Die erste Beratung fand in der 93. Sitzung des Landtages am 2. Juli 2015 statt. Berichterstatter des Ausschusses ist Herr Tögel. Bitte, Herr Kollege.
Herr Präsident! Den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes in der Drs. 6/4197 brachte die Landesregierung, wie bereits vom Präsidenten gesagt, in der 93. Sitzung des Landtages am 2. Juli 2015 in den Landtag ein. Der Landtag überwies die in Rede stehende Drucksache zur federführenden Be
ratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist die Unterstützung der Ausbildung des besonders qualifizierten wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses an Hochschulen in Sachsen-Anhalt auf hohem Niveau. Mit der Gesetzesänderung soll die bisherige Landesgraduiertenförderung mit dem Ziel einer attraktiven Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Sachsen-Anhalt modernisiert und angepasst werden.
So sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass kooperative Promotionen zwischen Fachhochschulen und Universitäten des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch mit Universitäten außerhalb des Landes ausgebaut und gefördert werden.
Ferner zielt der Gesetzentwurf darauf ab, dass zukünftig auch Zweitpromotionen förderfähig sind. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Verlängerung des Förderzeitraumes auf drei Jahre zuzüglich einer eventuellen Verlängerung von einem Jahr vor. Des Weiteren sollen bei der Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen neben der Studiendauer auch andere Studien- und Prüfungsleistungen eine Rolle spielen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung der Zuverdienstmöglichkeiten der geförderten Personen vor, wenn die Tätigkeit im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit steht. Schließlich soll die Festlegung über die Höhe des Grundstipendiums zukünftig in Anlehnung an die Fördersätze der Deutschen Forschungsgemeinschaft erfolgen.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich in der 49. Sitzung am 3. September 2015 erstmalig mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Außerdem lagen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor, die im Wesentlichen den Belangen von Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen dienen. So beantragte die Fraktion DIE LINKE, dass das Stipendium zukünftig unter anderem einen Zuschlag für Schwerbehinderte beinhalten soll und dass Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ein Nachteilsausgleich gewährt werden soll.
Schließlich erarbeitete der Ausschuss in dieser Beratung eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Darin bat er den Ausschuss für Finanzen, sich mit dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Empfehlungen des GBD zu befassen und die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE zu beraten und uns eine Beschlussempfehlung zuzuleiten. Eine Abstimmung über die erwähnten Änderungs
anträge der Fraktion DIE LINKE erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft an diesem Tag nicht.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 92. Sitzung am 5. Oktober 2015 mit dem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE. Im Ergebnis dieser Beratung wurden die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE einstimmig beschlossen. Schließlich leitete der Finanzausschuss unserem Ausschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung zu.
Daraufhin haben wir am 29. Oktober 2015 abschließend über den Gesetzentwurf beraten und erarbeiteten die Ihnen in der Drs. 6/4518 vorliegende Beschlussempfehlung, die einstimmig beschlossen wurde und um deren Annahme ich Sie bitte. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Kollege Tögel. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Möllring. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich mich auch darüber freuen, dass dem vorliegenden Gesetzentwurf in den Fachausschüssen jeweils einstimmig zugestimmt worden ist. Die Sicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch eine moderne Graduiertenförderung ist eine bedeutsame Angelegenheit. Sie bietet die Gelegenheit, die Wissenschaftsförderung voranzubringen und damit natürlich auch die Attraktivität unserer Hochschulen für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs zu steigern.
Durch das Gesetz und die nachfolgend zu erlassenden Verordnungen werden zentrale Anliegen der Landesgraduiertenförderung umgesetzt. Herr Tögel hat schon darauf hingewiesen. Der derzeitige Stipendiensatz soll von 895 € auf 1 100 € Grundförderung pro Monat angehoben werden. Das ist der DFG-Satz.
Die Förderdauer wird auf nunmehr drei Jahre mit Verlängerungsoption um ein Jahr festgesetzt. Die Verlängerungsoption soll unter anderem auch dazu dienen, dass die Anrechnung von Mutterschutz- bzw. Erziehungszeiten die Geförderten ermuntert, sich während ihrer Promotionszeit in unserem Land heimisch niederzulassen.
Die Fachhochschulen sollen stärker als bisher an der Landesgraduiertenförderung partizipieren. Nach der Einführung der Promotionsförderung für Fachhochschulen im Jahr 2011 haben unsere Fachhochschulen weiterhin an Attraktivität gewonnen.
Neben dem Kinderbetreuungszuschlag wird in der Graduiertenförderung künftig auch ein Zuschlag für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke möglich sein. Damit haben wir auch die Möglichkeit, mit der Förderung den besonderen Anliegen gerade dieses Personenkreises gerecht zu werden.
Nicht zuletzt sollen auch die Zuverdienstmöglichkeiten erweitert werden. Auch darauf hat Herr Tögel bereits hingewiesen.
Die Landesregierung begrüßt es daher, dass die Landesgraduiertenförderung mittelfristig auch im Haushalt eine sichere Perspektive hat. Dies gilt es im Sinne unserer hoch qualifizierten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiter zu verstetigen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es wurde eine Dreiminutendebatte vereinbart. Als erster spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Lange. Bitte, Herr Lange.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag. Wir verabschieden einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Graduiertenförderungsgesetzes. Damit wird eine Debatte zu Ende gebracht, die damit begonnen hat, die Graduiertenförderung eigentlich abschaffen zu wollen.
Diese Debatte wurde von dem Minister in die Wege geleitet, der soeben gesagt hat, wie wichtig die Graduiertenförderung ist. Das zeigt, dass unsere Diskussionen im Landtag durchaus Früchte tragen
und dass mittlerweile auch der Minister der Meinung ist, dass die Bestenförderung in unserem Land ein notwendiger Bestandteil im System der wissenschaftlichen Qualifikation ist.
DIE LINKE hat bereits in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzesvorschlag gemacht, dessen Intentionen nun weitgehend aufgegriffen wurden. Wir haben uns schon damals für die Erhöhung der Fördersumme auf den bundesweiten Durchschnitt ausgesprochen. Das hat damals leider keine Zustimmung gefunden. Mittlerweile hat man an dieser Stelle nachgesteuert.
Wir haben damals zudem liberalere Regelungen für den Nebenerwerb vorgeschlagen. Auch das ist weitgehend aufgegriffen worden, sodass jetzt die Möglichkeit besteht, dass beispielsweise Block
praktika betreut werden. Das ist nicht lebensfern. So kann jemand, der an einem Institut promoviert, auch einmal ein Blockpraktikum betreuen.
Außerdem kommt es durch die kooperativen Verfahren zu einer Ausweitung auf die Fachhochschulen. Auch das begrüßen wir ausdrücklich.
Besonders freuen wir uns als Linksfraktion, dass Sie unserem Änderungsvorschlag zustimmen, der darauf abzielt, einen Zuschuss und einen Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung und Menschen mit chronischer Erkrankung zu gewähren.
Ich denke, es ist ein ganz wichtiges Zeichen, dass wir die Möglichkeit eröffnen, dass diese Menschen besser im Wissenschaftssystem Fuß fassen können.
Allerdings möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Natürlich ist die Graduiertenförderung ein wesentlicher Bestandteil. Wir halten aber daran fest, dass die Promotion auf Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs ein wesentliches Ziel bleiben muss, weil dadurch in die Sozialsysteme eingezahlt wird und weil dadurch Rentenansprüche erarbeitet werden.
Die nächste Landesregierung wird sich sicherlich damit beschäftigen müssen, wie die prekären Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen insgesamt zurückgedrängt werden können.
Dazu gehört für mich allerdings auch, dass wir heute ein Graduiertenförderungsgesetz verabschieden, mit dem die Stipendienhöhe endlich auf ein auskömmliches Maß erhöht wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Kollege Lange. - Für die CDU spricht jetzt der Abgeordnete Herr Harms. Bitte schön, Herr Harms.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lange, Sie haben Recht. Es ist ein guter Tag. Es ist der 100. Sitzungstag in einem freien demokratischen Land, in dem wir in Gesetzen vieles regeln, meines Wissens aber nicht die Stipendienhöhe. Das machen wir möglicherweise doch durch eine Verordnung. Wenn Sie dann in eine Funktion kommen sollten, wie Sie sich das wünschen, dann wünsche ich Ihnen dabei viel Geschick.
Die vorliegende vierte Gesetzesänderung macht vieles deutlich. Sie ist nicht so umfangreich, dass ich alles im Detail wiederholen muss. Zur Geschichte möchte ich allerdings etwas sagen.
In der vierten Änderung haben wir nach vielen Stufen von zulässigen zwei Stunden Arbeitszeit Nebenbeschäftigung über sechs Stunden Arbeitszeit Nebenbeschäftigung in der Woche über acht Stunden Arbeitszeit Nebenbeschäftigung nunmehr den großen Sprung gemacht und gesagt: Es ist aus verschiedenen Gründen tatsächlich verträglich, dass unsere Besten im Land möglicherweise auch 20 Stunden in der Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen und Bestleistungen vollbringen. Gerade bei den Besten kommt es nicht nur auf den Schlag der Stunde an. In der heutigen 100. Sitzung kommt es jedoch auf den Schlag der Stunde an.
Ich bitte um Ihre Zustimmung, auch um Ihre Zustimmung, Herr Lange, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam erfolgreich sind.