Gerry Kley
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir eine Stunde über das Personalentwicklungskonzept gesprochen haben und sich alle Fraktionen einig sind, es müsse Personal abgebaut werden, ist unser Antrag an dieser Stelle erneut ein klarer Schritt dahin, ein wenig innezuhalten und darüber nachzudenken, inwieweit lineare Ziele manchmal nur über Umwege umgesetzt werden können.
Der Antrag, der Ihnen heute vorliegt, resultiert aus mehreren Gegebenheiten. Zum einen wissen wir alle, dass über viele Jahre hinweg im Bereich der Lehrerausbildung die Anzahl der Referendarstellen zu gering war. Nicht alle, die bei uns eine Ausbildung aufgenommen
haben, konnten im Lande selber die zweite Stufe beenden. Wir haben das sehr bedauert. Zudem hat es lange gedauert, bis die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen mitgemacht haben, die Anzahl der Referendariatsstellen zu verdoppeln.
In diese jungen Leute hat das Land Sachsen-Anhalt eine Menge Geld gesteckt. Es geht jetzt darum, diesen jungen Leuten die Chance zu geben, in unserem Land ihre Ausbildung zu beenden und den schönen Beruf des Lehrers zu ergreifen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist immer wieder wichtig, auch die positive Wirkung derer in Bezug auf unsere Zukunft herauszustreichen, die mit unseren Kindern umgehen werden. Allzu oft waren Diskussionen in der Vergangenheit davon geprägt, dass man sich etwas differenziert zu diesem Berufsfeld verhielt. Wir hoffen, dass künftig in der gesamten bildungspolitischen Diskussion nicht nur über Geld und über Schulformen diskutiert wird, sondern auch darüber, wie wir diejenigen, die mit unseren Kindern umgehen, dazu ertüchtigen, dieses künftig besser zu machen.
Dabei erspare ich mir die Debatte über die Frage des gemeinsamen Unterrichts, zu der wir am gestrigen Tage sehr gut diskutiert haben. Es wurde aber festgestellt, dass noch vieles offen ist. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Ausbildung, aber auch auf die jungen Menschen, die wir künftig in unser Land holen möchten.
Eine andere Initiative, die gegenwärtig in Sachsen-Anhalt stattfindet - dazu gab es zumindest an einem Tag einmal ein Telefonforum -, ist die Rückholaktion, die Heimkehreraktion. Der Wirtschaftsminister hat mit jungen ausgebildeten Menschen in Deutschland gesprochen, die ihre Heimat ursprünglich in Sachsen-Anhalt hatten und die überzeugt werden sollen, wieder zu uns zurückzukehren.
Das ist eine Initiative, von der man schon vielfach gehört hat. Sie wurde aus Strukturen abgeleitet, die andere Länder in Europa schon vor uns hatten, wo bestimmte Regionen unterschiedlich besiedelt sind. Ich glaube, es ist durchaus üblich, dass junge Menschen ihre Heimat für die Ausbildung und für einen kurzen Berufsweg verlassen, aber später wieder zurückkehren. Das ist nichts Ungewöhnliches. Es ist im Übrigen durchaus opportun, mit Initiativen an dieser Stelle diese jungen Menschen aufzufordern, wieder zurückzukehren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Personalentwicklungskonzept nach intensiven Diskussionen über alle Fraktionen hinweg erreicht, dass sich der Einstellungskorridor für junge Lehrerinnen und Lehrer nicht linear zum Abbauziel bewegt, sondern vernünftigerweise erhöht wurde, wohl wissend, dass es künftig schwieriger sein wird, junge Menschen dafür zu gewinnen, in den Lehrerberuf in Sachsen-Anhalt einzutreten, weil alle Bundesländer einen erhöhten Lehrerbedarf haben.
Alle deutschen Bundesländer gehen davon aus, dass aufgrund der Altersstruktur künftig ein erhöhter Abgang erfahrener Kolleginnen und Kollegen erfolgen wird und dass es deshalb notwendig ist, bereits heute sehr intensiv über den Nachwuchs nachzudenken. Ein Lehrer, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird nicht in einem Jahr gemacht, sondern es dauert eine lange Zeit, bis von der Immatrikulation bis zum fertigen Kollegen
eine Persönlichkeit entstanden ist, die sich in der Lage sieht, unseren Schülern etwas beizubringen.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir gegenwärtig, da noch nicht in allen Bundesländern der große Notstand ausgebrochen ist, die Situation nutzen, um etwas dafür zu tun, junge Menschen, die in unser Land kommen möchten, an uns binden.
Wir wissen seit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2001, dass es zwei verschiedene Möglichkeiten gibt, wie die Bundesländer mit Bewerbern für den Schuldienst umgehen. Es gibt zum einen das Auswahl- und Bewerbungsverfahren. Junge Menschen, die ihre Ausbildung vollendet haben, können sich in jedem Bundesland bewerben und können dort nach Bedarf eingestellt werden.
Zum anderen gibt es das so genannte Einigungsverfahren - vielfach auch Tauschverfahren genannt. Das bezieht sich darauf, dass die Länder untereinander Beamte abgeben und aufnehmen. Wer den letzten Beschluss gelesen hat, der kann feststellen, dass man unter Berücksichtigung des auftretenden Lehrermangels nunmehr versucht, nicht mehr nur fach- und schulformspezifisch miteinander umzugehen.
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in ihrem Einstellungskorridor bislang vorgesehen, dass jungen Menschen, die in unserem Land ausgebildet worden sind, die Möglichkeit gegeben wird, hier aufgenommen zu werden, wie auch andere, die sich in dem so genannten Auswahl- und Bewerbungsverfahren bei uns bewerben.
Allerdings, meine sehr geehrten Damen und Herren - das ist der Anlass für unseren Antrag -, ist es bislang nicht problemlos möglich, junge Menschen, die aus Sachsen-Anhalt kommen und in anderen Bundesländern ihre Ausbildung vollendet und dort zunächst eine Stelle bekommen haben, in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Einstellungskorridors einzustellen. Denn diese jungen Menschen unterliegen dem Tauschverfahren bzw. dem Einigungsverfahren und häufig verlässt nicht gleichzeitig jemand anderer das Land.
Darüber hinaus, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen wir gar nicht, dass gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer unser Land verlassen. Das heißt, wir haben uns hiermit offensichtlich selbst eine Grenze gesetzt bei dem Vorhaben, attraktive Persönlichkeiten in unser Land zu ziehen.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir hier heute unseren Antrag vorgelegt. Es geht darum, dass wir es für eine bestimmte Zeit, auf jeden Fall erst einmal im Rahmen des Einstellungskorridors, denjenigen, die aus Sachsen-Anhalt stammen oder die aus anderen Gründen zu uns kommen wollen, ermöglichen, hier eine Beschäftigung zu finden.
Des Weiteren haben wir die Überlegung geäußert, dass der Einstellungskorridor möglicherweise über einen längeren Zeitraum von etwa von fünf Jahren wieder ausgeglichen wird. Das bedeutet, wenn in einem Jahr ein paar Bewerber mehr kommen, als vorgesehen war, sollten wir diese nehmen. Denn wir stehen doch vor der Frage: Wie lange bekommen wir überhaupt noch Lehrer auf dem Markt?
Wir kennen die großen Plakatierungsaktionen, mit denen die Länder Baden-Württemberg und Hessen deutschlandweit um Lehrer werben. In diesem Wettbewerb sind
wir im Moment finanziell noch etwas im Nachteil. Deshalb sollten wir denen danken, die zu uns kommen, und sollten ihnen schnell eine Chance geben.
Meine Fraktion hat eine Menge Gespräche geführt. Uns sind viele junge Menschen bekannt, die gern hierher kommen würden, junge Männer und junge Frauen. An dieser Stelle könnte die Landesregierung das Thema sogar ressortübergreifend diskutieren. Es sollte nicht so sein: Der Wirtschaftsminister macht eine Werbeaktion, die Kultusministerin bangt um junge Kolleginnen und Kollegen und der Finanzminister sagt: Das geht nicht, hier gilt das Einigungsverfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hierfür ist eine klare Linie der Landesregierung gefordert. Wir bitten Sie deshalb mit diesem Antrag darum, auch ein Zeichen nach außen hin zu setzen, um künftig unsere Schulen mit jungen Lehrerinnen und Lehrern ausstatten zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erwarten von diesem Antrag zunächst, dass in den Korridoren, die durch das Parlament beschlossen wurden, die Lehrerinnen und Lehrer zu uns kommen können. Dabei geht es nicht nur um die Mangelfächer. In kurzer Zeit werden wir in allen Fächern einen Mangel haben. Deshalb sollte man nicht kurzsichtig nur auf bestimmte Fächerkombinationen schauen. Wir sollten vielmehr bemüht sein, mit einer gewissen Vorausschau die Kollegien zu mischen, um eine gesunde Altersstruktur zu erhalten und künftig im Schulsystem unsere Schulen zu Horten der humanistischen Bildung zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bitten Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir sind natürlich auch bereit, das zukünftig in den Haushaltsberatungen und in den Diskussionen zu Personalentwicklungskonzepten zu vertreten. Wir wissen, dass die wichtigste Investition die Investition in die Köpfe ist und dass Sachsen-Anhalt gerade an dieser Stelle tätig sein muss. Wer heute die jungen Lehrer vor der Landesgrenze stehen lässt, der hat morgen in den Schulen die Probleme. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Manchmal hat man das Gefühl, dass die Debatte etwas am eigentlichen Kern vorbeigeht. Aber das kann auch daran liegen, dass das von uns behandelte Thema nur relativ wenige Fälle betrifft. Es ist natürlich einfacher, auf große Bewerberscharen zu verweisen und auf die Notwendigkeit, hieraus eine Auswahl zu treffen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, es hätte mich gefreut, wenn Sie konkrete Zahlen genannt hätten: Wie weit sind die Einstellungskorridore ausgeschöpft? Wie sieht es gegenwärtig mit den Bewerbern aus? Haben Sie wirklich das Problem, dass es zu viele gibt und dass Sie dementsprechend auswählen müssen? - Nichts davon. Stattdessen Zitate aus Gesetzen. Das kann man nachlesen. Ich glaube, von einer Verwaltung, die an einem zukünftigen positiven Ausbau unserer Schule interessiert ist, wäre heute etwas mehr zu erwarten gewesen.
Sehr geehrter Herr Höhn, Sie haben natürlich Recht, dass das Personalentwicklungskonzept in der vorherigen Regierungsperiode den Einstellungskorridor im Bereich der Lehrer schmal gestaltet hat, was natürlich auch an dem damals übernommenen Tarifvertrag lag, der uns enorm viele Stunden gekostet hat, der Ausgleichszahlungen in Höhe von 300 Millionen € verursacht hat und verhindert hat, den auflaufenden Berg an Neueinstellungen abzubauen. Dieser ist meines Wissens zu Zeiten der Duldung durch die damals noch PDS genannte Partei entstanden.
Wir haben bei der Beratung über den vorletzten Haushaltsplan dieses Landtages den Antrag gestellt, den Einstellungskorridor zu verdoppeln, und haben hierfür auch entsprechende Gegenfinanzierungsvorschläge vorgelegt, die von der Koalition dankbar zum Stopfen anderer Haushaltslöcher übernommen wurden.
Also, sehr geehrter Herr Höhn, der Vorwurf in Bezug auf damals mag noch treffen. Wir haben trotzdem auch hier schon frühzeitig versucht, im Bereich der jungen Lehrerinnen und Lehrer zu einer Entspannung zu kommen.
Vielleicht noch einmal kurz zum Sinn unseres Antrages. Dabei geht es nicht vordergründig darum, Landeskinder zu bevorzugen. Die Landeskinder waren so ein bisschen
ein Einstieg in das Thema, aus dem Tauschverfahren auszusteigen.
Denn wenn Sie sich einmal umhören, dann werden Sie feststellen, dass es junge Leute gibt, die sich gern bei uns im Land bewerben würden, die aber eben in dem Tauschverfahren drin sind und damit nicht hier reinkommen, weil da kaum Bewegung möglich ist. Wir brauchen aber diese Menschen dringend. Es gibt Schulen, die sie anfordern. Es gibt Befürwortungen. Aber dann ist Schluss, weil es keine Haushaltsfreigabe dafür gibt.
An der Stelle wäre es notwendig gewesen, einmal darüber zu reden, ob wir nicht nur das Beamtenrecht hochhalten, sondern inwieweit das Finanzministerium eine Freigabe erteilt, damit diese jungen Menschen bei uns eingestellt werden können.
Das war unsere Initiative. Hierbei ging es nicht darum, riesige Bewerberscharen zu behindern oder irgendwelche Ausweichverfahren zu finden, sondern wir haben einfach - darauf ist Herr Höhn auch schon eingegangen - das Problem, dass wir zukünftig für unser Land gar nicht mehr genug Bewerber haben.
Wir können uns jetzt gegenseitig vorhalten, dass wir das Grundgesetz nicht achten. Wir müssen dankbar sein für jeden, der noch kommt. In wenigen Jahren werden wir Riesenaktionen initiieren müssen, um noch ein paar Leute zu finden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden versuchen, noch einmal über jeden einzelnen Fall zu diskutieren. Aber ich glaube, das Thema wird uns nicht verlassen. Zukünftig werden wir uns bezüglich der Einstellungskorridore schöne Zahlen ansehen. Aber: Junge Menschen kommen da nicht so einfach hinterher.
Wir haben das Thema über einige Zeit aus den Augen verloren. Wir haben gehört, dass in der ersten Legislaturperiode einiges anders betrachtet wurde. Wir müssen damit leben. Ich glaube, wir werden - ungeachtet der heutigen Debatte - im Sinne unserer Kinder auch weiterhin dafür streiten. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von einem Untersuchungsausschuss im Landtag erwarten die Menschen zweierlei, zum einen berechtigterweise eine Aufklärung, wie es zu diesen Vorkommnissen kommen konnte, und zum anderen, insbesondere in dem Fall, der vom Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss behandelt wurde, auch eine Lösung der Probleme für die Zukunft.
Letzteres konnte leider von diesem Ausschuss nicht geleistet werden, da wir zwar Akten einsehen konnten, Befragungen vornehmen konnten, aber kein Abgeordneter konnte den Müll aus der Deponie schaffen. Diesbezüglich glaube ich: Bei allen Ergebnissen, die wir diskutieren, bleibt vor Ort noch viel zu tun, um das zu erreichen, was die Menschen von uns erwartet haben.
Wir wissen, dass es Vorhaben gibt, dass es Untersuchungen gibt, wie dort eine Sanierung stattfinden kann, insbesondere bei Vehlitz und Möckern. Wir wissen auch - darauf ist der Kollege Graner eben eingegangen -, dass wir es hier mit extrem hohen Kosten zu tun haben. Doch dazu möchte ich später noch kommen.
Schauen wir uns insgesamt das Vorgehen an, wie die Behörden in den einzelnen Fällen damit umgingen - wir haben es hier ja mit völlig unterschiedlichen Bedingungen zu tun -, so ist festzustellen, dass die sehr optimistische Ansicht des Herrn Ministers Haseloff, das sei alles nur der kriminellen Energie zu verdanken gewesen, nicht stimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es war kriminelle Energie zu verspüren. Aber man muss sich auch immer fragen, ob es denn nicht die Aufgabe der Behörde ist, derartiger krimineller Energie Schranken zu setzen. Diese Aufgabe wurde offensichtlich in allen drei Fällen nur unzureichend wahrgenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird immer Menschen geben, die versuchen, die Grenzen zu überschreiten. Es muss an dieser Stelle einen Staat geben, der in der Lage ist, ihnen diese Grenzen aufzuzeigen.
Bei Vehlitz und Möckern haben wir es immerhin mit mehr als 1 Million t ungeeignetem Material zu tun. 1 Million t schafft man nicht eben so bei Nacht und Nebel an den Behörden vorbei mit krimineller Energie. Vielmehr war es dort offensichtlich über einen längeren Zeitraum möglich, trotz verschiedenster Warnhinweise - Schreiben aus der Bevölkerung, Schreiben von Behörden aus anderen Bundesländern - diesen Abfall ungehindert dorthin zu verbringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das beginnt schon damit, dass in den Sonderbetriebsplänen die Abfallschlüsselnummer 191212 zugelassen wurde. Das ist, so glaube ich, ein einzigartiger Fall in der Bundesrepublik. Man hätte spätestens an dieser Stelle Schranken setzen müssen im Betriebsplan, was die Annahme von verschiedenen Materialien betrifft.
Diese Abfallschlüsselnummer war es ja, die immer als Rechtfertigung dafür diente, dass das Material dort verbracht werden konnte, ohne dass die Behörde bis zum heutigen Tag darüber nachgedacht hat, ob das Material überhaupt zur Verfüllung geeignet ist.
Hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich gar nicht die Frage nach der Einschätzung der Abfallqualität ansprechen. Wir alle wissen, dass bei Begehungen unzweifelhaft zu erkennen gewesen wäre, dass es sich nicht um mineralisches Material handelt, sondern ein sehr hoher Organikanteil vorhanden ist.
Aber auch der Bergbehörde hätte auf jeden Fall auffallen müssen, dass dieses Material federte, überhaupt nicht einbaufähig war, dass es keine Scherfestigkeit aufwies. Das heißt, selbst ohne die Abfalleigenschaft im Einzelnen zu untersuchen, hätte auffallen müssen, dass dieses Material zu keiner Zeit geeignet war, eine ordnungsgemäße Verfüllung und Oberflächenabdeckung zu erreichen. Das hätte jedem auffallen müssen, auch ohne dass man jedes Mal teure Analysen vorschaltet.
Wenn man allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kontrollfrequenz des Landkreises von ungefähr einer Kontrolle pro Jahr nach Vorankündigung in Anschlag bringt, dann kann man natürlich nicht erwarten, dass dieses im Einzelnen erkannt wird. Trotzdem bin ich der Meinung, dass eine einfache Begehung der Oberfläche gezeigt hätte, dass dort dringend Handlungsbedarf gegeben ist.
Auf den enormen Anstieg der Mengen von Abfall, die in die jeweiligen Gruben in Sachsen-Anhalt gelangt sind, ist der Kollege Graner schon eingegangen. Gleiches gilt für die Notwendigkeit, bei einem derartigen Anstieg der Mengen einmal nachzufragen.
Es gab verschiedenste Mitteilungen des Bundesverbandes der Entsorgungsunternehmen nach Sachsen-Anhalt und stets gab es die Antwort, es wäre alles in Ordnung. Dieses bezüglich kann man also nicht sagen, dass man von den Vorgängen, die hier möglich waren, völlig überrascht wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch sagen: Ja, wir haben es mit punktuellen Fällen zu tun. Es waren sehr wenige, die diese kriminelle Energie besaßen und die Möglichkeiten nutzten, ihre Abfälle auf diese Weise zu entsorgen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir sehr viele Unternehmen der Abfallbranche in Sachsen-Anhalt haben, die ordentlich und sorgfältig arbeiten und die es, so glaube ich, verdient haben, aus diesem Zusammenhang herausgehalten zu werden.
Diese Unternehmen sind bis heute noch notleidend; denn die Behörden fragen heute nun bei diesen Unternehmen drei Mal nach, ob alles in Ordnung wäre. Das hat sicherlich seine Berechtigung, müsste aber nach meiner Ansicht in ein vernünftiges Regime eingepasst werden, um zukünftig denen, die ordnungsgemäß arbeiten, die Arbeit zu ermöglichen und zu erleichtern.
Die unterschiedlichen Zuständigkeiten - wir haben es vorhin schon gehört - haben in allen drei Fällen zumindest das Vorgehen ermöglicht und erleichtert. Bei Vehlitz und Möckern wusste niemand so richtig, wer zuständig war. Das LAGB meinte, der Landkreis sei verantwortlich, und der Landkreis meinte, das LAGB sei zuständig.
Es ist dem Ausschuss auch bis zum Schluss nicht gelungen, hierzu eine einheitliche Rechtsauffassung von allen Beteiligten zu erhalten. Jeder hatte seine Auffassung. Ganz abenteuerlich war dann noch die Ansicht, dass man, wenn man innerhalb eines Bescheides Zahlen ändere, diese künftig auch in der Umsetzung überprüfen müsse.
Ich denke, es ist dringend geboten, einmal durchgängig zu regeln, wie in Sachsen-Anhalt mit Abfall umgegangen wird. Am einfachsten wäre es natürlich, die Gesamtzuständigkeit in einem Haus zusammenzufassen. Aber wir haben gehört, dass das gegenwärtig nicht beabsichtigt ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dabei kann die Gesamtzuständigkeit auch für bestimmte Anlagentypen in Summe bestehen. Es muss nicht alles ins Landesverwaltungsamt. Das LAGB kann auch in seiner Zuständigkeit weiter den Abfallteil mit prüfen, aber dann auch durchgängig und nicht im Wechsel mit einzelnen Behörden.
Im Fall Riestedt, meine sehr geehrten Damen und Herren, herrschen über den Zeitraum von 2005 bis 2007 bis zum heutigen Tage Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten darüber, wer denn zuständig gewesen wäre. Obgleich an dieser Stelle ganz klar der Landkreis hätte zuständig sein müssen - so hat es das Gesetz bestimmt -, waren die Unterlagen nach wie vor beim Landesverwaltungsamt.
Das Landesverwaltungsamt ging davon aus, der Landkreis würde es schon machen und der wisse Bescheid. Man sagte auch, er hätte die Unterlagen. Aber bei einer Nachfrage zum Eigentumsübergang bezüglich dieser Anlage im Jahr 2006 hat sich herausgestellt, dass der Landkreis die Unterlagen offensichtlich nicht besaß, sonst hätte er nicht nachfragen müssen.
Ganz spannend ist an dieser Stelle im Übrigen auch die Interpretation bezüglich der Frage, ob die Altgenehmigung aus dem Jahr 1995 erloschen war oder nicht. Hierzu haben das StAU und der Landkreis die Rechtsauffassung vertreten, dass die Altgenehmigung erloschen war, während das Landesverwaltungsamt letztlich zu Recht von einem Fortbestehen der Genehmigung ausging.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können also nicht davon sprechen, dass es kleine Probleme in der Kommunikation gab. Vielmehr erleichterte ein allgemeiner Zuständigkeitswirrwarr den jeweiligen Personen das Vorgehen. Inwieweit es an dieser Stelle in Riestedt insbesondere mangelnde Kontrollen möglich machten, dass dort sehr große Abfallmengen verschiedenster Konsistenz abgelagert werden konnten, mag der Landkreis untersuchen, der leider im Moment auf den Kosten für die Entsorgung sitzen bleibt. Es ist aber dringend geboten, hierbei im Sinne der Menschen zu handeln.
Im Falle der Deponie Freyburg-Zeuchfeld geht man an einigen Stellen davon aus, dass der Vertrauensvorschuss, der dem kommunalen Betreiber entgegengebracht wurde, eine Ursache war für die Möglichkeit, dort über längere Zeiträume Abfälle zu verbringen, die nicht der Einstufung in die Deponieklasse I entsprachen.
Es war bekannt. Es wurde Fahrzeuge zurückgewiesen. Das heißt, man hätte wissen müssen, dass dort falsche Abfälle eingelagert wurden, aber nichts passierte. Die Behörde gab wertvolle Hinweise, die sich auf zukünftige Fälle bezogen. Aber nie hat man das scharfe Schwert des Auskofferns, des Zurückweisens angewendet. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hätte vielleicht, wie wir heute wissen, dieser einzelne Beispielfall dazu gedient, zukünftig weitere Dinge zu verhindern.
Auf die Frage der Weiterbildung ist der Kollege Graner schon eingegangen. Wir haben leider feststellen müssen, dass in vielen Bereichen die Mitarbeiter über 20 Jahre nicht die Gelegenheit bekommen haben, Weiterbildungsveranstaltungen wahrzunehmen.
Diesbezüglich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist auch die Frage an die Kommunalaufsicht zu stellen, ob nicht zukünftig insbesondere bei den Kommunalhaushalten der Blick auch darauf gerichtet werden sollte, dass genügend Mittel für die Weiterbildung zur Verfügung stehen, dass es nicht aus Einsparungsgründen ausfällt.
Die Mitarbeiter wollen sich weiterbilden, aber letztendlich fehlt das Geld für die Reisekosten. Das können wir uns, so glaube ich, nicht leisten. Wer sich vergegenwärtigt, dass allein für Vehlitz und Möckern ein Sanierungsaufwand von ungefähr 33 Millionen € auf uns zukommt, der stellt fest, wie gering der Betrag gewesen wäre, der in eine langfristige Weiterbildung hätte investiert werden müssen.
Ich hätte mich gefreut, wenn der Minister Herr Haseloff noch einiges zur Inanspruchnahme des Betreibers von Vehlitz und Möckern gesagt hätte. Ein Gespräch in Paris mag ganz interessant sein. Aber ich glaube, das ist nicht das, was wir benötigen.
Wer sich anschaut, wie die gesellschaftsrechtlichen Entwicklungen gegenwärtig dort laufen, der wird feststellen, dass Not am Manne ist; denn die Firma HRH befindet sich zum Beispiel in Liquidation. Das heißt, wenn das Land vorhat, eine Inanspruchnahme vorzunehmen, so wäre es jetzt an der Zeit zu handeln, bevor im Rahmen der Liquidation das Gesamtvermögen aufgezehrt ist.
Auch zur Thematik der Inanspruchnahme von Veolia sollte rechtzeitig geprüft werden, inwieweit der Gesellschafter mit herangezogen werden kann. Ich glaube,
wenn wir allzu lange warten und die Sanierungsarbeiten fortgeschritten sind, wird es zunehmend schwieriger, hierbei zu handeln. Denn es muss eine Abwägung erfolgen, ob eine Inanspruchnahme auf öffentlich-rechtlichem Wege oder auf zivilrechtlichem Wege angestrebt wird. Sollte man sich im Zweifelsfall für den öffentlich-rechtlichen Weg entscheiden, das heißt, dass Bußgelder, Strafzahlungen und Ähnliches verhängt werden, sind bestimmte Fristen einzuhalten.
Inwieweit die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ergebnisse bringen, die das Land zukünftig von den Kosten befreien könnten, muss man abwarten. Aber es ist festzustellen, dass es über eine Reihe von Jahren hinweg leider aufgrund unzulänglicher Kontrollen möglich war, dass sich kriminelle Elemente in unserem Land breitmachen. Ich bedauere es sehr, dass hierdurch auch in der Öffentlichkeit ein Schaden für das Land entstanden ist, der sicherlich hätte vermieden werden können.
Hoffen wir, dass der Untersuchungsausschuss zu dem Ergebnis führt, dass man zukünftig genauer hinschaut, dass man vor Ort sensibilisiert ist und dass man zukünftig gerade in solchen Fällen auch ganz klare Entscheidungswege einhält.
In diesem Sinne möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses danken für die intensive Beratung, für die kleinen Streitigkeiten, die manchmal auch dazu führten, dass man noch einmal darüber nachgedacht hat, was denn der Zweck ist und wie man vielleicht besser zu einem Ergebnis kommen kann. Mein besonderer Dank gilt natürlich auch Frau Meier vom Ausschusssekretariat und insbesondere dem GBD, der nach einer gewiss nicht leichten Befragung einen aus unserer Sicht hervorragenden Bericht erstellt hat, und dies auch mit einer Anordnung der einzelnen Fakten, die eine sehr gute Lesbarkeit dieses hochkomplexen Stoffes erlaubt.
Hoffen wir, dass wir zu derartigen Vorkommnissen keine Untersuchungsausschüsse mehr brauchen und dass das Land Sachsen-Anhalt vielleicht einmal einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht, weil hier eine progressive Abfallwirtschaft innovative Ideen entwickelt hat. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wäre es nicht notwendig gewesen, noch etwas zu sagen. Aber nachdem zu diesem einen Tagesordnungspunkt trotz der Diskussion hinsichtlich der Einheitlichkeit der Meinung der Landesregierung wieder zwei Minister auftreten mussten,
scheint es augenscheinlich so zu sein, dass die Abstimmung immer noch nicht in Gänze erreicht worden ist. Jeder betrachtet sich für seinen Teil. Am erschreckendsten war für mich, dass man noch einmal von einer erfolgreichen Politik sprach, dass man sagte, dass das alles nicht so vorgekommen wäre und dass man im Moment auf einem ganz erfolgreichen Weg sei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Etwas mehr Analyse der vergangenen Probleme hätte sicherlich gut getan. Wenn man sich anschaut, wie die unteren Behörden nach wie vor alleingelassen werden, so kann man nicht von einem großen Erfolg sprechen. Ich habe nicht gehört, dass irgendwelche Weiterbildungsinitiativen stattgefunden hätten. Ich habe nichts davon gehört, dass die Frage der Erfüllung der durchgängigen Zuständigkeit des Immissionsschutzrechtes hier durchgesetzt wurde.
Wenn man in Pressemeldungen feststellt, dass zum Beispiel im Holzkraftwerk Braunsbedra im Jahr 2010 Plastikabfälle mit verbrannt wurden - jedenfalls wurden dort bei einer Betriebskontrolle 3 500 t Plastikabfälle gefunden -, dann, glaube ich, ist das alles nicht so zum Jubeln, wie eben von den Vertretern der Landesregierung dargestellt.
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Aeikens, Sie haben vorhin noch einmal gesagt, dass Ihre Ansprüche gewahrt werden. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie die HRH Recycling GmbH in Ruhe den Betrieb abwickeln kann. Es wäre zu erwarten, dass die 33 Millionen € für die Gefahrenabwehr sofort dem jeweiligen Gesellschafter zuzulasten wären. Bei einem angedrohten Betrag in Höhe von 33 Millionen € glaube ich nicht, dass man in Ruhe in Liquidation gehen kann, sondern dann wäre ein Insolvenzantrag gestellt worden.
Sie schauen in Kenntnis der Dinge hierbei zu, wie das Betriebsvermögen in aller Ruhe liquidiert wird, wohl bedenkend, dass das Land danach keine Forderungen mehr erheben kann. An dieser Stelle ist etwas von der Landesregierung durchaus mehr Ernsthaftigkeit im Sinne des Steuerzahlers zu erwarten.
Ich glaube, es muss in der Auswertung der Ergebnisse dieses Untersuchungsausschusses noch mehr geschehen. Das, was uns hier dargeboten wurde, war noch nicht das Beste.
Es hätte mit Sicherheit geholfen, wenn sich die beiden Ministerien abgestimmt hätten und es eine einheitliche Meinung der Landesregierung gegeben hätte. Das hätte vielleicht auch den Bürgern draußen die Sicherheit gegeben, dass so etwas zukünftig vermieden wird.
Ich glaube auch, dass die vielen Fälle, die im Lande ordnungsgemäß gelaufen sind, im Wesentlichen auf die ordnungsgemäße Arbeit der Abfallerzeuger und der Abfallbehandler zurückzuführen sind; denn nicht immer waren die Kolleginnen und Kollegen der Kontrolle vor Ort sehr glücklich.
Wer sich noch einmal anschaut, wie lange nach dem Skandal die Behandlung in Krumpa vonstatten ging, wobei die mutige Mitarbeiterin vor Ort wenig Unterstützung seitens der Landesbehörden bekommen hat, der stellt fest, dass doch nicht alles so schön und friedlich war, wie es Herr Dr. Aeikens soeben in seiner Schulterklopfrede hier darstellte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss hat nicht die vollständigen Ergebnisse erbracht, die zu erwarten waren. Es wurde einiges aufgerufen.
Die CDU-Fraktion wurde dazu gebracht, mit unsachlichem Gerede hier die Debatte zu stören, weil offensichtlich an Sachlichkeit kein Interesse bestand.
Die Kollegen in der ersten Reihe haben das soeben noch einmal nachhaltig unter Beweis gestellt. Aber das ist auch eine Frage des parlamentarischen Verfahrens und Verhaltens, das Ihnen offensichtlich abgeht.
In diesem Sinne hoffe ich, dass wir zukünftig bessere Ergebnisse haben werden.
Ich glaube, dass allen zu danken ist, die mitgeholfen haben. Ich wünsche vor allem den Vertreterinnen und Vertretern der unteren Behörden weiterhin viel Mut, wenn sie ihre Arbeit wahrnehmen. - Danke schön.
Herr Schwenke, Sie meinten in Ihrer Rede, dass mit Rücksicht auf den Landeshaushalt die Verantwortung beim zuständigen Verantwortlichen bleiben solle. Wer ist das aus Ihrer Sicht außerhalb des Landeshaushaltes?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da das Thema im Sozialausschuss über einen längeren Zeitraum hinweg bereits umfänglich behandelt wurde, könnte man annehmen, es wäre schon einer Lösung zugeführt worden. Nimmt man eine rechtliche Betrachtung vor, so bekommt man das bestätigt, was der Herr Kollege Schwenke soeben gesagt hat - auch wenn er sich in seiner Antwort auf meine Frage eben nicht darauf bezog -: Prioritär ist nach § 8 Abs. 6 des Schulgesetzes die Schule für diese Schülerinnen und Schüler zuständig. Darin heißt es: Förderschulen müssen bei Bedarf Schulhorte einrichten.
Das ist aufgrund des letzten Erlasses des Kultusministeriums zweifelsfrei anerkannt. Offensichtlich funktioniert das aber nicht bei allen. Nicht jede Förderschule ist in der Lage, für einen oder zwei Schüler einen Schulhort zu unterhalten. Wir reden demzufolge - das kam vorhin klar
heraus - über einige wenige Schüler, die hiervon betroffen sind. Man hätte sicherlich längst eine Lösung finden können, anstatt umfängliche rechtliche Ausarbeitungen zu machen.
Betrachtet man aber nicht die Einzelfälle, sondern konzentriert sich vielmehr darauf, dass sich im Moment der Hauptanspruch gegen die Schule richtet, so stellt sich in Verbindung mit dem gestrigen Antrag, dass möglichst schnell alle Schüler aus den Förderschulen herauszuentwickeln und in den gemeinsamen Unterricht zu integrieren sind, die Frage, gegen welche Schule sich der Anspruch dann richtet. Denn: Ist keine Förderschule mehr da, gibt es nichts mehr.
Das heißt, sowohl der Erlass, der den gegenwärtigen Unterricht streckt, um so die Zeiten zu überbrücken, als auch die bisher vielfach geleistete Freiwilligenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Nachmittagsbetreuung, fallen dann weg. Die Schülerinnen und Schüler sind dann in einem gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule und haben am Nachmittag häufig keine Möglichkeit der Betreuung. Am Mittag ist Schluss und sie stehen dann am Bus.
Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren - ich beziehe mich auf meine gestrige Rede -, ist es allerhöchste Zeit, etwas zu tun. Wenn man die Schüler aus der Förderschule herausentwickeln will, dann müssen auch Lösungsansätze dafür präsentiert werden.
Der Anspruch nach dem KiFöG besteht lediglich bis zum 14. Lebensjahr. Aber wir haben es in diesem Bereich gerade auch mit älteren Schülerinnen und Schülern zu tun, die einer besonderen Betreuung bedürfen und leider nicht immer die Gelegenheit haben, im örtlichen integrativen Hort mit betreut zu werden.
Hier ist es aus unserer Sicht also dringend geboten, dass die zuständigen Ministerien mittelfristig eine Lösung für die Deckung des Bedarfes einer zweistelligen Zahl von Schülerinnen und Schüler entwickeln, ohne dass die Eltern über Jahre von Pontius zu Pilatus laufen.
Ich stimme, sehr geehrte Kollegin Bull, nicht mit Ihnen überein, dass das prinzipiell ein Anspruch nach der Eingliederungshilfe ist; denn dann wäre auch zu prüfen, welche Leistungen dort erbracht werden. Wenn ein Schüler nach acht Stunden Schule noch Betreuungsleistungen nach der Eingliederungshilfe erhält, dann bezweifle ich, dass das ernsthaft zu machen ist. Hierfür bedarf es einer speziellen Sonderlösung.
Wir haben so viele Träger aufgezählt bekommen, angefangen von der Sozialhilfe über die Kinder- und Jugendhilfe bis hin zum Bildungsministerium, dass ich mir sicher bin, dass man diese Fälle abschließend lösen kann, gerade auch im Hinblick darauf, dass die Schülerinnen und Schüler zukünftig eben nicht mehr an der Förderschule sind, sondern die Chance haben, gemeinsam mit anderen beschult zu werden.
In diesem Sinne werden wir heute wahrscheinlich den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen tolerieren, weil er noch einiges offen lässt. Aber damit wird, so glaube ich, keine Lösung aufgezeigt. Auch hierin hat man sich nur auf den Status quo zurückgezogen. Die nächste Legislaturperiode stellt die Landesregierung zuerst vor diese Aufgabe und der Landtag wird das Ganze dann im Schulgesetz und auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz
nachvollziehen müssen. - Ich danke Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Hunger, Sie haben eben das Hohelied der regenerativen Energien gesungen. Könnten Sie mir einmal erklären, wie Sie bei einer Wetterlage wie der jetzigen - das heißt, die Solarpanele sind zugeschneit, Wasserkraftwerke sind eingefroren und bei stabiler Hochdruckwetterlage dreht sich kein Windrad - Energie erzeugen wollen? Wollen Sie das Land mit Schweinemastanlagen vollpflastern, damit wir aus der Güllevergärung noch ein paar Lämpchen glühen lassen? Oder wie stellen Sie sich das vor?
Es ist alles zugeschneit. Wenn Sie sich einmal nach draußen begeben, stellen Sie fest, dass zehn Zentimeter hoch Schnee auf allen Panelen liegt.
Noch eine andere Frage. - Kollegin Hunger, Sie haben vorhin darauf hingewiesen, dass es möglich ist, auch als Bürger mit Strom Geld zu verdienen. Könnten Sie mir bitte sagen, wer die hohen Strompreise, an denen die Bürger verdienen, bezahlt?
Sind Sie in der Lage, auf meine Frage zu antworten? Oder haben Sie nur eine Gegenfrage?
Sehr geehrter Herr Gürth, mir hat sich Ihre Rede nicht ganz erschlossen. Sie haben am Anfang vermeldet, dass unsere Aussage, dass hohe Strompreise eine Gefährdung darstellen könnten, völlig übertrieben sei; denn dies sei nicht der Fall. Dann haben Sie acht Minuten lang darüber referiert, dass die Strompreise in Deutschland ob zukünftiger Einflüsse steigen und dass dies gefährlich sei. Sind Sie der Meinung, dass die Energiepreise die Wirtschaftsansiedlung gefährden? Oder sind Sie der Meinung, dass das alles nur herbeigeredet wird?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun haben wir Adventszeit, und es ist, glaube ich, angezeigt, auch etwas Freundliches hier in diesem Hohen Hause zu sagen. Ich möchte den Koalitionsfraktionen danken, dass sie es ermöglicht haben, dass wir zu diesem Gesetz eine Anhörung machen konnten.
- Das machen Sie immer, ist falsch, sehr geehrte Frau Kollegin Mittendorf. Wir kennen viele andere Gesetze, bei denen Anhörungen verhindert worden sind. Deswegen habe ich an dieser Stelle ausdrücklich dafür gedankt. Sie wiesen darauf hin, dass das im Bildungsausschuss durchaus üblich ist.
Bedauerlich ist allerdings an dieser Stelle, dass Sie zwar mit uns gemeinsam zugehört haben, aber offensichtlich führten die Angaben der beteiligten Vereine und Verbände nicht dazu, eine Korrektur vorzunehmen.
Wir hatten bereits in der ersten Lesung eine ganze Reihe von Punkten angesprochen, die aus unserer Sicht nicht förderlich sind, um Bildung und Ausbildung zu verbessern und zukünftig auch mehr Fachpersonal zu haben. Diese Probleme wurden auch von den jeweiligen Anzuhörenden kritisiert, ohne dass dies in Änderungsanträgen seinen Niederschlag fand.
So haben wir nach wie vor das Problem, dass die freien Schulen zusätzlich benachteiligt werden, dass diejenigen, die eine freie Schule besuchen, die Fahrtkosten nicht erstattet bekommen, sondern nur die Fahrtkosten zu einer entsprechenden öffentlichen Schule in der Nähe.
Wir wissen sehr wohl, dass dies bisher keine Bevorzugung war. Vielmehr ging es für viele Eltern um einen Ausbildungsgang, der für ihr Kind die optimale Entwicklung bedeutet hätte. Mit Sicherheit wird der eine oder andere Elternteil jetzt überlegen müssen, ob man zukünftig noch in der Lage sein wird, die Kosten zu tragen. Aber das mag von der Koalition so gewollt sein. Dann müssen wir eben damit zurechtkommen, dass die Kinder in der anderen Schule Schwierigkeiten bekommen, und dann diskutieren wir wieder über Schulabbrecher.
Auf der anderen Seite haben wir das Thema aufgegriffen, wie man die Berufsausbildung am besten gestalten könnte, das heißt, ob die Pflicht, die Berufsschulausbildung in Sachsen-Anhalt durchzuführen, zielführend ist.
Dieser Paragraf wurde verbessert. Er hat jetzt eine wunderbare Fassung. Es heißt dort: Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Sachsen Anhalt, die einen Ausbildungsbetrieb außerhalb des Landes besuchen. Wer also einen Ausbildungsbetrieb in Sachsen-Anhalt besucht, ist von dieser Regelung nicht betroffen und kann seine entsprechende theoretische Ausbildung sehr wohl außerhalb des Landes machen. Ebenso sind Besucher ande
rer Schulformen nicht betroffen; auch für diese gibt es in diesem Paragrafen keine Pflicht, die Schulausbildung im Land wahrzunehmen.
Wir kennen das. Einige gehen nach Brandenburg und Ähnliches. Kreisübergreifend ist das durchaus üblich. Das ist auch zulässig, während in der Berufsausbildung jetzt, weil wir dabei auf Qualität achten sollten, diejenigen, die ihre praktische Ausbildung nicht in SachsenAnhalt machen, verpflichtet werden, ihre theoretische Ausbildung sehr wohl hier wahrzunehmen.
Die Folge wird sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Schülerinnen und Schüler, wenn ihr Chef darauf drängt, dass sie, wenn sie in Leipzig eine Lehrstelle haben, auch in Leipzig in die Schule gehen sollen, einfach den Wohnsitz wechseln. Das heißt, es ist uns gelungen, weiterhin den Fachkräftebedarf der umliegenden Länder besser abzusichern. Herzlichen Glückwunsch, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Dieses Gesetz bringt also summa summarum, statt auf das Gericht zu hören und eine Erleichterung vorzunehmen - das heißt, der Schulbesuch der nächstgelegenen Schule sollte ermöglicht werden, die Qualität sollte entscheidend sein -, weiteren Protektionismus. Man versucht hier, durch zusätzliche Regelungen ein System zu retten, dass sich eigentlich weiterentwickeln sollte.
Die freien Schulen - das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird unisono von der Wissenschaft gesagt -, die durch die Konkurrenz eigentlich zur Qualitätsverbesserung im Schulsystem dienen sollen, werden zusätzlich ausgetrocknet. Man kann nur darauf hoffen, dass die nächsten Koalitionsfraktionen, nachdem es sicherlich wieder Prozesse vor Gericht gibt, die Möglichkeit ergreift und ein Gesetz macht, dass eine positive Entwicklung in unserem Schulgesetz initiiert.
Wir werden dagegen stimmen; aber Mehrheit ist Mehrheit. Ob das so günstig ist für unser Land und ob sich diesbezüglich Verbesserungen in einem Ministerium ergeben, das von einer Betriebswirtin geleitet wird, das möge angezweifelt werden. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Feußner, Sie haben vorhin bei der Diskussion zu den Fahrtkosten noch einmal darauf Bezug genommen, dass man an freien Schulen häufig Schulgeld zahlen muss; im Übrigen nicht an allen, es gibt auch noch einen sozialen Ausgleich; dies sei nur erwähnt. Wenn ich richtig schlussfolgere, ist also die CDU der Meinung: Wer es sich nicht leisten kann, hat auf freien Schulen nichts zu suchen, sondern soll gefälligst in die öffentliche Schule gehen?
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie verwiesen darauf, dass auch Personen in Sachsen-Anhalt, die nicht den Titel „Restaurator“ führen, restaurierende Arbeiten durchführen dürften. Wie sollen sich diese Personen bewerben, wenn sie die Bezeichnung, die ausdrückt, dass sie restaurierend tätig sind, nicht annehmen dürfen, weil sie ansonsten mit 10 000 € Strafe belegt werden können? Die können gar nicht einen Vertrag unterschreiben, weil sie sich nach Ihrem Gesetz bereits mit der Vertragsunterzeichnung strafbar machen. Damit schließen Sie alle Personen von diesem Markt aus.
Sie dürfen auch nicht die Bezeichnungen „restaurieren“ oder „konservieren“ verwenden. Die Frage ist, ob dann auch die Halberstädter Würstchen künftig konserviert sind oder ob die dann auch anders bezeichnet werden müssen.
Eine Kurzintervention. Ich wollte nur feststellen, dass der Innenminister der Koalition die Anzahl der Polizeileitstellen auf drei reduziert, also offenkundig der Meinung ist, dass der Dienst am Bürger, die nahe Versorgung sehr wohl mit weniger Leitstellen möglich ist, während hier die Behauptung getätigt wird, dass man unbedingt mehr Leitstellen brauche. Vielleicht muss man sich einfach einmal auf eine Sache einigen, bevor man mit unterschiedlichen Tatsachen nach außen geht.
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Minister, dass Sie sich die Zeit nehmen, auf meine Frage zu antworten. Zum Thema Bildungsausschuss, in dem der Abgeordnete Herr Bergmann nicht sitzt, was nach seiner heutigen Rede, so glaube ich, auch seine Berechtigung hat.
In diesem Ausschuss wurde von der FDP beantragt, die Namen der Hochschulen, die falsch waren, zu korrigieren. Das wurde dort abgelehnt mit der Begründung, das brauche man nicht. Jetzt haben wir das als den weisen Änderungsantrag der Koalition vorliegen, für den Sie sich gerade selbst gelobt haben. Da hätte vielleicht etwas mehr Diskussion gut getan.
Aber ich wollte Sie zu einem anderen Thema fragen, das dort aufkam, nämlich die Diskussion darüber, dass die unglückliche Definition der Grundzentren - 3 000 Einwohner irgendeines Ortsteils - zu massiven Eingriffen in die Schulentwicklungsplanung führen könnte, weil hier durch den Landesentwicklungsplan plötzlich andere Schwerpunkte gesetzt wurden. Diese Diskussion wurde beendet durch die Anmerkung des Kultusministeriums, das könne man durch Verordnung alles anders regeln, das sei nicht so schlimm.
Ist es die Ansicht der Landesregierung, dass der Landesentwicklungsplan an dieser Stelle nicht gilt, wenn er stört, oder waren Sie sich einig über die Ziele? - Das ist die eine Frage.
Die andere Frage ist, ich würde gern von Ihnen wissen, wie hoch der Betrag ist, den Sie ab dem nächsten Jahr an die regionalen Planungsgemeinschaften überweisen für die zusätzlichen Aufgaben, die Sie ihnen mit diesem Landesentwicklungsplan zugeteilt haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedauere es ein wenig, dass insbesondere der Vertreter der Landesregierung seine Re
de zu Protokoll gegeben hat, hätte doch nach dieser Rede, wenn sie uns zu Gehör gebracht worden wäre, vielleicht schon das eine oder andere in diesem Antrag für erledigt erklärt werden können,
da es um eine Berichterstattung der Landesregierung darüber geht, welche Maßnahmen sie ergreifen möchte und wie sie das Problem einschätzt. So bleibt uns nichts weiter übrig, als darauf zu hoffen, dass wir es im Ausschuss erfahren, bzw. das Ganze im Protokoll nachzulesen.
Vielleicht hätte man sich doch der geringen Mühe unterziehen sollen, das Thema hier allen zu Gehör zu bringen.
Unser Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, bezieht sich darauf, dass wir diesen Bericht gern noch in diesem Jahr hätten, sodass wir nicht dazu auffordern, im Ausschuss zu berichten, und dieser Bericht dann der Diskontinuität zum Opfer fällt.
Ich glaube, es ist notwendig, das Thema einmal intensiver zu behandeln. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Püchel bezüglich der Strohabfuhr, die sich in ähnlicher Weise auf die Frage des Erhalts unserer Böden bezog. Das ist, glaube ich, ein Thema, das wir nicht so einfach zur Seite legen dürfen. Wir müssen uns darum kümmern, dass unsere Böden durch die gute landwirtschaftliche Praxis weiter erhalten werden.
Sehr geehrter Herr Barth, es gibt im Übrigen schon Instrumente, die Eingriffsmöglichkeiten bieten. So wird die gute fachliche Praxis für Empfänger von Direktzahlungen durch die Verordnung über die Grundsätze der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand geregelt. Diese Verordnung ist eindeutig auch Bestandteil der Cross-Compliance-Regelungen. Das heißt, wer sich am europäischen System der Agrarsubventionen beteiligt, der ist dadurch eigentlich auch unter Kontrolle.
Ich weiß, dass das Landwirtschaftsministerium die Einhaltung der Cross-Compliance-Kriterien sehr wohl kontrolliert. Man ist vor Ort intensiv unterwegs. Deswegen, glaube ich, ist das Thema des umtriebigen Anbaus von Mais zwar sehr wichtig, aber im Moment dürfte man es schon im Auge haben.
Wir haben in Niedersachsen schon viele Landwirte, die nur noch Mais-Weizen-Mais-Weizen anbauen. Natürlich besteht die Gefahr, dass aufgrund der Auswirkungen des EEG - man muss auch einmal festhalten, dass dieses Gesetz damals stark bejubelt worden ist - Ähnliches auch in Sachsen-Anhalt droht.
Man könnte den Einsatz von zu vielen Pestiziden im Maisanbau natürlich umgehen, indem man gentechnisch veränderten Mais anbaut, der aus unserer Sicht gerade als Energiemais eigentlich unschädlich sein sollte. Es ist ja niemand gezwungen, diesen Mais zu essen.
Damit kann man den technischen Fortschritt, glaube ich, dafür nutzen, unserer Natur etwas Gutes zu tun. Ich sehe aber leider immer noch allzu viele Ressentiments aus
Unkenntnis. Ich glaube, dass hierbei auch diese Landesregierung der Nutzung von Erkenntnissen aus unserer Forschung helfen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir dürfen aber nicht nur über den Mais reden. Kein Mensch diskutiert über die riesigen Rapsfelder, die sich mittlerweile bei uns im Land finden. Überall haben wir umtriebig nur noch Raps-Weizen-Raps-Weizen. Darüber diskutiert niemand, nicht weil ein anderes Gesetz gerade zufällig diese Nutzung impliziert, sondern weil sich das aufgrund der Energie- und Ölpflanzenverordnungen offensichtlich schon seit Längerem eingebürgert hat.
Nun mag es sein, dass der Raps als Leguminose nicht so viel Dünger braucht und dass es diesbezüglich vielleicht etwas entspannter zu sehen ist, aber ich glaube, die Bodenbelastung ist eine ähnliche.
Deswegen möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass im Ausschuss nicht einseitig nur der Mais behandelt werden sollte, der sich im Übrigen in seiner Nutzung mittlerweile deutlich aufgespaltet hat, sondern auch andere Pflanzen einbezogen werden sollten.
Das Thema der Lebensmittelkonkurrenz, welches immer wieder angesprochen wird, zieht in Deutschland nicht. Wer sich anschaut, wie viel Flächen sich mittlerweile in der Stilllegung befinden und wie viel Flächen gerade für Naturschutzgebiete gebraucht werden, ohne dass jemand darüber diskutiert, dass diese Flächen der Lebensmittelerzeugung entzogen werden, der sollte es auch hierbei ein wenig entspannter sehen. Wir sehen natürlich auch, dass eine moderne Landwirtschaft in der Lage ist, allen Bedürfnissen einen entsprechend breiten Raum zu geben.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich nochmals, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, damit wir die Haltung der Landesregierung und die möglichen Maßnahmen noch in diesem Jahr im Ausschuss erfahren. In diesem Sinne wünsche ich eine angenehme Beratung.
Nicht direkt eine Nachfrage. Wenn Herr Minister Dr. Daehre für die Landesregierung jetzt erklären würde, dass wir im Januar den Bericht bekommen, könnten wir unseren Antrag zurückziehen. Dann brauchen wir darüber nicht abzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte der Landesregierung noch einmal danken, dass sie dieses Thema am heutigen Tag aufgerufen hat. Ich hätte gern der Rede des Herrn Ministers noch etwas länger zugehört, um vielleicht das eine oder andere darüber zu erfahren, was diese Regierung geleistet hat, und um vielleicht auch das eine oder andere zu hören über die Probleme, die diese Regierung hinterlassen hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können natürlich jederzeit eine erfolgreiche Bilanz über die Entwicklung seit dem Jahr 1990 führen, da sich die Rahmenbedingungen nachhaltig verändert und uns eine Gesetzgebung sowie die wirtschaftliche Entwicklung dabei geholfen haben, eine starke Reduktion der Emissionen zu erreichen.
Allerdings glaube ich, dass wir bei alledem keinen Grund haben, uns auf diesen Erfolgen auszuruhen. Vielmehr ist es dringend notwendig, eine eigene innovative Politik zu machen. Hierbei erstaunt es schon, dass am Anfang der Rede noch einmal begründet werden muss, dass das Wirtschafts- und das Landwirtschafts- bzw. das Umweltministerium zusammenarbeiten.
Vielleicht ist es in dieser Regierung besonders notwendig, das zu betonen, da Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren leider traurige Berühmtheit damit erlangt hat, dass diese Kommunikation nicht funktioniert hat. Das Thema Abfall, meine sehr geehrten Herren Minister, wurde in dieser Rede bewusst ausgespart.
Ich glaube schon, dass es eine Erwähnung Wert gewesen wäre, dass durch Ressortstreitigkeiten, durch ungenügende Kontrolle bei den unteren Behörden und durch Ignoranz von Urteilen des Bundes dem Land derzeit ein geschätzter Schaden von etwa 22 Millionen € entstanden sind. Darüber in Ihrer Rede, Herr Minister, kein Wort, völliges Verschweigen, keine Aufarbeitung. Ich glaube, das hätte heute hier mit auf den Tisch gehört.
Doch es geht an dieser Stelle nicht nur um Geld, es geht auch darum, dass das Vertrauen der Bevölkerung vor Ort nachhaltig gestört ist, dass man bis heute die Diskussion in den Gebieten hat: Was wird? Wie entwickelt es sich weiter?
Unglücklicherweise ist hier zunehmend auch ein Misstrauen gegenüber den Vorlagen dieser Landesregierung aufgekommen. Das finde ich sehr betrüblich, denn ich glaube, wir hatten es erreicht, dass der Standard in Deutschland Maßstab war, dass wir wussten, dass unsere Verfahren hier auch rechtsetzend sind und dass das, was vor Ort geprüft ist, auch dementsprechend verlässlich wäre.
Aber bei den Themen Vehlitz und Möckern musste man feststellen, dass der eine die Verantwortung auf den anderen abgewälzt hat oder dann mangels Personal gar nichts unternommen wurde.
Da passt es natürlich auch hinein, dass die Koalition derzeit versucht, das Thema zu schieben. Ich weiß nicht, ob wir es in der letzten Sitzung dieser Wahlperiode noch im Landtag haben werden oder ob man versucht, den Ausschuss ganz zu beerdigen. Hier fehlt der ehrliche Wille zur Aufarbeitung, hier fehlt ein klares Bekenntnis des Landtages und der Landesregierung, und das, Herr Minister, hätte ich heute schon erwartet,
wie man überhaupt bei dem Thema Abfall offensichtlich versucht, alles bis nach der Landtagswahl zu schieben oder einfach die Thematik zu ignorieren.
Wir haben die TA Siedlungsabfall, und wir haben damit ein klares Bekenntnis abgegeben, dass Hausmüll nicht mehr unbehandelt abgelagert werden darf. Das war’s dann. Wir haben in unserem Land größere Mengen an anfallenden Schlacken, haben aber keinerlei Entsorgungsmöglichkeit. Es denkt auch niemand darüber nach.
Hier kann man ernsthaft darüber reden, ob Anlagen, die dazu geeignet wären, eventuell über eine Studie ins Auge gefasst werden und damit für die Abfälle, die wir immer noch produzieren, im eigenen Land die Möglichkeit geschaffen wird, diese kontrolliert abzulagern und damit auch unsere Nachkommen vor eventuellen schädlichen Auswirkungen zu schützen. Aber an dieser Stelle hört man nichts. Das Thema wird einfach nicht wahrgenommen.
Ein ähnliches Verfahren haben wir gegenwärtig bei der Diskussion über den so genannten Dickstoffversatz. Auch hierbei stellt man plötzlich fest, dass entstehende Filterstäube, die man bei der Müllverbrennung natürlich herausfiltern muss, schädliche Stoffe beinhalten, was ganz klar ist; deswegen filtert man diese Stäube ja heraus. Aber wie die weitere Entsorgung vonstatten gehen soll, das vertagt man bis nach der Landtagswahl. Hierbei wird ein Verfahren, das bereits eingeleitet wurde, weiter geschoben, statt den Menschen vor Ort Sicherheit zu bringen und eine klare Aussicht zu geben, wie zukünftig die Entsorgung erfolgen soll.
An dieser Stelle hätte die Landesregierung etwas mehr sagen sollen. Da hätte vielleicht auch die Zuarbeit des Wirtschaftsministers intensiver ausfallen können.
Aber wir haben eine neue Stelle erfahren, an der im Bereich des Naturschutzes eine gute Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium besteht. Mit Erstaunen habe ich hier wahrgenommen, dass die großflächige Ausweisung von Industriegebieten, für die es keine Investoren gibt, eine Form des Bodenschutzes ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist wirklich Spitze. Wir haben in Deutschland die besten Böden, die Tausende von Jahren gebraucht haben, um zu wachsen, und dann fällt dem Wirtschaftsminister nichts Besseres ein, um die EFRE-Mittel zu vergraben, als diese Böden freizugeben für Ansiedlungen, die es nicht gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hierzu hätte ich zumindest ein Veto des Landwirtschafts- und Umweltministers erwartet.
Dieses dann noch als besondere Förderung der Biodiversität auszuweisen, mag spannend sein.
Ich weiß nicht, ob man vielleicht über Hamsterstudien hier die Verbreitung des Hamsters verbessert oder was auch immer. Auf jeden Fall dient das mit Sicherheit nicht dem Schutz unserer Tiere.
Interessant ist auch die Zusammenarbeit innerhalb der Landesregierung bei dem Thema Energie. Ich spreche jetzt nicht davon, dass wir die Entwicklung in Thalheim selbstverständlich positiv beobachten und bei der Bundesregierung unterschiedliche Anträge stellen - auf Ausbau der Förderung, Rücknahme der Förderung, höhere Einspeisegebühren, niedrigere Einspeisegebühren, je nachdem, von welcher Seite man gerade diskutiert -, sondern es geht um das Thema Kernenergie. Im Bundesrat gab es dazu eine Abstimmung und einen Beschluss, und dann ist das Thema erst einmal durch.
Dann erfahren wir heute, dass das Innenministerium dieses Landes alles unternehmen wird, um den weiteren Betrieb der Kernmeiler zu verhindern. Sehr geehrte Herren Minister, was denn nun? Ist jetzt Kernenergie ein wichtiger Bestandteil der Energiekonzeption des Landes Sachsen-Anhalt - ob als Brückenenergie oder was auch immer - oder ist sie kein Bestandteil? - Hierbei kann die Regierung nicht nach Belieben vorgehen, je nachdem, wo sie gerade sitzt, sondern hierzu erwartet auch die Bevölkerung eine klare Aussage.
Manche Probleme erledigen sich natürlich auch von selbst. Ich erinnere im Zusammenhang mit den Großschutzgebieten an die Borkenkäfer. Vor zwei Jahren war das ein großes Thema, was aber dann glücklicherweise aufgrund des Witterungsumschwungs wieder aus der Betrachtung herausgekommen ist. Bis heute haben wir keine klare Aussage, wie wir mit einem großflächigen Borkenkäferbefall umgehen. Auf der einen Seite wird das Ganze positiv und als Wandlung der Natur betrachtet, auf der anderen Seite habe ich erst gestern einen Vortrag des Landeszentrums Wald gehört, dass der Befall mit dem Borkenkäfer bei Ilsenburg als etwas ganz Schreckliches empfunden wurde.
Auch hierbei, so glaube ich, ist es notwendig, dass sich die Landesregierung sortiert und sagt, wie es weitergehen soll; denn die Menschen müssen sich darauf einstellen. Es gibt Leute, die den Wald als eine wichtige Ressource bewirtschaften oder die den Wald als Erholungsgebiet brauchen und die den Naturschutz als prioritär ansehen. Die brauchen eine Ansage, wie es weitergeht.
Damit sind wir beim Thema Kommunikationsprobleme, meine sehr verehrten Damen und Herren. Umweltschutz
kann ich nicht durchsetzen, indem ich Druck mache, sondern indem ich die Menschen einbeziehe. Es hört sich natürlich gut an, dass die Anerkennung der Karstlandschaft Südharz als Schutzgebiet bei der Unesco demnächst beantragt werden soll. Aber wer sich vor Ort umschaut, der sieht, dass immer noch nicht alle Kommunen mitmachen und sich nicht alle Unternehmen damit gut aufgehoben fühlen.
Das muss man sich einmal überlegen: Zehn Jahre lang intensive Investitionen in diese Region, intensive Diskussionen - da muss es doch einmal möglich sein, die Menschen mitzunehmen und die Vorteile, die mit Sicherheit vorhanden sind, zu vermitteln.
Schauen Sie in den Haushaltsplan, dann sehen Sie, wie viel Geld dort hineingeflossen ist. Schauen Sie sich den Erfolg an. Hier bedarf es dringend eines Umschwenkens und einer Einbeziehung der Menschen vor Ort und nicht nur eines Antrags bei der Unesco.
Dazu gehört auch die Debatte um den Drömling. Lange Zeit war es dort relativ ruhig, auch weil durch die intensive Bereitstellung von Mitteln durch die Bundesregierung dort für Frieden gesorgt werden konnte. Aber wer die letzten Sitzungen dort besucht und erfahren hat, dass man mittlerweile mit der Flutung der Kernzone beginnen will, ohne zu berücksichtigen, wie sich der Wasserstand in den umgebenden Gebieten verändert, der kann schon heute damit rechnen, dass die Bauern, die auf den Boden angewiesen sind, um ihr Brot zu verdienen, dem Widerstand entgegensetzen. Hierzu bedarf es noch einmal genauerer Studien. Hierzu bedarf es auch der Einbeziehung der Menschen vor Ort, um Akzeptanz zu erreichen und um erfolgreich vorgehen zu können.
Das Kommunikationsproblem im Bereich des Umweltschutzes tritt immer wieder zutage. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den unsäglichen Wasserpfennig, den dieses Haus eigentlich nur als wesentliche Bereicherung des Steuersäckels angesehen hat. Es wurde überhaupt nicht darüber diskutiert, ob dies, wenn man es einführt, irgendeine ökologische Lenkungswirkung haben wird. Es war völlig egal, ob das Wasser verbraucht wird, ob es durchgeleitet wird oder was auch immer.
An dieser Stelle hat sich das Umweltministerium völlig herausgehalten und sich zum Büttel des Finanzministers gemacht. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es, so glaube ich, notwendig, dieses Thema zu beerdigen und den Wasserpfennig irgendwann einmal aus dem Gesetz herauszunehmen.
Das Thema Umweltschutz ist immer eine Frage der Generationengerechtigkeit. Das sollten wir uns hier klar machen und das sollte auch in allen Diskussionen so benannt werden. Es ist kein Selbstzweck. Die Industrie, die damit zu tun hatte, hat sich lange dagegen gewehrt - das ist wohl wahr -, aber langfristig war es schon positiv. Ich glaube auch, dass zukünftig die Diskussion über Emissionen und Immissionen positiv zu führen ist.
Dazu gehört auch, dass die Landesregierung, wenn sie sich zur Braunkohle bekennt, die Debatte über Investitionen in neue Braunkohlekraftwerke führt. Im Moment investiert niemand. Im Moment gibt es widerstrebende
Gruppierungen innerhalb der Bundesrepublik. Die einen sagen ja, die anderen sagen nein, am liebsten hätte man die Abhängigkeit vom russischen Erdgas. Solche Dinge hatten wir früher schon einmal.
Aber ich glaube, es ist wirklich notwendig, dass neu in diese langfristig notwendigen Kohlekraftwerke investiert werden kann, damit sich der Wirkungsgrad verbessert, damit sich etwas zum Positiven ändert. Zu diesen Themen bedarf es klarer Aussagen dieser Landesregierung. Diese Investitionen, die langfristig Versorgungssicherheit bringen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, müssen gefördert werden.
Über das Thema der verzögerten Gesetzgebung werden wir heute noch diskutieren können. Wer sich das einmal anschaut, der stellt fest, dass das Naturschutzgesetz und das Wassergesetz diesen Landtag erst lange, nachdem im Bund die Regelungen schon neu gefasst waren, erreicht haben. Wer weiß, dass wir schon vor Jahren nachfragten, wann es denn kommen werde, der stellt fest, dass es hier offensichtlich immer noch einen Innovationsstau gibt. Die Gesetze, die uns heute erreicht haben, sind nicht die, die wir zukünftig brauchen. Auch in dieser Hinsicht muss es zu einem Umdenken in der gesamten Landesregierung kommen.
Ich erinnere mich noch an die Frage, wer denn generell für die Themen Umwelt und Klimaschutz zuständig ist. Im Bereich der Gleichstellung haben wir inzwischen Oberzuständigkeiten für bestimmte Ministerien festgelegt, die das prüfen. Im Bereich von Umwelt und Klimaschutz ist jedes Ministerium selbst verantwortlich.
Wenn Sie sich nach Solarenergie erkundigen, dann werden Sie an den Landesbetrieb Limsa verwiesen. Und wer Limsa kennt, der weiß, wie ernst diese Regierung das Thema nimmt. In diesem Sinne, so glaube ich, kann alles nur noch besser werden. - Danke für die Möglichkeit, über die Regierungserklärung diskutieren zu können. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn das jetzt eine Voraussicht auf künftige Regierungserklärungen war, dann, glaube ich, wird der Wahlkampf umso intensiver geführt werden müssen, um im Lande wieder zu sachlichen Themen zurückkehren zu können.
Es ist schon relativ ungewöhnlich, dass der zuständige Minister nach einer Regierungserklärung noch einmal das Wort ergreift, um einzelne Punkte herauszugreifen; aber nach wie vor, glaube ich, sind einige Punkte offen geblieben. Die Rechtfertigung, dass zum Thema Abfall aus Achtung vor dem Hohen Hause nicht gesprochen werden sollte, weil es einen Untersuchungsausschuss gebe, finde ich sehr interessant, zumal es um Themen geht, die die Neuzeit betreffen, sehr geehrter Herr Minister.
Es geht nicht um die Frage, was die Behörden damals nicht beachtet haben, sondern es geht um künftige Sanierungskosten, um Probleme der Umstellung der Regierung heute, um neue Verhandlungswege und Ähnliches. Dazu hätte ich etwas mehr erwartet.
Dass die Ausweisung von neuen Flächen wesentlich dem Lande diene, mag so sein, kann aber nicht nachvollzogen werden. Dass gerade Bördeböden freigegeben werden, ist, glaube ich, auch draußen im Land niemandem zu vermitteln.
Viele andere Themen der Umweltpolitik, die vorhin auch angesprochen wurden, wurden nicht noch einmal aufgegriffen. Das ist, glaube ich, aber auch nicht Sinn und Zweck einer solchen Regierungserklärung. Die Regierung möge hier klar und unmissverständlich darbringen, was sie geleistet hat. Es ist Aufgabe der Opposition, noch einmal nachzufragen, einiges zu verbessern und zu kritisieren. Dass man sich danach noch einmal rechtfertigen muss, weil man Themen ausgelassen hat, wirft ein bezeichnendes Bild darauf. Ich bin gespannt auf künftige Debatten, die sicherlich auch innovativere Ansätze in der Umweltpolitik bringen werden. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der ersten Lesung bestand bereits die Gelegenheit, zur inhaltlichen Konzeption dieses Gesetzentwurfs Stellung zu nehmen. Eine ganze Reihe von Kritikpunkten möchte ich deshalb nicht wiederholen.
Rückblickend ist die Vorgehensweise im Beratungsverfahren allerdings erschreckend. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Wir haben umfängliche Vorschläge unterbreitet. Auch von den Anzuhörenden haben wir eine ganze Reihe von Vorschlägen bekommen. Ein Professor von der Fachhochschule hat aus unserer Sicht viele gute Ideen zur Vereinfachung, zur Rechtsklarheit usw. unterbreitet.
All dies wurde jedoch völlig ignoriert. Die Schar der Anzuhörenden muss sich am Ende ein wenig vorgeführt vorkommen, wenn man ernst gemeinten Vorschlägen nicht folgt und wenn man, wie vorhin in der Berichterstattung beschrieben, bei allen Änderungsanträgen unterstellt, dass diese nicht fachlich untersetzt und begründet waren, was meines Erachtens nicht der Wahrheit entspricht. Diese wurden einfach weggestimmt, obwohl vielfach sinnvolle Regelungen dabei waren, die durchaus Beifall gefunden hätten, was das Kopfnicken der Kollegen gezeigt hat.
Offensichtlich war die Angst in der Koalition, so kurz vor der Ziellinie etwas Falsches zu entscheiden, so groß, dass man nicht bereit war, diesen Gesetzentwurf noch zu verbessern. Meine Damen und Herren, damit meine ich nicht unbedingt, dass alle Vorschläge der FDP oder alle Vorschläge der Linken aufgenommen werden sollten. Neben vielen ideologisch außenstehenden Positionen waren viele sinnvolle Ideen dabei. Dabei ging es um Genehmigungsfiktionen, um einfache Verfahren und um die Frage des Einstellens von Themen ins Internet, was der Kommunikation mit der Bevölkerung gedient hätte.
Dies einfach so abzulehnen zeugt nicht von einer gewissen Größe und von einer Seriosität des Gesetzgebungsverfahrens. Hier hätte mit Sicherheit noch das eine oder andere mehr erfolgen können, um dieses Gesetz auf einer breiteren Basis als modernes Gesetz zu präsentieren.
Uns liegt hier noch ein Änderungsantrag vor, der uns schon ein wenig erschreckt. Das Thema Horstschutz ist bereits hoch und runter diskutiert worden. Dazu hat der Waldbesitzerverband umfängliche Kritik geäußert, die aus unserer Sicht nicht beseitigt wurde. Jetzt wird das Ganze noch als Ordnungswidrigkeit belegt. Das heißt, die Beweisführung an sich ist schon schwierig, aber jetzt werden auch noch zusätzliche Verfahren eingeleitet.
Ich glaube, dies dient nicht im Wesentlichen dem Naturschutz. Hier scheint man zu versuchen, diejenigen zu kriminalisieren, die eigentlich die Natur schützen und pflegen, nämlich die Waldbauern und die Bauern. Man sollte sich überlegen, ob das zielführend ist oder ob man nicht lieber zu früheren Verfahren des gemeinsamen Miteinanders beim Naturschutz zurückkehren sollte.
Dass die CDU das alles mit sich machen lässt, ist bereits lobend erwähnt worden. Wir bewerten das nicht positiv. Wir sind leider gezwungen, dieses Naturschutzgesetz abzulehnen, obwohl es in diesem Hohen Hause eigentlich unüblich ist. - Ich danke Ihnen.