Protokoll der Sitzung vom 18.07.2014

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kabinettsmitglieder und Gäste im Hause! Herzlich willkommen!

Hiermit eröffne ich die 72. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der sechsten Wahlperiode. Ich begrüße alle auf das Herzlichste.

Wir setzen die 35. Sitzungsperiode fort. Die Fortsetzung erfolgt anders, als es ursprünglich im Ältestenrat beschlossen und vorgesehen worden ist.

(Unruhe)

- Ich würde darum bitten, die Plätze einzunehmen und Ruhe herzustellen, sodass wir beginnen können. Wir haben heute viel nachzuholen. Mit etwas Disziplin und pünktlichem Beginn geht das leichter. Ansonsten darf sich niemand beschweren, dass es gegebenenfalls bis 19.45 Uhr oder in die Nachstunden geht.

(Frau Brakebusch, CDU: Kein Widerspruch!)

Die Arbeitsfähigkeit scheint hergestellt zu sein.

Bevor ich den ersten Tagesordnungspunkt für heute aufrufe, möchte ich Folgendes bekanntgeben: Nach § 57 unserer Geschäftsordnung ist es möglich, auch eine beschlossene Tagesordnung noch einmal zu verändern. Wir haben heute Morgen mit dem Präsidium und den parlamentarischen Geschäftsführern zusammengesessen. Uns ist es gelungen, die vorgesehene Tagesordnung angemessen und verantwortungsvoll so zu verändern, dass alles Wichtige abgearbeitet werden kann.

Ich nehme an, dass die aktualisierte Fassung der Tagesordnung bereits verteilt worden ist und auf Ihren Plätzen liegt. Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Verabschiedung eins Mindestlohngesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MLG LSA). Danach folgen der Tagesordnungspunkt 11 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches - Sozialhilfe - und der Tagesordnungspunkt 12 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote. Hierbei geht es um die Beschlussempfehlungen zu den Gesetzentwürfen.

Im Anschluss daran beraten wir über die vorliegenden Gesetzentwürfe in erster Lesung. Das betrifft den Tagesordnungspunkt 13 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkostengesetzes und anderer Gesetze -, den Tagesordnungspunkt 14 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe

und anderer Gesetze - und den Tagesordnungspunkt 15 - Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Zu den Tagesordnungspunkten 11 und 13 wird keine Debatte geführt. Zum Tagesordnungspunkt 14 haben wir die Redezeit je Fraktion auf drei Minuten begrenzt. Auf eine Mittagspause werden wir verzichten.

Danach erfolgt die Abarbeitung der Tagesordnungspunkte 16, 17 und 20.

Der Bericht zu Tagesordnungspunkt 20 - Weiterführung der Parlamentsreform in der sechsten Legislaturperiode - kann in gestraffter Form erfolgen. Hierzu liegt bereits eine Unterrichtung vor. Dem Transparenzgebot ist Genüge getan worden, da dies bereits in einer Pressekonferenz vorgestellt wurde. Dazu wird dann in der parlamentarischen Sommerpause ein Gesetzentwurf erarbeitet, sodass das Thema in der September-Sitzung wieder auf der Tagesordnung steht.

Die Tagesordnungspunkte 21, 22 und 5 werden auf die Tagesordnung der Plenarsitzung im September 2014 verschoben.

(Frau Brakebusch, CDU: Kein Widerspruch!)

Ich sehe hierzu keinen Widerspruch im Hohen Haus. Dann ist die Vereinbarung der parlamentarischen Geschäftsführer mit großer Mehrheit bestätigt worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Verabschiedung eines Mindestlohngesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MLG LSA)

Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1804

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/3264

Ich erteile der Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Abgeordneter Latta, das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der 39. Sitzung am 21. Februar 2013 in erster Lesung behandelt. Er wurde zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres und Sport sowie für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, für Beschäftigte des Landes, der Kommunen und sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts, für Beschäftigte öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen einen Mindeststundenlohn festzulegen und durchzusetzen.

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales verständigte sich in der 28. Sitzung am 22. Mai 2013 zunächst darauf, im Oktober 2013 eine Anhörung durchzuführen. In der 29. Sitzung am 3. Juli 2013 wurde der Termin dafür konkretisiert. Man einigte sich darauf, für die Anhörung eine Sondersitzung am 9. Oktober 2013 durchzuführen.

Zu dieser Sondersitzung wurden Gewerkschaften, Kammern, die kommunalen Spitzenverbände, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die Bundesagentur für Arbeit, Herr Professor Dr. Kothe von der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg sowie weitere Verbände und Einrichtungen geladen. Eingeladen wurden auch alle mitberatenden Ausschüsse.

Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf reichten von Zustimmung über eher kritische Haltungen bis hin zu Ablehnung.

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in der 38. Sitzung am 19. März 2014 eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Dazu lag ihm ein Beschlussvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, in dem beantragt wurde, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären, da zwischenzeitlich durch den Bundesgesetzgeber die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes angekündigt wurde.

Der Beschlussvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wurde vom Ausschuss in der vorgelegten Fassung mit 8 : 0 : 3 Stimmen angenommen und als vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse weitergeleitet.

Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich bei der Abstimmung der Stimme, da der in Rede stehende Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde ihrer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß sei und bei mindestens 10 € pro Stunde liegen müsste.

Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hat sich in der 33. Sitzung am 10. April 2014 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Er stimmte einstimmig der Empfehlung, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären, zu.

Auch der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport stimmte der Empfehlung, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären, zu. In der 47. Sitzung am 10. April 2014 nahm er die vorläufige Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 4 Stimmen an. Auch hierbei enthielt sich die Fraktion DIE LINKE der Stimme, da sie bezüglich der auf der Bundesebene an

gedachten Regelung noch Nachjustierungsbedarf sah.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 63. Sitzung am 28. Mai 2014 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Mit 7 : 0 : 4 Stimmen befürwortete auch er die Empfehlung, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären.

Die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf führte der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 43. Sitzung am 9. Juli 2014 durch. Änderungsanträge zum Wortlaut der vorläufigen Beschlussempfehlung lagen ihm nicht vor. Damit wurde nach kurzer Beratung einstimmig die Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären.

Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Arbeit und Soziales um Zustimmung zu der Empfehlung, den Gesetzentwurf in der Drs. 6/2815 für erledigt zu erklären. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön, Kollegin Latta, für die Berichterstattung aus dem Ausschuss. - Wir treten nun in die Debatte ein. Als Erster spricht für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Rotter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat angesichts des auf der Bundesebene beschlossenen Mindestlohngesetzes im Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt, ihren eigenen Gesetzentwurf in dieser Sache für erledigt zu erklären. Dem wird durch die heute vorliegende Beschlussempfehlung entsprochen.

Ich denke, in den vergangenen Wochen und Monaten ist zu diesem Thema inhaltlich alles gesagt worden, was zu sagen ist. Daher will ich meine Redezeit nutzen, um meine Verwunderung über die heutige Debatte zum Ausdruck zu bringen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt ist bekanntermaßen immer wieder für eine Überraschung gut. Dass wir heute eine Debatte über einen Gesetzentwurf führen müssen, den die einbringende Fraktion aus freien Stücken für erledigt erklären lassen möchte, dürfte in der Geschichte des Landtages von Sachsen-Anhalt und vermutlich auch bundesweit ein mehr oder weniger einmaliger Vorgang sein. Vielleicht dient diese Aktion dazu, später einmal in einer Fußnote über Kuriositäten im Parlament erwähnt zu werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie haben das mehr

oder weniger große Glück, dass Sie an letzter Stelle zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen dürfen. Ich werde daher leider keine bzw. nur eine sehr geringe Möglichkeit haben, auf Ihren Vortrag einzugehen.

Daher will ich die Gelegenheit nutzen, vorsorglich deutlich zu machen, dass Ihr Gesetzentwurf, der heute auf Ihren Vorschlag hin für erledigt erklärt werden wird, keinen Einfluss auf die Arbeit der Landesregierung oder die der Regierungsfraktionen sowohl auf der Landes- als auch auf der Bundesebene bei den Diskussionen über einen bundeseinheitlichen Mindestlohn gehabt hat; er hat im Prinzip gar keine Rolle gespielt.

Dies erkläre ich für meine Fraktion nur vorsorglich, falls Sie auf die aberwitzige Idee kommen sollten, in Ihrem Redebeitrag darzustellen, welchen großartigen Einfluss Ihr Gesetzentwurf auf das auf der Bundesebene zwischenzeitlich verabschiedete Mindestlohngesetz gehabt habe.

Wenn ich mich diesbezüglich irren sollte, so bitte ich hierfür vorsorglich um Entschuldigung. Dass diese Erklärung nicht so ganz unbegründet ist, zeigt die Tatsache, dass Sie immer versuchen, sich mit fremden Federn zu schmücken, so geschehen durch Ihre Fraktionsvorsitzende in der Debatte zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion bitte ich um die Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Kollege Rotter. - Als Nächste spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete ThielRogée.

Guten Morgen! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rotter, ich hätte Sie gern besser verstanden. Es lag nicht an Ihnen. Ich finde, die Anlage funktioniert noch nicht. Ich glaube, es ist auch ziemlich laut im Raum.

(Zustimmung bei allen Fraktionen - Herr Lange, DIE LINKE: Die Anlage funktioniert überhaupt nicht!)