Protokoll der Sitzung vom 13.11.2015

Ich bin nicht im Wirtschaftsausschuss vertreten und muss das nicht wissen. Daher frage ich Sie jetzt: Bedeutet der Begriff Dauerarbeitsplätze, dass es sich dabei um unbefristete Arbeitsverhältnisse handelt? Man kann auch einen Dauerarbeitsplatz durch permanent befristete Arbeitsverträge besetzen. Das hätte ich gern gewusst. Und heißt Dauerarbeitsplätze Vollzeitarbeitsplätze?

Die Agrofert hat mit Schreiben vom 27. Oktober 2015 mitgeteilt: Im Rahmen des vorliegenden Förderantrages wurden 255 Dauerarbeitsplätze inklusive 27 Ausbildungsplätze verbindlich angeboten. Als Grundlage für die Ausnahmegenehmigung zur Erhöhung des Zuschusses von 10 auf 11,25 Millionen € erweitern wir diese Verpflichtung hiermit um die vorgenannten weiteren zehn Dauerarbeitsplätze.

Das macht also die 265 Arbeitsplätze. Ich verstehe das so - alles andere wäre eine Umgehung -, dass das selbstverständlich unbefristete Verträge sind,

von denen ich ausgehe, dass es auch Vollzeitverträge sind. Davon gehen wir jedenfalls im Ministerium aus. Das hatte ich bisher nicht in Zweifel gestellt.

Ich hatte die Qualität dargestellt und gesagt, dass davon 30 mit mehr als 36 000 € vergütet werden und 53 neue Mitarbeiter die entsprechende Qualifikation haben.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Okay!)

Vielen Dank.

Wir bleiben beim Thema. Die Fragestellerin wechselt. Kollegin Niestädt stellt die Frage 7 zur Förderung der Investitionen der Lieken Brot- und Backwaren GmbH.

In einer Pressemitteilung vom 5. November 2015 hat die Staatskanzlei darüber informiert, dass die Lieken Brot- und Backwaren GmbH in Wittenberg ein neues Werk errichten und hierfür rund 200 Millionen € investieren will. Insgesamt sollen 255 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden.

Zugleich ist bekannt geworden, dass der Produktionsstandort der Lieken Brot- und Backwaren GmbH in Weißenfels geschlossen werden soll. Von der Schließung wären nach Presseberichten rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden für die geplante Investition der Lieken

Brot- und Backwaren GmbH in Wittenberg Fördermittel des Landes zur Verfügung gestellt?

2. Wurden für die Investition der Lieken Brot- und

Backwaren GmbH in Weißenfels Fördermittel zur Verfügung gestellt?

Vielen Dank. - Herr Minister, ich hatte den Eindruck, dass die erste Frage beantwortet war. Oder sehe ich das falsch?

(Zurufe von der CDU: Ja!)

Sieht die Fragestellerin das auch so?

Ja.

Dann beantworten Sie bitte noch die zweite Frage. Sie wurde zuvor noch nicht gestellt.

Herr Präsident, vielen Dank. - Vielleicht darf ich zur Frage 1 noch die Antwort auf die Frage von Herrn Erben ergänzen: Es ist die Beihilfegrenze 11,25 Millionen €. Sie hatten richtig vermutet.

Zur Frage 2: Die Betriebsstätte Weißenfels hat für das bereits im Jahr 2008 abgeschlossene Investitionsvorhaben ein GRW-Zuschuss in Höhe von 696 500 € erhalten. Die Zweckbindung für diesen Zuschuss endete im Jahr 2013.

Es gibt eine Nachfrage.

Vielen Dank für die Antworten. - Ich habe zur Frage 1 eine Nachfrage. Sie haben noch einmal klargestellt, wo der Betrag von 11,25 Millionen € herkommt. Nun haben Sie auch ausgeführt, dass es eine Landesregelung gibt, wonach die Grenze bei 10 Millionen € bei GRW-Förderung ist. In Ausnahmefällen muss das begründet werden.

Was gibt es für Bedingungen vonseiten unseres Landes, dass die 11,25 Millionen € Höchstförderung nach EU-Richtlinie genehmigt werden können?

Die Agrofert hat mit Schreiben vom 27. Oktober 2015 an Frau Dr. Zieschang mitgeteilt: Wir möchten Ihnen hiermit gern anbieten, dass unter der Voraussetzung einer positiven Entscheidung des Aufsichtsrates der Lieken AG über die Auswahl des Standortes Piesteritz der Hauptsitz der AGFD - das ist Agrofert Deutschland - mit zentralen Funktionen von Bischofswerda nach Piesteritz verlegt wird, zusätzliche Investitionen in die Sanierung bzw. Neuerrichtung eines Gebäudes und die Errichtung der Zentralfunktion der AGFD von mindestens 5 Millionen € geplant sind, zehn weitere Dauerarbeitsplätze an der neuen Betriebsstätte der AGFD entstehen werden, zu denen wir uns verbindlich verpflichten und mittelfristig ein weiterer Ausbau mit einem Mehrfachen an Arbeitsplätzen angestrebt ist.

Das ist die Erhöhung von 10 Millionen € auf 11,25 Millionen €.

Vielen Dank.

Dann kommen wir jetzt zu Frage 8. Sie wird vom Kollegen Erben zum Thema „Einsätze von Polizei und Feuerwehren wegen einer Aktion von Greenpeace auf dem Gelände des Kraftwerks

Deuben der Mibrag GmbH“. Auf die Frage wird Herr Minister Stahlknecht antworten. Bitte, Herr Kollege.

Seit den frühen Morgenstunden des 3. November 2015 nahmen ca. 100 Greenpeace-Aktivisten an einer demonstrativen Aktion am Braunkohlekraftwerk Deuben der Mibrag GmbH teil. Die Aktion löste umfangreiche Einsätze von Polizei und Feuerwehren aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Kräfte von Polizei und Feuerwehren

waren wegen der Greenpeace-Aktion mit welchem zeitlichen Aufwand im Einsatz?

2. Welche Einsatzkosten entstanden für das Land

Sachsen-Anhalt und die Stadt Teuchern?

Vielen Dank Herr Erben. - Bitte, Herr Minister Stahlknecht.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Erben, zu Ihrer Frage 1: Wir haben am 3. November 2015 46 Polizeivollzugsbeamte aufgrund der von Ihnen genannten Greenpeace-Aktion eingesetzt. Aufgrund der Dauer des Einsatzes wurden aber auch Beamte während des Einsatzes herausgelöst.

Die Höchstzahl der eingesetzten Polizeibeamten war in der Zeit von 13.30 Uhr bis 20 Uhr vor Ort. In dieser Zeit waren zeitgleich 29 Polizeivollzugsbeamte vor Ort. Es wurden durch alle eingesetzten Polizeivollzugsbeamten insgesamt 305,5 Einsatzmannstunden erbracht.

Vor Ort waren Einsatzkräfte der Feuerwehren aus Deuben, Zeitz, Rössuln, Teuchern und der Werksfeuerwehr der Mibrag-GmbH im Einsatz. Insgesamt waren 33 Einsatzkräfte der Feuerwehren vor Ort. Es wurden durch alle eingesetzten Feuerwehrkräfte 275,5 Einsatzstunden erbracht.

Zu Ihrer Frage 2: Die Kosten für den Einsatz der Polizei wurden durch die einsatzführenden Polizeibehörden auf ca. 35 000 € beziffert. Die Kosten für den Einsatz der Feuerwehren konnten durch den Burgenlandkreis noch nicht mitgeteilt werden.

Herr Erben hat eine Nachfrage.

Ja, bitte.

Ist vorgesehen, die Einsatzkosten gegen die Aktivisten geltend zu machen?

Darüber haben wir noch nicht gesprochen. Dazu muss ich mir eine Meinung bilden. Das tue ich hier aber nicht aus dem Bauch heraus.

(Unruhe)

Herr Erben, ich nehme das einmal als Vorschlag mit.

Vielen Dank.

Wir kommen zu Frage 9. Sie wird von der Kollegin Hampel gestellt zum Thema „Impfschutz zur Vermeidung von Infektionsgefahren für Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen“. Bitte, Frau Kollegin.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Zahlreiche ehrenamtliche Einsatzkräfte von Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen kommen bei ihren Einsätzen in Kontakt mit Verletzten. In letzter Zeit werden viele Ehrenamtliche auch in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt eingesetzt. Für die Beteiligten stellen sich generell die Fragen des notwendigen Impfschutzes zur Vermeidung von Infektionskrankheiten und zur Übernahme der Kosten.

Ich frage die Landesregierung: