Deswegen würde ich Sie gern fragen, wie Sie das Vorgehen des ehemaligen Verkehrsministers Heyer bewerten, der nach meinen Informationen umfangreiche Verträge mit DB Regio abgeschlossen hat, die anschließend von der dann CDUgeführten Regierung so weit es möglich war kassiert wurden, und der zu der DB-Tochter Scandlines gewechselt ist. Das hat damals für sehr viel Aufregung gesorgt, wenn ich es richtig weiß, auch in Ihren Reihen. Es würde mich interessieren, ob Sie das heute anders bewerten.
Herr Dr. Heyer war mein spezieller Freund. Wir haben gemeinsam im Jahr 2002 um den Wahlkreis Osterburg-Havelberg gerungen. Zu meiner Freude habe ich den Wahlkampf gewinnen dürfen. Aber eine juristische Bewertung dieses Vorgangs kann ich nicht treffen. Dafür bin ich nicht Fachjurist genug. Aber moralisch, kann ich sagen, ist das Verhalten verwerflich und nicht zu akzeptieren. - Was kommt als Zweites?
Zweitens hat sich gerade erledigt und Sie können sich jetzt setzen. - Damit ist die Debatte beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Wir stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen ab. Ich schlage vor, über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abzustimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Niemand wünscht eine getrennte Abstimmung. Wer den selbständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die große Mehrheit im Hause. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Damit sind die selbständigen Bestimmungen einstimmig angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: Fünftes Gesetz zur Änderung des Ministergesetze. Wer stimmt der Überschrift zu? - Auch das ist die große Mehrheit im Hause. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist auch die Gesetzesüberschrift einstimmig angenommen worden.
setz in seiner Gesamtheit zu? - Auch das ist die große Mehrheit in diesem Hause. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Gesetz ist einstimmig beschlossen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden. Das Gesetz ist beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt.
Die erste Beratung fand in der 8. Sitzung des Landtages am 8. September 2011 statt. Der Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete Herr Kolze. Es ist vereinbart worden, keine Debatte dazu zu führen.
- Wollen wir zunächst die Berichterstattung entgegennehmen, Herr Keindorf? - Dann hat Herr Kolze das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/345, hat der Landtag in der 8. Sitzung am 8. September 2011 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres überwiesen.
die mit dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz in § 116 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt am 16. Juli 2003 eingeführt wurde, zurückgeführt werden.
Der Innenausschuss befasste sich in der 7. Sitzung am 22. September 2011 erstmals mit dem Gesetzentwurf. Im Ergebnis der Beratung verein
barte der Ausschuss, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen, um gegebenenfalls neue Erkenntnisse in die Gesetzesänderung einfließen zu lassen.
Die weitere Beratung über den Gesetzentwurf erfolgte in der 8. Sitzung am 27. Oktober 2011. Zur Beratung lagen dem Ausschuss Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts, der Handwerkskammern Magdeburg und Halle, der Städtischen Werke Magdeburg GmbH, der Industrie- und Handelskammern Magdeburg und Halle-Dessau, des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. und des Verbandes kommunaler Unternehmen e. V. vor.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Innenausschuss rechtzeitig vor der abschließenden Beratung eine Synopse mit Änderungsempfehlungen vor. Er empfahl, wegen der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Neufassung des § 116 Absatz 1 die Absätze 2 bis 4 anzupassen.
Die Fraktion DIE LINKE legte einen Änderungsantrag vor, der eine Anpassung des § 116 Absatz 2 der Gemeindeordnung vorsieht. Dieser Änderungsantrag wurde bei 4 : 6 : 1 Stimmen abgelehnt.
Auf der Grundlage der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurde der Gesetzentwurf abschließend beraten und einstimmig beschlossen. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/513 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir danken Ihnen, Herr Kolze, für den Bericht. - Wir bewegen uns jetzt auf der Grundlage des § 76 der Geschäftsordnung des Landtages. Herr Keindorf, wenn Sie nicht mit abstimmen möchten, dann müssten Sie es jetzt erklären. Wenn Sie Ihr Abstimmungsverhalten erklären wollten, müssten Sie es hinterher tun.
Da die Erklärung des Abstimmungsverhaltens bei einem Tagesordnungspunkt ohne Debatte nicht möglich ist,
Jedes Mitglied des Landtages kann vor der Abstimmung erklären, dass es an der Abstimmung nicht teilnimmt. Aber Sie wollen doch teilnehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nach der Geschäftsordnung dieses Hauses ist es mir unmöglich, das Wort zu einem Tagesordnungspunkt, zu dem keine Debatte geführt wird, zu ergreifen und anschließend an der Abstimmung teilzunehmen. Es geht nur eines von beiden.
Bei diesem Tagesordnungspunkt ist es mir wichtiger zu reden, als meine Stimme abzugeben. Selbstverständlich - das möchte ich anfügen - respektiere ich jede demokratisch getroffene Mehrheitsentscheidung, auch wenn ich sie nicht unbedingt teile.
Die uns vorliegende Gesetzesänderung hat eine Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Kommunen jenseits der öffentlichen Daseinsfürsorge zur Folge. Der sich dadurch entwickelnde Wettbewerb mit der Privatwirtschaft widerspricht den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft.
Ganz besonders kritisch ist die Umkehr der Beweislast. Künftig sollen private Unternehmen nachweisen müssen, dass sie besser und wirtschaftlicher sind als kommunale Unternehmen.
Welches Unternehmen, das von öffentlichen Aufträgen abhängt, wird dies wagen und, wenn ja, wie sollte es das überhaupt tun?
Dieses Gesetz wird ohne ersichtlichen Grund und ohne sachliche und inhaltliche Begründung geändert. Die bisherige Regelung, das Zweite Investitionserleichterungsgesetz, hat sich bewährt. Die
ses bewährte Gesetz wird gegen das Votum aller Wirtschaftsverbände dieses Landes und gegen das Votum der Wirtschaftskammern unseres Landes geändert.
Dazu zählen - das möchte ich einmal anfügen - ca. 150 000 Betriebe mit insgesamt 600 000 bis 700 000 gewerblichen Arbeitnehmern.
Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage: Für wen machen wir in diesem Hause eigentlich Politik?