Swen Knöchel
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Es war eine ohnehin geplante kurze Intervention, Herr Präsident. Ich bedaure, dass Herr Jantos hier noch einmal feststellte, dass die Beratungen im Finanzausschuss keine neuen Erkenntnisse gebracht hätten. Nur in diesem Zusammenhang ist auch der Vortrag zu einem Entschließungsantrag zu verstehen. Es gab sehr wohl neue Erkenntnisse, unter anderem die, dass die Einstellung der Rücklage von 9,1 Millionen € erforderlich geworden ist, weil die Koalition im Rahmen des Nachtragshaushaltsverfahrens die Mittel in Höhe von 9,1 Millionen €, die vom Bund bereitgestellt worden sind, bereits in anderen Haushaltstiteln verplant hatte.
Sie hatte also in dem Zeitraum, in dem wir darüber beraten haben, sprich: im Oktober, diese Mittel zur anderweitigen Verwendung vorgesehen. Das wollte ich der Richtigkeit halber noch hinzufügen. - Vielen Dank.
Ich stehe noch immer andächtig gerührt vor so viel Asche-aufs-Haupt-Streuen bei Ihnen, liebe Frau Feußner.
Sie haben in Ihrer Rede einen Verriss von 15 Jahren CDU-Politik abgeliefert.
Aber kommt die Erkenntnis nicht ein bisschen spät?
Sie haben als Grundlage dieser Erkenntnis benannt: Die Zahl der Klagen nimmt zu. - Jetzt muss
ich Sie darauf hinweisen: Nicht die Zahl der Klagen nimmt zu, die Zahl der Urteile nimmt zu.
Denn die Klagen verfolgen wir schon seit 2008. Auf dieses Jahr bezogen sich die ersten großen Klagen, über die im vergangenen Jahr entschieden wurde. Das heißt, das Problem ist schon länger bekannt.
Und: Warten auf Gerichte - das war genau die Praxis, die wir in der letzten Zeit hier erleben durften.
Herr Robra, ich freue mich, dass Sie aus meiner Rede zur Frage der Richterbesoldung zitiert haben. Die Frage ist: Müssen wir uns ganz eng an die Vorgaben des Verfassungsgerichts halten? Dürfen wir die Vorgaben gerade so schrammen? Sollten wir nicht darüber nachdenken, wie eine faire Vergütung für Beamtinnen und Beamte aussieht?
Sie sind sich - das hat Ihre Rede gezeigt - durchaus dessen bewusst, was an Unrecht in diesem Land geschehen ist. Insoweit ist es nicht schön, dass Sie hier Einsicht zeigen; es ist vielmehr ein Skandal, dass Sie das auch noch hier so sagen.
Sie hoffen auf das Parlament der nächsten Wahlperiode. Etwas anderes bleibt Ihnen auch nicht. Ich hoffe, dass dann andere Dinge passieren.
Heute, am 28. Januar 2016, in der letzten Sitzungsperiode dieses Hohen Hauses, beantragen die Koalitionsfraktionen, dass die Landesregierung „eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage“ erstellen möge, um, „über alle Besoldungsgruppen hinweg, eine Jahressonderzahlung einzuführen“. Sie begründen ihren Antrag mit einem „Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachsen“, das eine Änderung unseres Besoldungsrechts erforderlich mache, um eine verfassungsgemäße Alimentierung der sachsen-anhaltischen Beamtinnen und Beamten sicherzustellen.
An der Begründung merken Sie bereits, dass dieser Antrag mit der heißen Nadel gestrickt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe, und es hat darüber befunden, ob das sächsische Besoldungsrecht mit dem Grundgesetz und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, zu denen auch das Alimentationsprinzip gehört, in Einklang zu bringen ist.
Warum, meine Damen, meine Herren, muss sich das Bundesverfassungsgericht regelmäßig mit der Besoldung in den Ländern auseinandersetzen? - Mit der Föderalismusreform im Jahr 2002 - Herr Robra wies darauf hin - wurde das Besoldungs
recht wieder Sache der Länder, aus der Sicht meiner Fraktion ein Fehler,
ein Wiederholungsfehler. Erst in den 70er-Jahren wurde der Wettbewerbsföderalismus bei der Besoldung aufgegeben und das Besoldungsrecht bundesweit vereinheitlicht - zu Recht. Denn ich erkenne keinen Unterschied zwischen der Arbeit eines hessischen und der eines sachsen-anhaltischen Polizisten. Ein Finanzbeamter muss das gleiche Steuerrecht durchsetzen, egal ob sein Finanzamt in Düsseldorf oder Magdeburg steht. Wie wollen Sie denn erklären, dass ein Beamter weniger Geld bekommt, nur weil sein Land ärmer ist?
Im Jahr 2003 wurde also wieder jener unselige Weg des Wettbewerbsföderalismus beschritten. Infolgedessen entstand bei der Besoldung in Deutschland ein Flickenteppich.
Herr Robra sagt: So schlecht stehen wir gar nicht da. - Wir stehen beim Eingangsamt des mittleren Dienstes auf Platz 14 von 17. Was ist dann bei Ihnen schlecht?
Besonders eifrig war die CDU in Sachsen-Anhalt, die das Weihnachtsgeld als jährliche Sonderzahlung abschaffte und Tarifergebnisse nicht übernahm. Dazu kam etwas später ein SPD-Finanzminister, der zwar - verspätet, aber immerhin - die Tarifergebnisse voll übernahm, aber den Beamten mit der Kostendämpfungspauschale in die Tasche griff. Die Beamtinnen und Beamten des Landes wurden von der Koalition als Sparschweine entdeckt.
Und heute, kurz vor der Wahl, entdecken Sie, dass Beamte Wähler sind, und stellen komische Anträge, die das Papier nicht wert sind, auf das sie geschrieben sind.
Die Beamtenbesoldung in Sachsen-Anhalt ist nicht verfassungskonform. Seit wann wissen Sie das? Seit Dezember? - Das Urteil vom Dezember 2015 bestätigt die Grundsätze eines Urteils vom Mai 2015, das die Besoldung der Richter verwarf.
Haben Sie denn in Anbetracht der anhängigen Klagen zur A-Besoldung gedacht, dass das Verfassungsgericht bei Richtern anders entscheidet als bei Beamten? - Ja, das haben Sie gedacht. Deshalb haben Sie mit Ihrem Heilungsgesetz zur Richterbesoldung, mit dem Sie all Ihre Verachtung für die berechtigten Klagen zum Ausdruck brachten, ein Gesetz geschaffen, das sich am Rande der Verfassungsgemäßheit bewegt und Rechtsfrieden herzustellen nicht in der Lage ist, und das mit dem Hinweis auf laufende Verfahren zur A-Besoldung. Sie haben wirklich geglaubt, dass sich das Verfassungsgericht von Ihnen beeindrucken ließe.
Das, was ich jetzt gesagt habe, habe ich Ihnen schon mehrmals gesagt. Und wir haben es nicht nur gesagt. Wir haben die Sonderzahlung für Beamte hier mehr als einmal auf die Tagesordnung gesetzt. Unseren Antrag zum Landesbesoldungsanpassungsgesetz haben Sie abgelehnt. Ebenso haben Sie den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts und unseren Antrag zum Nachtragshaushalt ins parlamentarische Nirwana versenkt.
Und jetzt ein Antrag in letzter Minute: Die Landesregierung soll dem Landtag einen Gesetzentwurf vorlegen. Welche Landesregierung, bitte? Die hier sitzende, die nicht mehr lange im Amt ist? - Der Finanzminister hat schon darauf hingewiesen, was er von der Sonderzahlung hält. Diese Landesregierung wird nichts mehr tun. Das wissen Sie.
Die Landesregierung soll diesen Entwurf dem Landtag vorlegen. Welchem Landtag? Dem, der in dieser Woche zum letzten Mal tagt? Wen wollen Sie eigentlich veralbern?
Wenn es Ihnen ernst wäre, hätten Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt. Unsere Zustimmung wäre Ihnen sicher gewesen. Aber das, was hier vorliegt, ist nichts anderes als ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver, zu dem man sich allenfalls der Stimme enthalten kann.
Ich versichere Ihnen, meine Damen, meine Herren: Meine Fraktion wird das Thema als eines der ersten im neuen Landtag auf die Tagesordnung bringen. Ich bin gespannt, was Sie dann tun. - Vielen Dank.
Liebe Frau Kollegin Feußner, Sie haben als Hauptargument den jetzt in der Haushaltsrechnung entstandenen Überschuss, also die nicht benötigten Personalmittel, in Höhe von 13 Millionen € erwähnt.
Ist Ihnen darüber hinaus noch bekannt, dass wir bereits zwei Monate zuvor mit dem Nachtragshaushalt die Personalverstärkungsmittel um 24 Millionen € reduziert haben, weil sie nicht gebraucht wurden? - Zu diesem Zeitpunkt war also schon bekannt, dass erhebliche Überschüsse, nicht benötigte Personalmittel, vorhanden sind. Wir hatten das damals auch zur Finanzierung angeführt. Wenn wir ehrlich sind - Sie hatten den großen Aufriss der Probleme, die es neben der Besoldung gibt, Beförderung und Ähnliches, ebenfalls genannt -, müssten wir einräumen, dass eigentlich eine Summe von 38 Millionen € an im vergangenen Jahr nicht verbrauchten Personalmitteln zur Verfügung gestanden hätte, um das zu finanzieren.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Flauschig, das Wort finde ich gut, Herr Meister. Das ist in der Tat die Beschreibung des Ergebnisses der Beratung eines Problems, das den einen oder anderen ehrenamtlichen Mandatsträger in unserem Land umtreibt.
Aber die Art - das hat der Bericht der Ausschussvorsitzenden deutlich gemacht -, wie man sich in diesem Landtag damit befasst hat, ist dem Problem relativ wenig gerecht geworden.
Denn ansonsten hätten Sie entdecken können, dass es nicht nur um die Novellierung des SGB II geht, sondern auch um die Novellierung des SGB VI.
Denn Erwerbsunfähigkeitsrentner bzw. Bezieher von Witwenrenten sind genauso von diesen Anrechnungsregelungen betroffen.
Insoweit hätte es durchaus Sinn gemacht, ein Stück weit mehr Energie in die Frage zu stecken, was wir über die landesrechtlichen Regelungen und die Zweckbindungsregelungen in unserem
Kommunalverfassungsgesetz für diese Aufwandsentschädigung hätten tun können, um vorab die Anrechnung, die in § 11a des SGB II geregelt ist, zu umgehen oder deutlicher zu umschreiben. Zum Beispiel hätte man darüber beraten können, ob man von der pauschalieren Aufwandsentschädigung verstärkt zum Beispiel zur Auszahlung von Sitzungsgeld, das zweckgebunden höher angehängt ist, übergeht, und dahin gehend § 35 ändern sollen.
Im Übrigen ist es auch gar nicht schlecht, wenn eher in Richtung Sitzungsgeld anstelle einer monatlichen Pauschale orientiert wird; das soll die Sitzungen in den entsprechenden Gremien sogar beleben.
Insoweit ist es schade. Das, was Sie beschrieben haben, ist der minimale Konsens: Wenn man sich mit dem Problem befasst und eine Novellierung vornimmt, dann könnte man das Problem auch angehen. Das ist so schadlos, dass wir dem sogar zustimmen, weil wir das Problem anerkennen. Nichtsdestotrotz bleibt festzustellen: Der Landtag hat an dieser Stelle eine Chance vertan, das Problem wirklich ernsthaft anzugehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Arbeit im Unterausschuss Rechnungsprüfung bezieht sich nicht auf jeweils eine Jahresrechnung, sondern sie bezieht sich auf die Arbeit verschiedener Jahre. Heute befassen wir uns mit der Jahresrechnung 2013.
Ja, das Zahlenwerk ist richtig, dank vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das war auch nie unsere Kritik. Wir wissen, dass die Landesverwaltung rechnen, zählen und zusammenstellen kann. Unsere Kritik am Haushaltsvollzug betraf die politischen Weichenstellungen, die von der Landesregierung vorgenommen worden sind.
Unsere Kritik am Haushaltsvollzug betrifft den Mangel an Personal bei gleichzeitig jährlich zurückgegebenen Mitteln für das Personal.
Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung über die Vorlage in traditioneller Art und Weise der
Stimme enthalten. Wir erkennen an, dass die Zahlen stimmen; ihr Zustandekommen ist uns aber nicht geheuer.
Ich möchte doch noch auf einen Punkt eingehen. Herr Minister wies zu Recht darauf hin, dass im Jahr 2013 das Hochwasser ein bestimmendes Ereignis war, das für unser Land eine große Herausforderung gewesen ist. In diesem Haus bestand Übereinstimmung darin, dass die eingeleiteten Schritte und die bereitgestellten Hilfen zum damaligen Zeitpunkt angemessen gewesen sind, dass auch die Landesregierung an dieser Stelle angemessen reagiert hat.
Sowohl in dem vorläufigen Abschlussbericht für das Jahr 2015 als auch in dem für das Jahr 2014 ist jedoch auf das Problem des schleppenden Abflusses der Hochwassermittel hingewiesen worden. Angesichts dessen muss ich die Landesregierung dringend bitten - denn wir haben bundesweite Solidarität in Anspruch genommen, was die Hochwassermittel angeht -, doch auf eine zügige Antragsstellung und vor allen Dingen auf den Beginn der Maßnahmenumsetzung zu drängen. Denn hierbei geht es letztlich darum, ob das, was das Land Sachsen-Anhalt an notwendigen Maßnahmen angekündigt hat, auch wirklich benötigt wird.
Herr Präsident! Es gibt sieben Punkte in der Beschlussempfehlung. Wir wollen uns zu den einzelnen Punkten positionieren und bitten um getrennte Abstimmung über die sieben Punkte.
Ich möchte es am Ende nicht unerwähnt lassen, da ich mit der Arbeit im Rechnungsprüfungsausschuss begonnen habe, der Vorsitzenden Frau Feußner für die sehr gute Arbeit in den letzten Jahren danken. Der Unterausschuss ist bei der Landesregierung nicht beliebt, weil er selten etwas vergisst, was auch dem Landesrechnungshof geschuldet ist, der uns erinnert. Nicht einmal die Abrechnung des Altstadtkreisels Wernigerode haben wir vergessen, Herr Minister. Wir haben das in diesem Jahr auch zu einem glücklichen Abschluss bringen können.
In diesem Sinn ist der Rechnungsprüfungsausschuss ein Ausschuss, der solide arbeitet. Wir beschließen heute, dass ihm die Arbeit nicht ausgeht; denn viele der Fragen, die sich aus der Jahreshaushaltsrechnung, über die wir heute beschließen, ergeben, werden auch künftige Ausschussberatungen in diesem Haus mitbestimmen. - Vielen Dank, meine Damen, meine Herren.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Heute sprechen wir wie alle Jahre wieder über die Kommunalfinanzierung. Und alle Jahre wieder sage ich Ihnen, dass diese nicht auskömmlich ist. Aber in diesem Jahr sprechen wir darüber im Zusammenhang mit dem Aufnahmegesetz. Damit haben die Landesregierung und die Koalition einen großen Schritt auf uns zu getan.
Ausweislich der Protokolle des Jahres 2013 über die Beratungen zum Finanzausgleichsgesetz
möchte ich daran erinnern, dass wir schon immer gesagt haben, dass insbesondere im Bereich der Finanzierung der Flüchtlingshilfen eine Kostendynamik zu verzeichnen ist, die sich im Finanzausgleichsgesetz nur unzureichend abbilden lässt.
Wir hatten damals vorgeschlagen, diese Finanzierungen in das Aufnahmegesetz zu überführen. Sie hatten dem damals aus den Gründen, an die der Herr Finanzminister gerade erinnert hat, widersprochen. Ja, es gab einmal eine pauschale Kostenerstattung für Hilfen für Asylbewerber, die damals aus guten Gründen herausgenommen wurde. Der gute Grund hieß, dass in einige Kommunen die Kosten anfielen; die anderen Kommunen aber Erstattungen erhalten haben.
Aber diesen Fehler, Herr Minister, führen wir jetzt fort, indem wir nach wie vor Pauschalen formulieren, die über alles gebrochen werden. Es wird eine Pauschale von 8 600 € angesetzt, möglicherweise mit einer Revisionsklausel versehen, die sich aber nur auf den Gesamtdurchschnitt und nicht auf individuelle Abweichungen beziehen kann.
Ein erster Ansatz für Standardisierungen ist im Aufnahmegesetz enthalten; das ist richtig. Das Innenministerium soll definieren, welche Kosten erstattungsfähig sind. Wir als Fraktion hätten uns aber gewünscht, dass Standards und Kostenerstattungen miteinander im Gesetz verankert wer
den. Wir wollten auch gern, dass die Unterbringungsstandards, vor allem der Standard der Unterbringung in Wohnungen, gesetzlich geregelt wird.
Wir wollten für die Unterkunftskosten, für die direkt erstattungsfähigen Kosten und für die Gesundheitskosten die entsprechende Einzelerstattung bzw. auch Einzelpauschalen, die sich nach der Art der Unterbringung differenzieren. Denn mit der Globalpauschale, die Sie auszahlen, setzen Sie möglicherweise auch falsche Anreize.
Die Pauschale von 8 600 € hat sich bereits bei der Einbringung des Gesetzes als nicht valide erwiesen. Die Landkreise hatten damals eine Kostenermittlung vorgelegt, die sich einem Betrag von 11 000 € annäherte. Man muss einmal schauen, wie sich diese 11 000 € zusammensetzen.
Es stellt sich die Frage, welche Kosten für die erstmalige Schaffung von Unterbringungseinrichtungen entstehen und welche nicht. Die Pauschale von 8 600 € ist auf jeden Fall bereits bei der Einbringung des Gesetzes im Jahr 2015 falsch gewesen. Beruhigend läuft der Ministerpräsident durch das Land und sagt, dass dies auch korrigiert werden soll.
Das Innenministerium meldete in dieser Woche, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes 2000 freie Plätze vorhanden seien. Das halten wir für problematisch. Denn die Verteilung der Flüchtlinge auf die Landkreise erfolgte zu schematisch. Sie erfolgte dem Schlüssel folgend relativ zügig und ohne tatsächlich zu schauen, welche Kapazitäten in den einzelnen Landkreisen vorhanden sind.
Wir hatten das Innenministerium aufgefordert, stärker zu prüfen, in welchem Landkreis was möglich ist, damit die Landkreise entsprechend ihren Möglichkeiten Flüchtlinge unterbringen können. Das Problem ist ein Stück weit auf die Landkreise verschoben worden. Insoweit begrüßen wir, dass zunächst die Zuweisungen unterbleiben, damit die Landkreise die Möglichkeit haben, ihre Aufnahmekapazitäten zu verbessern.
Insgesamt bleiben die Angaben des Innenministeriums für uns allerdings ein großes Rätsel. Sie werden wöchentlich veröffentlich. Für meine Heimatstadt Halle fiel mir Folgendes auf: Das Innenministerium meldete 1 600 Asylbewerber in der Stadt Halle; ausweislich der Statistik der Stadt Halle waren aber 2 600 Flüchtlinge vor Ort. In dieser Woche ist immerhin eine Korrektur seitens des Innenministeriums erfolgt. Danach leben nun 2 482 Flüchtlinge in Halle.
Dabei sollen laut MI erstmals in dieser Woche die Flüchtlinge erfasst worden sein, die eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende abgegeben haben. Mir stellt sich die Frage, warum nur
die Angaben für Halle korrigiert wurden. War das für die anderen Landkreisen schon berücksichtigt? Waren die Zahlen des Innenministeriums überhaupt belastbar?
An dieser Stelle muss im Innenministerium nachgearbeitet werden; denn genau diese Daten sollen als Grundlage für die Kostenerstattung an die Landkreise dienen. Das ist schwierig, wenn sich die Landkreise und das Innenministerium nicht einmal auf korrekte Angaben einigen können.
Die Kostentypisierungen, die über alles vorgenommen werden, sehen wir kritisch. Wir begrüßen es, dass eine Anrechnung der Flüchtlinge stattfindet, die in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes leben. Wir erwarten, dass bei den Standards des Innenministeriums die Unterbringung in Wohnungen der Regelfall wird.
Es hängt sehr viel vom Innenministerium ab, wie dieses Gesetz ausgestaltet wird. Die Erwartungen der Kommunen sind hoch, die Praxis im Innenministerium eher problematisch.
Zum FAG. Auch hierbei erfolgt alle Jahre wieder eine Revision, eine Kürzung. Im Jahr 2010 wurden noch 1,6 Milliarden € an die Kommunen ausgereicht. Heute sind es 1,4 Milliarden €. Auch die 25 Millionen € helfen an dieser Stelle nicht; es bleibt eine Kürzung. Das einzig Gute, das wir dem FAG abgewinnen können, ist, dass eine erste Abschlagszahlung bereits im Januar erfolgt. Nicht nachvollziehbar ist aus unserer Sicht die Absenkung im Bereich der Kosten für die Hilfen zur Erziehung bei den Ergänzungszuweisungen. Hierzu ist in jedem Jahr eine Kostensteigerung in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu verzeichnen; die Zuweisungen des Landes sollten daher steigen. Das System des FAG läuft leer.
Die Deubelsche Annahme, dass die kommunalen Einnahmen stärken steigen als die Landeseinnahmen, hat sich als falsch erwiesen. Wir hatten eine Steigerung der Steuern im Zeitraum von 2011 bis 2015 im kommunalen Bereich von 119 Millionen € bei einer gleichzeitigen Absenkung der FAGMasse um 145 Millionen € zu verzeichnen. Das ist das Problem dieses FAG.
Darüber hinaus wurden Kommunalfinanzierungen in Stark-Programme verschoben, was dazu führt, dass die Kommunen nicht mehr Herr ihrer eigenen Finanzen sind und die kommunale Selbstverwaltung ad absurdum geführt wird.
Keine Antwort findet der Gesetzentwurf auf die spezifischen Probleme der Verteilung der Finanzausgleichsmasse. Über uns schwebt nach wie vor das Urteil des Landesverfassungsgerichtes bezüglich der Einwohnerveredelung in den kreisfreien Städten und der Frage, inwieweit das in dem kreisangehörigen Bereich Berücksichtigung findet. Hierauf will das Finanzministerium nicht antworten.
Offen ist auch die Differenz zwischen den Steuerschätzungen Mai 2015 und November 2015 von immerhin 20 Millionen € im kommunalen Bereich zuungunsten der Kommunen. Wie soll das im nächsten Jahr gelöst werden?
Die Kritik am FAG bezieht sich vor allem auf das System des FAG. Es muss hierbei zu grundsätzlichen Änderungen kommen. Zumindest ist die Feststellung, dass mit dem FAG kommunale Probleme nicht gelöst werden können, sogar im Finanzministerium angekommen.
Zu unserem Abstimmungsverhalten. Wir bitten um eine Abstimmung des Gesetzentwurfes nach Artikeln.
Wir werden uns bei der Abstimmung zur Änderung des Aufnahmegesetzes aufgrund der zahlreichen Fortschritte des Gesetzentwurfes der Stimme enthalten. Wir werden trotz aller Probleme, die wir mit der Zuweisung der 25 Millionen € haben, weil damit nur ein Einmaleffekt erzielt wird und dies quasi als Wahlgeschenk zu deuten ist, da sie aber den kommunalen Bereich entlastet, dieser Zuweisung zustimmen. Die Änderung des FAG werden wir ablehnen. Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf insgesamt werden wie uns der Stimme enthalten. - Vielen Dank, meine Damen, meine Herren.
Herr Kollege Erben, bei mir ist eine Unsicherheit aufgetaucht, als Sie von den ausreichenden Plätzen in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen sprachen. Im Oktober 2015 meldete das Innenministerium einen Bedarf in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen von 12 000, später von 14 000 Personen an. Per Meldung am Montag waren in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen tatsächlich 2 990 Personen untergebracht. Dies steht im Zusammenhang mit der geringen Aufenthaltsdauer in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen, also mit der relativ zügigen Verteilung an die Landkreise.
Bei der Bewertung der Kapazitäten ist zu berücksichtigen, dass auch temporär Einrichtungen angemietet wurden. Ich erinnere an die Jugendherbergen, die uns nur bis zum Frühjahr zur Verfügung stehen.
Die Landesregierung hat jetzt gesagt, dass es so nicht weitergehen könne, und hat einen Verteilungsstopp verhängt. Was wollen wir aber vor dem Hintergrund tun, dass es im Moment knapp 5 000 Plätze in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen gibt, wenn die Flüchtlingszahlen wieder steigen? - Dann ist doch Ihre These von den ausreichenden Plätzen eigentlich hinfällig.
Nein. Das ist eher eine Kurzintervention. - Meine Sicht auf die Dinge ist eine andere. Dass sich die Prognose 12 000 - von den 14 000 rede ich erst gar nicht - als nicht tragfähig erwiesen hat, führe ich darauf zurück, dass die von der Landesregierung bei der Erstellung der Prognose angenommene Verweildauer der Flüchtlinge von drei Monaten in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen vom Innenministerium auf weniger als drei Wochen abgekürzt worden ist. Dadurch ist eine Kostenverteilung zulasten der Landkreise vorgenommen worden. Ich denke, insbesondere darauf ist der geringere Bedarf zurückzuführen. Das ist die Differenz zu den 12 000. Zuvor sind immer drei Monate angenommen worden. Nun sind wir bei weniger als drei Wochen.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Es ist schön, dass die Landesregierung wartet. Ich warte dann auf ihren Beitrag und freue mich, darauf zu erwidern.
Nun zum Gesetzentwurf. Wenn es eine Rangliste von Gesetzentwürfen gäbe, die besser nie in das Parlament eingebracht worden wären, belegt der heute zur Debatte stehende Gesetzentwurf einen der ersten Plätze.
Er reiht sich in eine Vielzahl besoldungsrechtlicher Fehlentscheidungen für die Bediensteten unseres Landes ein. Mit der Föderalismusreform, welche die Besoldung der Beamten und Richter in die Hoheit des Landes legte, begann jener Umgang mit dem Landespersonal, der zur Klage der Richterinnen und auch der Beamten vor dem Bundesverfassungsgericht führte.
Zuerst wurde die jährliche Sonderzahlung gestrichen, dann erfolgte die Abkopplung der Beamtenbesoldung vom Tarifgeschehen des öffentlichen Dienstes und zu guter Letzt wurde die Kostendämpfungspauschale eingeführt.
Die Verfassungsgerichtsbarkeit hat sich aus guten Gründen in den vergangenen Jahrzehnten bei Besoldungsfragen zurückgehalten. Die Beamtenbesoldung ist Ausfluss der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, die dem Alimentationsprinzip folgt.
Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessen Unterhalt zu gewähren.
Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die damit verbundenen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen amtsangemessenen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten. - Das war die Definition des Alimentationsprinzips.
Bei der Konkretisierung der amtsangemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Das Alimentationsprinzip ist dabei Grundlage und Grenze der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.
Dem Beamten steht, wenn auch nicht hinsichtlich der Höhe und der sonstigen Modalitäten, so doch hinsichtlich des Kernbestandes ein grundrechtgleiches Recht durch Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes zu.
Seiner Verantwortung, das Alimentationsprinzip auszufüllen, ist der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt unzureichend nachgekommen.
In dem Urteil die Richterbesoldung betreffend hat das Bundesverfassungsgericht anhand von fünf Prüfungskriterien Orientierungen und Prinzipien formuliert, die eine Aussage darüber treffen können, ob die Besoldung noch verfassungsgemäß sei.
In der Summe verwarf es die Regelung des Landes. Statt die Besoldung aller Richter und Beamten zu überprüfen, hat sich die Landesregierung und die Koalition zur Rosinenpickerei entschieden und die Kriterien so gerechnet, dass von den fünf Kriterien jeweils zwei den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht genügten und eines knapp über der Minimalgrenze liegt. Die Klagen gegen diese Praxis sind bereits angekündigt.
Auch dass diese Korrektur nur auf die Richterinnen und Richter anzuwenden ist, die sich gegen die bisherige Besoldungspraxis gewehrt haben, führt nicht zu Rechtsfrieden und Besoldungsgerechtigkeit.
Das Argument eines Teils der Koalition, dass dieses Gesetz vor dem Hintergrund der anhängigen Klagen gegen die A-Besoldung so zu formulieren sei, um den Rechtsstand des Landes vor dem Verfassungsgericht nicht zu gefährden, ist absurd.
Verantwortliche Politik hätte bedeutet, das Urteil zum Anlass zu nehmen, die gesamte Beamtenbesoldung zu überprüfen und vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen.
Glauben Sie wirklich, das Verfassungsgericht wird Ihretwegen von den Grundsätzen seines Urteils Abstand nehmen?
Nach der Auffassung meiner Fraktion ist eine gerechtere Besoldung gegeben, wenn zwischen Beamtenbesoldung und tariflicher Vergütung ein Gleichklang besteht.
Denn nur das in Tarifverhandlungen erzielte Ergebnis ergibt auf Dauer einen guten Kompromiss zwischen der gesamtwirtschaftlicher Entwicklung und dem Ausgleich gestiegener Lebenshaltungskosten. Davon haben Sie die Besoldungsempfänger abgekoppelt.
Deshalb haben wir den Wiedereinstieg in die Jahressonderzahlung beantragt. Leider waren Sie nicht einmal zu diesem Schritt bereit.
- Es waren 15 Millionen €. Ich habe dazu ausgeführt, Herr Minister. 15 Millionen € hätte dieser
Wiedereinstieg gekostet. Im Vergleich zu vielen anderen Projekten ist das eher ein kleiner Betrag.
Die Skrupel der CDU-Fraktion haben wir wohl vernommen, aber auch die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit registriert.
Es wäre gut gewesen, wenn das Urteil zu einem Wechsel im System der Besoldung geführt hätte. Darauf haben Sie ausdrücklich verzichtet. Dieser Gesetzentwurf schafft keinen Rechtsfrieden; es ist das falsche Signal an unsere Beschäftigten. Unsere Fraktion wird ihn ablehnen.
So, wie Sie den Geist des Urteils beschworen haben, komme ich nicht umhin, noch einmal einige Worte dazu zu sagen. Der Geist des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes hieß: Die Besoldung zumindest erst einmal der Richter im Land Sachsen-Anhalt ist nicht in Ordnung. Dann hat das Bundesverfassungsgericht Prinzipien und Orientierungen formuliert, wie es in Ordnung sein könnte, und zwar eine Untergrenze. Die haben Sie genommen, und die schrammen Sie. Gleichzeitig haben Sie jetzt ausgeführt, natürlich wird es im ersten Quartal auch zur A-Besoldung ein Urteil geben.
Nein, Frau Niestädt, es war nicht nur die Anpassung an die Westbesoldung, die zu diesem Urteil geführt hat, sondern es war die allgemeine Gehaltsentwicklung, auch die Abkopplung davon, insbesondere indem die jährliche Sonderzahlung gestrichen wurde.
Bei den Bediensteten des Landes kommt es darauf an, dass wir - genauso wie in allen anderen Bereichen - um die besten Köpfe kämpfen. Da können wir nicht die schlechteste Besoldung aller Bundesländer anbieten.
Vor diesem Hintergrund hätte dieses Urteil der Einstieg sein müssen zu überprüfen, wie wir die Besoldung für die Beamten und die Richter gestalten, statt halbherzige Reparaturbrigade zu spielen und auf das nächste Urteil zu schielen. Das halten wir für falsch. Ein klein wenig mehr Betrachtung der Situation in unserem Land hätte uns hier geholfen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sparkassen sind sowohl im Land Sachsen-Anhalt als auch in Deutschland ein Erfolgsmodell. Sie sind erfolgreich, weil sie regional verankert die Daseinsvorsorge mit Bankdienstleistungen sichern und als regionale Banken vor allem kleine und mittelständische Unternehmen mit Krediten versorgen.
Sie bewegen sich mit diesem Alleinstellungsmerkmal in einem Kontext, der in europäischen Regelungswerken immer wieder auf Unverständnis stößt.
Auf Unverständnis stößt in meiner Fraktion auch die Dreiminutendebatte zu diesem Thema. Somit bleibt mir nur, die Gründe für die Ablehnung des Gesetzentwurfes zu nennen. Der Gesetzentwurf hat die Chance vertan, das leidige Streitthema zu Gewinnausschüttungen zu regeln. Herr Graner verwies darauf.
Die Reduzierung der Zahl der Verwaltungsratssitze in besonderen Fällen von 21 auf 18 ist der Hauptgrund für die Ablehnung.
Zweifel bestehen hinsichtlich der Wirksamkeit der Regelungen, die die besondere Qualifikation der Verwaltungsratsmitglieder sicherstellen sollen.
Für notwendig hätten wir in Bezug auf die Vorgänge in Stendal die gesetzliche Etablierung eines Risiko- und Bilanzprüfungsausschusses gehalten.
Bedauerlich finden wir, dass die Transparenzregelungen für die Vorstandsbezüge mit diesem Gesetzentwurf nicht umsetzbar waren. Hierzu haben sich alle Fraktionen in die Pflicht genommen, in der nächsten Legislaturperiode nach einer Lösung zu suchen.
Das Land Sachsen-Anhalt ist dennoch mit diesem Gesetzentwurf vorgeprescht. In keinem anderen Bundesland findet derzeit eine Novellierung des Sparkassengesetzes statt. Mehr Koordination zwischen den Bundesländern hätte hierbei gutgetan, und mit mehr Sorgfalt hätte man wahrscheinlich die noch offenen Fragen regeln können. - Vielen Dank, meine Damen, meine Herren.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Herr Finanzminister,
ich möchte Ihnen trotz vieler Differenzen für Ihre klaren Worte, die Sie vorgetragen haben, danken.
Es wird kalt im Land Sachsen-Anhalt. Noch immer müssen 870 Menschen in der Zentralen Anlaufstelle in Halberstadt in Zelten leben.
Mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt reagiert das Land auf zahlreiche Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen im Land ergeben. Zu spät und nur zögerlich - begleitet von jenem Trauerspiel des Taktierens, welches wir Tag für Tag in der Presse erleben dürfen.
Seit Anfang August hat die Landesregierung zumindest erkannt, dass man die Entwicklung nicht vor sich herlaufen lassen kann.
Ich schicke voraus: Der Respekt meiner Fraktion gilt all jenen Mitarbeitern der Landesverwaltung, die tagtäglich bemüht sind, die Herausforderungen zu bewältigen, die ankommenden Flüchtlinge zu versorgen, sie unterzubringen und zu betreuen. Dank gilt den ehrenamtlichen Helfern, die unterstützen und ohne die vieles von dem, was möglich gemacht wurde, unmöglich wäre.
Ich schließe in diesen Dank - jetzt zum zweiten Mal - ausdrücklich den Minister der Finanzen ein, der binnen kurzer Zeit unkonventionelle Lösungen gefunden hat, um weitere Zeltunterkünfte zu verhindern.
Vor Ort leisten Landräte und Bürgermeister erhebliche Anstrengungen, um die Aufnahmequoten zu erfüllen, sie mieten Sammelunterkünfte an und besorgen Wohnungen. Sie stoßen dabei auf zahlreiche Schwierigkeiten, auf die ich noch zu sprechen komme, und leiden unter Koordinierungsmängeln bei der Verteilung der Flüchtlinge.
Auch wenn die mediale Präsenz eines Oberbürgermeisters den Eindruck permanenter Überforderung vermittelt: Vor Ort tun die Kommunen ihre Pflicht, oft an der Grenze des Leistbaren.
Warum sollte in der einen großen Stadt nicht gehen, was in der anderen sehr wohl geht?
Die Haushaltsberatungen legten ein Problem offen: Das ist das Geschäft mit der Not von Menschen.
Am Beispiel der Mietverträge für die Landeserstaufnahmeeinrichtungen und die geplante ZASt in Halle oder anhand der ins Unermessliche gestiegenen Preise für Wohncontainer wird deutlich: An der Not von Menschen, an der Not von Land und Kommunen wird kräftig verdient. So müssen Kommunen Unterkünfte anmieten, in denen Sie, meine Damen und Herren, nicht wohnen wollten, zu Preisen, die Sie, meine Damen und Herren, nicht bezahlen würden.
Nicht allein die Zahl der Flüchtlinge verursacht die hohen Kosten, die derzeit aufgerufen werden, sondern auch die Geschäftemacherei auf dem Rücken der öffentlichen Haushalte.
Es finden doch regelmäßig Gipfel aller Art statt, doch statt über Zäune und Lager zu reden, sollten
Sie, liebe Landesregierung, einmal das Thema aufrufen, wie man diese zum Teil sittenwidrige Gier eindämmen kann.
Diese Art der Geschäftemacherei kann und muss man begrenzen.
Zu verurteilen aber ist jenes dreckige politische Geschäft, das auf dem Rücken der Flüchtlinge ausgetragen wird. Das sind jene rechten Kräfte, die aus ihren Ecken gekrochen kommen und Morgenluft wittern, gezielt Falschmeldungen und Lügen verbreiten, Neid schüren und vorhandene Sorgen der Menschen gezielt diskreditieren.
Für diese auch nur den Hauch von Verständnis zu zeigen, heißt, vor ihnen zurückweichen.
Ja, es gibt berechtigte Sorgen. Auch ich bin in Sorge, wenn ich auf eine Welt blicke, in der Kriege Menschen zwingen, ihre Heimat zu verlassen; Kriege, die übrigens auch mit von Deutschland exportierten Waffen geführt werden.
Ich bin in Sorge, wenn über die - auch von Teilen dieses Hauses - gelobten Freihandelsabkommen traditionelle Märkte und Wirtschaftsformen zerstört werden und sich Menschen vor Armut und Perspektivlosigkeit auf den Weg machen. Das sind die sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge. Sie fliehen vor der Art zu wirtschaften, die ihnen auch Europa, die ihnen auch Deutschland aufzwingt.
Richtig Sorgen mache ich mir, wenn unser Ministerpräsident durchs Land läuft und die Absenkung des Mindestlohnes für Flüchtlinge verlangt; denn damit will er nämlich Ängste schüren. Damit will er Benachteiligte in Deutschland und Flüchtlinge gegeneinander ausspielen.
Sorgen macht mir auch, wenn ein Teil dieser Regierungskoalition - angeführt vom Ministerpräsidenten - darüber schwadroniert, ob man sich der Realität verweigern und Flüchtlingszahlen für Sachsen-Anhalt begrenzen könne.
Dazu muss man dem anderen Teil der Koalition Danke dafür sagen, dass er seinen Partner daran erinnert hat, dass es eine Rechtsverpflichtung unseres Landes gibt, 2,9 % der Flüchtlinge aufzunehmen.
Danke, Frau Budde, dass Sie auf diesen Teil der deutschen Hausordnung hingewiesen haben.
Auch die Diskussion über wirkliche und unechte Flüchtlinge können wir uns vor diesem Hintergrund sparen,
dass von den 6 000 im September zu uns gekommenen Flüchtlingen die meisten aus Syrien stammen.
- Was regen Sie sich auf?
- Ich erzähle doch nur, was Sie im Land erzählen.
6 000 Flüchtlinge sind im September zu uns gekommen, der überwiegende Teil davon aus Syrien.
- Wollen Sie etwas sagen oder fragen? Dann tun Sie es!
- Sie haben offensichtlich in den letzten drei Monaten geschlafen, Herr Rotter. Das Thema für den Nachtragshaushalt lautet: Wie gehen wir mit den Flüchtlingen in diesem Land um? - Sie hören es nicht gern, aber ich werde Ihnen dazu jetzt ein paar Dinge sagen.
Warum räume ich dem in der Haushaltsrede so viel Raum ein? - Nun, meine Damen und Herren, in den vergangenen Haushaltsdebatten ging es sehr oft darum, dass die Zahl der Einwohner Sachsen-Anhalts schrumpft, unsere Perspektiven weniger würden und im Ressourcenabbau bestünden.
Nun haben wir die Situation, dass zu uns Menschen kommen, die bei uns Zuflucht und neue Perspektiven suchen, die hier leben, arbeiten und Steuern zahlen wollen. Das ist doch mal eine andere Perspektive als die Untergangsszenarien der vergangenen Jahre.
Dieser Haushalt enthält zahlreiche gute Ansätze und zeigt, dass wir das erreichen können, wenn wir der Überforderungsdiskussion ein klares „Wir schaffen das!“ entgegensetzen.
Sie finden im Haushalt Positionen zur frühkindlichen Bildung, zur Engagementförderung für Willkommenskultur, zu Familien- und Bildungspaten, zur Integration von jugendlichen Flüchtlingen in Ausbildung, zu Kompetenzfeststellung und Arbeitsmarktberatung, zu Beschulung, Erwachsenenbildung und Hochschulzugängen für Flüchtlinge.
Ob dies ausreichend ist oder nicht - meine Fraktion anerkennt diese Bemühungen und hat sie in den Haushaltsberatungen in allen Ausschüssen konstruktiv begleitet.
Ja, Integration kostet Geld - es ist gut angelegtes Geld!
Wichtig ist, die Kommunen mit ihrer Aufgabe nicht alleinzulassen. Wichtig ist, sie mit den erforderlichen Mitteln auszustatten.
Im Nachtragshaushalt ist eine Pauschale von 8 600 € je Flüchtling und Jahr veranschlagt. Trotz intensiver Bemühungen in den Haushaltsberatungen ist es uns nicht gelungen herauszubekommen, wie sich diese Pauschale zusammensetzt.
Die Behauptung, die Pauschale sei einvernehmlich mit den Kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelt worden, wurde von diesen prompt zurückgewiesen. 9 237,60 € sei die auf dem Asylgipfel besprochene Summe.
Das nächste vom Innenministerium vorgetragene Argument lautete: Die Kosten in den einzelnen Landkreisen seien sehr unterschiedlich; die Streuungsbreite gehe von 7 000 € bis 11 000 €.
Der Bitte, diese Aussage zu belegen, kam das Innenministerium nicht nach. Die im Ausschuss vorgetragene Behauptung scheint ähnlich valide zu sein wie das behauptete Einvernehmen mit den Kommunen.
Vorgelegt aber haben die Kommunen die bis 30. Juni 2015 angefallenen Kosten. Und ja, sie sind unterschiedlich. Die auf das Jahr hochgerechneten Kosten ergeben eine Streuungsbreite von 9 333 € bis 18 589 €. Kein Landkreis und keine kreisfreie Stadt lag auch nur annährend bei den von Ihnen veranschlagten 8 600 €. Der Haushalt ist diesbezüglich schon Altpapier, bevor er überhaupt verabschiedet wurde. Das belegt auch die Zusage der Landesregierung, die Pauschale im Januar 2016 zu überdenken. Jetzt wäre die Zeit zum Handeln gewesen.
Auch belegt die Aufstellung der Landkreise unsere Kritik an der Art der Pauschalierung. Wir bleiben dabei: Die Gesundheitskosten müssen spitz abgerechnet werden, ebenso die bundeseinheitlichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Unterkunftskosten müssen, um Fehlanreize zu vermeiden, differenziert nach Unterkunftsart pauschaliert sein. Besondere Sorgen macht mir, dass das novellierte Aufnahmegesetz per Verordnungsermächtigung die Pauschalenermittlung dem Innenministerium zuweist. Zu dessen Rechenkompetenz habe ich bereits ausgeführt.
Auch bezüglich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die in Kürze ebenfalls auf das gesamte Bundesgebiet verteilt werden, gibt es noch viele Fragezeichen. Um die vorwiegend Jugendlichen in Vormundschaft und in eine Einrichtung oder eine Pflegefamilie zu geben, ist das notwendige Clearingverfahren wesentlich. Hierzu gibt es kaum Erfahrungen in den Jugendämtern; hierzu besteht aus unserer Sicht Bedarf zur Nachsteuerung.
Ohne Perspektive bleiben die Kommunen beim Finanzausgleichsgesetz. Trotz der Rücknahme der Kürzungen beim Ausgleichsstock, trotz des Wahlgeschenks von 50 Millionen € bleibt es eine Kürzung gegenüber dem Jahr 2014. Sie haben in jedem Jahr gekürzt, und in jedem Jahr mehr. Seit 2012 sind die Kommunen das Sparschwein des Finanzministers. Das Ergebnis sind gewachsene Liquiditätskredite und ein nur schwer aufzuholender Investitionsstau. Dazu habe ich in diesem Haus viel gesagt. Ich bin mittlerweile davon überzeugt: Das Einzige, was hier hilft, ist eine neue Regierung.
Handeln, wenn es zu spät ist - das war das Credo dieser Landesregierung, bei den Kommunen ebenso wie beim Personal. 18 auf 1 000, koste es was es wolle - das war die Devise jenes unseligen PEK, das man auch nur in dieser Abkürzung aussprechen sollte; denn ein Personalentwicklungskonzept war es nie. Neueinstellungskorridore sollten zur Steuerung dienen, und zwar zur Steuerung von Defiziten, als Feuerwehr sozusagen.
Wo traten die Schwachstellen auf? - Beim Lehrerpersonal insbesondere. Die Unterrichtsversorgung ist eben nicht gesichert, das sagen mir Lehrer und Eltern. Denen glauben ich und meine Fraktion nun einmal mehr als dem Kultusminister.
Ihnen liegt in der Drs. 6/4459 ein Änderungsantrag meiner Fraktion vor. Dieser soll sicherstellen, dass die für die Unterrichtsversorgung erforderliche Anzahl von 14 300 Lehrern zuzüglich des Mehrbe-
darfs zur Beschulung von Migranten im Haushalt abgesichert werden kann.
Liebe Abgeordnete der Koalition, nicht nur im Wahlkreis über die mangelhafte Unterrichtsversorgung schimpfen, sondern etwas dagegen tun, zum Beispiel unserem Antrag zustimmen.
Die nächste Schwachstelle, die bei der Personalbemessung seit Jahren zu verzeichnen ist, sind die Polizisten. Alle reden davon, dass dem entgegengewirkt werden muss. Nun gut, die Landesregierung schlug vor, von 2016 bis 2019 die Zahl der Anwärter um jeweils 50 zu erhöhen. Dieser Vorschlag löst das Problem aber keineswegs. Wie der Finanzminister am 10. Juni 2015 mitteilte, sichern diese Einstellungen einen Personalbestand von 5 800 Polizisten im Jahr 2020 und von 5 500 Polizisten im Jahr 2025. Sie betreiben also selbst mit 250 Anwärtern Personalabbau und entfernen sich damit von dem Ziel, mehr als 6 000 Polizisten in Sachsen-Anhalt im aktiven Dienst zu haben. Die von der CDU geforderten 7 000 Polizisten sind angesichts dieser Anwärterzahl lediglich ein potemkinsches Dorf.
Aber mit unserem Ihnen in der Drs. 6/4467 vorliegenden Änderungsantrag geben wir Ihnen, liebe CDU, die Chance, etwas für die Polizei zu tun. Nach unseren Berechnungen können wir mit diesen 100 Anwärtern mehr zumindest die Anzahl von 6 000 Polizisten im Land halten. Also stimmen Sie zu!
50 Polizisten mehr soll Sachsen-Anhalt bis zum nächsten Jahr bekommen. Eine Abschiebeeinheit ist zugegeben nicht die oberste Priorität meiner Fraktion. Aber der Ansatz hat Witz, da die Landesregierung diese Polizisten gern aus anderen Bundesländern abwerben will und dabei die gängige Praxis, dass über Landesgrenzen wechselnde Beamte einen Tauschpartner brauchen, ignoriert. Und für den Fall aller Fälle rechnen Sie auch mit Beamten, die aus dem Ruhestand oder der Altersteilzeit zurückkehren, und das, obwohl Sie alles tun, den Polizeiberuf in Sachsen-Anhalt nicht gerade attraktiv erscheinen zu lassen.
Unserem Vorschlag zur Angleichung der die Vergütung der Beschäftigten mit dem Einstieg in die schrittweise Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes von zunächst 500 € konnten Sie sich im September nicht anschließen. Das hätte 15 Millionen € gekostet, wäre aber ein wichtiges Signal der Wertschätzung an das Landespersonal gewesen. Das Geld dafür wäre vorhanden gewesen.
Trotz der zahlreichen Personalaufwüchse im Nachtragshaushalt sinken die Personalverstärkungsmittel im Einzelplan 13. Allein durch vorgezogene Altersabgänge - ohne die Rente mit 63 eingerechnet - sparen Sie Mittel in Höhe von 10,6 Millionen € im Jahr 2015 und von 21,3 Millionen € im Jahr 2016 ein. Die Rente mit 63 bringt Einsparungen in Höhe von 8 Millionen € im Jahr 2015 und von 15 Millionen € im Jahr 2016. Auf die sonstige Fluktuation entfallen Einsparungen von 9,2 Millionen € im Jahr 2015 und von 14,9 Millionen € im Jahr 2016. Gerade bei diesen Zahlen sind die Erwartungen des Finanzministers stets übertroffen worden.
Sie können diese Abgänge kaum steuern. Man sich zu Recht: Wer macht dann eigentlich die Arbeit im Land?
Vor diesem Hintergrund - es fällt mir als LINKEM nicht leicht, das zu sagen -, ist es besonders schwierig, dass die Koalition die Beratung über die Altersanpassung der Beamten abgebrochen hat. Auch das hat Auswirkungen auf die Personalplanung. Auch das wird zu zusätzlicher Arbeitsverdichtung führen. Man fragt sich: Warum konnte Koalition nicht regeln, was nahezu alle Landesregierungen in Deutschland regeln konnten? Scheiterte es wirklich nur daran, dass Sie keine Sonderregelungen für die Beamten von Feuerwehr und Polizei finden konnten, die Wechselschichtdienst leisten? Da waren sogar die Berufsverbände weiter. Mit dieser Nichtentscheidung werden Sie die künftigen Personalprobleme weiter verschärfen.
Eine weitere Baustelle - im wahrsten Sinne des Wortes - ist die Finanzierung des Reformationsjubiläums. 75 Millionen € sollte es kosten. Bauwerke sollten saniert werden und ein attraktives Rahmenprogramm sollte gestaltet werden. 75 Millionen € kostet es aber nicht. Es wird weniger für mehr Geld gebaut und die Projekte werden zusammengestrichen.
Die 3,2 Millionen € PMO-Mittel und Mauerfondsmittel stehen nun zusätzlich zur Verfügung. Mittel in Höhe von 2 Millionen € wurden zusätzlich für den Kirchentag eingestellt, sodass die vorläufigen Gesamtkosten bei 80,2 Millionen € liegen. Die Mehrkosten am Bau waren nicht planbar, aber vorhersehbar. Eine rechtzeitige, offensive Kommunikation dieser Mehrkosten hätte es möglich gemacht, über die Deckelung der Kosten zu reden. Aber das Kultusministerium hat eher geblockt als agiert. Nun haben wir das Problem und es ist noch nicht ausgestanden.
Ich denke, dass in zeitlicher Nähe zu dem Jubiläum weitere Kosten auftauchen, die dann - nach dem Motto: Wegen der Million wollen Sie das doch
nicht ausfallen lassen! - den Landeshaushalt belasten werden.
- Frau Niestädt, wollen wir uns im nächsten Jahr im Oktober darüber unterhalten?
Die Landesregierung hat mit diesem Nachtragshaushalt die Chance vertan, klare Verhältnisse zu schaffen.
Sicherlich glaubt nicht einmal mehr Herr Haseloff daran, dass er es sein wird, der den Heiligen Vater über die Baustellen des Reformationsjubiläums führen wird.
Vor der Landtagswahl im nächsten Jahr kommt Weihnachten. Dieser Devise folgend zeigt sich die Koalition während der Haushaltsberatung sehr einsichtsfähig und verteilt Einmalgeschenke. Die Kommunen bekommen 50 Millionen €; das ist gut. Soll das die Kürzungen der vergangenen Jahre vergessen machen? Halten Sie die Menschen wirklich für so dumm?
Wie bereits im vergangenen Jahr von der LINKEN gefordert, erhalten die Universitätsklinika noch in diesem Jahr Mittel in Höhe von 6,5 Millionen € für dringend notwendige Investitionen. Das ist gut und lobenswert. Hoffen Sie, damit die verfehlte Politik der Kürzungen in den Kliniken vergessen zu machen?
Und der Sport bekommt endlich Geld für die Sanierung von Sportstätten, 4 Millionen € und 2 Millionen €. Bitter nötig ist das schon in den vergangenen Jahren gewesen. Musikfestivals werden gesichert, die Händel-Festspiele in letzter Minute nicht vergessen. In Magdeburg kann endlich die so lange gebrauchte Förderschule gebaut werden.
- Es ist alles gut, was ich vorlese. Alles gut, Frau Budde - nur zu spät!
Die Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm für finanzschwache Kommunen wurden zu Stark V umetikettiert und nach zweifelhaften Kriterien verteilt. Ich sehe schon, wie die Minister mit Koalitionsabgeordneten im Schlepptau das ganze erste Quartal 2016 Schecks im Land verteilen.
Aufgabe meiner Fraktion wird es sein, Herr Thomas, die so Beschenkten daran zu erinnern, dass unter dieser Regierung Weihnachten nur alle fünf Jahre ist - und die Zeit dazwischen ist vertane Zeit für dieses Land.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich beginne mit dem Aufnahmegesetz. Es wird Sie nicht wundern, dass wir es begrüßen, dass die Kosten, die aus dem Aufnahmegesetz resultieren, aus dem FAG herausgenommen und in das Aufnahmegesetz überführt werden. Das ist eine alte Forderung von uns, die wir bereits bei der Diskussion zum FAG 2014 hier eingebracht haben. Insoweit begrüßen wir das.
Begrüßt haben wir auch die vorgezogene Auszahlung der Auftragskostenpauschale im Dezember zur Liquiditätssicherung an die Kommunen. Dem haben wir im Finanzausschuss einstimmig zugestimmt. - So weit unsere Zustimmung.
Aber mit der generellen Pauschalierung haben wir Probleme.
Erstens der Höhe nach. Auf dem Flüchtlingsgipfel war eine Summe von 9 237 € ausgewiesen. Dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes entnehmen wir die Zahl 8 600 €. Die Differenz ist bislang nicht erläutert, ist bislang nicht erklärt. Das heißt, hierzu werden wir tatsächlich in den Ausschussberatungen - so hoffe ich - noch einiges hören.
Die Frage ist, ob das ausreichend ist. Sie nehmen 48 Millionen € aus dem Finanzausgleichsgesetz heraus. Das sind 23 Millionen € aus dem erst im vergangenen Jahr geschaffenen § 4a und 25 Millionen € aus der Auftragskostenpauschale.
Die kommunalen Spitzenverbände haben hierzu eingewendet, dass der Personalkostenanteil nur unzureichend berücksichtigt worden ist. In Ihrer Gesetzesbegründung sind Sie darüber relativ schnell hinweggegangen und haben gesagt, die Summe müsste eigentlich doch ausreichen. Daran habe ich Zweifel. Hierzu erwarten wir eine Erläuterung in den weiteren Ausschussberatungen.
Aber wir haben auch Kritik dem Grunde nach an dieser Form der Pauschalierung.
Die Pauschale ist in einer Verordnungsermächtigung formuliert worden. Definiert ist kein Mecha
nismus für die Ermittlung der Höhe dieser Pauschale für eventuelle Anpassungen.
Außerdem ist es uns zu viel Pauschalierung. Wir denken, dass Geldleistungen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bundesweit definiert sind, auch in einer personenbezogenen Spitzabrechnung ausgezahlt werden können.
Bei den Krankheitskosten glauben wir, dass eine Pauschalierung unzutreffend ist, Auch hier ist die Spitzabrechnung vorzuziehen. Auch die Unterkunftskosten in eine Gesamtpauschale einzubeziehen, halten wir für undifferenziert, da es sehr differenzierte Unterbringungsarten gibt. Ich habe in meiner Rede zum Haushalt schon einmal auf die unterschiedlichen Miethöhen im Land hingewiesen, die in einer solchen Pauschale nur schwer abzubilden sind. - Das heißt, wir haben eine ganze Menge Fragen, die wir in den Ausschussberatungen erläutert haben möchten.
Zum FAG. Alle Jahre wieder bekommen wir den Gesetzentwurf und alle Jahre wieder geht es nach unten. Der Vergleich mit dem Vorjahr ist meist unzutreffend. Vergleichen wir es mit der Finanzausgleichsmasse des Jahres 2014, dann gibt es im nächsten Jahr 104 Millionen € weniger für die Kommunen, unter Berücksichtigung der in das Aufnahmegesetz überführten Summe.
Das heißt, diese 104 Millionen € müssen irgendwo im Landeshaushalt sein. Sie kommen auch dadurch zustande, dass die Eingliederungshilfeleistungen des Bundes nicht an die Kommunen weitergegeben wurden, sondern vom Landeshaushalt vereinnahmt worden sind.
Jetzt erfahren wir aus dem Gesetzentwurf vom Finanzminister, dass es überhaupt keine Probleme gibt und die Liquiditätskredite nun wirklich der unsinnigste Indikator für Finanzschwäche sind. Dann kommt noch ein ganz verrücktes Argument dazu: Man könne gar nicht die Liquiditätskredite nehmen, weil durch die Verbuchung auch die Liquiditätshilfen des Landes Teil dieser Liquiditätskredite sind.
Ja, um Himmels willen, warum bekommt die Kommune denn Liquiditätshilfen? Weil es ihnen so besonders gut geht, Herr Minister?
Ich glaube nicht.