Protokoll der Sitzung vom 11.12.2015

15. April, am 7. Mai, am 8. Mai und am 13. Mai 2015. Alle mitberatenden Ausschüsse stimmten dem Votum des federführenden Ausschusses zu und lehnten den Gesetzentwurf ab.

In der 53. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 2. September 2015 beantragte die Fraktion der SPD, von der Behandlung des Gesetzentwurfs abzusehen. Zur Begründung wurde angeführt, dass noch Beratungsbedarf bestehe.

Der Ausschuss beschloss mit 8 : 5 : 0 Stimmen, dem Antrag der SPD-Fraktion zu folgen und von der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag abzusehen.

Eine weitere Beratung des Gesetzentwurfs war für die 55. Sitzung am 28. Oktober 2015 vorgesehen. Die agrarpolitischen Sprecher der Fraktionen hatten sich jedoch darauf verständigt, von der Behandlung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Verbandsklagerechts abzusehen. Die Einladung ist daraufhin geändert und der Tagesordnungspunkt nicht behandelt worden.

Bislang liegt dem Landtag zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und die Mitwirkungsrechte von Tierschutzvereinen in Sachsen-Anhalt keine Beschlussempfehlung vor.

Mit meinem Bericht bitte ich, den Stand der Ausschussberatungen zum Gesetzentwurf in Drs. 6/2713 zur Kenntnis zu nehmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Herrn Herbst, GRÜNE)

Ich danke der Vorsitzenden Frau Brakebusch für den Bericht. - Wir kommen zu den fünfminütigen Debattenbeiträgen. Zuerst hat für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Frau Hampel das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Vielen Dank, Herr Krause, dass Sie uns mit Ihrem Berichterstattungsverlangen die Möglichkeit geben, uns hier öffentlich zu Ihrem Gesetzentwurf zu äußern. Ich möchte mit einem Ausspruch oder mit einem Zitat beginnen:

„Tierschutz ist ein ganz wichtiges Thema, weil es auch das Maß unserer Kultiviertheit beschreibt.“

(Herr Leimbach, CDU: Danke schön, Frau Hampel!)

- Ja, Herr Leimbach, das haben Sie einmal gesagt, und der Begriff der Kultiviertheit wurde auch von Herrn Krause zwar in einem anderen Zusammenhang, aber doch bei dieser Thematik gebraucht. Das überrascht mich auch nicht. Ich möchte Ihnen, wenn ich Sie einmal anschaue, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ganz klar sagen: Wer ernsthaft und nicht nur ein bisschen und auch nicht nur ein bisschen halbherzig die Absicht hat, zur Verbesserung des Tierschutzes in unserem Land beizutragen, der sollte seine Haltung zum Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine noch einmal überdenken.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Herr Daldrup, CDU: Das hat überhaupt keinen Zusammenhang! - Herr Leimbach, CDU: Das ist eine moralische Frage!)

- Herr Daldrup, ich habe es jetzt nett formuliert. In diesem Punkt gehen die Meinungen innerhalb der Koalition weit auseinander.

(Herr Daldrup, CDU: Das ist richtig!)

Deshalb haben wir jetzt zu Recht dieses Berichterstattungsverlangen.

Wir als SPD haben gehofft, dass wir nach intensiver Befassung mit dem Tierschutz und mit den Änderungen, die wir als SPD vorgeschlagen haben, vielleicht dazu kommen, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass uns dies in dieser Legislaturperiode nicht mehr gelingen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2012 wurde der Schutz der Tiere als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Für die SPD ist das Verbandsklagerecht und insbesondere die gesetzliche Verankerung der Mitwirkungsrechte auch eine Frage der Umsetzung der Staatsziele des Grundgesetzes.

Das Verbandsklagerecht - das wird leider häufig negiert - klärt nämlich nur, ob es eine Kollision zwischen dem gibt, was vorzufinden ist, und dem,

was der Gesetzgeber gewollt hat. Die Mitwirkung von engagierten Tierschützern hierbei zu verweigern, halten wir für nicht gut. Wir haben gerade über die Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements gesprochen. Auch die anerkannten Tierschutzvereine gehören nach Ansicht der SPD dazu.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Herr Borgwardt, CDU: Das be- streitet keiner!)

Meine Fraktion wird den Gesetzentwurf, den die Linksfraktion zum Verbandsklagerecht vorgelegt hat, nicht ablehnen.

Herr Krause spricht in diesem Zusammenhang von politischer Unkultur. So weit will ich nicht gehen.

(Herr Borgwardt, CDU: Weil das auch nicht stimmt! Das ist ja Unsinn! - Herr Leimbach, CDU: Das ist ja immer so bei den LINKEN!)

Ich sage es aber trotzdem ganz klar: Wir wollen auch als SPD kein falsches Signal nach außen senden. Wir wollen den Menschen, die sich für Tierschutz engagieren, keine Ablehnung signalisieren.

Ich wiederhole, nein, ich habe es noch gar nicht gesagt, ich sage es jetzt zum ersten Mal: Wir werden das Thema in der nächsten Legislaturperiode sicherlich ganz oben auf unserer Wunschliste für den nächsten Koalitionsvertrag wiederfinden.

(Zustimmung bei der SPD)

Jetzt bin ich mit meiner Zeit etwas durcheinandergeraten.

Mach mal noch zu Ende, Mädchen.

Die Uhr blinkt schon die ganze Zeit rot.

Ja. Hier blinkt es auch immer dazwischen.

(Unruhe - Herr Borgwardt, CDU: Das ist wie bei der Rundumleuchte! Die blinkt auch im- mer!)

Ich könnte jetzt noch viel sagen. Ich möchte es aber eigentlich damit bewenden lassen. Wir haben als SPD deutlich gemacht, wo wir bei der Kollision der verschiedenen Interessenlagen zu finden sind. Wir werden uns zu dieser Thematik im Parlament sicherlich wieder sprechen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Hampel. Der Abgeordnete Herr Leimbach hat noch eine Frage an Sie, wenn Sie sie beantworten wollen. - Sie will. Herr Leimbach, Sie haben das Wort. Bitte.

Das habe ich fast provoziert, oder? Ich versuche es. Der Kollege ist immer so klug.

(Heiterkeit bei der CDU - Zuruf von Frau von Angern, DIE LINKE)

Frau Kollegin Hampel, wir kennen das Verbandsklagerecht bisher nur aus dem Bereich des Umweltschutzes. Die Worte, die Sie eben gesprochen haben, lassen vermuten, dass die SPD beim Tierschutz ebenfalls ein Verbandsklagerecht anstrebt.

(Frau von Angern, DIE LINKE: Hat sie ziem- lich deutlich gesagt!)

Können wir daraus schlussfolgern, dass viele Rechtsgebiete, in denen das Wort „Schutz“ vorkommt, von der SPD systematisch ähnlich beurteilt werden? Oder, wenn es nicht so ist, Frau Hampel, erläutern Sie mir bitte den Unterschied.

Ich will einmal Beispiele für solche Rechtsgebiete aufzählen: den Bereich des Denkmalschutzes, in dem auch ohne öffentliche Kontrolle oder ohne private Initiativen Behördenentscheidungen getroffen werden gegenüber Eigentümern und wobei wir darauf vertrauen, dass der Staat das ordentlich macht, oder den Bereich des Jugendschutzes, wo wir sagen, die Jugendämter oder die dazu berufenen Institutionen treffen Entscheidungen gegenüber Veröffentlichungen beispielsweise oder gegenüber Einrichtungen, und wir erwarten, dass die Behörden das gut machen, und haben kein Misstrauen.

Ich will jetzt nicht dramatisieren und polemisieren, indem ich Schutzgebiete aufzähle, Schutz des Lebens oder so ähnlich, in denen es ebenfalls keine Verbandsklage gibt, jedenfalls in der politischen Absicht nicht.

Können Sie kurz erläutern, warum neben dem Umweltschutz und den durchaus zwiespältigen Erfahrungen damit gerade der Bereich des Tierschutzes von der SPD so herausgehoben gewürdigt wird, dass ein Verbandsklagerecht notwendig ist, in anderen Schutzgebieten aber nicht?

(Frau Frederking, GRÜNE: Na, weil es Staatsziel ist! - Herr Borgwardt, CDU: Ju- gendschutz ist doch auch Staatsziel! Das ist doch Käse!)

Vielen Dank, Herr Leimbach. - Jetzt hat Frau Hampel das Wort, um zu antworten. Bitte schön, Frau Hampel.

Sehr geehrter und geschätzter Herr Kollege Leimbach, das ist eine sehr kluge Frage

(Heiterkeit bei der CDU)

und, ich denke, auch unter juristischen Aspekten eine sehr interessante in der Beurteilung. Ich habe aber deutlich gemacht, dass es uns darum geht, dass wir das Staatsziel mit der Annahme dieses Gesetzes umsetzen wollen. Das ist eine politische Bewertung seitens der SPD, die es hierzu gibt, in Wahlprogrammen, in Parteiprogrammen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Deshalb würde ich jetzt auf die rein juristische Frage gern eine politische Antwort geben.

Wir haben uns mit dieser Thematik sehr ausführlich befasst und sind politisch davon überzeugt, dass wir das Verbandsklagerecht, und zwar nur in Form einer Feststellungsklage, in unserem Land umsetzen wollen.

(Herr Weigelt, CDU: Es muss doch aber auch nötig sein!)

Herzlichen Dank, Frau Hampel. - Weitere Anfragen sehe ich nicht. Dann können wir in der Debatte fortfahren. Ich erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordneten Frau Frederking das Wort. Bitte schön, Frau Frederking.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU und auch die SPD sind beim Tierschutz unglaubwürdig.