Herr Erben, Sie hatten gerade noch einmal das notleidende Sachsen-Anhalt erwähnt. Ist Ihnen bewusst, das mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 ein Mehr an Landeszuwendungen von 250 Millionen € für das Jahr 2012 und von 208 Millionen € für das Jahr 2013 vorgesehen ist? Ist Ihnen das bewusst?
Anhand Ihrer Darstellungen haben Sie ja nur die Problemfelder angerissen. Was sind denn nun konkret die Lösungen? Sie sind ja mittlerweile ein erfahrener Politiker. In dem Zusammenhang waren Sie sowohl in der Administration als auch im Landtag. Wann können wir denn mit Ihrem Lösungsansatz rechnen?
Herr Abgeordneter Erben, die 250 Millionen € sind das, was im Landeshaushalt 2012 mehr veranschlagt worden ist.
- Wenn Sie von Landeszuweisungen reden, dann müssen Sie doch von Zuweisungen an wen auch immer reden.
Wenn Sie sich präzise ausdrücken, kann ich Ihnen präzise antworten. Und wenn Sie die Zuweisungen insgesamt meinen, dann hätten Sie das nicht so sagen dürfen. - Herzlichen Dank.
(Zustimmung bei der SPD, von Herrn Schrö- der, CDU, von Herrn Borgwardt, CDU, und von Frau Brakebusch, CDU - Oh! bei der LINKEN)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 80 % der Kommunen in Sachsen-Anhalt befinden sich in der Haushaltskonsolidierung. Allein schon dieser zugegebenermaßen altbekannte Fakt zeigt, dass die finanzielle Ausstattung der
Kommunen in der Vergangenheit nicht ausreichend war. Auch für das Jahr 2012 sind die Kommunen nicht auskömmlich finanziert.
Unser Druck, also der Druck der Opposition, hat zwar dafür gesorgt, dass einige Verbesserungen vorgenommen wurden - Herr Erben, was die Ausgleichsmasse insgesamt und die besonderen Ergänzungszuweisungen angeht, gebe ich Ihnen Recht -, aber das ist mitnichten ausreichend.
Der erste Grund, den ich dafür nenne, ist die Einbeziehung von Einmalentnahmen in die Berechnung der Ausgleichsmasse. Aus unser Sicht gehören mindestens 55 Millionen € - der Landesrechnungshof spricht sogar schon von 65 Millionen € - Einmalentnahmen nicht in die Berechnung der Ausgleichsmasse hinein. Es war nicht in Ordnung und es ist mehr oder minder unredlich, diese Mittel bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Wir kritisieren das ganz ausdrücklich.
Der zweite Punkt sind die SoBEZ, die wir eben angesprochen haben. Die Antwort von Minister Bullerjahn befriedigt mich in keiner Weise. Die Lösung sieht so aus, dass die Kommunen zusätzliche Schulden bei der Investitionsbank aufnehmen sollen. Das kann ja wohl kaum eine Lösung sein, die im Interesse der Kommunen ist, und sie ist nicht im Interesse des Landes.
(Minister Herr Bullerjahn: Dann kriegen sie gar nichts! - Herr Schröder, CDU: Das ist keine Pflicht!)
Ich denke, hierbei handelt es sich um einen ganz klaren Systembruch. Sie haben eine Bedarfsberechnung vorgelegt und in diese Bedarfsberechnung gehören diese SoBEZ in voller Höhe hinein,
weil sie den Kommunen fehlen. In den letzten drei Jahren haben die Kommunen diese Einnahmen gehabt und nun fehlen sie. Also hätten sie in der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden müssen.
Darüber hinaus kann auch die geforderte Rückzahlung von überzahlten Mitteln aus dem Jahr 2009 nicht in die Betrachtung der Ausgleichsmasse einbezogen werden; denn wenn die Bedarfsberechnung tatsächlich ernst genommen wird, dann ist die errechnete Summe bei all den erwähnten Mängeln notwendig, um die Ausgaben der Kommunen zu finanzieren.
Für eine Rückzahlung von zu viel gezahlten Mitteln aus der Vergangenheit besteht schlicht kein Spielraum. Wenn sich die Koalition nun hinstellt und
den teilweisen Verzicht auf diese Rückzahlung als Entlastung der Kommunen preist, dann ist das aus unserer Sicht nichts anderes als Augenwischerei.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben der Kommunen in den letzten Jahren, auf denen die Bedarfsberechnung beruht, schon durch ihre Finanznot gezeichnet sind. Damit konnten notwendige Ausgaben, für die ein zwingender Bedarf gegeben wäre, nicht getätigt werden. Die Stadt Halle kann beispielsweise die notwendigen Brandschutzsanierungen der Schulgebäude kaum finanzieren. Wir haben deswegen in den Haushaltsberatungen beantragt, die Mittel für den Schulbau zu erhöhen, um die Kommunen nicht zuletzt auch ein Stück weit zu entlasten, aber das wurde leider abgelehnt.
Außerdem müsste den Kommunen natürlich auch eine Perspektive eröffnet werden, wie sie ihre Altschulden abbauen können. Herr Erben hat darauf hingewiesen. Es ist schlicht absurd, dass jegliche Erhöhung der Einnahmen sofort bedarfsmindernd wirkt. Insofern bin ich sehr gespannt auf die Anreize, die Sie für das neue FAG angekündigt haben.
Es gibt tatsächlich noch Anpassungsspielraum. Das will ich nicht bestreiten. Zum Beispiel ist erkennbar, dass gerade die Landkreise mit besonders hohem Gewerbesteueraufkommen besonders niedrige Hebesätze haben.
Zum Schluss möchte ich noch auf einen weiteren neuralgischen Punkt der Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt eingehen, nämlich die sehr unterschiedliche Einnahmensituation der Kommunen. Auf 10 % der Kommunen entfallen nämlich 65 % der Gewerbesteuereinnahmen. Um das festzustellen, bedarf es übrigens keiner Prüfung der Verteilungsgerechtigkeit, wie es in dem Entschließungsantrag intendiert ist, vielmehr reicht ein schlichter Blick in die Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes.
Meine Damen und Herren! Die Landesverfassung erteilt einen klaren Auftrag, die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen auszugleichen, doch leider tut die Koalition genau das Gegenteil. Statt unserem Antrag zu entsprechen, die Verteilung der Investitionsmittel wie in den Vorjahren nach der Steuerkraft vorzunehmen, also proportional zu der Höhe der allgemeinen Zuweisungen, erfolgt dies nun nach der Fläche und der Einwohnerzahl. Das wirkt sich gerade in Gemeinden mit einer besonderes prekären Finanzlage besonders negativ aus. Eine Stadt wie Köthen verliert beispielsweise ungefähr eine halbe Million Euro.
Auch die Finanzausgleichsumlage soll klammheimlich beerdigt werden, weil die Landesregierung offensichtlich handwerklich nicht in der Lage ist, eine verfassungsgemäße Regelung zu erarbeiten. An dieser Stelle - das sage ich ganz deutlich - muss das Land seine Hausaufgaben machen und, anstatt immer nur mit dem Finger auf die Kommu
nen zu zeigen, selbst alle Möglichkeiten nutzen, um möglichst viel Geld in den Ausgleichstopf zu bekommen.
Ich kann jedenfalls ankündigen, dass dieses Thema für uns noch nicht erledigt ist und wir das im nächsten Jahr wieder in die Diskussion bringen werden.
Auch das Thema Stadt-Umland-Problematik ist noch lange nicht erledigt. Nachdem die Koalition in der letzten Legislaturperiode nicht den Mut hatte, irgendetwas zu regeln, wird nun eine finanzielle Entlastung der Oberzentren angekündigt. Herr Erben hat das bereits ausgeführt. Ich bin diesbezüglich auf die Vorschläge zur Entlastung der Obenzentren sehr gespannt. Ich hoffe, dass es im Jahr 2013 nicht wie in der Vergangenheit heißt: Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der GRÜNEN wird die Beschlussempfehlung und den Gesetzentwurf der Koalition ablehnen und sich dem Änderungsantrag der LINKEN anschließen.
Ich stelle hier deutlich fest: Wir sind weit entfernt von einer tatsächlich aufgabenbezogenen und angemessenen Finanzierung der Kommunen. Die Devise für das Jahr 2012 lautet schlicht: Durchwursteln. Aber damit werden wir im Jahr 2013 nicht durchkommen. Wir müssen für das Jahr 2013 endlich zu einer langfristig tragfähigen Lösung und damit auch zu einer Planungssicherheit für die Kommunen kommen. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Weihrich. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Kollege Herr Barthel. Bitte schön, Herr Barthel.