Protokoll der Sitzung vom 12.11.2015

Gern.

Herr Kollege Harms, vor dem Hintergrund, dass man sich pathetische Sätze zuvor genau überlegen sollte, komme ich auf Ihre Bemerkung zurück, heute sei der 100. Sitzungstag in einem freien Land. Meines Wissens ist der heutige Tag der 100. Sitzungstag in dieser Legislaturperiode. Ihre Formulierung würde nahelegen, dass wir erst mit Eintritt in diese Legislaturperiode in einem freien Land tagen. Ich gehe einmal davon aus, dass das nicht gewollte Absicht war.

Herr Gallert, ich danke Ihnen für diesen Hinweis und bitte das Hohe Haus an dieser Stelle um Entschuldigung.

In diesem freien Land darf als nächste Frau Professor Dr. Dalbert für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Wort ergreifen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für unseren wissenschaft

lichen Nachwuchs im Land. Damit ist noch nicht alles gut. Das ist klar. Dabei kann ich mich Herrn Lange nur anschließen. Trotzdem freuen wir uns, dass wir an dieser Stelle mit unseren Debatten Gehör gefunden haben. Es ist selten genug, dass das in diesem Land passiert.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Herr Borg- wardt, CDU: So selten auch nicht!)

Es gibt eine Reihe von Aspekten, die in der Tat gut sind. Deshalb bitte auch ich das Hohe Haus, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Dies betrifft zum Beispiel die Verlängerung der Betreuungszeit. So ist eine Zeit von drei Jahren plus einem Jahr möglich. Das entspricht mehr der Lebenswirklichkeit von Promovenden. Promovenden, die schnell sind, schaffen das in drei Jahren. Wenn etwas dazwischen kommt, braucht man eben eine Verlängerung. Das passt sich also besser an die Wirklichkeit an.

Auch die Anhebung zumindest auf den DFG-Mindestfördersatz ist eine gute Sache.

Ich begrüße natürlich ganz besonders die kooperativen Promotionen, zumal ich selbst derartige Promotionen durchgeführt habe mit sehr großem Erfolg für diejenigen, die promoviert und sich damit ganz neue Möglichkeiten erschlossen haben. Es geht um Promovenden, die von der Fachhochschule kommen und an der Universität in Kooperation mit der Fachhochschule promovieren. Das ist eine gute Sache.

Natürlich ist nicht alles gut. Aber auch wir freuen uns, dass der Zuschlag für Behinderte ins Gesetz aufgenommen wurde, wenngleich man zunächst darauf gespannt sein muss, was an Finanzvorschlägen kommt. Es ist aber richtig, es zunächst so zu regeln. Insofern ist das ein erster wichtiger Schritt.

Die Verlängerung um ein Jahr bei besonderen Gründen, die die Stipendiaten nicht zu vertreten haben, ist natürlich eine Mogelpackung. Hierzu werden genannt ein Beschäftigungsverbot wegen Mutterschutz, Erziehung usw. Es bleibt aber bei drei plus eins. An der Lebenspraxis ändert sich also nichts. Es ist gut, dass es im Gesetz steht, weil das eine Wertschätzung auch solcher Verlängerungsgründe ist, aber in der Lebenspraxis wird das nichts verändern.

Ausgesprochen bedauerlich finden wir, dass die Internationalisierung im Graduiertenförderungsgesetz gestrichen worden ist. In der alten Fassung waren die Verpflichtungen des Landes aus Programmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern explizit enthalten. Ich halte das gerade in der heutigen Zeit, in der wir viel über Fluchtursachen debattieren, für einen völlig falschen Weg, der dabei beschritten wurde. Das finde ich ausgesprochen bedauerlich.

Sie wissen, dass ich der Erweiterung der wissenschaftlichen Nebentätigkeiten, der von der LINKEN so begrüßte liberalen Regelung, eher skeptisch gegenüberstehe. Ein Stipendium ist so gedacht, dass man damit in Vollzeit promovieren kann und dass man davon auch einigermaßen leben kann. Wenn man dann noch 20 Stunden pro Woche nebenher arbeitet, entspricht das nicht der Intention eines Stipendiums. Insofern sehe ich das eher kritisch.

In der Summe ist das aber ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Deswegen bitte ich darum, dass alle dem Gesetzesvorschlag zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Professor Dalbert. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Frau Dr. Pähle. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was soll man in einer Dreiminutendebatte sagen, wenn eigentlich alle mit dem Gesetzentwurf zufrieden sind und diesem einstimmig im Ausschuss zugestimmt worden ist? - Vielleicht hilft dabei ein Rückgriff auf Montesquieu, der einmal gesagt hat: Der Erfolg hängt oft davon ab, dass man weiß, wie viel Zeit für ihn notwendig ist.

Dass für diesen Erfolg, den wir heute hier relativ einmütig feiern, so viel Zeit notwendig war, hat am Anfang der Debatte im Jahr 2013 wahrscheinlich niemand gedacht. Im Jahr 2013 haben wir noch darum gestritten, ob in dem Haushaltsansatz für das Jahr 2014 die Landesgraduiertenförderung von 1,5 Millionen € nicht abgesenkt werden sollte auf 700 000 €. Zumindest war das der Vorschlag des Wissenschaftsministeriums.

In der darauffolgenden Haushaltsdebatte um den Doppelhaushalt 2015/2016 haben wir ebenfalls darum gestritten, die Landesgraduiertenförderung nicht gänzlich unter den Tisch fallen zu lassen. Auch wenn man gelegentlich sagt, dass Eigenlob stinkt, aber es ist das Verdienst der Koalitionsfraktionen, dass der Ansatz sogar auf 1,7 Millionen € erhöht wurde.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Damit verbunden war aber auch die Notwendigkeit einer Gesetzesnovelle. Die hier angesprochenen Mali des alten Graduiertenförderungsgesetzes wurden immer offenkundiger. Bei der Förderhöhe und bei der Förderdauer musste etwas passieren. Ich freue mich, dass das MWW einen Gestzentwurf vorgelegt hat, der viele Debatten, die wir hier und im Ausschuss geführt haben, aufgegriffen hat,

sodass eine einstimmige Beschlussfassung im Ausschuss möglich war.

Trotz aller Kritik, die heute von LINKEN und GRÜNEN gekommen ist, finde ich - - Natürlich sind nächste Schritte anzusetzen. Was passiert mit der prekären Beschäftigung? Trotz alledem lassen Sie uns das, was wir geschafft haben, nicht kleinreden, auch wenn die Graduiertenförderung sicherlich nur ein Seitenthema ist.

Die Bürgerinnen und Bürger sind immer erschüttert, wenn man sich nicht um die Sache streitet, sondern wenn es nur darum geht, wer Recht hat. In diesem Fall ist es aber wirklich gelungen, um die Sache zu streiten. Auch die CDU ist über den Schatten gesprungen

(Zuruf von der CDU: Ein kleiner Schatten!)

und hat einen Änderungsantrag der LINKEN mitgetragen, weil er inhaltlich richtig war

(Herr Gallert, DIE LINKE: Das muss ja dolle wehgetan haben!)

und weil er den Gesetzentwurf verbessert hat.

Ich bin sehr glücklich darüber. Wir haben hier wirklich etwas hinbekommen.

Zum Abschluss ein Zitat von Max Weber - ich habe es, glaube ich, schon einmal verwendet -, weil sich an diesem Gesetz gezeigt hat:

„Die Politik bedeutet ein starkes, langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich.“

Das haben wir hinbekommen. - Allen Beteiligten dafür meinen herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. - Es gab keine Fragen. Damit ist die Debatte beendet. Ich höre und sehe niemanden, der eine getrennte Abstimmung der selbständigen Bestimmungen verlangt. Ich rufe die selbständigen Bestimmungen auf. Wer stimmt ihnen zu? - Das gesamte Haus. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit wurden die selbständigen Bestimmungen beschlossen.

Ich rufe die Gesetzesüberschrift auf. Sie lautet wie folgt: Viertes Gesetz zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes. Wer stimmt dem zu? - Das ganze Haus. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit wurde die Gesetzesüberschrift beschlossen.

Ich rufe jetzt die Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit auf. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Das ganze Haus. Stimmt jemand dagegen? - Nein. Enthaltungen? - Auch nicht. Damit ist das

Gesetz einstimmig beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 abgearbeitet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes zum Siebzehnten

Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Ausführung des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/4298

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 6/4529

b) Entwurf eines Gesetzes zum Achtzehnten

Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/4450

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 6/4530

Die erste Beratung zu a) fand in der 95. Sitzung des Landtages am 17. September 2015 statt. Die erste Beratung zu b) fand in der 97. Sitzung des Landtages am 14. Oktober 2015 statt. Berichterstatter zu beiden Gesetzentwürfen und zu den entsprechenden Beschlussempfehlungen ist der Abgeordnete Geisthardt. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Geisthardt, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien: