurf sieht ausdrücklich vor, dass auch Accessprovider ihre Kunden auf die Möglichkeit hinweisen sollen, dass ein solches Jugendschutzprogramm installiert werden kann. Der Staatsvertrag berücksichtigt die von der Internetwirtschaft und der FSM geforderten gesetzlichen Privilegierungen. Ein Jugendschutzprogramm gilt als anerkannt, wenn eine anerkannte Institution der freiwilligen Selbstkontrolle ein Jugendschutzprogramm positiv beurteilt und die KJM es nicht innerhalb von vier Monaten beanstandet.
Klar ist, dass der Jugendmedienschutz mit der rasanten Entwicklung der Medienlandschaft Schritt halten muss. Deswegen bin ich dankbar, dass die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien auch einen ergänzenden Punkt II umfasst, der dem Anliegen des Jugendmedienschutzes größere Bedeutung beimisst. Wir gehen damit über die Protokollerklärung aller Länder hinaus und wünschen uns, dass die Bestimmungen dieses Staatsvertrages bereits nach zwei Jahren einer Evaluation unterzogen werden. Die große Einmütigkeit, mit der wir diese Entscheidung getroffen haben, macht mich zuversichtlich, dass wir diese Evaluation als Chance für eine grundlegende Neukonzeptionierung des Jugendmedienschutzes nutzen.
Ich bin meiner Kollegin Frau Dr. Hüskens dankbar; denn das bringt mich zunächst zu einer anderen Frage, bevor ich meine eigentliche Frage stellen möchte. Sind Sie nun für eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze oder sind Sie es nicht? Das habe ich nicht ganz verstanden. - Das ist meine erste Frage.
Die zweite Frage: Wissen Sie, dass wir in Sachsen-Anhalt - ich arbeite zurzeit eine Kleine Anfrage dazu aus, weil ich das flächendeckend für das Land wissen möchte - bereits Einzelunterricht erteilen, und zwar in Sprachen für Schüler an den Gymnasien mit einem erweiterten Sekundarschulabschluss in den Klassen 10 bis 11? - Wir kümmern uns also. Diese Möglichkeit gibt es schon, um einen Ausgleich zu schaffen für diejenigen, die, wie Sie sagen, aus früh selektierenden Bildungseinrichtungen kommen.
Frau Präsidentin, ich danke Ihnen ganz herzlich. - Ich möchte das noch einmal klarstellen. Es gibt schon Fördermöglichkeiten - nach der Sinnhaftigkeit frage ich jetzt nicht -; denn demjenigen, der nur schwächere Leistungen hat und dort gerne mitbeschult werden möchte, wird
es nicht gestattet. Aber für diejenigen, die über den erweiterten Sekundarschulabschluss an das Gymnasium kommen, halten wir sogar Einzelunterricht während der Schulzeit vor. Das heißt, es gibt doch schon eine Möglichkeit, das zu tun. Das will ich nur sagen, weil Sie immer sagen, die Durchlässigkeit wäre nicht gegeben. Die Frage, ob das sinnvoll ist, möchte ich gar nicht stellen.
Es gibt doch genügend Möglichkeiten der Förderung. Es ist einfach nicht wahr, dass die Förderung nicht ausreicht. Die Förderung geht sogar so weit - ich sage es noch einmal -, dass wir Einzelunterricht erteilen. Ob das sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
Sie haben ein interessantes Themenfeld, was die Sparkassen betrifft, angesprochen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie mit „Unterlagen“ jene Unterlagen meinen, die zum Beispiel die Mitglieder des Kreditausschusses bekommen? Meinen Sie so etwas?
Diese werden aber von dem Gesetz gar nicht tangiert. Hierbei geht es beispielsweise um die Offenlegung der Gehaltsstrukturen und nicht um einzelne Vorlagen, die inhaltliche Themen einer Verwaltungsratssitzung oder einer Kreditausschusssitzung sind.
Herr Graner, aber das ist doch normalerweise nicht das Problem, das Verwaltungsräte haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mir erlauben, nicht durch Doppelungen aufzufallen. Deshalb möchte ich nicht wiederholen, was meine Kollegen sehr sinnig vorgetragen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage der Integrationsverantwortung der Landtage ist so alt wie die Bundesrepublik. Gleiches gilt für das Lamento über den vermeintlichen Niedergang des Länderparlamentarismus.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 hat tatsächlich neuen Diskussionsbedarf zur Rolle der Länder und ihrer Länderparlamente im Prozess der europäischen Einigung hervorgerufen. Tatsache ist aber auch, dass die europäische Integration nur gelingt, wenn auch die regional und lokal Verantwortlichen angemessen in die politischen Entscheidungen eingebunden werden. Das Problem dabei ist häufig schlicht und einfach ein gewisser Informationsrückstand.
Dies hat - das ist meine Überzeugung - nicht ursächlich in erster Linie etwas mit der Landesregierung SachsenAnhalts, sondern im Wesentlichen etwas mit den EUGremien selbst zu tun. Wir haben meiner Ansicht nach sehr gute Regularien, zumindest mit Blick auf die anderen Landesparlamente in der Bundesrepublik Deutschland.
Meine Damen und Herren! Die Integrationsverantwortung der Landtage ist aber nicht nur eine politische oder verfassungsrechtliche Frage. Das Problem ist auch schon ein rein praktisches. Wenn dieser Landtag - das sage ich hier auch in dieser Klarheit - seiner Integrationsverantwortung gerecht werden soll - dabei gehe ich vielleicht etwas von dem ab, was Herr Kollege Tögel gesagt hat -, müssen wir dafür auch die entsprechenden personellen Voraussetzungen und Stellen im Hause schaffen.
Ich bin sehr dankbar, dass Herr Dr. Pfannkuchen das in einer für seine Möglichkeiten guten Art macht.
Das reicht aber mit Sicherheit nicht aus. Ich bin auch der Meinung, dass wir eine eigene Haushaltsstelle brau
chen. Für meine Begriffe ist das nur bei Einzelplan 01 möglich, Herr Präsident. Ich fordere alle auf - ein Großteil schickt sich an, dem Parlament der nächsten Legislaturperiode angehören zu wollen -, dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden personellen Voraussetzungen geschaffen werden.
Man kann sich darüber unterhalten, ob man fünf Stellen braucht, aber mit einer Stelle geht das mit Sicherheit nicht. Dafür versuche ich zu werben und trete dafür ein. Ansonsten nehmen wir uns im Hinblick auf die Europapolitik nicht ernst und werden im Verhältnis zu den anderen Bundesländern in Rückschritt geraten.
Deshalb bitte ich ausdrücklich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herrn! Da wir hier des Lobes voll sind, will ich das noch einmal gerade rücken. Der Kollege Kosmehl hatte gesagt, ich würde das kraft meiner Wassersuppe vorwegnehmen,
dass wir eine Anhörung haben werden. Gleichwohl haben wir uns unkonventionell darauf verständigt und haben die Anhörung auch am 21. Mai durchgeführt.
Ich würde mich natürlich sehr freuen, wenn uns dieser vorauseilende Gehorsam der Oppositionsfraktion nicht nur beim 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelingt, sondern uns in gleichem Maße beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Unterstützung widerfährt, sehr geehrter Herr Kollege Kosmehl.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Entwicklung des Internets und die dadurch neu entstandenen Nutzungs- und Kommunikationsformen stellen auch neue Anforderungen an den Jugendmedienschutz. Man könnte sagen, das sei eine Binsenweisheit. Gleichwohl braucht es Regelungen. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, haben die Regierungschefs der Länder auf ihrer Jahreskonferenz im Juni 2010 den Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Das Papier - meine Vorredner gingen darauf ein - liegt uns jetzt zur parlamentarischen Beratung vor.
Neben redaktionellen Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags und des Deutschlandradio-Staatsvertrags geht es vor allem darum, den Herausforderungen durch die neuen Kommunikationsformen im Internet, insbesondere also dem Jugendmedienschutz, der schon mehrfach in Rede stand, gerecht zu werden. Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll genau diesem Grundsatz dienen.
Meine Damen und Herren! Der freie Zugang zu Informationen sowie deren Kommunikation und weitere Verbreitung, die gerade das Internet auf besondere Weise ermöglicht, sind ein notwendiges und unverzichtbares Element im demokratischen Rechtsstaat. Insofern ist sowohl von privater als auch von öffentlicher Seite ein verantwortlicher Umgang mit den Möglichkeiten der Information und Kommunikation, die insbesondere das Internet bietet, geboten. Deshalb ist es wichtig, dass der europaweit als vorbildlich geschätzte Grundsatz - die Vorredner gingen ebenfalls darauf ein; ich betone diesen noch einmal - der regulierten Selbstregulierung gestärkt wird.
Tatsache ist aber auch, meine Damen und Herren, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor erziehungs- und entwicklungsbeeinträchtigenden Medieninhalten ein besonders schützenswertes Gut ist. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein; darauf ging auch der Kollege Felke bereits ein. Wir brauchen umsetzbare und wirksame Instrumente. Wichtig ist vor allem, dass diese Instrumente von den Beteiligten ernst genommen werden und - das teile ich ausdrücklich - praxistauglich sind.
Mit der Überarbeitung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags wird den Ergebnissen der Evaluierung aus dem Jahre 2002 Rechnung getragen. Die Evaluierung wurde durch das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg kontinuierlich begleitet. Auch die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V., die mit Inkrafttreten dieses Jugendmedienschutzstaatsvertrags eingesetzte Kommission für Jugendmedienschutz, die Landesmedienanstalt, MSA und der reichweitenstarke Verband Bitkom haben sich hierzu grundsätzlich positiv geäußert. Wir befinden uns also, denke ich, insgesamt auf einem guten und gangbaren Weg.
Meine Damen und Herren! Im Kern geht es um die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung. Hierauf
gingen meine Vorredner ein, weswegen ich nichts weiter dazu ausführen möchte. Die sogenannten User Generated Contents wie Blogs oder Foren, also Inhalte, die von Dritten mitgestaltet werden, erhalten ebenso die Möglichkeit der freiwilligen Alterskennzeichnung. Damit greift der Entwurf den Hinweis auf, dass auch Anbieter von Portalen mit fremden Inhalten ein Interesse an einer freiwilligen Kennzeichnung haben könnten.
Mit dem Staatsvertrag sollen die Bestimmungen und Regelungsansätze des Jugendmedienschutzstaatsvertrags und des Jugendschutzgesetzes des Bundes vereinheitlich werden. Hierauf gingen meine Vorredner ebenfalls ein.
Außerdem wollen wir wirksame Impulse für die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen geben, damit Personen, die Erziehungsverantwortung haben - das ist für uns sehr wichtig -, die Möglichkeit haben, ihre Kinder selbst wirksam vor aus ihrer Sicht unpassenden Inhalten zu schützen. Dabei ist uns wichtig, dass diese Entscheidungen von den Erziehungsberechtigten selbst und eigenverantwortlich getroffen werden können. Es ist also der Nutzer, der entscheidet, was gesehen werden kann und was nicht.
Mit der zu Beginn des Verfahrens häufig beklagten Zensur hat das aus unserer Sicht wenig zu tun. Zugangsprovider wie T-Online, 1 & 1, Vodafone und viele andere mehr wurden schon genannt. Sie sollen aber - ich denke, das ist im Interesse des Medienschutzes vertretbar - verpflichtet werden, auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass ein solches Jugendschutzprogramm installiert werden kann.
Ich will mit Blick auf die Redezeit nicht auf die Einzelheiten eingehen. Dazu werden wir im Rahmen der parlamentarischen Beratung sicherlich noch Gelegenheit haben.
Die Reaktion der beteiligten Akteure zeigt, dass uns ein Entwurf vorliegt, der in seinen Zielen und Maßnahmen eine Grundlage für die parlamentarische Beratung liefert. Klar ist aber auch, dass wir uns über das eine oder andere Detail noch näher verständigen sollten. Daher bitte ich um Überweisung - wie meine Vorredner vorgetragen haben - ausschließlich in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, ich möchte etwas richtig stellen. Ich habe natürlich nicht „erschießen“ gesagt, sondern bei meinem Zwischenruf ging es um Ihren nach meiner Auffassung nicht zutreffenden Vergleich zwischen dem Täter und der Strafe. Es gibt sehr wohl Möglichkeiten, dass man löscht und sperrt. Ich hatte „löschen“ dazwischengerufen und nicht „erschießen“.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vor uns liegenden Anträge sprechen eines der schlimmsten Kapitel unseres Medienzeitalters an, den sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zur Erstellung kinderpornografischer Dateien im Internet. Fraktionsübergreifend sind wir uns darin einig, dass diesen Verbrechen gezielte Maßnahmen entgegenzusetzen sind. Den Tätern muss jede Chance genommen werden, solche Dateien im Internet zu verbreiten.
Meine Damen und Herren! Welcher Weg zur Verhinderung kinderpornografischer Dateien im Internet der richtige ist, ob Sperren, Löschen oder andere technische Möglichkeiten, kann sicherlich auch im Landtag niemand stichhaltig und erschöpfend aufzeigen.
Betrachtet man das laufende Verfahren im Bundesrat zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und sexueller Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie, so sind die dort gefassten Beschlüsse ebenfalls noch unschlüssig, ob sich der Bundesrat für den Grundsatz „löschen statt sperren“ oder den Grundsatz „löschen und sperren“ der entsprechenden Webseiten anschließen soll.
Auch der Bundestag ist in der Frage uneins, welche Lösung am effektivsten ist, um im deutschen Internet den Zugriff auf kinderpornografische Dateien wirkungsvoll zu verhindern. Das so genannte Zugangserschwerungsgesetz - meine Vorredner gingen darauf bereits ein - ist sicherlich einer der ersten Lösungsversuche gewesen, der in verschiedenen Fraktionen des Bundestages Befürwortung und Ablehnung erfahren hat. Das Schicksal dieses Gesetzes ist derzeit jedoch von hier aus nicht abschätzbar und damit ungewiss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund dieser Situation hält es die CDU-Fraktion für angebracht, zunächst eine fachlich fundierte Klärung des technisch
Machbaren und des rechtlich Möglichen bei der Verhinderung von kinderpornografischen Angeboten im Internet zu erlangen. Ein übereiltes Agieren, wie von der Opposition in den vorliegenden Anträgen verlangt, wird es mit uns nicht geben. Es wäre niemandem geholfen, wenn wir blind auf einen Initiativzug aufspringen würden, der sich am Ende als nicht umsetzbar erweist.
Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion spricht sich deshalb dafür aus, sowohl den Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE als auch den Änderungsantrag, die beide von der gleichen Grundintention geleitet sind, federführend in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und mitberatend in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Dort soll es dann auch der Landesregierung ermöglicht werden, ihr personelles Konzept für eine zukünftig effektive Auswertung und Strafverfolgung der einschlägigen Straftatbestände in Sachsen-Anhalt zu erläutern.
Dass die Landesregierung bei der Verbrechensbekämpfung - die Frau Ministerin ging am Ende Ihrer Rede darauf ein - in diesem Bereich in den letzten Monaten Erfolge erzielt hat, soll hier von mir noch einmal lobend erwähnt werden.
Wie gesagt, der Antrag sollte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen werden. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Hohen Haus liegt der Antrag der FDP-Fraktion vor, mit dem der Landtag etwas beschließen soll, das verfassungsrechtlich in unserem Land vorgesehen, in der Landtagsinformationsvereinbarung, die eine der besten aller 16 Bundesländer ist, konkretisiert worden und seit Jahren geübte Praxis ist.
Der Antrag der FDP ist daher eine tote Leiche.
- Ich wollte auch einmal etwas Buntes einbringen. - Denn es wird ein Verfahren gefordert, welches aus Rechtsgründen durch die Landesregierung immer zu befolgen ist.
Hier ist klargestellt worden, dass die Ministerpräsidenten gar nicht am 25. März darüber beschließen; das hat aber auch niemand gesagt. Sie erwecken den Eindruck, dass das so ist. Ich muss klar sagen: Wir hegen überhaupt keinen Zweifel daran, dass wir die Möglichkeit haben werden, im Ausschuss darüber zu reden, bevor er ratifiziert wird.
Genau aus diesem Grund sahen sich die Koalitionsfraktionen veranlasst, den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag zu stellen;
denn die Intention des FDP-Antrages, über den Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages im zuständigen Ausschuss zu diskutieren, kann durch die CDUFraktion nur begrüßt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novellierung des Jugendmedienschutzes - meine Vorredner gingen darauf ein - ist ein Thema, welches den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien sicherlich noch längere Zeit beschäftigen wird.
Natürlich verfolgt auch unsere Fraktion die hierzu erschienenen Pressemeldungen der selbsternannten Retter des freien und unregulierten Internets à la Piratenpar
tei und ähnlicher Gruppierungen. Eine Meinungsbildung zu den dort veröffentlichten Auffassungen ist jedoch erst möglich und sinnvoll, wenn dem Landtag via LIV der offizielle Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vorliegt.
Der CDU-Fraktion ist eine solche LIV-Vorlage noch nicht zugegangen, sodass wir die in der Begründung zu dem FDP-Antrag vorgeworfenen Mutmaßungen über die Entschärfung des Staatsvertragsentwurfs unkommentiert lassen.
Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion sieht daher
- fragen Sie mich doch - der Übersendung des Entwurfes eines 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages unter Einhaltung der fristgerechten Informationspflicht der Landesregierung entgegen. Dieser Entwurf soll dann zu gegebener Zeit entsprechend unserem Änderungsantrag Gegenstand der Beratung im zuständigen Fachausschuss des Landtages sein. - Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Frau Präsidentin, ich weiß gar nicht, ob das jetzt eine Nachfrage oder eine Intervention ist. Ich würde gern den Gedanken des Kollegen Kosmehl aufgreifen. Ich habe mich mit meinem Kollegen Felke verständigt. Wir haben überhaupt nichts dagegen, dass Sie - um einen Zeitgewinn zu erreichen - schon jetzt die Liste der Anzuhörenden vorlegen. Wir werden uns nicht gegen den Versuch sperren, zeitnah eine Anhörung durchzuführen.
Das ist nicht am 9. April 2010 in Berlin möglich, das ist klar. Aber machen Sie das, das bieten wir Ihnen ausdrücklich an. Wir haben gar nichts dagegen. - Erstens.
Zweitens. Zu den inhaltlichen Einlassungen könnte man viel sagen. Aber wir möchten gern diese offiziell zugeleitete Vorlage haben. Ansonsten können wir uns hier auch darüber unterhalten, wie im Jugendmedienschutz der Unterschied zwischen Datenträgern und Internet ist. Das wollen wir aber dann machen, wenn wir die Vorlage haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man lernt im Landtag immer noch dazu. Herr Dr. Thiel begründet eine positive Enthaltung.
Es wäre eine interessante Diskussion, einmal darüber zu reden, wer entscheidet, ob es eine positive oder eine negative Enthaltung ist.
Herr Kosmehl will mit dieser positiven Enthaltung die Regierung zwingen - -
Toll! Dahin ging zumindest der Redebeitrag bezüglich des Lobs an Herrn Dr. Thiel.
Meine Damen und Herren! Der Transport und die Verarbeitung von digitalen Daten und Informationen sowie deren dynamische Entwicklung bestimmen schon seit längerer Zeit wirtschaftliche Prozesse unseres Alltags. Sollen die Vorteile dieser digitalisierten Welt genutzt werden, ist es unerlässlich, dass sich auch die Verwaltungen von der Kommune bis zum Bund diesem Prozess nicht verschließen. Einen Beitrag hierzu leistet der uns vorliegende Staatsvertrag - meine Vorredner gingen bereits darauf ein -, der seine Grundlage in den Beschlüssen der Föderalismuskommission II hat.
Der IT-Planungsrat Bund-Länder-Kommunen sitzt in einem gemeinsamen Steuerungsgremium an einem Tisch. Die Informationstechnik bekommt somit eine einheitliche Stimme.
Meine Damen und Herren! Damit der IT-Planungsrat als politisch-strategisches Gremium etabliert wird, war es wichtig sicherzustellen, dass neben den Vertretern der Länder über die kommunalen Spitzenverbände auch die kommunale Ebene eingebunden wird. Ein Transparenzgewinn bezüglich der Entscheidungen des IT-Planungsrates ist damit ebenfalls gesichert.
Hinsichtlich der Belange des Datenschutzes - meine Vorredner gingen darauf ein - begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich die Entschließung der 78. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und dokumentiert dies mit der Befürwortung des vorlie
genden Entschließungsantrags. Auch darauf ging Herr Felke schon ein.
Der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten besitzt oberste Priorität. Die Beteiligung der Landesdatenschutzbeauftragten an den Sitzungen des IT-Planungsrates ist daher notwendig und macht Beschlüsse dieses Gremiums hinsichtlich der Fragen des Datenschutzes rechtssicherer.
Meine Damen und Herren! Die beratenden Ausschüsse haben die Annahme dieses Gesetzentwurfes empfohlen. Ich bitte das Plenum, dem Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag ebenfalls zuzustimmen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst Folgendes festzustellen. Nachdem wir uns in der letzten Aktuellen Debatte im Dezember 2009 mit Roland Koch und der berühmten Causa Brender befasst haben, läuft auch das heutige Thema auf den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch und sein Statement zum Hartz-IV-Reglement hinaus.
Mag man zu diesen Aussagen stehen, wie man will. Ich schlussfolgere daraus zunächst, dass die Oppositionsfraktionen in Sachsen-Anhalt mit der Arbeit unseres Ministerpräsidenten und mit der Arbeit der gesamten Regierung in einem hohen Maße zufrieden sind - ein Qualitätsmerkmal, das an dieser Stelle unbedingt erwähnt werden sollte, meine Damen und Herren.
Ich glaube nicht, dass uns die hessischen Kollegen grollen, wenn wir die Aussagen ihres Ministerpräsidenten auch in diesem Landtag kritisch diskutieren.
Meine Daten und Herren! Der Europäische Rat stellte bei seiner Tagung am 23. und 24. März 2000 in Lissabon fest - meine Vorredner gingen darauf bereits ein -, dass das Ausmaß an Armut und sozialer Ausgrenzung nicht hingenommen werden könne. Der Europäische Rat forderte die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, etwas zu unternehmen, um bis zum Jahr 2010 die Beseitigung der Armut entscheidend voranzubringen. Einzelheiten wurden bereits von meinen Vorrednern vorgetragen bzw. sind dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung vom 22. Oktober 2008 zu entnehmen.
Damit wurde ein Zeichen gesetzt und den Mitgliedstaaten ein Leitfaden an die Hand gegeben, um dem hohen Ziel, Armut und Ausgrenzung zu verringern, ein Stück näher zu kommen. Deutschland hat darauf reagiert und am 27. Mai 2009 den Aktionsplan „Nationale Strategie für Deutschland zur Umsetzung des Europäischen Jahres 2010 gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ an die EU-Kommission weitergeleitet.
Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellte Aktionsplan ist auch für die Länder ein unverzichtbares Arbeitspapier nicht nur für das Jahr 2010 - der Staatsminister ging darauf bereits ein -, sondern auch Richtschnur für das soziale, gesellschaftliche und politische Handeln in den nächsten Jahren.
In der Vorbemerkung des Strategiepapiers unter der Bezeichnung „Mit neuem Mut“ heißt es:
„Armutsrisiken sind eine gesellschaftliche Realität, aber eine Realität, die durch politisches Handeln und durch eine bessere Vernetzung der bereitstehenden Hilfsangebote verändert werden kann.“
Die CDU-Fraktion teilt diese Auffassung uneingeschränkt. Wir alle wissen, dass Armut, mangelhafte Bildung und Qualifikation, Arbeitslosigkeit, Migrationsprobleme, Wohnungslosigkeit, Verschuldung, Krankheiten, Suchtprobleme, Behinderungen sowie alt und nicht mehr leistungs
fähig zu sein zur sozialen Ausgrenzung führen können und weitere, neue Probleme nach sich ziehen.
Meine Damen und Herren! Trotz vielfältiger politischer Maßnahmen in den letzten Jahren weist sowohl der zweite Armuts- und Reichtumsbericht 2008 des Landes Sachsen-Anhalt als auch der dritte Armuts- und Reichtumsbericht 2008 des Bundes auf weiterhin bestehende Ungleichheiten bei der Chancenlage vieler Menschen hin. Nachteile erwachsen Geringqualifizierten, Beschäftigten im Niedriglohnbereich und insbesondere Alleinerziehenden sowie Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Haushalten.
Die Landesregierung und der Landtag haben darauf mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Projekten reagiert - wohl wissend, dass dies nicht ausreicht, Armut und soziale Ausgrenzung zu vermeiden. Auch im Rahmen des hier in Rede stehenden europäischen Jahres sind von der Landesregierung Maßnahmen geplant worden. Meine Vorredner sind darauf bereits eingegangen.
Der Schlüssel zur Armutsbekämpfung liegt nach Auffassung der CDU bei den Themen Bildung und Beschäftigung. Ein wichtiges Ziel ist es dabei, Bildungschancen für alle, unabhängig von der sozialen Herkunft, zu gewährleisten und jedem Kind durch individuelle Förderung von Anfang an die Möglichkeit zum Aufstieg durch Bildung zu geben.
Durch eine massive Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und durch die Nutzung und Umsetzung von europäischen Programmen, zum Beispiel des ESF- Programms „ Projekt zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“, versucht unser Land, allen Schülerinnen und Schülern die Erlangung eines Schulabschlusses zu ermöglichen.
Die entsprechend einer aktuellen Erhebung herausragende Stellung unseres Landes bei der Kinderbetreuung - meine Vorredner gingen auch darauf schon ein - ist eine weitere Benchmark im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung.
Sachsen-Anhalt ist damit Vorreiter für einen gezielten finanziellen Sozialtransfer zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität von Familien. Wir schaffen damit europaweit die besten Voraussetzungen für eine Chancengleichheit aller Kinder.
Seitdem die CDU im Bund Regierungsverantwortung trägt, haben wir auch im Bund das umfangreiche System der Mindestsicherung zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung an aktuelle gesellschaftliche Erfordernisse angepasst. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Reform des Kindergeldes, die Wohngeldreform im Jahr 2009, die Anhebung des Kindergeldes in den Jahren 2009 und 2010 sowie die Anhebung der steuerlichen Freibeträge für Kinder.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Errungenschaften des deutschen Sozialstaats gerade in der gegenwärtigen Finanzmarkt- und Konjunkturkrise zu sichern und auszubauen, ist nach Auffassung der CDU nur eine Seite der Medaille bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.
Wir müssen all unsere Bemühungen darüber hinaus darauf ausrichten, mehr Menschen im erwerbsfähigen Alter in Vollbeschäftigung zu bringen. Herr Kosmehl ging darauf bereits ein.
In Abgrenzung zu den Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE gehen wir nicht davon aus, dass sich das Problem der sozialen Ausgrenzung allein durch die Erhöhung der finanziellen Mittel für die sozialen Sicherungssysteme lösen lässt.
- Sehr verehrter Herr Dr. Thiel, ich kann mich an einen Wahlkampfslogan erinnern: „1 000 € für alle!“ Das können wir jetzt gern weiterführen.
- Ja. Auf dem einem Plakat stand: „Reichtum für alle!“, und auf dem anderen: „Reichtum besteuern!“. Das wissen wir noch.
- Ich weiß nicht, ob Ihnen das so viel geholfen hat, Herr Gallert.
Ich unterstütze in diesem Zusammenhang voll und ganz - Sie haben mir das Stichwort geliefert - die Aussage unseres Finanzministers Herrn Bullerjahn in seinem Interview, abgedruckt in der „Volksstimme“ am 15. Januar 2010, in dem er sinngemäß ausführte: Der erste linke Ministerpräsident, Herr Gallert, würde das Land Sachsen-Anhalt als Wirtschaftsstandort eben nicht weiter voranbringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die Thesen - -
- Wissen Sie, was Herr Bullerjahn gesagt hat: „schaden“. Das hielt ich doch für ein bisschen stark. Deswegen habe ich gesagt: „nicht weiter voranbringen“, Herr Gallert. Wenn Sie aber meinen, Sie müssten darauf reagieren, dann können wir das gern machen.
Aber auch die Thesen von Roland Koch zur Novellierung der Hartz-IV-Gesetzgebung spiegeln nicht die Vorstellungen der überwiegenden Mehrheit innerhalb der CDU wider, wie man Menschen wieder in ein Beschäftigungsverhältnis bringen kann. Der Gastkommentar in der Zeitung „Die Welt“ vom gestrigen Tag, Roland Koch sei der Thilo Sarrazin der CDU, bedarf meines Erachtens keiner weiteren Ausführungen.
Die Forderung Roland Kochs und die öffentlichen Reaktionen darauf werfen jedoch ein weiteres Grundproblem bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf: Es geht darum, mehr gemeinsame Verantwortung für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts zu übernehmen.
Hierbei sind vor allem die Medien - ich bedauere, das jetzt bei diesem entscheidenden Thema nur noch wenige Vertreter hier sind - in der Pflicht, einen sensibleren Umgang mit den betroffenen Menschen zu erreichen. Es müssen Vorurteile und Diskriminierung gegenüber Betroffenen abgebaut werden. Das beginnt nicht nur mit Umsetzungsstrategien, sondern auch in den Köpfen der Menschen. Hartz IV ist eben nicht „Sofa-Arno“, der in seiner sozialen Hängematte liegt und alle bedauert, die täglich ihrer Arbeit nachgehen, wie es in vielen Reportagen leider kolportiert wird.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Ich glaube nicht, dass wir uns darüber streiten müssen, dass sich irgendjemand nicht bewusst wäre, wie viele Kinder in Europa und in der Welt hungern und arm sind. Wir sollten vielmehr jede Gelegenheit nutzen, um das Bewusstsein der Menschen für dieses Thema zu stärken. Wir dürfen nicht wegschauen und Armut und Ausgrenzung ignorieren. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir im Vorfeld zu sagen, dass ich mich freue, dass Bundes- und Europathemen heute früh bzw. nach dem Mittag und nun die Medienthemen ein großes Echo gefunden haben. Insofern befinden sich diese Themen mehr, als man früher gedacht hat, im Fokus dieses Hohen Hauses. Ich habe die große Freude, als letzter Redner aus dem pädagogischen Prinzip Nut
zen zu ziehen, dass Wiederholungen am besten hängenbleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Dem Landtag - meine Vorredner gingen darauf ein - liegt das Dritte Medienrechtsänderungsgesetz vor, welches neben dem Zustimmungsgesetz zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und die Änderung des Landespressegesetzes beinhaltet. Diese Kompaktlösung bringt Vorteile, da sie eine sofortige Anpassung unserer landesrechtlichen Vorschriften an rundfunkstaatsvertragliche Änderungen ermöglicht.
Ich glaube, Herr Kollege Kosmehl - an dieser Stelle teile ich Ihre Auffassung -, dass wir keine weitere Anhörung benötigen. Gleichwohl möchte ich den Vorschlag des Kollegen Felke aufgreifen - darauf komme ich zurück -, dass wir die MSA anhören sollten.
Wie gesagt, diese Kompaktlösung bringt viele Vorteile. Im Hinblick auf das vorgesehene Inkrafttreten des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. April 2010 - meine Vorredner gingen darauf ein - hoffe ich jedoch, dass es dem Landtag gelingt, den Gesetzentwurf rechtzeitig zu verabschieden. Ich bin mir dessen sicher.
Meine Damen und Herren! Im Mittelpunkt des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der in Artikel 1 des Gesetzentwurfes verankert ist, steht die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Diese Richtlinie schafft vor allen Dingen die Voraussetzung für den freien Austausch von Mediendiensten innerhalb der Europäischen Union. Dies wird mit diesem Staatsvertrag nunmehr in nationales Recht umgesetzt und im Ergebnis weiterer bestehender europarechtlicher Beschränkungen liberalisiert und flexibilisiert gestaltet, während gleichzeitig die Regelungen zum Umfang von Werbung aufrechterhalten werden. Darauf gingen meine Vorredner ebenfalls ein.
Einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt bildet die Frage der Produktplatzierungen - diese ist ebenfalls andiskutiert worden -, welche in Deutschland eher unter dem englischen Terminus Product-Placement bekannt ist. Die CDU begrüßt das neue Regelwerk ausdrücklich. Kindersendungen haben von Werbung und Produktplatzierungen frei zu bleiben und sind ein Taburaum für Teleshopping. Das halte ich für außerordentlich wichtig.
Es werden weitere Taburäume definiert und festgehalten: In Nachrichten und Verbrauchersendungen - das ist ganz entscheidend -, in Ratgebern und Gottesdiensten kann es keine Produktplatzierungen geben. Das muss tabu sein. Meine Damen und Herren! An diesen Stellen kann es auch keine Produktbeistellungen geben.