Protokoll der Sitzung vom 21.02.2013

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 39. Sitzung des Landtags von Sachsen-Anhalt der sechsten Wahlperiode. Ich begrüße Sie, sehr verehrte Anwesende im Plenarsaal und die Gäste des Hauses, auf das Herzlichste und stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Leider muss ich Ihnen heute Morgen eine traurige Nachricht übermitteln. Uns hat die Mitteilung erreicht, dass am 4. Januar 2013 das ehemalige Mitglied des Landtages Herr Walter Fischer im Alter von 80 Jahren verstorben ist.

Herr Fischer war Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt der ersten Wahlperiode und somit einer der Abgeordneten, die sich in den ersten Jahren nach der friedlichen Revolution besonders um den Aufbau des Landes Sachsen-Anhalts verdient gemacht haben. Er gehörte der Fraktion der SPD an, war stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie im Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

Ich bitte Sie, sich zum Gedenken an den Verstorbenen zu einer Schweigeminute von den Plätzen zu erheben. - Ich danke Ihnen.

Ich habe eine weitere Information zu geben. Ich wurde darum gebeten, die betreffenden Kolleginnen und Kollegen daran zu erinnern, dass der 13. Parlamentarische Untersuchungsausschuss in der Mittagspause in Raum A0 51 zu seiner 3. Sitzung zusammentreten wird.

Wir beginnen nun die heutige Beratung mit der Befragung der Landesregierung.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Beratung

Befragung der Landesregierung

Unterrichtung Landtagspräsident - Drs. 6/1815

Ich eröffne die erste Diskussionsrunde. Das ist die Befragung zu den Themen der letzten Kabinettssitzung der Landesregierung. Hierzu liegt mir eine Frage des Kollegen Kay Barthel von der CDUFraktion zum Thema Programmierung der EUFonds vor. Es ist eine Frage an den Finanzminister Herrn Bullerjahn. Herr Abgeordneter Barthel, bitte.

Ich habe eine Frage an unseren Finanzminister. Herr Minister, vergleicht man die Haushaltsplan

ansätze mit den Ist-Werten beim vorläufigen Abschluss des Haushaltsjahres 2012, ist festzustellen, dass uns im Bereich der Einnahmen von Dritten rund 328 Millionen € von der Europäischen Union fehlen.

Ich habe dazu zwei Fragen: Ist damit zu rechnen, dass wir von diesem Geld noch Abschlagszahlungen bekommen bzw. sind inzwischen über das hinaus, was in der Vorlage stand, Abschlagszahlungen eingegangen? Wie steht es aus Ihrer Sicht generell um die Zuverlässigkeit der Europäischen Kommission bei der Auszahlung der Mittel?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass wir erstens schon wegen des positiven Jahresabschlusses keine neuen Schulden aufnehmen müssen und dass wir zweitens - das haben wir im Ausschuss besprochen - dieses Problem der EU-Zahlungen haben.

Wir haben Außenstände bei der EU in Höhe eines höheren dreistelligen Millionenbetrages. Wir hoffen, dass wir noch einen nicht unerheblichen Teil von diesem Geld im Haushaltsplan 2012 verbuchen können; wir wissen es aber nicht ganz genau.

Von der Summe her sind wir um 130 Millionen € unter den im Haushaltsplan ausgewiesenen Haushaltsansätzen geblieben. Der Ansatz der EU ist für uns - jetzt eiere ich ein wenig rum - aber nicht vorherzusehen.

Wir wollen das, was noch geht, bis März einplanen. Wir hoffen, dass es ein Betrag um die 80 bis 90 Millionen € sein wird. Wenn das nicht zu diesem Zeitpunkt kommt, müssen wir das in den Haushaltsplan 2013 einbuchen.

Ich möchte die EU nicht zu sehr kritisieren, aber das ist mittlerweile unser größtes Risiko im Haushalt. Nicht der Bund, nicht unsere eigenen Eckwerte sind das Risiko, sondern das, was wir an Mitteln von der EU - sogar aus der letzten Förderperiode noch - nicht einplanen können. Wir haben aus der letzten EU-Förderperiode, nicht aus der laufenden EU-Förderperiode, einen Außenstand von rund 100 Millionen €. Wir diskutieren mit der EU seit Jahren darüber, ob uns diese Mittel zustehen. Auch deswegen ist eine Verzerrung im Landeshaushalt festzustellen.

Für die abgerechnete, für die laufende und auch für die neue EU-Förderperiode, die jetzt in der Diskussion ist, können wir nicht genau sagen, in welchem Umfang wir Zahlungen von der EU im Haushaltsplan des Landes einplanen können. Ich kann es Ihnen sozusagen nicht klarer machen. Ich hoffe, dass wir - wir haben auch mit einem EU-Kommissar der Generaldirektion gesprochen - noch einige Mittel von der EU bis März vereinnahmen können.

Sie haben sicherlich auch wahrgenommen, dass wir in Bezug auf den Haushalt der EU bestimmte Eckwerte nur unterstellen können. Denn was das Europäische Parlament macht, wissen wir nicht. Wenn sich die Europäische Kommission im Europäischen Parlament nicht durchsetzt, kann es sein, dass wir eine vorläufige Haushaltsführung bekommen. Das wäre für unsere Programmierung kein gutes Signal.

Vielen Dank, Herr Minister. Damit ist die Frage beantwortet worden. Nachfragen gibt es nicht.

Es gibt eine zweite Frage zum Thema Programmierung der EU-Fonds von Frau Kollegin Frederking von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die an Herrn Minister Dr. Aeikens gerichtet ist.

Herr Dr. Aeikens, Sie haben letztens vorgestellt, wie sich das MLU die Programmierung der EUFonds vorstellt. Dabei ist auch der Punkt Mittel für den Hochwasserschutz angesprochen worden. Meine Frage ist: Ist es Ihnen gelungen, Mittel aus dem EFRE für den Hochwasserschutz zu bekommen?

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte Ihre Frage, Frau Frederking, dahin gehend, dass es mir nach dem jetzigen Verhandlungsstand gelungen ist, Mittel aus dem EFRE für den Hochwasserschutz zu bekommen.

Danke schön. Es gibt keine Nachfragen. - Für den ersten Teil der Regierungsbefragung liegen mir keine weiteren Fragen vor, sodass wir dann in den zweiten Teil eintreten können.

Ich eröffne die zweite Runde zu weiteren Fragen von aktuellem Interesse an die Landesregierung.

Es gibt als Erstes eine Reihe von Anfragen zum Thema NSU-Untersuchungsausschuss. Der erste Fragesteller ist der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert. Die Frage ist an den Ministerpräsidenten gerichtet.

Herr Ministerpräsident, vor ziemlich genau einem Jahr hat die Bundeskanzlerin den Opfern und der Öffentlichkeit versprochen, alles über die Morde des NSU aufzuklären, die Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen und alles über die Hintergründe, das Umfeld und die Helfershelfer dieser Terrorgruppe aufzuklären.

Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die aktuelle oder jüngste Auseinandersetzung zwischen dem NSU-Untersuchungsausschuss auf der Bundesebene und dem Bundesministerium des Innern zur Herausgabe oder Nichtherausgabe von Informationen zu einem V-Mann aus dem Umfeld des NSU, der unter dem Decknamen Corelli firmiert und aus Sachsen-Anhalt kommt?

Herr Gallert, eine Bewertung zu den letzten Dingen, die Sie gesagt haben, möchte ich an dieser Stelle nicht vornehmen. Wir haben aus SachsenAnhalt alles, was an Materialien vorgelegen hat, nach Berlin geschickt. Dort liegt es dem Ausschuss vor und kann entsprechend bearbeitet und bewertet werden. Der Innenminister hat unseren zuständigen Ausschuss umfänglich informiert. Wenn bezüglich dieser Information, auch mit Blick auf aktuelle Sachstände, weiterer Informationsbedarf besteht, ist der Innenminister sicherlich gern bereit, im Landtag Auskunft zu geben.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Herr Ministerpräsident. - Die nächste Frage zum Thema NSU-Untersuchungsausschuss wird von der Kollegin Eva von Angern gestellt. Sie ist an die Landesregierung, entweder an Herrn Staatsminister Robra oder an Herrn Innenminister Stahlknecht, gerichtet.

Danke, Herr Präsident. Ich würde sie an Herrn Robra, also den Staatsminister richten, auch Bezug nehmend auf die Antwort des Ministerpräsidenten. - Sie sind im Land der zuständige Minister, der die Weiterleitung der Akten vollzieht, wenn sie aus den Fachressorts kommen. Können Sie sagen, welche Akten, bezogen auf den von meinem Kollegen Gallert angesprochenen V-Mann Corelli, an den NSUUntersuchungsausschuss zu welchem Zeitpunkt gesendet worden sind?

Wie Sie sich, sehr verehrte Frau von Angern, sicherlich vorstellen können, hat die Staatskanzlei keinen Zugriff auf die Akten des Verfassungsschutzes, sondern sie leitet die Akten weiter, die ihr vom Innenministerium zur Weiterleitung an den Bund übermittelt werden.

Insofern bitte ich Sie, die Frage an den Innenminister zu richten, für den ich wahrscheinlich jetzt schon sagen kann: Alle Akten, die ihm vorlagen, hat er über die Staatskanzlei an den Untersuchungsausschuss weitergeleitet.

Ich habe gestern oder vorgestern mit Interesse zur Kenntnis genommen, wie Sie wahrscheinlich auch,

dass sich der Ausschussvorsitzende Edathy mit dem Bundesinnenminister Friedrich gerade mit Blick auf diese Zusammenhänge verständigt hat.

Die Konflikte, die es gegeben hat und bei denen man versucht hat, sie ein klein wenig auf unserem Rücken auszutragen, sind auf Bundesebene beigelegt. Nun sollte man den Ausschuss arbeiten lassen und sehen, welche Fragen sich gegebenenfalls daraus ergeben.

(Zustimmung bei der CDU)

Es gibt eine Nachfrage, Herr Staatsminister Robra.

Herr Präsident, ich bin mir jetzt etwas unsicher, ob es zulässig ist, aber Herr Robra hat ausdrücklich auf seinen Kollegen Herrn Stahlknecht verwiesen. Besteht die Möglichkeit, dass er die Frage jetzt beantwortet, weil sie noch nicht beantwortet worden ist?

Diese Möglichkeit besteht.

Danke.

Der Herr Innenminister steht schon am Pult.

Frau Kollegin, es hat die Bitte des Untersuchungsausschusses gegeben, sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Komplex NSU stehen, dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen, soweit in den Ländern - die Anfrage ist an alle Länder gestellt worden - Unterlagen vorhanden sind.

Wir haben seitdem mehrfach umfangreiche Unterlagen nach Berlin gesandt. Sie werden mir nachsehen, dass ich diese Daten, wann wir das gemacht haben, nicht im Kopf habe. Ich unterrichte Sie gern nach, auch in der Parlamentarischen Kontrollkommission, wo es eigentlich hingehört. Aber abweichend von der bisher hier geübten Praxis unterrichten wir mittlerweile auch den Innenausschuss über solche Dinge.

Wir haben mit Blick auf die in Rede stehende Person Corelli die Unterlagen, die wir haben, soweit mir das erinnerlich ist, der PKK zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Frage beantwortet.

Danke schön, Herr Innenminister. Ich nehme an, Sie werden gleich vorn bleiben können. Es gibt

noch drei Fragen zum Thema NSU-Untersuchungsausschuss. Als Nächster fragt der Abgeordnete Herr Herbst von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Innenminister, zur Verklarung im gleichen Zusammenhang: Gibt es noch Akten im Zusammenhang mit Corelli aus Sachsen-Anhalt, die nicht an das Bundesministerium des Innern oder den parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages gegangen sind?