Protokoll der Sitzung vom 29.01.2016

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Dr. Aeikens. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem die Landesregierung den Gesetzentwurf im Oktober 2015 eingebracht hat, begrüße ich es außerordentlich, dass schon heute das Waldgesetz zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung steht. Insofern gilt den Beteiligten mein ausdrücklicher Dank dafür, dass heute und damit noch in dieser Legislaturperiode das neue Landeswaldgesetz verabschiedet werden kann. Vielen Dank dem federführenden Landwirtschaftsausschuss und den mitberatenden Ausschüssen, die es geschafft haben, in der relativ kurzen Zeit eine Beschlussempfehlung zu diesem doch sehr umfangreichen Gesetzgebungsvorhaben zu erarbeiten.

Es war notwendig, das Landeswaldgesetz zu überarbeiten; das alte war 20 Jahre alt. Es war ein gutes Gesetz. Es gab geänderte Bundesvorgaben, und wir haben es geschafft, aus dem Landeswaldgesetz und dem Feld- und Forstordnungsgesetz ein Gesetz zu machen. Das heißt, wir haben auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet.

Mit Blick auf das alte Waldgesetz können wir bilanzieren - das freut mich besonders, das möchte

ich an dieser Stelle betonen -: Der Wald hat sich flächenmäßig signifikant vermehrt; der Zustand unserer Wälder hat sich verbessert; wir haben überdurchschnittlich vitale Wälder in Deutschland. Ich denke, das ist ein großer Erfolg des alten Waldgesetzes. Ich danke den Förstern und den Waldbesitzern, die gut mit dem Waldgesetz umgegangen sind.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir eine moderne, gestraffte und vereinfachte landesweite Gesetzgebung erhalten. Insofern bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses Ihre Zustimmung zu geben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die vereinbarte Fünfminutendebatte wird durch den Kollegen Herrn Czeke für die Fraktion DIE LINKE eröffnet. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Wir haben heute Vormittag schon einiges über den Nachhaltigkeitsgedanken gehört, den von Carlowitz schon vor mehr als 300 Jahren geprägt hat: der Dreiklang aus Ökologie, Ökonomie und Sozialem. Das Soziale kommt mir auch hierbei ein wenig zu kurz.

Ja, ich gebe der Vorsitzenden Recht, es ist wirklich alles in die Wege geleitet worden, damit ich meine Kritik nicht anbringen konnte, dass wir nicht noch eine Sondersitzung hatten, dass nach der Anhörung noch Zeit war. Aber die zeitliche Enge, die wir hatten - Sie haben es angesprochen -, die Sitzung am 13. Januar 2016, danach der Besuch der Grünen Woche und danach die Sitzung am 20. Januar 2016, das hat mit einer guten Beratungs- und Diskussionskultur nichts mehr zu tun, ist aber wohl dem geschuldet, wie ich es auch schon bei der Einbringung gesagt habe, dass das Ministerium nicht, wie angekündigt, zur Sommerpause einen Entwurf vorlegen konnte.

Herr Minister, ich habe, auch durch die Regierungserklärung, nun wirklich den Eindruck gewonnen: Es gibt aus Ihrem Haus nur noch Erfolgsmeldungen. Dass Sie mit der Verzahnung und Verschränkung zweier Gesetze zum Bürokratieabbau beigetragen haben, können wir allerdings nicht feststellen. Sie sind verzahnt worden, ja, das ist richtig. Es gibt nur noch ein großes Gesetz. Aber ist es deshalb besser? - Nein; denn die Schwachpunkte der alten Gesetze wurden übernommen.

(Zustimmung von Frau Frederking, GRÜNE)

Das ist sicherlich auch dem Parlamentarismus geschuldet. Es müssen Formalien eingehalten wer

den, ja, das ist richtig. Dass das Votum des Innenausschusses gar nicht mehr behandelt wurde, das spricht, denke ich, auch Bände. Dass man einen mitberatenden Ausschuss bemüht und dann nicht einmal ein Komma übernimmt, das ist, denke ich, schon etwas unfair gegenüber den Kolleginnen und Kollegen.

Ich kann mich daran erinnern, als damals das Feld- und Forstordnungsgesetz geschaffen wurde. Ich habe so viele Veranstaltungen besucht und dabei gelernt: Die Ausübung der Jagd ist höhergestelltes Eigentumsrecht. Ich wusste auch, dass ich, wenn ich mich mit einem Pferd im Wald bewegen will, dort erst eine Stunde nach Sonnenaufgang zu erscheinen habe und eine Stunde vor Sonnenuntergang schon wieder verschwunden sein muss. Ansonsten kann es auch einmal schlecht ausgehen.

Emotional und mit Herzblut hätte ich mir diese Debatte tatsächlich gewünscht. Ja, es ist richtig, es gibt Ängste des Waldbesitzerverbandes, die sind mit Blick auf den Regierungswechsel auch durchaus berechtigt. Aber dass damit gleich eine Verschlechterung des Zustands des Waldes einherginge, ist lediglich eine Behauptung. Diese Angst muss man, denke ich, nicht haben.

Die mathematische Mehrheit hat in der Demokratie jetzt den Sieg davongetragen. Es wäre aber an uns gewesen, tatsächlich Imageverbesserungen zu erreichen.

Jetzt komme ich zu einigen Kritikpunkten, die ich tatsächlich habe. Zu § 29 - Naturwaldzellen. Ja, es gibt ein abgestimmtes Naturwaldzellenprogramm. Es darf gelacht werden. Denn auch ich weiß, in der Praxis sieht es so aus: Plötzlich ist es weg. Man hat diese Naturwaldzelle eben aufgelöst. Das kann ja einmal passieren.

Dankbar bin ich dafür, dass die Forstausschüsse auf Druck der Koalition wieder aufgenommen wurden. Das ist richtig. Diese müssen jetzt aber tatsächlich fachlich in die Lage versetzt werden, den ihnen zugedachten Aufgaben auch gerecht zu werden, die Beratung und die Einflüsse in den Regionen, für die sie Verantwortung haben, auch umzusetzen.

§ 26. Forstschutz und Brandschutz spielten schon kurz eine Rolle. Kommunale Forstaufseher - das bedeutet für mich eine Abwälzung der Zuständigkeit. Plötzlich sind wieder die Kommunen gefordert. Das ist aber dem geschuldet, dass das Personalentwicklungskonzept völlig gegen die Wand oder gegen den Wald gefahren wurde. Wer bei kommunalen Forstaufsehern die geeignete Zuverlässigkeit überprüfen will, das steht tatsächlich in den Sternen - wenn man sie denn sieht.

Reiten im Wald ist so eine Geschichte. Zum FFOG in der alten Variante gab es viele Diskussions

runden. Damals gab es noch eine Stellungnahme vom Landesfachverband. Das bleibt heute alles aus. Wahrscheinlich hat man nur Angst.

Ich habe es im Ausschuss schon gesagt und werde es hier im Hohen Haus wohl wiederholen müssen: Es steht darin tatsächlich geschrieben: Ja, Reiten ist statthaft, wenn Wege in Breite und Oberflächenbeschaffenheit es zulassen. Nun sage ich einmal: Für einen reitenden Touristen aus einem anderen Bundesland ist das so eine Geschichte. Wenn man als Distanzreiter durch Sachsen-Anhalt reiten möchte, muss man vorher ein Gesetzesstudium betreiben. Wer sagt mir denn, wie die Breite und die Oberflächenbeschaffenheit tatsächlich sein soll? Und: Ich habe Radfahrern und tatsächlich auch Wanderern Vorfahrt zu gewähren. Okay, das akzeptiere ich durchaus. Es ist aber wesentlich gefährlicher, mit dem Pferd herunterzukommen, wenn mir ein ängstlicher Wanderer entgegenkommt, als wenn sich ein Wanderer an den Baum stellen würde.

Nicht geklärt ist: Wer soll das Befahren im Wald kontrollieren? Was ist mit dem Mülltourismus? Was ist mit Holzdiebstahl? Was ist mit dem Sperren von Wegen?

Wir haben in der kurzen Zeit tatsächlich eine Menge Hirnschmalz aufgebraucht. Die Rettungswege und die Grundsätze der Bewirtschaftung - ich sage es noch einmal -: FSC wäre eine naturnahe Bewirtschaftung für sozial-ökologische Ziele. Dabei hat der Landeswald

(Vizepräsident Herr Miesterfeldt macht auf das Ende der Redezeit aufmerksam)

- Herr Präsident, ich nehme das zur Kenntnis und komme zum Schluss - unbedingt eine Vorbildrolle gegenüber den anderen Eigentumsarten. Das hätte ich mir tatsächlich gewünscht. Wir haben ein Gesetz, ja - aber damit ist auch schon Schluss. - Vielen Dank. Und tschüss.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Czeke. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Barth. Er jagt im Wald.

(Frau Grimm-Benne, SPD: Barth-Spiele!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Herr Czeke, es ist natürlich das Recht der Opposition, einen Gesetzentwurf zu kritisieren. Das haben Sie hier auch getan. Ich sage an dieser Stelle aber gleich vorweg: Insgesamt gesehen ist es ein guter Gesetzentwurf. Ich denke, wir können stolz darauf sein, dass wir es gemeinsam geschafft haben, den ursprünglichen Gesetzentwurf der Lan

desregierung - ich sage es einmal so - so aufzuhübschen, dass er jetzt auch den Interessen vieler Waldbesitzer und Verbände usw. Rechnung trägt.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Habe ich verges- sen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Wesentlichen schreiben wir die bisherige Gesetzeslage fort; der Herr Minister hat darauf hingewiesen. Wir haben nach erfolgter Anhörung im Rahmen der parlamentarischen Beratung Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Ich möchte auf ein paar wichtige Dinge, die zumindest uns als SPD wichtig sind, kurz eingehen.

Für die SPD war und ist es wichtig, dass die Betreuung von Besitzern kleinerer Waldflächen durch die Landesforstverwaltung erhalten bleibt. Mit der Formulierung „Waldbesitzer mit einer Waldfläche bis 10 ha haben einen Anspruch auf die Betreuung durch das Land“ wird ohne Wenn und Aber klargestellt, dass das Land hierbei in der Pflicht bleibt. Ich denke, das ist gut und richtig so.

Natürlich sollen sich die Besitzer kleiner Waldflächen zur effektiven Aufgabenwahrnehmung in Forstbetriebsgemeinschaften zusammenschließen, sodass die Forstbetriebsgemeinschaften letztlich durch das Landeszentrum Wald betreut werden. Das ist in der Regel auch der Fall. Das entspricht in vielen Regionen der Realität. Wir wollten das im neuen Waldgesetz so fortführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu unserem Änderungsantrag zum Körperschaftswald möchte ich betonen, dass Körperschaftswald Wald der öffentlichen Hand ist. Wir sind der Auffassung, dass dieser genauso wie der Staatswald in besonderem Maße dem Allgemeinwohl dient. Es wäre nach unserer Auffassung nicht nachvollziehbar, warum das auf den Körperschaftswald nicht zutreffen sollte. Insofern halten wir die gesetzliche Vorgabe, dass die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes eine Einheit bilden muss, für geboten, was letztlich die Bewirtschaftung nach ökologischen und wirtschaftlichen Erfordernissen beinhaltet.

Meine Damen und Herren! Wir hatten für den Körperschaftswald auch ins Auge gefasst, gesetzlich zu verankern, dass die Kommunalaufsicht den Verkauf von Körperschaftswald zur Haushaltskonsolidierung nicht verlangen darf. Vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurden wir darauf hingewiesen, dass dieser Eingriff verfassungsrechtlich nicht zulässig sei. Wir möchten aber an die Kommunalaufsicht appellieren, von einem solchen Verlangen Abstand zu nehmen. Jeder Wald- und Landbesitzer weiß, man kann sein Eigentum nur einmal verkaufen. Dann ist es weg. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt:

Wenn das Geld weg ist, dann ist es mit der Konsolidierung wahrscheinlich auch nicht weit her; denn das Geld kann man nur einmal ausgeben.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Es fruchtet bei der Kommunalaufsicht nicht!)

Mit Wald kann man, wenn man das richtig betreibt, sogar richtig Geld verdienen. Ich denke, das können auch Kommunen.

Der vorgesehene Wegfall der forstlichen Rahmenplanung wurde im Rahmen der Anhörung vom Bund Deutscher Forstleute kritisiert. Wir haben das aufgenommen und uns der Auffassung des BDF angeschlossen, sodass die bisher geltenden Vorgaben zur forstlichen Rahmenplanung beibehalten werden. Damit verbunden sind zwei Vollbeschäftigte auch weiterhin vorzuhalten. Ich denke, das sollte uns der Wald wert sein.

Meine Damen und Herren! Ich möchte positiv das Verbot der Errichtung von Windkraftanlagen hervorheben. Darüber haben wir hier des Öfteren diskutiert. Ich denke, das ist konsequent; denn wir wollen den Schwerpunkt auf das Repowering bei Windkraftanlagen legen. Nach unserer Auffassung haben Windkraftanlagen im Wald nichts zu suchen. Ich denke, das sollte auch künftig so sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich - das habe ich schon gesagt - darüber, dass wir im Rahmen unserer Anhörung und im Beratungsverfahren einige Änderungen vornehmen konnten. Ich bedanke mich auch bei der Verwaltung und beim Ministerium für die gute Begleitung. Ich bitte im Namen der SPD-Fraktion um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Danke schön.

(Zustimmung)

Vielen Dank, Kollege Barth. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Frederking. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Barth, ich muss Sie enttäuschen, als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wir der vorliegenden Beschlussempfehlung nicht zustimmen.

In den Ausschüssen hatten wir Änderungsanträge zur erforderlichen Verbesserung des Gesetzentwurfes eingebracht, die leider keine Mehrheit gefunden haben, bei den Beratungen aber auch nicht plausibel entkräftet werden konnten.

Wir hatten dringend vor einem unnötigen Bürokratieaufwuchs gewarnt, doch nun soll die Nichtbewirtschaftung von Wald genehmigungspflichtig

werden. Wir konstatieren, dass somit die eigentlich gewollte Waldwildnis erschwert wird. Das vorgetragene Schadensargument ist auch nicht stichhaltig; denn Forstschädlinge und überhöhte Wildbestände müssen sowieso eingedämmt werden. Das hat überhaupt nichts mit der Bewirtschaftung zu tun.

(Frau Mittendorf, SPD: Na klar!)