Das wussten aber alle Fraktionen, als sie einen solchen Antrag gestellt haben. Die Landesregierung hat einen solchen Gesetzentwurf nicht vorgelegt. Jetzt stellt sich die Frage, wie kommen wir aus der Kalamität heraus.
Eines geht nicht, Kollegin Grimm-Benne: Wir können nicht sagen: Landesregierung, mach das mal, aber wir beschließen kein entsprechendes Gesetz mehr. Das darf der Finanzminister nicht. Der Finanzminister darf dieses Geld nicht aus der eigenen Kasse umsetzen. Dafür benötigt er ein Gesetz. Dafür brauchen wir zwei Lesungen und dafür brauchen wir eine Sondersitzung des Landtages im nächsten Jahr.
Alle drei Fraktionen haben in ihrem Antrag gefordert, die Landesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen. Das kann sie gar nicht mehr. Die Landesregierung muss nämlich ein Anhörungsverfahren durchführen. Norbert Bischoff hat mir gestern eindeutig erklärt: Wulf, das ist eine schöne Idee, aber sie ist nicht mehr umzusetzen.
Es gibt aber eine andere Variante. Wir können ohne lange Anhörungsverfahren im Januar einen Gesetzentwurf einbringen. Darin würde dann stehen, dass die Gelder aus dem Topf einfach auf unsere Pauschalen draufgeschlagen werden. Damit wird das Defizit bei den Gemeinden verringert. Dann haben sie die Chance - wir können sie nicht zwingen -, die Elternbeiträge nicht weiter ansteigen zu lassen oder zumindest nicht so stark. Wir geben ihnen die Möglichkeit; einen gesetzlichen Durchgriff haben wir nicht.
Ich sage ganz klar: Wenn wir die Absicht wirklich realisieren wollen, dann müssen wir die erste Beratung über dieses Gesetz im Januar und die zweite Beratung zwei Wochen später, nämlich im Februar, durchführen.
Angesichts des Umstandes, dass wir uns alle darin einig sind, dass wir es machen wollen, ist meine klare Ansage: Dann lasst es uns tun!
Ihr habt es eingebracht, wir haben es eingebracht und ihr habt es eingebracht. Dann lasst uns doch ein kleines Gesetzchen erarbeiten und damit § XY im KiFöG ändern und die entsprechenden Zahlungen um 28 Millionen € erhöhen. Wir können uns dann überlegen, ob wir die Kreise ärgern oder nicht und sie bei 53 % mit reinnehmen oder nicht. Das wird an die Gemeinden weitergeleitet und damit wird das Defizit verringert.
Das Gesetz wäre ganz kurz, mehr müssen wir nicht machen. An den Anträgen wird deutlich, dass wir uns einig darin sind. Das bedeutet, wir können den Gesetzentwurf auch zusammen vorlegen. Aber dann müssen wir es machen. Wir machen es auf jeden Fall. Wir laden nur alle anderen dazu ein, es auch zu tun.
Man kann es auch über das FAG regeln oder einen Nachtragshaushalt machen. Eine Änderung des KiFöG wäre allerdings an dieser Stelle die eleganteste Lösung.
Mein Aufruf lautet: Lasst uns heute gemeinsam verabreden, es so zu tun; denn weder der Sozialminister noch der Finanzminister können es tun, nur wir können es.
Dass er es nicht tun will, ist eine andere Sache, aber das sei dahingestellt. Wir wollen es alle, deshalb lasst uns dieses Gesetz machen.
Nur eines sage ich gleich: Wenn sich nach dieser Debatte und nach diesen Anträgen - ich habe mit dem Alternativantrag der Koalition kein Problem, wir können ihm zustimmen - im Januar zeigt, dass das alles nicht mehr wahr ist, auf einmal alles ganz anders ist und die Koalition nicht mehr bereit ist, ein solches Gesetz zu machen, dann haben wir ein wahnsinnig großes Chaos bei den Leuten hinterlassen.
Wir versprechen ihnen andauernd, zu helfen, und wenn es dann zum Schwure kommt, dann ist das alles nicht mehr wahr. Das müssen wir uns nicht antun. Das muss sich diese Koalition nicht antun.
Wir können jeden Änderungsantrag und jeden Alternativantrag beschließen. Wir könnten im Januar die erste Lesung machen und im Februar eine Sondersitzung durchführen. Das Gesetz wird verändert, und wir haben den Gemeinden dabei geholfen, die Elternbeiträge nicht in dem Umfang erhöhen zu müssen.
Meine Aufforderung und mein Wunsch ist es, dass wir das gemeinsam tun, alle vier Fraktionen, dann haben wir alle etwas gekonnt. Wir haben sogar der Koalition ein wenig geholfen, aber das würden wir an der Stelle gern machen. - Danke.
Vielen Dank, Herr Gallert. Herr Gallert, einen kleinen Moment bitte. - Frau Professor, wollen Sie Herrn Gallert eine Frage stellen?
Sie wollen als Fraktionsvorsitzende sprechen. Ich habe eine Frage an Sie. Der Sozialminister wünscht noch einmal das Wort. Das heißt, er würde die Debatte neu eröffnen. Wollen Sie trotzdem vor ihm sprechen oder wollen Sie seinen Beitrag abwarten?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ausdrücklich meinem Vorredner Wulf Gallert anschließen. Ich glaube, die Debatte hat mehreres sehr deutlich gemacht. Es gibt den Wunsch, einen Höchstbeitrag für die Elternbeiträge festzulegen, dem schließt sich meine Fraktion ausdrücklich an.
Wir haben das schon vor Jahren hier gefordert. Das werden wir aber jetzt nicht umsetzen können. Die Gründe dafür sind dargelegt worden. Es gibt eine hohe Bereitschaft hier im Hohen Hause, das zusätzliche Geld, das wir vom Bund bekommen,
zur Entlastung der Eltern einzusetzen. Dazu können wir nur den Weg wählen, dass wir das Geld nehmen und es den Kommunen für die Kitas zukommen lassen mit dem ausdrücklichen Wunsch, dass sie es für die Entlastung der Eltern von Beiträgen benutzen. Das ist der Weg.
Wulf Gallert hat parlamentarisch differenziert erläutert: Wir müssen das tun; nur wir als Parlament können das im Moment tun. Deshalb meine ausdrückliche Bitte, dies tatsächlich zu tun.
Ich muss Ihnen auch sagen: Alternativanträge, die vorgeben, dasselbe zu wollen, aber dann beim Handeln zurückschrecken, sind nicht ehrlich, sind nicht redlich. Wenn hier im Hohen Hause permanent von der so besorgniserregenden Politikverdrossenheit gesprochen wird, kann ich Ihnen nur sagen: Mit so etwas schüren Sie genau die Politikverdrossenheit der Eltern bei uns im Land. Lassen Sie uns das nicht tun! Lassen Sie uns gemeinsam etwas Gutes für unsere Eltern im Lande tun, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch von CDU und SPD!
Vielen Dank. - Nun hat der Minister um das Wort gebeten. Entsprechend der Geschäftsordnung bekommt er es auch. Die Debatte ist damit erneut eröffnet. Bitte schön, Herr Minister.
Vielen Dank! Das ist ja auch ein wichtiges Thema. Ich möchte jetzt nicht noch einmal in das Verfahren eingreifen, das vorgeschlagen wird, da vonseiten der Landesregierung zurzeit keine Möglichkeit bestünde, formal tätig zu werden. Ich möchte zur Richtigstellung nur eines sagen: Der Auftrag des Landtages beim letzten Mal war die Entlastung der Eltern von Beiträgen, und zwar mit völlig unterschiedlichen Vorschlägen.
Zweitens. Zwischen Legislative und Exekutive war es bei solchen Fragen bisher immer so: Die Bundesministerin hat dazu aufgefordert, dass die Länder - darüber wollte ich noch einmal informieren - die Mittel abrufen. Die genaue Höhe steht noch nicht fest, sondern erst einmal eine ungefähre Höhe. Daher kommt man abzüglich aller Verwaltungskosten und Verrechnungen auf andere Zahlen. Bisher sind für das Jahr 2016 Mittel in Höhe von netto 9 Millionen € vorgesehen, für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 23 Millionen € und für das Jahr 2018 Mittel in Höhe von rund 26 Millionen €.
Wir müssen jetzt der Bundesministerin sagen, wofür wir die Mittel verwenden. Da kann ich nicht sagen, wir nehmen einmal alle Vorschläge des Landtags. Das geht nicht. Ich versuche jetzt, mit ihr auszuhandeln, dass eine Verwendungsbreite möglich ist - ich sage es einmal ganz offen -, bis hin zu Investitionen, da dies Einmalzahlungen für die Jahre sind, bis hin zu Elternbeitragsmöglichkeiten, was dann immer noch schwierig ist, das haushaltsrechtlich zu regeln; denn wenn man es verbindlich macht, muss es gesetzlich geregelt werden, und wenn man es, wie Frau Professor Dalbert sagte, den Kommunen überlässt, dann sind sie frei, darüber zu entscheiden.
Ich versuche jetzt, es bei der Ministerin so durchzubringen, da die Mittel natürlich nur an die Länder weitergegeben werden, wenn sie auch für die Zwecke der Kinderbetreuung verwendet werden - dafür sind sie ja zugesagt worden -, damit wir diese breiten Möglichkeiten haben. Das müssen wir in den nächsten Tagen noch hinbekommen. Vielleicht kann man auch eine Fristverlängerung erreichen; das weiß ich noch nicht. Aber das ist jedenfalls der Werdegang.
Das ist alles Schnee von gestern. Es ist jetzt auch nicht unser zentrales Problem, warum die Landesregierung kein Gesetz vorgelegt hat. Wir wollen es ja lösen.
Aber jetzt noch einmal: Ich meine, wenn wir das jetzt so machen würden, und wir sagen, wir machen eine Regelung im KiFöG, nach der die bisher feststehenden Summen für die Jahre 2016, 2017, 2018 um folgende Summen ergänzt werden - - Lassen Sie uns hineinschreiben: mehr Flüchtlingskinder oder besondere inhaltliche Belange usw. Wenn wir diese Dinge möglich machen, dann dürfte doch der Bund überhaupt nichts dagegen haben; denn wir tun es definitiv für den Kita-Bereich. Das wäre doch kein Problem.