Protokoll der Sitzung vom 11.12.2015

Aber jetzt noch einmal: Ich meine, wenn wir das jetzt so machen würden, und wir sagen, wir machen eine Regelung im KiFöG, nach der die bisher feststehenden Summen für die Jahre 2016, 2017, 2018 um folgende Summen ergänzt werden - - Lassen Sie uns hineinschreiben: mehr Flüchtlingskinder oder besondere inhaltliche Belange usw. Wenn wir diese Dinge möglich machen, dann dürfte doch der Bund überhaupt nichts dagegen haben; denn wir tun es definitiv für den Kita-Bereich. Das wäre doch kein Problem.

Womit wir alle ein Problem haben - das merke ich immer wieder -, ist, dass offensichtlich das Finanzierungssystem nicht verstanden wird. Spätestens nach diesem Urteil des Landesverfassungsgerichts kann sich keiner von uns hinstellen und sagen: Wir

deckeln die Elternbeiträge bei X. Das müssten nun eigentlich alle kapiert haben. Es sei denn, wir nehmen alle Kindertagesstätten in Landesträgerschaft, was wiederum mit dem Grundgesetz nicht funktioniert; denn das ist Jugendhilfe.

Aber wir haben doch überhaupt kein Problem, wenn wir jetzt sagen würden: Wir würden eine solche Gesetzesänderung machen. Dann hat doch der Bund die klare Ansage, dass wir es für diesen Bereich nehmen. Das wäre doch gar kein Problem. Das können wir doch machen.

Mit dem Bund habe ich nicht darüber gesprochen, welche gesetzgeberischen Aktivitäten das Land entwickeln sollte, ob vor oder nach den Wahlen. Der Bund will von einer Landesregierung nur wissen, ob diese Mittel für diesen Bereich verwendet werden. Und ich möchte diese Breite ermöglichen.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Das wäre aber ge- geben!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Schröder möchte als Fraktionsvorsitzender sprechen. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf das eingehen, was Kollege Gallert gesagt hat. Ich freue mich auch, dass es einen Konsens in diesem Haus dazu gibt, dass wir die Betreuungsgeldmittel, die Mittel des Bundes, zur Senkung der Elternbeiträge, zur Dämpfung der wachsenden Elternbeiträge einsetzen wollen. Dieser Konsens besteht. Ich gebe Ihnen Recht darin: Die eleganteste Lösung, wie Sie es ausgedrückt haben, wäre eine Änderung des KiFöG. Das ist richtig.

Aber den einen Weg kann man nicht gehen, und das ist genau der Punkt, um den es jetzt geht: dass es eine Verständigung auf einen gemeinsamen Weg nicht gibt. Wir können dann nicht irgendetwas hineinschreiben. Genau das ist Problem. Ich höre, auf dem Markt sind mindestens drei Vorschläge. Wir als CDU-Fraktion waren die erste Fraktion mit der Beschlusslage am 8. September 2015. Wir waren die erste Fraktion, die gesagt hat: Wir wollen die Betreuungsgeldmittel eins zu eins in die Senkung der Elternbeiträge geben. Wir haben dazu einen Vorschlag gemacht mit dem letzten Kita-Jahr. Dazu kann man nun stehen, wie man will.

Der zweite Vorschlag - das war Ihrer - war: Wir geben das als Zuschuss in das vorhandene System. Und seit zwei Tagen gibt es die Diskussion um die Obergrenze, die Deckelung, mit all den Risiken nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts. Das sind mindestens drei Wege.

Das heißt - das habe ich für die Fraktion deutlich erklärt und das hat auch der Landesvorstand meiner Partei erklärt -, an uns wird die Umsetzung einer Dämpfung der Elternbeiträge noch in dieser Wahlperiode nicht scheitern, wenn wir einen Weg dafür finden. Wenn es aber unterschiedliche Wege gibt - wir können nicht irgendetwas ins Gesetz schreiben -, dann könnten wir maximal eine Regelung für die uns für das Jahr 2016 zugewiesenen Mittel finden, um dann ab dem Jahr 2017 mit einer KiFöG-Änderung - so habe ich die GRÜNEN verstanden - darüber zu sprechen, was wir mit den Mitteln ab 2017 machen.

Aber selbst wenn wir das tun, wenn wir eine Sondersitzung des Landtages für eine Regelung nur für das Jahr 2016 durchführen, um es dem Landtag der neuen Wahlperiode zu überlassen, darüber zu entscheiden, welchen dieser drei Wege er dann geht, dann müssen wir wenigstens ein Grundmerkmal haben: nämlich in welcher Höhe wir Mittelzuweisungen im Jahr 2016 erhalten, damit wir diesen Nachtrag machen können. Wir müssen wissen, wie viel Geld wir im Jahr 2016 zur Verfügung haben, das wir ins System geben können. Weder ein KiFöG noch einen Nachtragshaushalt kann man auf Orientierungsdaten aufbauen. Wenn wir für das Jahr 2016 bis jetzt nur die Orientierungsdaten haben, haben wir ein Problem. Wenn wir Klarheit über die Mittel für das Jahr 2016 haben, dann müssen wir darüber sprechen.

Ich sage es noch einmal: Der Vorschlag der Union liegt vor. Wenn es andere Wege gibt, den Konsens im Landtag einzulösen, dann wird es an der CDU nicht scheitern, wenn es finanzierte und umsetzbare Vorschläge gibt. Aber es gibt unterschiedliche Wege, und wir können nicht einfach anhand dieser unterschiedlichen Wege, zu denen es noch keinen Konsens gibt, jetzt eine allgemeine KiFöG-Debatte führen. Damit lassen wir den Eltern auch wieder nicht Recht angedeihen.

Wenn wir nur eine Lösung für das Jahr 2016 nehmen, die vorsieht, dass die auf das Jahr 2016 entfallenden Bundesmittel aus dem Betreuungsgeld in das vorhandene KiFöG-System gesteckt werden, dann kann ich auch nicht nur mit Orientierungsdaten operieren, sondern ich brauche Klarheit über die Zahlen. Das ist der Punkt. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Schröder. - Jetzt haben sich Herr Gallert und Herr Striegel zu Wort gemeldet. Sie beide haben Fragen? Herr Gallert, haben Sie auch eine Frage?

(Herr Gallert, DIE LINKE: Ja!)

- Gut, dann arbeiten wir die Fragenliste ab. Herr Gallert ist zuerst an der Reihe; er hat sich als Erster gemeldet.

Noch einmal, Herr Schröder, zu den Orientierungsdaten: Das, was wir dazu wissen, wie groß unser Anteil aus diesem Topf ist, ist deutlich sicherer als das, was wir im Normalfall als Planungsgrundlage für irgendwelche Haushaltspläne heranziehen. Wir können natürlich eine Summe hineinschreiben, die wir jetzt kennen, dann müssen wir eben das Risiko, dass die Einnahme später um 100 000 € abweicht, irgendwie schlucken.

Wir stellen hier Haushaltspläne auf, da haben wir Steuerschätzungen, bei denen es auch um 300 Millionen € hoch und runter geht, und wir haben zum Teil Leistungsgesetze, bei denen wir schon am Anfang wissen, dass dort 40 Millionen € fehlen. All das machen wir schon. An dieser Stelle darf es jetzt wirklich nicht scheitern; denn diese Zahlen hat Norbert Bischoff gerade verlesen, daran ändert sich auch nichts mehr. Das ist also keine Ausrede, das sage ich hier ganz klar. - Erstens.

Zweitens. Wir können das bei einer solchen Gesetzesnovelle auch für die Jahre 2017 und 2018 regeln. Natürlich können wir das tun. Dann wäre in der neuen Legislaturperiode zwar jede neue Landesregierung frei, es anders zu tun; aber ich sage an dieser Stelle auch: Sie wird es im Normalfall nicht tun. Denn den damit verbundenen Ärger will sich letztlich niemand ins Haus zu holen.

Ich sage auch ausdrücklich: Das Problem besteht doch darin, Herr Schröder - das wissen wir doch alle, die sich mit dem System auskennen -: Wir können keinen Durchgriff auf die Gemeinden organisieren, was die Elternbeiträge betrifft, nach dem Landesverfassungsgerichtsurteil schon gar nicht mehr. Das geht nicht.

Das war auch nicht unser Vorschlag!

Jetzt gibt es eine Variante, die Sie vorgeschlagen haben: Das letzte Kita-Jahr wird elternbeitragsfrei gestellt. Darüber kann man reden, wenn man nachweist, dass es etwa 30 Millionen € sind. Dazu sage ich: Wenn wir überhaupt keinen anderen Konsens bekommen, dann meinetwegen auch das. Es ist die schlechteste aller Varianten. Die beste aller Varianten wäre zu sagen: Gemeinde, in deiner Verantwortung liegt es, die zusätzlichen Mittel ordentlich einzusetzen. Das wäre die Variante. Aber bevor es überhaupt keinen Konsens gibt, Herr Schröder, dann meinetwegen Ihr Vorschlag. Dann müssen wir selbst darüber entscheiden. Aber besser das als gar nichts.

Die Eltern werden dann den Eindruck haben, sie bezahlen fünf Jahre vorher das, was sie im sechsten Jahr nicht mehr bezahlen müssen; das ist auch

ein Problem. Aber dazu sage ich ausdrücklich: Das ist politisches Programm der LINKEN in Thüringen, dagegen habe ich gar nichts.

Was uns nach dieser heutigen Debatte nicht passieren darf, ist, dass im Januar herauskommt: Ach, nein, wir haben doch alle eine andere Meinung, deswegen machen wir gar nichts. Dann müssen wir uns nicht wundern - damit hat Claudia Dalbert völlig Recht -, dass uns die Leute einen Vogel zeigen und sagen: Bleibt uns vom Hof. Deshalb: Meinetwegen lasst uns darüber reden, aber lasst es nicht im Januar wieder wie eine Seifenblase platzen.

Aber, Herr Kollege Gallert, das ist genau das, was ich gesagt habe.

(Zuruf von Herrn Gallert, DIE LINKE)

Es gibt unterschiedliche Einschätzungen dazu, was der bessere, was der schlechtere Weg wäre. Es muss aber ein Weg sein, der die Umsetzung des Urteils des Landesverfassungsgerichts und die vorgeschlagene und auch vereinbarte Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes zusammenfasst. Man sollte dann sagen: Mit den uns dann zur Verfügung stehenden Mitteln - wenn wir das weitestgehend haushaltsneutral hinbekommen wollen, haben wir die Mittel für das Jahr 2016 ohnehin nicht in voller Höhe; ich sage auch gleich, warum - können wir ab 2017 mit dem entsprechenden Weg starten, auf den man sich verständigt.

Das ist der Punkt, den ich ansprechen möchte. Um es deutlich zu sagen: Wenn wir das mit einer Sondersitzung des Landtages machen, dann regeln wir es eigentlich nur für das Jahr 2016, weil offenbar die Einigkeit überhaupt nicht gegeben ist und weil auch die Mittel in der benötigten Höhe nicht vorhanden sind.

Dass wir eine unterschiedliche Auffassung dazu haben, was solide Haushaltspolitik ist, zeigt sich auch an dieser Stelle deutlich. Wir sprechen überhaupt nicht über feste Zahlen. Der Bund unterscheidet plötzlich zwischen Brutto und Netto. Er nimmt die verringerte Anrechnungsmöglichkeit des Betreuungsgeldes mit den Leistungen zum SGB zum Anlass, auch diese Mittel noch einmal zu reduzieren. Er zieht Verwaltungskosten ab und sagt dann: Bitte sehr, aber es gibt doch noch Bezieher von Betreuungsgeld im Jahr 2016; das läuft doch erst aus. Dadurch sind wir weit davon entfernt, Mittel in Höhe von 30 Millionen € - das kostet ein beitragsfreies letztes Kita-Jahr; das war die Aussage aus dem Sozialministerium - für das Jahr 2016 zur Verfügung gestellt zu bekommen. Das müssten wir dann mit Landesmitteln ausfinanzieren.

(Zuruf von Frau Lüddemann, GRÜNE)

Das wollte die Union in ihrem Ursprungsvorschlag nicht. Das heißt: neuer Weg, Evaluierung des KiFöG für die Veränderung im Jahr 2017; und für das Jahr 2016 die uns zugewiesenen Mittel - wenn die Mittelklarheit da ist - in das System, wie es jetzt ist, einfließen lassen. Das wäre die einzige Möglichkeit. Wir verschließen uns diesen Lösungen nicht.

Klar ist aber: Die Orientierungsdaten, die wir jetzt haben, sind keinesfalls sicher. Und die Diskussion um Brutto und Netto, um das, was uns der Bund letztlich überweisen will - - Ich weiß nicht, ob es 9 Millionen € oder 10 Millionen € sind, die wir im Jahr 2016 erwarten. Ich kann doch nicht anhand solcher Orientierungsdaten einen Nachtrag oder eine KiFöG-Diskussion führen. Das ist das Problem, das ich für das Jahr 2016 sehe.

Also: Klarheit ist da; die drei Wege sind auf dem Markt. Ich teile ausdrücklich Ihre Auffassung, dass das mit der Obergrenze ein Problem ist. Deswegen sind wir so gespannt. Die Diskussion ist ja dynamisch, auch beim Koalitionspartner - so diplomatisch möchte ich es einmal ausdrücken. Wenn ein umsetzbares Konzept kommt, dann reden wir auch darüber. Wir haben das bisher nicht für möglich gehalten, wie Sie übrigens auch.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Ja!)

Herr Striegel, lassen Sie Ihrer Fraktionsvorsitzenden den Vortritt? - Okay. Bitte.

Wir haben jetzt sozusagen drei Punkte. Ich würde dem Kollegen Gallert ausdrücklich darin zustimmen: Es liegen Zahlen auf dem Tisch, die so genau und so präzise sind, wie sie es an anderer Stelle auch sind. Wenn man Sorge hat, dass es nicht 10 Millionen €, sondern 9 Millionen € sind, dann können wir auch über 9 Millionen € reden. Ich glaube, das ist nicht der Punkt, bei dem wir uns auseinanderdividieren lassen würden.

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

Der zweite Punkt ist: Macht man nur eine Lösung für die Jahre 2016 und 2017

- für 2016 und 2017 -

Nein, für 2016.

oder eine längerfristige Lösung?

Der dritte Punkt ist: Was tut man? Gibt man das Geld, wenn man das nur für eine kürzere Zeit macht - für 2016 oder für 2016 und 2017 -, dann über das KiFöG sozusagen herunter mit der Bitte, die Eltern zu entlasten? Oder geht man einen anderen Weg? - Dazu gibt es Vorschläge. Sie haben den Vorschlag gemacht, das dritte Kita-Jahr beitragsfrei zu stellen. Dafür würden die zur Verfügung gestellten Mittel im Jahr 2016 nicht ausreichen, allenfalls in den Jahren 2017 und 2018.

Dazu sage ich aber ausdrücklich: Wenn das der Weg ist, um unsere Eltern zu entlasten - wir hatten das beitragsfreie dritte Kita-Jahr auch in unserem Wahlprogramm; wir haben das im neuen Wahlprogramm etwas ausdifferenziert -, wenn wir uns darauf einigen können, dann will ich ganz klar sagen: Wir werden das nicht scheitern lassen.

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

Deswegen frage ich Sie, Herr Schröder: Können wir für Januar eine Besprechung der Fraktionsvorsitzenden anberaumen, um Butter bei die Fische zu tun und zu gucken, was wir gemeinsam auf den Weg bringen können? - Das ist jetzt die Frage.

Genau das ist die Frage. Deswegen wiederhole ich auch gern unsere Position: Eine vernünftige Lösung zu finden, ob vor dem Wahltermin oder danach, wird nicht an der CDU-Landtagsfraktion scheitern. Wir sind zu diesen Gesprächen bereit.

Aber es ist doch eine Binsenweisheit, dass ich über Mittel erst dann beschließen kann - ob in einem Nachtragshaushalt oder im KiFöG -, wenn ich deren Höhe kenne. Das ist doch das Mindeste.