Katja Pähle
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schön, dass ich bei einem solchen Thema sagen kann, dass sich im Ziel alle einig sind. Durch die Öffnung, die die TdL-Mitgliederversammlung im Oktober geschaffen hat, ist jetzt eine Höhergruppierung möglich. Ja, ich glaube, alle sind sich einig, dass wir das wollen, um diese Stellen bei der
hohen Belastung, die auf diesen Stellen ruht, immer noch attraktiv zu halten.
Jetzt gibt es nur eine unterschiedliche Auffassung, welcher der richtige Weg ist. Es passiert nicht oft, aber in diesem Moment gebe ich Herrn Minister Möllring in allen Punkten Recht.
Die Prüfung, die wir in unserem Alternativantrag anvisiert haben, zielt nicht darauf ab, das Verfahren zu verlängern, sondern darauf, einen Weg zu beschreiten, der uns in die Lage versetzt, in einer Haushaltsgrundlage zu enden. Das heißt, wir müssen die Summe abklären, wir müssen mit der Rektorenkonferenz darüber reden, ob ihr Angebot, 90 % Erstattung durch das Land, 10 % in Eigenregie tatsächlich ein machbarer Weg ist oder ob damit andere Ressourcen so in Mitleidenschaft gezogen werden, dass vielleicht sogar 100 % nötig sind.
Bei der Anpassung der W-Besoldung haben wir die Hochschulen nämlich gänzlich allein gelassen. Das darf man in diesem Zusammenhang nicht vergessen.
Deshalb setze ich darauf, dass die Arbeit im Ministerium nicht eingestellt, sondern dass die Prüfung schon jetzt begonnen wird, und dass wir in der neuen Legislaturperiode sehr zügig ein Prüfungsergebnis haben, das dann in einem neuen Landeshaushalt, in einem Nachtragshaushalt umgesetzt werden kann, und dass wir den Eckwert des Einzelplans 06 in dem geforderten Maß erhöhen können, um die Anpassung der Eingruppierung in diesem Bereich sicherzustellen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es einmal positiv wenden: Als wir im Dezember über den Gesetzentwurf diskutiert haben, waren die Sorge und auch die Verärgerung bei
allen Fachpolitikern sehr groß. Aber wir haben es geschafft. Wir haben es geschafft, diesen Gesetzentwurf vernünftig in den Ausschüssen zu beraten.
Ein herzlicher Dank - viele Dankensworte sind bereits gesprochen worden - an dieser Stelle ausdrücklich an die mitberatenden Ausschüsse, vor allem an den Sozialausschuss, der mit dem großen Bereich der Gesundheitsberufe das dickste Brett zu bohren hatte. Vielen Dank.
Auch einen Dank an den GBD, der für diesen sehr umfangreichen Gesetzentwurf in seiner Begutachtung und mit seiner Hilfestellung unerlässlich war.
Der Gesetzentwurf, der in der zweiten Beratung vor uns liegt, schafft einen wichtigen Anspruch, nämlich den Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen, die im Ausland erworben wurden, nämlich die Prüfung dessen, was vorgelegt wird, und zwar unabhängig vom Herkunftsland des Antragstellenden, unabhängig von dem Aufenthaltsstatus, den der- oder diejenige hat, und unabhängig von dem Land, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde.
Das heißt, wir haben an dieser Stelle eine neue, gegenüber dem alten Gesetz verbesserte Grundlage geschaffen, die gerade für diejenigen, die zu uns kommen, um hier eine neue Heimat zu finden, unerlässlich ist. Denn - das habe ich anderen Stellen bereits gesagt - der wichtigste Baustein zur Integration ist Spracherwerb. Das Nachholen von Qualifikationen und die Integration in den Arbeitsmarkt sowie die Anerkennung von Berufsabschlüssen sind ebenfalls wichtige Bausteine.
Die anderen Elemente sind bereits ausgeführt worden. Es geht um die Einführung eines europäischen Berufsausweises, um die Einführung eines Vorwarnsystems unter den Ländern, und - darauf möchte ich am Schluss eingehen - zum ersten Mal haben wir auch eine Grundlage dafür, dass bereits aus dem Ausland die Anerkennung des Berufsabschlusses geprüft werden kann. Das gilt zwar nur für die Länder, die innerhalb der EU entsprechende Verträge zum Datenverkehr und zum Austausch geschlossen haben, aber es ist schon eine wesentliche Erleichterung, wenn man sich aus bestimmten Ländern nicht erst mit allen Dokumenten auf den Weg nach Deutschland machen muss, um hier prüfen zu lassen und den Antrag zu stellen, ob der Berufsabschluss auch anerkannt wird. Dies kann man bereits von zu Hause aus tun, um zu wissen, welche Dinge vielleicht noch nachgereicht werden müssen oder welche Dinge noch bevorstehen.
Deshalb noch einmal herzlichen Dank für die zügige Beratung. Ich bitte um die Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf im Hohen Haus.
Auch ein herzlicher Dank an den Ausschussvorsitzenden, der nicht nur an dieser Stelle dem Votum des Ausschusses gefolgt ist und das Gesetz noch beraten hat. Denn am Anfang war auch Herr Tögel sehr skeptisch, ob wir das noch schaffen und ob das Parlament es noch hinbekommt. Deshalb noch einmal ganz persönlich an dich, lieber Tilman, danke, dass du das Gesetz quasi noch als letzte Amtshandlung mit uns durchgesteuert hast. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit der Begutachtung unseres Wissenschaftssystems durch den Wissenschaftsrat wissen wir, dass die Hochschul- und Wissenschaftslandschaft in unserem Bundesland gut aufgestellt ist. Mit zwei Universitäten, vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften an insgesamt acht Standorten, einer Hochschule für Kunst und Design und deren Ergänzung durch fünf Institute der Leibniz-Gemeinschaft, vier Max-Planck-Instituten, vier Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft und dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung sowie dem Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen sind wir mit der vorhandenen Forschungsexpertise in unserem Land sehr gut aufgestellt.
Die Beantwortung der Großen Anfrage zum Thema „Forschungsstrategie des Landes SachsenAnhalt“ zeigt dies anhand von vielfältigen und aufschlussreichen Übersichten und Datensammlun
gen. Für die Erarbeitung sage ich an dieser Stelle allen Beteiligten Dank.
Hinsichtlich der statistischen Aussagen bietet die Antwort der Landesregierung einiges. So hat der Landtag einen aktuellen Überblick über das Personal an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen in unserem Land erhalten. Hier tun sich erschreckende Einsichten in die Realität von Forschungseinrichtungen auf.
In der Antwort auf die Frage 14 zeigt sich, dass lediglich die Standorte des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung, die hier ansässigen Institute der Fraunhofer-Gesellschaft und das IWH einen Anteil von unbefristetem wissenschaftlichen Personal von mehr als 25 % haben. Das UFZ liegt mit 53,3 % an der Spitze. Dem steht in anderen Einrichtungen ein Anteil von befristetem wissenschaftlichen Personal von 73 % und mehr gegenüber. Das ist, ehrlich gesagt, unglaublich.
Das reicht bis zu einem Anteil von 92,3 % an den Max-Planck-Instituten.
Auch wenn die außeruniversitären Forschungseinrichtungen darauf ausgerichtet sind, den wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden, fällt es mir schwer, bei einem Verhältnis von neun befristeten zu einer unbefristeten Stelle von einer ausgewogenen Struktur zu sprechen. Hierzu ist festzustellen, dass es an der Zeit ist für einen Pakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs, der vonseiten des Bundes im Gespräch ist, damit wissenschaftliche Karrieren nicht zum Paradebeispiel für unsichere Lebensperspektiven werden.
Wir können auch nachlesen, wie sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in unserem Bundesland in den letzten zehn Jahren entwickelt haben. Diese wie auch andere Auflistungen zeigen, dass Sachsen-Anhalt sehr froh darüber sein kann, dass unsere Hochschulen ihren Forschungsauftrag aus sich heraus ernst nehmen. Wären sie auf das Handeln des Ministeriums angewiesen, stünden wir wahrscheinlich nicht so gut da.
So zeigen die Fragen nach der Förderung für den Bereich von Forschung und Entwicklung durch die öffentliche Hand, dass wir in der Entwicklung hinter den anderen ostdeutschen Ländern zurückstehen. Während in Deutschland im Jahr 2013 insgesamt 2,84 % des Bruttoinlandsprodukts für die Förderung in diesem Bereich aufgewendet worden sind und unsere direkten Nachbarländer Thüringen und Sachsen, mit denen wir im mitteldeutschen
Wissenschaftsraum an vielen Stellen kooperieren, aber auch konkurrieren, mit einem Anteil von 2,74 % - Sachsen - und von 2,2 % - Thüringen - aufwarten, leistet sich Sachsen-Anhalt einen Anteil von 1,43 %.
Sieht man sich die Entwicklung in den Jahren seit 2000 an, so verstärkt sich der Eindruck, dass wir in diesem Bereich den Anschluss deutlich verpasst haben.
Während Sachsen von 2,42 % im Jahr 2000 - damals lag es sogar leicht über dem Bundesschnitt von 2,4 % - eine Steigerung um 0,33 % erreichen konnte und Thüringen seinen BIP-Anteil von vormals 1,73 % sogar um 0,47 % steigerte, sehen wir in Sachsen-Anhalt eine Steigerung von 0,03 %. Das ist viel zu wenig, um den Abstand aufzuholen und Forschung ausreichend zu finanzieren.
Zum einen ist der Anteil am BIP, den unsere Hochschulen für Forschung und Entwicklung ausgeben, eingebrochen, und zwar schon im Jahr 2006. Das ist eine Erklärung. Mittlerweile konnte dieser Anteil wieder auf 0,51 % angehoben werden. Das ist, ehrlich gesagt, der Drittmittelstärke unserer Hochschulen zu verdanken. Zum anderen haben auch die staatlichen Ausgaben im Verlauf der letzten Jahre Veränderungen erfahren. Sie liegen heute ebenfalls über dem Stand des Jahres 2000.
Was also lässt uns dann so schlecht dastehen? - Es ist die bemerkenswerte Entwicklung im Bereich der Wirtschaft. Festzuhalten ist, dass lediglich ein Anteil von 0,44 % dessen, was im Bereich der Forschung und Entwicklung im Jahr 2000 geleistet wurde, durch die Wirtschaft erbracht wurde. Mittlerweile sind es nur noch 0,42 %. Das heißt, der ohnehin sehr geringe Anteil der Wirtschaft für den Bereich der Forschung und Entwicklung ist noch weiter zurückgegangen.
Dies spiegelt in Zahlen wider, was wir schon lange über die Wirtschaftsstrukturen in unserem Bundesland wissen: Die Struktur von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Sachsen-Anhalt sorgt dafür, dass Forschungs- und Entwicklungsleistungen in der Wirtschaft nur gering ausgeprägt sind, und wenn es sie gibt, werden sie an anderen Standorten erbracht.
Dies beklagen wir schon lange und fordern Instrumente, um unsere gut ausgebaute Struktur von Wissenschaftseinrichtungen mit den hiesigen Wirtschaftsunternehmen zusammenzubringen. Insbesondere in diesem Feld besser zu werden war ein Versprechen, mit dem die Neuordnung der Ressorts in dieser Legislaturperiode begründet wurde. Wissenstransfer ist für unser Bundesland absolut unverzichtbar. Bedauernswert ist es nur, dass da
mit außer dem Instrument der Transfergutscheine so wenig verbunden wird.
Meine Damen und Herren! Das Instrument der Transfergutscheine will ich gar nicht infrage stellen. Allerdings wird mir von den Hochschulen auch berichtet, dass dort sehr unterschiedlich mit diesem Instrument umgegangen wird. Entweder ist es ein Instrument, um neue Fragestellungen von Unternehmen mit dem Know-how der Studierenden zu beantworten - einige Hochschulen stellen deshalb die Transfergutscheine als eine Art Belohnung für besondere Forschungsleistungen in Aussicht -, oder es dient dazu, Unternehmen an die Hochschule zu holen, sie für die Hochschulen zu interessieren und eigentlich stetig wiederkehrende Aufgaben in Unternehmen durch Studierende bearbeiten zu lassen. Ob dadurch ein Wissenstransfer stattfindet, vermag ich nicht zu beurteilen.
Vielmehr steht die Frage im Raum: Welche Ansätze gibt es noch, um Wirtschaft und Wissenschaft einander anzunähern, damit beide davon profitieren können?
Sehen wir uns die Antwort auf die Frage 16 an. Die Frage lautet: Welche vom Land geförderten Kooperationen zwischen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft bestehen in Sachsen-Anhalt und wie sieht die Förderung aus? - In der Antwort wird auf die Forschungsschwerpunkte der Universitäten und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen hingewiesen. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften spielen hierbei für die Landesregierung anscheinend keine Rolle, obwohl mit der Verfolgung von Third Mission anwendungsorientierte Forschung dort eine immer größere Rolle spielt.
Auch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wird in der Antwort nicht aufgeführt. Gibt es sie etwa nicht? - Ich bin der Meinung: Doch, es gibt sie, aber jenseits des Blickfeldes. Dass dieses Blickfeld recht eingeengt ist, zeigt sich auch bei der Einschätzung der möglichen Barrieren, die Kooperationen in diesem Bereich behindern. Die Antwort der Landesregierung: Barrieren bestehen höchstens beim Umfang der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Mit anderen Worten: Wenn SachsenAnhalt mehr Mittel zur Verfügung hätte, dann würden wir die bisherigen Programme besser ausstatten. Dagegen ist nichts zu sagen. Aber innovative Ideen, um die Wirtschaft besser einzubeziehen, haben wir nicht. Hierin liegt das Problem, meine Damen und Herren.
Es zeigt sich an verschiedenen Stellen, dass von Innovation im Sinne der Anwendung neuer Verfahren und der Einführung neuer Techniken, um einen Bereich zu verbessern und auf den neusten Stand zu bringen, aufseiten des Ministeriums nicht gesprochen werden kann.
Bei den Fragen zu den Instrumenten, Einrichtungen und Programmen der Landesregierung verweist das Ministerium auf die nunmehr ausgelaufene Rahmenvereinbarung für Forschung und Innovation als zentrales Instrument der Forschungsförderung. Aber dieses Programm ist mittlerweile eingestellt worden. Und bevor der Vorwurf aus den Reihen der Opposition kommt, sage ich: ja, auch mit den Stimmen der SPD.
Die im Rahmen der EU-Förderperiode in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 132 Millionen € bis 2020 für den Bereich der FuE-Vorhaben und in Höhe von 14 Millionen € für den Bereich des Wissens- und Technologietransfers sollten diese Lücke jedoch auffangen können. Wie diese Mittel strategisch eingesetzt werden sollen, ist der Antwort jedoch nicht zu entnehmen.
So wird die Frage 5 nach den Forschungsfeldern mit besonderen Zukunftschancen für SachsenAnhalt damit beantwortet, welche Forschungsfelder man bisher gefördert hat. Das ist zwar im Sinne des Ansatzes „Stärken weiter stärken“ recht plausibel, aber ein „Das haben wir schon immer so gemacht“ wird unsere FuE-Leistungen nicht weiter steigern können, erst recht nicht im Bereich der anwendungsorientierten Forschung für Unternehmen in unserem Land. Aus der Sicht meiner Fraktion fehlen an dieser Stelle Ideen und neue Ansätze, um Sachsen-Anhalt zukunftsfähig zu machen.
Noch ein anderer blinder Fleck tut sich bei der Bewertung von Technologietrends auf. Das Ministerium stellt - mit meinen Worten zusammengefasst - klar, dass diese Aufgabe den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in unserem Land obliegt. Diese werden das Land schon darauf aufmerksam machen, welche Entwicklungen in der Welt im Gange sind.
Zwar wird vom Ministerium auf die vorgelegte Regionale Innovationsstrategie Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 hingewiesen, aber auch hier - so ist zumindest mein Eindruck - sollten die Arbeitsgruppen richten und geradebiegen, was sonst nicht geleistet werden kann.
So wird auch die Frage 35 „Welche Schwerpunkte will die Landesregierung zukünftig in der Forschungsförderung setzen?“ mit bekannten Fakten beantwortet: dem Auslaufen der Rahmenvereinbarung und dem Verweis auf die EU-Mittel.
Ähnlich sieht das Dilemma beim Thema Internationalisierung aus. Zur Frage 20 wird nur dargestellt, dass es natürlich ein wichtiger Bereich ist. Die Frage, warum er wichtig ist, wird lediglich damit beantwortet, dass die Aufrechterhaltung von internationalen Kooperationen den Zugang zu Erasmus-Programmen möglich macht. Eine Aussage dazu, dass die internationale Vernetzung der
Einrichtungen auch für das Land wichtig ist und dass sie durch die Landesregierung unterstützt wird, bleibt auf einem allgemeinen Niveau.
Wie werden denn die Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei unterstützt? Gibt es einen strategischen Ansatz, weitere Kooperationen zu fördern? Oder ist die Landesregierung der Meinung, dass die vorhandenen ausreichend sind? - Hierzu hätte ich mir mehr Aussagefreudigkeit durch das Ministerium gewünscht. Aber vielleicht ist das auch zu viel verlangt.
Meine Damen und Herren! So ließen sich noch weitere Beispiele für Antworten finden, in denen das Ministerium hinter dem zurückbleibt, was man eigentlich erwarten könnte, entweder weil man sich die Mühe nicht machen wollte oder weil man wirklich nicht weiß, wo man steht.
Ich nenne Ihnen folgende Beispiele. Zur Frage 63 - Patentanmeldungen - wird für den Bereich der Unternehmen geantwortet, dass man hierzu keine Aussage treffen könne, weil man keine differenzierten Daten zur Verfügung habe. Gleichzeitig weist die Regionale Innovationsstrategie einen Indikator zum Messen des Wirkens auf: die Patentintensität von Unternehmen, also die Zahl der Patentanmeldungen aus der Wirtschaft je 100 000 Einwohner, die durch das Statistische Landesamt zu erheben ist. Also bleibt die Frage offen: Verfügen wir über Daten oder nicht?
Zu der Frage 67 nach Existenzgründungen aus dem universitären Forschungsbereich in den letzten zehn Jahren kann das Ministerium zwar berichten, wie viele Gründungen es gab, aber nicht, wie die Überlebensrate der Neugründungen aussieht. Die aufgeführten Daten einer Studie des IfM Bonn sind zwar sehr interessant, ob sie jedoch auf unser Bundesland zu übertragen sind, bleibt offen.
Dabei wäre doch das Wissen um Fakten und Faktoren, mit denen es gelingt, Unternehmen am Markt zu halten, oder um die Gründe, aus denen sie scheitern, in einem Bundesland, das so wenig Gründungskultur hat, von besonderer Bedeutung. In Sachsen-Anhalt scheint die Verbindung zwischen dem Wissenschafts- und dem Wirtschaftsbereich irgendwie nicht so ganz zu funktionieren.
Das mache ich. - Lassen Sie mich am Ende kurz zusammenfassen: Vielen Dank für die umfang
reiche Datensammlung, aber die Erkenntnisse daraus lassen zu wünschen übrig. Von einer strategiefähigen Ausrichtung kann leider nicht die Rede sein. Die beiden Teilbereiche des Ministeriums greifen auch nach fünf Jahren nicht ineinander. Gerade für den Bereich von Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft ergeben sich keine nennenswerten Vorteile aus der neuen Struktur. - Herzlichen Dank.
Wenn Herr Borgwardt schon zu mir sagt, jetzt soll ich Gas geben... Also, versuchen wir es. Niemand hier im Hohen Haus möchte unseren Hochschulen oder unseren außeruniversitären Einrichtungen ihre Erfolge absprechen. Sie sind gut aufgestellt. Sie forschen exzellent, sie sind international sichtbar. Natürlich ist das ein Grund für die Martin-LutherUniversität, mit breiter Brust in der Wissenschaftslandschaft voranzuschreiten und zu sagen: Jawohl, wir haben das geschafft!
Aber - ich klaue das Zitat; ich gebe es offen zu -: All das hätten sie auch so geschafft. Denn die Exzellenz liegt an den Hochschulen und in den Forschungseinrichtungen. Als Land bieten wir zu wenig - zu wenig! -, um klarzumachen, welche Erwartungen und Unterstützungsleistungen wir dazu beitragen wollen.
Ich möchte nur einen Aspekt am Ende herausgreifen. Die Europäische Union hat die Forschungsförderung umgestellt. Der Name „Horizon 2020“ oder „Horizont 2020“ - wie immer man es auch nennt - bedeutet: Wir haben jetzt ein Wettbewerbsverfahren für die Länder der EU, ausgerichtet darauf, internationale Kooperationen zu schließen und
sich im Wettbewerbsverfahren um diese Mittel zu bewerben.
Was tut die Landesregierung, um in diesem Bereich tätig zu sein? - Wir informieren. Wir machen Veranstaltungen. Wir machen Flyer. Wir informieren. Wir informieren auch die Unternehmen. Aber mit Unterstützungsleistungen, wie es in anderen Ländern möglich ist, sieht es schlecht aus. Das Netzwerk an den Hochschulen: 3,5 Vollzeitäquivalente, so kann man der Antwort entnehmen, zum Teil halbe Stellen, übrigens alle befristet.
Zu welchem Ergebnis führt das? - Die Mitarbeiterinnen - es sind hauptsächlich Frauen, die in diesem Bereich tätig sind - arbeiten sich innerhalb von drei, vier Jahren ein, haben gute Kontakte, auch nach Brüssel, und dann
sind sie weg, ganz einfach, weil es zu unsicher ist. Sie haben hier keine Perspektive.
Sie wechseln an Forschungseinrichtungen. Diese kann man nur beglückwünschen; denn die Personen, die diese Netzwerke verlassen, bringen natürlich ihr Netzwerk mit und sagen: Jawohl, jetzt kann ich dich unterstützen, damit du hier erfolgreich bist.
Aber unsere Landesleistung, unser Landesnetzwerk beginnt wieder von vorn, von Null. Jetzt, an dieser Stelle, entscheidet sich, wie sich die Forschungslandschaft in Sachsen-Anhalt zukünftig entwickeln wird.
Wir stellen Weichen für das zukünftige Forschungsland. Vor dem Hintergrund geringer werdender Bundeszuweisungen und geringer werdender Mittel aus den strukturellen EU-Töpfen ist es wichtig, eine Strategie anzulegen, wie wir solche Netzwerke für unsere Einrichtungen langfristig sichern wollen. Wie wollen wir den Informationsfluss - und zwar direkt - sicherstellen? Wie wollen wir uns in diesem Bereich wettbewerbsfähig machen? - Dazu fehlen mir Aussagen.
Wenn man sich anschaut, wie wir an den bisherigen Forschungsprogrammen partizipiert haben, stellt man fest: Natürlich sind wir nicht schlecht. Aber wir sind bei Weitem noch nicht da, wo wir sein könnten aufgrund der Forschungslandschaft, die wir hier haben - bei Weitem nicht! Ich denke, das liegt auch daran, dass wir als Land zu wenig Unterstützung geben, zu wenig Infrastruktur bieten.
Was brauchen wir? - Meine Fraktion, meine Partei ist der Meinung, wir brauchen eine Neuauflage eines Forschungsprogramms für das Land. Wir
brauchen es, damit Forschung wieder angeschoben wird. Man muss überlegen, wie man Veränderungen schafft, also nicht immer dieselben Projekte fördert, aber Anschubfinanzierung macht. Das brauchen wir.
Wir brauchen außerdem Pakte für wissenschaftlichen Nachwuchs, damit junge Wissenschaftler das Land nicht verlassen, sondern hier bleiben können und hier eine Perspektive finden. Nur so können wir sicherstellen, dass wir auch in den nächsten zehn Jahren Erfolge zu berichten haben und stolz auf unsere Hochschulen und unsere außeruniversitären Forschungseinrichtungen sein können. Mit einem „Weiter so!“ wie bisher wird uns das nicht gelingen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was soll man in einer Dreiminutendebatte sagen, wenn eigentlich alle mit dem Gesetzentwurf zufrieden sind und diesem einstimmig im Ausschuss zugestimmt worden ist? - Vielleicht hilft dabei ein Rückgriff auf Montesquieu, der einmal gesagt hat: Der Erfolg hängt oft davon ab, dass man weiß, wie viel Zeit für ihn notwendig ist.
Dass für diesen Erfolg, den wir heute hier relativ einmütig feiern, so viel Zeit notwendig war, hat am Anfang der Debatte im Jahr 2013 wahrscheinlich niemand gedacht. Im Jahr 2013 haben wir noch darum gestritten, ob in dem Haushaltsansatz für das Jahr 2014 die Landesgraduiertenförderung von 1,5 Millionen € nicht abgesenkt werden sollte auf 700 000 €. Zumindest war das der Vorschlag des Wissenschaftsministeriums.
In der darauffolgenden Haushaltsdebatte um den Doppelhaushalt 2015/2016 haben wir ebenfalls darum gestritten, die Landesgraduiertenförderung nicht gänzlich unter den Tisch fallen zu lassen. Auch wenn man gelegentlich sagt, dass Eigenlob stinkt, aber es ist das Verdienst der Koalitionsfraktionen, dass der Ansatz sogar auf 1,7 Millionen € erhöht wurde.
Damit verbunden war aber auch die Notwendigkeit einer Gesetzesnovelle. Die hier angesprochenen Mali des alten Graduiertenförderungsgesetzes wurden immer offenkundiger. Bei der Förderhöhe und bei der Förderdauer musste etwas passieren. Ich freue mich, dass das MWW einen Gestzentwurf vorgelegt hat, der viele Debatten, die wir hier und im Ausschuss geführt haben, aufgegriffen hat,
sodass eine einstimmige Beschlussfassung im Ausschuss möglich war.
Trotz aller Kritik, die heute von LINKEN und GRÜNEN gekommen ist, finde ich - - Natürlich sind nächste Schritte anzusetzen. Was passiert mit der prekären Beschäftigung? Trotz alledem lassen Sie uns das, was wir geschafft haben, nicht kleinreden, auch wenn die Graduiertenförderung sicherlich nur ein Seitenthema ist.
Die Bürgerinnen und Bürger sind immer erschüttert, wenn man sich nicht um die Sache streitet, sondern wenn es nur darum geht, wer Recht hat. In diesem Fall ist es aber wirklich gelungen, um die Sache zu streiten. Auch die CDU ist über den Schatten gesprungen
und hat einen Änderungsantrag der LINKEN mitgetragen, weil er inhaltlich richtig war
und weil er den Gesetzentwurf verbessert hat.
Ich bin sehr glücklich darüber. Wir haben hier wirklich etwas hinbekommen.
Zum Abschluss ein Zitat von Max Weber - ich habe es, glaube ich, schon einmal verwendet -, weil sich an diesem Gesetz gezeigt hat:
„Die Politik bedeutet ein starkes, langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich.“
Das haben wir hinbekommen. - Allen Beteiligten dafür meinen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen zu regeln ist heute so notwendig wie zu kaum einem anderen Zeitpunkt, wenn wir an gleicher Stelle darüber diskutieren, die Menschen, die zu uns kommen, durch Integration in unsere Gesellschaft aufzunehmen, und der Dreiklang von Sprache, Bildung und Arbeit spielt dabei eine wichtige Rolle. Natürlich ist das wichtig, deshalb gibt es in diesem Hohen Hause wohl niemanden, der grundsätzlich gegen den vorgelegten Gesetzentwurf sprechen wird.
Aber genau jetzt steht das Parlament vor einem Dilemma: Das Ministerium bringt einen Gesetzentwurf durch das Kabinett, und nun stehen wir Parlamentarier vor dem Problem: Wie gehen wir mit dem Gesetz, das uns in den Landtag „gekippt“ wird, um?
Wie schaffen wir die Beratung?
Bei allem Verständnis für schwierige Abstimmungen zwischen den Bundesländern - insbesondere das Thema Vorwarnmechanismus schien in den Verhandlungen zwischen den Bundesländern relativ strittig zu sein - und bei allem Respekt für die Abstimmung zwischen den Bundesländern kann es nicht sein, dass das Parlament in dieser Kette an letzter Stelle steht. Es ist einfach ein Unding, dass wir jetzt sehen müssen, wie wir die Kuh vom Eis bekommen.
Das Dilemma des Zeitablaufes lässt sich ganz einfach darstellen: Der vorgelegte Entwurf eines Artikelgesetzes fasst insgesamt elf Einzelgesetze an. Das sind nicht irgendwelche Gesetze, sondern es geht beispielsweise um das Kammergesetz für die Heilberufe. Wer sich an die letzten Diskussionen zu dem ersten Berufsanerkennungsgesetz erinnert, der weiß, wie schwierig gerade diese Diskussion war.
In der angehängten Auswertung der durch das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft durchgeführten schriftlichen Anhörung zeigt sich, dass auch bei diesem Gesetzentwurf die Ärztekammer wieder erhebliche Bedenken angemeldet hat. Über diese kann das Parlament nicht einfach hinweggehen. Wie wollen wir also in unserem Zeitablauf eine Anhörung organisieren?
Die Geschäftsordnung bestimmt, dass der federführende Ausschuss als erster Ausschuss berät. Wie kann es dann sein, dass in einem vorgelegten Vorschlag zur Beratungsfolge der mitberatende Sozialausschuss vor dem federführenden Wirtschaftsausschuss tagen und sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigen soll? - All das geht gegen die Geschäftsordnung des Landtages.
Nun kann man sagen: Mit etwas gutem Willen bekommt man das schon hin. Das ist sicherlich so, meine Damen und Herren, und ich denke, wir alle haben guten Willen. Aber dennoch muss eine geordnete Beratung sichergestellt sein, und die Anzuhörenden müssen auch die Möglichkeit haben, angehört zu werden.
Das heißt, es gibt viel Diskussionsbedarf. Ich bin sehr froh darüber, dass sich im Anschluss an die Debatte hier im Landtag die Obleute zusammensetzen und darüber beraten werden, wie wir mit dem Gesetzentwurf umgehen.
Ich kann sagen - ich habe das auch mit unserem Ausschussvorsitzenden abgesprochen -: Natürlich werden wir uns bemühen, den Gesetzentwurf zügig zu beraten und auch einer Beschlussfassung zuzuführen. Gleichzeitig sagt aber der GBD, er habe große Bedenken, zu dem Gesetzentwurf eine Synopse vorlegen zu können, bis die Ausschüsse nach den Vorstellungen des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft dazu tagen. Die Grundlage wird aber die Synopse des GBD sein. Anders können wir parlamentarisch dieses Verfahren nicht durchziehen,
sodass an dieser Stelle wirklich sehr viele Anstrengungen notwendig sind, um ein geordnetes Verfahren in Gang zu bringen.
Ich bitte den Landtag an dieser Stelle, das Verfahren der Ausschussberatung damit zu eröffnen, dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen wird. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Gesetze bedarf es darüber hinaus einer Überweisung zur Mitberatung an den Bildungsausschuss, an den Finanzausschuss, an den Sozialausschuss und an den Innenausschuss.
Ich hoffe sehr stark, dass wir im Rahmen dieser Legislaturperiode zumindest noch so weit kommen, dass das Gesetz wahrscheinlich zu Beginn der neuen Legislaturperiode zügig und ergebnisorientiert zu Ende beraten werden kann. - Vielen Dank.
Vielleicht gestattet es mir Frau Bull, auf die Intervention kurz zu antworten. - Frau Bull, es ist das legitime Recht eines jeden Bürgers, einer jeden Bürgerin, sich an die Abgeordneten zu wenden; darum geht es nicht. Worum es geht, ist: Die GEW bringt momentan die Leute auf die Bäume
und hat keinen Plan, wie sie sie wieder herunterholt.
Die von Ihnen angestrebten Zahlen zur Neueinstellung von Lehrern, darüber kann man trefflich diskutieren, das können wir gerne alles tun. Die grundsätzliche Frage wird sein:
Finden wir sie? - Wir finden sie nicht deshalb nicht,
weil Sachsen-Anhalt keinen Neueinstellungskorridor hat, sondern wir finden sie nicht, weil einfach der Markt bundesweit leergefegt ist.
Wir können gerne darüber streiten, warum die MLU den Bereich der Lehrerbildung immer noch nicht als ihren Schwerpunkt begreift.
Warum es dort notwendig ist, darum zu kämpfen, die Kapazitäten hochzufahren. Weshalb das Zentrum für Lehrerbildung sagt: Hätten sie nicht die Mittel vom Bund bekommen, wäre ihre Bedeutung in der Universität heute noch lange nicht so anerkannt wie jetzt. Das alles sind Sachen, über die müssen wir uns auch unterhalten.
Wenn Sie etwas zusammen mit uns tun wollen, um das Problem zu lösen - und hier gibt es niemanden, der das Problem nicht lösen will;
wir alle wissen, wie es aussieht, und wir alle wollen Lösungen finden -, dann gehen Sie mit uns allen in die Schulen. Begeistern Sie junge Leute für das Lehramt. Erzählen Sie ihnen aber bitte nicht, sie sollen Deutsch und Sozialkunde für das Gymnasium studieren, sondern Sekundarstufe, und zwar Mathe, Physik, Chemie; das sind die Mangelfächer.
Dann reden wir gerne über Neueinstellungen in diesen Bereichen; denn dort brauchen wir sie.
Auch an den Förderschulen brauchen wir Lehrer, die für Integration und Inklusion zuständig sind. Wir brauchen Lehrer an den berufsbildenden Schulen.
Das ist das, was wir brauchen.
Ich bin in vielen Punkten, auch was die Unzulässigkeit von Kürzungen im Bildungsbereich betrifft, sicherlich Ihrer Meinung. Aber es immer so auf diese Punkte zuzuspitzen, wird der Komplexität des Systems nicht gerecht.
Ich bin noch lange nicht dabei, zu sagen, unsere Hochschulen haben mit 500 Studiengängen zu viele. Wir dürfen auch nicht nur für Sachsen-Anhalt ausbilden und wir dürfen auch nicht nur für das ausbilden, was der Markt braucht. Aber bitte, bitte sorgen Sie mit dafür, nicht zu einer hochgeladen emotionalen Diskussion zu kommen, die den Leuten suggeriert: Wir schaffen Lösungen von heute auf morgen. Für beide Sachen ist der Bildungsbereich, weder in den Schulen noch im Hochschulbereich, geeignet. Das sind langfristige Prozesse. Wir können uns gerne darüber unterhalten, wie wir das machen.
Der Instrumentenkasten, wie wir das Problem lösen, wird sicherlich vielfältig sein. Man wird Sachen abschichten müssen.
- Das PEK für den Lehrerbereich ist jetzt schon durch die Anpassung an den Bedarf in diesem Bereich nicht mehr die Verhandlungsgrundlage. Wir haben Neueinstellungen vorgezogen.
- Herr Lange, wenn ich Ihnen jetzt sage, das PEK stimmt an der Stelle nicht mehr, was ist dann anders?
Das, was jetzt mit den zusätzlichen Stellen passiert für Sprachförderung, mit der Vertretungsreserve, ist schon ein Hinausgehen über das PEK. Es ist eine Anpassung an die Realität. Ich
bitte Sie, das einfach einmal zur Kenntnis zu nehmen.
Leider ist meine Redezeit abgelaufen.
Ich nutze jetzt erst einmal die Minute. - Ich sage, dieser Landtag steht am Ende seiner Legislaturperiode.
Es gibt viele Überlegungen in allen Parteien, wie man dieses Problem lösen kann. Jetzt sage ich das auch mit selber heruntergefahrener Lautstärke und Emotionalität.
Der Bildungsbereich ist ein Bereich, der mit Vorausschau und mit Planungen einhergehen muss. Da nutzt es nichts, wie gesagt, von heute auf morgen den Leuten zu suggerieren, wir haben Lösungen. Vielmehr hoffen wir alle zusammen, dass sich im nächsten Landtag eine Mehrheit findet, die strukturell an das Problem herangeht.
Das fängt bei der Studienorientierung in den Gymnasien an. Das geht weiter beim Thema „Lehramtsausbildung zukunftsfähig gestalten“. Auch da haben wir schon einiges getan. Alle diese Sachen müssen umgesetzt werden, müssen Zeit haben, sich zu entwickeln.
Wir müssen darüber reden, wie Sachsen-Anhalt attraktiv wird. Wir müssen darüber reden, wie wir es hinkriegen, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die bei uns am Ende ihres Studiums stehen und für das Lehramt zur Verfügung stehen, nicht nur in Halle bleiben wollen und nicht nur in Magdeburg, sondern in die Altmark, ins Mansfelder Land gehen und dort bleiben. Dafür sind Ideen gefragt. Das sind Ideen, die sind wesentlich wichtiger, als sich darüber zu beschweren, was in den letzten Jahren alles schiefgegangen ist. - Vielen Dank.
Da gebe ich Ihnen Recht. Auch Halle ist nicht glücklich damit, dass sie die Ingenieurwissenschaften weggenommen bekommen haben.
- Das war auch falsch. Aber ich glaube, zur Realität gehört auch, dass es bei einer vielfältig aufgestellten Forschungs- und Hochschullandschaft in unserem Land an vielen Stellen sinnvoll ist, Dinge zusammenzufassen. Ob es sinnvoll ist bei der Lehrerbildung, darüber kann man noch einmal trefflich streiten.
Aber ich sage auch, warum es an anderen Stellen im Hochschulbereich - ich nenne hier nur die Landwirtschaft - nicht dazu kommt. Dass die MartinLuther-Universität zusammen mit der Hochschule Anhalt nicht zu gelebten Kooperationen kommt, ist ein Problem.
Das zeigt sich an vielen Stellen. Nicht alles an der Zusammenlegung und Konzentration ist immer schlecht. Man muss dann sehen, wie man es weiterentwickelt, wenn die Entwicklung, die man erhofft hat, nicht eingetreten ist. Das werden wir hier gemeinsam diskutieren müssen.
Das habe ich nicht gesagt.
Frau Hohmann, dass die Unterrichtsversorgung an den Schulen a) hervorragend ist, behauptet niemand. Sie ist b) aber auch sehr unterschiedlich. - Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist: In dem Bereich, in dem ich zuständig bin - das hat gerade im Bereich der Lehrerbildung dann auch mit Kolleginnen aus Ihrer Fraktion in den Bildungsausschuss hineingewirkt -, haben wir es hingekriegt, einen Antrag zur Gestaltung der Lehramtsausbildung gut zu formulieren, der auch Spielraum belässt, um zukünftigen Entwicklungen Raum zu geben.
Die Umstellung und das Prüfen, inwieweit Kapazitäten in den Studiengängen für das Lehramt jenseits der gewählten Schulform genutzt werden können, ist da ein Schritt. Das ist alles richtig. Da sind wir sogar bei Ihnen. Es nützt aber alles nichts, wenn diejenigen, die anfangen, einen Lehramtsstudiengang zu studieren, klipp und klar sagen: Ich will nur an ein Gymnasium.
Wir müssen dafür sorgen, dass auch in den anderen Stufen Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden, dass es Leute gibt, die sagen, jawohl, ich will in die Sekundarschule gehen. Die Sekundarschullehrer retten uns nämlich - ganz ehrlich gesagt - den Hintern.
An der Stelle passiert zu wenig. Da kann man nicht nur danach rufen, dass es mehr Lehrerstellen insgesamt braucht, sondern man muss auch dafür sorgen, dass es genügend Leute gibt, die man einstellen könnte, wenn sie denn fertig ausgebildet sind. Da sind wir alle zusammen noch ganz am Beginn des Weges. Da wäre ich froh, wenn den nicht nur einzelne Fraktionen gehen, sondern vielleicht alle gemeinsam.
Meine Zeit läuft weiter.
Zu dem ersten Punkt, Frau Dalbert. In dem Beschluss „Lehramtsausbildung zukunftsfähig gestalten“ haben wir ein Bekenntnis zur klassischen Ausbildung mit der Möglichkeit und dem Überprüfen, die Umstellung auf diese Stufenlehrer vorzubereiten und auszuüben. Ja, diese Formulierung ist ein Kompromiss; das ist so. Darüber wird man erneut diskutieren müssen.
Aber - das sage ich auch -: Auch die Umstellung weg von der klassischen Lehramtsausbildung in den verschiedenen Bereichen so, wie sie jetzt ist, auf den Stufenlehrer wird man nicht von heute auf morgen hinkriegen; da gibt es verschiedene Sachen, die man bedenken muss, die man auch rechtlich klären muss. Darüber wird man dann diskutieren müssen. Ich persönlich wäre gern bereit, weiter darüber zu diskutieren und zu schauen, was geht und was nicht geht.
Frau Dalbert, ganz ehrlich, ob 700 Studienplätze reichen oder ob sie nicht reichen, ist, glaube ich, eher ein Glaubensbekenntnis als eine realistische Aussage; denn bei diesen Zahlen ist immer die Frage: Wie entwickeln sich die Kapazitäten in anderen Bundesländern? Kriegen wir es hin, dass nicht unsere Absolventen nach Sachsen, nach Brandenburg gehen, sondern wir Absolventen aus Brandenburg und Sachsen gewinnen können? - All diese Sachen stehen offen. Von der Warte her ist das Festhalten an einer reinen Zahl ein reines Glaubensbekenntnis und hat wenig mit der realistischen Lösung der Probleme zu tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion um das Thema „Wie frei ist Forschung in unserem Land, wie frei ist die Wissenschaft in unserem Land?“ hat uns schon an verschiedenen Stellen beschäftigt. Es gab Diskussionen über Kooperationsverträge: Was soll wie offengelegt werden?
Auch der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zeigt, dass es allen wichtig ist, die Freiheit unserer Hochschulen zu bewahren, aber dieser Freiheit doch irgendwie auch ein wenig Grenzen zu setzen, damit die Spielregeln klar sind.
Ich finde es nicht schlimm, wenn man Spielregeln verabredet. Aber Spielregeln, gerade im Wissenschaftsbereich, sollten immer zusammen mit den Hochschulen verabredet werden.
Kollege Lange hat schon ausgeführt, dass die Bremer Formulierung darauf zielt, dass sich die Hochschulen selbst eine Grundordnung geben und dort genau ausführen, wie sie die Aufgabenbeschreibung, die im Hochschulgesetz steht, erfüllen wollen. Ich glaube, das wäre ein richtiger Weg; denn - das findet man in der Erklärung des Akademischen Senats der TU Berlin - den Wissenschaftlern ist sehr wohl bewusst, dass die Ergebnisse des wissenschaftlichen Arbeitens, selbst wenn sie friedlich, zivil orientiert sind, oftmals einer anderen Nutzung zugänglich sind. Eine zweite, dritte, vierte Verwertung bestimmter Ergebnisse ist dann weder von den Forschern noch von den Hochschulen selbst zu kontrollieren.
Genau an dieser Stelle setzt die Schwierigkeit ein. An dieser Stelle muss man sich darüber klar werden, dass eine Änderung des Hochschulgesetzes das hier aufgeworfene Problem letztendlich nicht allein löst. Aber es ist eine bestimmte Rahmenfestsetzung, es sind Spielregeln, die wir verabreden könnten, wenn wir wollten.
Vor diesem Hintergrund habe ich mich ein wenig umgeschaut und ein wenig belesen, welche Möglichkeiten es gibt. Es gibt eine sehr schöne Übersicht, welche Hochschulen in der Bundesrepublik welche eigenen Verpflichtungen in ihren Grundordnungen, in ihren Satzungen haben.
Es gibt auch eine Formulierung aus Thüringen. Jetzt bitte ich Sie, nicht reflexartig in Schnappatmung zu verfallen. Diese Formulierung stammt schon aus dem Jahr 2006 und findet sich im Hochschulgesetz des Landes Thüringen wieder. Dort heißt es:
„Die Hochschulen lassen sich in ihrer Tätigkeit vom Geist der Freiheit in Verantwortung für soziale Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung und Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen leiten.“
Das ist eigentlich eine sehr schöne Aufgabenbeschreibung, wie ich finde. Das betrifft nicht nur die Nutzung oder die Nichtnutzung von Forschungsergebnissen für bestimmte Zwecke, sondern beschreibt auch das, was wir von unseren Hochschulen erwarten, nämlich die Verbesserung und die Bewahrung unserer Lebensbedingungen. Sie haben auch die Aufgabe, mit ihren Tätigkeiten, mit der Ausbildung von jungen Leuten und aufgeweckten Geistern darüber zu wachen, soziale Konflikte zu vermeiden und soziale Gerechtigkeit herzustellen. Das wäre eine Formulierung, die mir persönlich sehr viel näher wäre als die vorgeschlagene Bremer Formulierung, und zwar weil solche Dinge nicht einfach zu bereden sind, weil die Hochschu
len mit einzubeziehen sind, weil wir mit ihnen abklären können, was zu dem Verfahren über Kooperationsverträge hinaus vielleicht noch zu regeln wäre.
Deshalb bitte ich das Hohe Haus, den vorgelegten Gesetzentwurf in den Ausschuss zu überweisen. Dort besteht die Möglichkeit, darüber ausführlich zu diskutieren, die Hochschulen mit ins Boot zu nehmen und abzuschichten, welchen Weg wir möglicherweise gemeinsam gehen können. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An der Stelle zeigt sich doch, dass wir alle beim Thema Flüchtlinge momentan von der Realität eingeholt werden.
Die LINKE hat einen Antrag gestellt zum Thema „Flüchtlingen den Zugang zu Hochschulen in Sachsen-Anhalt ermöglichen“ und der Wissenschaftsminister regelt es einfach gemeinsam mit dem Finanzminister. Das verdient, ehrlich gesagt, auch echt einmal einen Applaus. Ich finde, wir sind da wirklich sehr gut unterwegs.
Ein Stück weit kann ich jetzt das, was ich mir aufgeschrieben habe, zur Seite legen. Aber ein paar Aspekte will ich an der Stelle trotzdem aufgreifen, weil wir heute und in den nächsten Monaten immer wieder erleben werden, glaube ich, dass die Dis
kussionen über das Thema Geflüchtete, was sie brauchen, wie wir sie unterstützen können und wie wir die Willkommenskultur leben können, viele Aspekte hat.
Die Berliner Rede von Johannes Rau aus dem Jahr 2000 greift das auf. Zu diesem Zeitpunkt hat Deutschland vor ähnlichen Herausforderungen wie denen gestanden, vor denen wir jetzt stehen. Er hat klipp und klar die Frage formuliert: Wie wollen wir zusammenleben mit denjenigen, die dauerhaft und berechtigterweise nach Deutschland kommen, hier Asyl beantragen und hier bleiben wollen? Wie organisieren wir unser Zusammenleben? Wie schaffen wir Integration?
Auch heute steht genau diese Frage wieder im Mittelpunkt. Wie wollen wir Integration umsetzen? Wie wollen wir Integration erlebbar machen? - Nach meinem Dafürhalten gibt es dafür drei Aspekte: Sprache, Bildung und Arbeit. Das sind die einfachsten, aber auch kompliziertesten Dinge, mit denen man Integration hinbekommt. Deshalb finde ich es sehr gut - man kann auch da dem Kollegen Lange nur beipflichten, genauso dem Minister -, dass sich unsere Hochschulen schon auf den Weg gemacht haben.
Als Erste hat die Hochschule Magdeburg-Stendal ihr Konzept vorgestellt. Viele Aspekte, die am 27. August von der Hochschule aufgegriffen wurden, sind im Antrag der LINKEN quasi als politische Forderungen ein Stück weit untersetzt worden.
Mittlerweile ist die Diskussion aber weitergegangen. Die Vertreter der Rektorenkonferenz haben sich zusammengesetzt und haben auch darüber diskutiert, wie dieses Konzept der Fachhochschule Magdeburg-Stendal auf alle Hochschulen im Land übertragen werden kann, wie es ausgeweitet werden kann und wie das händelbar ist. Natürlich stellen sich dann Abstimmungsfragen wie zum Beispiel diese: Wie halten wir es mit der vorhandenen Struktur der Studienkollege? Wie können wir die vorhandene Struktur nutzen? Wie können wir sie verändern und ausbauen? - Vielleicht reichen aber auch schon Aufwüchse im Personalbereich. Alle diese Sachen stehen noch in der Diskussion.
Der wahre Hintergrund für die Einbringung eines Alternativantrages zum Antrag der LINKEN war nicht die Eitelkeit, sondern die Einpassung einer konkreten Summe, die dafür benötigt wird, in den letzten Punkt.
Jetzt gebe ich zu, dass es manchmal auch das Schicksal von Politikern ist, immer zu sagen, wir wissen nicht, was morgen ist, und damit diesen ersten Mut wieder herauszunehmen. Mittlerweile wissen wir, dass wir mit unserer damals angesetzten Summe von rund 1,5 Millionen € ein wenig unter dem sein werden, was die Hochschulen ins
gesamt veranschlagen werden. Ich bin guten Mutes, dass die Finanzpolitiker die bisher gemachten Zusagen einhalten und wir diese Aufgabe mit den Mitteln, die im Nachtragshaushalt veranschlagt worden sind, gestemmt bekommen.
Am Ende möchte ich aber auf etwas hinweisen, das man in der Diskussion über die akademische Bildung von Geflüchteten nicht ganz außer Augen lassen kann. Alle diese Diskussionen, die wir an der Stelle führen - auch das sagte Johannes Rau -, müssen wir ohne Angst, aber auch ohne Träumerei führen. Der Anteil derer, die zu uns kommen und tatsächlich ein Studium aufnehmen, wird wahrscheinlich wesentlicher geringer sein, als wir es uns momentan erhoffen.
Unsere Hochschulen können eine Menge leisten, um Integration zu bewerkstelligen. Das, was sie aber nachher in der Realität leisten können, wird wahrscheinlich weniger sein, als wir es uns erhoffen;
denn die Geflüchteten, die hier ankommen, werden nicht nur hoch ausgebildete Akademiker sein. Das ist auch nicht schlimm. Aber denjenigen, die es sind, muss bereits in der ZASt und in den Aufnahmestationen durch das BAMF und durch die Agentur für Arbeit gezeigt werden, welche Kompetenzen sie haben und welche Möglichkeiten sie hier in Sachsen-Anhalt vorfinden, um sich weiterzuentwickeln, begonnene Studiengänge fortzusetzen, Abschlüsse zu erreichen oder dann auch in ihren Berufen tätig zu sein.
Wenn das unser Konsens ist, dann erreichen wir viel, glaube ich, nicht nur für Sachsen-Anhalt und nicht nur für die Willkommenskultur, sondern einfach auch für das ganz normale und gute Zusammenleben von uns allen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, heute geht ein langer Diskussionsweg zu Ende oder zumindest tun wir einen ersten Schritt so halb über die Ziellinie. Heute liegt ein Entwurf zur Änderung des Graduiertenfördergesetzes für SachsenAnhalt vor. Herr Kollege Lange hat es schon gesagt: Wir haben in dieser Legislaturperiode lange um diese Änderung gerungen.
Nur zur Erinnerung, ohne bestimmte Klischees bedienen zu wollen: Bereits im Jahr 2013 in der Diskussion über den Haushaltsplan für das Jahr 2014 war die Graduiertenförderung auf Null gesetzt. Damals gab es hier im Hohen Haus eine Debatte mit der damaligen Wissenschaftsministerin Frau Professor Wolff.
In dieser Debatte hatte man den Eindruck, dass die Graduiertenförderung so etwas wie ein Trostpreis ist. Wer es nicht schafft, eine Stelle zu bekommen, oder sich bei den renommierten Stiftun
gen zu bewerben, na ja, der kriegt dann irgendwie doch so eine Graduiertenförderung. Dafür sollte kein Platz mehr sein.
Wir haben damals in den Diskussionen darauf hingewiesen, dass die Graduiertenförderung kein Trostpreis ist. Hier geht es darum, Grundlagenforschung zu fördern, Forschung zu fördern in den kleineren Wissenschaftsbereichen, die von der Industrie nicht gefördert und unterstützt werden. Dort werden gute Leistungen erbracht. Deshalb wäre es sträflich, diese Mittel zu streichen.
In den Haushaltsberatungen haben es wir es dann zusammen mit dem Koalitionspartner auch hinbekommen, die Mittel zu sichern. Manchmal ist es ganz hilfreich, wenn man Eigenschaften einer ägyptischen Foltermaschine hat und immer wieder auf den gleichen Punkt zurückkommt, bis es dann irgendwann doch dazu kommt, dass im Haushaltsplan wieder der ursprüngliche Betrag von 1,5 Millionen € eingesetzt wird.
Auch in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 hatten wir die Situation, dass die Förderung eigentlich gestrichen werden sollte. Auch hier wurde wieder diskutiert, wurde hart gerungen. Gemeinsam haben wir sogar noch ein wenig Geld obendrauf gepackt. Mittlerweile steht ein Betrag von 1 700 000 € für die Graduiertenförderung zur Verfügung. Diese haben wir über Verpflichtungsermächtigungen bis zum Jahr 2018 gesichert. Das ist ein Erfolg.
Aber mit der Einstellung des Geldes war auch immer der Wunsch nach einer inhaltlichen Verbesserung, nach einer qualitativen Verbesserung verbunden. Auch das ist schon angesprochen worden, insbesondere die Förderdauer und die Förderhöhe waren in der Kritik.
Ja, jetzt haben wir den Gesetzentwurf vorliegen. Tatsächlich sind diese Punkte verändert und, wie ich finde, positiv umgesetzt worden. Wir liegen hinsichtlich der Höhe der Graduiertenförderung jetzt im Bundesschnitt der Stiftungen.
Wir haben eine Förderdauer von drei Jahren. Das ist eine realistische Zeit, um eine Promotion abzuschließen. Für diejenigen, die während der Promotionsphase Kinder betreuen, den Mutterschutz in Anspruch nehmen, familiäre Pflichten übernehmen, ist sogar eine Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich.
Besonders wichtig finde ich - darauf möchte ich noch einmal gesondert eingehen - den Punkt, dass in den Grundsätzen der Förderung, in denen es darum geht, welche Dinge über die Graduiertenförderung gefördert werden können, nicht nur auf den Gleichklang der Forschungsschwerpunkte gesetzt wird. Es geht auch nicht nur darum, die
kooperativen Promotionen besonders hervorzuheben. Das geschieht im Gleichklang mit den Zielvereinbarungen; das ist ein großer Wert.
Nein, es ist auch explizit aufgeführt, dass Vorhaben in den kleinen Wissenschaftsgebieten gefördert werden sollen. Denn hierbei ist es nicht einfach, Stipendien und wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen einzuwerben. Deshalb halte ich es für einen großen Gewinn, dass dies noch einmal explizit in dem Gesetzentwurf benannt wird.
Kurz und gut, mit einem Augenzwinkern sage ich: Besser hätten wir als SPD den Gesetzentwurf auch nicht schreiben können. Daher ist es ein großer Erfolg.
Ich möchte mich dem Wunsch des Ministers Möllring anschließen, den Gesetzentwurf im Ausschuss zügig zu beraten. Die Hochschulen haben sich schon schriftlich zum Gesetzentwurf geäußert. Deshalb bin ich guten Mutes, dass wir tatsächlich zum 1. Januar 2016 eine veränderte Fördergrundlage haben und dass das Geld, das wir so hart erstritten haben, endlich an vielen Stellen bei den Stipendiatinnen und Stipendiaten ankommt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Meister, das ist ein populäres Thema, weil solche Wörter wie „Zwang“ oder „Pflicht“ zu einer automatischen Ablehnungshaltung führen. Von der
Warte her: Herzlichen Glückwunsch zum Aufgreifen eines populären, wenn nicht sogar populistischen Themas.
In Ihrem Antrag sind die Gründe zur Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft benannt: Finanzierung und Bürokratie. Auf beide Argumente will ich kurz eingehen und darauf zurückgreifen, was der Minister gesagt hat.
Gerade die Verpflichtung aller, Mitglied der IHK zu sein, sorgt dafür, dass es keinen Unterschied macht, welche Mitglieder viel Geld haben und damit hohe Beiträge einbringen, oder welche Mitglieder wenig Geld haben. Gerade die Freiwilligkeit könnte dazu führen, dass diejenigen mit hohen Beiträgen, die vielleicht auch nur androhen, die IHK wieder zu verlassen, Abstimmungen in der Vollversammlung bestimmen würden.
Diese Szenarien halten wir nicht für positiv, sondern sind eher dafür, eine Vertretung in der Kammer zu haben, die es allen ermöglicht, mit gleichen Rechten an Abstimmungsprozessen teilzunehmen.
Warum ist es so wichtig, dass sie an diesen Abstimmungsprozessen teilnehmen? - Ehrlich gesagt, weil die Politik einen Ansprechpartner in der Wirtschaft braucht. Wie oft haben wir in Anhörungen die IHK als Vertreter gehört, ebenso die Handwerkskammern? Mit wem soll sich Politik verständigen, wenn nicht mit den Interessenvertretern? Wie viele Verbände wollen Sie einladen? Wie viele Entscheidungen wollen Sie treffen?
In verschiedenen Bereichen ist es immer sinnvoll, ein übergeordnetes Organ zu haben. Dafür stehen wir ein.
Andere Aufgaben, die die Industrie- und Handelskammern erfüllen, sind zentral für den Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung - Herr Minister sagte es bereits -: Aufgaben in der Berufsorientierung, die Beteiligung an der Verleihung des Berufswahlsiegels, eigene Berufs- und Ausbildungsberater, die Sachkundeprüfungen für die Sicherung von fachtechnischen Qualitätsstandards, die Existenzgründungsunterstützung mit kostenfreier Gründungsberatung, die Beratungen im Bereich der Unternehmensentwicklung oder Vorsorge im Bereich der Unternehmensnachfolge.
Weiterhin gibt es den großen Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Wir setzen darauf, dass unsere Unternehmen in Sachsen-Anhalt im Ausland gute Kontakte haben, gute Geschäfte machen. Dabei vertrauen wir darauf, dass die IHK ein Türöffner ist und uns unterstützt.
Jetzt sage ich Ihnen auch noch, warum eine Zwangsmitgliedschaft für diese Bereiche so wichtig ist. In einem Papier der IHK-Kritiker ist die Formulierung zu lesen: Unternehmen haben allein ein
Interesse - es läuft auf das Argument des gemeinschaftlichen oder Gesamtinteresses hinaus -, nämlich das Interesse, Geld zu verdienen.
Wenn das das alleinige Interesse ist, dann würden sich Unternehmen aus der Wahrnehmung dieser Aufgaben, die zentral für alle sind, möglicherweise zurückziehen, weil sie sich nicht in Euro und Cent für sie selbst auszahlen. Denjenigen, die nicht bereit sind, sich an diesen Themen zu beteiligen, würde dann auch kein Geld zur Verfügung stehen. Wir als Politik würden für den Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung einen wichtigen Kooperationspartner verlieren.
Ein letzter Punkt. Wenn wir über Pflicht- oder Zwangsmitgliedschaften reden, dann würde ich mich freuen, wenn die Fraktion der GRÜNEN dieselben Fragen nicht nur bei diesem populären Ansprechpartner, der IHK, aufgreift, sondern genauso, wie Herr Möllring es gesagt hat, bei den Ärztekammern, den Rechtsanwaltskammern, den Notarkammern, der Landesjägerschaft, der Apothekerkammer und den Berufsgenossenschaften.
All diese Dinge plus die Diskussion über eine Pflegekammer gehen eher in andere Richtungen. Für diese Bereiche hört man keine Kritik. Von der Warte her, danke für Ihren Antrag. Aber danke, nein, wir werden ihn ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bologna-Prozess: Für viele, die in der Wissenschaftspolitik und in der Hochschulpolitik unterwegs sind, erzeugt dieser Begriff etwas zwischen Schnappatmung und tiefem Durchatmen, je nachdem, aus welchem Blickwinkel man auf den Prozess schaut.
Die Bologna-Reform, die im Jahr 1999 mit der Unterzeichnung durch die Bildungsminister aus 29 europäischen Ländern in Gang gesetzt wurde, hatte - grob zusammengefasst - das Ziel, das
Studium in diesen Ländern Europas schneller, strukturierter und internationaler zu machen. Die Endkonsequenz in der heutigen Situation ist: Viele sprechen auch heute noch von „Schmalspurstudien“. Worin liegt die Wahrheit? Wo stehen wir?
Mittlerweile 16 Jahre nach Ingangsetzung der Bologna-Reform ist es Zeit zurückzublicken. Woher sind wir gekommen und was haben wir erreicht? - Deshalb möchte ich am Anfang kurz daran erinnern, was die Ziele der Bologna-Reform waren.
Worauf hatte man sich in der im Jahr 1999 unterzeichneten Erklärung geeinigt? - Es sollten in Europa vergleichbare Studienabschlüsse geschaffen werden - in Klammern gesagt: hauptsächlich nach den Vorstellungen und den Vorgaben des britischen Studiensystems. Es sollte ein zweistufiger Studienabschluss eingeführt werden. Das ist das, was bei uns heute als Bachelor- und als MasterAbschluss bekannt ist.
Es sollte ein einheitliches Leistungssystem innerhalb der europäischen Länder eingeführt werden, um die Mobilität der Studierenden - aber nicht nur der Studierenden, sondern auch der Lehrenden - zu erhöhen, um den Austausch zwischen den europäischen Ländern zu befördern.
Man hatte sich auch darauf verständigt, eine europäische Qualitätssicherung einzuführen und diese zu befördern. Also: Jeder Studiengang in jedem europäischen Land sollte gleich viel wert sein und in seiner Qualität gesichert sein.
Insbesondere Deutschland legte Wert darauf, dass mit den Abschlüssen auch eine Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden erzielt wird, das heißt, die Studienabschlüsse sollten an den Ansprüchen der Wirtschaft, der Industrie und der Unternehmen orientiert werden.
Jetzt kann man sagen: Jubiläum dieses Prozesses war im letzten Jahr. Es wurde vielfältig öffentlich diskutiert. Es gab Pro und Kontra. Die Studierenden kamen zu Wort. Die Hochschulleitungen und auch das BMBF kamen zu Wort. Warum dann jetzt die Vorlage eines Antrages zu diesem Thema?
Auch in diesem Jahr gab es einige neue Untersuchungen zum Ergebnis der Bologna-Reform, die aufhorchen lassen und die Fragen stellen, die wir beantworten sollten, zumindest wenn wir an der Zukunftssicherheit unseres Wirtschafts- und Wissenschaftssystems in Sachsen-Anhalt festhalten wollen.
Die verschiedenen Studien - ich habe es bereits erwähnt -, zum Beispiel die der DIHK, des Stifterverbandes für die deutsche Wirtschaft, aber auch des BMBF, zeigen Ergebnisse unterschiedlichster
Art. Wenn man sie sich genau anschaut, dann kommt man sehr leicht zu dem Goethezitat:
„Da steh‘ ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor.“
So zeigt sich beispielsweise, dass der Anteil der Beschäftigten mit einem Bachelorabschluss in unseren Unternehmen insgesamt gestiegen ist. Waren es im Jahr 2010 noch 13,2 %, so waren es im Jahr 2014 bereits 23,4 %. Insgesamt ist der Anteil von Beschäftigten mit einem akademischen Abschluss gestiegen.