Hans-Joachim Mewes

Sitzungen

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Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich weiß, Sie alle freuen sich auf TOP 12, vorher aber
noch die Berichterstattung des Petitionsausschusses zu den erledigten Petitionen.
Meine Damen und Herren! In der Drs. 6/4676 vom 18. Dezember 2015 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen zu den von diesem in dem Zeitraum vom 1. Juni 2015 bis zum 30. November 2015 abgeschlossenen Petitionen vor.
In dem genannten Zeitraum gingen 203 Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Von diesen konnten 167 als Petitionen registriert und bearbeitet werden. Vier Petitionen wurden wegen Nichtzuständigkeit an den Deutschen Bundestag oder an andere Landesparlamente abgegeben. 32 Anliegen waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln, wurden jedoch mit einem Rat oder einem Hinweis an den Einsender weitergeleitet.
In acht Sitzungen beriet der Ausschuss über 188 Petitionen, davon 154 abschließend. Führend war hier, wie auch in den vergangenen Berichtszeiträumen, das Sachgebiet Inneres, gefolgt vom Sachgebiet Bildung und Kultur.
Themen, die den Ausschuss beschäftigten, waren unter vielen anderen Probleme mit den Jobcentern oder den Jugendämtern, Wünsche auf Erhalt von Vergünstigungen wegen des Vorliegens von Schwerbehinderungen, Fragen aus dem Denkmalbereich oder Grundschulschließungen. Themen waren aber auch die derzeitige Flüchtlingssituation, Preiserhöhungen beim Trinkwasser, Straßenausbaubeiträge oder, wie in jedem Jahr, die Kommunalabgaben.
In einigen der Fälle war der Ausschuss in der Lage, im Sinne oder zumindest teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten tätig zu werden. Dies betraf etwa 26 Petitionen. Das sind ca. 17 % der abschließend beratenen Petitionen. In der Mehrzahl der Fälle musste der Ausschuss jedoch feststellen, dass die Verwaltung nach Recht und Gesetz gehandelt hat und der Ausschuss nichts für die Petenten ausrichten konnte.
Auch wenn der Ausschuss in einigen Fällen versuchte, eine Lösung im Sinne der Petentinnen und Petenten zu finden, musste er akzeptieren, dass ihm die bestehenden Gesetze, an die auch er gebunden ist, Schranken aufzeigen. So blieb dem Ausschuss in vielen Fällen nur die Möglichkeit, den Petentinnen und Petenten die bestehende Rechtslage aufzuzeigen und ihnen die Verwaltungsentscheidung näher zu erläutern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! 33 Ortstermine wurden beschlossen und durchgeführt. Der Ausschuss stellte immer wieder fest, dass es der Sache dienlich war, wenn er vor Ort mit allen Beteiligten Gespräche führen oder sich selbst vor Ort ein Bild von der Situation machen konnte.
Da der Ausschuss nicht selbst Entscheidungen treffen, sondern meist nur Empfehlungen abgeben oder Vorschläge zur Lösung der Konflikte unterbreiten kann, trat er bei diesen Terminen überwiegend als Vermittler zwischen Petenten und Behörden auf.
Dem gleichen Zweck dienen Anhörungen. Der Ausschuss führte in dieser Wahlperiode sechs Anhörungen durch, fünf öffentlich und eine nichtöffentlich. Auch die Durchführung von nichtöffentlichen Gesprächen mit den zuständigen Stellen ohne Beteiligung der Petenten kann zu einer Lösung in deren Sinne führen. Der Ausschuss führte in dieser Wahlperiode drei solcher Gespräche durch, zum Beispiel zur Schrotebrücke und zur Wipperliese, und konnte bei zwei Gesprächen Lösungen im Sinne der Petenten finden.
Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle allen an den Petitionsverfahren Beteiligten für die gute Zusammenarbeit danken und wünsche dem Petitionsausschuss der neuen Wahlperiode viel Erfolg bei seiner Tätigkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 6/4676 für den Zeitraum vom 1. Juni 2015 bis 30. November 2015 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Petito - nein, Petito ist kein Tochterunternehmen von Zalando - ist lateinisch und heißt übersetzt Angriff. Das Wort Petition stammt von dem lateinischen Wort Petito ab. In unserem heutigen Sprachgebrauch würden wir es allerdings übersetzen mit: Bitte, Ersuchen.
Mit Bitten, Ersuchen und Beschwerden kann sich laut unserer Landesverfassung jeder Bürger an den Landtag wenden. Die Menschen machen davon sehr rege Gebrauch. Meine Damen und Herren! Und das ist gut so.
Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich betone es immer wieder gern: Der Petitionsausschuss ist das Eingangstor zum Parlament von Sachsen-Anhalt. Er ist die Brücke zwischen uns Parlamentariern und den Bürgern. In keinem anderen Parlamentsausschuss werden die Beschwerden unserer Bürgerinnen und Bürger so gebündelt vorgetragen. Nicht selten befassen wir uns früher als die Fachausschüsse mit Problemen, die die Menschen bewegen.
Mit unseren Antworten an die Bürgerinnen und Bürger zeigen wir in praktischen Einzelfällen, wie wir mit den Sorgen und Nöten der Menschen umgehen.
Ich möchte unsere Arbeit in drei Leitlinien zusammenfassen: Erstens. Wir geben Hilfe im Einzelfall, wenn Bürgerinnen und Bürgern Unrecht geschehen ist. Zweitens. Wir haben eine Befriedungsfunktion; das heißt, wir versöhnen den Bürger mit den staatlichen Entscheidungen. Drittens. Wir können die Mitwirkung an der Gesetzgebung unterstützen.
Damit ist der Petitionsausschuss eine Fundgrube für parlamentarische Initiativen. Auch das ist ein
Satz, den man sich merken kann. Ich möchte in diesem Kontext nur ein Beispiel nennen. Durch die Petition zur Schließung von kleinen Grundschulen mit mehreren Tausend Unterschriften wurde dies zum Thema im Parlament.
Meine Damen und Herren! Nicht selten kommt es aber vor, dass sich die Menschen erst an uns wenden, wenn das Dach brennt. Dann leisten wir Mitglieder des Petitionsausschusses große Überzeugungsarbeit, oftmals im persönlichen Gespräch vor Ort, sozusagen Auge in Auge. Zwei aktuelle Beispiele dafür: einmal die Wipperliese und einmal die Nord-Süd-Verbindung der Straßenbahnlinie in Magdeburg. Es leben dann oft zwei Seelen in unserer Brust. Auf der einen Seite verstehen wir das subjektiv geprägte Anliegen der Bürger, auf der anderen Seite gibt es Gesetze, an die sich jeder zu halten hat.
Wir merken dann immer wieder, wie schwer Demokratie sein kann. Dennoch müssen wir als Parlament dankbar sein, wenn sich die Petenten an uns wenden und nicht den Magida-Organisatoren nachlaufen. Die Petition ist der Beweis dafür, dass sich die Menschen am politischen Geschehen beteiligen wollen. Dieses Vertrauen gilt es zu rechtfertigen, meine Damen und Herren, jeden Tag, jeden Monat, jedes Jahr.
Meine Damen und Herren! Ich behaupte ganz einfach, der Petitionsausschuss ist die Visitenkarte unseres Parlaments. Leider ist diese Tatsache noch nicht bei allen Mitgliedern des Hohen Hauses angekommen.
Meine Damen und Herren! Ich muss Sie jetzt mit der Statistik quälen. In der Drs. 6/3867 liegt Ihnen zunächst die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen zu den im Zeitraum vom 1. Juni 2014 bis zum 30. November 2014 erledigten Petitionen vor. In diesen sechs Monaten gingen 174 Petitionen ein; 168 wurden abschließend behandelt.
Über die Vielfältigkeit der Themen, mit denen sich der Ausschuss in dem halben Jahr beschäftigt hat, können Sie sich in den Anlagen 1 bis 13 informieren. In der Anlage 16 zu der Drucksache ist der schriftliche Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Petitionen für den Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis zum 30. November 2014 beigefügt.
6 % der Bürger nutzten die Möglichkeit, ihre Petition oder Eingabe online über die Internetseite des Landtages einzureichen. Eine Zunahme bei der Nutzung dieses Instruments zur Petitionseinreichung ist nicht feststellbar.
75 Anliegen wurden als Eingaben bearbeitet. Sie konnten nicht als Petition behandelt werden, weil sie die Kriterien einer Petition nach den Grundsätzen des Ausschusses nicht erfüllten. So begehrten beispielsweise Bürger die Aufhebung ei
nes Gerichtsurteils oder die Unterstützung in zivilrechtlichen Angelegenheiten oder äußerten nur allgemein ihre Meinung zu bestimmten Themen. Auch wenn diese Schreiben nicht als Petition behandelt werden konnten, meine Damen und Herren, wurden sie doch mit einem Rat oder einem Hinweis beantwortet.
16 Petitionen wurden an den Bundestag oder an Volksvertreter anderer Bundesländer weitergeleitet.
Von 417 eingegangenen Bürgerbegehren konnten 326 Vorgänge als Petition registriert und bearbeitet werden.
Mit ca. 22 % war im Sachgebiet Inneres die größte Zahl von eingegangenen Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit ca. 14 % und von den Sachgebieten Gesundheit und Soziales sowie Justiz mit jeweils 11 %. Statistische Einzelheiten können Sie, meine Damen und Herren, dem Anhang A zum Tätigkeitsbericht entnehmen.
In 18 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss 421 Petitionen, 356 davon abschließend. Hierbei führte das Sachgebiet Inneres mit 23 % abschließend behandelten Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit ca. 14 % sowie Gesundheit und Soziales mit ca. 13 %.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, möchte ich mich bei allen Mitgliedern des Ausschusses für die gute, konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Die Ausschussmitglieder arbeiten fernab von jeglichem Fraktionszwang zusammen und orientieren sich ausschließlich an dem sachlichen Inhalt der Petition und somit am Anliegen der Bürger.
Dabei waren wir mehrfach erfolgreich im Sinne der Petenten tätig. So können ca. 10 % der abschließend behandelten Petitionen als positiv angesehen werden. Behördliches Handeln konnte korrigiert oder es konnte ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden werden. Damit können wir auch in diesem Jahr einschätzen, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle das Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden war.
Meine Damen und Herren! Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen. Hierbei handelt es sich um Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen. Insgesamt gingen im Berichtszeitraum 21 Sammelpetitionen ein. Themen der Sammelpetitionen waren die Änderung des KAG, die Schließung von Fachbereichen an den Universitäten und die Schließung von Grundschulen im ländlichen Raum. Weitere Gegenstände der Sammelpetitionen sind dem Anhang A des Tätigkeitsberichtes zu entnehmen.
Betrachtet man jedoch die Zahl der Menschen, die sich hinter den 21 Sammelpetitionen verbergen,
dann kommt man auf eine Zahl von 42 696 Bürgern, die sich an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt haben. Wer von Ihnen, meine Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen, hat im letzten Jahr mit etwa 43 000 Menschen persönlich oder schriftlich Kontakt gehabt?
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss führte im Berichtszeitraum sechs Ortstermine durch. Die Organisation eines Ortstermins ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Zu den Ortsterminen zieht der Ausschuss sowohl die Petenten als auch die beteiligten Behörden hinzu. Ziel ist es, Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es in solchen Fällen nicht bei einem Gesprächstermin bleibt.
Einen ähnlichen Zweck verfolgt auch die Anhörung. Ich darf zunächst an die öffentliche Anhörung zur Volksinitiative „Kulturland Sachsen-Anhalt retten“ erinnern. Der Petitionsausschuss beriet gemäß § 39 der Geschäftsordnung des Landtages über die Volksinitiative und hörte die Vertrauenspersonen an. Der sachlich zuständige Ausschuss nahm an der Anhörung teil. Mit dieser Anhörung trugen wir wesentlich zur Meinungsbildung und Entscheidungsfindung des Landtages bei.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss führte im Berichtszeitraum außerdem zwei öffentliche und eine nichtöffentliche Anhörung durch. Bei diesen Anhörungen erhielten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen den Abgeordneten gegenüber zu verdeutlichen. Auch hierzu zwei Beispiele. Das erste Beispiel betrifft den Dammbruch am Dessauer Busch. Das war eine sehr, sehr emotionale Anhörung. Beim zweiten Beispiel geht es um die Schließung von kleinen Grundschulen im ländlichen Raum. Sie können sich vorstellen, dass auch diese Anhörung sehr emotional war.
Der Widerspruch gegen die Schließung von Schulen war ein Dauerthema im Ausschuss. Eltern, Bürgerinitiativen und andere Gruppierungen brachten ihre große Sorge vor, dass Kinder nicht mehr in der Nähe ihres Wohnortes beschult werden können. Viele weitere Fragen drängten sich in diesem Zusammenhang auf. Zum Beispiel: Wie lang ist der neue Schulweg unserer Kinder und wie lange sind unsere Kinder zukünftig unterwegs? Gibt es öffentliche Verkehrsmittel, die unsere Kinder nutzen können und wie sicher ist der neue Schulweg für unsere Kinder? Nicht zuletzt: Welche Folgen hat der neue Schulweg für unser Familienleben? Auch der Wegfall des vertrauten Lehrers und das Zerbrechen von Schülerfreundschaften beschäftigten die Eltern.
Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung, der auch die Schulnetzplanung unterliegt, konnte der Ausschuss in den meisten Fällen für die Eltern und die Bürgerbewegungen nicht weiter tätig werden. Aber wir haben in diesem Zusammenhang auch
immer wieder deutlich gemacht, dass die Schulentwicklungsplanungsverordnung aus dem Jahr 2014 Ausnahmen in dünn besiedelten Gebieten nicht kategorisch ausschließt.
Der Ausschuss für Petitionen beschloss, einzelne Petitionen zur Grundschulschließung an den Ausschuss für Bildung und Kultur weiterzuleiten und diesen um eine Empfehlung zu bitten. Der Petitionsausschuss feiert in diesem Kontext ein einjähriges Jubiläum; denn seit einem Jahr warten wir auf die Stellungnahme des Fachausschusses zu diesem Thema.
Meine Damen und Herren! Weitere Einzelheiten und Informationen zur Tätigkeit des Petitionsausschusses können Sie der Beschlussempfehlung und dem beigefügten Tätigkeitsbericht entnehmen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich an dieser Stelle für die kompetente Unterstützung durch die Bediensteten der Landesregierung und der nachgeordneten Organe bedanken. Ihre Stellungnahmen waren für uns eine große Hilfe, auch wenn sie sich nicht immer wie Liebesromane lesen ließen. Mein ganz besonderer Dank gilt den Mitarbeitern der Geschäftsstelle, insbesondere Frau Rentmeister.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 6/3867 für den Zeitraum vom 1. Juni 2014 bis zum 30. November 2014 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit dem Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, sage ich Folgendes: Ich hoffe, dass Sie sich den Merksatz notiert haben. Ich wiederhole ihn aber gern: Der Petitionsausschuss ist das Eingangstor bzw. die Visitenkarte des Parlaments. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Einen schönen guten Tag, meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie sind gut in den Tag gekommen. Ich habe heute die ehrenvolle Aufgabe, für den Petitionsausschuss über die Petition „Kulturland Sachsen-Anhalt retten!“ zu berichten. Das macht wieder einmal deutlich, dass der Petitionsausschuss einer der Ausschüsse ist, die nach außen wirksam werden und von außen am meisten wahrgenommen werden.
Meine Damen und Herren! Mit Schreiben vom 11. November 2013 haben sich fünf Vertrauenspersonen der Volksinitiative „Kulturland SachsenAnhalt retten!“ mit einem Antrag auf Behandlung dieser Volksinitiative an den Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt gewandt. Am 14. November 2013 übergaben zwei Vertrauenspersonen der Volksinitiative dem Präsidenten persönlich die zugehörigen Unterschriftenlisten.
Gegenstände der Volksinitiative sind zusammengefasst: der Stopp des eingeleiteten kulturellen Kahlschlags, die Rücknahme der Kürzungen der Landeszuschüsse sowie die auskömmliche und verlässliche Finanzierung des Kulturetats.
Die Volksinitiative hat damit eine Frage der politischen Willensbildung zum Gegenstand gemacht, die das Land Sachsen-Anhalt betrifft und die vom Landtag im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit behandelt werden muss.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Volksabstimmungsgesetzes hat der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt den Antrag daraufhin geprüft, ob die Volksinitiative im Landtag zu behandeln ist, und hat festgestellt, dass der Antrag mit 30 773 gültigen Unterschriften die Voraussetzungen der §§ 4 bis 6 des Volksabstimmungsgesetzes erfüllt. Hierüber wurden die Abgeordneten in der Unterrichtung des Landtagspräsidenten zur Volksinitiative vom 4. Dezember 2013 in Drs. 6/2615 informiert. Die Veröffentlichung im Ministerialblatt erfolgte am 27. Dezember 2013.
Die Volksinitiative wurde gemäß § 39b Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages in erster Beratung am 11. Dezember 2013 vom Landtag behandelt. Einer der Vertrauenspersonen wurde in der Debatte das Wort erteilt.
Gemäß § 19 Abs. 2 des Volksabstimmungsgesetzes wurde die Volksinitiative an den Ausschuss für Petitionen und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Bildung und Kultur und für Finanzen überwiesen.
Der Ausschuss für Petitionen hörte die Vertrauenspersonen der Volksinitiative an. Die öffentliche Anhörung der Vertrauensperson der Volksinitiative durch den Ausschuss für Petitionen fand im Rahmen der 43. Sitzung am 9. Januar 2014 statt. An dieser Anhörung nahmen neben den Vertrauenspersonen Vertreter der Landesregierung und Mitglieder der Ausschüsse für Bildung und Kultur und für Finanzen teil.
Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative richteten an den Ausschuss für Petitionen die Forderung bzw. die Bitte, notwendige Veränderungen sozialverträglich und künstlerisch verantwortbar vorzunehmen. Sie erklärten, sie strebten an, das Lebensniveau und die Wirtschaftskraft, die in Sachsen-Anhalt vorhanden seien, weiterzuentwickeln und nicht so weit zu reduzieren, dass das Leben im Land weniger lebenswert wird. Es bestehe Konsens dahingehend, dass man die Zahl der Orchester langfristig durchaus reduzieren könnte und sollte. Jedoch beinhalte dieses auch eine Reduzierung der Aufgaben und ein weniger an Angeboten.
Der Volksinitiative gehe es darum, die verhärteten Fronten, die sich in den letzten Jahren aufgebaut hätten, zu öffnen, damit alle Parteien noch einmal ins Gespräch kommen könnten. Sie werbe für sozialverträgliche Strukturveränderungen, die über einen längeren Zeitraum gestreckt werden können. Auf diese Weise könnten durch altersbedingtes Ausscheiden automatisch Stellen reduziert werden, wenn diese nicht wiederbesetzt würden. Auch solle es den Trägern ermöglicht werden, den Häusern anzubieten, ein freiwilliges Ausscheiden mit einer Abfindung zu verbinden.
Der Landtag habe per Haushaltsbeschluss die Möglichkeit zugelassen, über einen sogenannten Strukturanpassungsfonds Strukturveränderungen zu befördern. Mit dem Strukturanpassungsfonds sei eine offene Diskussionsrunde mit möglichst allseits verträglichen und akzeptablen Ergebnissen möglich.
Im Verlaufe einer sich an die öffentliche Anhörung anschließenden Beratung hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die mitberatenden Ausschüssen zu bitten, sich zu den Forderungen der Volksinitiative zu positionieren und dem Ausschuss für Petitionen eine Empfehlung zuzuleiten.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 59. Sitzung am 12. Februar 2014 mit den Forderungen der Volksinitiative beschäftigt und hat festgestellt, dass das Land eine tragfähige Theater- und Orchesterstruktur anstrebt. Künftig sollen für alle Ein
richtungen dynamische Theater- und Orchesterverträge abgeschlossen werden.
Der Ausschuss für Finanzen erkennt an, dass die vorzunehmenden Strukturveränderungen erhebliche Anstrengungen für die Träger der Theater und Orchester im Land bedeuten.
Er nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Träger derzeit Konzepte für eine tragfähige Struktur erarbeiten. Er führt aus, erste im öffentlichen Raum diskutierte Ergebnisse ließen erkennen, dass man sich den Herausforderungen stelle und bereit sei, die Strukturen neu anzupassen. Dieser Weg solle in angemessener Weise unterstützt werden. Um die Strukturanpassungskonzepte umzusetzen, sei es erforderlich, im engen Dialog zwischen Landesregierung und den betroffenen Trägern dafür zu sorgen, dass dies schrittweise und ohne Überforderung der Träger erfolge.
Der Ausschuss bittet die Landesregierung, nach Vorlage der Konzepte diese unverzüglich den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Finanzen zuzuleiten.
Nach der Erarbeitung von Strukturanpassungsplänen durch die Träger und der Bewertung durch die Landesregierung würden die in den Haushalt eingestellten Strukturanpassungsmittel soweit nötig verstärkt.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich in der 38. Sitzung am 19. Februar 2014 mit den Forderungen der Volksinitiative und formulierte seine vorläufige Beschlussempfehlung ähnlich wie der Ausschuss für Finanzen.
Unter Zugrundelegung der beiden vorläufigen Beschlussempfehlungen diskutierte der Ausschuss für Petitionen in der 46. Sitzung am 6. März 2014 über die zu erarbeitende Beschlussempfehlung an den Landtag. Im Ergebnis erarbeitete der Ausschuss für Petitionen die in der Drs. 6/2883 vorliegende Beschlussempfehlung.
Er hat sich hinsichtlich der Präambel und der Ziffern 1 bis 3 aufgrund der konkreteren Formulierungen der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen angeschlossen. Hinsichtlich der Ziffer 4 der Beschlussempfehlung kam der Ausschuss überein, die Ziffer 4 der vorläufigen Beschlussempfehlung der Ausschüsse für Bildung und Kultur sowie für Finanzen zusammenzuführen. Im Wesentlichen folgte er damit den seitens der Ausschüsse für Finanzen sowie für Bildung und Kultur abgegebenen Empfehlungen zur Erarbeitung der Beschlussempfehlung.
Meine Damen und Herren! Die dem Landtag vorliegende Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss für Petitionen mit 7 : 1 : 4 Stimmen gebilligt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ist, wenn Politik auf Wirklichkeit trifft? - Dann tagt der Petitionsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gemäß Punkt 9 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden erstattet der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht für den Tätigkeitszeitraum vom 1. Dezember 2012 bis zum 30. November 2013 liegt Ihnen als Anlage 16 zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu erledigten Petitionen in der Drs. 6/2831 vor.
Meine Damen und Herren! Zahlreiche Bürger wandten sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt. Damit ist der Petitionsausschuss auch eine Fundgrube für parlamentarische Initiativen.
Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 448 Bürgerbegehren ein. Damit ist im Vergleich zu dem vorangegangenen Berichtszeitraum
eine Abnahme der Zahl der Bürgerbegehren festzustellen.
Ein Anteil von 6,5 % der Bürger nutzte die Möglichkeit, Petitionen oder Eingaben online einzureichen. Damit hat die Zahl der Nutzer der angebotenen Möglichkeiten zur elektronischen Petitionseinreichung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum abgenommen.
Meine Damen und Herren! Tätigkeitsberichten anderer Landtage kann man entnehmen, dass mit der Möglichkeit der Einreichung von Petitionen in elektronischer Form die Zahl der Petitionen zugenommen hat. Warum dies in Sachsen-Anhalt nicht so ist, vermag ich nicht recht nachzuvollziehen. Vielleicht liegt es an der etwas versteckten Platzierung der Seite des Petitionsausschusses im Internetauftritt des Landtages. Ich glaube, das kann man ändern, meine Damen und Herren.
Von 448 Eingängen konnten 362 Vorgänge als Petitionen registriert und bearbeitet werden. 59 Eingänge wurden als Eingabe im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden beantwortet. 27 Petitionen wurden an den Deutschen Bundestag oder an die Volksvertretung eines anderen Bundeslandes weitergeleitet.
Mit ca. 17 % verzeichnete das Sachgebiet Inneres den größten Anteil an den Eingängen, gefolgt von den Sachgebieten Gesundheit und Soziales sowie Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit jeweils ca. 11 %. Bei den Eingängen im Sachgebiet Justiz ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um etwa 50 % festzustellen.
Einzelheiten können Sie dem Anhang A des Tätigkeitsberichts entnehmen.
In 15 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss zu 469 Petitionen. 414 davon wurden abschließend beraten. Hierbei führt das Sachgebiet Inneres mit einem Anteil von 17 % der abschließend behandelten Petitionen, gefolgt von dem Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie dem Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit jeweils ca. 13 %.
Zirka 7 % der abschließend behandelten Petitionen konnten als positiv erledigt angesehen werden, sei es, dass das behördliche Handeln korrigiert wurde oder dass Kompromisse im Sinne der Petenten gefunden wurden.
Meine Damen und Herren! Damit können wir einschätzen, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle das Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden war.
Der Ausschuss bewegt sich oft und gern außerhalb der Räumlichkeiten des Landtages. Beispiels
weise besuchte der Ausschuss das Landeskrankenhaus für Forensische Psychiatrie. Meine Damen und Herren! Wir alle sind auch wieder zurückgekommen.
Mein Eindruck von diesem Besuch lässt sich wie folgt beschreiben: Er war gut vorbereitet. Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben qualifizierte Fragen gestellt, sodass die Diskussion eine hohe Qualität hatte.
Im Anschluss an die Diskussion erfolgte ein Rundgang durch einzelne Stationen. Dabei kamen wir auch durch einige Stationen, deren Türen uns aufgeschlossen wurden. Wir durften eintreten. Als wir die geschlossenen Stationen wieder verließen, achtete ich, wie es meiner Mentalität entspricht, darauf, dass alle Mitglieder des Petitionsausschusses wieder draußen waren.
Neben mir stand ein großer und kräftiger Mann. Weil wir den Petitionsausschuss auch nach außen zu vertreten haben, waren wir mit dunklen Anzügen angemessen gekleidet. Dieser große, kräftige Mann, der neben mir stand, flüsterte mir ins Ohr: Ist hier eine Beerdigung? - Also Petitionsausschuss macht auch Spaß.
Meine Damen und Herren! Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit, Sammelpetitionen einzureichen. Hierbei handelt es sich um Unterschriftenlisten, mit denen ein bestimmtes Anliegen verfolgt wird.
Insgesamt gingen 22 Sammelpetitionen im Berichtszeitraum ein. Würde man jede Unterschrift in den Unterschriftenlisten als Einzelpetition zählen, kämen wir, meine Damen und Herren, auf rund 130 000 Petitionen.
Davon betrafen etwa 75 000 Unterschriften die geplanten Kürzungen im Hochschulbereich. 28 815 Unterschriften bezogen sich auf die beabsichtigte Kürzung beim Blinden- und Gehörlosengeld. 12 000 Unterschriften waren der Thematik der Schließung von Grundschulen zuzuordnen.
Zwei Massenpetitionen gingen ebenfalls im Berichtszeitraum ein. Bei Massenpetitionen handelt es sich um Eingaben mit demselben Anliegen, deren Texte ganz oder im Wesentlichen übereinstimmen. Themen der Massenpetitionen waren das Personalentwicklungskonzept mit 322 Zuschriften und das Wassergesetz des Landes mit 422 Zuschriften.
Meine Damen und Herren! Acht Ortstermine führte der Ausschuss im Berichtszeitraum durch. Die Organisation eines Ortstermins ist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Zu den Ortsterminen zog der Ausschuss sowohl die Petenten als auch beteiligte Behörden hinzu. Ziel war es, akzeptable Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
In einigen Fällen führte der Ausschuss zusätzlich Gesprächstermine mit den beteiligten Behörden durch, um im Sinne der Petenten tätig zu werden.
Einen Fall, in dem dem Anliegen der Petenten insbesondere durch das Wirken des Ausschusses entsprochen werden konnte, möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, im Folgenden kurz schildern: Zirka 280 Bürger wandten sich im Rahmen einer Sammelpetition an den Ausschuss und kritisierten die Entscheidung zur Sperrung einer Fußgängerbrücke über die Schrote im Magdeburger Stadtteil Neustadt.
Die Schrote, meine Damen und Herren, ist ein Gewässer erster Ordnung. Die Brücke verbindet zwei Wohngebiete mit drei Gartensparten. Wir alle wissen, meine Damen und Herren, dass der kürzeste Weg zwischen zwei Punkten immer die Gerade ist. Die Bürger baten um eine Prüfung des Sachverhaltes, da sie sich durch die Sperrung und den geplanten Abriss der Brücke in ihrer Mobilität eingeschränkt sahen.
Wie war die Situation? - Aufgrund des Alters der Brücke waren bauliche Mängel zwischenzeitlich offensichtlich geworden. Aufgrund eines Wegeunfalls am südlichen Brückenzugang veranlasste die Stadt Magdeburg eine Brückenprüfung mit dem Ergebnis, dass die Brücke wegen zahlreicher sicherheitsrelevanter Mängel kurzfristig zu erneuern sei. Die Verantwortung für die Erneuerung der Brücke war zwischen den Behörden strittig.
Die Schrote ist ein Gewässer erster Ordnung und unterliegt damit der Verantwortung des LHW. Eigentümer - das ist das Brisante - des südlichen Brückenpfeilers ist das Land Sachsen-Anhalt. Eigentümer des nördlichen Brückenpfeilers ist die Stadt Magdeburg. Aufgrund dieser Eigentumsverhältnisse ergeben sich für beide Seiten die Anforderungen der allgemeinen Verkehrssicherheitspflicht. Für unterlassene Sicherungsmaßnahmen waren der LHW und die Stadt Magdeburg gesamtschuldnerisch verantwortlich. Damit war der Streit programmiert.
Die Nutzung der Brücke konnte jedoch nicht unterbunden werden. Man stellte einfach zwei große Mauerteile auf die Brücke und glaubte, damit das Problem gelöst zu haben. Aber die Magdeburger schoben die tonnenschweren Brückenteile einfach beiseite. Es war geplant, die bestehenden Fundamente zu erhalten, sodass die Stadt gegebenenfalls mit einem reduzierten Aufwand eine neue Brücke errichten könnte.
Der Ausschuss holte alle beteiligten Behörden an einen Tisch, um eine Lösung des Problems zu erwirken. Durch die intensive Arbeit des Ausschusses, unter anderem bei einem Vor-Ort-Termin sowie in mehreren Gesprächsrunden, wurde zwischenzeitlich zwischen der Landeshauptstadt und dem LHW ein Vergleich abgeschlossen.
Im Ergebnis der Umsetzung des Vergleichs sollte gemeinsam möglichst zeitnah eine Zwischenlösung geschaffen werden. Dem Anliegen der Petenten konnte somit entsprochen werden. Meine Damen und Herren! Damit können etwa 3 000 Bürger den Weg zwischen zwei Punkten wieder nutzen, ohne dabei nasse Füße zu bekommen.
Der Oberbürgermeister der Stadt Magdeburg teilte den Mitgliedern des Ausschusses vor Kurzem mit, dass die Arbeiten, die sich über einen Zeitraum von fast einem halben Jahr hinzogen, im Wesentlichen abgeschlossen seien.
Weitere Informationen zu der Tätigkeit des Petitionsausschusses erhalten Sie in der Beschlussempfehlung, die Ihnen, meine Damen und Herren, vorliegt.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich an dieser Stelle für die kompetente Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Bediensteten der Landesregierung, die nachgeordneten Behörden und insbesondere die Geschäftsstelle des Ausschusses bedanken.
Durch ihre Hilfe konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend behandelt und beantwortet werden. Mein Dank gilt aber auch allen Mitgliedern des Ausschusses, die fernab von jedem Fraktionszwang ernsthaft gewillt sind, sich an den sachlichen Inhalten der Petitionen und somit am Anliegen der Bürger zu orientieren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen und der Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis zum 30. November 2013 in der Drs. 6/2831 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären.
Meine Damen und Herren! Ich habe heute Mittag der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass Sie gut in den Tag gekommen sind. Ich hoffe jetzt, dass Sie gut in die Nacht kommen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Berichterstattungen gehören zweifelsohne zu den parlamentarischen Höhepunkten in diesem Haus. Darum muss ich Sie eingangs mit statistischem Zahlenmaterial quälen.
Nach Nr. 9 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden erstattet der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht für den Tätigkeitszeitraum vom 1. Dezember 2011 bis zum 30. November 2012 liegt Ihnen in der Anlage 15 zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über erledigte Petitionen in der Drs. 6/1762 vor.
Meine Damen und Herren! Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wandten sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt. Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 548 Bürgerbegehren ein. Damit konnte im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum eine Zunahme beim Eingang von Bürgerbegehren verzeichnet werden.
8 % der Bürger - das sind 46 - nutzten die Möglichkeit, ihre Petition oder Eingabe online einzureichen. Damit ist die Zahl der Nutzer der elektronisch angebotenen Möglichkeit zur Petitionseinreichung im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben.
Von 548 Eingängen konnten 454 Vorgänge als Petitionen registriert und bearbeitet werden. 66 Eingänge wurden als Eingabe im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden beantwortet. 28 Petitionen wurden an den Bundestag oder an die Volksvertretung eines anderen zuständigen Bundeslandes weitergeleitet.
Mit jeweils ca. 17 % waren in den Sachgebieten Inneres und Justiz die höchste Zahl an Eingängen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 15 %. Einzelheiten können Sie, meine Damen und Herren, der Anlage A des Tätigkeitsberichtes entnehmen.
In 18 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss 518 Petitionen, davon 458 abschließend. Hier führte das Sachgebiet Inneres mit 19 % abschließend behandelten Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Justiz mit ca. 16 %.
Ca. 6 % der abschließend behandelten Petitionen konnten als positiv erledigt angesehen werden. Sei es, dass behördliches Handeln korrigiert oder ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden wur
de. Immerhin 4 % der Petitionen konnten als teilpositiv erledigt angesehen werden. Damit können wir einschätzen, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle das Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden war.
Meine Damen und Herren! Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen. Hierbei handelt es sich Unterschriftensammlungen zu demselben Anliegen. Insgesamt gingen im Berichtszeitraum 24 Sammelpetitionen ein.
Würde man jede Unterschrift in der Unterschriftenliste als Einzelpetition zählen, so kämen wir auf 184 938 Petitionen. Diese hohe Zahl ist allerdings allein dem Umstand geschuldet, dass bei der Petition zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag eine Liste mit 175 969 Unterschriften vorlag.
Eine weitere Sammelpetition betraf das Inkrafttreten des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ab dem Jahr 2013 und den damit verbundenen Wechsel vom geräteabhängigen Gebührenmodell zu einem wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag.
Die Petenten empfinden die neue Regelung als ungerecht und als unzumutbare finanzielle Belastung. In diesem Zusammenhang wurde die Beitragserhebung auch für Gartenlauben, Wochenendhäuser und Bungalows kritisiert.
Es ist bekannt, dass die Rundfunkbeitragspflicht ab dem 1. Januar 2013 besteht, unabhängig von der tatsächlich Rundfunknutzung nach dem Grundsatz: pro Wohnung ein Rundfunkbeitrag.
Nach der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung kommt es im privaten Bereich nicht mehr darauf an, ob und wie viele Rundfunkempfänger zum Empfang bereitgehalten werden. Maßgebender Anknüpfungspunkt ist im privaten Bereich die Wohnung. Eine Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sind bestimmte Raumeinheiten, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet sind oder genutzt werden.
Es gilt der Grundsatz „pro Wohnung ein Rundfunkbeitrag“. Für Zweitwohnungen, Nebenwohnungen und Ferienwohnungen ist somit jeweils ein gesonderter Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Eine Ausnahme von der Rundfunkbeitragspflichtigkeit von Wohnungen besteht lediglich für Lauben in Kleingärten. Eine Gartenlaube im Sinne des Bundeskleingartengesetzes ist eine Raumeinheit, die nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet ist.
Im Falle von Bungalows und Wochenendhäusern geht es hingegen um eine außerhalb von Kleingartenanlagen gelegene Laube, sodass die Aus
nahmeregelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages keine Anwendung findet.
Die Rundfunkanstalten, meine Damen und Herren, haben ausführliche Hinweise im Internet veröffentlicht. Gemäß einer Presseinformation von ARD, ZDF und Deutschlandradio beabsichtigen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei Lauben außerhalb von Kleingartenanlagen wie folgt zu verfahren - Zitat -:
„Sofern hier zum Beispiel kommunale Satzungen eine Wohnnutzung von Lauben gravierend einschränken (beispielsweise in der Wintersaison), kann für diese Zeit eine saisonale Abmeldung der Laube beantragt werden.“
Es obliegt also dem Antragsteller, dem MDR gegenüber nachzuweisen, dass der Bungalow in einer bestimmten Jahreszeit zum Wohnen nicht geeignet ist. Im Rahmen eines Antrages auf Anerkennung einer saisonalen Rundfunkbeitragspflicht ist gegenüber dem MDR für diesen Zeitraum ein Nachweis zu erbringen. Die Unterlagen sind dem MDR zuzusenden.
Im Übrigen haben sich die Länder darauf verständigt, eine Evaluierung der Notwendigkeit der am 1. Januar 2013 wirksam gewordenen Umstellung auf die Beitragsfinanzierung vorzunehmen.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss führte im Berichtszeitraum vier Ortstermine durch. Die Organisation eines Ortstermins ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Zu den Ortsterminen zog der Ausschuss sowohl die Petenten als auch die beteiligten Behörden hinzu. Das Ziel war es, Missverständnisse zwischen den Bürgern und der Verwaltung auszuräumen und akzeptable Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
Wie sehr der Ausschuss um das Anliegen der Petenten bemüht war, zeigt sich auch darin, dass viele Petitionen mehrfach behandelt worden sind.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss führte im Berichtszeitraum auf Antrag der Petenten und auf Anraten der zuständigen Berichterstatter eine Anhörung durch. Diese Anhörung wurde von allen Beteiligten mit großer Emotionalität geführt.
Worum ging es in dieser Anhörung? - Bei dieser Petition handelte es sich um eine Petition von drei engagierten Jugendlichen aus Brandenburg, die einen Berufsabschluss als Fachkraft für Bäderbetrieb anstrebten und ihre Ausbildungsprüfung nicht bestanden haben.
Der Hintergrund ist: Auf der Basis einer Landesvereinbarung zwischen Sachsen-Anhalt und Brandenburg ist ein gemeinsamer Prüfungsausschuss beim Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt errichtet worden.
Die drei Prüfungsteilnehmer absolvierten ihre theoretische Ausbildung in einer Berufsschule in Berlin und haben im Juli 2012 von ihrem Problem bei der schriftlichen Prüfung berichtet. Sie erklärten in der Anhörung sehr sachlich und kompetent, dass die Berufsschule in Berlin nur unzureichend die Inhalte des Rahmenplanes, welche für die Prüfung entscheidend waren, vermittelt hat. Sie übergaben dem Vertreter des Landesverwaltungsamtes ihre Berichtshefte.
Sie bekundeten ihr Unverständnis darüber, dass sie nicht, wie in der Vergangenheit von Berliner Bildungsträgern dargestellt, in Teilbereichen die sogenannte Berliner Prüfung schreiben durften. Unter der Berliner Prüfung ist eine Prüfung zu verstehen, die speziell auf Schüler, die eine Berliner Berufsschule besucht haben, zugeschnitten ist und die nicht der Prüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt entspricht.
Meine persönliche Meinung: Solche Bildungsträger in freier Trägerschaft gehören nicht in eine seriöse Berufsbildungslandschaft.
Nach Auswertung der Ausbildungsnachweise der betroffenen Prüfungsteilnehmer kam das Landesverwaltungsamt zu dem Ergebnis, dass der Inhalt grundlegender Ausbildungsziele nach dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf „Fachangestellter für Bäderbetrieb“ nicht vermittelt worden ist. An diesem Punkt entspann sich im Ausschuss eine sehr lebhafte und emotionale Debatte.
Das Landesverwaltungsamt stellte im Ergebnis seiner Prüfung dar, dass es bis zum Jahr 2011 weder darüber unterrichtet war noch Kenntnis darüber hatte, dass es Sonderregelungen für die Berliner Berufsschüler gegeben habe.
Der Ausschuss machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass es unverhältnismäßig sei, von 16-jährigen Auszubildenden zu verlangen, dass sie in der Lage sein müssten zu erkennen, dass der Ausbildungsvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde und welche Vorgaben des Rahmenlehrplans nicht beachtet wurden.
Die Frage ist, ob ein 16-Jähriger all diese Fähigkeiten besitzen kann und verpflichtet ist, die Tätigkeit des Bildungsträgers hinsichtlich der Vertragstreue zu hinterfragen. Dies aber unterstellt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme. Sie führt aus, dass Ausbildungsmängel vor Beginn der Prüfung geltend gemacht werden müssen. Dennoch führen Ausbildungsmängel grundsätzlich nicht zur Rechtswidrigkeit von Prüfungsentscheidungen.
Allerdings wurden die Auszubildenden darauf hingewiesen, dass auf der Grundlage des Abkommens über die Gegenseitigkeit beim Besuch von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin eine Teilnahme am Berufsschulunterricht an einer Berliner Schule wenig empfehlenswert ist.
Diese Diskussion machte deutlich, dass das Oberstufenzentrum in Berlin offenbar Lehrinhalte behandelte, die in anderen Bundesländern nicht gebraucht werden. Für den Ausschuss ist weiterhin offen, wie es möglich war, über Jahre unterschiedliche Lehrstoffe zu vermitteln, obwohl es einen bundesweit einheitlichen Rahmenlehrplan gibt.
Meine Damen und Herren! Im Ergebnis hat sich der Petitionsausschuss dennoch der Stellungnahme der Landesregierung angeschlossen. Denn bei allem Verständnis für die Situation der Betroffenen kann sich der Petitionsausschuss nicht für die Durchführung einer Berliner Prüfung einsetzen.
Der Ausbildungsberuf „Fachangestellter für Bäderbetrieb“ ist staatlich anerkannt. Die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt. Der Berufsabschluss ist in allen Bundesländern gültig und nicht auf einzelne Länder beschränkt.
Der Ausschuss setzt sich jedoch dafür ein, dass den drei Betroffenen eine Intensivausbildung zur Vorbereitung auf die Prüfung angeboten wird und eine Nachprüfung absolviert werden kann. Den Jugendlichen wurde empfohlen, dieses Angebot anzunehmen. Die Landesregierung und die zuständigen Behörden des Landes haben dem Ausschuss zugesagt, eine vorurteilsfreie und unter fairen Bedingungen ablaufende Prüfung zu garantieren.
Der Ausschuss empfahl der Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass Berufsschulunterricht an solchen Schulen zu erfolgen hat, die auch die Prüfungshoheit haben.
Ich bin über das Ende hinaus. So groß bin ich nicht.
Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Jeder von Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, besucht im Sommer Freibäder, entweder mit den eigenen Kindern oder mit den Enkelkindern. Wir Erwachsenen verlassen uns darauf, dass das Wasser den richtigen Chlorgehalt hat. Wir verlassen uns darauf, dass die Wasserrutsche, das Sprungbrett und die Liegewiese ordentlich gepflegt sind, und wir verlassen uns darauf, dass wir im Notfall gerettet werden und Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden. Wir vertrauen den Facharbeitern für Bäderbetrieb unsere Kinder und Enkelkinder an, damit sie schwimmen lernen.
Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte mich an dieser Stelle für die kompetente Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Bediensteten der Landesregierung und der nachgeordneten Behörden, aber insbesondere auch bei der Geschäftsstelle des Ausschusses bedanken. Durch ihre Hilfe konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend behandelt und beantwortet werden. Mein Dank - das meine ich jetzt ganz im Ernst - gilt auch allen Mitgliedern des Ausschusses, die ernsthaft gewillt sind, sich an den sachlichen Inhalten der Petitionen und somit an den Anliegen der Bürger zu orientieren.
Meine Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 6/1762 für den Zeitraum vom 1. Juni 2012 bis 30. November 2012 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 12 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Herzlichen Dank und Entschuldigung, dass ich überzogen habe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mittlerweile die fünfte Berichterstattung, aber das ist nun einmal notwendig. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Punkt 9 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Bearbeitung von Bitten und Beschwerden erstattet der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht für den Tätigkeitszeitraum 1. Dezember 2010 bis 30. November 2011 liegt Ihnen als Anlage 14 zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über erledigte Petitionen in der Drs. 6/774 vor.
Meine Damen und Herren! Ich muss Sie jetzt mit statistischem Zahlenmaterial quälen. Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt zu wenden, haben im Berichtszeitraum zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 489 Bürgerbegehren ein, das heißt, täglich erreichte mindestens eine Petition den Landtag.
Von 489 Eingängen konnten 396 Vorgänge als Petition registriert und bearbeitet werden. Das entspricht einem Anteil von 81 %. 70 Eingänge, also 14 %, wurden als Eingaben im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses beantwortet. 23 Petitionen, und damit ein Anteil von 5 %, wurden an den Bundestag oder an die Volksvertretungen eines anderen zuständigen Bundeslandes weitergeleitet.
Mit ca. 19 % entfiel der größte Teil der eingegangenen Petitionen auf das Sachgebiet Inneres, gefolgt vom Sachgebiet Justiz mit 14 %. Einzelheiten hierzu können Sie, meine Damen und Herren, dem Anhang A zum Tätigkeitsbericht entnehmen.
In zwölf Sitzungen beriet der Petitionsausschuss über 438 Petitionen, davon behandelte er 89 %
abschließend. Hierbei führt wiederum das Sachgebiet Inneres mit einem Anteil von 18,7 % der abschließend behandelten Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Justiz mit einem Anteil von 15,9 %.
8,5 % der abschließend behandelten Petitionen konnte positiv als erledigt angesehen werden. Das bedeutet, behördliches Handeln wurde korrigiert oder aber ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden. Ein Anteil von 8,9 % der Petitionen konnte immerhin als teilpositiv erledigt angesehen werden.
Der Anteil der als positiv oder teilpositiv erledigten Petitionen von 17,4 % mag auf den ersten Blick gering erscheinen, vermittelt er doch den Eindruck, der Petitionsausschuss sei bei seiner Arbeit nicht erfolgreich gewesen. Man muss jedoch auch die andere Seite betrachten. In der überwiegenden Zahl der Fälle war das Verwaltungshandeln der Behörden nicht zu beanstanden. Also sprechen diese Zahlen auch für die ordentliche Qualität der Arbeit der Verwaltungsbehörden.
Meine Damen und Herren! Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen. Hierbei handelt es sich um Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen.
Insgesamt gingen 19 Sammelpetitionen im Berichtszeitraum ein. Beispielhaft seien folgende Themen genannt: Kita-Beiträge für behinderte Kinder, Vergabe einer landeseigenen Liegenschaft oder Erhalt der Bahnstrecke Magdeburg - Möckern - Loburg. Würde man jede Unterschrift als Einzelpetition zählen, kämen wir, meine Damen und Herren, auf 2 548 Petitionen.
Eine andere Möglichkeit ist die Massenpetition. Das sind Eingaben mit demselben Anliegen, deren Text also ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt. Zu dem Thema Nachbesserung des Altersteilzeitgesetzes ging eine Massenpetition mit 348 Zuschriften ein. Dazu, meine Damen und Herren, führte der Ausschuss eine öffentliche Anhörung durch. Ziel der Anhörung war es, sich genauer über das Anliegen der Petenten zu informieren. Jetzt, meine Damen und Herren, ist unsere ganze Aufmerksamkeit gefordert; denn der folgende Text lehnt sich stark an die Stellungnahme der Verwaltung an, und das liest sich nicht unbedingt wie ein Auszug aus einem Buch von Rosamunde Pilcher.
Meine Damen und Herren! Die Petentinnen und Petenten begehrten, der Landtag möge beschließen, dass die in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis befindlichen Beschäftigten im Landesdienst ein Altersteilzeitentgelt auf der Basis der tatsächlich geltenden Steuern und Sozialabgaben entsprechend § 133 SGB III erhalten.
Darüber hinaus wird durch die Petenten eine Bundesratsinitiative gefordert. Ziel sollte es sein, angepasste Mindest-Nettobetragstabellen im Sinne des § 133 SGB III in das Altersteilzeitgesetz auf
zunehmen. Die Landesregierung hat dazu ausgeführt, dass die Bestrebungen der Petentinnen und Petenten nach einer Bundesratsinitiative nicht zielführend seien, weil ursächlich für den monierten Zustand nicht das Altersteilzeitgesetz, sondern der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit sei. Dieser könne jedoch nur durch die Tarifparteien verändert werden.
Eine Lösung des Problems könne dadurch erzielt werden, dass im Altersteilzeittarifvertrag anstatt des Verweises auf die Rechtsverordnung nach § 15 des Altersteilzeitgesetzes eine andere Berechnungsvorschrift eingeführt werde, mit der das ursprünglich vereinbarte Nettoniveau erreicht werden könne. Dies sei aber nur im Rahmen der Tarifverhandlungen möglich.
Eine Änderung des Teilzeitalterstarifvertrages könne jedoch nicht durch die Landesregierung erfolgen. Diese sei nicht Tarifvertragspartei, vielmehr agiere das Land Sachsen-Anhalt als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder und könne somit nicht im Alleingang eine Änderung des Altersteilzeittarifvertrages bewirken. Dennoch werde Sachsen-Anhalt in der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft der Länder auch weiterhin auf eine entsprechende Lösung drängen.
Um ganz sicher zu sein, meine Damen und Herren, haben wir den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages bemüht. Er wurde vom Ausschuss gebeten, zur Lösung der Problematik den Handlungsspielraum von Landesregierung und Landtag zu prüfen. Im Ergebnis konnte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst keine Handlungsspielräume erkennen und empfahl, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zu diesem Thema abzuwarten. Der Ausschuss hat sich letztlich diesem Vorschlag angeschlossen.
Meine Damen und Herren! Im Berichtszeitraum wurden fünf Ortstermine durchgeführt. Die Organisation eines Ortstermins ist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Zu den Ortsterminen zog der Ausschuss sowohl die Petenten als auch die beteiligten Behörden hinzu. Ziel war es, Missverständnisse zwischen den Bürgern und der Verwaltung auszuräumen und akzeptable Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
Meine Damen und Herren! Wie sehr der Ausschuss um die Anliegen der Petenten bemüht war, zeigt sich auch darin, dass viele Petitionen mehrmals behandelt wurden.
Es bleibt festzustellen: Im Berichtszeitraum ist im Vergleich zu den vergangenen Jahren ein Rückgang der Gesamtzahl der Petitionen zu registrieren. Während in den Sachgebieten Finanzen, Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr eine Zunahme zu verzeichnen ist, ist in den Sachgebieten Inneres und Justiz ein starker Rückgang zu bemerken. So hat sich die Zahl der Petitionen im Sachgebiet Justiz nahezu halbiert.
Der größte Teil der Petitionen im Bereich Justiz kam aus den Justizvollzugsanstalten des Landes. Hierbei ging es überwiegend um Beschwerden über Bedienstete, über die medizinische Versorgung, über die psychologische Betreuung, über die Haftbedingungen und die Vollzugspläne. Zirka 27 % der abschließend behandelten Petitionen aus dem Sachgebiet Justiz betrafen die JVA Burg.
Aufgrund der Vielzahl der Petitionen hat der Ausschuss beschlossen, im März 2012 eine auswärtige Sitzung in der JVA Burg durchzuführen. An dieser Stelle, Frau Ministerin, möchte ich Sie - das Schreiben wird Sie noch erreichen - dazu herzlich einladen. - Hallo, Frau Ministerin Kolb, an dieser Stelle sind Sie herzlich eingeladen.
Meine Damen und Herren! Wir haben uns die Zahl der eingegangenen Petitionen einmal genauer angesehen und festgestellt, dass die Anzahl der Petitionen insgesamt immer noch hoch ist, dass aber im Vergleich zu vergangenen Berichtszeiträumen ein Rückgang zu verzeichnen ist. Das hatte ich bereits erwähnt.
Die Gründe für den Rückgang der Zahl der Petitionen sind nicht ersichtlich. Wir können hier nur spekulieren. Entweder haben die Bürgerinnen und Bürger nichts an der Verwaltung zu kritisieren - das wäre natürlich erfreulich - oder sie haben schlimmstenfalls resigniert.
An den Zugangsmöglichkeiten dürfte es zumindest nicht liegen. Neben der Einreichung einer Petition auf dem Postweg oder per Telefax ist es seit Februar 2011 auch möglich, eine Petition online beim Landtag einzureichen. Damit stehen den Bürgerinnen und Bürgern jetzt drei Zugangswege zu dem Petitionsausschuss offen. Bis zum 31. November 2011 gingen 45 Petitionen und Eingaben online ein.
Bei der Analyse der Petitionen konnten wir auch feststellen, dass sich die Qualität der eingegangenen Petitionen verändert hat. Die Petitionen sind inhaltlich anspruchsvoller geworden und bedürfen einer intensiveren Beratung durch den Ausschuss. Einzelheiten dazu und konkrete Beispiele können Sie den Anlagen 1 bis 11 der Beschlussempfehlung sowie dem als Anlage 14 beigefügten Tätigkeitsbericht entnehmen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich an dieser Stelle für die Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und insbesondere der Geschäftsstelle des Ausschusses bedanken.
Durch ihre Hilfe konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend behandelt und beantwortet werden. Mein Dank gilt aber auch allen Mitgliedern des Petitionsausschusses, die ernsthaft gewillt
sind, sich an den sachlichen Inhalten der Petitionen und somit am Anliegen der Bürger zu orientieren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 6/774 für den Zeitraum vom 1. Juni 2011 bis zum 30. November 2011 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 11 aufgeführten Petitionen mit dem Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären.
Zum Schluss noch ein letzter Hinweis an alle Mitglieder dieses Hohen Hauses, der sich aus der Bearbeitung einer Petition ergeben hat: Meine Damen und Herren, warten Sie nicht auf die nächste Polizei- oder Zollkontrolle, sondern überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Personalausweise. Denn ein abgelaufener Ausweis kann sehr teuer werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ihnen wird nicht entgangen sein, dass im März 2011 der neue Landtag gewählt wurde. Dementsprechend erfolgte auch eine Änderung bei der Zusammensetzung des Petitionsausschusses. Er wurde gemäß Artikel 61 der Landesverfassung vom Landtag neu bestellt.
Dem Petitionsausschuss obliegt die Behandlung der nach der Verfassung und dem Grundgesetz an den Landtag gerichteten Bitten und Beschwerden. Der Petitionsausschuss der sechsten Wahlperiode hat seine Tätigkeit am 19. Mai 2011 aufgenommen.
Meine Damen und Herren! Bei der vorliegenden Beschlussempfehlung handelt es sich ausschließlich um Petitionen, die vom Petitionsausschuss der fünften Wahlperiode abschließend behandelt wurden.
Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, haben in dem Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis zum 31. Mai 2011 235 Bürger Gebrauch gemacht. 28 Eingaben konnten nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition behandelt werden. Neun Petitionen wurden an die zuständigen Landesparlamente oder an den Deutschen Bundestag abgegeben. 198 der eingegangenen Bitten und Beschwerden konnten damit als Petitionen registriert und bearbeitet werden.
Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Inneres mit 39 zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Justiz mit 32 eingegangenen Petitionen. Einzelheiten, meine Damen und Herren, können Sie der Anlage 11 zur Beschlussempfehlung entnehmen.
Viele Petenten nutzten auch die Möglichkeit, eine Sammelpetition einzureichen. Vier Sammelpetitionen, zum Beispiel zum Thema Grundwasseranstieg, Entwässerung einer Straße oder Beschwerden über Personal der JVA, wurden abschließend behandelt. Zehn Sammelpetitionen gingen neu ein.
237 Petitionen, davon 150 Petitionen abschließend, wurden in vier Sitzungen behandelt. Zirka 15 % der abschließend behandelten Petitionen wurden positiv oder zumindest teilpositiv erledigt.
Anhand der zu bearbeitenden Petitionen lässt sich erkennen, dass die Bürger ein sie belastendes Verhalten von Verwaltungen nicht widerspruchslos hinnehmen. Vielmehr nahmen sie auch im Berichtszeitraum mit Vorschlägen und Anregungen aktiv an der Politik des Landes Sachsen-Anhalt teil.
Um Bürgernähe zu praktizieren und vermittelnd zwischen der Verwaltung und dem Bürger tätig zu werden, führten die Mitglieder des Ausschusses vielfach Ortstermine durch und nahmen Kontakt mit Petenten auf. Die Gespräche trugen dazu bei, bestehende Missverständnisse auszuräumen, den Petenten Entscheidungen der Verwaltung näher zu bringen, aber auch akzeptable Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
Weitere Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, waren unter vielen anderen der Maßregelvollzug, Kommunalabgaben, Straßenbaumaßnahmen, Beschwerden von JVA-Insassen und Beschwerden über Finanzämter. Einzelheiten können Sie den Anlagen 1 bis 10 der Beschlussempfehlung entnehmen.
Petitionen, meine Damen und Herren, unterliegen nicht der Diskontinuität. Daher wurden etwa 135 Petitionen aus der fünften in die sechste Wahlperiode übernommen. Um bei den Petenten nicht den Eindruck entstehen zu lassen, ihre Petitionen würden aufgrund der Landtagswahl nicht bearbeitet, wurden alle eingehenden Petitionen der Landesregierung zur Prüfung und Stellungnahme übersandt und die Petenten über den Stand ihres Petitionsverfahrens laufend informiert.
Grundsätzlich - das sage ich sehr gern - ist es lobenswert, dass der Petitionsausschuss im Rahmen seiner Tätigkeit von den Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung kompetent unterstützt wurde. Somit konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend beantwortet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 6/130 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis zum 31. Mai 2011 vor. Ich danke allen Abgeordneten der fünften Wahlperiode, die mit einer fairen und überparteilichen Arbeit und mit viel Engagement dazu beigetragen haben.
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 10 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.