Insoweit ist es schade. Das, was Sie beschrieben haben, ist der minimale Konsens: Wenn man sich mit dem Problem befasst und eine Novellierung vornimmt, dann könnte man das Problem auch angehen. Das ist so schadlos, dass wir dem sogar zustimmen, weil wir das Problem anerkennen. Nichtsdestotrotz bleibt festzustellen: Der Landtag hat an dieser Stelle eine Chance vertan, das Problem wirklich ernsthaft anzugehen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Wir kommen zum Abstimmungsverfahren über die Drs. 6/4724. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit wurde der Beschlussempfehlung zugestimmt. Wir haben den Tagesordnungspunkt 15 erledigt.
Jahresbericht 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 - Teil 1 - vertraulicher Teil
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt in der Drs. 6/4725 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zur Entlastung der Landesregierung, des Landesrechnungshofes sowie des Landtagspräsidenten für das Haushaltsjahr 2013 vor.
Grundlage für die Entlastung sind der Antrag des Ministeriums der Finanzen in Drs. 6/3712, überwiesen an den Ausschuss für Finanzen am 22. Dezember 2014, der Jahresbericht 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 - Teil 1 in Drs. 6/3559, überwiesen an den Ausschuss für Finanzen am 30. Oktober 2014, der Jahresbericht 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 - Teil 1, vertraulicher Teil in Drs. 6/3538, überwiesen an den Ausschuss für Finanzen am 7. November 2014, sowie der Jahresbericht 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 - Teil 2 in Drs. 6/4270, überwiesen an den Ausschuss für Finanzen am 22. Juli 2015.
Der Ausschuss für Finanzen hat den Unterausschuss Rechnungsprüfung mit der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung beauftragt. Der Unterausschuss hat über die genannten Unterlagen in dem Zeitraum vom 4. März 2015 bis zum 18. November 2015 in sechs Sitzungen beraten und die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet, welche durch den übergeordneten Ausschuss für Finanzen in dessen 95. Sitzung am 16. Dezember 2015 übernommen wurde und Ihnen heute zur Entscheidung vorliegt.
Der Finanzausschuss hat die Punkte 1 und 2 mit acht Fürstimmen und vier Gegenstimmen, die Punkte 3 bis 7 einstimmig beschlossen.
Als Schwerpunkt der Beratung kristallisierten sich folgende Themen heraus: die stark risikobehaftete Förderstruktur und gravierende Mängel im Umgang mit Fördermitteln für ein Kinder- und Erholungszentrum aus Teil 1 des Jahresberichtes. Trotz mehrmaliger Diskussionen sowohl im Rechnungsprüfungsausschuss als auch im übergeordneten Finanzausschuss und der Vorlage von ausführlichen Berichten und Unterlagen der Landesregierung konnte dieser Punkt am Ende der Beratungen noch nicht für erledigt erklärt werden. Das Ministerium für Arbeit und Soziales wurde gebeten, über die weitere Entwicklung zu den Rückforderungen und zur künftigen Nutzung des Stand
ortes, insbesondere hinsichtlich der künftigen Eigentumsverhältnisse des Objektes, der Einhaltung der Zweckbestimmungen und des Fortbestandes der Sicherungsgrundschuld zu berichten.
Im Teil 2 waren die Schwerpunkte „Defizite beim Fördermittelmanagement und bei der Einrichtung einer zentralen Fördermittelbank“ sowie „Fehlende Struktur- und Finanzierungsentscheidungen gefährden den Bestand der Universitätsklinika“ auszumachen. Zum ersten Schwerpunkt erwartet der Ausschuss einen Bericht unter Einbeziehung der angekündigten Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe. Zum zweiten Schwerpunkt soll das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft über die eingeleiteten Maßnahmen berichten.
Die unter Punkt 4 der Beschlussempfehlung genannten Punkte konnten trotz mehrmaliger Berichterstattung durch die Landesregierung noch nicht für erledigt erklärt werden. Bei diesen Punkten legten die Abgeordneten neue Berichtstermine fest; darüber wird im Laufe des Jahres nach Vorlage weiterer Berichte der Landesregierung erneut beraten werden.
Zum Schluss möchte ich auf eine notwendige Korrektur in der Beschlussempfehlung hinweisen. Auf Seite 2 unter Punkt 5 muss es statt „Teil C“ „Abschnitt C“ heißen. - Das soll es mit meinen Ausführungen gewesen sein. Der Ausschuss für Finanzen und der Unterausschuss bitten um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung hat jetzt der Finanzminister Herr Bullerjahn das Wort. Bitte, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute wird der Landtag entsprechend Artikel 97 der Landesverfassung über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013 beschließen. Am 22. Dezember 2014 habe ich dem Plenum die Haushaltsrechnung für das Jahr 2013 vorgelegt und die Entlastung der Landesregierung beantragt.
Das Jahr 2013 ist uns allen aufgrund des Hochwassers und der damit verbundenen immensen Schäden noch besonders in Erinnerung. Im Jahr 2013 und in den Folgejahren waren enorme finanzielle Mittel erforderlich, um die mit dem Hochwasser im Zusammenhang stehenden Schäden zu beseitigen. Wir haben gemeinsam vereinbart, dass bis zum Jahr 2020 die Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 700 Millionen € zur Vorsorge und zur Beseitigung der Schäden abgeschlossen sein sollen.
Die Haushaltsrechnung für das Jahr 2013 weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Wir konnten zum zweiten Mal in Folge Schulden tilgen. Das waren die 50 Millionen €. Neue Kredite waren nicht erforderlich. Ich sage das deswegen noch einmal, weil das nicht in allen Ländern normal ist und auch für den Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt ab und zu noch Erwähnung finden sollte. Das sage ich insbesondere mit dem Blick nach vorn.
Wir sind auf dem richtigen Weg. Wir haben das auch mit dem Jahresabschluss 2014/2015 bewiesen. Ob dies anhand der vielen Ideen der letzten Tage, von denen ich gehört und gelesen habe - Lehrer, Weihnachtsgeld, FAG, Polizei etc. - und die ich nicht zu kommentieren habe, dann auch für den Jahresabschluss 2016 gilt, werde ich mit Spannung verfolgen. Ich hoffe, dass auch der Landtag der nächsten Wahlperiode trotz vieler Ideen nicht nachlässt. - Herr Leimbach, das, was Sie mit Ihrer Handbewegung andeuteten, würde ich derzeit nicht gänzlich vom Tisch wischen wollen. Diese Anmerkung sei mir an dieser Stelle gestattet.
Der Haushalt für das Jahr 2013 umfasst ein Gesamtvolumen von knapp 10 Milliarden €. Dass bei der Bewirtschaftung eines solchen finanziellen Volumens vereinzelt Entscheidungen getroffen werden, die im Nachhinein kritikwürdig sind, würde ich nie ausschließen. Es ist deswegen auch richtig, dass der Rechnungshof im Rechnungsprüfungsausschuss darauf hinweist, damit sich in Zukunft diese Fehler nicht wiederholen.
Die Feststellungen des Landesrechnungshofes zeigen, dass seitens der Landesregierung weitere Anstrengungen zur Optimierung des Haushalts und der Wirtschaftsführung erforderlich sind. Wir haben beim letzten Mal nicht umsonst über das Thema Fördermittel, IB, Landesverwaltungsamt bis kurz vor Toresschluss diskutiert und darüber nachgedacht, wie das in Zukunft noch besser laufen kann.
Gerade vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und des angestrebten Schuldenabbaus werden die Wirtschaftlichkeit und die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns ein zentrales Thema bleiben. Wir sind damit wieder bei dem Thema „Qualitative Bewertung des Mitteleinsatzes“, das auch der Finanzausschuss in der letzten Sitzung sehr ausführlich aufgegriffen hat. Diese Aspekte müssen in Zukunft noch mehr Bedeutung haben, zumal der Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel zurückgehen wird.
Rechnungsprüfung hat die in den Jahresberichten für das Jahr 2014 aufgeführten Beanstandungen des Rechnungshofes eingehend erörtert. Dabei wurde zum Beispiel das Energiemanagement bei den Landesliegenschaften oder die Förderung des
Brand- und Katastrophenschutzes behandelt. In den Jahresberichten des Rechnungshofes sowie in der Beschlussempfehlung finden sich noch weitere interessante Themen. Diese wurden von der Berichterstatterin gerade angesprochen. Diese im Einzelnen vorzustellen, würde den zeitlichen Rahmen sprengen. Das ist auch nicht Aufgabe des Finanzministeriums. Es ist das Verfahren des Parlaments gewesen.
Die vorliegende Beschlussempfehlung sieht unter Punkt 1 vor, der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. Als Finanzminister kann ich das nur begrüßen. Die Mehrzahl der in den Jahresberichten des Rechnungshofes aufgeführten Themen ist abschließend behandelt worden. Bei einem geringen Teil bestehen noch Berichtspflichten. Die Abarbeitung der Berichtspflichten wird die Landesregierung und den Unterausschuss Rechnungsprüfung noch einige Zeit beschäftigen. Ich bedanke mich für die konstruktiven Beratungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ja kein Ausschuss, den man nebenbei macht.
Das hat viel mehr mit Sacharbeit und Fleißarbeit zu tun, als mancher denkt. Insofern danke ich für die Ergebnisse und bitte um Entlastung.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten jetzt in die vereinbarte Fünfminutendebatte ein. Sie beginnt mit der Fraktion DIE LINKE. Herr Knöchel hat Wort. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Arbeit im Unterausschuss Rechnungsprüfung bezieht sich nicht auf jeweils eine Jahresrechnung, sondern sie bezieht sich auf die Arbeit verschiedener Jahre. Heute befassen wir uns mit der Jahresrechnung 2013.
Ja, das Zahlenwerk ist richtig, dank vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das war auch nie unsere Kritik. Wir wissen, dass die Landesverwaltung rechnen, zählen und zusammenstellen kann. Unsere Kritik am Haushaltsvollzug betraf die politischen Weichenstellungen, die von der Landesregierung vorgenommen worden sind.
Unsere Kritik am Haushaltsvollzug betrifft den Mangel an Personal bei gleichzeitig jährlich zurückgegebenen Mitteln für das Personal.
Stimme enthalten. Wir erkennen an, dass die Zahlen stimmen; ihr Zustandekommen ist uns aber nicht geheuer.
Ich möchte doch noch auf einen Punkt eingehen. Herr Minister wies zu Recht darauf hin, dass im Jahr 2013 das Hochwasser ein bestimmendes Ereignis war, das für unser Land eine große Herausforderung gewesen ist. In diesem Haus bestand Übereinstimmung darin, dass die eingeleiteten Schritte und die bereitgestellten Hilfen zum damaligen Zeitpunkt angemessen gewesen sind, dass auch die Landesregierung an dieser Stelle angemessen reagiert hat.
Sowohl in dem vorläufigen Abschlussbericht für das Jahr 2015 als auch in dem für das Jahr 2014 ist jedoch auf das Problem des schleppenden Abflusses der Hochwassermittel hingewiesen worden. Angesichts dessen muss ich die Landesregierung dringend bitten - denn wir haben bundesweite Solidarität in Anspruch genommen, was die Hochwassermittel angeht -, doch auf eine zügige Antragsstellung und vor allen Dingen auf den Beginn der Maßnahmenumsetzung zu drängen. Denn hierbei geht es letztlich darum, ob das, was das Land Sachsen-Anhalt an notwendigen Maßnahmen angekündigt hat, auch wirklich benötigt wird.
Herr Präsident! Es gibt sieben Punkte in der Beschlussempfehlung. Wir wollen uns zu den einzelnen Punkten positionieren und bitten um getrennte Abstimmung über die sieben Punkte.