Ich sage aber auch Folgendes: Ich würde mich wünschen und habe auch die begründete Hoffnung, dass wir es nach dem Landtagswahlkampf schaffen, im Herbst dieses Jahres in diesem Hohen Haus eine Hilfspolizei gesetzlich zu verabschieden; dann meinetwegen auch gern verbeamtet, obwohl ich das für die schlechteste Lösung halte. Aber sie ist unter den schlechtesten Lösungen noch immer eine vertretbare.
Dann können wir diejenigen, die wir jetzt einstellen und die dann ausgebildet sind, in eine solche verbeamtete Hilfspolizei überführen, indem wir ihnen diese Chance geben. Damit hätten wir den Zeitverlust, den wir sonst hätten, uns erspart. Das ist ein Vorschlag, den ich gern mache, weil es mir nicht darum geht, darauf zu beharren, das SOG anzuwenden; vielmehr geht es mir um die öffentliche Sicherheit im Land Sachsen-Anhalt und um die Rahmenbedingungen, die wir hier, wie Sie das wöchentlich sehen, haben.
Herr Minister, es gibt Nachfragen, zunächst eine vom Kollegen Striegel und danach eine vom Kollegen Gallert.
Vielen Dank. - Herr Minister, wir konnten in der Zeitung lesen, dass es zu den 7 046 Beamten schon Berechnungen gibt. Können Sie diese Berechnungen auch dem Parlament zur Verfügung
Herr Stahlknecht, in bin in Ihrer Rede über einen Satz gestolpert. Den müssen Sie mir jetzt noch einmal erläutern. Der Satz - ich glaube, er war an den Kollegen Erben gerichtet, gegebenenfalls können Sie mich korrigieren - lautete sinngemäß: Sie werfen mir ja vor oder lassen mir über die Gewerkschaften vorwerfen, dass die Verkehrskontrollen im Land unzureichend sind. Das müsste in etwa das sein, was Sie gerade gesagt haben.
Als engagierter Gewerkschaftsvertreter würde ich gern von Ihnen wissen wollen: Welche Gewerkschaften, meinen Sie, lassen sich von dem Kollegen Erben in dieser Art und Weise instrumentalisieren? Oder meinten Sie nicht den Kollegen Erben? Oder meinten Sie nicht die Gewerkschaften?
Lieber Herr Kollege Gallert, ich habe nicht gesagt, dass sich Gewerkschaften instrumentalisieren lassen. Wenn Sie daraus den Schluss ziehen, ist das der Ihrige. Ich habe das nicht gesagt. Ich bin aber der Auffassung, dass eine Gewerkschaft sehr oft in Übereinstimmung mit der politischen Auffassung von Herrn Erben ist. Das ist nichts Unanständiges. Insofern sagt sie gelegentlich das, was er denkt, und er sagt gelegentlich, was diese Gewerkschaft denkt. Das hat nichts mit Instrumentalisierung zu tun.
- Auch das, was eine Gewerkschaft sagt, muss nicht falsch sein. Das habe ich nicht gesagt. Ich habe das auch nicht gewertet.
Ich weise Sie nochmals darauf hin: Sie können nachher Ihre Frage stellen, weil Frau Tiedge noch einmal spricht.
Ich muss das ja nicht machen. Ich habe etwas Nettes vorgehabt, aber wenn das nicht gewünscht ist, mache ich das nicht.
Herr Minister, wenn Sie etwas Nettes vorhaben, dann müssten Sie uns das vorher sagen. Wir würden dann mal schauen.
Man ist es ja nicht gewohnt. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Erben. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Um zunächst Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin Mitglied der Gewerkschaft IG BCE, nicht der GdP, denn ich hatte in den letzten Minuten häufig den Eindruck, dass an allem Unheil dieser Welt offensichtlich die GdP/der Abgeordnete Erben zuständig sei.
Aber zunächst herzlichen Dank an die Antragsteller für den Antrag und dafür, dass dies heute auf der Tagesordnung steht. Denn es gibt Gelegenheit, Position zu beziehen, Gemeinsamkeiten zu betonen, aber auch unterschiedliche Positionen nicht zu verschweigen.
Leider habe ich dafür nicht so viel Zeit wie die Antragstellerin und wie der Herr Minister, um diese Position darzulegen. Zunächst erst einmal zur Frage der Koalitionen, die Sie immer thematisieren - Frau Tiedge, Sie dann nicht mehr, aber Ihre Nachfolger. Sie streben an, Mitglied einer Koalition zu sein. Wenn es zu dem Punkt kommt, wird man sich häufig über Alternativanträge zu Anträgen der Opposition einigen müssen. Das ist nicht immer ganz einfach und manchmal finden sich darin auch nicht alle wieder.
Ich komme zur Zielzahl; denn ich glaube, im Kern geht es um diese Frage: Was ist die Zielzahl der Polizei? - Dazu muss ich zunächst sagen, wir haben zu Beginn dieser Wahlperiode im Koalitionsvertrag zwei wesentliche Dinge zur Personalbemessung bei der Polizei festgelegt, nämlich eine Zielzahl von deutlich mehr als 6 000 Polizeivollzugsbeamte, und zwar aktive Polizeivollzugsbeamte. Wir wissen, dass diese derzeit nicht im Dienst sind. Und wir haben festgelegt, dass es eine belastungsorientierte Bemessung des Personals geben soll.
Herr Minister hat heute gesagt, dass er 7 046 ausgerechnet hat. Ich kann das von hier aus nicht beurteilen und bin auch gespannt, was dabei herauskommt. Wir haben gesagt, auch in unserer entsprechenden Programmatik, dass wir 6 400 bis 6 500 Polizeibeamtinnen und -beamte auf alle Fälle brauchen. Ich sage einmal, nicht nur aus fiskalischer Sicht, sondern auch aus organisatorischer Hinsicht ist das schon eine ambitionierte Zahl. Wer sich die Altersabgänge in der nächsten Wahlperiode anschaut, weiß, wie hoch die Zahl der Neueinstellungen und die Zahl der auszubildenden Poli
zeibeamtinnen und -beamten sein muss, um 6 500 am Ende der Wahlperiode zu erreichen. Das bedeutet mindestens 350 Anwärter pro Jahr.
Wie wollen wir dieses anspruchsvolle Ziel erreichen? - Ich halte es für erforderlich, auch einen entsprechend großen Teil im Bereich des mittleren Dienstes auszubilden. Das ist zum Beispiel eine Position, die ich durchaus nicht mit der Gewerkschaft der Polizei teile. Ich bin der Auffassung, dass es auch noch in 20 oder 30 Jahren genügend Aufgaben in der Polizei dieses Landes geben wird, für die man nicht zwingend vorher Abitur abgelegt und drei Jahre studiert haben muss. Der mittlere Dienst ist ein wesentliches Rückgrat der Arbeit in der Polizei und muss auch entsprechend bezahlt werden.
Dazu gehört der Aufbau der Ausbildungskapazitäten. Die sehe ich räumlich gegeben, zumal wir wenige Kilometer von Aschersleben entfernt eine weitere große Ausbildungseinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt haben, nämlich in Blankenburg, die sicherlich einbeziehbar ist.
Ich will jetzt nicht alles wiederholen, was die Erhöhung der Einstellungszahlen, was die Umflaggung von Feldjägern zum Polizeivollzugsbeamten und Ähnliches betrifft, sondern ich will zum Wachtmeisterdienst kommen.
Es stimmt, dass wir vorgeschlagen haben, einen verbeamteten Wachtmeisterdienst einzurichten. Das entspricht fast eins zu eins dem, was DIE LINKE in ihrem Auftrag aufgeschrieben hat. Ich will auch sagen, warum. Ob Hilfspolizist, Wachtmeister oder sonst etwas in dieser Richtung, dies ist ein tiefer Grundrechtseingriff. Wenn wir über den Funktionsvorbehalt des Grundgesetzes reden, fällt mir nicht mehr so viel ein, was ein schärferer Eingriff sein kann.
Da kam die Diskussion, woher nehmen wir sie. - Zunächst erst einmal bin ich nicht Mitglied der Landesregierung. Die Landesregierung hat das Personalentwicklungskonzept beschlossen und
nicht dieses Haus. Und - Herr Minister, das müssen Sie sich jetzt von mir durchaus noch einmal anhören, ich hätte das sonst nicht gesagt -: Obwohl wir zu Beginn der Wahlperiode gemeinsam beschlossen haben, dass wir über 6 000 aktive Polizeivollzugsbeamte haben wollen, haben Sie im Kabinett am 11. September 2011 ein Personalentwicklungskonzept mit einer Zielzahl von 4 929 Polizeivollzugsbeamten im Jahr 2020 beschlossen. Das ist nicht mehr aktuell und von der Wirklichkeit überholt, aber diesen Beschluss haben Sie im Kabinett bis heute nicht aufgehoben. Das gehört zur Realität dazu.