Norbert Bischoff
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema der Langzeitarbeitslosigkeit ist fast ein Dauerthema im Landtag. Es ist tatsächlich so, dass trotz sinkender Arbeitslosenzahlen die Anzahl der Langzeitarbeitslosen in den letzten drei Jahren nahezu konstant geblieben ist. Das ist übrigens in allen Bundesländern der Fall. Auch in den westlichen Bundesländern, in denen die Arbeitslosigkeit sinkt, sind es die Langzeitarbeitslosen, die meistens keinen Job bekommen. Von daher ist es wichtig, dass wir tätig werden, vielfältige Anstrengungen unternehmen und Instrumente nutzen, um die Teilhabemöglichkeiten im Sinne eines sozialen Arbeitsmarktes zu eröffnen. Das habe ich hier bereits des Öfteren gesagt.
Das aktuellste Beispiel im Land Sachsen-Anhalt ist das ESF-Programm „Jobperspektive 58 plus“ - darüber habe ich hier bereits berichtet; es ist im letz
ten Jahr angelaufen -, mit dem wir für 1 100 Langzeitarbeitslose ohne Zusatzkosten Möglichkeiten schaffen. Es muss also nicht kofinanziert werden. Wenn sich die Gemeinden jetzt daran beteiligen, weil sie Kosten der Unterkunft einsparen - ich habe von einigen beim Neujahrsempfang gehört, dass Landkreise das tun wollen -, kann ich das nur unterstützen. Das Land hat das jedenfalls nicht als Bedingung gesetzt.
Das war sozusagen ein kleiner Ersatz für die wegfallende Bürgerarbeit, die der Bund nicht weitergemacht hat. Das Land Sachsen-Anhalt wird diese Maßnahme bis zu drei Jahre fördern, sodass man einen Übergang bis zur Rente hat. Die Projektverfahren laufen zurzeit in allen Landkreisen, auf kommunaler Ebene. Konkrete Beschäftigungsverhältnisse werden wir in den nächsten zwei, drei Monaten erleben können.
Die Landesregierung hat bereits in der Vergangenheit erhebliche Anstrengungen zur Schaffung von öffentlich geförderten befristeten Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose unternommen. Die überdurchschnittliche Beteiligung am Bundesprogramm - der Bund hat vor einem halben Jahr ebenfalls ein Programm aufgelegt - zeigt, wie wir uns mit diesem Thema beschäftigen. Damit sollen fast 2 000 Menschen - ich glaube, es sind 2 000 Menschen; Herr Steppuhn wird das vielleicht genauer wissen - in Arbeit kommen.
Die Landesprogramme, die wir bisher hatten, wie „Aktiv zur Rente“, „Aktiv zur Rente plus“ und das eben genannte „Jobperspektive 58 plus“, zeugen davon, wie wir gerade den älteren Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben, weil das die Personengruppe ist, die aufgrund ihres Alters und ihrer Langzeitarbeitslosigkeit nicht davon profitieren können, dass es einen Fachkräftebedarf im Land gibt.
Die Landesprogramme leisten einen wichtigen Beitrag, können aber die regelhafte Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten von Langzeitarbeitslosen durch die Jobcenter im Rahmen des SGB II nicht ersetzen. Hierzu ist jedoch festzustellen, dass bundesrechtliche Restriktionen im SGB II und eine ungenügende Finanzausstattung der Jobcenter die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten an einem sozialen Arbeitsmarkt sehr stark einschränken und eine Verstetigung modellhafter Ansätze unmöglich machen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen des SGB II und die Finanzausstattung der Jobcenter mit sinkenden Eingliederungsbudgets lassen eine längerfristige Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen derzeit nicht zu.
Es ist daher nach meiner Überzeugung eine Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigungen auf einer stabilen finanziellen Basis notwendig. Dafür muss es auch ermöglicht werden - das war der Sinn Ihres Antrages -, passive Ar
beitslosengeldleistungen, die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingespart werden können, zu aktivieren und für Arbeit statt für Arbeitslosigkeit einzusetzen.
Das Land Sachsen-Anhalt setzt sich daher schon seit Jahren, seitdem ich hier die Verantwortung habe, allein und zusammen mit anderen Ländern für entsprechende gesetzliche Änderungen in diesem Bereich ein.
Zu nennen ist insbesondere das Eckpunktepapier der Länder zum gesetzlichen Änderungsbedarf bei den Förderinstrumenten aus dem Jahr 2014; darin wurde die Einführung des Passiv-Aktiv-Transfers gefordert. Zu nennen ist auch das Schreiben unseres Ministerpräsidenten an die Bundesarbeitsministerin vom 10. Februar 2015, also von vor einem Jahr, mit dem vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen Sachsen-Anhalts mit der Bürgerarbeit eine Verstetigung des Bundesengagements im Bereich der Bürgerarbeit gefordert worden ist. Dazu gab es die eindeutige Aussage unserer Landesregierung, sich für den Passiv-Aktiv-Austausch auszusprechen.
Auch das Konzept der Länder zur Neuausrichtung der öffentlichen Beschäftigung in dieser Frage nimmt eine zentrale Rolle ein. Das Konzept wurde im November 2015 von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ohne Gegenstimme beschlossen und der Bundesregierung zur Umsetzung empfohlen. An der Erarbeitung dieses Papiers waren wir maßgeblich beteiligt und auch federführend. Wir haben das mit anderen Ländern geplant.
An der Stelle ein winziger Einschub: Die Diskussion in den letzten Jahren, auch bei den Ministerkonferenzen, war eher so, dass wir im Osten - in Anführungsstrichen - gejammert haben, weil die Arbeitslosigkeit so hoch ist, während das die alten Bundesländer wenig bis gar nicht gejuckt hat. Das entsprach ein bisschen dem typischen Bild des Ostens. Erst seit den letzten zwei Jahren bekommen auch die alten Bundesländer mit, dass es für die Langzeitarbeitslosen auch im Westen keine Perspektive gibt. Auch dort kommen sie nicht in Arbeit. Seit dieser Zeit gibt es einen Zusammenschluss.
Seit dieser Zeit gibt es auch die beiden Projekte in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen, mit denen das praktisch umgesetzt werden soll. Das, was dort ausprobiert wurde, hat positive Ergebnisse und Zwischenergebnisse gezeitigt. Für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Modellprojekte zeichnet sich schon jetzt ab, dass sich ihre Situation nachweislich verbessert und dass sie persönlich und beruflich sinnvolle Arbeit verrichten.
Meiner Meinung nach müssen wir diese Modelle auswerten und für Sachsen-Anhalt erproben und
umsetzen. Dazu haben Sie etwas Richtiges gesagt: Dafür brauchen wir Landesmittel; denn ESFMittel haben wir dafür nicht. Diese sind nicht in diesen und auch nicht in die letzten Haushalte eingestellt worden. Angesichts der Situation - auch angesichts der Situation, die wir gegenwärtig mit Flüchtlingen haben - möchte ich Programme für beide Gruppen machen, für Menschen, die Arbeit suchen und langzeitarbeitslos sind, aber auch für andere, die erst in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Für beide Programme brauchen wir unbedingt Landesmittel. Daher hoffe ich, dass der neue Landtag mit der neuen Landesregierung die Voraussetzungen dafür schafft, dass wir diese Modelle auch hier ausprobieren können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man könnte fast sagen: Dass ich das noch erleben kann, dass Frau Zoschke nicht nur die SPD-Fraktion lobt - das macht sie schon manchmal -, sondern gleichzeitig auch noch die CDU-Fraktion oder wichtige Teile der CDU. Im öffentlichen Raum habe ich es noch nicht so vernommen. Deshalb muss ich jetzt auf den Inhalt nicht besonders eingehen, weil Sie ihn gut beschrieben haben.
Nur zwei Anmerkungen: Im Jahr 2005 wurde diese Trennung vollzogen, sodass Zusatzbeiträge nur durch die Arbeitnehmer zu tragen sind. Das geschah damals mit dem Ziel, die Lohnnebenkosten zu senken, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Ob das am Ende wirklich dazu beitragen hat, lässt nicht mehr nachweisen.
Zumindest in der heutigen Zeit, in der sich die Konjunktur stark von der des Jahres 2005 unterscheidet, ist die Diskussion über die Frage, ob die paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge nicht doch wichtig und gerechtfertigt ist, neu entbrannt. Dieses Thema ist auch deshalb aktuell, da sich Arbeitgeber immer weniger Gedanken über die Ausgaben der Sozialversicherung machen. Es interessiert sie nicht mehr, weil sie wissen, dass ihr Beitrag eingefroren ist. Daher tut es dem Arbeitgeber auch nicht mehr weh.
Deshalb begrüßen wir die Initiative der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen. Dieses Thema stand heute auf der Tagesordnung des Bundesrates und hätte auch eine Mehrheit gefunden,
wenn die Gesundheitsministerin in Baden-Württemberg ihren Ministerpräsidenten dazu gebracht hätte.
Das wurde noch bis Mittwoch versucht und man hat telefoniert. Aber es ist nicht gelungen. Das ist schade. Somit ist der Antrag jetzt in die Ausschüsse überwiesen worden. Sie wissen: Im Ausschuss gilt sowieso Ressortfreiheit. Ich werde im Gesundheitsausschuss natürlich dem Antrag zur paritätischen Finanzierung der Beiträge zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die einzelnen Fraktionen werden gleich noch dazu reden, wie die Diskussionen waren, die dazu führten, dass die regierungstragenden Fraktionen keine Beschlussempfehlung abgegeben haben.
Frau Zoschke hat mehrmals erwähnt - dafür danke ich Ihnen -, dass wir als Landesregierung ausführlich berichtet haben. Das hätte ich jetzt auch nur tun können. Ich weiß aber, damit würde ich jetzt alle langweilen. Da das ein wichtiges Thema ist und die Hälfte oder knapp ein Drittel der Abgeordneten gar nicht anwesend ist, ist mein Vorschlag, dass ich Ihnen das, was ich hier habe, anschließend in Schriftform zusende.
Ich kann es nämlich nicht zu Protokoll geben, weil uns das nicht gestattet ist. Wenn alle damit einverstanden sind, dann mache ich das so. - Okay.
Genau das wollte ich tun.
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Nachtrag zu den Ausschuss
beratungen habe ich nur zwei Anmerkungen, weil es im Finanzausschuss noch zwei Fragen gab. Die eine Frage kam von Frau Feußner und betraf die Anzahl der Eltern, die eine Ermäßigung erhalten, obwohl sie arbeiten gehen, und auf Unterstützung angewiesen sind, also die sogenannten Aufstocker. Ich habe diesbezüglich in unserem Haus nachgefragt: Wir haben darüber leider keine Übersicht.
Die zweite Frage war, ob wir eine Übersicht über die sehr unterschiedlichen Betreuungszeiten im Land haben, über die Betreuungsverträge geschlossen werden. Auch dazu haben wir keine Unterlagen, weil diese Daten nicht in Gänze erhoben werden; denn sie ändern sich stetig. - Das waren meine Ausführungen, die den Ausschuss betrafen.
Jetzt habe auch ich die Möglichkeit, wie viele vor mir,
mich als Abgeordneter des Landtages zu verabschieden. Ich bin seit dem Jahr 1994 im Landtag und habe damals mit Themen zur Kinderbetreuung angefangen. Das waren die ersten Gesetze, die wir damals in der Situation einer Minderheitsregierung zusammen mit der PDS - mit Frau Dr. Weiher und Frau Dr. Hein an der Spitze - ausgehandelt haben. Die Gesetze, die wir seinerzeit für die Kinderbetreuung gemacht haben, waren Gesetze, die die Öffentlichkeit sehr interessiert haben. Dazu gab es Volksinitiativen usw.
Dass ich jetzt sozusagen am Ende dieser Legislaturperiode, am Ende meiner parlamentarischen Arbeit hier im Landtag und zudem mit dem letzten Tagesordnungspunkt wieder bei dem Thema Kinderbetreuung gelandet bin, ist ein Zufall. Es war mir eine Herzensangelegenheit - das wissen viele, die mich unterwegs erlebt haben -, es hat mir ungeheuer viel Spaß gemacht, die Einrichtungen zu besuchen und mit Kindern zusammen zu sein. Ich danke dafür, dass ich diese Chance hatte.
Deshalb ist es mir wichtig, nicht ein Vermächtnis zu hinterlassen oder Ähnliches mit auf den Weg zu geben; denn ich glaube, jeder Abgeordnete, der im Landtag sitzt, macht das so gut er kann und wie er es für richtig hält. Das habe ich auch so zu tun versucht. Von daher steht für mich der Dank an erster Stelle.
Ich hätte es mir niemals vorstellen können, weder vor der Wende noch danach, jemals in einem Parlament zu sitzen und schon gar nicht in dieser Funktion, die ich jetzt innehabe. Ich habe anfangs Landtagsabgeordnete immer bewundert. Im Jahr 1994 hatte ich den Listenplatz 43, also hätte die
Liste nichts genutzt. Es war ein glücklicher Umstand, dass ich direkt in den Landtag gewählt worden bin. Ich glaube, in der Nachbetrachtung - wenn ich diese paar Minuten noch habe - würde ich sagen: Das habe ich Gregor Gysi zu verdanken.
Denn er war bekannt, ich überhaupt nicht. Gysi hatte an dem Tag, an dem ich eine Wahlveranstaltung in meinem Wahlkreis Magdeburg-Nord hatte, am Vormittag eine Veranstaltung. Da waren natürlich jede Menge Menschen anwesend. Der Platz war voll.
Ich war am Nachmittag mit einem kleinen Lastwagen da und habe Gitarre gespielt. Mein Sohn war auch dabei. Vielleicht waren 50 oder 100 Leute mit Familien da. Wir haben dann Spiele gemacht und Luftballons steigen lassen, was man halt so macht.
Aber am nächsten Tage, wahrscheinlich wegen der Gleichbehandlung, hatte ich in der Zeitung genauso viel Platz wie Gregor Gysi. Ich bin überzeugt davon, dass dann Leute hingeschaut und gedacht haben: Ach, so ein Typ, der Gitarre spielt, gefällt uns auch; der andere kommt aus Berlin. Meine Überzeugung ist - denn die SPD hat im Jahr 1994 nicht so viele Direktmandate gewonnen -, dass das der glückliche Umstand war, in den Landtag zu kommen. Es gibt sicherlich noch mehrere andere Gründe.
Im Landtag hatte ich verschiedene Funktionen. Deshalb danke ich ausdrücklich der SPD-Fraktion, die mich für unterschiedliche Funktionen vorgesehen und vorgeschlagen hat, bis zu der, die ich jetzt habe. Jetzt ist der Finanzminister Bullerjahn leider nicht hier, der mich jedes Mal, sowohl als parlamentarischer Geschäftsführer als auch in Situationen, wo ich keine Bedenkzeit hatte, ob ich Sozialminister werden möchte, gefragt hat.
Ich habe der Fraktion der SPD viel zu verdanken. Man braucht das Rückgrat, man braucht das Vertrauen, man braucht auch diejenigen, die einen vorschlagen und dann auch mit einem gehen, wenn es manchmal auch schwierig war. Und PGF, parlamentarischer Geschäftsführer, war eine Superfunktion. Das sage ich nach wie vor.
Dass wir so gut zusammengearbeitet haben, dass man versucht hat, über Parteigrenzen und Fraktionen hinweg etwas zu organisieren, das hat auch meinen Blick für vieles andere geweitet. Vor allen Dingen habe ich in der Zeit, in den sechs oder sieben Jahren, viele Chancen gehabt.
Damals war ich nicht in der Sozialpolitik, sondern in Wirtschaftsarbeitskreisen und für Medienpolitik
zuständig. Damals hatte ich eine Weile mit der Kreativwirtschaft zu tun. Ich hatte mit Menschen zu tun, die Ideen haben, die immer etwas Neues haben, die faktisch vor Engagement platzen. Markus Kurze kennt das. Ich war auch in der Medienanstalt. Ich habe gedacht: Das ist ein anderer Blick auf das Leben, als wenn man im Sozialbereich ist, wo man doch mehr mit den Mühseligen und Beladenen zu tun hat. Manchmal wünschte ich, man müsste sich immer einmal austauschen, damit der eine den Blick für das andere bekommt.
Ich danke dem Parlament für das Vertrauen, für das gute Miteinander. Ich sage es ganz offen: Ich fühlte mich durch das Parlament, und zwar quer durch alle Fraktionen, oft sehr getragen. Wenn man einen solchen Rückhalt nicht hätte, ob als parlamentarischer Geschäftsführer oder als Minister, und nicht Verbündete hätte, auch quer durch die Parteien, dann kann das nicht funktionieren. Ich bin dankbar, dass das so war.
Ich wurde auch von Abgeordneten vor Ort eingeladen und ich habe wirklich eine riesige Achtung davor, wie Parlamentarier, auch die, die hier sitzen, sich vor Ort einsetzen. Ich weiß, wie sie sich vor Ort auch für kleine Dinge einsetzen, nicht nur für Kindergärten, auch jetzt in der Flüchtlingshilfe; als ich in Weißenfels war und überall konnte ich das erfahren. Ich könnte jetzt vieles aufführen. Mit den Frauenhäusern habe ich begonnen. Das weiß Herr Czeke. Ich wurde von Abgeordneten aller Parteien eingeladen.
Ich finde, dass Abgeordnete ein Stück weit auch Vorbild sein können. Es ist schön zu sehen, wie sie sich einsetzen und Zeit opfern, und dass man authentisch spürt, wo Menschen ein Herz für andere haben.
Deshalb ist einfach meine Bitte und mein Wunsch, dass Sie bei allen Entscheidungen in den unterschiedlichen Politikbereichen - wir kämpfen in allen Bereichen, ob in Wirtschaft, Landwirtschaft, auf allen Gebieten, die wichtig sind - den Blick für die Schwächeren behalten, für die Benachteiligten in der Gesellschaft: für die Behinderten, für die Kranken, für die Kinder, für die Alten, für die Flüchtlinge. Ich glaube, wenn man diesen Blick hat, dann kann man auch alle anderen Dinge regeln, wo man die Leistungsträger der Gesellschaft unterstützen muss. Das will ich nicht gering achten, aber behalten Sie den Blick dafür.
Danke für die Zeit und für das Glück, das ich hatte, das zu erleben. Das hat mich selber glücklich und zufrieden gemacht. Ich bin auch der Überzeugung, dass ich dadurch ein sehr glücklicher Mensch bin. - Jetzt ist Jens Bullerjahn doch da. Ich hoffe, er hat meine Worte, die ich gesagt habe,
noch gehört, oder sie werden ihm mitgeteilt. - Bleiben Sie behütet und gesund. Viel Freude für die Zukunft!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Jahr 2013 haben die Sozialminister einen Beschluss zur Angleichung der Rentenwerte Ost und West gefasst, der identisch mit den Festlegungen im Koalitionsvertrag auf der Bundesebene ist. In einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz soll - so steht es darin jedenfalls sinngemäß - die vollständige Angleichung zum 1. Januar 2020 festgeschrieben werden, gegebenenfalls mit einem Zwischenschritt für eine Teilangleichung im Jahr 2017. So lautet ungefähr auch der Text - ich habe ihn hier - des Koalitionsvertrages.
Die Länder haben der Bundesregierung mehrfach angeboten, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen einzusetzen.
Dieser Vorschlag wurde seitens des Bundes bisher nicht angenommen.
Am 29. Januar 2016, also morgen, wird der Bundesrat unter Bezugnahme auf den Rentenversicherungsbericht 2015 und das hierzu vorliegende Gutachten des Sozialbeirates über die Erneuerung seines Angebotes befinden.
Vorab: Ich habe heute mit dem Ministerpräsidenten geredet. Es liegt ein Antrag vor, dem das Land in der vorliegenden Fassung zustimmen wird. Der Ministerpräsident hat im letzten Jahr im Bundesrat dazu geredet. Es besteht Einigkeit sowohl in der Regierung als auch in den Koalitionsfraktionen dazu, dass der Weg, der im Koalitionsvertrag beschrieben wurde, weiter beschritten werden soll.
Über die empfohlene Stellungnahme wird morgen im Bundesrat - davon gehe ich aus - absatzweise abgestimmt werden. Zum Absatz 4 gibt es eventuell einen Änderungsvorschlag, der den Sinn des Koalitionsvertrages noch verdeutlichen soll. Es kann sein, dass dieser Absatz noch ausgetauscht wird. Wenn nicht, bleibt es bei der empfohlenen Formulierung. - Das wollte ich einschieben, weil das morgen aktuell ist. Vielleicht kann ich Ihnen im Laufe des Tages, bis 14 Uhr, mitteilen, wie die Abstimmung im Bundesrat verlaufen ist und ob dieser Antrag eine Mehrheit der Länder erhält; das ist ja auch nicht immer so einfach.
Wie stellt sich die Situation dar? - Ich möchte das einmal verkürzen, weil Frau Dirlich das schon gut dargestellt hat.
Ich rate den Abgeordneten - mit dieser Problematik müssen wir alle hier uns beschäftigen, auch in den nächsten Jahren; Sie als Abgeordnete werden überall gefragt -: Lesen Sie das Protokoll des Fachgesprächs, auf das Frau Dirlich eben hingewiesen hat. Da haben der Vertreter der Rentenversicherung aus Leipzig und Herr Birkwald, Rentenexperte und Mitglied des Bundestages, sehr plastisch - wer dabei war, weiß das - und nachvollziehbar die Vor- und Nachteile vorgerechnet. Es wurde auch auf die Frage von Höherbewertung und Angleichung eingegangen. Man muss irgendwie beides hinbekommen, also die Höherbewertung lassen und vielleicht schrittweise absenken.
Der Abgeordnete hat sehr deutlich gemacht, dass die sehr unterschiedlichen Einkommensverhältnisse eine große Rolle spielen. Beim Durchschnittseinkommen hängen wir weit zurück. Aufgrund dieser unterschiedlichen Einkommensverhältnisse
kommen auch unterschiedliche Rentenwerte zustande. Wenn die Höherbewertung, die wir jetzt haben, wegfiele, könnte die Angleichung das nicht ausgleichen. Wir wären also immer noch benachteiligt.
Es lohnt sich wirklich, das durchzulesen. Anhand der einfachen Beispiele kapiert man sofort, wie
sich das berechnet. Ich muss sagen, ich habe bei diesem Fachgespräch vieles dazugelernt.
Die Frage ist immer: Was ist günstiger, ein niedriger Rentenwert und eine Höherbewertung der Entgeltpunkte oder ein gleicher Rentenwert bei Wegfall der Höherbewertung? - Lesen Sie sich das durch, dann können Sie sich am besten ein Bild machen, wie das ist.
Die Landesregierung - das will ich noch einmal sagen - hält an dem ursprünglichen Fahrplan des Koalitionsvertrages fest. Dies hat Herr Ministerpräsident Haseloff kürzlich in einer Pressemitteilung noch einmal verdeutlicht. Es wird allerdings - da bin ich ganz ehrlich - kaum eine Lösung geben, welche sowohl die Bestandsrentnerinnen und -rentner als auch die zukünftige Rentnergeneration vollumfänglich zufriedenstellen wird. Trotzdem wird es Zeit für die Angleichung. Aber die Schere der Einkommensverhältnisse muss sich weiter schließen, sonst werden bestehende Ungerechtigkeiten noch viele Jahre andauern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Welt dreht sich auch in diesen Tagen sehr schnell, und bei der Frage des Umgangs mit Flüchtlingen in unserem Land merkt man, dass sich in diesen Tagen auch gesetzgeberisch vieles verändert. Ich hielt und halte die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nach wie vor für ein richtiges Instrument.
Das habe ich bei der Einbringung gesagt. Ich hatte auch vom Kabinett den Auftrag, dies für SachsenAnhalt auszuloten, damals noch mit der Ausrichtung: Könnten wir das bis zum Ende des Jahres schaffen?
Dahinter steht die sinnvolle Möglichkeit, dass notwendige Gesundheitsleistungen von Flüchtlingen in Anspruch genommen werden können, ohne dass sie eine Schleife über das zuständige Sozialamt nehmen müssen, da dies bürokratisch und aufwendig ist.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sowohl mit den Landesverbänden der Kranken
kassen als auch mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände ausgelotet. Daher wurden in enger Anlehnung an die Gesetzeslage im Oktober 2015 Entwürfe einer Rahmenvereinbarung und einer Mustervereinbarung erarbeitet, die zwischen den einzelnen Kommunen und der Kasse abzuschließen gewesen wären.
Ziel der beiden Vereinbarungen war es zum einen, die gesetzliche Option aufzugreifen, die Krankenkassen zur Übernahme der Kosten der Krankenbehandlung zu verpflichten, und zum anderen eine elektronische Gesundheitskarte für die Personen einzuführen, die als Asylbewerber aus der Erstaufnahmeeinrichtung bereits den Kommunen zugewiesen wurden.
Beabsichtigt war, möglichst schlanke Vereinbarungen zu treffen, die jeweils nur die Regelungen enthalten, die zwischen den Vertragspartnern zwingend zu treffen sind. Damit sollte die notwendige Flexibilität geschaffen und Regelungen verhindert werden, die zulasten nicht am Vertrag Beteiligter gehen würden. Gleichwohl sollten möglichst für das Land einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Die Vereinbarungen sollten die Krankenkassen verpflichten, die Gewähr für die Einhaltung des eingeschränkten Leistungsanspruchs nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes zu übernehmen. Die Krankenkassen machten jedoch unmissverständlich deutlich, dass sie den eingeschränkten Leistungsanspruch nicht prüfen können und auch nicht prüfen wollen.
Im Ergebnis zeichnete sich ab, dass grundsätzlich auf allen Seiten zwar die Bereitschaft besteht, Verbesserungen für alle Beteiligten zu erwirken. Die ursprünglich angesteuerte Einführung der elektronischen Gesundheitskarte schon zum 1. Januar 2016 stellte für einige Landkreise und kreisfreie Städte sowie für die Landesverbände der Krankenkassen angesichts vieler Fragen einen ungeheuren Termindruck dar. Ich habe die Übersicht - ich möchte sie nur nicht vorlesen - darüber, welche Stellungnahmen die einzelnen Landkreise bei dem Treffen der zuständigen Amtsleiter abgegeben haben. Das war und ist nach wie vor sehr unterschiedlich.
Fragen zum Beispiel hinsichtlich des Missbrauchs der Karte, des Kostenrisikos, der Entwicklung der Verwaltungskosten, der Sichtbarmachung des Status, der Verantwortlichkeit, der Einziehung der elektronischen Gesundheitskarte, sobald die Leistungsberechtigung endet, und vieles andere sind Hürden, die gemeinsam und möglichst einvernehmlich zu regeln sind.
Es wurde deutlich, dass Voraussetzung für die erfolgreiche Einführung der Gesundheitskarte und
die Abrechnung der Leistungen ein alle Bundesländer übergreifendes, einheitliches sowie tadelloses Funktionieren der Registrierung der hier Ankommenden ist.
Das inzwischen verabschiedete - daran merkt man, wie sich die Zeiten verändern - Datenaustauschverbesserungsgesetz, das im Februar 2016 in Kraft tritt, sieht die eindeutige Identifizierung durch einen bundeseinheitlichen Flüchtlingsausweis vor, ohne dessen Vorlage keine Leistungen mehr beansprucht werden können. Er enthält unter anderem auch die Ergebnisse der Erstuntersuchung in den Erstaufnahmeeinrichtungen.
Die flächendeckende Verteilung soll bis Sommer 2016 dauern. Mit der Einführung dieses Ausweises wäre ein Großteil der jetzigen Umsetzungsprobleme bei der Versorgung gelöst - nicht alle, aber ein Großteil.
Allem voran steht jedoch die Frage, auf welche Gesundheitsleistungen mit der Karte ein Anspruch besteht, welche eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sind. Deshalb werden im Moment die Verhandlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene verfolgt, damit eine bundesweit gültige Bundesrahmenempfehlung anzustreben
und derzeit auszuarbeiten ist.
Das ist auch der Grund, warum unsere Krankenkassen sehr deutlich gemacht haben, dass sie bei dem, was wir jetzt als Entwurf vorgelegt haben, nicht mitgehen. Die Gründe habe ich eben genannt. Auch die Krankenkassen warten auf eine bundeseinheitliche Regelung bzw. eine bundeseinheitliche Empfehlung, sonst bewegt sich trotz der anfänglichen Euphorie, die wir alle hatten, zurzeit im Land nichts.
Es bleibt zu hoffen, dass mit dieser Bundesrahmenempfehlung offene Fragen geklärt werden, sodass wir uns auf der Landesebene daran orientieren können. Das werden wir abwarten. Die Signale stehen ja nicht so schlecht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte nicht gedacht, dass ich zum Ende der Wahlperiode noch einmal Gelegenheit haben werde, zum Kinderförderungsgesetz zu reden.
Vielen Dank für die Möglichkeit; denn es ist eines meiner wichtigsten Vorhaben gewesen, die ich umgesetzt habe. Übrigens war es im Wahlprogramm der SPD festgelegt. Das, was wir versprochen haben, haben wir gehalten. Der Ganztagsanspruch ist erfüllt.
Die Entlastung der Mehrkindfamilien haben wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner erfüllt. Am Ende haben wir noch einen Betreuungsschlüssel beschlossen, den wir so nicht versprochen haben und der 50 Millionen € Wert ist.
Ich sage einmal ganz deutlich in Richtung Finanzminister, er hat das Geld zur Verfügung gestellt. Es kostet heute, im Jahr 2016, 100 Millionen € mehr als im Jahr 2012. Das heißt, in der Kinderbetreuung sind 100 Millionen € mehr angekommen.
Also, die Aussage, dass das Land Sachsen-Anhalt nichts für die Kinderbetreuung tue, ist nicht richtig. Wir sind bundesweit immer an der Spitze. Das gilt übrigens auch für den Betreuungsschlüssel, wenn man ihn zu der Betreuungszeit von zehn Stunden ins Verhältnis setzt. Das machen nämlich kaum Länder. Wir sind an dieser Stelle weit vorn. Deshalb lasse ich nichts auf das Kinderförderungsgesetz kommen.
Ich sage nach wie vor, ich halte diesen Schnellschuss für falsch. Ich habe mir, als ich angefangen habe, vorgenommen, das Kinderförderungsgesetz zu ändern. Dafür habe ich anderthalb Jahre gebraucht. Denn ich habe alle mitgenommen. Ich habe Veranstaltungen mit 1 500 Erzieherinnen durchgeführt. Eine Expertenrunde, an der Abgeordnete teilgenommen haben, tagt bis heute regelmäßig. Ich halte es gerade mit Blick auf die parlamentarische Demokratie für außerordentlich
wichtig, bei einem solchen Gesetz gründlich vorzugehen, mit Eltern, mit Gewerkschaften, mit Kommunen und mit Elternvertretungen zu reden.
Natürlich hat es mit dem Wahlkampf zu tun. Das ist durch das Betreuungsgeld ausgelöst worden. Wir haben vorher zwar immer einmal darüber geredet, aber das Betreuungsgeld hatte den Ausschlag dafür gegeben, dass jeder gesagt hat, wir machen etwas für die Eltern.
Wer jetzt sagt, das hätte mit dem Wahlkampf nichts zu tun, der sollte einmal in sich gehen. Natürlich hat es mit dem Wahlkampf zu tun. Das ist bei allen so. Jeder hat unterschiedliche Vorschläge eingebracht. Dagegen, dass man etwas verspricht und sagt, das wollen wir machen, habe ich ja gar nichts. Dass Eltern entlastet werden sollen, sehe ich auch so.
Ich weiß auch, dass es in den Kommunen, in denen die Elternbeiträge sehr stark steigen, nicht zu vertreten ist, wenn es dafür keine nachvollziehbaren Gründe gibt. Ich war ja vor Ort, ich war fast überall vor Ort und habe mir die Argumente angehört. Herr Gallert hat es richtig gesagt, es ist eine kommunale Angelegenheit. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück.
Ich möchte nur sagen, vernünftige und sachgerechte parlamentarische Verfahren sind für mich über die ganzen Jahre wichtig gewesen - deshalb ist das für mich die Gelegenheit, Herr Präsident, ein bisschen ein Resümee zu ziehen; ich tue das am Donnerstag nicht noch einmal -, dass ich mir vorgenommen habe, alle Dinge, die ich tue, mit allen zu diskutieren. Das ist schwierig. Damit macht man sich nicht immer Freunde.
Aber ich halte das in der parlamentarischen Arbeit für wichtig. Menschen wollen mitgenommen werden. Wir haben vielleicht einen Fehler gemacht, auch ich, wir haben bei der Änderung, mit der wir es hochgezoomt haben - ich finde es richtig, dass die Landkreise zuständig sind - vielleicht nicht alle richtig mitgenommen.
Das Urteil des Landesverfassungsgerichts, das im Übrigen zu 80 % für das Land ausgegangen ist, was die Finanzierung angeht - auf die 50%-Regelung komme ich gleich noch einmal zu sprechen -, zeigt, dass wir es richtig berechnet haben, dass wir die Grundlage und auch die Betreuungszeit richtig berechnet haben. Das wird immer vergessen zu erwähnen.
Dann wollte ich noch sagen - jetzt ist mir der Faden gerissen -, es ist auf jeden Fall richtig gewesen, die Eltern rechtzeitig einzubinden. - Ach so, jetzt fällt es mir wieder ein. Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts hat Frau Becker gleich am nächsten Tag den Gemeinden quasi als Retourkutsche gesagt, sie sollten jetzt erst recht die Elternbeiträge anzuheben. Das war die Retourkutsche.
So etwas passiert, wenn man Menschen nicht mitnimmt. Deshalb plädiere ich dafür, alle mitzunehmen. Gerade die Kommunen müssen wir mitnehmen, weil sie hier in der Erstverantwortung sind, nicht das Land. Das Land finanziert nur das, was wir tatsächlich an Standards abfordern.
Das halte ich für wichtig. Deshalb bin ich gespannt auf die kommende Aktuelle Debatte. Wenn Demokratie Vertrauen braucht, dann ist der erste Punkt, die Menschen mitzunehmen, und nicht in drei Tagen einen Gesetzentwurf zu verabschieden, von dem wir jetzt schon wissen, dass es keine echte Entlastung für die Eltern geben wird.
Die Kommunen haben die Aufgabe. Sie könnten das auch irgendwie verrechnen mit Tarifsteigerungen und Ähnlichem. Für das Jahr 2016 kommt jedenfalls ein Betrag von 5 € pro Monat und Kind heraus.
Wir haben 9 Millionen € zur Verfügung. Es wird nicht zwischen Krippe, Kindergarten und Hort unterschieden. Das kann man ganz schnell teilen. Dann weiß man, was herauskommt, wenn man das ganze Jahr nimmt. Man kann auch ausrechnen, wenn man nur den Zeitraum von August bis Ende Dezember heranzieht. Dann liegen wir bei einem Betrag von 10 € pro Monat und Kind. Für die folgenden Jahre sind es 12 € im Monat und pro Kind.
Zudem sollen keine Unterschiede gemacht werden. Also, die Eltern, die bereits jetzt geringere Beiträge zahlen, könnten entlastet werden, wie die Eltern, die hohe Beiträge zahlen. Auch das muss man gründlich besprechen.
Wenn man den Elternbeitrag wirklich begrenzen und die Eltern entlasten möchte, dann muss man - das finde ich richtig; das ist meine Überzeugung - im Hinblick auf das Gesetz tatsächlich andere Wege gehen. Daher finde ich die Evaluierung richtig, die sich nur auf die Finanzierung bezieht. Das Gesetz mit der Evaluierung hat übrigens der Landtag beschlossen.
Im Ergebnis der Evaluierung kann man genauer sehen, wie man die Finanzierung tatsächlich so rechtsfest und auch konnexitätsgerecht ausgestalten kann, damit die Beiträge die Eltern nicht außerordentlich mehr belasten. Zu diesem Zweck kann die Begrenzung auf eine bestimmte Summe richtig sein. Es gibt aber dazu auch noch andere Vorschläge, die vorgebracht werden. Ich halte dieses Thema für wichtig.
Ich möchte noch einmal deutlich sagen, weil sich jetzt die Gelegenheit dazu bietet: Es ist uns als Koalition in dieser Legislaturperiode gelungen, dieses Gesetz zu verabschieden. Ich danke aus
drücklich dem Koalitionspartner dafür, dass er zu der damaligen Zeit da mitgegangen ist. Das war vorher nicht klar. Ich bin mir sicher, dass die Oppositionsfraktionen am Anfang nicht geglaubt haben, dass wir das durchsetzen können. Aber wir haben es gemacht. Schönen Dank!
Ich finde es auch wichtig, die Menschen mitzunehmen. Genau das zeigt der Brief vom Elternrat Blankenburg, der gestern gekommen ist, auf. Zunächst glauben sie das gar nicht. Sie glauben nicht, dass es eine Entlastung gibt. Sie waren anscheinend bei den Fraktionen; so habe ich den Brief verstanden. Sie haben noch viele andere Vorschläge und verstehen auch nicht, warum die Kommunen im Regen stehen gelassen werden.
Es bleiben so viele offene Frage. Wir können noch nicht einmal durch dieses Gesetz die Garantie geben, dass die Eltern wirklich entlastet werden, die, die es brauchen, sowieso nicht.
Deshalb brauchen wir klare Vorgaben und klare Zuständigkeiten.
Ich will noch einmal zum Landesverfassungsgericht kommen, weil ich das jedes Mal höre, auch in den Medien. Es wird gesagt: Da hat das Land eine Klatsche gekriegt. Es geht um drei Punkte. In einem Punkt hat sich das Gericht selbst korrigiert.
Als wir das Gesetz erarbeitet haben, konnten wir das nicht wissen. Die 50%-Regelung, die aufgenommen worden ist, um - darüber haben wir beim letzten Mal diskutiert; die Absicht habe ich mitbekommen - die Elternbeiträge nicht ins Grenzenlose schießen zu lassen, wurde moniert, weil wir nicht ausdrücklich begründet haben, wie das finanziert werden soll.
Ein gesetzeskonformes Vorgehen wäre: Wir machen es so wie vorher. Wir legen es gar nicht fest. Das Gericht hat ausdrücklich gesagt, auch das ist eine Möglichkeit. Dann bleiben die Kommunen in der Gesamtverantwortung und das Land ist raus. Nur das, was wir gesetzlich regeln, müssen wir tatsächlich tun.
Bei dem Programm „Bildung: elementar“ ist es ähnlich. Diesbezüglich haben wir nicht gründlich genug gesagt, welches Finanzvolumen es ist, oder nicht begründet, warum es kostenneutral ist.
Natürlich fand die ganzen Jahre und findet auch jetzt in den Kindertagesstätten Bildung statt, auch noch „Bildung: elementar“ nach dem alten Stand. Das heißt, wenn wir gesagt hätten: Das, was es bisher gekostet hat, kostet auch das neue, wäre es
in Ordnung gewesen. Das haben wir nicht ausdrücklich gemacht. Dass uns das Landesverfassungsgericht bis 2017 eine Chance gegeben hat, liegt auch daran, dass es gewürdigt hat, dass die Evaluation noch aussteht.
Ich rede ein paar Minuten länger - dann dürfen auch die Fraktionen länger sprechen -, weil das meine letzte ordentliche Rede ist.
Der eigentliche Kern des KiFöG, nämlich die frühkindliche Bildung, spielte in den letzten Monaten überhaupt keine Rolle mehr. Für mich ist es das Wichtigste gewesen, dass alle Kinder davon etwas haben.
Daher finde ich es eher schade, dass das nicht weiterhin im Mittelpunkt steht.
Zu der Frage: Welche Ursachen hat das? - Dass das Betreuungsgeld für die Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt wird, und zwar nur für diesen Fall - ich finde es gut, dass das durch den Finanzausschuss reserviert worden ist -, halte ich für richtig. Aber wenn man einmal genauer hinsieht - das hat Herr Gallert auch sehr deutlich gesagt -, dann stellt man fest, dass Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden oder in bestimmten finanziellen Nöten stecken, das KiFöG und die Elternbeiträge nutzen, um ihre finanzielle Lage aufzubessern. Aber das KiFöG ist das völlig falsche Instrument, um in diesen Kommunen einen - ich sage es einmal so - Finanzausgleich herzustellen. Das muss man auf einer ganz anderen Ebene machen.
Das KiFöG hat wirklich nur den Sinn, die Finanzierung der Standards, die wir vorgeben, sicherzustellen. Alles andere muss auf andere Weise geregelt werden, etwa in der kommunalen Familie. Ich weiß nicht, ob es immer mehr Geld geben muss oder ob sie anders haushalten müssen. Ich könnte genügend Beispiele anführen, wo ich unterwegs war und wo ich auch Vorschläge für die Kommunen gehabt hätte, an welcher Stelle sie einsparen können, sodass man das nicht unbedingt bei den Elternbeiträgen machen muss. Aber bei den Elternbeiträgen ist es einfach, weil man schnell auf das Land zeigen kann und die Eltern auch noch glauben, dass dafür das Land und das KiFöG zuständig sind.
Wir werden die Zuständigkeit auf der kommunalen Ebene belassen müssen, weil das SGB VIII ein Bundesgesetz ist, in dem die Kinderbetreuung als Pflichtaufgabe für die Kommunen festgeschrieben ist. Daher können wir nur die Rahmenbedingungen setzen.
Das reicht doch. Gute Idee!
Den Beschluss vom Oktober 2015 an die Landesregierung haben wir auch im Kabinett folgendermaßen beraten: Eine Änderung, um die Eltern zu entlasten und das Geld nicht irgendwohin zu geben, hätten wir mit dem jetzigen Gesetz - darin sind sich alle Fachleute einig - nicht geschafft. Die Kommunen bleiben in der Verantwortung oder es hätte eines sehr langen Prozesses bedurft. Ich sage, dieser hätte noch einmal mindestens eineinhalb Jahre gedauert, weil das Gesetz völlig anders angepackt und völlig anders gemacht werden muss.
Ich hatte im Kabinett übrigens Folgendes vorgeschlagen: Der einfachste Weg wäre, den Kommunen die Mittel für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Diesbezüglich besteht etwa im Krippenbereich noch Nachholbedarf. Es wäre auch möglich gewesen, dies so zu regeln.
Dann gab es aber die Diskussion im Landtag. Dazu sage ich: Ich habe Verständnis dafür, dass in Wahlkampfzeiten jeder bestimmte Vorschläge machen möchte. Diese wollte ich auch nicht bewerten. Ich wollte den Vorschlag nicht bewerten, das letzte Kindergartenjahr kostenlos anzubieten. Ein solches haben auch SPD-geführte Länder eingeführt, die ihre Schwierigkeiten damit haben, weil es ordentlich kostet. Andere haben eine Begrenzung des Elternbeitrags auf 190 € gefordert. Ich glaube, die GRÜNEN haben sich dafür ausgesprochen, dass die Betreuungsrelation besser wird. Ich glaube, das war der Punkt.
Bei den meisten habe ich gehört, dass sie gesagt haben: Es soll in der kommenden Wahlperiode ge
setzlich geregelt werden. Das halte ich für vernünftig. Mit Blick auf alle, die im Landtag sitzen und die glauben, dass sie weiterhin im Landtag sitzen werden - ich drücke dafür allen die Daumen -, und mit Blick auf den Umstand, dass auch noch über mögliche Koalitionen geredet wird, verstehe ich diesen Gesetzentwurf schon gar nicht. Man hätte sich ausreichend Zeit nehmen müssen - in welcher Koalition auch immer -, das zu beraten.
Deshalb verstehe ich diesen Schnellschuss überhaupt nicht. Er entspricht nicht meinem demokratischen und parlamentarischen Verständnis. Das wollte ich hier zum Ausdruck bringen. Ich halte solche Verfahren nicht für richtig.
Ich glaube, wenn wir oder eine andere Fraktion in der Mitte einer normalen Wahlperiode ein solches Gesetz in diesem Schnellgang durchgebracht hätten, dann hätten wir die Kritik der gesamten Opposition bekommen. Sie hätten uns in den Eimer gekloppt, und zwar bis zum Fußboden. So tief geht es gar nicht.
Daher sage ich noch einmal: Ich habe Verständnis dafür, dass das eine Reaktion auf die anderen ist. Das gehört zum parlamentarischen Spiel dazu. Ich selbst in meiner Verantwortung halte das nicht für den richtigen Weg. Ich glaube auch, dass man den Eltern nicht vorspielen kann, dass sie wirklich in erheblichen Größenordnungen entlastet werden würden. Das werden sie nicht, auch nicht durch den Vorschlag jetzt. Deshalb brauchen wir in der nächsten Wahlperiode Zeit, um das gründlich zu machen. Wenn mich einer fragt, dann sage ich: nach der Evaluation. Aber das müssen die Fraktionen sehen, die sich wieder finden, weil man das dann auf die richtigen Füße stellen kann.
Ich danke noch einmal für die Gelegenheit, hier zu reden und auch ein Resümee zu ziehen, weil das für mich eines der wichtigsten Gesetze war, die in dieser Wahlperiode zustande gekommen sind.
Zu dem letzten Punkt, weil das für mich einer der wesentlichen Punkte, einer der Kernpunkte ist: „Bildung: elementar“. Das haben wir über viele Jahre durch dieses 100-Stunden-Programm mithilfe von ESF-Mitteln gesichert. Daran haben die Hälfte oder 60 % der Erzieherinnen teilgenommen.
Das hat eine Unmenge an Geld gekostet. Das hat das „Institut Bildung: elementar“ der Universität Halle in die Wege geleitet. In der neuen Förderperiode müssen wir sehen, wie wir das weiterführen können. Es muss klar sein, wie wir sichern können, dass es in Bezug auf dieses Institut, das zurzeit nicht weiter existiert
und bei dem es jetzt andere Übernahmemöglichkeiten gibt, von denen ich gestern erst erfahren habe, weitergeht. Dazu wird es Gespräche mit dem neuen Träger geben - diesen möchte ich jetzt nicht vorgreifen -, der in Sachsen-Anhalt anerkannt ist und der dieses Institut weiterführt. Das werden wir auch durch unser Haus sichern, weil ich das ganz wichtig finde, unabhängig von allen anderen Initiativen, die es gibt.
Frau Professorin Dalbert, ganz ehrlich: Sie als GRÜNE hätten ein solches Gesetz mit dieser Schnelligkeit niemals durchgelassen. Die Entlastung der Eltern ist eine fundamentale und wichtige Sache.
Dann muss man sie erst einmal anhören. Die Kommunen müssen die Entlastung auch weitergeben. Sie haben alle Möglichkeiten. Haben sie es überhaupt begrüßt? Habe ich davon etwas gehört? - Die Kommunen können das verrechnen und können sagen: Die Tarifsteigerungen sind so und so hoch. Oder sie sagen: Wir haben dies und das. Das heißt, dass die Entlastung wirklich bei den Eltern ankommt, können wir nicht garantieren, auch nicht durch dieses Gesetz.
Ich finde, dadurch fühlen sich die Eltern im Land nicht ernst genommen. Am Ende ist die Entlastung von 5 € oder 10 € im Monat, von der wir reden, nicht der Rede wert. Ich möchte, dass diejenigen entlastet werden, die um 100 €, 50 € oder 70 € höhere Elternbeiträge haben. Dafür braucht man ausreichend Zeit.
Ich verstehe nicht, warum man das nicht in der nächsten Wahlperiode umsetzen kann. Warum soll das nicht in einem ordentlichen Verfahren gehen? Ich glaube, dass wir dann mehr davon haben, als es jetzt zu machen. Die Angst, wir müssen es jetzt sichern, sonst setzen es zukünftige Mehrheiten nicht um, ist nicht nachvollziehbar. Sie sitzen hier. Die Mehrheit wird mit Sicherheit hier in irgendeiner Form sitzen. Warum haben wir diesbezüglich kein Vertrauen? - Es ist Vertrauen in Politik zu sagen: Das, was Sie wollen, bekommen sie in Zukunft hin, auch wenn es unterschiedliche Vorschläge sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es mehr als angemessen, dass wir in dieser Zeit den Blick auf die ehrenamtlichen Helfer richten. Ich weiche jetzt etwas von meinem Redekonzept ab, weil ich mir, als Herr Graner gesprochen hat, einige Stichpunkte gemacht habe.
Wir haben in dem letzten halben Jahr erlebt, dass Hunderttausende in dieser Welt unterwegs sind, weil in ihren Ländern katastrophale Zustände, Krieg und Verfolgung herrschen. Wir sind teilweise überfordert gewesen, weil wir die Strukturen nicht so schnell aufbauen konnten, damit sie ein Dach über den Kopf bekommen und damit sie auch menschenwürdig unterkommen. Das ist noch immer eine große Herausforderung.
Dabei sind staatliche Strukturen, staatliche Leistungen, staatliche Regelungen, die das Innenministerium, das Finanzministerium und andere meistern müssen - insbesondere die lokale Ebene, wo die Auseinandersetzungen geführten werden müssen, um Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und zu überzeugen, was, wie ich finde, eigentlich die größere Leistung ist -, das eine.
Das andere ist das ungeheure Engagement von Menschen, die sich, ohne groß dazu aufgefordert worden zu sein, engagieren, und zwar auf allen Ebenen. Dabei spielen die Kirchen eine große Rolle, dabei spielen die Hilfsorganisationen, die Ret
tungsdienste eine große Rolle, aber auch Nachbarschaftsdienste in großer Zahl.
Darauf sind wir stolz. Wenn man von ehrenamtlichem Engagement spricht, dann fragt man sich immer: Welche Ehre ist denn damit in dem Augenblick verbunden? - Ich bin überzeugt davon, dass diese Menschen die Ehre unseres Landes sind.
Es gereicht uns allen zur Ehre, wenn sich Menschen engagieren und Mitmenschlichkeit, Solidarität und Hilfsbereitschaft zeigen.
Gestern war der Tag der Menschenrechte. In unserer Verfassung steht deutlich: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das steht geschrieben, aber es muss auch jeden Tag gelebt werden. Ich denke, das tun diejenigen, die Tag für Tag unterwegs sind in Kleiderkammern, die sortieren, die Sprachunterricht geben, die Verbindungen schaffen, die begleiten, die auf Ämter gehen, die bei Feiern dabei sind.
Ich glaube, diese Wärme und diese Mitmenschlichkeit können wir politisch nur schwer organisieren, aber wir können sie durch Wertschätzung begleiten. Und das geschieht - insofern sehe ich das ein bisschen anders - eigentlich schon über das ganze Jahr und auf allen Ebenen. Das macht die Staatskanzlei, das machen die Ministerien, das machen die Landräte. Das machen übrigens auch Sie, wenn Sie unterwegs sind. Denn ich weiß von vielen, dass gerade Ehrenamtliche vor Ort geehrt werden in den Organisationen, wo Abgeordnete dabei sind.
Das halte ich für wichtig. Oft können wir nicht mehr tun als eine kleine Urkunde, einen Händedruck, ein Dankeschön. Aber es ist für diejenigen, die sich engagieren, unheimlich wichtig, dass wir einen Blick auf sie haben, dass sie merken - politisch können wir viel organisieren -, dass wir ihnen ein Stückchen Mitmenschlichkeit und Wertschätzung entgegenbringen. Das ist auch Motivation. Dafür brauchen wir alle.
Deswegen wollte ich noch etwas anderes hinzufügen. Wir machen viel im sozialen Bereich durch Ehrenamtsbörsen, durch die Freiwilligendienste und Ähnliches. All das möchte ich gar nicht aufzählen, weil das unterstützende Maßnahmen sind, damit Menschen, die sich engagieren, nicht noch Geld mitbringen müssen. Wir unterstützen sie dabei.
Aber jetzt ist das etwas anderes, als es bei dem ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagement bei Naturkatastrophen, bei Flut und Ähnlichem war - das ich weiterhin hoch schätze -, wo Menschen sofort bereitwillig geholfen haben. Wir wissen, dass wir dieses Engagement heute noch für lange Zeit brauchen werden. Gerade jetzt brauchen diejenigen Unterstützung; denn wir wissen:
Auf dem Weg dahin wird man manchmal müde. Auf dem Weg dahin kommen die Mühen der Ebene. Da lässt auch manchmal die Motivation und die Wertschätzung von uns nach. Daher ist es ungeheuer wichtig, dass wir diesen Blick auch in den nächsten Monaten und Jahren auf diejenigen lenken, die sich engagieren, die Mitmenschlichkeit zeigen und die die Integration, die vor uns als große Aufgabe steht, vorrangig begleiten.
Des Weiteren möchte ich sagen: Diejenigen, die sich jetzt engagieren, erhalten nicht überall nur Lob. Das ist anders als bei den Ehrenamtlichen bei Einsätzen im Fall von Naturkatastrophen. Sie werden oft gefragt: Warum tut ihr das denn überhaupt? Warum setzt ihr euch für die ein; die gehören gar nicht hierher? Ihnen begegnen auch Hass und Verachtung dafür, dass sie sich engagieren. Deshalb brauchen sie unbedingt unsere Wertschätzung und Unterstützung auf allen Ebenen. Das halte ich für absolut wichtig.
Ich meine - auch das möchte ich sagen -, das muss gerade in dieser Frage auch über Parteigrenzen hinweg geschehen. Da können wir uns nicht auseinanderdividieren, wenn es darum geht, wer der Bessere oder der Schnellere oder der Größere ist, sondern hier ist Mitmenschlichkeit gefragt.
Ich habe mich zum Beispiel in der letzten Woche gefreut, als mich die Abgeordneten Herr Lienau und Frau Feußner nach Weißenfels eingeladen haben - das mache ich übrigens bei anderen auch mit, die mich einladen -, um eine Förderschule zu besuchen. Das war anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen und es war zu einer Lichterkette aufgerufen worden. Dann haben wir dort auch die Initiative „Engagiertes Weißenfels“ besucht, bei der die beiden Kirchen an der Spitze stehen, junge Pfarrer im Übrigen, die voller Elan sind.
Dann zu erleben, wie man auf dem großen Marktplatz mit Lichterkette, Bühne und allem Drum und Dran diese Mitmenschlichkeit ein Stückchen feiert, und dass Abgeordnete auch über Parteigrenzen hinweg dabei sind und das forcieren, das halte ich für ungeheuer wichtig. Denn die Menschen schauen darauf, wie wir alle gemeinsam uns in dieser Frage engagieren und die Ehrenamtlichen unterstützen. Von daher noch einmal mein herzlicher Dank. Ich bin davon überzeugt, dass Sie alle das auch tun.
Die Weihnachtszeit ist ein besonderer Anlass, um den Ehrenamtlichen zu danken.
Ich werde das in den nächsten Tagen auch tun. Ich habe mir anfangs gedacht: Man müsste bei
den Feiern in den Flüchtlingsunterkünften dabei sein und mit denen zusammen sein. Das ist durchaus richtig. Aber die Ehrenamtlichen, die das Tag für Tag tun, haben es sich gerade in dieser Zeit verdient, dass wir einen Blick für sie haben. Viele werden auch über die Weihnachtstage vor Ort sein, um dort bei denjenigen, die in ihrer Kultur diese Feiertage so nicht leben, ein Stückchen Menschlichkeit hineinzubringen.
Was ist eigentlich angemessen, um unsere Wertschätzung zu zeigen? Ich finde es wichtig, dass die Ministerpräsidentenkonferenz sich mit diesem Thema beschäftigt hat, dass derzeitiger Vorsitzender Herr Sieling dem Bundesinnenminister noch einmal geschrieben hat, und dass sich Bund und Länder jetzt überlegen: Was können wir in angemessener Weise tun? - Der Bund ist gefordert zu prüfen: Gibt es Möglichkeiten, um Ehrenamtliche von ihrem Beruf freizustellen, wenn sie für bestimmte Dienste ausgebildet sind, damit sie sich engagieren können? Man muss überlegen, ob das geht. Wir überlegen - das weiß ich von der Staatskanzlei -, ob es neben Urkunden und Medaillen, die wir haben, auch noch eine besondere Ehrung gibt.
- Das ist sowieso eine wichtige Frage, die Haftpflichtversicherung, die bei Ehrenamtlichen in vielen Dingen zwar geregelt ist, aber wo es sicherlich noch offene Fragen gibt.
Ich möchte einen Wunsch noch loswerden, den ich von der Staatskanzlei immer wieder höre. Wenn Sie wieder Menschen vorschlagen, die ausgezeichnet werden sollen, die Wertschätzung erfahren sollen - ein Großteil derer, die sich engagieren, sind Frauen.
Bisher werden für die Ehrungen aber zu wenige Frauen vorgeschlagen. Haben Sie auch einen Blick auf die Frauen; diese bilden eigentlich die Grundlage von ehrenamtlichem Engagement.
Es ist angemessen, diese Debatte zu führen. Die, die sich engagieren, sind die Zierde unseres Landes. Deswegen ist es gut, wenn das Hohe Haus ihnen auch mit dieser Debatte Wertschätzung entgegenbringt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist ein Thema, das uns sehr häufig erreicht und beschäftigt.
Frau Hohmann, in Ihrem Antrag habe ich gelesen, dass es um das Betreuungsgeld geht und darum, wofür man es verwendet. Sie haben Ihren ganzen Vortrag dazu verwendet, um über Elternbeitragserhöhungen zu sprechen. Insofern liege ich jetzt völlig falsch mit meinem Redebeitrag.
Ich will nur sagen, ich habe nicht ganz verstanden, was Sie wiederholt haben. Denn die Elternbeiträge waren in Sachsen-Anhalt schon immer unterschiedlich hoch. Wenn das KiFöG dafür verantwortlich wäre - das habe ich auch heute in der Zeitung deutlich gemacht -, dann wären sie überall gleichmäßig gestiegen. Auch das ist nicht der Fall. Es gibt nach wie vor Gemeinden, in denen sie nicht gestiegen sind. Das muss man wenigstens einmal erklären.
Sie müssen doch - darüber habe ich schon einmal mit Ihnen geredet; Sie hatten Ihre Bedenken geäußert und gesagt, das werde wohl so sein - wenigstens zugeben, dass die 50%-Regelung damals, als sie im Landtag debattiert worden ist, inhaltlich von allen Fraktionen damit begründet worden ist, dass man nicht wollte, dass die Elternbeiträge steigen. Das war die Absicht. Wenigstens das muss man anerkennen.
Dass Sie es anders gesehen und befürchtet haben, das kann sein. Aber zumindest war das nicht die Absicht der regierungstragenden Fraktionen und es war auch nicht fahrlässig gehandelt.
- Bitte?
- Was hat er gesagt? Ich habe es nicht verstanden.
- Ja, das kann sein, dass Sie das vorausgesagt haben. Dann sind Sie vielleicht besser im Vorhersehen. Aber die anderen haben das nicht mit der Absicht gemacht, die Beiträge zu erhöhen oder die Gemeinden zu entlasten. Das hat hier niemand gesagt.
Ich will einmal deutlich sagen, das Landesverfassungsgericht hat das auch nicht moniert. Es hat nur moniert, dass wir es nicht ordentlich begründet haben; das gebe ich ja zu. Wir haben das Minimum von 50 % für die Gemeinden nicht so begründet, dass daraus keine Konnexität entsteht.
Das Landesverfassungsgericht hat auch gesagt, dass es seine eigene Rechtsauffassung verändert hat. Ich will damit nur sagen, das konnte man zu der Zeit noch nicht wissen.
- Verfassungsrechtlich, wollte ich sagen. - Gut, ich nehme es zur Kenntnis. Sie wussten es besser. Das ist okay.
Ich will nur sagen, das Thema ist vielfältig. Die Frage ist, wie man es verändern kann. Das werden wir ja sehen. Klar ist auch, dass die Finanzierung durch eine Evaluierung noch einmal genau hinterfragt und genau geprüft werden muss.
Die Diskussion ist durch die Leistungsverträge gekommen. Die wäre jetzt flächendeckend gekommen, aber durch die Leistungsverträge wird klar, dass viele Gemeinden sagen: Die Mehrkosten, die jetzt durch die Doppik kommen, vieles andere und natürlich die Tarifverhandlungen - wo wir als Land nicht Partner waren - tragen dazu bei.
Das ist eine schwierige Situation. Ich kann die Eltern verstehen. Wenn man selber Elternteil wäre, wäre man auf keinen Fall hoch erfreut. Deshalb finde ich das Recht der Eltern richtig, zu fragen: Was ist denn vorher finanziert worden? Denn Kinderbetreuung, sage ich noch einmal - zum x- und tausendsten Mal -, ist kommunale Aufgabe. Was würde denn die Kommune bezahlen, wenn wir nichts machen würden? Die Frage könnte man auch stellen. Wie hoch wäre denn da die Belastung?
Wir geben etwas dazu, und das Landesverfassungsgericht hat das an keiner Stelle beanstandet. Weder die Berechnung noch die Berechnungsgrundlage und auch nicht die acht Stunden, die wir zugrunde gelegt haben, sind moniert worden. Im Gegenteil, es hat das bestätigt.
Ich bin gespannt, wie die Diskussion weitergeht. Mir geht es vor allen Dingen erst einmal um die Kinder, dass die gute Bildungsmöglichkeiten kriegen. Deshalb kann ich mit Qualität und „Bildung: elementar“ viel mehr anfangen. Das andere müssen wir regeln, wenn die Evaluierung da ist. Da kann sich das Land natürlich die Frage stellen: Wie kann man Eltern entlasten? Wie ist das rechtlich möglich, wenn man es gesetzlich regeln will? - Dazu habe ich jetzt keinen Vorschlag zu machen.
Ich will hier deutlich sagen, weil ich mich bisher zurückgehalten habe: Auch in der Expertenkommission - ich bin immer noch stolz darauf, dass ich die eingerichtet habe und dass sie alle gekommen sind; das ist so nicht üblich; die will ich auch weiter so haben - ist einvernehmlich geklärt worden, dass Wohlfahrtsverbände und kommunale Spitzenverbände gesagt haben: Lasst uns doch einmal verhandeln, erst einmal noch ohne Rahmenvertrag.
Jetzt haben wir gemerkt, sie kommen an eine Stelle, wo es nicht weitergeht, wo die kommunalen Spitzenverbände sagen: Wenn ihr die Regelung erst 2017 macht, wie es das Landesverfassungsgericht euch ins Buch geschrieben hat, dann ist die Finanzierung nicht geklärt. Deshalb stockt es zurzeit.
Ich weiß nicht, wie das Ergebnis zwischen freien Trägern und kommunalen Spitzenverbänden sein wird, worauf sie sich geeinigt haben; das werden wir in den nächsten Tagen erfahren. Ich werde dann gegebenenfalls die Landkreise auffordern, wie es im Gesetz steht, dass sie einen Rahmenvertrag innerhalb von sechs Monaten vorlegen sollen. Dann werden wir sehen, was nächstes Jahr im Sommer passiert. Das steht im Gesetz, von diesem Recht werde ich Gebrauch machen.
Ich bin der Meinung, wir brauchen eine Vorgabe oder einen Rahmen - Vorgabe nicht, da muss ich aufpassen mit der Konnexität. Wir brauchen eine einheitliche Verfahrensweise im Land, damit klar wird, wie sich die Elternbeiträge und wie sich die Kita-Gebühren überhaupt zusammensetzen, und was dann auch wirklich verhältnismäßig und gerecht ist. Von daher sind wir da in der Pflicht.
Interessant ist nur der letzte Punkt. Die Kommunen und auch die Oberbürgermeister fordern mich immer auf und sagen: Mach doch einen Rahmenplan. Mach doch Vorgaben. Denn sie wissen genau, wenn ich die machen würde, sagen die gleich: Konnexität; dann müsst ihr das auch bezahlen.
Deshalb bin ich vorsichtig damit, selber Vorgaben zu machen. Da müssen sie sich vor Ort einigen. Es muss auch im Interesse der Gemeinden und Landkreise liegen, dass eine kinderfreundliche Gesellschaft und eine frühkindliche Bildung ein bisschen was kostet und dass wir möglichst einheitliche Maßstäbe haben.
Vielen Dank! Das ist ja auch ein wichtiges Thema. Ich möchte jetzt nicht noch einmal in das Verfahren eingreifen, das vorgeschlagen wird, da vonseiten der Landesregierung zurzeit keine Möglichkeit bestünde, formal tätig zu werden. Ich möchte zur Richtigstellung nur eines sagen: Der Auftrag des Landtages beim letzten Mal war die Entlastung der Eltern von Beiträgen, und zwar mit völlig unterschiedlichen Vorschlägen.
Ich hätte nicht gewusst, wie ich das in ein Gesetz hätte packen sollen. - Erstens.
Zweitens. Zwischen Legislative und Exekutive war es bei solchen Fragen bisher immer so: Die Bundesministerin hat dazu aufgefordert, dass die Länder - darüber wollte ich noch einmal informieren - die Mittel abrufen. Die genaue Höhe steht noch nicht fest, sondern erst einmal eine ungefähre Höhe. Daher kommt man abzüglich aller Verwaltungskosten und Verrechnungen auf andere Zahlen. Bisher sind für das Jahr 2016 Mittel in Höhe von netto 9 Millionen € vorgesehen, für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 23 Millionen € und für das Jahr 2018 Mittel in Höhe von rund 26 Millionen €.
Wir müssen jetzt der Bundesministerin sagen, wofür wir die Mittel verwenden. Da kann ich nicht sagen, wir nehmen einmal alle Vorschläge des Landtags. Das geht nicht. Ich versuche jetzt, mit ihr auszuhandeln, dass eine Verwendungsbreite möglich ist - ich sage es einmal ganz offen -, bis hin zu Investitionen, da dies Einmalzahlungen für die Jahre sind, bis hin zu Elternbeitragsmöglichkeiten, was dann immer noch schwierig ist, das haushaltsrechtlich zu regeln; denn wenn man es verbindlich macht, muss es gesetzlich geregelt werden, und wenn man es, wie Frau Professor Dalbert sagte, den Kommunen überlässt, dann sind sie frei, darüber zu entscheiden.
Dann können sie es dafür verwenden, müssen es aber nicht. Es gibt also eine große Bandbreite.
Ich versuche jetzt, es bei der Ministerin so durchzubringen, da die Mittel natürlich nur an die Länder weitergegeben werden, wenn sie auch für die Zwecke der Kinderbetreuung verwendet werden - dafür sind sie ja zugesagt worden -, damit wir diese breiten Möglichkeiten haben. Das müssen wir in den nächsten Tagen noch hinbekommen. Vielleicht kann man auch eine Fristverlängerung erreichen; das weiß ich noch nicht. Aber das ist jedenfalls der Werdegang.
Mit dem Bund habe ich nicht darüber gesprochen, welche gesetzgeberischen Aktivitäten das Land entwickeln sollte, ob vor oder nach den Wahlen. Der Bund will von einer Landesregierung nur wissen, ob diese Mittel für diesen Bereich verwendet werden. Und ich möchte diese Breite ermöglichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antwort der Landesregierung auf die Frage der Abgeordneten Frau Cornelia Lüddemann stelle ich Folgendes voran: Die Zuwendungsbescheide der im Landesjugendhilfeausschuss vertretenen institutionell geförderten Träger sind für das Jahr 2015 bis auf den Bescheid für die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz mittlerweile ausgereicht worden.
Nun komme ich zur Beantwortung der Frage 1. Die Landesregierung sieht durch die verfahrensbedingten Verzögerungen in der Bescheiderteilung den Sinn einer institutionellen Förderung nicht bedroht. Wenn sich das Land für eine institutionelle Förderung entscheidet, was bekanntlich nicht die Regel ist, hat es nicht wie im übrigen Fördergeschäft einzelnen Projekte, sondern die Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben der Institution im Blick.
Um die Aufgabenwahrnehmung und die Liquidität der Träger bereits vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides sicherzustellen, haben die betreffenden Träger die Möglichkeit, monatliche Abschläge, in der Regel ein Zwölftel des im jeweiligen Haushaltstitels ausgewiesenen Ansatzes, zu erhalten.
Zur Frage 2: Die Landesregierung sieht grundsätzlich keine Notwendigkeit, über die bestehenden haushaltsrechtlichen Regelungen hinaus Maßnahmen zu ergreifen, um die zeitnahe Ausstellung von Zuwendungsbescheiden im Rahmen der institutionellen Förderung künftig sicherzustellen.
Bezogen auf den Kinder- und Jugendring wurde aber bereits vereinbart, dass zu Beginn des Jahres 2016 in einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Landesjugendamt sowie dem Kinder- und Jugendring Rahmenbedingungen für eine zügigere Bearbeitung erörtert werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war schon in der Aktuellen Debatte Thema. Als kleine Vorbemerkung: Alle Beiträge der Redner haben das positiv gesehen, was im Land läuft. Deshalb kann ich das jetzt noch einmal konkretisieren. Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Evelyn Edler für die Landesregierung wie folgt.
Zur ersten Frage. Engagement braucht verlässliche Strukturen und Rahmenbedingungen. Aufgabe der Landesregierung war es deshalb schon in den vergangenen Jahren, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Ergebnis unterstützt die Landesregierung das freiwillige Engagement durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen.
Beispielhaft seien hier genannt die Einrichtung einer Servicestelle, „Bürgerschaftliches Engagement“ im Ministerium für Arbeit und Soziales und eines Engagementportals unter www.engagiert-insachsen-anhalt.de sowie die Förderung von Strukturen des freiwilligen Engagements, wie sie die die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Sachsen-Anhalt e. V. erbringt, also die überregional tätigen Freiwilligenagenturen in Magdeburg und Halle. Frau Professorin Dalbert hat heute Morgen noch einmal ausdrücklich die Arbeit in Halle gelobt.
Mit der stark steigenden Zahl von Flüchtlingen im Jahr 2015 ist auch die Hilfs- und Engagementbereitschaft in der Bevölkerung sprunghaft angestiegen.
Auch darauf hat das Land bereits reagiert und fördert seit März 2015 die landesweite Netzwerkstelle „Willkommenskultur“, bei der auch ein Engagementfonds angesiedelt wurde. Darüber hinaus fördert das Ministerium für Arbeit und Soziales unter anderem das ehrenamtliche Engagement von Migrantenorganisationen.