Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Innenminister, zur Verklarung im gleichen Zusammenhang: Gibt es noch Akten im Zusammenhang mit Corelli aus Sachsen-Anhalt, die nicht an das Bundesministerium des Innern oder den parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages gegangen sind?
Ich sage noch einmal: Soweit mir das im Augenblick erinnerlich ist, hat die Abteilung 4 die Unterlagen, die wir zu der Person haben, dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt - soweit mir das jetzt hier erinnerlich ist.
Herr Minister Stahlknecht, wie schätzen Sie den Sachverhalt ein, dass im Bundesland Sachsen beispielsweise, aber auch dem Bundestagsuntersuchungsausschuss die Quellakten vorgelegt werden? Wie bewerten Sie diesen Sachverhalt?
Wir stellen hier der Parlamentarischen Kontrollkommission Akten zur Einsicht zur Verfügung, die Beobachtungen dokumentieren. Wir legen aber die Führungsakte - das mag jetzt ein untechnischer Begriff sein - nicht vor, weil in dieser Führungsakte personenbezogene Daten zu Decknamen, zu Klarnamen und zur Bezahlung vorliegen.
Wir sind der Auffassung, dass nach Artikel 53 Abs. 4 der Landesverfassung die Interessen Dritter entgegenstehen. Insofern werden wir Ihnen diese Führungsakten - bitte schön, in Anführungsstrichen - nicht zur Verfügung stellen. Das werden wir
auch gern einer höchstrichterlichen Überprüfung unterziehen lassen. Damit hätten wir für die Zukunft eine justiziable Entscheidung. Wenn andere Bundesländer anders verfahren, was ich nicht weiß, ist das deren Entscheidung. Ich mag es nicht glauben, aber wenn Sie das so behaupten, dann lassen wir das so stehen. Aber wir werden es nicht tun.
Sie haben nur mit dem letzten Satz meine Frage beantwortet. Sie haben die Praxis in SachsenAnhalt beleuchtet. Das war gar nicht Gegenstand meiner Frage. Ich wollte wissen, wie Sie die Praxis in anderen Ländern, beispielsweise in Sachsen und beim Bundestagsuntersuchungsausschuss sehen. Nun haben Sie selbst auf den Widerspruch hingewiesen, der sich ergibt. Insofern würde ich doch noch einmal darum bitten, eine Bewertung dieses Widerspruches vorzunehmen.
Ich habe mir überhaupt nicht widersprochen. Sie könnten sogar aus der Aussage, die ich für Sachsen-Anhalt getroffen habe, ableiten, was ich davon halte, wenn es andere anders machen. - Die Frage ist beantwortet. Ich halte es für nicht sachgerecht. Punkt!
Danke schön. - Es gibt noch eine weitere und zu diesem Themenkomplex für heute letzte Frage vom Abgeordneten Striegel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Frage zum gleichen Komplex noch an den Minister Stahlknecht. Wenn Sie sagen, die Unterlagen sind nach Berlin an den parlamentarischen Untersuchungsausschuss gegangen, dann sind sie nicht dahin gegangen aufgrund einer Freiwilligkeit, sondern weil es einen Beweiserhebungsbeschluss gibt. Dieser Beweiserhebungsbeschluss bezieht sich auf alle beim Land Sachsen-Anhalt vorliegenden Akten und wir reden hier nur über das Land Sachsen-Anhalt.
Insofern meine konkretisierende Nachfrage, bezogen auf das, was eben schon geantwortet wurde: Sind die Quellakten zum V-Mann Corelli an den Bundestagsuntersuchungsausschuss gegangen, liegen sie dort vor?
(Herr Lange, DIE LINKE: Sie haben doch sel- ber von Quellakten gesprochen! - Unruhe bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)
Herr Minister Stahlknecht, ich erläutere das gern, weil wir unterschiedliche Begrifflichkeiten im Raum haben.
Sie werden mir jetzt gestatten, dass ich mir einmal eine Anmerkung im Vorfeld erlaube. Wir reden hier mittlerweile in einer öffentlichen Parlamentssitzung über - -
Ich will auf eines hinweisen und das gestatten Sie mir jetzt einfach einmal: Im Rahmen des fairen Umgangs, auch wenn man unterschiedlichen Parteien und Funktionen in diesem Landtag angehört - - Normalerweise war es bis zu dieser Legislaturperiode geübte Praxis, dass solche Vorgänge nur in der Parlamentarischen Kontrollkommission beredet wurden, weil sie geheimhaltungsbedürftige Inhalte zum Gegenstand haben.
Dann haben wir das mittlerweile so weit ausgeweitet, dass wir das jetzt schon in Teilen im Innenausschuss bereden, wobei sich die Frage stellt: Brauchen wir eigentlich noch eine Parlamentarische Kontrollkommission, wenn wir das, was wir dort tun, auch im Innenausschuss tun? Im Innenausschuss kann ich zumindest Vertraulichkeit herstellen.
Wenn der nächste Schritt ist, den Sie jetzt organisieren, das im Parlament zu machen, wo oben auch die Presse sitzt, die ich sehr schätze, dann würde ich sagen, nehmen wir die Akten aus dem Verfassungsschutz und hängen sie unten am schwarzen Brett zur Einsichtnahme aus.
Da Sie mir jetzt Fragen stellen, Herr Striegel, zu Quell- und Führungsakten, die hochsensibel sind, wo Sie mir einen Halbsatz, den ich aus der Erinnerung falsch beantworten könnte, hinterher vorhalten könnten, werden Sie mir nachsehen, dass ich Rücksprache mit meiner Abteilung 4 nehmen werde. Dann werden wir Ihnen dezidiert sagen, welche Akten wir nach Berlin übersandt haben. Ich habe nicht nur den Verfassungsschutz in meinem Hause, sondern auch andere Vorgänge. Und meine Festplatte hier oben ist gelegentlich bezüglich dessen, was ich darin habe, endlich.
Ansonsten - um auch diese Frage zu beantworten - scannen wir im Augenblick mit Genehmigung des Datenschutzbeauftragten jede Akte durch, von der wir mutmaßen könnten, sie habe einen Bezug. Wenn sich dort irgendwelche Anhaltspunkte ergeben, die einen Rückschluss zulassen würden, dann würden wir nicht nur aufgrund des Beschlusses, sondern auch freiwillig von uns aus die Unterlagen nach Berlin geben, was - so glaube ich - auch in Teilen passiert ist. So.
Eine kurze Vorbemerkung sei mir an dieser Stelle gestattet. Ich lege Wert darauf, dass wir hierbei nicht im Bereich des Geheimen operieren. Wir stellen als Abgeordnete aus diesem Parlament heraus Fragen zu einem Thema, das bereits Gegenstand der öffentlichen Debatte ist. Insofern, so glaube ich, muss sich jetzt niemand um die Frage der Geheimhaltung an dieser Stelle Sorgen machen.
Es geht um die schlichte Frage - ich will das noch einmal wiederholen, nehme aber an, dass Sie von Ihrer Position dann doch nicht abrücken werden -: Wird Sachsen-Anhalt dem Bundestagsuntersuchungsausschuss entsprechend dem Beweiserhebungsbeschluss alle Akten, sofern das noch nicht geschehen ist, zur Verfügung stellen, insbesondere auch die Quellakten zur genannten Person Corelli?
Lieber Herr Striegel, wir stellen alle Unterlagen gemäß dem Beweisbeschluss dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung, soweit nicht möglicher
weise rechtliche Interessen entgegenstehen oder entgegengestanden haben könnten. Ob wir irgendwelche Akten möglicherweise jetzt nicht übergeben haben, weil rechtliche Interessen nach der Landesverfassung entgegengestanden haben könnten, weiß ich nicht auswendig. Bevor ich hier vorn einen Fehler fabriziere, den Sie mir hinterher zum Nachteil auslegen - jetzt wiederhole ich mich -, werden Sie mir nachsehen, dass ich diesbezüglich beim Verfassungsschutz nachfrage. Ich werde Ihnen diese Frage auch offen und anstandslos beantworten, aber nicht jetzt im Augenblick.
Ich kann Ihnen nur sagen, grundsätzlich haben wir alles dorthin gegeben, was wir haben. Das andere werden wir gemeinsam zur gegebenen Zeit bereden und beantworten.
Als Nächstes geht es um das Ressort des Kultusministeriums. Eine erste Frage von Herrn Abgeordneten Matthias Höhn betrifft den Vorbereitungsdienst für Lehrämter.
Herr Kultusminister, wir haben an der Uni Halle im Moment Absolventinnen und Absolventen aus Nicht-EU-Ländern, die eine erste Staatsprüfung abgelegt haben. Bis zum Jahr 2011 war es möglich, dass Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EULändern, die eine erste Staatsprüfung gemacht haben, in den Vorbereitungsdienst gegangen sind. Mit der neuen Verordnung zum Vorbereitungsdienst ist das seit 2011 für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger nicht mehr möglich. Meine Frage ist: Warum ist das dahin gehend geändert worden, dass Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger nicht mehr in den Vorbereitungsdienst gehen können? - In anderen Bundesländern ist das immer noch möglich.
Lieber Herr Höhn, die Antwort hierzu muss ich nachreichen. Das kann ich im Moment nicht beantworten, wie dabei die genaue Sachlage ist, ob das vor meiner Zeit oder in der Übergangsphase passiert ist. Da müssen wir gucken. Ich bin gern bereit, schriftlich zu antworten. Oder wir sehen uns ja am 27. Februar hoffentlich im Ausschuss. Dann rufe ich das gern mit auf. Wir gucken dann, wie der Sachstand ist.
Als Nächste fragt Frau Kollegin Paschke zum Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Staatsvertrag mit den jüdischen Gemeinden.
Herr Kultusminister, vor wenigen Wochen hat das Landesverfassungsgericht das Urteil gesprochen, dass der erste Staatsvertrag, der bis 2006 galt, in Teilen verfassungswidrig ist. Insbesondere betrifft das die Zuschüsse des Landes Sachsen-Anhalt. Wie wird die Landesregierung mit diesem Urteil im Weiteren verfahren?
Soweit mir bekannt ist, ist noch ein Verfahren anhängig. Das besagte Urteil führte lediglich zu einer teilweisen Klärung des eigentlichen Verfahrens zu der Frage, wie der erste Staatsvertrag, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, zu bewerten ist. Dieser ist verändert worden analog zu der Brandenburger Regelung und zu dem Brandenburger Urteil.
Das von Ihnen, Frau Dr. Paschke, angesprochene Urteil ist wieder Gegenstand des ordentlichen Verfahrens, bei dem es um die Verteilung der Mittel geht, insbesondere für die jüdische Gemeinde in Halle.