Protokoll der Sitzung vom 10.12.2015

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank an Herrn Scheurell für seinen Redebeitrag. - Jetzt hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Hoffmann das Wort. Bitte schön, Herr Hoffmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie konnten es den Worten des Ministers entnehmen, dass er eigentlich nicht die Absicht hat, von der bestehenden Konzeption abzurücken. Ich konnte in den Redebeiträgen hören, dass es in einigen grundsätzlichen Fragen durchaus Möglichkeiten gibt, sich aufeinander zuzubewegen.

Ich habe vernommen, dass wir offensichtlich den Begriff des Umgangs mit privaten Institutionen etwas anders definieren; denn auch wenn man mit einer Gestellung arbeitet, ist das sozusagen die Einbeziehung von privaten Strukturen, aber unter anderen Voraussetzungen. Meine Kritik ist - die hat keiner widerlegt -, dass niemand in dem Winterdienstkonzept auch nur ansatzweise etwas anderes geprüft hat als die grundsätzliche Privatisierung, wie sie jetzt verfolgt wird.

(Beifall bei der LINKEN - Herr Schröder, CDU: Sie können von dem Kampfbegriff nicht lassen! Mein Gott!)

Ich will Ihnen sagen, wenn Sie etwas wollten, das in eine andere Richtung geht, dann müssten Sie im Grunde genommen auch die Tendenz, die im Winterdienstkonzept jetzt angelegt ist, stoppen wollen. In unserem ersten Satz fordern wir die Landesregierung sozusagen auf, ihr Bestreben im Winterdienstkonzept der LSBB zu stoppen. Das fordern Sie nicht. Deswegen bin ich nicht so gutgläubig und werde den offensichtlichen Dissens aufrechterhalten. Weil Sie im Trend zumindest mit dem Beschluss das, was Sie hier sagen, infrage stellen, werde ich darauf aber mit einer Stimmenthaltung nicht ganz negativ reagieren.

Ich will Ihnen aber auch sagen - die Frage ist nicht beantwortet worden -, mit welcher Form von Verträgen das Ministerium am Ende arbeiten will. Außerdem will ich Sie fragen - die Frage wurde nicht nur von mir in den Raum gestellt -: Wann lag dieses Winterdienstkonzept wirklich vor? Wann hat man wirklich angefangen, sich um neue Arbeitskräfte zu bemühen?

Von den 100 Genannten - das habe ich vor einigen Tagen gehört - waren wohl acht gebunden. Ich weiß aber, dass sich eine ganze Reihe von Leuten auch außerhalb unseres Bundeslandes bewerben würde, wenn sie es dürften. Das ist ein Punkt, an dem ich sage, es gibt nach meinem Empfinden zu viele offene Fragen, obwohl ich mit Wohlwollen feststellen darf, dass mein Kollege Hövelmann versucht hat, viele Dinge zu versachlichen. Er hat zu Recht nach Antworten auf die Frage gesucht, wie es mit den 5 Millionen € pro Jahr ist.

Ich mache einen anderen Zusammenhang auf: Man ist ja bereit, 20 Millionen € in den nächsten vier Jahresscheiben zu bezahlen im Zusammenhang mit dem Privatisierungskonzept, wie es jetzt

auf dem Tisch liegt. Das sind auch 5 Millionen € pro Jahr. Das heißt, es steckt ein Potenzial darin, anders zu verfahren, als es jetzt passieren soll.

Deswegen muss ich darauf bestehen: Sie können von mir maximal eine Stimmenthaltung bekommen. Eine Zustimmung bekommen Sie dafür nicht. Dafür bin ich zu skeptisch.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Hoffmann, für Ihren Debattenbeitrag. Ich schaue in die Runde und sehe keine weiteren Wünsche, die Debatte fortzusetzen. Wir kommen dann zur Abstimmung.

Ich habe nicht vernommen, dass der Antrag in irgendeinen Ausschuss überwiesen werden soll. Deshalb können wir über den Antrag direkt abstimmen.

Ich lasse über den Antrag in der Drs. 6/4618 der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN. Wer stimmt zu?

(Unruhe bei der CDU - Zuruf von der CDU: Dagegen!)

- Wer stimmt dagegen? Natürlich; das ist doch logisch. - Die Koalition. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Ich lasse jetzt über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/4643 abstimmen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Zustimmung bei der Koalition und bei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Enthaltungen bei der LINKEN. Damit ist dieser Alternativantrag beschlossen worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Bevor mein Kollege das Kommando übernimmt, möchte ich zumindest noch die Schülerinnen und Schüler der Francke-Sekundarschule Magdeburg auf der Tribüne begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des

Aufnahmegesetzes und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/4355

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/4385

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 6/4604

Die erste Beratung fand in der 95. Sitzung des Landtages am 17. September 2015 statt.

b) Umfassende Asylkostenerstattung langfris

tig sicherstellen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3985

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 6/4602

Die erste Beratung fand in der 89. Sitzung des Landtages am 24. April 2015 statt. Berichterstatter zu a) ist Herr Knöchel und Berichterstatterin zu b) wird Frau Schindler sein. Jetzt hat der Abgeordnete Herr Knöchel das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt in der Drs. 6/4604 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vor.

Der Gesetzentwurf wurde in der 95. Sitzung des Landtags am 17. September 2015 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf wurde auch der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/4385 überwiesen.

Die Landesregierung beabsichtigte mit der Änderung des Aufnahmegesetzes, der Finanzierung der Aufnahme und Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern, die bisher im Finanzausgleichsgesetz geregelt ist, eine selbständige rechtliche Grundlage zu geben. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen künftig eine durch Verordnung festzusetzende Fallkostenpauschale erhalten sowie eine Einzelkostenerstattung für die Kosten von Krankheit, soweit sie 10 000 € übersteigen.

Im Finanzausgleichsgesetz sollten die Änderungen des Aufnahmegesetzes nachvollzogen werden sowie der Gesetzessystematik folgend die Revision der Finanzausgleichsmasse erfolgen. Die Finanzausgleichsmasse sollte um 49,3 Millionen € abgesenkt werden, wobei 48 Millionen € in das Aufnahmegesetz überführt werden sollen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte den Vorrang der Unterbringung in Wohnungen

im Aufnahmegesetz sowie die nur 70-prozentige Anrechnung der örtlichen Steuern auf den Finanzbedarf der Kommunen im Finanzausgleichgesetz.

In der 89. Sitzung am 18. September 2015 verständigte sich der Ausschuss über ein schriftliches Anhörungsverfahren der kommunalen Spitzenverbände und die mündliche Anhörung in der Sitzung am 5. Oktober 2015.

In der 92. Sitzung des Finanzausschusses am 5. Oktober 2015 hat der Ausschuss das mündliche Anhörungsverfahren durchgeführt und im Anschluss eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Dazu lag ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. Grundlage der Beratung war die vorliegende Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

Im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde die Einführung eines Artikels 1/1 beantragt, der auf eine einmalige Sonderzuweisung an die Kommunen in Höhe von 25 Millionen € in den Jahren 2015 und 2016 abzielte, die im Verhältnis der Schlüsselzuweisungen auszureichen sei. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde einstimmig angenommen. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde bei 5 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in der 71. Sitzung am 29. Oktober 2015 den Gesetzentwurf erstmals beraten und festgelegt, eine Beschlussempfehlung in der Sitzung am 25. November 2015 zu erarbeiten, welches auch so durchgeführt wurde. Der Innenausschuss hat die Beschlussempfehlung an den federführenden Finanzausschuss in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 1 : 0 Stimmen verabschiedet. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

In der 94. Sitzung am 25. November 2015 hat der Finanzausschuss das Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes endgültig beraten. Dazu lagen dem Finanzausschuss drei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu Artikel 1 - Aufnahmegesetz - vor. Diesen wurde in zwei Fällen einstimmig und in einem Fall mit nur einer Gegenstimme zugestimmt.

Im ersten Antrag sollten die Landkreise und kreisfreien Städte, auf deren Gebiet sich eine Landeserstaufnahmeeinrichtung befindet, dahingehend entlastet werden, dass sich für jeweils drei Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen die Zuweisung durch das Land um eine Person verringert.

Im zweiten Antrag erfolgte die Klarstellung, dass alle Landkreise mit Erstaufnahmeeinrichtungen zuständige Gesundheitsbehörde gemäß § 62 des Asylverfahrensgesetzes sind und die Kosten hierfür zu erstatten sind.

Mit dem dritten Antrag wurde geregelt, dass die vom Innenministerium festgesetzten Fallkostenpauschalen regelmäßig zum 31. März einer Überprüfung zu unterziehen sind; erstmals zum 31. März 2016.

Die mit den genannten Änderungen erarbeitete Beschlussempfehlung wurde mit 7 : 0 : 4 Stimmen beschlossen und liegt Ihnen in der Drs. 6/4604 vor.

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt Ihnen die Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Knöchel, für die Berichterstattung. - Bevor Kollegin Schindler zu Punkt b) fortsetzt, begrüßen wir ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Gemm-Sekundarschule aus Halberstadt. Herzlich willkommen!