Dietmar Weihrich

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Abfall bzw. Müll ist in Sachsen-Anhalt bekanntlich ein Reizthema. Das liegt unter anderem an den großen Mengen sogenannter stabilisierter Abfälle, die in der Vergangenheit auf die zur Sanierung vorgesehenen Deponien gekommen sind.
Aber das liegt auch an Vorgängen wie den illegalen Abfallablagerungen in den ehemaligen Tongruben Möckern und Vehlitz, die nun auf Kosten der öffentlichen Hand umfassend saniert werden müssen.
Es liegt auch an den steigenden Importen von gefährlichen Abfällen aus dem Ausland und an den Überkapazitäten für die Vorbehandlung von Abfällen in Sachsen-Anhalt.
Ich will eines deutlich festhalten: Fortschritt insgesamt im Abfallbereich kann es aus meiner Sicht nur dann geben, wenn wir die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes tatsächlich ernst nehmen. Das bedeutet schlicht und ergreifend, dass wir die Produktverantwortung stärken müssen, indem wir schon gleich beim Design von Produkten die Möglichkeiten für Recycling und Wiederverwertung mitdenken.
„From cradle to cradle“ heißt das neudeutsche Stichwort. Das müssen wir in Zukunft viel stärker verwirklichen.
Aber - das sage ich hier auch ganz deutlich - eine Regelungskompetenz des Landes ist hier praktisch nicht vorhanden. Wir haben das Bundesgesetz in der konkurrierenden Gesetzgebung. Dementsprechend beinhaltet auch der vorliegende Gesetzentwurf im Wesentlichen nur rechtsförmliche und redaktionelle Anpassungen, denen wir im Wesentlichen vollinhaltlich zustimmen.
Allerdings gibt es zwei Punkte, über die, denke ich, im Ausschuss noch einmal zu diskutieren ist. Der eine bezieht sich tatsächlich auf die Änderung bei der Genehmigung von Deponien. Hier soll ja auch die im Moment bestehende Einvernehmensregelung gestrichen werden, um - so heißt es in der Begründung - eine Entbürokratisierung zu erreichen.
Mir scheinen die bestehenden Formulierungen unschädlich und im Sinne der Rechtsklarheit auch sinnvoll zu sein, vor allem auch um die Mitwirkungsrechte der Wasserbehörden zu verdeutlichen und zu stärken. Daher stellt sich mir die Frage, ob sie nicht bestehen bleiben sollten.
Der zweite Punkt betrifft den eben schon von Herrn Bergmann angesprochenen § 6 Abs. 6. Nach der jetzt bestehenden Regelung können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, soweit sie während der Betriebsphase einer Deponie keine ausreichenden Rücklagen gebildet haben, die Aufwendungen für Stilllegung und Nachsorge auch nach der Beendigung der Ablagerungsphase in die Abfallgebühren einbeziehen.
Dies war laut jetzt noch geltendem Gesetz zunächst bis zum 1. September 2013 befristet. Laut Begründung soll der Absatz nun gestrichen werden, weil der Zeitraum abgelaufen ist. Das leuchtet mir nun wirklich nicht ein, weil aus meiner Sicht das Problem im Land an vielen Stellen noch weiter besteht. Deswegen plädiere ich dafür, dass der Zeitraum verlängert wird, um diese Regelung auch in Zukunft in Anspruch nehmen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion wird der Überweisung in die Ausschüsse selbstverständlich zustimmen.
Damit bin ich auch schon am Ende meiner letzten Rede hier im Hohen Hause. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, würde ich gern die Gelegenheit nutzen und mich an dieser Stelle bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit bedanken. Hinter mir liegen sehr spannende Jahre, Jahre mit vielen Herausforderungen, aber auch Jahre mit sehr vielen prägenden Erfahrungen, die ich nicht missen möchte.
Insgesamt hatte ich eine sehr gute Zeit hier im Hohen Hause. Für mich ist die Arbeit, die hier geleistet wird, Ausdruck einer modernen, lebendigen Demokratie. Ganz besonders wichtig - das möchte ich hier hervorheben - ist, dass sich das Hohe Haus in den zurückliegenden vier Jahren weiter geöffnet hat. Denn ich denke - Sie alle stimmen mir darin wahrscheinlich zu -, Transparenz ist das beste Mittel gegen Politikverdrossenheit.
Ich denke, Sie werden mir auch alle zustimmen, wenn ich sage, dass Demokratie nur funktionieren kann, wenn wirklich alle an ihr teilhaben. Demokra
tie muss jeden Tag, tagtäglich, neu erkämpft werden.
In diesem Sinne danke ich allen, die mit mir zusammengearbeitet haben, ganz besonders den Mitgliedern des Umweltausschusses, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Fraktion und denen der Landtagsverwaltung, die die Arbeit hier letztlich erst ermöglichen.
Ausdrücklich - auch das möchte ich hier noch sagen - danke ich auch den Vertreterinnen und Vertretern der Medien, die sich sehr engagiert dafür einsetzen, dass unsere Arbeit an die Bürgerinnen und Bürger herangetragen wird, und die mit sehr großem Engagement für diese Aufgabe kämpfen, und das unter teilweise schwierigen Rahmenbedingungen.
Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich für Ihr Vertrauen danken, das Sie mir mit der Bestätigung meiner Berufung als Mitglied des Landesrechnungshofes entgegengebracht haben. Ich bin mir der Verantwortung sehr bewusst. Ich möchte Ihnen versprechen, dass ich mich nach Kräften dafür einsetze, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute für die weitere Arbeit hier im Hohen Hause. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in meiner neuen Funktion mit Ihnen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Minister Möllring, Sie haben einen schönen Vergleich gebracht, den Vergleich mit dem Pathologen, der letztlich an der Leiche arbeitet. Insofern fand ich diesen Vergleich ganz passend für die IBG.
- Lassen Sie mich ausreden, dann können Sie Ihre Fragen stellen. - Hier geht es darum, noch einmal nachzufragen: Wie erklären Sie denn, dass es zu diesen Verfehlungen gekommen ist, die der Landesrechnungshof festgestellt hat? Es gab doch in der Vergangenheit massive Verfehlungen bei der Kontrolle der Mittel, die ausgegeben wurden. Sie haben in ein paar Sätzen gesagt, wie darauf reagiert wird. Aber für die Vergangenheit muss doch klargestellt werden, dass mehr getan werden muss, um für die Zukunft solche Dinge auszu
schließen. Das, was sie jetzt für die Zukunft dargelegt haben, ist nicht ausreichend.
Meine erste Frage ist: Was tun Sie, um das zu verbessern?
Die zweite Frage, die sich mir im Hinblick auf die Haftung und aus meiner Sicht letztlich auch mit Blick auf den Aufsichtsrat stellt: Was ist, wenn die EU tatsächlich dazu kommt, Mittel zurückzufordern? Dazu würde ich auch gern eine Stellungnahme von Ihnen haben wollen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist Weltumwelttag. Deshalb ist es gut, auch heute hier im Hohen Hause über das Thema Umweltschutz zu diskutieren.
Meine Damen und Herren! Noch vor 25 Jahren waren die Umweltprobleme durch die Luft- und Wasserverschmutzung gerade hier in SachsenAnhalt mehr als offensichtlich. Diese Art der Umweltprobleme gehört der Vergangenheit an. Das bedeutet aber nicht, dass wir uns nicht um unsere Umwelt sorgen müssten; ganz im Gegenteil: Die Umweltprobleme sind heute zwar weniger sichtbar, dafür aber umso dringender.
So hat beispielsweise die National Oceanic and Atmospheric Administration der USA, NOAA, gerade erst kürzlich darauf hingewiesen, dass die CO2-Konzentration in der Luft erstmals mit mehr als 400 ppm - also parts per million - einen neuen Höchststand erreicht hat.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hält Stickstoff für die zentrale Gefährdung der Umwelt hier und weltweit.
Rund 70 % der Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch Straßenverkehrslärm belästigt.
Es gelangen weiterhin gefährliche Schadstoffe in unsere Umwelt, zum Beispiel Quecksilber aus Kohlekraftwerken, Feinstaub und Stickoxide aus dem Verkehr und Dioxine aus Müllverbrennungsanlagen. Auch unser wichtigstes Lebensmittel, das Wasser, ist zunehmend belastet durch Nitrat,
Uran, hormonell wirksame Stoffe und Arzneimittelrückstände.
Schließlich: Das Bundesamt für Naturschutz bestätigt in seinem aktuellen Artenschutzbericht, dass es um die Artenvielfalt nach wie vor sehr schlecht bestellt ist und sich der Zustand in den letzten Jahren deutlich verschlechtert hat.
Das alles ist längst bekannt; wir wissen es schon lange. Gerade in den letzten Wochen und Monaten häufen sich aber die Meldungen, die zeigen, wie groß der Handlungsbedarf tatsächlich ist. Leider scheint das bei der Landesregierung noch nicht angekommen zu sein; denn wie am Beispiel der FFH-Richtlinie zu erkennen ist, werden noch nicht einmal die Pflichtaufgaben fristgerecht erledigt.
Ich sage es ganz deutlich: Natur- und Umweltschutz sind nicht mehr als ein ungeliebtes Anhängsel am Landwirtschaftsministerium.
Es ist bezeichnend, dass Herr Dr. Aeikens in dieser Legislaturperiode vor dem Hohen Hause bereits zwei Regierungserklärungen zu seiner Landwirtschaftspolitik abgegeben hat, aber keine einzige zur Umweltpolitik.
Das war bisher wahrscheinlich auch folgerichtig; denn was sollte auch erklärt werden, wenn es keine umgesetzten - -
Das ist schade, Herr Dr. Aeikens. Ich hätte gerne dazu Stellung genommen. Ich denke aber, die Rede heute ist so etwas wie eine Vorabstellungnahme zu der vielleicht noch kommenden Regierungserklärung.
Was sollte auch erklärt werden in der Regierungserklärung? Allein ein Blick in den Koalitionsvertrag zeigt, wie desaströs die Bilanz der letzten Jahre ist. Ich habe mir die Mühe gemacht und mir den Koalitionsvertrag einmal angeschaut. Wahrscheinlich bin ich der Einzige hier im Hohen Hause.
Hier die Ergebnisse; einige Beispiele: Ausbau der Umweltallianz - Fehlanzeige; Vorhabensplanung zum Klimaschutzprogramm - existiert nicht; Flächenmanagement gegen Versiegelung - nicht erkennbar; Kompensationsflächenmanagement - funktioniert nicht, weil seit Jahren ein sim
ples Internettool fehlt; Biosphärenreservat Südharz - ein Trauerspiel;
Biosphärenreservat Drömling gibt es ebenfalls nicht, also den Antrag zur Ausweisung des Biosphärenreservats Drömling; Moorschutzprogramm - Fehlanzeige; ressortübergreifende Gesamtkonzeption Umwelt und Gesundheit - bislang nicht erkennbar; Gewässerunterhaltungskataster ebenfalls nicht; zur Umsetzung der FFH-Richtlinie sollten Managementpläne erstellt werden. Wir haben dazu schon gestern gehört, dass hierbei auch keine Fortschritte zu verzeichnen sind.
Also ist kein einziges konkretes Projekt umgesetzt worden; mit einer Ausnahme, und zwar die Vereinbarung, die Förderung der Naturschutzverbände weiterzuentwickeln. Wie das aussah, wissen wir alle: Die Mittel für die Naturschutzverbände wurden gekürzt. Ich sage hier in aller Deutlichkeit: Das geht in die grundfalsche Richtung.
Das Engagement der Naturschutzverbände muss gewürdigt werden, indem die Mittel erhöht werden, statt sie zu kürzen. Das haben wir in den Haushaltsberatungen auch beantragt, aber leider wurde das abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Das alles zeigt, welchen Stellenwert Natur- und Umweltschutz auf der Agenda dieser Landesregierung haben, nämlich gar keinen. Umwelt- und Naturschutz wird in der Regierungskoalition immer nur unter negativen Vorzeichen betrachtet.
Wenn vom Artenschutz die Rede ist, dann stets von Behinderungen und Problemen. Im Antrag der Koalitionsfraktionen zum Wolf ging es beispielsweise um die Schadensregulierung und Seuchenprävention. Deswegen sollte der Wolf ins Jagdrecht. Im Antrag zum Biber ging es ebenfalls vorwiegend um die Kosten bei der Gewässerunterhaltung. Deswegen sollte eine Verordnung her, mit der er leichter getötet werden kann. Den Vogel abgeschossen, um vielleicht im Bild zu bleiben, hat Staatsminister Robra. Der hat nämlich mit der Blauen Keiljungfer gleich eine neue Tierart erfunden, um damit Versäumnisse beim Hochwasserschutz zu rechtfertigen.
Meine Damen und Herren! Das ist so nicht hinnehmbar! Das muss sich ändern! Arten- und Naturschutz sind kein Luxus, den man sich leistet, wenn man gerade Geld hat, sondern Natur- und
Umweltschutz sichern unsere Existenzgrundlage und bilden die Grundlage für wirtschaftliche Aktivität.
Ähnlich wie beim Klimawandel gilt: Handeln ist alle Mal billiger, als die Kosten der entstehenden Schäden zu tragen. Konsequentes Handeln ist tatsächlich dringend erforderlich; denn die Geschwindigkeit, mit der die Zahl der Arten zurückgeht und Lebensräume verschwinden, ist beängstigend. Sie liegt mittlerweile um das 100- bis 1000fache über der natürlichen Aussterberate.
Aber nicht nur die Zahl der Arten geht zurück, sondern auch die Zahl der Individuen. Beispielsweise ist die Population der Feldlerche in den letzten 30 Jahren drastisch eingebrochen. Mehr als die Hälfte der Vögel in der Agrarlandschaft sind in den letzten 30 Jahren verschwunden. Die Population des Rotmilans geht immer weiter zurück.
Doch statt zu handeln, schaut die Landesregierung nur zu, und das muss sich ändern, meine Damen und Herren!
Es geht um nichts anderes als den Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Deswegen brauchen wir ein starkes Signal für die Erhaltung der Artenvielfalt in Sachsen-Anhalt. Wir brauchen ein Signal, um eine Trendwende einzuleiten. Dies wollen wir mit unserem Antrag verdeutlichen, indem wir die wichtigsten Punkte einer künftigen Agenda für eine Natur- und Umweltschutzpolitik in Sachsen-Anhalt aufgelistet haben.
Ganz oben auf dieser Agenda steht selbstverständlich der Klimaschutz. Wir wissen, ohne einen ambitionierten Klimaschutz ist alles nichts. Die Klimakrise verschärft sich zusehends und Sachsen-Anhalt als hochentwickeltes Industrieland muss eine Vorbildfunktion im Hinblick auf die Senkung der CO2-Emissionen einnehmen und sich für Energieeffizienz einsetzen, für eine nachhaltige Mobilität und für die Entwicklung neuer Technologien.
Deswegen haben wir vorgeschlagen, diesem Memorandum of Understanding „Global Climate Leadership“ beizutreten. Von einem Erfahrungsaustausch mit Regionen wie Kalifornien könnte Sachsen-Anhalt sehr stark profitieren. Deswegen fordern wir den Beitritt zu diesem Memorandum.
Ich sage hier auch noch einmal: Sachsen-Anhalt braucht verbindliche Klimaziele. Wer international Zusagen zum Klimaschutz einfordert, der muss
sich auch national eigene Ziele setzen und diese einhalten, meine Damen und Herren!
Des Weiteren brauchen wir stärkere Aktivitäten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Die von der EU gesetzte Frist steht im Raum, bis zum Jahr 2015 die Gewässer Sachsen-Anhalts in einen guten Zustand zu bringen. Wir wissen alle, dass wir diese Frist nicht einhalten werden und auf eine ähnliche Situation zusteuern wie bei der FFHRichtlinie schon jetzt.
Wenn auch wegen der Wasserrahmenrichtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird, dann ist das Desaster komplett, meine Damen und Herren. Das dürfen wir nicht hinnehmen!
Im Antrag wird noch ein weiterer wichtiger Bereich angesprochen, der Bodenschutz. Gerade ein Land wie Sachsen-Anhalt mit seinen wertvollen und hochproduktiven Schwarzerdeböden sollte den Fokus darauf richten, seine Böden besser zu schützen. Deswegen fordern wir ein Bodenschutzprogramm. Die wichtigsten Ziele sind, die Bodenversiegelung zu stoppen, die Bodenqualität langfristig zu erhalten und Schadstoffeinträge in den Boden auszuschließen. Letzteres ist selbstverständlich auch im Sinne des Gewässerschutzes.
Bereits jetzt weisen 20 % der Messstellen des Grundwassermessnetzes in Sachsen-Anhalt eine Überschreitung der Nitratgrenzwerte auf. Zunehmend tritt auch Uran im Grundwasser auf, das von den eingesetzten Düngemitteln stammt. Deswegen, meine Damen und Herren: Der Handlungsbedarf ist mehr als offensichtlich und wir müssen auch in diesem Bereich handeln!
Im Bereich des Hochwasserschutzes erneuern wir unsere Forderung nach zusätzlichen Retentionsflächen. Wir mussten feststellen, dass in der novellierten Hochwasserschutzkonzeption die Umsetzungsfristen für die Projekte zur Deichrückverlegung einfach nur nach hinten verschoben wurden. Meine Damen und Herren! Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Wir müssen diese wichtigen Projekte jetzt beginnen, damit sie so schnell wie möglich wirksam werden. Nur allein mit technischen Maßnahmen ist ein ausreichendes Schutzniveau für die Bevölkerung nicht sicherzustellen.
- Es ist aber ein Fakt, dass diese Projekte nicht umgesetzt werden, wenn wir jetzt nichts tun.
Sie haben die Diskussion im Umweltausschuss doch mitbekommen, Herr Leimbach. Wir haben keinerlei Informationen darüber, dass die Projekte überhaupt begonnen wurden.
Wir haben mit einem Antrag eingefordert, dass ein Kataster der Hochwasserschutzprojekte erstellt wird, damit der aktuelle Arbeitsstand dieser Projekte jederzeit abzurufen ist.
Das wurde abgelehnt. Es gibt keine aktuellen Informationen über den Arbeitsstand bei diesen Projekten,
außer die sehr langen Umsetzungsfristen in der Hochwasserschutzkonzeption.
Außerdem muss die Landschaftsplanung wieder belebt werden. Das Land Niedersachsen hat das erkannt und stellt ein neues Landschaftsprogramm auf. Auch hier in Sachsen-Anhalt fordern die regionalen Planungsgemeinschaften aktuelle Landschaftspläne als Grundlage für die regionalen Entwicklungspläne.
Meine Damen und Herren! Die Landschaftsplanung ist ein hervorragendes Instrument, um die Naturschutzstrategie des Landes und der Kommunen festzulegen und die notwendigen Maßnahmen vorzubereiten. Deswegen müssen das Landschaftsprogramm neu aufgestellt und die Landschaftsrahmenpläne novelliert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Erfolg von Umwelt- und Naturschutz hängt letztlich entscheidend von gesellschaftlicher Akzeptanz ab. Akzeptanz ist aber keine Selbstverständlichkeit, sondern kann nur durch Beteiligung und Kooperation erreicht werden. Nur wenn die Menschen in unserem Land davon überzeugt sind, dass Natur- und Umweltschutz Nutzen für alle bringen, können wir vorankommen.
Dazu müssen wir das Business as usual überwinden und mit einer Kommunikationsstrategie neue Wege gehen. Wir müssen zum Beispiel verdeutlichen, dass jeder Einzelne etwas für den Artenschutz tun kann. Jeder Einzelne in seinem Garten und sogar auf seinem Balkon kann einen Beitrag
zur Erhaltung der Biodiversität leisten, meine Damen und Herren!
Diese Strategie soll ressortübergreifend den Nutzen von Natur- und Umweltschutz darstellen: Chancen für die Erholung und den Tourismus, Chancen für die Lebensqualität in unserem Land und Chancen für das Image des Landes und damit auch für die wirtschaftliche Entwicklung; denn ein Bundesland mit einem modernen, progressiven Image und mit einer hohen Umweltqualität wird leichter Investoren finden, und genau das fehlt bekanntlich im Land der Frühaufsteher.
Ziel muss es sein, in Zusammenarbeit mit allen Akteuren Lösungen zu suchen und Ökologie und Ökonomie zusammen zu denken; denn nur was ökologisch vernünftig ist, ist auch langfristig ökonomisch tragfähig, meine Damen und Herren.
Schließen möchte ich mit einem Wort von Klaus Töpfer. Der hat gesagt:
„Umweltpolitik verursacht keine Kosten, sondern zeigt nur, warum wer wann welche Kosten trägt.“
Ich kann dem nur zustimmen; denn es ist schlichtweg verantwortungslos, die jetzt auftretenden Kosten der Umweltverschmutzung einfach den kommenden Generationen aufzubürden. Stattdessen müssen wir jetzt die Weichen dafür stellen, dass auch kommende Generationen in den Genuss einer intakten Umwelt kommen. Vorsorgender Umweltschutz sichert langfristig unsere Lebensgrundlagen.
Aber dafür brauchen wir eine Umweltpolitik, die ihren Namen verdient, eine Umweltpolitik, die nicht nur verwaltet, sondern engagiert für die Sache streitet. Wir wollen eine Landesregierung, die das Thema Umweltschutz als zentrale Herausforderung erkennt, sich dieser Herausforderung stellt und konsequent handelt - gerade in Sachsen-Anhalt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Herr Dr. Aeikens, Sie haben wahrscheinlich in meiner Rede gehört, dass ich mir sehr umfassend die Koalitionsvereinbarung angesehen habe. Ich würde ich Sie gern fragen, wie Sie den Umsetzungsstand der Koalitionsvereinbarung einschätzen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist diese ganze Diskussion so verlaufen, wie ich es mir vorgestellt habe: Die wirklich wichtigen Punkte, die wir in unserem Antrag aufgelistet haben, werden in ihrer Bedeutung einfach völlig verkannt.
Ich möchte auf einige Punkte eingehen, die in dieser Diskussion genannt worden sind. Zum Thema Klimaschutz. Frau Frederking hat es schon vorweggenommen. Es geht mir auf die Nerven, dass ich immer wieder höre, wie gut Sachsen-Anhalt im Klimaschutz aufgestellt sei.
Das ist schlicht nicht wahr.
Wir sind in Deutschland beim CO2-Ausstoß pro Einwohner mit an der Spitze. Sich dann der Erfolge zu rühmen, die, das wissen wir alle, ganz andere Gründe haben, finde ich völlig vermessen.
Ich weiß selbst, wie das Klimaschutzprogramm zustande gekommen ist, Herr Dr. Aeikens. Ich habe mir auch ganz genau angesehen, welche Maßnahmen dort aufgelistet sind. Ich könnte jetzt, wenn ich es vorbereitet hätte, eine Maßnahme nach der anderen durchgehen und würde feststellen, dass keine dieser Maßnahmen umgesetzt worden ist. Ich bin sehr gespannt auf Ihre Halbzeitbilanz, in der Sie darstellen, was tatsächlich getan wurde.
Ich kann Ihnen jetzt ankündigen, dass wir eine Große Anfrage stellen werden, mit der wir im Detail genau abfragen, was passiert ist. Ich bin sicher, dass dabei herauskommt, dass eben nichts passiert ist.
Die Anhörung zum Klimaschutz wurde als große Leistung erwähnt. Ich muss sagen, das war einer der Tiefpunkte der Arbeit des Umweltausschusses. Den ausgemachten Klimaskeptiker Herrn Vahrenholt zu dieser Anhörung einzuladen, empfand ich als einen Affront gegen alle, die sich ernsthaft mit
dem Umweltschutz beschäftigen, meine Damen und Herren.
Zur Braunkohle ist auch schon sehr viel gesagt worden. Uns werfen Sie Naivität vor. Ich bin gespannt, wie solche Aussagen in zehn oder 20 Jahren ankommen. Ich kann aber jetzt als Befürworter für den Braunkohleausstieg zwei Minister nennen, nämlich Herrn Gabriel und Frau Hendricks. Wenn Sie der Meinung sind, dass auch die beiden Bundesminister auf dem Holzweg sind und naiv sind, dann kann das doch nicht Ihr Ernst sein, meine Damen und Herren.
Ich komme zu dem Thema Artenschutz. Die Biodiversitätsstrategie ist genannt worden. Ich habe im Ausschuss bereits mehrfach erwähnt, dass die Biodiversitätsstrategie eigentlich nur Prosa ist. Es fehlt an der Umsetzung dieser Maßnahmen. Natürlich gibt es ein Artenhilfsprogramm, auch für den Rotmilan. Das ist klar und das habe ich auch ausdrücklich gewürdigt. Dies ist ein sehr gutes Instrument. Aber seit 20 Jahren sehe ich keine Maßnahmen, um die Population tatsächlich zu unterstützen. Deswegen geht sie auch so massiv zurück. Daran krankt es hier in Sachsen-Anhalt, meine Damen und Herren.
Dann zu Aussagen wie: 50 % der Wälder im Nationalpark Harz sind aus der Nutzung genommen worden. Ich war immer der Meinung, dass alle Wälder im Nationalpark nicht genutzt werden dürfen, dass im Nationalpark eigentlich keine Nutzung möglich ist.
Herr Dr. Aeikens, Sie wissen selbst - oder Sie sollten es wissen, wenn Sie sich damit beschäftigt haben -, dass es Ziele gibt, beispielsweise 5 % des Waldes generell aus der Nutzung herauszunehmen. Das ist das Ziel auf der Bundesebene. Es sollen 2 % als Wildnisgebiete ausgewiesen werden. Von all diesen Zielen ist in Sachsen-Anhalt keine Rede. Deswegen ist es so wichtig, heute hier darüber zu diskutieren.
Die Versiegelung ist erwähnt worden. Mir ist durchaus bewusst, dass die Netto-Neuversiegelung nicht hoch ist. Aber ich sage eines ganz deutlich:
Jeder Quadratmeter wertvollen Ackerbodens, wertvollen Schwarzerdebodens in Sachsen-Anhalt, der versiegelt wird, ist einer zu viel.
Deswegen muss die Versiegelung auf null zurückgefahren werden. Ihre Aussage, ein Bodenschutzprogramm sei nicht notwendig, weil die Versiegelung nahe null ist, ist auch für einen Umweltminister sehr fragwürdig. Denn damit ignorieren Sie all die anderen Probleme, die in Sachsen-Anhalt existieren, Versiegelung, Verdichtung und Verschmutzung, völlig. Deswegen sage ich noch einmal: Ein Bodenschutzprogramm ist für Sachsen-Anhalt dringend erforderlich, meine Damen und Herren.
Über das Thema Hochwasserschutz und Retentionsflächen haben wir viel geredet. Ich weiß, dass viele Vorhaben realisiert werden sollen und dass Sie - um mit Ihren Worten zu sprechen - da engagiert unterwegs sind, um neue Projekte zu identifizieren.
Aber es wird eben nichts umgesetzt. Ich sehe nicht, dass wir bei der Realisierung dieser Vorhaben, die kompliziert und langwierig sind - das habe ich nie in Abrede gestellt -, wirklich weiterkommen. Aber gerade weil sie so kompliziert sind, müssen wir jetzt damit anfangen, damit sie bald wirksam werden.
Herr Dr. Aeikens, deswegen kann ich nur konstatieren: Ja, Sie sind auf diesem Gebiet engagiert unterwegs - Sie sind engagiert dabei, Vorhaben anzukündigen, aber nicht, Maßnahmen umzusetzen.
Ein letztes Wort zu dem Thema Lärmschutz; denn das ist mir wirklich wichtig. Das Thema Lärmschutz ist nicht ein einziges Mal im Rahmen der Arbeit im Plenum oder im Umweltausschuss erwähnt worden, obwohl es ein so wichtiges Thema ist. Ich habe dazu zwei Kleine Anfragen gestellt, die sich auf die Umsetzung der strategischen Lärmkarten beziehen. Dabei sind wir relativ weit vorangekommen, aber wir sind damit noch immer nicht fertig, Herr Dr. Aeikens. Auch hierbei liegt das große Problem darin: Es gibt keine Maßnahmen; es gibt keinerlei finanzielle Mittel für die Lärmsanierung.
Die Kommunen werden nicht unterstützt.
Aufseiten des Landes wird kein einziger Euro für die Lärmsanierung an Landesstraßen oder Ähnliches vorgesehen. Daran krankt es. Und das muss hier im Plenum auch einmal deutlich gesagt werden. Das muss sich in Zukunft ändern, meine Damen und Herren.
Herr Lüderitz, das Thema Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Punkt. Aber nachdem wir unseren Antrag eingebracht hatten und gerade dieses Thema im Plenum völlig abgelehnt worden ist, habe ich mich dazu entschieden, gerade dieses wichtige Thema in diesem Antrag nicht noch einmal aufzugreifen. Herr Dr. Aeikens, ich bin sehr gespannt, was Sie in Ihrer Regierungserklärung zu diesem Punkt auflisten wollen; denn außer einer öffentlichen Veranstaltung ist doch hier in den fünf Jahren überhaupt nichts passiert. Deswegen sage ich, weil es angesprochen worden ist: Wir brauchen eine Nachhaltigkeitsstrategie für Sachsen-Anhalt. Ich wünsche mir, dass die neue Landesregierung dies nach der nächsten Wahl auch wirklich engagiert angeht.
Herr Leimbach, Sie sagten, wir müssten, wenn wir diesen Antrag überweisen würden, wichtige Themen im Umweltausschuss zurückstellen. - Also, ich sehe das überhaupt nicht so.
Wenn wir engagiert dabei sind, diese Themen wirklich behandeln zu wollen, dann findet sich im Umweltausschuss auch die Zeit, diese Themen zu behandeln. Sie sind genauso wichtig wie die Themen, die wir in der Vergangenheit behandelt haben, Herr Leimbach.
Weiterhin haben Sie gesagt, Sie wundern sich nicht, dass wir mit der Umweltpolitik nicht zufrieden sind. - Das ist ganz klar. Es ist selbstverständlich, dass wir nicht zufrieden sind. Das wollten wir mit diesem Antrag auch zum Ausdruck bringen.
Aber ich bin der Auffassung, dass auch Sie selbst mit der Umwelt- und Naturschutzpolitik in den letzten fünf Jahren nicht zufrieden sein sollten. Wenn Sie sich nämlich die Koalitionsvereinbarung genau anschauen, dann werden Sie merken, dass von dem, was Sie sich als Agenda gesetzt haben, ebenfalls nichts umgesetzt wurde.
Deswegen sage ich es noch einmal: Sie selbst sollten mit der Naturschutz- und der Umweltpolitik nicht zufrieden sein.
Daher würde ich mich freuen, wenn Sie diesem Antrag heute zustimmen würden, damit wir über diese Themen auch im Umweltausschuss diskutieren können. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Ja.
Natürlich ist Geld für Stark III bereitgestellt worden. Das habe ich schon immer gesagt. Das ist ein sehr gutes und sinnvolles Programm. Aber wir wissen auch, dass jetzt durch die Nachforderungen, also durch die Probleme, die bei diesem Programm auftreten, genau diese Erfolge schon wieder infrage gestellt werden und sich das deswegen insgesamt sehr stark relativiert, was die Zukunft betrifft.
Aber wissen Sie - ich erwähne das, gerade weil Sie Stark III erwähnen -: Ich bin einmal mit einer Wärmebildkamera durch Halle gefahren. Das war für mich wirklich eines der Schlüsselerlebnisse. Wenn Sie mit einer Wärmebildkamera durch eine Stadt fahren, dann werden Sie merken, wie groß die Bedarfe für die energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude tatsächlich sind.
Stark III ist ein wichtiger Beitrag, aber eben nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir müssen dabei in Zukunft noch viel weiter kommen, um auch Geld für die Kommunen zu sparen.
Herr Harms, nein, den Antrag habe ich an den offiziellen Gremien vorbeigeschmuggelt. Er ist auch im Ältestenrat ohne Wissen meiner Fraktionsvorsitzenden abgestimmt worden.
Nein, sorry. Natürlich ist das abgestimmt worden und meine Fraktion steht voll und ganz dahinter.
Das ist die Agenda, die wir gesetzt haben. Das sind Themen, bei denen wir uns alle vollkommen darin einig sind, dass es wichtige Themen sind, die wir auch in Zukunft - wenn nicht mehr in dieser Legislaturperiode, dann in der nächsten Legislaturperiode - engagiert weiterverfolgen werden. Diesbezüglich können Sie ganz beruhigt sein, Herr Harms.
Herr Staatsminister, ich denke, es gehört zur Debatte auch dazu, zu erwähnen, dass SachsenAnhalt ganz am Ende der Verfügbarkeit liegt. In Sachsen-Anhalt gibt es die wenigsten Haushalte, die schnelles Internet mit mindestens 50 MBit/s zur Verfügung haben.
Ich würde Sie gern fragen: Welche Gründe sehen Sie dafür, dass Sachsen-Anhalt so schlecht dasteht, beispielsweise auch im Vergleich zu Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, die deutlich ländlicher geprägt sind? Dort gelingt es trotzdem besser, schnellere Internetverbindungen bereitzustellen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hatte bereits in der Einbringung hier im Landtag signalisiert, diesem Antrag zuzustimmen. Bei dieser Einschätzung bleiben wir selbstverständlich auch nach den Diskussionen im Ausschuss.
Für mich haben sich auch im Laufe der Ausschussdiskussion und auch im Laufe der Diskussion heute keinerlei stichhaltige Argumente ergeben, die dazu führen, dass man diesem Antrag nicht zustimmen sollte.
Ich sage hier noch einmal ganz deutlich, das Thema ist für die weitere Entwicklung des Landes von unglaublich hoher Bedeutung. Es gibt gerade im Bereich der Abwasserentsorgung und Trinkwas
serversorgung im Zuge des demografischen Wandels große Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Das haben alle betont. Daran gibt es auch überhaupt nichts zu deuteln.
Die wichtigste und zentrale Frage ist doch, wie wir einheitliche Gebühren in den jeweiligen Versorgungsgebieten in Zukunft sicherstellen können. Dafür können wir gar nicht genug Informationen haben. Aus meiner Sicht sind gerade die Informationen, die auch durch den Antrag eingefordert werden, eine ganz wichtige Grundlage für diese Diskussion, die wir in Zukunft führen müssen.
Die Daten, die eingefordert werden, sind doch zur Vervollständigung der vorliegenden Informationen und Daten da. Herr Grünert hat es gesagt. Es ist ganz klar. Ich will das auch noch einmal unterstreichen: Niemand stellt die Erfolge der Vergangenheit in irgendeiner Weise infrage. Es ist viel erreicht worden. Das steht vollkommen außerhalb der Diskussion.
Aber, Herr Dr. Aeikens, Sie haben selbst von Verbesserungspotenzial gesprochen. Genau darum geht es. Es geht darum, über dieses Verbesserungspotenzial zu diskutieren. So habe ich den Antrag auch verstanden. Er soll einfach eine Grundlage schaffen für die Diskussion in der Zukunft, um die Strukturen zu verbessern und um die Aufgabenerledigung in Zukunft effizienter gestalten zu können.
Deswegen wäre es sehr sinnvoll, dass die Landesregierung darlegt, mit welchen kommunalrechtlichen und fachlichen Instrumenten sie die Zweckverbände unterstützen kann und wird. Das hat auch die Ausschussdiskussion gezeigt. Das Leitbild liegt vor. Es gab an dem Leitbild auch keinerlei Kritik. Es ist allgemein auf Zustimmung gestoßen.
Aber bei den Nachfragen, wie die Landesregierung denn dieses Leitbild umsetzen möchte, habe ich leider auch nur Allgemeinplätze vernommen und natürlich die Kritik, man wolle in irgendeiner Weise die kommunale Selbstverwaltung infrage stellen.
Ich sage hier auch noch einmal ganz deutlich: Natürlich will niemand die kommunale Selbstverwaltung infrage stellen. Aber trotzdem gibt es Möglichkeiten, mit den Kommunen zu diskutieren und auch Einfluss auf die Kommunen auszuüben, um im Sinne der Sache voranzukommen.
Noch eines: Gerade um voranzukommen brauchen wir auch die Ergebnisse der Prüfungen, wie es unter Buchstabe c des Antrags gefordert wird. Herr Grünert ist darauf eingegangen. Das sind ganz wichtige Grundlagen, um die Diskussion zu befördern.
Herr Grünert hat das Beispiel des WAZV genannt. Das sind Entwicklungen, die dem Leitbild zuwiderlaufen. Wir haben keine Antwort auf diese Entwicklung.
Ich habe es bei der Einbringung schon gesagt: Auch das Beispiel der Kläranlage in Weißenfels ist ein ganz drastisches Beispiel, bei dem ich noch einmal deutlich unterstreichen möchte, dass wir solche Entwicklungen in Zukunft nicht hinnehmen können und bei solchen Fehlentwicklungen viel früher eingreifen müssen.
Ich will es also auf den Punkt bringen: Ich kann die ablehnende Haltung der Koalition nicht nachvollziehen. Es handelt sich um ein wichtiges Thema, das zukünftig im Zuge des demografischen Wandels noch mehr an Brisanz gewinnen wird. Deswegen wird meine Fraktion diesem Antrag zustimmen und die Beschlussempfehlung ablehnen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt sehr viel über nationalrechtliche Sicherung und Ausweisung der FFHGebiete gesprochen. Deswegen möchte ich gleich vorweg etwas betonen: Alle diese Pflichten, denen wir uns im Moment ausgesetzt fühlen, sind nur Mittel zum Zweck. Und der Zweck ist die Erreichung der Ziele der Naturschutzrichtlinien. Die bestehen im Kern doch darin, Maßnahmen durchzuführen, um den Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen in den Gebieten zu verbessern. Es geht also schlicht um die Erhaltung der Biodiversität und um den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Deswegen ist es so wichtig, die FFHRichtlinie umzusetzen, meine Damen und Herren.
Nun sollen wir laut der Beschlussempfehlung die Landesregierung bitten, sicherzustellen, dass landeseigene Maßnahmen oder Maßnahmen, die gefördert und unterstützt werden, auch durchgeführt werden. Ich will es noch einmal betonen: Maßnahmen, die gefördert und unterstützt werden, durchgeführt werden. Na gut, man könnte jetzt sagen, das ist in Sachsen-Anhalt keine Selbstverständlichkeit, aber eigentlich sollte das selbstverständlich sein.
Zudem soll über ein geplantes Konzept berichtet werden. Meine Damen und Herren! Unverbindlicher geht es ja wohl kaum noch, und das bei einer Aufgabe, die seit mehr als zehn Jahren fest steht. Es ist doch das mindeste, jetzt einzufordern, dass die Landesregierung erklärt, warum sie bisher nicht aktiv geworden ist, und konkret darlegt, welche Maßnahmen sie in welchem Zeitraum umsetzen wird.
Ich will einmal als Beispiel den Erlass für die Landeswälder nennen. Sie haben das schon mehrfach erwähnt, Herr Dr. Aeikens. Ich frage Sie: Warum ist das nicht schon längst erfolgt? - Wenn Sie es jetzt vorhaben, dann sagen Sie uns doch, wann Sie das endlich machen. Das ist doch eine einfache Übung, eine einfache Aufgabe. Seit zehn Jahren steht das im Raum und trotzdem ist bisher nichts erreicht worden. Das wollen wir einfach nicht weiter hinnehmen.
Meine Damen und Herren! Ich sage es noch einmal: Das Hohe Haus hat den verfassungsmäßigen Auftrag, die Exekutive zu überwachen, und die Landesregierung hat eine Informationspflicht gegenüber dem Landtag. Um genau diese Kontrollfunktion auszuüben, haben wir diesen Antrag eingebracht. Selbst wenn ein Dissens über den Weg der nationalrechtlichen Sicherung besteht, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mit Ihrer Verord
nung weiterkommen, selbst dann können wir doch davon ausgehen, dass es sinnvoll wäre, die anderen Punkte noch zu beschließen, nämlich diesen Aktionsplan vorzulegen.
In dem Zusammenhang noch etwas, Herr Scharf: Alles, was Sie vorgetragen haben, ist meilenweit von der tatsächlichen Praxis entfernt. Sie reden über Beteiligung der Betroffenen. Da sind wir vollkommen beieinander. Ich finde es auch wichtig, die Betroffenen zu beteiligen.
Aber wenn wir sie beteiligen, dann wollen sie genau wissen, durch welche Maßnahmen sie betroffen werden. Das können wir ihnen in diesem ersten Schritt eben nicht sagen. Wir werden relativ pauschale Regelungen haben, die die Betroffenen überhaupt nicht interessieren werden. Sie werden keine Informationen über ihre Einschränkungen haben.
Genau das wollten wir mit diesem Antrag erreichen: dass wir konkrete, detaillierte Informationen haben, dass Zwischenziele gesetzt werden und wir darüber informiert werden, wie diese Ziele umgesetzt werden sollen.
Ich stelle aber fest, dass der vorgelegte Text der Beschlussempfehlung wirklich nur eines belegt: dass in der Koalition keinerlei Bereitschaft vorhanden ist, die Informationen einzufordern und die Überwachungsfunktion auch auszuüben.
Ich denke, man kann es so zusammenfassen: Es ist eine totale Verweigerungshaltung und eine totale Ignoranz gegenüber dem Thema und auch gegenüber den finanziellen Risiken, die im Raum stehen.
Ich sage es noch einmal deutlich: Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Koalition sich mit den bisher vorliegenden Aussagen zufrieden gibt. Für mich sind die genannten Jahreszahlen und all das, was Herr Dr. Aeikens auch heute wieder vorgetragen hat, nichts als leere Versprechungen, die in dieser Form so nicht eingelöst werden können.
Meine Damen und Herren! Es ist doch klar: Wir brauchen mehr Geld, um die Managementpläne zu erarbeiten und die Kartierungen durchzuführen. Herr Lüderitz hat gesagt, dass viele neue Leute eingestellt wurden, die auch gute Arbeit leisten. Natürlich ist es so, aber sie werden das Ziel trotzdem nicht erreichen können, wenn die finanziellen Mittel nicht bereitstehen, um die Kartierungen und die Managementpläne und damit die Grundlagen für das weitere Verfahren zu erarbeiten. Trotzdem
heißt die Devise der Landesregierung: weiter so. Wir hätten mit dem Nachtragshaushalt mehr Geld in dieses System hereinbringen und damit auch die Aufgabe erfüllen können.
Trotzdem möchte ich Sie noch einmal fragen: Woher nehmen Sie nach der verheerenden Bilanz der zehn Jahre das Vertrauen in die Regierung, dass sich in Zukunft irgendetwas ändert?
Ich sage es noch einmal: Wir wollten mit diesem Antrag detaillierte Informationen einfordern, wie die Aufgaben erfüllt werden sollen, um letztlich die finanziellen Risiken des Vertragsverletzungsverfahrens zu vermeiden und damit Schaden vom Land abzuwenden, Schaden, der dadurch entsteht, dass wir die Biodiversität nicht adäquat schützen, und ein möglicher finanzieller Schaden, der dadurch entsteht, dass irgendwann einmal Strafzahlungen der EU drohen oder, was noch viel schlimmer wäre, dass die EU andere EU-Mittel sperrt.
Ich finde es sehr schade - das ist mein letzter Satz -, dass Sie das nicht erkennen oder nicht erkennen wollen und so viel wertvolle Zeit verstreichen lassen. Deswegen kommt für meine Fraktion eine Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung nicht in Frage. - Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Budde, ich würde gern drei kurze Fragen stellen. Die erste Frage lautet: Wie bewerten Sie, wenn Sie über die Industrieproduktion in SachsenAnhalt sprechen, den Beitrag, den die erneuerbaren Energien für die Industrie in Sachsen-Anhalt leisten? - Auch diese steht hier letztendlich auf dem Spiel.
Das zweite Thema ist der Klimawandel. Sie haben in Ihrer Rede lediglich gesagt: Ich habe keine Lösung für dieses Problem.
Festzuhalten ist, dass Frau Hendricks und Herr Gabriel diese Beschlüsse auch nicht einfach so gefasst haben, weil sie die Arbeitsplätze in der Braunkohleregion in Ostdeutschland nicht weiter haben möchten, sondern es stecken klare Ziele dahinter. Es ist das Thema Klimawandel, das letztlich dazu führt, dass diese Beschlüsse so getroffen wurden. Sie haben das, wie gesagt, komplett negiert. Ich möchte Sie fragen, ob Sie zu diesen Klimazielen der Bundesregierung stehen, die letztlich dazu führen, dass diese Beschlüsse so getroffen wurden, wie sie getroffen wurden.
Das letzte Thema, das mir auch persönlich sehr am Herzen liegt, ist das Thema der fehlenden Grundlastfähigkeit der erneuerbaren Energien. Das ist nämlich immer die Mär, die in die Welt gesetzt wird. Sie haben gesagt, dass es keine technischen Möglichkeiten gebe, die erneuerbaren Energien grundlastfähig zu machen. Ich wider
spreche dem ganz vehement; denn es ist klar, dass diese technischen Möglichkeiten existieren. Aber wir haben in der Energiewende diese Chance bisher verpasst, die Speichertechnologien so anzuwenden, auch mit ganz einfachen Mitteln. Ich denke dabei an Pumpspeicherkraftwerke.
Jetzt hören Sie doch auf. Es gibt genug Möglichkeiten.
Und Sie wissen genauso gut wie ich, dass diese Technologien existieren und im Moment nur deswegen nicht angewendet werden, weil sie sich ökonomisch nicht rechnen. Das ist das größte Problem der Energiewende auf der Bundesebene. Dazu hätte ich von Ihnen gern noch eine Aussage.
Herr Minister Möllring, eine kurze Frage. Sie haben sehr viel über CO2-Emissionen geredet und die Entwicklung der CO2-Emissionen über die Jahre seit 1990. Für mich ist es auch sehr aufschlussreich, nicht nur in die Vergangenheit zu schauen, sondern einmal den aktuellen Stand zu betrachten, und zwar nicht den aktuellen Stand der CO2Emissionen in absoluten Zahlen, sondern relativ pro Kopf. Dabei stellen wir eben fest, dass Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich mit an der Spitze liegt und mit die höchsten CO2-Emissionen pro Kopf hat. Wie bewerten Sie diesen Fakt?
Ich bin nur kurz auf den Zuruf Ihres Kollegen eingegangen. Es tut mir leid.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die FFH-Richtlinie nicht fristgemäß umgesetzt wurde. Deswegen ist es notwendig, über dieses Thema heute erneut in diesem Hohen Hause zu diskutieren.
Das Vertragsverletzungsverfahren war eigentlich seit Langem absehbar. Es ist eindeutig die Quittung dafür, dass viele Bundesländer, allen voran Sachsen-Anhalt, die Pflichten zur Umsetzung der FFH-Richtlinie über mehr als zehn Jahre, man kann schon sagen, sträflich ignoriert haben.
Besonders geärgert hat mich in der Vergangenheit immer, wie die Länder untereinander jeweils die eigenen Versäumnisse damit gerechtfertigt haben, dass die anderen ja auch nicht weiter seien.
Meine Damen und Herren! Das interessiert die EUKommission herzlich wenig. Außerdem stimmt es schlicht nicht;
denn die Statistik zeigt, dass einige Länder, zum Beispiel Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein, sehr wohl in der Lage
waren, die FFH-Richtlinie fristgemäß umzusetzen. Diese Länder haben die Herausforderung frühzeitig angenommen und die notwendigen Ressourcen, die finanziellen und auch die personellen Ressourcen, bereitgestellt und die Aufgabe umgesetzt.
Diese Länder können sich nun entspannt zurücklehnen, während wir in Sachsen-Anhalt in eine sehr prekäre Situation gekommen sind; denn schon bald drohen Strafzahlungen vonseiten der EU-Kommission. Die Mindestsumme gegen Deutschland betrüge wahrscheinlich derzeit rund 11 Millionen €. Davon müsste Sachsen-Anhalt allein 500 000 € tragen, wohlgemerkt pro Tag, meine Damen und Herren.
Noch schlimmer wäre es - das will ich gleich am Anfang deutlich herausstellen -, wenn die EU schon vorher Fördermittel im Bereich der Landwirtschaft sperren würde. Das wäre nichts anderes als eine finanzielle Katastrophe für das Land.
Wir reden also hierbei nicht über Peanuts, meine Damen und Herren, sondern über ein ernstes Problem, das diese und auch die vorhergehende Landesregierung verursacht haben.
Sachsen-Anhalt hat mit Ablauf des Jahres 2004 insgesamt 265 FFH-Gebiete an die Bundesregierung bzw. an die EU-Kommission gemeldet. Diese 265 Gebiete sind dann auch in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden.
Laut Artikel 4 der FFH-Richtlinie sind diese Gebiete dann innerhalb von sechs Jahren als sogenannte besondere Schutzgebiete auszuweisen. Die Schutzgebietsausweisung hätte also bis zum Jahr 2010 erfolgen müssen. Aber bis jetzt: Fehlanzeige.
Bis heute sind von den 265 FFH-Gebieten gerade einmal 38 als Schutzgebiete ausgewiesen worden; das sind nur 14 %. Anders herum: Für 227 FFHGebiete sind die Ziele des Artikels 4 Abs. 4 der FFH-Richtlinie im Jahr 2015 noch immer nicht erfüllt.
Fakt ist also ganz eindeutig: Das Land SachsenAnhalt ist seinen Verpflichtungen, die sich aus der FFH-Richtlinie ergeben, bisher nicht nachgekommen.
Ich gebe Ihnen Recht: Das ist kein neuer Befund; wir haben das Thema schon sehr oft im Plenum herausgestellt. Deswegen wird wahrscheinlich Landwirtschaftsminister Herr Dr. Aeikens gleich in etwa entgegnen: Wir haben aber das Naturschutzgesetz geändert und damit die Weichen gestellt, um mit der geplanten Grundschutzverordnung die Pflichten zu erfüllen.
Aus unserer Sicht hat sich aber mit dem eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren eine ganz grundlegend andere Situation ergeben; denn die EU hat in ihrem Schreiben auf zwei ganz entscheidende Sachverhalte hingewiesen.
Erstens hat sie deutlich gemacht, dass sie nicht gewillt ist, eine Überschreitung der Umsetzungsfristen über zehn Jahre zu akzeptieren. Das ist auch verständlich, weil, wie schon erwähnt, die Richtlinie selbst ja schon einen Zeitraum von sechs Jahren für die Erfüllung der Pflicht einräumt.
Die Fristen beziehen sich - das ist auch ganz entscheidend und wird in der Diskussion immer vernachlässigt - sowohl auf die nationalrechtliche Sicherung der Gebiete als auch auf die Pflicht, Erhaltungsmaßnahmen für die Arten und Lebensraumtypen in den Gebieten festzulegen. Darüber reden wir viel zu wenig, meine Damen und Herren.
Wenn wir aber jetzt weiter so vorgehen und die bisherigen Planungen umsetzen würden, dann würden wir allein bis zum Jahr 2018 brauchen, um ausschließlich die Gebiete nationalrechtlich zu sichern. Selbst wenn dieser Termin gehalten werden könnte, was ich angesichts der noch immer unzureichenden personellen und finanziellen Ressourcen nicht glaube, könnte erst danach die Erarbeitung der Erhaltungsmaßnahmen beginnen.
Wir können also im besten Fall nicht vor dem Jahr 2019 überhaupt einen Arbeitsfortschritt präsentieren, also die Erfüllung der Pflichten für einzelne Gebiete. Dabei ist von einer vollständigen Erfüllung der Pflicht noch überhaupt nicht die Rede. Deswegen: Auf diese Situation können wir sehenden Auges nicht zusteuern, meine Damen und Herren.
Weiterhin sagt die EU ganz klar, dass Prioritäten gesetzt, also die Gebiete, die für die Kohärenz des Natura-2000-Systems von besonderer Wichtigkeit sind, auch prioritär bei der Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen behandelt werden müssen.
Schließlich: Die ganze Vorgehensweise, die jetzt hier in Sachsen-Anhalt geplant ist, macht auch rein arbeitsökonomisch keinen Sinn, weil die Gebiete dann mehrfach bearbeitet werden müssten. Zudem würden zwischen den einzelnen Bearbeitungsschritten große Zeiträume liegen. Infolgedessen wären die Grundlagen für die Ausweisung und für die Erarbeitung der Erhaltungsmaßnahmen wahrscheinlich in der Zwischenzeit wieder veraltet. Letzteres ist uns in der Vergangenheit schon öfter passiert; das ist ein zusätzliches Argument, jetzt hier einen Schnitt zu machen und an dieser Stelle grundsätzlich umzusteuern, meine Damen und Herren.
Das bedeutet, die Verordnungsermächtigung für die Grundschutzverordnung nicht in Anspruch zu
nehmen und den Fokus zunächst auf die Gebiete zu legen, die besonders wichtig und besonders gefährdet sind. Alles andere bedeutet ein hohes finanzielles Risiko für Sachsen-Anhalt, das wir nicht eingehen können, meine Damen und Herren.
In unserem Antrag fordern wir darüber hinaus noch einen Bericht, in dem die Landesregierung bis zum 31. Mai 2015 die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung der FFH-Richtlinie darstellen soll. Dieser Bericht soll durch einen Aktionsplan mit ganz konkreten Zwischenzielen untersetzt werden. Die Aufgaben, die darin verzeichnet sind, sollen so terminiert werden, dass ein Erreichen der Ziele bis zum Jahr 2017 möglich ist. Es versteht sich von selbst, dass diese Aufgaben sowohl personell als auch finanziell untersetzt werden müssen; auch dies soll selbstverständlich Teil des Aktionsplans sein.
Meine Damen und Herren! Dieses Hohe Haus hat eine Kontrollfunktion bezüglich der Verwaltung und der Regierung, die wir umfassend wahrnehmen müssen. Bisher liegt uns allen nur die allgemeine Erklärung vor, dass die Grundschutzverordnung bis zum Jahr 2018 vorliegen soll. Es existiert aber keinerlei konkrete Untersetzung mit Zwischenzielen. Deswegen müssen wir festhalten: Wir können unsere Kontrollfunktion derzeit nicht adäquat ausüben.
Außerdem - das sei hier am Rande erwähnt - glaube ich nicht, dass wir diese Herausforderung mit den jetzigen finanziellen und personellen Ressourcen meistern können. Inzwischen wurden zwar neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt; wenn aber die nötigen Haushaltsmittel und die Grundlagen, dass etwa Kartierungen der Arten und Lebensraumtypen oder die Managementpläne zu erarbeiten sind, fehlen, dann können auch die zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Umsetzung nicht beschleunigen.
Meine Fraktion hat deshalb für alle Haushaltsberatungen zusätzliche Mittel für die Umsetzung der FFH-Richtlinie beantragt. Zuletzt wollten wir für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt einen Mittelaufwuchs von 10 Millionen € erreichen. Angesichts der aktuellen Situation zeigt sich, wie notwendig diese Mittel sind.
Ich sage es einmal ganz deutlich: Wir müssen bereits in den nächsten Wochen die Weichen stellen, um alle notwendigen Vorarbeiten in Auftrag geben zu können. Dafür müssen wir - notfalls auch mit einem Nachtragshaushalt - die notwendigen Mittel bereitstellen, meine Damen und Herren.
Die aktuelle Situation sieht so aus: Bisher sind nur 46 Managementpläne abgeschlossen und nur 23
befinden sich in Bearbeitung. Allein diese Zahlen belegen, wie groß der Nachholbedarf tatsächlich ist.
Nachdem das MLU seit dem Jahr 2007 nicht in der Lage war, die für Natura 2000 zur Verfügung stehenden Mittel zu mehr als 50 % tatsächlich einzusetzen, ist - das sage ich hier auch deutlich - bei mir Vertrauen in die Finanzplanungen des MLU nur sehr begrenzt vorhanden.
Aber selbst wenn Sie der Meinung sind, dass wir mit den jetzigen Planungen zum Erfolg kommen können, was ich - wohlgemerkt - stark bezweifle, sollten Sie der Forderung nach einem detaillierten Bericht zustimmen; denn nur dann haben Sie Informationen darüber, was die notwendigen Vorarbeiten kosten und in welchem Zeitraum sie umgesetzt werden können.
Solange dies nicht existiert und wir nicht wissen, wie die darauf aufbauenden Arbeitsschritte, das heißt die Planung und die Durchführung der Erhaltungsmaßnahmen und der Bewirtschaftungspläne, realisiert werden sollen, solange gibt es auch keine Grundlage, auf die Verlautbarungen des MLU mit den genannten Fristen tatsächlich zu vertrauen. Ohne diese Grundlagen tatsächlich schwarz auf weiß zu haben, wird die Aufgabe faktisch nur in die nächste Legislaturperiode verschoben und dann als schwere Hypothek auf der neuen Landesregierung lasten, meine Damen und Herren. Das können wir nicht hinnehmen.
Angesichts der schwierigen Situation halte ich es - das sei hier noch ergänzend erwähnt - für mehr als angemessen, über den Fortgang der Verhandlungen mit der EU-Kommission und die möglichen finanziellen Konsequenzen des Vertragsverletzungsverfahren im Ausschuss für Umwelt und im Ausschuss für Finanzen einmal pro Quartal zu berichten.
Meine Damen und Herren! Ich habe einen Großteil meiner Redezeit darauf verwendet, über finanzielle Risiken zu reden. Ich möchte die Rede nicht beenden, ohne an den Kern des Themas zu erinnern. Es geht nämlich um nichts Geringeres als um den Erhalt der Artenvielfalt, um den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Es geht darum, wie wir mit der Natur umgehen und wie wir sie unseren Kindern und Kindeskindern überlassen. Dass diesbezüglich Bedarf besteht, zeigt der Blick auf die Entwicklung der Population in Sachsen-Anhalt, die für die Mehrzahl der Arten negativ ist.
Die Umsetzung der FFH-Richtlinie ist kein Selbstzweck, sondern verfolgt mit der Sicherung der Artenvielfalt ein ganz handfestes Ziel. Es gibt un
zählige wirtschaftliche, ethisch-religiöse und kulturelle Gründe, sich für die Sicherung der Biodiversität einzusetzen. Deswegen sollten wir alle hier im Hohen Hause und auch außerhalb für das Thema „Erhalt der Biodiversität, Erhalt unserer Lebensgrundlagen“ streiten, meine Damen und Herren.
Noch hat Sachsen-Anhalt viele schöne Landschaften. Die „Huffington Post“ hat zum Beispiel in ihrem ironischen Artikel „Warum Sie auf keinen Fall nach Sachsen-Anhalt ziehen sollten“ gleich als Erstes genannt: Die Landschaft könnte Sie erschlagen. - Das zeigt, dass sich das Image des Landes Sachsen-Anhalt mittlerweile vollständig wandelt. Diese Entwicklung müssen wir alle tatkräftig unterstützen, meine Damen und Herren.
- Ja, ja, die Natur gibt es auch so. Aber wir können gleich im Anschluss noch einmal darüber diskutieren. Herr Dr. Aeikens wird vielleicht noch einmal im Detail darlegen können, was die Landesregierung tatsächlich getan hat. Ich bin jedenfalls mit den Leistungen und Maßnahmen sehr unzufrieden, die in den letzten fünf Jahren eben nicht in der Deutlichkeit zu erkennen waren.
- Natürlich existiert diesbezüglich ein Dissens,
aber wie gesagt: Sie sind den Beweis noch schuldig geblieben.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss: Die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt war bisher nichts anderes als ein Trauerspiel. Das bisherige Handeln - oder besser gesagt: das Nichthandeln - dieser und der vorherigen Landesregierung hat uns in eine sehr schwierige Situation gebracht. Es droht erheblicher Schaden für das Land, und zwar dadurch, dass die natürlichen Lebensgrundlagen nicht adäquat geschützt werden. Zudem droht ein erheblicher finanzieller Schaden für das Land.
Nun darf nicht noch mehr Zeit so leichtfertig verschwendet werden. Deswegen fordern wir eindeutig: Die Anforderungen der FFH-Richtlinie müssen nun unverzüglich erfüllt werden.
Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will ein paar Punkte aus der Diskussion aufgreifen und kommentieren.