- Ja, so eine geritzte. - Es fehlen außerdem einheitliche Ziele, Strategien und Anreize für die Nutzer bzw. Mieter zum wirtschaftlichen Umgang mit den Immobilien und erfolgsorientierte Führungs- und Steuerungssysteme.
Ich sage ganz selbstkritisch, bevor mich jemand anders darauf hinweist: Ich war selber Chef des Ministeriums der Finanzen, das dafür auch Verantwortung getragen hat. Es hat aber keinen Sinn, das weiter in der Form bestehen zu lassen; vielmehr muss man sich darüber Gedanken machen, was an welcher Stelle wodurch besser werden kann - auch weil man irgendwann öffentlich Rechenschaft darüber ablegen muss.
Das von Limsa verwaltete allgemeine Grundvermögen wird mit einem negativen jährlichen Ergebnis verwaltet, also mit ständigen Verlusten. Optimierungspotenzial ist auch aus dem Fakt zu erkennen, dass der durchschnittliche Preis für Anmietungen des Landes bei 7 €/m² liegt, während Limsa intern für ca. 4 €/m² vermietet. Kurz gesagt, die Voraussetzungen führen auf Dauer zu keinem effizienten Umgang mit dem Immobilienvermögen des Landes.
Lassen Sie mich kurz einiges zu einem Ländervergleich sagen. Die Notwendigkeit der Optimierung im Liegenschafts- und Hochbaubereich wird durch aktuelle Vergleiche unter Heranzierung verschiedener Kriterien bekräftigt. Für diejenigen, die es mir nicht glauben: Wir hatten das schon einmal in Sachsen-Anhalt und es war damals nicht die schlechteste Lösung.
Ein universelles Modell gibt es nicht. Es gibt nicht d i e Lösung, nach der sich alle anderen Länder ausrichten. 14 der 16 Länder organisieren sich öffentlich-rechtlich, davon drei teilweise auch in Aufgabenteilbereichen privat. In 13 Ländern gibt es die zentrale Zuständigkeit des Finanzressorts und in zwölf Bundesländern ist die Bau- und Liegenschaftsverwaltung in einer organisatorischen Einheit miteinander verbunden. Die Bewirtschaftung und der Betrieb der Immobilien sind in neun Ländern vereint, das Mieter-Vermieter-Modell ist in zehn Ländern eingeführt worden.
Den Lebenszyklus einer Immobilie betrachtend ist eine Vielzahl von einzelnen Optimierungsmaßnahmen notwendig. Ich fasse diese in vier Klassen zusammen:
Erstens. Die Optimierung der Immobilienbeschaffung durch die Betrachtung verschiedener Beschaffungsvarianten: staatlicher Eigenbau, Miete,
Kauf, Investorenmodell. Diejenigen, die lange genug im Finanzausschuss oder im Bauausschuss mitarbeiten, wissen, dass das die Themen sind, die uns bei jeder Immobilie umgetrieben haben.
Zweitens. Die Kostenreduzierung bei Planung und Bau sowie Vermeidung von Bauzeit- und Baukostenüberschreitungen, die - das sage ich deutlich - noch immer viel zu häufig auftreten. Ich werde in den nächsten Ausschusssitzungen wieder dastehen und mich ärgern, weil ich immer wieder Hinweise bekomme, dass dort, wo Private gebaut haben, die Zeit und auch der Preis eingehalten worden sind. Es gibt oft Argumente, die ich selbst kaum nachvollziehen kann. Im Einzelfall kann das passieren, aber es ist schwierig, das auf Dauer zu erklären.
Drittens. Die Verbesserung der Immobilienbewirtschaftung durch die Reduzierung von Bewirtschaftungskosten über Leistungsbündelungen und Outsourcing von Aufgaben.
Viertens. Die Optimierung des Verwertungsimmobilienbestandes durch den Abbau nicht verwaltungsnotwendiger Immobilien und die Reduzierung bzw. zukünftige Vermeidung - das ist das Ziel - externer Anmietung. Ich möchte, dass am Ende der Wahlperiode in allen modernisierten landeseigenen Immobilien Landesverwaltung und -behörden untergebracht sind.
Der Punkt Verwertung ist eigentlich klar. Es wurde zum Beispiel bei der Strukturveränderung der Finanzämter deutlich: Leer stehende Ämter helfen uns auf Dauer nicht. Wir haben es mittlerweile geschafft, für die meisten dieser Standorte eine Nachnutzung zu organisieren.
Ausgangspunkt aller Optimierungsmaßnahmen ist eine systematische Vorgehensweise und die Erfassung der Ausgangssituation bezüglich des Bestandes. Deshalb habe ich mein Haus gebeten, zeitnah eine Potenzialanalyse des Immobilienbestandes vorzulegen. Darauf aufbauend wird eine Immobilienstrategie erarbeitet und die Optimierung dieses Bestandes vorbereitet werden. Es ist wie im Kleinen, wie im Privaten, dass ich schauen muss, was ich habe und was ich in Zukunft wofür brauche.
Zur Durchführung dieser Optimierung ist es zwingend notwendig, eine zentrale Verantwortung und Zuständigkeit über den Bau und die Verwaltung der Immobilien einzuführen. Diese optimierte Organisation in der Rechtsform eines Landesbetriebes soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum 1. April 2012 mit dem BLSA, dem Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, geschaffen werden.
Darüber hinaus möchte ich als weitere notwendige Schritte zu einem funktionierenden Bau- und Liegenschaftsmanagement anführen, dass wir über
die IT ein besseres Informationssystem bekommen, also auch die Unterstützung bei der Einführung der Doppik.
Dann folgen Optimierungsmaßnahmen, also die Organisation nach Bau- und Immobiliengesichtspunkten, die Bewirtschaftung der einzelnen Immobilien und die vollständige Umsetzung von MieterVermieter-Modellen. Das wurde schon öfter angesprochen und vorgestellt, aber jetzt müssen wir es umsetzen. Das hat - das möchte ich offen sagen - auch etwas mit Widerständen in der eigenen Verwaltung und in der Regierung zu tun; auch das ist nachvollziehbar. Ich glaube allerdings, dass wir jetzt im Kabinett diesbezüglich an einem Strang ziehen.
Mit der Koalitionsvereinbarung der Fraktionen der CDU und der SPD vom April 2011 wollte ich jedenfalls die Chance nutzen, auch im Bereich des Bau- und Immobilienmanagements wesentliche Verbesserungen gerade hinsichtlich der Effizienz herbeizuführen, auch im Zusammenhang mit dem Haushalt. Denn mir war klar: Wenn ich diese Diskussion jetzt nicht führe, brauche ich damit in drei Jahren nicht anzukommen.
Deswegen findet sich in der Protokollnotiz zum Vertrag folgende Formulierung: Die Bewirtschaftung der Immobilien wird zu einem optimierten Immobilienmanagement weiterentwickelt. Wir wollen haushaltswirksam positive Beiträge organisieren, als Effizienzrendite oder indem wir bestimmte andere Mittel einsparen oder mehr durch gleich hohe Geldbeträge organisieren und sanieren. Es kann also unterschiedliche Wirkungen haben.
Nachfolgend kam es zwischen dem MLV und dem MF, der IB und den Gutachtern zur Bildung einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Staatssekretär Jörg Felgner, der das ziemlich weit und ziemlich gut vorangetrieben hat. Diese zwischenzeitlich institutionalisierte Lenkungsgruppe hat sieben Arbeitsgruppen gebildet und arbeitet seit Wochen sehr intensiv an der Umsetzung - und übrigens auch an der Vorbereitung, sonst könnte ich gar nicht mit einer Idee hier stehen. Diese Idee muss selbstverständlich auch Nachfragen in den Ausschüssen standhalten. Es ist nicht so, dass dort nur eine Überschrift steht.
Die Kabinettsvorlage und der heute vorliegende Gesetzentwurf sind aus meiner Sicht ein erster großer Schritt. Lassen Sie mich bitte an dieser Stelle einer Legende entgegenwirken - der betreffende Kollege ist jetzt nicht da, aber ich sage es trotzdem; denn ich habe das auch mehrmals gelesen -: Den Straßenbau in die Fusionsüberlegungen einzubeziehen war eine ausdrückliche Bitte vom Kollegen Webel, nicht von mir, auch wenn das immer anders geschrieben wird.
Die Arbeitsebene desselben Hauses hat dafür gesorgt, dass diese Idee wieder eingesammelt wurde. Es wäre schön, wenn das MLV dieser Legen
denbildung ebenfalls entgegenwirken würde. Das könnte zur allgemeinen Befriedung führen, bis in den Straßenbaubetrieb. Aber ich glaube, Insider wissen, wie es war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anhand des vorliegenden Gesetzentwurfs möchte ich ihnen nun mein Vorgehen erläutern.
Die dargestellten Optimierungen sollen in zwei Schritten vollzogen werden. Zur Realisierung der ersten Stufe habe ich den in Rede stehenden Gesetzentwurf vorgelegt, um nach § 26 LHO einen Landesbetrieb zu errichten. Das BLSA gehört dann zum Geschäftsbereich des MF - nicht weil ich meinte, ich hätte zu viel Zeit, sondern weil, unabhängig von dem Bullerjahn, die meisten Finanzministerien in den Ländern das auch so machen. Es gibt gute Gründe dafür, dort, wo das Eigentum ist, auch den Bau, sozusagen die Entwicklung dieses Eigentums, zu konzentrieren.
Das BLSA umfasst die Bereiche Liegenschaften, Sondervermögen, Grundstock und Hochbau sowie knapp 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es gab viel Ärger in den letzten Wochen, das weiß ich. Das ist bei allen Strukturveränderungen so. Manche Fragen hätte man vielleicht eher beantworten können, manches - das muss ich sagen - entsteht erst mit der Zeit. Ich werde demnächst mit dem Kollegen Felgner diese Betriebe noch einmal besuchen und hoffe, dass das, was auch immer die Leute umgetrieben hat, irgendwann nachlässt - das war auch bei den Finanzämtern so - und dass wir gemeinsam daran arbeiten, dass es besser werden kann.
Die Aufgabe des BLSA umfasst das staatliche Liegenschaftsmanagement - ich habe es erwähnt -, insbesondere die Unterbringung der Landeseinrichtungen, originär also der Ministerien, der Verwaltungen und der nachgeordneten Behörden, sowie die Steuerung und Betreuung der Hochbaumaßnahmen des Baumanagements, auch für den Bund. Das ist nicht zu unterschätzen und für uns im Moment auch sehr vernünftig.
Diesbezüglich steht in den nächsten Jahren viel an. Ich kann einige Projekte ansprechen. Wir sind gerade dabei, das Geisteswissenschaftliche Zentrum in Halle zu entwickeln, das Finanzamt und die Polizeidirektion in Magdeburg, die wir als Ganzes und nicht in Teilschritten entwickeln werden, auch das Landgericht zum Beispiel. Wir werden in den Beratungen zum Einzelplan 20 viel darüber zu diskutieren haben, in welcher Art und Weise wir in Zukunft noch ein bisschen effektiver bauen können.
Insgesamt steht pro Jahr ein Volumen von 130 Millionen € bis 150 Millionen € zur Verfügung. Das trägt nicht unwesentlich dazu bei, dass viele Aufträge gerade an kleine und mittlere Betriebe in
Sachsen-Anhalt ausgereicht werden, dass wir aber - auch das war immer vernünftig - auch mit großen Maßnahmen, mit großen Trägern vernünftige Projekte realisieren können.
Klar ist: Der Landesbetrieb erfüllt bei den landeseigenen Gebäuden sämtliche Aufgaben über den Zyklus. Der Landesbetrieb ist rechtlich unselbständig und Teil der unmittelbaren Landesverwaltung.
Noch einige Worte zu den Hochschulen und Universitäten. Dort gab es gleich wieder größte Befürchtungen. In einem Verfahrensschritt wird das Liegenschaftsportfolio der Universitäten und Hochschulen zum 1. Januar 2014 dem BLSA zugeführt. Mit der Wirtschafts- und Wissenschaftsministerin bzw. dem gesamten Kabinett, aber letztlich auch im Interesse aller Fraktionen gab es Gespräche, dass bis zu diesem Tag nach wie vor - das ist nach dem jetzigen Gesetz auch möglich - die Hochschulen einen Antrag auf eigene Bewirtschaftung stellen können.
Ich sage dazu ja, aber es gilt das, was wir vor Jahren schon angedeutet haben: Dann muss man vorher den eigenen Laden in Ordnung gebracht haben. Diesbezüglich sieht es bei den Fachhochschulen und Universitäten sehr unterschiedlich aus und das muss bei solchen Entscheidungen berücksichtigt werden. Nach diesem Termin wird das sicherlich nicht gänzlich ausgeschlossen sein, aber es wird in einem anderen Maße bewertet werden.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass dieser erste Schritt ein wesentlicher Beitrag zur Konsolidierung und zum besseren Management der Liegenschaften des Hochbaus darstellt. Ich denke - das habe ich ein wenig mitbekommen -, dass die vier Fraktionen diesen Schritt grundsätzlich unterstützen. Ich habe niemanden gehört, der sagt, es könne überhaupt nicht funktionieren. Insofern wünsche ich mir eine offene Diskussion. Wir werden auch für die Frage der Wirtschaftlichkeit, auch für die Frage der Strukturveränderung und auch für das, was sich der parlamentarischen Begleitung unterordnet, Lösungen finden.
Ich habe vorgeschlagen, in einem zweiten Schritt - ich weiß, dass das sehr kritisch gesehen wird - zum 1. Januar 2013 eine Anstalt öffentlichen Rechts einzurichten. Sie ist nach meiner Auffassung - wenn man eine eigene Meinung hat, kann man sie auch sagen - die bessere Organisationsform zum Erreichen der oben genannten Ziele, und zwar ganz klar wegen der Wirtschaftlichkeit. Sie ist nämlich dort vorteilhafter, wo es um die Erleichterung von betriebswirtschaftlichen Lösungen und marktnahem Handeln geht, und bietet eine größere Flexibilität bei Kooperationsmöglichkeiten.
Wegen des Umfangs und der Vielschichtigkeit dieser Anstaltsgründung haben wir das aber gestaffelt, damit man das eine erst einmal tun und über das andere in Ruhe reden kann. Parallel dazu werden wir mit dem Bund über die Organisation
des Bundesbaus zu reden haben; denn dieser hat mit der Anstaltslösung seine Schwierigkeiten. Wir haben in Berlin, auch Kollege Felgner, schon mehrfach Gespräche geführt.
Nun höre ich, dass sich mit einer Anstaltslösung auch hier alle vier Fraktionen schwer tun. Ich möchte auf eines hinweisen - das kann nun gut oder schlecht sein -: Die Investitionsbank hat eine solche Struktur. Ich weiß, dass es wie eine Hassliebe ist. Man ist froh, dass sie sich um den Sport kümmern.
Der Kollege Thiel sitzt bei bestimmten Gremiensitzungen dabei; wir sind uns alle darin einig, dass die Investitionsbank einen guten Job macht. Aber kaum ist man fünf Meter um die Ecke, hört man die Frage: Ob die sich nicht verselbständigen? Ob die uns überhaupt noch fragen? Ob die uns eigentlich noch brauchen?
Da ich Verwaltungsratschef bin und seit fast 15 Jahren mit der IB bzw. dem Vorgänger zu tun habe, ist das für mich nichts Neues. Es ist auch richtig, dass sich das Parlament da schwer tut. Auf der einen Seite möchte man nicht alles selbst machen und sagt: Wir müssen auch Strukturen haben, die im Markt mithalten können. Auf der anderen Seite steht permanent die - ich möchte es nicht als Angst bezeichnen - Frage, ob sich das dann völlig unserem Einfluss entzieht.
(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Freilich! Wo sind wir denn bei der Anstalt öffentlichen Rechts Talsperrenbetrieb noch drin?)
- Ja, ist ja gut, ich habe es doch schon gesagt. Das ist doch nicht nur bei der LINKEN so. Sogar in meiner eigenen Fraktion hat diese Idee die Leute mehr umgetrieben als die erste Stufe. Ich kann auch sagen: Der Koalitionspartner ist da nicht anders. Bei den GRÜNEN habe ich das auch schon gehört; wir haben uns am Rande einer Ausschusssitzung unterhalten. Ich habe das auch ernst genommen. Tun wir uns doch bitte einen Gefallen - -
Mir geht es nämlich - darin bin ich wirklich kompromissbereit - nicht mit aller Macht um die Anstalt. Mir geht es darum, dass wir eine Struktur finden, die vernünftig arbeiten kann. Ich werde - das werden Sie bei mir immer erleben - mit Verve für meine Argumente werben. Aber wenn wir den ersten Schritt ausbauen und uns Zeit nehmen für den zweiten und Sie alle eine andere Haltung haben, finden wir auch eine Lösung.
Insofern wünsche ich mir, dass wir in den Ausschüssen zumindest bei dem ersten Schritt beieinander sind, dass wir gut ins Arbeiten kommen, fachlich schauen, was noch gegenüber dem eigenen Entwurf zu verbessern ist, und uns nicht an
der zweiten Stufe festbeißen und die Umsetzung der ersten erst gar nicht möglich machen. - Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Schönen Dank, Herr Minister. Herr Minister, es gibt zwei Wortmeldungen. Ich vermute, es sind Fragen. Zuerst hat sich Frau Dr. Klein, dann hat sich Herr Gallert gemeldet. Frau Dr. Klein, bitte.