Hoffen wir, dass der Untersuchungsausschuss zu dem Ergebnis führt, dass man zukünftig genauer hinschaut, dass man vor Ort sensibilisiert ist und dass man zukünftig gerade in solchen Fällen auch ganz klare Entscheidungswege einhält.
In diesem Sinne möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses danken für die intensive Beratung, für die kleinen Streitigkeiten, die manchmal auch dazu führten, dass man noch einmal darüber nachgedacht hat, was denn der Zweck ist und wie man vielleicht besser zu einem Ergebnis kommen kann. Mein besonderer Dank gilt natürlich auch Frau Meier vom Ausschusssekretariat und insbesondere dem GBD, der nach einer gewiss nicht leichten Befragung einen aus unserer Sicht hervorragenden Bericht erstellt hat, und dies auch mit einer Anordnung der einzelnen Fakten, die eine sehr gute Lesbarkeit dieses hochkomplexen Stoffes erlaubt.
Hoffen wir, dass wir zu derartigen Vorkommnissen keine Untersuchungsausschüsse mehr brauchen und dass das Land Sachsen-Anhalt vielleicht einmal einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht, weil hier eine progressive Abfallwirtschaft innovative Ideen entwickelt hat. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kley. - Jetzt folgt der Beitrag der CDU-Fraktion. Ich erteile Herrn Rosmeisl das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach nunmehr zweijähriger Tätigkeit im Untersuchungsausschuss „Müll“ - so möchte ich ihn einmal nennen - liegen die Ergebnisse vor. Es gibt einen Abschlussbericht des Ausschusses sowie Sondervoten der den Fraktionen der FDP und DIE LINKE angehörenden Mitglieder.
In einem sind wir uns sicherlich alle einig: In den drei untersuchten Komplexen Vehlitz/Möckern, Freyburg-Zeuchfeld und Riestedt wurden in erheblichen Größenordnungen Abfälle illegal entsorgt bzw. abgelagert. Natürlich können wir mit den Damen und Herren von der LINKEN mitgehen, wenn sie in ihrem Sondervotum feststellen, dass kriminelle Handlungen Einzelner hierfür mit ursächlich waren.
Danach driften die Bewertungen der Vorfälle und die Schlussfolgerungen auseinander, wobei das Sondervotum des der Fraktion der FDP angehörenden Mitglieds auf dem Bericht des Ausschusses aufsetzt, während das der der Fraktion DIE LINKE angehörenden Mitglieder - was würde man anderes vermuten - völlig abdriftet.
Letztere ignorieren, obwohl sie am Schluss ihres Votums eigentlich etwas anderes schreiben, dass nicht kriminelle Handlungen Einzelner im Vordergrund stehen, sondern das Versagen der Behörden. Zudem ignorieren sie, dass zu den Komplexen Vehlitz/Möckern und FreyburgZeuchfeld die Staatsanwaltschaften die Vorgänge noch aufarbeiten und diese Ergebnisse natürlich in eine Gesamtbewertung einfließen müssen. Insofern kann man die in dem Sondervotum der der Fraktion DIE LINKE angehörenden Mitglieder enthaltenen Schlussfolgerungen und Forderungen nur als voreilig und völlig unangemessen bewerten.
Es steht außer Frage - das zeigen auch die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses wie auch die der Behörden -, dass es in der Abfallwirtschaft in SachsenAnhalt, wie in jeder anderen Branche auch, schwarze Schafe gibt. Dies rechtfertigt es vor dem Hintergrund der geringen Zahl der Fälle aber keinesfalls, landesweit die Unternehmen der Abfallwirtschaft zu kriminalisieren, so wie Sie es tun, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE.
Lassen Sie mich kurz und sachlich darstellen, was festzustellen war. Im Ergebnis muss bezüglich der drei untersuchten Komplexe Vehlitz/Möckern, Freyburg-Zeuchfeld und Riestedt festgestellt werden, dass Abfall rechtswidrig verwertet und abgelagert wurde, und das in erheblichen Größenordnungen. Das heißt jedoch auch, dass sich in allen anderen Komplexen der Verdacht nicht bestätigt hat.
Alle Genehmigungen wurden seitens der jeweils zuständigen Behörden rechtmäßig erteilt, und ich finde es überaus erfreulich, dass sich auch die der Fraktion DIE LINKE angehörigen Ausschussmitglieder nunmehr dieser Meinung anschließen, nachdem die Ausschussvorsitzende in ihrem Berichtsentwurf zunächst gegenteiliger Auffassung war.
Es war rechtlich nicht geboten und auch nicht zweckmäßig, die erteilten rechtmäßigen Genehmigungen zurückzunehmen oder sie zu widerrufen. Zudem wurde in Sachsen-Anhalt grundsätzlich entsprechend der Erlasslage kontrolliert. Die Kontrolldichte und die Qualität der Kontrollen haben sich insgesamt bewährt. Lediglich in Einzelfällen - Herr Kley sagte: punktuell - konnten Verstöße festgestellt werden.
Wenn wir jetzt zu den einzelnen Bereichen kommen, muss man zu Freyburg-Zeuchfeld sagen, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dazu noch laufen, zum jetzigen Zeitpunkt aber klare Verdachtsmomente dahin gehend bestehen, dass ein nicht gesetzeskonformes Verhalten des Deponiebetreibers vorliegt. Zumindest ist von einem Organisationsverschulden des damaligen Geschäftsführers des Betreibers, Herrn Beckmann, hinsichtlich unzureichender Überwachung der eingelagerten Stoffe auszugehen. Außerdem hat die beaufsichtigende Behörde, das Landesverwaltungsamt, nicht kon
In Bezug auf den Komplex Vehlitz/Möckern rankt sich die Diskussion mehr oder weniger um die Zuständigkeit. Ich möchte an dieser Stelle auf § 32 Abs. 3 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verweisen. Dort steht, dass die Aufsicht der unteren Abfallbehörde obliegt, die im Einvernehmen mit der Bergbehörde handelt in Bezug auf Abgrabungen. Also ist grundsätzlich die Abfallbehörde zuständig. Für die untere Abfallbehörde des Landkreises Jerichower Land kann nicht ausgeschlossen werden, dass die angesetzten Kontrollen nicht immer durchgeführt wurden. Das heißt im Umkehrschluss: Die Kontrollen waren quantitativ wohl nicht der Erlasslage entsprechend.
Die Nachweisprüfung der Abfallbehandlungsanlage und der Stoffstromüberwachung in Rietzel beschränkte sich für die untere Abfallbehörde auf die Papierlage. Wenn überhaupt Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt wurden, erfolgten diese angemeldet. Zusammenfassend: Die Arbeit der unteren Abfallbehörde des Landkreises Jerichower Land war nicht zufriedenstellend.
Das LAGB hat im Rahmen der bergbaulichen Tätigkeit die Tontagebaue Möckern und Vehlitz ein- oder zweimal jährlich befahren. Man muss feststellen, dass das LAGB sich nicht ausreichend von der Geeignetheit der eingebrachten Stoffe überzeugt hat.
Man kann, wie es Herr Kley gemacht hat, in bestimmte Richtungen noch weiter diskutieren. Das möchte ich jetzt nicht tun. Fakt ist: Die eigentliche Verantwortung liegt neben dem gegebenenfalls kriminellen Handeln im Organisationsverschulden des Landkreises Jerichower Land und bei den mangelhaften Kontrollen des LAGB.
In Riestedt bzw. im Landkreis Sangerhausen, im jetzigen Landkreis Mansfeld-Südharz - dazu hat Herr Kley bereits ausführlich ausgeführt, ich möchte dies nur noch einmal betonen - hätte ein konsequenteres Handeln der unteren Abfallbehörde nicht zu diesen Auswirkungen geführt, mit denen der Landkreis jetzt zu leben hat.
Aufgrund der dargestellten Einzelfälle - wir sprechen hier über drei von mehr als 1 200 überwachungspflichtigen Anlagen, Abgrabungen, Deponien - kann man nicht von einem landesweiten Kontrollproblem, wie es die LINKEN gern darstellen, reden. Im Übrigen kann eine höhere Kontrolldichte illegales Handeln niemals ganz ausschließen, wohl aber weiter eindämmen, das ist klar. Letztlich haben die Vorfälle die Behörden aber doch erheblich sensibilisiert, und das ist gut so.
Das Wichtigste für die Menschen ist jedoch, dass von den Ablagerungen keine Gefahr mehr ausgeht - weder für die Menschen noch für die Umwelt - und dass es - salopp ausgedrückt - nicht mehr stinkt, zumindest in Vehlitz und Möckern.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr haben die zuständigen Behörden und Institutionen eine gute Arbeit geleistet. Zur Aufklärung der Geschehnisse und Probleme haben die Behörden beigetragen - auch im Rahmen des Untersuchungsausschusses. Insofern kann ich das Sinnieren der Vorsitzenden Frau Hunger in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 1. Februar 2010 zum Untersuchungsausschuss nachvollziehen. Dort sagt sie: Ob der große Aufwand an Zeit insgesamt gerechtfertigt sei, darüber solle noch einmal nachgedacht werden. Ich weiß nicht, ob wir es wieder machen würden - in dieser Form vielleicht nicht.
Offensichtlich, meine Damen und Herren von der LINKEN, haben Sie spätestens Anfang 2010 erkannt, dass Ihre Erwartungen, welche Sie mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses hegten, nicht erfüllt würden.
Nachdem das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, die nachgeordneten Institutionen, die Staatsanwaltschaft, die Polizei und natürlich auch die Gerichte ihren Anteil zur Aufarbeitung beigetragen haben, muss die berechtigte Frage gestellt werden, inwieweit der Untersuchungsausschuss darüber hinaus zu einem nennenswerten Erkenntnisgewinn beigetragen hat.
Ich komme zum Schluss. Man kann zusammenfassend zu den Erkenntnissen aller mit der Problematik Müll befassten Institutionen sagen, dass nunmehr sowohl Behörden als auch Unternehmen für diese Thematik sensibilisiert worden sind. Entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung des Auftretens ähnlicher Probleme in der Zukunft sind auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen eingeleitet worden. Wenn in Zukunft im Bereich der Abfallwirtschaft in unserem Land derlei Probleme, wie sie aufgetreten sind, vermieden werden, dann hatte der Untersuchungsausschuss seine Berechtigung.
Allerdings kann ein Untersuchungsausschuss nicht die Initiative der Bürger ersetzen, die wesentlich zur Aufklärung beigetragen haben. Insofern gilt unser Dank den Bürgerinitiativen in Vehlitz und Möckern für ihr engagiertes Handeln, aber auch den Bürgern von Riestedt, die nicht müde wurden, die Probleme immer wieder auf den Tisch des verantwortlichen Beigeordneten zu legen.
Danke auch für das Engagement derjenigen, die das Rad der Aufklärung und Aufdeckung ins Rollen gebracht haben. - Danke für Ihr Zuhören.
Vielen Dank, Herr Rosmeisl. - Es folgt der Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Ich erteile Herrn Lüderitz das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute nun wird der am 29. Mai 2008 durch die Oppositionsfraktionen eingesetzte Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss - in der Öffentlichkeit mehr als „Müll“-Ausschuss bekannt - beendet. Er sollte untersuchen, ob die Ministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie für Landwirtschaft und Umwelt und die von ihnen beaufsichtigten Behörden das Erforderliche getan haben, um eine ordnungsgemäße Verbringung und Lagerung von Abfällen in den Gruben, Deponien und Tagebauen in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten.
Damals - unmittelbar vor und direkt nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses - sicherten die Umweltministerin Wernicke und der Wirtschaftsminister Dr. Haseloff eine größtmögliche Offenlegung und Unterstützung zu. Zudem wollten sie möglichst schnell und umfassend die erforderlichen Veränderungen herbeiführen.
Das hat sich nach unserer Auffassung sehr schnell relativiert. Die Offenlegung sowie die Mitnahme der Abge
ordneten und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort bei den zu untersuchenden Sachverhalten war dann doch nicht von „brutalster Offenheit“ geprägt, wie dies - unter anderem von Ihnen, Herr Dr. Haseloff - angekündigt worden war.
Auffallend war nicht nur für mich - dazu habe ich eine gänzlich andere Auffassung als Sie, Herr Rosmeisl; das hat auch der Kollege Graner als Ihr Koalitionspartner schon sehr deutlich gesagt - die sehr destruktive Haltung der CDU-Fraktion bei den 59 Zeugenbefragungen. So haben die Koalitionsfraktionen insbesondere die für die Sitzung im Dezember 2010 angestrebte Beendigung des Ausschusses verhindert
Es ist somit auch nicht verwunderlich, dass die Einschätzungen der Ergebnisse des Ausschusses sehr weit auseinander lagen. Die doch sehr begrenzte Sicht auf die Dinge, insbesondere bei der CDU-Fraktion, ist aus dem Bericht ersichtlich und wurde heute bereits mehrfach angesprochen. Das geschah nicht nur von uns, sondern zu Recht auch von dem Kollegen Graner.
Ich möchte hier vor dem Hohen Haus nur auf die wesentlichen Punkte unseres Sondervotums eingehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann unsere Gesamtsicht ab Seite 229 in der Drs. 5/3089 nachlesen. Viele Punkte wurden bereits von den Kollegen Graner und Kley angeführt. Dennoch möchte ich auf einige Schwerpunkte noch dezidiert eingehen.
Wir können die Auffassung der der CDU-Fraktion angehörenden Ausschussmitglieder, es handele sich um Einzelfälle, ausdrücklich nicht nachvollziehen. Wie problematisch sich die Abfallentsorgungspraxis bundesweit darstellt, zeigen nicht nur die Vorfälle in Sachsen-Anhalt und Brandenburg, sondern auch in Sachsen, wo gerade ein weiterer Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufgenommen hat.
Insbesondere die Vorfälle in der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft sind eng mit den Untersuchungen in Sachsen-Anhalt verwoben. Auch in Sachsen-Anhalt waren sehr unterschiedliche Standorte und Betreiber betroffen - nicht nur die allseits bekannten Anlagen Vehlitz, Möckern, Freyburg-Zeuchfeld oder Riestedt, sondern auch Braunsbedra, Rietzel, Naundorf, Obernessa, Krumpa, Gerlebogk und Klieken.
Die jüngsten Vorhaben in Farsleben, Wüst oder Angersdorf machen deutlich: Es ist, wenn auch teilweise unter anderen Problemstellungen, nicht auszuschließen, dass es zu Wiederholungen einer solchen illegalen Abfallentsorgung und -verbringung kommt.
Nach eingehendem Studium der Protokolle ist für meine Fraktion nicht nur das kriminelle Agieren einzelner Unternehmen ursächlich für die Vorfälle in unserem Land, sondern auch das inkonsequente und unabgestimmte Handeln - oftmals auch das Nichthandeln - der Landesregierung und ihrer Behörden haben begünstigend gewirkt. Dass allein mehr als 1 Million t illegaler Müll in