(Ah! bei der LINKEN - Zurufe von den GRÜ- NEN - Herr Borgwardt, CDU: Das geht aber nicht weit genug!)
Ich will zum Nachweis an dieser Stelle noch einmal das vortragen, was ich vor zwei Monaten an dieser Stelle schon gesagt habe.
Ich habe prophezeit, dass wir mit den Kommunen und hier in diesem Hohen Hause Debatten zum FAG führen werden, die spannend und zugleich anstrengend sein werden. Ich habe auch gesagt, dass noch einige Ecken am FAG-Entwurf der Regierung rundgeschliffen werden mussten und dass auch die SPD-Fraktion - ich weiß, dass es bei der CDU genauso war - nur zu 80 % mit dem Regierungsentwurf zufrieden ist. Deshalb habe ich schon damals angekündigt, dass wir mit eigenen Vorschlägen in die Beratungen gehen werden.
Denn wir haben nun einmal die Situation, dass wir im Jahr 2010 eine umfassende Neuordnung des Finanzausgleichs vorgenommen haben, die - das ist in diesem Hohen Hause damals von allen hier vertretenen Fraktionen einvernehmlich so beschlossen worden - eine stärker aufgabenbezogene Finanzausstattung aller kommunalen Gruppen vorgesehen hat.
Wenn man etwas Neues macht - außer Thüringen hatte Vergleichbares nur Sachsen-Anhalt vorgenommen -, kann es aber auch passieren, wie es beim Vollzug des FAG 2010 und 2011, noch mehr aber bei dessen Fortschreibung für die Jahre 2012 und 2013 festzustellen war, dass sich eine Reihe von Detailproblemen zeigt, bei denen wir noch nach ausgewogenen Lösungen zwischen den Kommunen, aber auch zwischen den Interessen
und in einem Änderungsantrag im Finanzausschuss eine ganze Reihe von Veränderungen zugunsten der Kommunen vorzunehmen.
Ich möchte die beiden wesentlichen Veränderungen kurz skizzieren. Das ist erstens die Zuführung von 20 Millionen € durch Vorwegentnahme aus dem Landesausgleichsstock zur Aufstockung der allgemeinen Zuweisungen an die kreisangehörigen Gemeinden und
zweitens die Aufstockung der besonderen Ergänzungszuweisen für die sozialen Pflichtausgaben aus dem SGB II, dem SGB VIII und dem SGB XII, sodass diese Ausgaben weitgehend wieder ausgeglichen werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte, die nun einmal die teuren Soziallasten zu tragen haben, bekommen aus diesen besonderen Ergänzungszuweisungen 38,3 Millionen € zusätzlich. Das ist frisches Geld und keine Umverteilung zulasten der kreisangehörigen Gemeinden oder anderer kommunaler Interessenträger.
Die Koalitionsfraktionen haben diesem Hohen Hause heute einen Entschließungsantrag vorgelegt, der ihre Erwartungen skizziert: Was erwarten wir von der Landesregierung, was erwarten wir von dem beauftragten Gutachter für das Finanzausgleichsgesetz 2013 und die Folgejahre?
Ich möchte die wesentlichen Punkte nennen: erstens die immer wieder auch in diesem Hohen Hause geforderten Anreize für kommunale Konsolidierungsanstrengungen. Es ist unbestreitbar, wir können nicht dauerhaft ein System haben, bei dem der Umstand, dass Kommunen ihre Haushalte konsolidieren, anschließend im Verhältnis 1 : 1 zu einer Kürzung der Finanzausgleichsmasse führt. Das ist keine Frage. Daran müssen wir etwas ändern.
Wir müssen aber auch, Herr Grünert, die andere Seite sehen. Denn nicht jeder ausgegebene Euro ist auch ein angemessen ausgegebener Euro. Nicht jede kommunale Ausgabe ist auch angemessen.
munen das Geld kürzen. Deswegen wird auch das - ich sage: die zweite Leitplanke - Gegenstand der gutachterlichen Vorschläge sein müssen.
Wir haben die Situation in unserem Lande, dass wir die Finanzbeziehungen zwischen den betroffenen Oberzentren und ihrem Umland regeln müssen. Wir erwarten dazu immer noch - nunmehr angekündigt für den 28. Januar 2012 - eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur dortigen Stadt-Umland-Umlage für Rostock und Schwerin.
Ich glaube, die Rechtsprechung in MecklenburgVorpommern wird uns wesentliche Hinweise geben können, wie wir an dieser Baustelle hier in Sachsen-Anhalt weiterarbeiten können.
wird seit vielen Jahren in Sachsen-Anhalt durch die Ausreichung einer Investitionspauschale sichergestellt.
Es hat sich in Sachsen-Anhalt bewährt, dass wir sagen, die Kommunen bekommen ohne eine Zweckbindung für Investitionen Geld.
Wir wollen das fortführen und wollen die Kommunen auf diese Weise auch weiter an den immerhin bis 2019 noch fließenden Mitteln aus dem Solidarpakt II partizipieren lassen.
(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU, und von Herrn Borgwardt, CDU - Herr Grünert, DIE LINKE: Sie wollen vor allen Dingen ver- schlanken!)
Wir haben den Kommunen, den Landkreisen und kreisfreien Städten, mit der Krankenhausumlage eine große Last auferlegt. Die Krankenhausumlage ist ein kompliziertes Feld. Deswegen haben wir uns auch noch nicht abschließend entscheiden können, wie wir zukünftig damit umgehen. Aber ich glaube schon, dass die Krankenhausumlage ihre Funktion in Anbetracht dessen, dass die Masse der Häuser in diesem Lande nicht mehr in kommunaler Trägerschaft ist, verloren hat.
Die Stadt Halle beispielsweise hat nicht ein einziges Krankenhaus mehr in kommunaler Trägerschaft. Diese Umlage hat ihre Funktion weitgehend verloren.
Wir wollen deswegen prüfen, ob diese Krankenhausumlage, die in diesem Jahr die Landkreise und kreisfreien Städte immerhin mit 17 Millionen €
möchte ich darauf hinweisen, dass uns sehr wohl klar ist, dass wir nicht alle Kommunen vollständig zufriedenstellen können.
Wenn das so wäre, hätten wir vermutlich auch aus der Sicht des Landeshaushaltes leicht daneben gegriffen, zumal ja auch die Erwartungen und die Probleme in den Kommunen sehr unterschiedlich sind.
Wir haben jedoch sichergestellt - wir reden hier immerhin über einen Betrag von mehr als 1,5 Milliarden € -, dass sich die kommunale Finanzausstattung 2012 weitgehend auf dem Niveau des Jahres 2011 bewegen wird. Das ist Anbetracht der Rahmenbedingungen, die wir im Landeshaushalt zu bewältigen haben, ein Erfolg für die Kommunen. - Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.