Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste des Hauses! Hiermit eröffne ich die 63. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der sechsten Wahlperiode.
Uns liegen Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung vor. Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff entschuldigt sich für Donnerstag von 12.45 Uhr bis ca. 14 Uhr wegen der Teilnahme am Festakt anlässlich der Verabschiedung des Rektors der Hochschule Magdeburg-Stendal Herrn Professor Dr. Geiger und für die heutige Sitzung bis ca. 16 Uhr aufgrund einer Einladung des Bundespräsidenten Herrn Joachim Gauck zu einem Termin mit der Präsidentin der Republik Korea im Schloss Bellevue in Vorbereitung eines Besuches des Ministerpräsidenten im Herbst dieses Jahres in Korea, an dem auch Landtagsabgeordnete teilnehmen werden.
Herr Minister Bullerjahn entschuldigt sich für den Donnerstag bis ca. 16 Uhr wegen der Teilnahme an der Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates mit anschließender Finanzministerkonferenz in Berlin.
Ihnen allen ist die Tagesordnung für die 32. Sitzungsperiode zugegangen. Die Fraktion der CDU hat entsprechend einer Vereinbarung in der 35. Sitzung des Ältestenrates im Nachgang zu ihrer Fraktionssitzung am gestrigen Dienstag ein Thema zur Aktuellen Debatte eingereicht. Der Antrag der Fraktion der CDU liegt in der Drs. 6/2951 vor und wurde unter Tagesordnungspunkt 13 c auf die Tagesordnung genommen. Der Übereinkunft im Ältestenrat folgend, wird das Thema am Freitag im Anschluss an die bereits in der Tagesordnung ausgewiesenen Themen der Aktuellen Debatte unter den Tagesordnungspunkten 13 a und b beraten.
Mir ist außerdem signalisiert worden, dass die aktualisierte Fassung des ersten Zwischenberichts der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ in der Drs. 6/2948 auf die Tagesordnung dieser Sitzungsperiode gesetzt werden soll. Ich frage: Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.
Somit wird dieser Beratungsgegenstand als Tagesordnungspunkt 27 auf die Tagesordnung genommen. Ich schlage vor, ihn heute als vorletzten Tagesordnungspunkt nach dem Beratungsgegenstand „Erledigte Petitionen“ zu behandeln. Gibt es
Mir ist des Weiteren signalisiert worden, dass eine Debatte nicht vorgesehen werden soll. Dazu sehe ich Zustimmung bei den Fraktionen. Dann können wir ebenfalls so verfahren.
Mir ist von der Fraktion DIE LINKE signalisiert worden, dass sie den Antrag in der Drs. 6/2921 unter Tagesordnungspunkt 25 zurückzieht. Ich frage noch einmal Herrn Kollegen Henke, den Parlamentarischen Geschäftsführer.
Gibt es noch Anmerkungen zur Tagesordnung, Änderungswünsche, Widersprüche, Ergänzungen? - Das sehe ich nicht. Dann gilt die Tagesordnung als beschlossen und wir verfahren danach.
Es kommt nicht sehr häufig vor, dass wir Volksinitiativen, die erfolgreich entsprechende Quoren erreichen, hier im Hause behandeln können. Wir erinnern uns an die Einbringung in der 56. Sitzung des Landtages am 11. Dezember 2013 und hatten zwischenzeitlich die Beratung in den Gremien des Landtages.
Ich darf zu diesem Tagesordnungspunkt herzlich die Vertrauenspersonen der Volksinitiative begrüßen, welche heute bei uns zu Gast sind und auch das Wort nehmen werden. Willkommen im Landtag von Sachsen-Anhalt!
Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat auf folgendes Verfahren zur Behandlung der Volksinitiative verständigt: Zunächst erhält der Berichterstatter des Ausschusses für Petitonen, Herr Ausschussvorsitzender Mewes, das Wort. Danach beginnt die Debatte. Bevor die Fraktionen das Wort ergreifen, erhält eine der Vertrauenspersonen Gelegenheit, während einer 10-minütigen Redezeit nochmals den Standpunkt der Volksinitiative - nun
mehr am Ende der Beratung hier im Hause - darzulegen. Für die Volksinitiative wird Frau Kollegin Pieper sprechen. Danach sprechen die Vertreter der Fraktionen mit jeweils fünf Minuten Redezeit in der Reihenfolge CDU, GRÜNE, SPD, DIE LINKE.
Herr Präsident! Einen schönen guten Tag, meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie sind gut in den Tag gekommen. Ich habe heute die ehrenvolle Aufgabe, für den Petitionsausschuss über die Petition „Kulturland Sachsen-Anhalt retten!“ zu berichten. Das macht wieder einmal deutlich, dass der Petitionsausschuss einer der Ausschüsse ist, die nach außen wirksam werden und von außen am meisten wahrgenommen werden.
Meine Damen und Herren! Mit Schreiben vom 11. November 2013 haben sich fünf Vertrauenspersonen der Volksinitiative „Kulturland SachsenAnhalt retten!“ mit einem Antrag auf Behandlung dieser Volksinitiative an den Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt gewandt. Am 14. November 2013 übergaben zwei Vertrauenspersonen der Volksinitiative dem Präsidenten persönlich die zugehörigen Unterschriftenlisten.
Gegenstände der Volksinitiative sind zusammengefasst: der Stopp des eingeleiteten kulturellen Kahlschlags, die Rücknahme der Kürzungen der Landeszuschüsse sowie die auskömmliche und verlässliche Finanzierung des Kulturetats.
Die Volksinitiative hat damit eine Frage der politischen Willensbildung zum Gegenstand gemacht, die das Land Sachsen-Anhalt betrifft und die vom Landtag im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit behandelt werden muss.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Volksabstimmungsgesetzes hat der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt den Antrag daraufhin geprüft, ob die Volksinitiative im Landtag zu behandeln ist, und hat festgestellt, dass der Antrag mit 30 773 gültigen Unterschriften die Voraussetzungen der §§ 4 bis 6 des Volksabstimmungsgesetzes erfüllt. Hierüber wurden die Abgeordneten in der Unterrichtung des Landtagspräsidenten zur Volksinitiative vom 4. Dezember 2013 in Drs. 6/2615 informiert. Die Veröffentlichung im Ministerialblatt erfolgte am 27. Dezember 2013.
Die Volksinitiative wurde gemäß § 39b Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages in erster Beratung am 11. Dezember 2013 vom Landtag behandelt. Einer der Vertrauenspersonen wurde in der Debatte das Wort erteilt.
Gemäß § 19 Abs. 2 des Volksabstimmungsgesetzes wurde die Volksinitiative an den Ausschuss für Petitionen und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Bildung und Kultur und für Finanzen überwiesen.
Der Ausschuss für Petitionen hörte die Vertrauenspersonen der Volksinitiative an. Die öffentliche Anhörung der Vertrauensperson der Volksinitiative durch den Ausschuss für Petitionen fand im Rahmen der 43. Sitzung am 9. Januar 2014 statt. An dieser Anhörung nahmen neben den Vertrauenspersonen Vertreter der Landesregierung und Mitglieder der Ausschüsse für Bildung und Kultur und für Finanzen teil.
Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative richteten an den Ausschuss für Petitionen die Forderung bzw. die Bitte, notwendige Veränderungen sozialverträglich und künstlerisch verantwortbar vorzunehmen. Sie erklärten, sie strebten an, das Lebensniveau und die Wirtschaftskraft, die in Sachsen-Anhalt vorhanden seien, weiterzuentwickeln und nicht so weit zu reduzieren, dass das Leben im Land weniger lebenswert wird. Es bestehe Konsens dahingehend, dass man die Zahl der Orchester langfristig durchaus reduzieren könnte und sollte. Jedoch beinhalte dieses auch eine Reduzierung der Aufgaben und ein weniger an Angeboten.
Der Volksinitiative gehe es darum, die verhärteten Fronten, die sich in den letzten Jahren aufgebaut hätten, zu öffnen, damit alle Parteien noch einmal ins Gespräch kommen könnten. Sie werbe für sozialverträgliche Strukturveränderungen, die über einen längeren Zeitraum gestreckt werden können. Auf diese Weise könnten durch altersbedingtes Ausscheiden automatisch Stellen reduziert werden, wenn diese nicht wiederbesetzt würden. Auch solle es den Trägern ermöglicht werden, den Häusern anzubieten, ein freiwilliges Ausscheiden mit einer Abfindung zu verbinden.
Der Landtag habe per Haushaltsbeschluss die Möglichkeit zugelassen, über einen sogenannten Strukturanpassungsfonds Strukturveränderungen zu befördern. Mit dem Strukturanpassungsfonds sei eine offene Diskussionsrunde mit möglichst allseits verträglichen und akzeptablen Ergebnissen möglich.
Im Verlaufe einer sich an die öffentliche Anhörung anschließenden Beratung hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die mitberatenden Ausschüssen zu bitten, sich zu den Forderungen der Volksinitiative zu positionieren und dem Ausschuss für Petitionen eine Empfehlung zuzuleiten.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 59. Sitzung am 12. Februar 2014 mit den Forderungen der Volksinitiative beschäftigt und hat festgestellt, dass das Land eine tragfähige Theater- und Orchesterstruktur anstrebt. Künftig sollen für alle Ein
Der Ausschuss für Finanzen erkennt an, dass die vorzunehmenden Strukturveränderungen erhebliche Anstrengungen für die Träger der Theater und Orchester im Land bedeuten.
Er nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Träger derzeit Konzepte für eine tragfähige Struktur erarbeiten. Er führt aus, erste im öffentlichen Raum diskutierte Ergebnisse ließen erkennen, dass man sich den Herausforderungen stelle und bereit sei, die Strukturen neu anzupassen. Dieser Weg solle in angemessener Weise unterstützt werden. Um die Strukturanpassungskonzepte umzusetzen, sei es erforderlich, im engen Dialog zwischen Landesregierung und den betroffenen Trägern dafür zu sorgen, dass dies schrittweise und ohne Überforderung der Träger erfolge.
Der Ausschuss bittet die Landesregierung, nach Vorlage der Konzepte diese unverzüglich den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Finanzen zuzuleiten.
Nach der Erarbeitung von Strukturanpassungsplänen durch die Träger und der Bewertung durch die Landesregierung würden die in den Haushalt eingestellten Strukturanpassungsmittel soweit nötig verstärkt.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich in der 38. Sitzung am 19. Februar 2014 mit den Forderungen der Volksinitiative und formulierte seine vorläufige Beschlussempfehlung ähnlich wie der Ausschuss für Finanzen.
Unter Zugrundelegung der beiden vorläufigen Beschlussempfehlungen diskutierte der Ausschuss für Petitionen in der 46. Sitzung am 6. März 2014 über die zu erarbeitende Beschlussempfehlung an den Landtag. Im Ergebnis erarbeitete der Ausschuss für Petitionen die in der Drs. 6/2883 vorliegende Beschlussempfehlung.
Er hat sich hinsichtlich der Präambel und der Ziffern 1 bis 3 aufgrund der konkreteren Formulierungen der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen angeschlossen. Hinsichtlich der Ziffer 4 der Beschlussempfehlung kam der Ausschuss überein, die Ziffer 4 der vorläufigen Beschlussempfehlung der Ausschüsse für Bildung und Kultur sowie für Finanzen zusammenzuführen. Im Wesentlichen folgte er damit den seitens der Ausschüsse für Finanzen sowie für Bildung und Kultur abgegebenen Empfehlungen zur Erarbeitung der Beschlussempfehlung.
Meine Damen und Herren! Die dem Landtag vorliegende Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss für Petitionen mit 7 : 1 : 4 Stimmen gebilligt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Kollege Mewes. - Wir fahren fort und beginnen mit der Aussprache. Für die Volksinitiative spricht Frau Pieper, eine ehemalige Kollegin dieses Hauses.