Vielen Dank, Herr Lüderitz. - Wie angekündigt erteile ich jetzt Minister Herrn Dr. Aeikens das Wort. Während er nach vorn kommt, haben wir die Freude, Schülerinnen und Schüler der Heine-Sekundarschule in Blankenburg auf der Südtribüne begrüßen zu können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede danke auch ich den Mitgliedern des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses herzlich für Ihre umfängliche Arbeit, die - das sage ich ganz offen - auch der Landesregierung Anregungen für ihre weitere Arbeit in diesem Bereich gegeben hat.
Der Abschlussbericht des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses kommt im Teil C mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass das System der Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt grundsätzlich funktioniert, dass die zuständigen Behörden auf den verschiedenen Ebenen und die in der Abfallwirtschaft tätigen Unternehmen gute Arbeit leisten und auf der Grundlage und im Rahmen der Gesetze handeln. Lediglich in Einzelfällen kam es zu Unregelmäßigkeiten, die insbesondere auf illegales Handeln zurückzuführen sind.
Es wird gute Arbeit geleistet sowie auf der Grundlage und im Rahmen der Gesetze gehandelt. Das wird auch durch das sowohl von meiner Vorgängerin Frau Wernicke als auch von meinem Kollegen Herrn Dr. Haseloff initiierte Sonderkontrollprogramm bestätigt.
Hinsichtlich der 76 im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit stehenden Tongruben bzw. Gruben nach Bergrecht konnten im Endergebnis nur in zweien Verstöße festgestellt werden. Im Übrigen, Herr Kley: Bei diesen Vorkommnissen wahrt die Landesregierung ihre Ansprüche durch die Einschaltung eines Anwaltsbüros. Das haben wir schon durchgestellt.
Für den Bereich der Umweltverwaltung veranlasste das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zusätzlich zur Regelüberwachung eine Überprüfung von schwerpunktmäßig 330 Abfallbehandlungsanlagen, die nicht dem Bergrecht unterliegen, Gruben und Deponien. Insgesamt konnten im Rahmen dieses Sonderkontrollprogramms illegale Ablagerungen nur in drei Fällen nachgewiesen werden. Daran beteiligt waren sieben Abfallbehandlungsanlagen.
Somit können wir bilanzieren, meine Damen und Herren: Die Anzahl der nicht genehmigungskonform betriebenen Anlagen in Relation zur Gesamtzahl der Anlagen ist nun einmal gering. Darauf lege ich Wert. Das können Sie auch nicht hochrechnen, Herr Lüderitz.
Aber ich sage auch deutlich: Ich verkenne nicht, die Einzelverstöße sind erheblich und nicht zu unterschätzen. Sie sollen keinesfalls bagatellisiert werden.
Ich schließe mich auch den Schlussfolgerungen des Untersuchungsausschusses an, der bezüglich der Deponie Freyburg-Zeuchfeld zu dem Ergebnis kommt, dass klare Verdachtsmomente für ein nicht gesetzeskonformes Handeln des Deponiebetreibers vorliegen.
Bezüglich Riestedt wird ein konsequentes Handeln, insbesondere der unteren Abfallbehörde, angemahnt. Auch diese Auffassung teile ich.
Das Ergebnis beweist aber, meine Damen und Herren, dass die Erlasslage in Sachsen-Anhalt auch im Jahr 2007
bereits grundsätzlich sachgerecht war, auch im Vergleich mit anderen Ländern. In Teilen war sie sogar stringenter. Wir hatten und haben im Abfallbereich eine sehr hohe Regelungsdichte. Im Abfallbereich werden regelmäßig mit den nachgeordneten Behörden Dienstberatungen durchgeführt. Ebenso gilt das für das Landesverwaltungsamt mit den unteren Behörden. Im Abfallbereich werden vom Landesverwaltungsamt Geschäftsprüfungen durchgeführt.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung war und ist sich ihrer Verantwortung bewusst und nutzt umfassend die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Das Kabinett befasste sich mehrfach mit der Evaluierung der festgelegten Abläufe und Strukturen bei der Verwertung von Abfällen in Ton- und Kiesgruben. Im Ergebnis der Beratungen wurde ein gemeinsamer Runderlass des MLU und des MW zum wirksamen behördlichen Vorgehen im Hinblick auf die Verwendung von Abfällen in der Bergaufsicht unterliegenden obertägigen Betrieben in Kraft gesetzt.
Rechtauffassungen unterschiedlicher Art zwischen Behörden kommen vor, nicht nur hier, sondern auch in anderen Verwaltungsbereichen. Es gibt dafür vorgesehene Wege, wie man diese Diskussionen führt und wie man sie austrägt. Das haben wir getan.
Dem Ziel der Verbesserung der Abstimmung zwischen Berg- und Umweltbehörden im Vollzug wurde unter anderem durch die Bildung einer interministeriellen Arbeitsgruppe der Abfall- und Bergbehörden Rechnung getragen. Die Arbeitsgruppe dient der Optimierung der Koordination des Behördenhandelns und widmet sich der konzeptionellen Arbeit. Maßnahmen zur Verbesserung der Sachmittel- und Personalausstattung wurden ergriffen.
Die Landesregierung hat sich darüber hinaus erfolgreich bemüht, die Rechtsetzung des Bundes zu verbessern. Sie beschloss im April 2008 eine Bundesratsinitiative zur Bekämpfung der illegalen Abfallentsorgung, die inzwischen zumeist teilweise eine inhaltliche Umsetzung im Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt erfahren hat.
In der Bundesratsinitiative war die Bundesregierung ebenfalls gebeten worden, zur besseren Transparenz der Abfallströme die Verknüpfung abfallrechtlicher Anforderungen mit der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung zu ermöglichen sowie das laufende Rechtsetzungsverfahren zur so genannten Ersatzbaustoffordnung beschleunigt durchzuführen.
Sachsen-Anhalt war auch erfolgreicher Mitantragsteller im Bundesratsverfahren zum Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt mit der Folge, dass durch die Rechtsänderungen nunmehr die Sicherheitsleistungen bei Abfallentsorgungsanlagen zum gesetzlichen Regelfall werden.
Auch landesrechtlich wurden wir aktiv. So erfolgte im Abfallgesetz des Landes und in der Allgemeinen Gebührenordnung die Ergänzung um den Tatbestand der Kostenerhebung für Genehmigung und Überwachung. Nunmehr besteht eine Kostentragungspflicht der Deponie- und Anlagenbetreiber für abfallrechtliche Überwachungsmaßnahmen einschließlich der Kosten von beauftragten Sachverständigen. Die Änderungen bewirkten Verbesserungen in der Vollzugspraxis, da vorhandene Rechts
Der Bund hat inzwischen den Entwurf einer Mantelverordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Verabschiedung - voraussichtlich leider erst im Jahr 2012 - können wir auch hierbei einen weiteren Erfolg verbuchen, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich aber zurückkehren zu einem weiteren Handlungsfeld im Land, dem Vollzug durch die unteren Behörden. Auch hierzu haben die Ergebnisse des parlamentarischen Untersuchungsausschusses unsere eigenen Erkenntnisse bestätigt.
Mit dem Ersten und Zweiten Funktionalreformgesetz wurde die Zuständigkeit für den anlagenbezogenen Immissionsschutz grundlegend neu geordnet. Den Kommunen wurden zahlreiche Aufgaben in diesem Bereich neu übertragen. Eine adäquate personelle und materielle Leistungsfähigkeit haben die Landkreise und kreisfreien Städte sicherzustellen. Eine adäquate Sach- und Personalausstattung der Landkreise ist essenziell für den konsequenten Vollzug.
Illegale Abfalllagerungen sind am wirksamsten durch präventive Maßnahmen, insbesondere eine konsequente Überwachung durch qualifiziertes Personal, zu verhindern und zu bekämpfen. Kontrollen - auch das müssen wir nicht erst lernen - erfolgen ganz überwiegend unangemeldet.
Erlauben Sie mir abschließend eine letzte Bemerkung. Die Erfahrung - auch aus anderen Bereichen der Wirtschaftskriminalität - zeigt, dass illegales Verhalten nie vollständig zu verhindern ist und eine Überwachung von Anlagen niemals absolut umfassend sein kann. Aber Ziel muss es sein, den Überwachungsdruck durch die Behörden so zu erhöhen, dass ein dauerhaft hohes Entdeckungsrisiko gewährleistet werden kann und damit illegales Verhalten so weit wie möglich zurückgedrängt wird.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir haben inzwischen in Sachsen-Anhalt einen außerordentlich guten Standard erreicht. Mich erreichen Signale aus der Wirtschaft, dass in unserem Bundesland restriktiver und härter vorgegangen wird als in anderen Bundesländern.
Mich erreichen aus anderen Bundesländern Signale, dass man sich hinsichtlich der Vorgaben an SachsenAnhalt orientiert. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen für die Weiterentwicklung unserer Abfallpolitik, meine Damen und Herren.
Aus der Sicht der Landesregierung hat der parlamentarische Untersuchungsausschuss bestätigt, dass der Vollzug von Berg- und Abfallbehörden funktioniert. Er hat aber auch unsere Erkenntnis aus den gravierenden Einzelfällen illegaler Abfallentsorgung bestätigt, dass Optimierungsbedarf bestand. Dem hat die Landesregierung durch konsequentes Handeln in allen Bereichen, insbesondere zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Behörden, der konsequenten Kontrolle und Durchsetzung von Anordnungen, der Qualität und Quantität der Perso
nalausstattung sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene, Rechnung getragen. Das wird sie auch weiterhin tun. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Aeikens. Herr Minister, es gibt Fragewünsche an Sie. - Zunächst Herr Gallert. Bitte.
Das ist weniger ein Fragewunsch als mehr eine Zwischenintervention, vor allen Dingen zu den Dingen, die der Kollege Rosmeisl meinte, zum Ausdruck bringen zu müssen.
Ich kann in dem Zusammenhang nur sagen: Die Frage, ob es Einzelfälle sind oder ob es ein systematisches Problem ist, hat sich für uns vor der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses beantwortet. Die Debatte darüber war nämlich maßgeblich dadurch motiviert, dass Vertreter der Branche, von vernünftigen, sauber arbeitenden Unternehmen, uns signalisiert haben, dass die Zahl dieser vermeintlichen Einzelfälle inzwischen eine solche Dimension angenommen hat, dass es die wirtschaftliche Existenz der ordentlich arbeitenden Betriebe in Gefahr bringt, weil sie natürlich insgesamt den Markt radikal reduziert.
Insofern ist für uns die Debatte darüber, ob es Einzelfälle waren oder ob es ein systematisches Problem war, völlig überflüssig; denn die Branche selbst hat es als systematisches Problem eingeschätzt. Das war der Grund für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses.
Ich möchte dem Herrn Minister zwei Fragen stellen. Zur ersten Frage. Herr Minister Dr. Aeikens, Sie haben auf sehr viele Dinge hingewiesen, die nach der Bekanntgabe dieser Vorfälle in Fluss gekommen sind. Auch das habe ich vorhin in meiner Rede erwähnt. Sie haben aber zwei Dinge ausgeblendet: erstens die Umweltallianz, die in Sachsen-Anhalt im Wesentlichen sehr erfolgreich arbeitet, aber gerade in dem Bereich der Abfallentsorgung bisher sehr wenig aktiv geworden ist.
Das zweite Problem, das Sie meines Erachtens ausgeblendet haben und das im Umweltausschuss schon mehrfach eine Rolle gespielt hat, ist das Zertifizierungsverfahren. Es ist bekannt, dass zertifizierte Unternehmen in der Abfallentsorgungsbranche durchaus etwas besser gestellt werden, was die Kontrolltätigkeit und anderes mehr betrifft. Aber auf die Zertifizierung hat das Land Sachsen-Anhalt mit seinen Kontrollbehörden nach wie vor keinerlei Einfluss. Im Gegenteil: Auch Unternehmen,
die im Untersuchungsausschuss benannt wurden, haben zwischenzeitlich wieder eine erneute Zertifizierung erhalten.