Jürgen Barth
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der engagierten Einbringung von Frau Frederking ist es jetzt natürlich schwierig, fachlich die Dinge noch zu toppen.
Aber ich will mich zumindest bemühen, ein klein wenig den Standpunkt der SPD hier rüberzubringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der routinemäßige nicht-kurative Eingriff des Kupierens von Schwänzen bei Ferkeln ist mit der geltenden Rechtsgrundlage nicht vereinbar. Das hat Frau Frederking auch schon gesagt. „Nicht-kurativ“ heißt nicht heilend. Eigentlich setzt man das nur ein, wenn man heilt, aber hier wird der Schwanz kupiert, also abgeschnitten, als vorbeugende Maßnahme.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft setzt klar auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Es macht allerdings auch klar, dass ohne Engagement der Wirtschaft eine Änderung des Rechtsrahmens erforderlich wird. Das ist so.
Derzeit gibt es über 30 Forschungsprojekte in Deutschland, die sich mit dem Ausstieg aus dem Schwänzekupieren befassen. Die bisherigen Ergebnisse verdeutlichen, dass es einer optimalen Begleitung der Tierhalter vor allem durch eine gezielte Beratung bedarf. Ich denke, da herrscht Konsens in diesem Haus.
Lösungswege gibt es. Allerdings gibt es nicht d i e richtige Lösung, sondern jeder Tierhalter muss für sich entscheiden, welcher Weg für seinen Betrieb der richtige ist. Dies ist kein einfacher Prozess und wir wollen und müssen die Tierhalter dabei unterstützen.
Meine Damen und Herren! Letzten Sonntag hatte ich ein bisschen Zeit und habe Fernsehen geguckt. Es gab es Gott sei Dank einen interessanten Bericht vom ZDF über dieses Thema. Da wurden die beiden Varianten nebeneinandergestellt. Es kam auch ganz klar zum Ausdruck, es gibt d i e Lösung noch nicht. Ich denke, vor dem Hintergrund sollten wir die ganze Diskussion weiterführen.
Herr Minister hat es angeführt, der Punkt mit der Umschichtung der Mittel in die zweite Säule wäre zum jetzigen Zeitpunkt, denke ich, nicht sehr produktiv, sondern im Gegenteil sehr kontraproduktiv. Wir kennen alle die Agrarpreise bei der Milch. Frau Frederking, Sie haben selber die Schweinefleischpreise angeführt. Ich denke, betriebswirtschaftlich haben es die Betriebe schon schwer genug. Das würde die Dinge noch verschärfen.
Mag sein, dass sich ein Schwein mit Ringelschwanz wohler fühlt; ich weiß es nicht. Dies ändert sich aber schlagartig, wenn dieser angebissen wird. Wenn erst einmal Blut geflossen ist - das weiß jeder Praktiker -, dann hat man den Bestand nicht mehr im Griff. Die Bisswunden, die sich die Schweine dann gegenseitig zufügen, sind aus Tierschutzgesichtspunkten untragbar. Das sollte man bei diesem Thema immer vor Augen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit unserem Änderungsantrag greifen wird das auf, was machbar ist und in unserem Bundesland umgesetzt werden kann. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Herr Czeke, es ist natürlich das Recht der Opposition, einen Gesetzentwurf zu kritisieren. Das haben Sie hier auch getan. Ich sage an dieser Stelle aber gleich vorweg: Insgesamt gesehen ist es ein guter Gesetzentwurf. Ich denke, wir können stolz darauf sein, dass wir es gemeinsam geschafft haben, den ursprünglichen Gesetzentwurf der Lan
desregierung - ich sage es einmal so - so aufzuhübschen, dass er jetzt auch den Interessen vieler Waldbesitzer und Verbände usw. Rechnung trägt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Wesentlichen schreiben wir die bisherige Gesetzeslage fort; der Herr Minister hat darauf hingewiesen. Wir haben nach erfolgter Anhörung im Rahmen der parlamentarischen Beratung Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Ich möchte auf ein paar wichtige Dinge, die zumindest uns als SPD wichtig sind, kurz eingehen.
Für die SPD war und ist es wichtig, dass die Betreuung von Besitzern kleinerer Waldflächen durch die Landesforstverwaltung erhalten bleibt. Mit der Formulierung „Waldbesitzer mit einer Waldfläche bis 10 ha haben einen Anspruch auf die Betreuung durch das Land“ wird ohne Wenn und Aber klargestellt, dass das Land hierbei in der Pflicht bleibt. Ich denke, das ist gut und richtig so.
Natürlich sollen sich die Besitzer kleiner Waldflächen zur effektiven Aufgabenwahrnehmung in Forstbetriebsgemeinschaften zusammenschließen, sodass die Forstbetriebsgemeinschaften letztlich durch das Landeszentrum Wald betreut werden. Das ist in der Regel auch der Fall. Das entspricht in vielen Regionen der Realität. Wir wollten das im neuen Waldgesetz so fortführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu unserem Änderungsantrag zum Körperschaftswald möchte ich betonen, dass Körperschaftswald Wald der öffentlichen Hand ist. Wir sind der Auffassung, dass dieser genauso wie der Staatswald in besonderem Maße dem Allgemeinwohl dient. Es wäre nach unserer Auffassung nicht nachvollziehbar, warum das auf den Körperschaftswald nicht zutreffen sollte. Insofern halten wir die gesetzliche Vorgabe, dass die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes eine Einheit bilden muss, für geboten, was letztlich die Bewirtschaftung nach ökologischen und wirtschaftlichen Erfordernissen beinhaltet.
Meine Damen und Herren! Wir hatten für den Körperschaftswald auch ins Auge gefasst, gesetzlich zu verankern, dass die Kommunalaufsicht den Verkauf von Körperschaftswald zur Haushaltskonsolidierung nicht verlangen darf. Vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurden wir darauf hingewiesen, dass dieser Eingriff verfassungsrechtlich nicht zulässig sei. Wir möchten aber an die Kommunalaufsicht appellieren, von einem solchen Verlangen Abstand zu nehmen. Jeder Wald- und Landbesitzer weiß, man kann sein Eigentum nur einmal verkaufen. Dann ist es weg. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt:
Wenn das Geld weg ist, dann ist es mit der Konsolidierung wahrscheinlich auch nicht weit her; denn das Geld kann man nur einmal ausgeben.
Mit Wald kann man, wenn man das richtig betreibt, sogar richtig Geld verdienen. Ich denke, das können auch Kommunen.
Der vorgesehene Wegfall der forstlichen Rahmenplanung wurde im Rahmen der Anhörung vom Bund Deutscher Forstleute kritisiert. Wir haben das aufgenommen und uns der Auffassung des BDF angeschlossen, sodass die bisher geltenden Vorgaben zur forstlichen Rahmenplanung beibehalten werden. Damit verbunden sind zwei Vollbeschäftigte auch weiterhin vorzuhalten. Ich denke, das sollte uns der Wald wert sein.
Meine Damen und Herren! Ich möchte positiv das Verbot der Errichtung von Windkraftanlagen hervorheben. Darüber haben wir hier des Öfteren diskutiert. Ich denke, das ist konsequent; denn wir wollen den Schwerpunkt auf das Repowering bei Windkraftanlagen legen. Nach unserer Auffassung haben Windkraftanlagen im Wald nichts zu suchen. Ich denke, das sollte auch künftig so sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich - das habe ich schon gesagt - darüber, dass wir im Rahmen unserer Anhörung und im Beratungsverfahren einige Änderungen vornehmen konnten. Ich bedanke mich auch bei der Verwaltung und beim Ministerium für die gute Begleitung. Ich bitte im Namen der SPD-Fraktion um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Czeke, für Ihre Vorlesung zum Thema der Forstschädlinge. Ich denke, das können wir an anderer Stelle noch einmal erweitern. Man lernt ja nie aus.
In einem muss ich Ihnen Recht geben. Es ist tatsächlich so: Es ist kein Schaufensterantrag, weil das Thema viel zu ernst ist. Deshalb, denke ich, kann es nicht schaden, wenn wir uns damit im Ausschuss auch noch einmal befassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schutz der Wälder ist eine der dringlichsten Aufgaben, um unser Klima zu schützen, die biologische Vielfalt zu erhalten, die Erholungsfunktion zu wahren und den nachwachsenden Rohstoff im Sinne der Nachhaltigkeit auch für kommende Generationen zu erhalten.
Das haben Sie bestimmt schon hundert Mal in diesem Hohen Hause gehört. Aber man kann es nicht oft genug sagen.
Es geht um nicht mehr oder weniger als um die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. In diesem Sinne - das möchte ich ausdrücklich betonen - ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in unseren Wäldern nicht nur zu rechtfertigen, sondern auch als erforderliche Umweltschutzmaßnahme zu werten.
Wir haben es heute mit einer Vielzahl von Umwelteinflüssen zu tun, die in ihrer Summe ein gewaltiges Gefährdungspotenzial für unsere Wälder beinhalten. Länger anhaltende Trockenperioden, die Einschleppung invasiver Arten und das Auftreten von Kalamitäten stellen Gefahren dar, denen wir mit effizienten Mitteln begegnen müssen.
Ein solches effizientes Mittel ist und bleibt auf absehbare Zeit der Einsatz und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln durch Luftfahrzeuge, sprich Hubschrauber. Aufgrund der Nebenwirkungen ist aber ein Höchstmaß an Sensibilität erforderlich. Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft kann und darf auch nur das letzte Mittel sein, um bedrohte Waldbestände zu schützen.
Mit dem zweistufigen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach § 18 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes wurde ein Weg gefunden, der diesem Anliegen gerecht wird.
Die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständige Bundesbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, regelt die grundsätzliche Zulässigkeit bestimmter Pflanzenschutzmittel für die Applikation mit Luftfahrzeugen.
In der zweiten Stufe sind die Genehmigungsbehörden auf der Ebene der Bundesländer für die flächenbezogene Genehmigung zuständig.
Mit dieser klaren Aufgabenteilung wird sichergestellt, dass im Falle eines Auftretens von Schädlingskalamitäten zügig und sachgerecht reagiert werden kann.
Eine Grundvoraussetzung für die effektive Bekämpfung von Schädlingskapazitäten ist nach unserer Ansicht auch insbesondere die Betreuung der Besitzer kleiner Waldflächen. Deshalb legen wir viel Wert darauf, dass die Betreuung der Besitzer kleiner Waldflächen durch das Landeszentrum Wald auch zukünftig gesichert wird.
Meine Damen und Herren! Insbesondere die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes rechtfertigen es, dass Steuergelder verwendet werden, um den ganzheitlichen Schutz unserer Wälder zu gewährleisten.
Ein Problem, welches insbesondere auch einer langfristigen Lösung bedarf, ist die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für unsere Wälder. Von meinen Vorrednern ist dies bereits mehrfach angesprochen worden. Wir sehen die Notwendigkeit, dass die an der Zulassung beteiligten Bundesbehörden mit den Ländern sowie den Herstellerfirmen eng zusammenarbeiten. Wichtig ist, dass wirksame und zugleich umweltschonende Pflanzenschutzmittel erhalten bleiben und neue entwickelt werden. Dies darf nicht an den Entwicklungskosten oder Aufwendungen für die Zulassung scheitern.
In diesem Sinne ist es wichtig, dafür einzutreten, dass auch in Zukunft die notwendigen Maßnahmen zum Schutz unserer Wälder ergriffen werden.
Im Namen der SPD-Fraktion bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf wurde im August von der Landesregierung zur Anhörung freigegeben. Von den kommunalen Spitzenverbänden wurde in der Anhörung bezweifelt, dass die Übertragung der Aufgaben mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz vereinbar ist. Dieses sieht Aufgabenübertragungen vor, sofern eine Übertragung wirtschaftlicher und zweckmäßiger ist.
Es stellt sich also die Frage, ob die Kommunen tatsächlich dazu in der Lage sind, die Aufgaben letztlich effizienter, kostengünstiger als das Landesverwaltungsamt wahrzunehmen - das Ganze auch unter dem Blickwinkel von Synergieeffekten zu bereits übertragenen Aufgaben.
Die Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von Schutzgebieten für freilebende Katzen auf die Landkreise halte ich für sinnvoll, da die Landkreise näher an der Problematik sind. Das Argument, dass Katzen an den Landkreisgrenzen nicht Halt machen, würde ich hier nicht gelten lassen, da sich Landkreise untereinander auch abstimmen können.
Der vorliegende Gesetzentwurf beschäftigt sich nicht nur mit Katzen, sondern auch mit der Überwachung von tierärztlichen Hausapotheken und der Genehmigung des In-den-Verkehr-Bringens tierischer Nebenprodukte. Ich denke, dass damit noch sinnvolle Dinge übertragen werden sollen.
Wir werden uns im Agrar- und im Innenausschuss dieser Fragen annehmen und die kommunalen Spitzenverbände zur Anhörung einladen, damit sie ihre Bedenken noch einmal vortragen und wir eventuell bestimmte Dinge aufnehmen können. Ich denke, so sollten wir verfahren. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Czeke, am Anfang kann ich Ihnen gleich die Angst nehmen. Wir werden das Verfahren natürlich so durchführen wie bei jedem Gesetz. Wir werden eine Anhörung durchführen und dann das Gesetz rechtzeitig in dieser Legislaturperiode noch verabschieden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich festhalten, dass wir seit mehr als 20 Jahren ein Waldgesetz haben, das sich bewährt hat und das in den vergangenen zwei Jahrzehnten offensichtlich wenig Anlass zu Änderungen gegeben hat.
Dies ist insbesondere auch dem engagierten Wirken der Forstbediensteten in unserem Land zu verdanken, die sich stets und ständig für die Belange des Waldes eingesetzt haben. Ihnen gebührt
unser besonderer Dank, den ich an dieser Stelle zum Ausdruck bringen möchte.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die Rechtslage der Waldbewirtschaftung in unserem Land im Wesentlichen fortgeschrieben. Der Einbringung des Gesetzentwurfs ist eine umfangreiche Beteiligung vorausgegangen. Auch die Überarbeitung des Gesetzentwurfs nach der ersten Kabinettsbefassung zeigt, dass fachliche Hinweise berücksichtigen worden sind.
Positiv ist das Verbot von Windkraftanlagen im Wald hervorzuheben. Dies ist konsequent. Denn wir wollen den Schwerpunkt auf Repowering von Windkraftanlagen setzen. Nach unserer Auffassung haben Windkraftanlagen im Wald nichts zu suchen. Sie sind gerade im Hinblick auf die Belange des Artenschutzes im und am Wald höchst bedenklich.
Deshalb kann ich eigentlich nur an die GRÜNEN appellieren, ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken. Wenn Ihre Vorsitzende im Umweltausschuss sagt, dass der gesamte Wirtschaftswald mit Windrädern zugepflastert werden soll, ist das nicht nachzuvollziehen. Das sind 90 % der Wälder in unserem Land. Das kann so nicht sein.
- Nein, das haben wir jetzt nicht verstanden, Frau Frederking. Von mir aus fragen Sie mich hinterher.
Meine Damen und Herren! Auch die vorgesehene Fusion des Landeswaldgesetzes mit dem FFOG hat durchaus Vorteile. So wird zum Beispiel der Gleichklang mit Niedersachsen hergestellt, was die Arbeit im Nationalpark erleichtert. Mit der Übertragung des Waldschutzes stärken wir das Landeszentrum Wald. Dies kann nur richtig sein; denn dort sind die Kompetenzen für den Wald gebündelt.
Die SPD - das wissen Sie - strebt darüber hinaus die Fusion des Landeszentrums Wald und des Landesforstbetriebes unter dem Dach einer Anstalt des öffentlichen Rechts an. Hierin sehen wir weitere Möglichkeiten, um unsere Landesforstverwaltung zu stärken. Dass der Gesetzentwurf dies nicht vorsieht, liegt nicht an uns.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vorgelegten Gesetzentwurf ist die Übertragung der Aufgabe der Sperrung von Waldflächen auf die Gemeinden vorgesehen. Wir halten deshalb die Beteiligung des Innenausschusses am Gesetzgebungsverfahren für angemessen. In der Anhö
rung wird es hierzu sicherlich auch noch andere Meinungen geben. Vielleicht sollten wir diesen oder jenen Hinweis noch aufgreifen.
Dass die Regelung in § 23 des geltenden Waldgesetzes zum Körperschaftswald im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten ist, sehen wir kritisch. Körperschaftswald ist Wald der öffentlichen Hand. Dies sollte nach unserer Auffassung auch besondere Verpflichtungen im Hinblick auf den Umgang mit Waldeigentum zur Folge haben.
Es gibt in Waldgesetzen anderer Bundesländer hierzu sehr restriktive Regelungen bis hin zu einem Veräußerungsverbot für Körperschaftswald. Auch wenn wir so weit vielleicht nicht gehen, so muss doch auf jeden Fall sichergestellt werden, dass keine Kommune, die sich in der Haushaltskonsolidierung befindet, zum Verkauf ihrer Waldflächen gezwungen werden kann.
Auch die vorgesehene Abschaffung der Schutzkategorien Schutz- und Erholungswald sollten wir in den Ausschüssen kritisch hinterfragen. Wir werden zudem weitere Umweltthemen diskutieren, aber das machen wir dann im Ausschuss.
Eine weitere Regelung, die uns sehr am Herzen liegt, ist die Betreuung von Besitzern kleiner Waldflächen. Bisher hatten Waldbesitzer das Recht, die Landesforstverwaltung mit der Betreuung ihrer Waldflächen zu beauftragen.
Unbenommen der Tatsache, dass sich Besitzer kleiner Waldflächen in Forstbetriebsgemeinschaften zusammenschließen sollen, halten wir die Aufrechterhaltung der Betreuung für Waldflächen unter 10 ha für zwingend geboten.
In der Realität sieht es doch vielfach so aus, dass sich die Waldbesitzer in einer Forstbetriebsgemeinschaft zusammenschließen und die Forstbetriebsgemeinschaft vom Landeszentrum Wald betreut wird. Dies ist der richtige Weg, den wir auch mit dem neuen Landeswaldgesetz fortführen sollten.
Meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion plädiert dafür, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Umwelt sowie für Inneres und Sport zu überweisen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja.
Herr Czeke, Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Gesetzeslage dies derzeit nicht hergibt. Wir beschließen jetzt das neue Gesetz und dann wird es gelten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verordnungsentwurf aus Nordrhein-Westfalen zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht umfangreiche Anforderung für die Haltung von Puten vor. Diese umfassen einen Sachkundenachweis, Fortbildungsmaßnahmen, Anforderungen an die Haltungseinrichtungen und die Besatzdichte, Beschäftigungselemente und das Management, die Luftzirkulation und die Beleuchtung sowie ein Gesundheitskontrollprogramm und einen besonderen Umgang mit kranken Puten. Frau Frederking hat das schon eingehend erläutert.
Grundsätzlich und weit überwiegend ist dieser Vorstoß, den das Land NRW mit seinem Antrag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung unternimmt, zu begrüßen. Die bisher als Selbstverpflichtung der Geflügelbranche erstellten bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen reicht eben nicht aus, um flächendeckend einen angemessenen Tierschutz zu gewährleisten. Zum einen beruhen die Eckwerte auf Freiwilligkeit, zum anderen schafft eine Aufnahme in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Rechtssicherheit für die Putenhalter und für die für die Tierschutzüberwachung zuständigen Behörden.
Meine Damen und Herren! Der Verordnungsentwurf Nordrhein-Westfalens wird von anderen Ländern als nicht ausgereift angesehen. Der Minister hat schon darauf hingewiesen. Die Kritikpunkte bestehen darin, dass Zuständigkeiten, Aufzeichnungspflichten und Meldeketten nicht klar strukturiert sind. Auch soll eine neue Aufgabe für die für den Schlachthof zuständige Behörde eingeführt werden, welche über die bisherige Schlachttier- und Fleischuntersuchung hinausgeht. Dies betrifft zum Beispiel die Feststellung des Anteils an Fußballenentzündungen.
Wir waren mit dem Ausschuss schon in Möckern und haben uns das bei Hähnchen angesehen. Das funktioniert dort in dem Schlachtbetrieb sehr gut. Ich denke, das kann man auch weiterhin so machen. Dazu gibt es, wie gesagt, bereits im Rahmen der bundeseinheitlichen Eckwerte die Verständigung, dass dies firmeneigenes geschultes Personal machen soll, wie wir es auch in Möckern gesehen haben.
Nach unserer Auffassung sollte der Verordnungsentwurf zur Aufnahme der Putenmast in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die bundesein
heitlichen Eckwerte nicht konterkarieren, sondern darauf aufbauen.
Der Bundesrat hat aus diesen Gründen die Beratung über den Verordnungsentwurf verschoben. Eine einheitliche Überarbeitung ist geboten und sollte von Sachsen-Anhalt unterstützt werden. Genau das haben wir in unserem Alternativantrag vorgesehen. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung und um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! - Herr Krause, Frau Frederking, vorweg gleich an dieser Stelle: Ich denke, dieses Thema ist für einen Wahlkampf absolut nicht geeignet.
Wir tun damit beiden berufsständischen Vertretern keinen Gefallen, weder dem BDM noch dem Bauernverband, wenn wir uns hier gegenseitig Vorwürfe machen. Ich denke, im Interesse der Sache sollten wir um das beste Ergebnis ringen. Sicherlich ist das manchmal mühsam, aber ich denke, die Polemik hat an dieser Stelle keinen Platz.
- Ich habe hier meine Meinung dazu kundgetan.
Ich denke, wir können zum Thema kommen. Ich kann ja heute in Ruhe sprechen, weil die Zeitbegrenzung Gott sei Dank teilweise aufgehoben ist.
Gleiches Recht für alle!
Keine Angst, ich werde mich bemühen, die Redezeit einzuhalten.
Ich gehe davon aus, dass wir uns in diesem Hohen Hause einig sind, dass der Ausstieg aus der Milchquote der richtige Weg ist. Zumindest unter den, ich sage einmal, Fachleuten war es teilweise umstritten. Ich denke, es ist der richtige Weg. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Milchquotenregelung für Europa nicht so zielführend war und ist sowie für die Milchvieherträge wenig geeignet ist. Ich denke, wir sind uns darin einig, dass wir dahin nicht wieder zurückwollen.
Die Milchviehhaltung - das wissen Sie auch - ist eines der anspruchsvollsten Produktionsverfahren in der Landwirtschaft hinsichtlich des Einsatzes von Arbeit und Kapital und insbesondere auch des Managements. Um eine gute Milchviehherde aufzubauen, bedarf es mehrerer Jahre, was insbesondere im Hinblick auf einzelbetriebliche Anpassun
gen an die Marktbedingungen nur begrenzt Spielräume zulässt.
In Würdigung dieser Tatsache ist es vernünftig und auch erforderlich, dass die Agrarpolitik mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten unsere Milchwirtschaft stützt.
Die Instrumente - darüber können wir uns jetzt streiten; ich unterbreite hier ein paar Vorschläge - können Sie unserem Antrag entnehmen; ich werde sie kurz erläutern. An erster Stelle möchte ich hier die Absatzförderung nennen. Herr Minister hat auch schon darauf hingewiesen. Es ist wichtig, neue Märkte zu erschließen. Da geht es nicht um Milchpulver und was weiß ich. Es geht um hochwertige Produkte. Es geht um Käse, um Joghurt, um was weiß ich was. Da haben wir gute Chancen, auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen.
Der Rückgang der Exporte - auch das ist schon gesagt worden - nach Russland und China ist eine Ursache für den niedrigen Milchpreis. Wenn wir es schaffen, den Exportbereich durch höhere Veredlung breiter aufzustellen, würde dies auch eine geringere Abhängigkeit von den Handelspartnern hier vor Ort bedeuten.
Meine Damen und Herren! Die Agrarminister haben sich am Dienstag darauf verständigt, dass von dem 500-Millionen-€-Paket 420 Millionen € den Mitgliedstaaten für die betroffenen Landwirte zur Verfügung gestellt werden. Der Minister hat darauf hingewiesen, hat die Zahlen genannt.
Diese finanziellen Mittel sollen die Landwirte dabei unterstützen, ihre Liquidität aufrechtzuerhalten und Existenzgefährdungen entgegenzuwirken. Auch die vorzeitige Auszahlung der Direktbeihilfe wird dabei helfen, temporäre Liquiditätsengpässe zu überwinden.
Möglichkeiten der Stundung und Herabsetzung von Steuervorauszahlungen sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel im Rahmen des Existenzsicherungsprogramms sind Angebote des Landes - Herr Minister hat auch darauf schon hingewiesen -, die in Anspruch genommen werden können.
Dass diese Mittel ausreichen, das möchte ich an dieser Stelle auch bezweifeln. Aber unter den jetzt vorgegebenen Bedingungen können wir, denke ich, den Landwirten keine anderen Soforthilfemaßnahmen in die Hand geben.
Der Herr Minister wies darauf hin, dass es weitere Beratungen gibt. Dann müssen wir schauen.
Die starken Agrarpreisschwankungen auch in den vergangenen Jahren rechtfertigen nach unserer Auffassung die Schaffung einer steuerlichen Ri
sikorücklage. Darüber haben wir uns schon jahrelang verständigt und unterhalten. Das war immer schwierig, aber ich denke, das Thema wird auf der Agenda stehen. Mein Koalitionspartner Herr Daldrup nickt. Dann, denke ich, wir blicken zumindest in diesem Punkt hoffnungsfroh in die Zukunft.
Ich will jetzt nicht im Einzelnen auf die Punkte der LINKEN eingehen. Ich hatte mir vorgenommen, die Punkte hier im Einzelnen noch zu kommentieren. Aber das werde ich mir an dieser Stelle verkneifen.
Ich will zum Abschluss vielleicht noch zwei Punkte erwähnen, zunächst einen Appell an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich weiß nicht, wie oft wir das in diesem Hohen Hause schon getan haben. Jeder Bürger entscheidet an der Ladentheke, inwieweit er die Landwirte unterstützt.
Mein Kollege Felke sagte mir, er kauft grundsätzlich nur Milch, die 1 € kostet. Er könnte genauso gut die für 59 oder für 42 Cent nehmen. Ich sage, dieses Marktverhalten an den Bürger heranzutragen, ist ein sehr, sehr wichtiges Anliegen, dem wir uns auch zukünftig weiter widmen müssen. Das ist eine sehr schwierige Geschichte, aber ich denke, es ist eine Möglichkeit, den Landwirten den Lohn zu geben, den sie verdienen.
Meine Damen und Herren! Unser Alternativantrag liegt Ihnen vor. Ich denke, er ist zielführender als der Antrag, den DIE LINKE uns vorgelegt hat. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Alternativantrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist heute nicht das erste Mal, dass wir über die Agrarstrukturen in Sachsen-Anhalt diskutieren. Der Minister hat ausführlich dargelegt, welche Hintergründe dieser Gesetztentwurf hatte. Er hat auch schon am 26. Februar 2015 in seiner Regierungserklärung darauf hingewiesen, dass es darum geht, unsere Landwirtschaft vor börsennotierten Aktiengesellschaften und spekulativen Bodenkäufen durch Nichtlandwirte durch ein Agrarstrukturgesetz zu schützen.
Das durch die Landgesellschaft in Auftrag gegebene Gutachten zum Bodenmarkt gab auch durchaus Anlass, anzunehmen, dass mit einem Agrarstruk
turgesetz gegen Bodenspekulation vorgegangen werden kann.
Hervorheben möchte ich noch einmal den anstehenden Generationswechsel, für den wir in der Landwirtschaft zukunftsorientierte Lösungen brauchen. Dabei geht es insbesondere auch um die Frage, wie es gelingen kann, scheidenden Gesellschaftern einen Austritt aus den Unternehmen zu ermöglichen, ohne dabei Gefahr zu laufen, dass die Unternehmensanteile in Größenordnungen von börsennotierten Aktiengesellschaften erworben werden.
Es gibt also durchaus gute Gründe, die Entwicklungen am Bodenmarkt kritisch zu hinterfragen und nach geeigneten Lösungen zu suchen.
Jetzt komme ich auf ein Thema, über das wir in dem Zusammenhang eigentlich immer mit beraten haben. Bevor der Gesetzentwurf in das Hohe Haus kommt, wollten wir ein Leitbild erstellen. Vor dem Hintergrund bin ich jetzt eigentlich der festen Ansicht, dass es ohne Zweifel hilfreich gewesen wäre, dieses Leitbild dem Gesetzentwurf voranzustellen.
Ich weiß, wir standen unter Zeitdruck. Wir wollten dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Aber es hat so richtig keine Diskussion im breiten Rahmen stattgefunden. Wenn wir das gemacht hätten - der festen Überzeugung bin ich -, dann wäre es uns vielleicht sogar gelungen, den Bauernverband und die anderen Verbände, die dem Gesetzentwurf sehr kritisch gegenüberstehen, in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Also, wie gesagt, wir können es jetzt noch nachholen. Vielleicht sollten wir doch einmal darüber reden, welche Landwirtschaft wir in Sachsen-Anhalt haben wollen, und das in einem Leitbild im breiten Konsens, wenn er denn machbar ist, verankern.
Jeder in diesem Hohen Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, weiß, dass ein Gesetzentwurf der Landesregierung, der in den Landtag kommt, nicht im Ursprungszustand wieder aus dem Landtag herauskommt. Vor dem Hintergrund haben wir als SPD-Landtagsfraktion und als Politiker hierzu unsere Änderungswünsche eingebracht.
Einen Punkt hat der Minister schon angesprochen. Das ist die Rolle der Mehrfamilienbetriebe. Wir sind der Meinung, Agrargenossenschaften und GmbHs müssen als Mehrfamilienbetriebe akzeptiert und dementsprechend berücksichtigt werden; denn es kann nicht sein, dass für eine Agrargenossenschaft mit vielen mitarbeitenden Genossen die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie für einen Einzelbetrieb.
Mehrfamilienbetriebe sind in der heterogenen Unternehmensstruktur unseres Landes eine Bereicherung, welche sich nicht zuletzt regelmäßig in einer vorbildlichen Berufsausbildung sowie dem Vorhalten überdurchschnittlich vieler Arbeitsplätze äußert. Diesen Betrieben - das muss ich leider hier auch so sagen - nur ansatzweise eine Gefahr für die Agrarstruktur zu unterstellen, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Deshalb halten wir im Gesetz hinsichtlich der Restriktion der Flächenausstattung eine Differenzierung entsprechend der Anzahl der mitarbeitenden Gesellschafter für zwingend erforderlich.
Meine Damen und Herren! Wie gesagt, es gibt noch andere Punkte, die wir in diesem Gesetzentwurf noch hätten ändern wollen. Ich nenne nur die Kompetenzen des Landes beim Handel mit Gesellschaftsteilen, die Wirksamkeit der Preisobergrenze, wenn zum Beispiel die BVVG diese überschreitet, oder den Flächenanteil von Unternehmen an der Gemarkung, über den die Landesregierung nach eigenen Angaben derzeit keinen Überblick hat. Ich verweise auf die Kleine Anfrage von Herrn Krause.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt aber auch Punkte in diesem Entwurf, die wir gut und richtig finden. Ich hatte es schon gesagt. Die Gleichstellung von Genossen und Gesellschaften beim Flächenerwerb war enthalten. In den Abfindungsmöglichkeiten für Boden sehen auch wir eine Alternative zur Veräußerung von Gesellschafteranteilen an Dritte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rest der Wahlperiode ist für die Einbringung eines Entwurfes eines Agrarstrukturgesetzes, welches von einer breiten Mehrheit getragen wird, deutlich zu kurz. Der Minister hat darauf hingewiesen. Wir haben unseren Alternativantrag so formuliert, dass das Gesetz jetzt nicht beerdigt ist, sondern dass wir weiterhin zu diesem Gesetz in der Diskussion bleiben werden. Das ist nach wie vor auch zwingend notwendig. Ich gehe fest davon aus, dass in der nächsten Legislaturperiode in Sachsen-Anhalt ein Agrarstrukturgesetz kommt.
Ich will auch nur noch einmal darauf hinweisen, wir sind auch - der Minister hat es erwähnt - als Beispielland für ein solches Gesetz bundesweit im Fokus. Ich denke, vor diesem Hintergrund sollten wir uns bemühen, etwas Vernünftiges zustande zu bringen.
In diesem Sinne bitte ich um die Zustimmung zu unserem Alternativantrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist heute nicht das erste Mal, dass wir uns mit diesem Thema befassen. Aber ich denke, in Anbetracht der Zustände - ich bezeichne es einmal so - auf der Bundesebene ist es notwendig, dass wir uns hierzu positionieren.
Ich denke, im Parlament sind wir uns generell darüber einig, dass von der Ausstiegsklausel zum Anbau von transgenen Pflanzen auf der Bundesebene Gebrauch gemacht werden muss. Der Weg dahin wird sicherlich unterschiedlich sein; der Minister und auch Frau Frederking wiesen darauf hin.
Ich will kurz aus dem Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und der SPD zitieren:
„Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik an.“
Für mich heißt das, wir akzeptieren, dass der Anbau von GVO in Deutschland nicht gewollt ist. Folgerichtig sollte der Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt selbst die Initiative ergreifen und das recht schnell; denn die Zeit drängt.
Entsprechend dem Zweiphasenmodell der EU haben wir bis zum 3. Oktober 2015 die Möglichkeit, zu acht genehmigungsreifen Anträgen der EU einfach mitzuteilen, dass wir in Deutschland keinen GVO-Anbau möchten. Dann wäre das so zu entscheiden und auch nicht anfechtbar. Lassen wir diese Zeit allerdings verstreichen, so wäre danach
ein Verbot nur noch nach Abwägung von allen möglichen Interessen machbar und das Verbot könnte beklagt werden. Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass das nicht gewollt sein kann.
Meine Damen und Herren! Die vom Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt angeführten Argumente für eine Verlagerung der Entscheidungskompetenz auf die Länder halten wir für vorgeschoben. Unterschiedliche Agrarbetriebsstrukturen und Anbaubedingungen sowie einen starken regionalen oder lokalen Bezug als Argument zu nennen, können wir bei GVO nicht nachvollziehen. Gerade die Probleme, die transgene Pflanzen bei Nachbarbetrieben verursachen können, sind wohl weitestgehend unabhängig davon.
Eine Zuständigkeit der Länder würde zudem bedeuten, dass jedes Anbauverbot mit erheblichen Kosten verbunden wäre, um die notwendige Rechtssicherheit herzustellen. Frau Frederking wies schon darauf hin. Auch würden wir riskieren, dass einzelne Länder von den Herstellern verklagt werden, was auch zu erheblichen Kosten führen kann. Außerdem wäre es auch so, dass sich, je unterschiedlicher die Länder agieren und je unterschiedlicher die Verbotsgründe sind, umso mehr Angriffsflächen für Klagen bieten. Es gibt also viele gute Gründe für eine bundesweite Umsetzung der Ausschlussklausel.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die regierungstragenden Fraktionen haben sich in ihrem Alternativantrag auf die Kernaussage beschränkt. Sicherlich hätten wir als SPD-Fraktion dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen können, wie es in Schleswig-Holstein geschehen ist. Das geht aber in unserer Koalition nun mal nicht. Eine Ausschussüberweisung hätte uns in der Sache auch nicht weiter gebracht, weil die Zeit drängt - ich wies darauf hin - und wir eine schnelle Lösung brauchen.
Insofern möchte ich noch einmal bekräftigen, dass die SPD den Anbau von GVO in Sachsen-Anhalt ablehnt, und bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift mit ihrem Antrag das Thema Tierschutz erneut auf, das im Landtag und auch im Agrarausschuss bereits umfänglich behandelt wurde und auch weiter behandelt werden sollte.
Ich bin Herrn Minister Dr. Aeikens für seine Ausführungen dankbar, die letzthin unterstreichen, dass Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung von Tierschutz- und Tierwohlfragen in vielen Punkten eine Vorreiterrolle in Deutschland einnimmt. Das muss man an dieser Stelle einmal so sagen. Natürlich möchte ich hier die Unterstützung der SPD für diese Initiativen zum Ausdruck bringen. Herr Dr. Aeikens, vielleicht bekommen wir es sogar noch hin, dass sich die CDU der Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine nicht weiterhin verschließt.
Das wäre vielleicht auch noch hilfreich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Inhalte des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN umfassen Forderungen, die bereits umgesetzt worden sind: Bundesratsinitiativen von Sachsen-Anhalt, die von grünen Ministern gestoppt wurden, und Forderungen, deren Auswirkungen auf die Betriebe nach unserer Auffassung vorher kritisch zu hinterfragen sind. Dabei geht es insbesondere um den Vorschlag, für Tierschutzkontrollen kostendeckende Gebühren zu erheben.
Meine Damen und Herren! Dem Agrarausschuss ist der Erlass vom 19. Mai 2015 hinsichtlich der Durchführungsbestimmungen zu den amtlichen Kontrollen zur Überprüfung und Einhaltung der Bestimmungen des Veterinärrechts aus dem Ministerium zugegangen. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, möchte ich Ihnen sagen, dass dieses Regelwerk sehr umfangreich ist und dem Tierschutz, insbesondere der Berücksichtigung der Risikokriterien, umfangreich Rechnung trägt. Damit dürfte sich Punkt 1 Ihres Antrags erledigt haben.
Hinsichtlich des Anliegens, künftig die Tierschutzkontrollen über kostendeckende Gebühren zu finanzieren, möchte ich anmerken, dass damit insbesondere kleine und mittlere Betriebe getroffen würden, da die Kosten für die Kontrolle je Nutztier
in diesen Betrieben höher ausfallen dürften als in großen Betrieben. Wir sollten uns also im Agrarausschuss über die Frage der Verteilung der entstehenden Kosten unterhalten und keine Schnellschüsse veranstalten.
Was den Personalbedarf in Tierhaltungsanlagen betrifft, so hängt dieser maßgeblich auch von der Stalltechnik ab. Hochtechnisierte Anlagen kommen mit wenig Personal aus, da körperlich schwere Arbeit automatisiert ist, was aber keineswegs den Kontrollgang erspart, der notwendig ist, um das Wohlbefinden der Tiere einschätzen zu können und dann entsprechend reagieren zu können. Die eigentlich wichtigen Faktoren für das Wohlbefinden der Tiere sind das Platzangebot, die Futter- und Frischluftversorgung, das Licht und die Beschäftigungsmöglichkeiten. Ob die Festlegung eines Mindeststandards bezüglich des Arbeitskräfteeinsatzes wirklich Verbesserungen bringen kann, muss einer vertieften Betrachtung unterzogen werden, der wir uns im Agrarausschuss zuwenden wollen.
Ich möchte auf das Vorhaben des Agrarausschusses verweisen, sich über Tierwohlfragen direkt am Leibniz-Institut für Nutztierbiologie in Dummerstorf in der Nähe von Rostock zu informieren. Der Termin steht schon fest.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Qualifizierung des Personals möchte ich anmerken, dass unsere Betriebe gut qualifiziertes Personal brauchen, um wirtschaftlich sein zu können. Der Weg zum unternehmerischen Erfolg führt insbesondere in der Tierhaltung über ein gutes Management. Nur Tiere, die gesund sind und sich wohlfühlen, erbringen auch die gewünschte Leistung. Es ist nicht einfacher geworden, qualifiziertes Personal zu finden. Wir haben darüber im Ausschuss schon mehrmals diskutiert. Derzeit wird uns vom Bauernverband versichert, dass wir in Sachsen-Anhalt noch über ausreichend gut qualifiziertes Personal verfügen. Damit dies so bleibt, müssen wir die Attraktivität der grünen Berufe steigern.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass Sachsen-Anhalt gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen auf der Agrarministerkonferenz im Januar 2015 Anforderungen an die Sachkunde von landwirtschaftlichen Nutztierhaltern ohne einschlägige Ausbildung oder Berufserfahrung sowie die Einführung einer weisungsbefugten sachverständigen Person für Tierschutzfragen bei großen Bestandsgrößen gefordert hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Alternativantrag liegt vor. Herr Minister hat ihn ausführlich begründet; somit kann ich mir das sparen.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, ja, Herr Czeke, wie wir Sie kennen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin Herrn Minister Aeikens dankbar, dass er hier die aktuellen Entwicklungen im Landesweingut und Landesgestüt dargelegt hat. Deshalb gebrauche ich an dieser Stelle das schöne Sprichwort:
„Es ist zwar alles schon gesagt, nur nicht von mir“.
Das möchte ich Ihnen jetzt nicht zumuten. Deshalb werde ich mich kurz fassen.
Wir stehen als Fraktion hinter den Entwicklungen. Ich will noch einmal auf die Geschichte eingehen, so wie Sie es auch gemacht haben, Herr Czeke. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 wurde uns, wie man so schön sagt, ein sehr saurer Apfel vorgelegt. Es standen mehr als 12 Millionen € Einnahmen durch den Verkauf an Landesflächen im Haushaltsplanentwurf. Gemeint waren damit die Flächen des Landesweingutes und des Landgestütes.
Meine Damen und Herren! Hätten der Agrar- und der Finanzausschuss ohne die Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus dem Gesamthaushalt diesen Verkauf abgelehnt, so hätte der Agrarhaushalt mit gut 12 Millionen € an Landesmitteln weniger auskommen müssen. In der Konsequenz wären wegen des hohen Kofinanzierungsanteiles aus diesen 12 Millionen € Minderausgaben von 50 bis 60 Millionen € geworden.
Es ist wie immer im Leben, man kann sich vieles wünschen, aber wenn das Geld nicht da ist, kann man einiges nicht umsetzen. Zum Beispiel über Leader oder über Agrarinvestitionsprogramme hätten wir in dem Fall gar nicht mehr zu reden brauchen. - Das ist die Realität, Herr Czeke. Wir hätten uns sicher auch andere Dinge vorstellen können.
Aber, ich denke, so haben wir für alle Beteiligten eine gute Lösung gefunden.
Ich bin nicht der Pferdeexperte wie Sie. Aus meiner Sicht haben wir zumindest in Bezug auf das Landesweingut eine sehr gute Lösung gefunden. Tun Sie doch nicht so, als hätten wir keinen Einfluss auf die Landgesellschaft. Wir sind 95-prozentiger Miteigentümer der Landesgesellschaft.
- Dann 94,5 %. Dementsprechend haben wir den Einfluss auch noch. Vor dem Hintergrund ist mir nicht bange. Der Herr Minister hat auch ausgeführt, welche Entwicklungsperspektiven es dabei gibt.
Beim Landgestüt müssen wir die Entwicklung verfolgen. Dazu gab es andere Gedanken. Sie sind nicht eingetreten. Ich denke, auch das ist schon ein Erfolg. - In dem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Schritt für Schritt nähern wir uns dem Ziel. Wir alle wissen, es ist sehr, sehr mühsam, in den Köpfen aller Beamten in den Ministerien durchzusetzen, was es heißt, ein Regionalbudget in die Region zu geben. Zu diesem Zweck haben wir heute wieder diesen Antrag gestellt. Wir wollen die Häuser dabei unterstützen, diesen Weg zu gehen.
Herr Dr. Köck - wenn ich gleich auf Ihre Rede eingehen darf -, ich habe bei Ihnen manchmal den Eindruck - das ist nicht böse gemeint -, dass Sie das Regionalbudget mit der Leader-Konzeption verwechseln. Wir sprechen an diese Stelle von unterschiedlichen Themen. Die Konzepte gehen zwar in dieselbe Richtung, aber es gibt Unterschiede.
Der Antrag war aus unserer Sicht notwendig, um die Dinge zu beschleunigen. Ich bin Herrn Stadelmann sehr dankbar dafür, dass er den Antrag so erläutert hat. Ich bin ihm dankbar dafür, dass er uns in den letzten Jahren und auch dieses Mal begleitet hat, sodass wir diese Dinge auf den Weg bringen können. Ich bin auch ein bisschen traurig, dass er zukünftig kein Mitstreiter mehr ist. Aber ich hoffe, dass ich in der CDU trotzdem noch Verbündete finde, die dafür eintreten.
Ich bin ein bisschen vorgeschädigt durch meinen beruflichen Werdegang. Ich habe vier Jahre lang als Regionalmanager gearbeitet. In dieser Zeit durfte das Bundesprogramm zum Regionalbudget umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund kämpfe ich nach wie vor dafür, diesen fondsübergreifenden Ansatz der Förderung auf den Weg zu bringen.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um die Mobilisierung von Humankapital und darum, Eigenkapital aus der Region zu verifizieren. Es geht um die Mitbestimmung der lokalen Akteure bei der Auswahl und der Umsetzung der Projekte. Das kann man nicht oft genug sagen.
Wir reden viel über Regionalisierung. Wenn wir jetzt etwas machen wollen, dann ist es zumindest ein Schritt, dass man über dieses Regionalbudget eine Regionalisierung an den Stellen vornimmt, an denen es geht und an denen es machbar ist. Das ist sicherlich schwierig und die Ministerien tun sich schwer damit. Ich habe auch Verständnis dafür, dass bedauert wird, dass der eine oder andere Minister dann nicht mehr das Band durchschneiden darf. Auch zu diesen Dingen muss in den Ministerien erst die Einsicht wachsen. Aber im Sinne der Sache sollten sich die Häuser diesen Dingen fortschrittlich gegenüberstellen.
Der Antrag selbst stellt einen Prüfauftrag dar. Man muss schauen, was umsetzbar ist. Es wird sicherlich nicht alles umsetzbar sein, aber ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam auf einem guten Weg sind. Vor diesem Hintergrund ist unser Antrag zielführend. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Frederking, was ich nicht verstanden habe, ist, warum Sie oder Ihre Fraktion - das weiß ich jetzt nicht - nicht zugestimmt haben, eine verbundene Debatte mit dem zweiten Antrag zu machen. Das passt wirklich zusammen.
Sie selbst sind in Ihrem Redebeitrag auch darauf eingegangen. Es ist kaum möglich, das zu trennen. Deshalb kann ich das nicht nachvollziehen. Vielleicht sollten Sie das noch einmal in Ihren Reihen klären, denn es wäre sicher in diesem Fall angebracht gewesen. - Okay, jetzt müssen wir damit leben.
Ich werde mich zu dem zweiten Teil in der Debatte zu dem anderen Antrag äußern. Sie haben es in Ihrem Redebeitrag teilweise schon getan, aber ich mache das nicht. - Nur das vorweg.
Ich denke, alles, was dem Tierwohl dient, ist in diesem Hohen Hause unbestritten zu begrüßen. Man muss dabei im Einzelnen hinterfragen, ob es durchführbar und nützlich ist, all das, was angedacht wird. Das beziehe ich auch ausdrücklich auf Ihre Vorstellungen.
Da sich Ihr Antrag in erster Linie an die Landesregierung mit der Bitte wendet, auf Bundesebene aktiv zu werden, sei mir gestattet - der Herr Minister hat es auch schon getan, aber ich werde einen
anderen Passus aus dem Koalitionsvertrag zitieren -, Ihnen etwas daraus zur Kenntnis zu geben. Wenn Sie erlauben, zitiere ich aus dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene:
„Wir nehmen die kritische Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft auf und entwickeln eine nationale Tierwohloffensive. Sie wird die relevanten Rechtsbereiche - das Tiergesundheitsgesetz und das Tierarzneimittelrecht - sinnvoll in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammenführen. Die gesetzlichen Regeln zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes werden unbürokratisch
und praxisnah umgesetzt. Wir werden die Sachkunde der Tierhalter fördern. Gleichzeitig erarbeiten wir ein bundeseinheitlichen Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme. Ziel ist es außerdem, EU-weit einheitliche und höhere Tierschutzstandards durchzusetzen.“
Ich denke, somit ist Ihr Anliegen aus dem Antrag Regierungsprogramm.
Der letzte Satz aus dem Koalitionsvertrag, den ich soeben zitiert habe, ist für mich besonders wichtig; denn es darf nicht passieren, wenn wir hier bei uns die Standards ändern, dass die Produktion in andere EU-Länder abwandert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das haben wir schon erlebt. Sie führen immer das Beispiel der Eierproduktion an. Schauen Sie einmal genau hin! Die Eier, die für die Industrieproduktion benötigt werden, für Teigwaren usw., kommen noch aus der Käfighaltung.
Das ist das Problem. Deshalb müssen wir aufpassen, dass wir in Deutschland nicht über das Ziel hinausschießen, damit andere Länder uns dann Arbeitsplätze - von denen Sie auch sprechen - wegnehmen und eine Verlagerung in andere Länder stattfindet.
Wir werden Ihren Antrag in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt überweisen. Ich freue mich auf eine rege Diskussion. Wir können heute nicht alle Punkte ansprechen. Ich hätte zig Dinge zu Ihrem Antrag sagen können, aber dazu fehlt mir sicherlich die Zeit.
Auf einen Punkt möchte ich hier trotzdem eingehen. Er ist auch schon genannt worden. Wir sagen, dass es schwarze Schafe gibt. Sie sagen immer, dass alle schwarze Schafe sind. Das kann ich hier so nicht stehen lassen. Einen Generalverdacht
gegenüber allen größeren Betriebe immer wieder zu postulieren ist, denke ich,
nicht im Sinne der Tierhalter und der Tiere und auch nicht im Sinne der Öffentlichkeit.
In der Regel halten sich die Betriebe an die Vorschriften. Herr Minister Aeikens hat, ich weiß, nicht wie oft, gesagt, dass die schwarzen Schafe bestraft werden müssen. Dafür haben wir Gesetze. Da darf es auch kein Pardon geben.
Wer gegen Gesetze verstößt, der muss bestraft werden. Wenn es bei der Firma Straathof so ist, dann muss der Stall in letzter Instanz dicht gemacht werden.
Das nützt nichts. Die Gesetze sind einzuhalten.
Ich habe bereits angekündigt, dass ich mich zu den Tierobergrenzen im Zusammenhang mit dem Antrag der LINKEN ausführlich äußern werde. Ansonsten bedanke ich mich jetzt erst einmal für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Ausschussdiskussion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo ist denn Herr Krause? - Er schwatzt wieder. - Hallo!
Es kommt nicht oft vor, dass ich Herrn Krause zustimme; deshalb soll er jetzt einmal zuhören. - Die Forderungen aus dem Antrag der LINKEN könnte ich so, wie sie jetzt dort stehen - sicherlich mit einigen kleinen Abänderungen -, unterschreiben.
Aus diesen Forderungen ergibt sich - das haben wir in der Diskussion zu dem vorherigen Tagesordnungspunkt schon gesehen - eben die Bestandsobergrenze. Jetzt eine Zahl zu nennen, wie
Frau Frederking es getan hat, ist sicherlich eine Forderung der berufsständischen Vertretungen - ich nenne einmal Herrn Klamroth -, die Sie gern aufmachen können. Aber letztendlich gibt es auch andere berufsständische Vertretungen, die eine andere Meinung vertreten.
Ich denke, wir sollten hier das breite Spektrum der Meinungen einfließen lassen.
Deshalb habe ich immer ein Problem zu sagen: Das ist die Obergrenze.
Wie gesagt, aus den genannten Punkten - sie wurden genannt: Bindung an den Boden, Umwelt etc.; ich will das alles nicht wieder aufzählen - ergibt sich die Obergrenze. Wir wollen, wie gesagt, auch keine Konzentration von Massentierhaltung in einem Raum. Wir wollen keine holländischen Verhältnisse und auch keine Verhältnisse wie in Vechta. Ich denke, darin sind wir uns einig.
Herr Krause, ich wollte Sie jetzt eigentlich noch einmal ein bisschen kritisieren. Leider sind Sie in Ihrer Rede aber darauf eingegangen. Es geht hierbei um die Wirtschaftlichkeit, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Diese haben Sie nämlich in Ihrem Antrag nicht berücksichtigt. Ich denke, auch das ist sicherlich ein wichtiger Aspekt. Sie sind jetzt in Ihrer Rede darauf eingegangen. Trotzdem möchte ich anhand einiger Tatsachen noch einmal auf die Wirtschaftlichkeit eingehen.
Meine Damen und Herren! Es ist so: Wenn wir über Tierschutzfragen sprechen, dürfen wir dies nicht losgelöst aus dem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, der Kaufkraft der Verbraucher und dem Verbraucherverhalten tun.
Wir müssen uns die Frage stellen, was sich in den vergangenen Jahrzehnten diesbezüglich verändert hat. Lag im Jahr 1960 der jährliche Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers bei 3 000 €, so sind dies heute 35 000 €. Man glaubt es kaum, aber wir müssen jetzt alles einbeziehen; dann ist das so.
Der Butterpreis lag im Jahr 1960 bei 3,30 €. Er schwankt heute um etwa 4 €. Wenn er über die 5-€-Marke hinausklettert, wird der Eindruck erweckt, die Verbraucher werden abgezockt und das Kartellamt muss einschreiten.
Meine Damen und Herren! Nach diesem Plädoyer für höhere Lebensmittelpreise muss ich aber allerdings feststellen, dass es so einfach leider nicht ist. Das jährliche Bruttodurchschnittseinkommen in den neuen Ländern liegt ca. 5 000 € unter dem Westniveau, also bei 30 000 €.
Beim Mindestlohn von 8,50 € reden wir nur noch über ein Jahresgehalt von ca. 15 000 €, von dem Miete, Heizkosten, Strom, Wasser, Kleidung usw. zu finanzieren sind. Ich glaube, da wird jedem klar, dass es zum Hackfleisch für 3,99 € für diese
Klientel kaum eine sinnvolle Alternative gibt. Wir dürfen das bei der Debatte um die Tierhaltung nicht vergessen.
- Ja, das war das Sonderangebot, das Herr Graner angesprochen hat. Aber der Regelfall liegt bei 3,99 €, Frau Frederking, zu Ihrer Aufklärung. Ich gehe auch nicht einkaufen; ich weiß das aber.
Dessen ungeachtet haben wir das Recht, kritisch zu hinterfragen, was wir mit unseren Tieren in den vergangenen Jahrzehnten gemacht haben.
Ich komme noch einmal zum Huhn. Ein Huhn hat im Jahr 1960 durchschnittlich 130 Eier im Jahr gelegt; heute sind es 300 Eier. Kühe haben im Jahr 1960 im Durchschnitt 4 000 l Milch pro Jahr gegeben; heute sind es 10 000 l Milch. Wir können festhalten, dass im Jahr 1960 etwa 900 kg dem jährlichen Durchschnitt der gekauften Lebensmittel entsprochen haben. Heute sind es 8 700 kg. Die Kaufkraft der Menschen in Bezug auf Lebensmittel hat sich also fast verzehnfacht.
Wie war eine solche Entwicklung möglich? - Sie war möglich, weil die Agrarpreise in den vergangenen Jahren nicht in dem erforderlichen Maße gestiegen sind und der Zuwachs an Wertschöpfung fast ausschließlich auf der Grundlage der Effizienz- und Produktionssteigerung erfolgte.
Das heißt, wir müssen mit dem Berufsstand dafür sorgen, dass dem entgegengesteuert wird. Dies setzt voraus, dass die Landwirte nicht durch den Wunsch der Verbraucher nach billigen Lebensmitteln in ihrer notwendigen Existenz weitergetrieben werden. Dazu gehört die Aufklärung, Frau Frederking, wie Sie es angesprochen haben usw.
Ein letzter Punkt, den ich hier noch einwerfen möchte. Wir haben das Nutztier-Forum bei uns im Land. Im denke, mithilfe von wissenschaftlicher Begleitung sollten wir auch in diesem Forum darüber diskutieren, wie bei uns zukünftig die Tierobergrenzen festgelegt und an welchen Kriterien diese bemessen werden sollen. Ich denke, das ist ein gutes Mittel.
Ich bitte um die Überweisung des Antrages in die Ausschüsse, die in dem Antrag aufgeführt sind. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, die Leader-Methode ist eine Erfolgsgeschichte, die wir seit Jahren mithilfe der EU auch in Sachsen-Anhalt schreiben können. Meine Vorredner haben ausgiebig darauf hingewiesen; deshalb will ich nicht weiter darauf eingehen. Vielmehr möchte ich ein paar Dinge, die für die Zukunft angedacht sind, in die Diskussion einbringen.
Die Erfolgsgeschichte Wittenbergs in der Zeit von 2007 bis 2013 ist in dieser Broschüre - die Initiative ging von Wittenberg aus - dargelegt. In dieser Broschüre sind Beispiele genannt, die in anderen Regionen nachahmenswert sind.
Natürlich haben auch andere Leader-Regionen Broschüren erstellt, die sich mit diesem Erfolg befassen, aber ich habe diese Broschüre mitgebracht, weil Wittenberg heute bereits genannt worden ist. Ich denke, jeder sollte sich die Broschüre ansehen.
Für die Förderperiode 2014 bis 2020 sind insgesamt 93 Millionen € vorgesehen. Wir haben voraussichtlich 23 Leader-Regionen. Sie wissen selbst, dass sich die genaue Anzahl noch in der Abstimmung befindet. Pro Leader-Region stünden dann 4 Millionen € zur Verfügung, worüber die Region nach dem Bottom-up-Ansatz, der gewollt und richtig ist, allein verfügen kann. Ich denke, es ist Demokratie in ihrer reinster Form, wenn sich vor Ort jeder einbringen kann.
Ich selbst bin auch in einer Leader-Gruppe tätig und ich weiß, wie wir um jedes Projekt ringen und welche Projekte dort eingebracht werden. Es gibt auch Projekte, die abgelehnt werden. Aber ich denke, gerade die Diskussion um die Projekte ist sehr, sehr interessant und dient dem Ziel, in den ländlichen Regionen voranzuschreiten.
Auf die einzelnen Punkte des Antrages, Herr Czeke, möchte ich nicht weiter eingehen, weil der