Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

Danke sehr, Herr Kollege Henke. - Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Herr Scheurell.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Bullerjahn! Ich habe es bereits bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfes am 6. Oktober 2011 gesagt und ich kann es im Rahmen dieser Debatte wiederholen: Das Ministerium der Finanzen ist erfolgreich dabei, die parlamentarischen Hindernisse auf dem Weg zur Errichtung der neuen Superbehörde in Sachsen-Anhalt zu nehmen.

Ihnen, sehr geehrter Herr Minister Bullerjahn, und auch dem sehr geehrten Herrn Staatssekretär Felgner, der die Verhandlungen in den letzten Wochen überwiegend geführt hat oder hat führen müssen, wird nicht entgangen sein, dass sich die Begeisterung in unserer Fraktion ob der geplanten Umstrukturierung in Grenzen hielt.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Trotzdem, sehr geehrter Herr Minister und sehr geehrter Herr Staatssekretär, will ich mich bedanken für das insgesamt doch transparente Verfahren bis zum heutigen Tag. Das war und ist nicht selbstverständlich. Besonderer Dank gilt an dieser Stelle aber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Landesbetriebes Bau, die, wie ich und die

Fraktion der CDU finden, gute Arbeit geleistet haben.

(Beifall bei der CDU)

Dennoch hat die Evaluierung der LHO-Betriebe im Jahr 2010 Optimierungspotenziale aufgezeigt. In vielen Ländern befinden sich die staatliche Hochbauverwaltung und das Liegenschaftsmanagement in einer Hand. Die Zusammenführung des staatlichen Hochbaus und der immobilienbezogenen Aktivitäten des Landes zu einem neuen LHO-Betrieb „Bau und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt“ begrüßen wir daher mit - -

(Frau Niestädt, SPD: Freude!)

- Ja, wir begrüßen es ausdrücklich, sehr geehrte Frau Niestädt. Wir sind loyale Koalitionspartner; Sie wissen das doch.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Wenn wir es mit schlankeren Strukturen und mit der Hebung von Synergien durch die Einsparung liebgewordener Institutionen ernst meinen, dann müssen wir auch den Mut haben, diese substanziell zu ändern. Wir können nicht auf der einen Seite auslaufende Solidarpaktmittel und EU-Fonds am Ende dieses Jahrzehnts beklagen, ohne auf der anderen Seite selbst konkrete Maßnahmen wirtschaftlicher Haushaltsführung zu ergreifen.

Deswegen haben Sie, sehr geehrter Minister, bei der Zusammenlegung des staatlichen Hochbaus und der Liegenschaftsverwaltung zu einem LHOBetrieb die volle Rückendeckung der beiden Koalitionsfraktionen. Deswegen hat der Landtag bereits in der 10. Sitzung das Bestreben der Landesregierung, beide LHO-Betriebe zusammenzulegen, unter der Maßgabe eines erwiesenen Effizienzgewinns ausdrücklich begrüßt. Im Gegenteil: Wir haben die Landesregierung aufgefordert, die neue Struktur, die zum 1. April 2012 geschaffen werden soll, im Haushalt entsprechend abzubilden.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um noch einmal auf einige Sachverhalte hinzuweisen, die aus der Sicht meiner Fraktion in der Diskussion über eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Bau- und Liegenschaftsmanagements notwendig sind.

Als verkehrspolitischer Sprecher meiner Fraktion kann ich mich sehr gut an die Beratung im Finanzausschuss im vergangenen Jahr erinnern, als die Evaluierungsberichte zu den vier Landesbetrieben Gegenstand waren. Nach meinem Eindruck kam damals zum Ausdruck, dass sich gerade der Landesbetrieb Bau nach anfänglichen Schwierigkeiten erfolgreich entwickelt hat.

Das Liegenschafts- und Immobilienmanagement Sachsen-Anhalts hat sich zumindest nach meiner Wahrnehmung seit seiner Gründung im Jahr 2004 die Note „voll befriedigend“ noch nicht verdient, sehr geehrter Herr Minister. Wir haben nach wie

vor einen umfangreichen Renovierungsbedarf bei den Landesliegenschaften. Von Anfang an gibt es Probleme bei der Veräußerung von Liegenschaften und somit ein in diesem Umfang nicht benötigtes allgemeines Grundvermögen.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie werden mir zustimmen: Es ist schon interessant zu wissen, dass die Räume der Ministerien, wenn sie nach einer Regenperiode vom Landesbetrieb Limsa neu vermessen werden, gewachsen sind.

(Heiterkeit bei allen Fraktion)

Ich habe das Verfahren eingangs positiv erwähnt. Die Landesregierung hat im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und im Ausschuss für Finanzen zeitnah und ausführlich über die Auswirkungen der Umstrukturierungen in die Rechtsform eines LHO-Betriebes zum 1. April 2012 - das ist kein Scherz - unterrichtet.

Das ist übrigens ein gutes Gründungsdatum. Ich habe meinen kleinen Betrieb auch am 1. April gegründet, noch zu Kommunistenzeiten.

(Zuruf von der LINKEN: Donnerwetter!)

Ich werde Ihnen auch erzählen, warum. Ich hatte es satt, in der Faultierfarm zu sitzen.

(Heiterkeit bei der CDU)

Dennoch konnten sich die Vertreter meiner Fraktion und darüber hinaus auch der sehr geehrte Herr Kollege Henke des Eindrucks nicht erwehren, dass die Umstrukturierung der hochbaubezogenen Aktivitäten des LBB und der Liegenschaftsverwaltung in einem LHO-Betrieb möglicherweise doch nicht das Ende der Fahnenstange bedeutet.

(Herr Henke, DIE LINKE: Genau!)

Sehr geehrter Herr Henke, ich werde es nicht schaffen, Sie zu toppen. Das ist für mich unmöglich.

(Frau Bull, DIE LINKE: Da bin ich mir nicht so sicher!)

- Ganz sicher, sehr geehrte Frau Bull.

Der im Ausschuss kurzerhand noch eingereichte Änderungsantrag zur Ermöglichung von juristischen Personen des privaten Rechts war diesbezüglich keine vertrauensbildende Maßnahme. Ich hoffe, dass ich nicht eines Tages noch einmal an dieser Stelle stehen muss und Neues aus der Anstalt zu verkünden habe. Hier gilt für mich das gesprochene Wort, sehr geehrte Kollegin Niestädt. Ihr Wort nicht nur in Gottes, sondern auch in des Ministers Ohr: Die Anstalt ist vom Tisch.

Die Haltung der CDU-Fraktion ist eine ganz eindeutige. Wir begrüßen die Umstrukturierung zu einem LHO-Betrieb aus einem Guss. Ich habe aber ordnungspolitisch große Probleme damit, wenn faktisch nicht ausgeschlossen ist, dass Immobilien

beratung und -verwaltung für Dritte durch den BLSA, faktisch also durch eine öffentliche Einrichtung des Landes, in Konkurrenz zu privaten Anbietern dieser Branche erfolgt. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen auch Klarheit darüber, welche Kosten die Evaluierung der geplanten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verursacht.

Ich bin aber auch froh, dass die eine oder andere Entbehrlichkeit im ursprünglichen Gesetzentwurf im Zuge der redaktionellen Überarbeitung durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und der Ausschussbefassung ausgemerzt wurde. Ich denke, sehr geehrter Herr Minister Bullerjahn, Sie werden mir zustimmen, dass die Anwendung der für Landesbehörden geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften für einen Landesbetrieb zum guten Ton gehören sollte und nicht einer ausdrücklichen Erwähnung im Gesetzestext bedurfte, wie es § 12 vorgesehen hat.

Insofern bin ich fast geneigt, dem sehr geehrten Herrn Minister der Finanzen Bullerjahn zum ersten erfolgreichen ministeriellen Anbau an seine Behörde zu gratulieren und ihm eine glückliche Hand bei der tatsächlichen Umsetzung zu wünschen. Die Segenswünsche meiner Fraktion mögen Sie begleiten, sehr geehrter Herr Minister.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Erdmenger.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein sehr trockenes und eher humorfreies Thema.

(Zurufe: Der eine sagt so, der andere so! - Es kommt darauf an, wer redet! - Zuruf von der CDU: Sie können ihn ja toppen!)

- Ich will gar nicht den Versuch machen, daran anzuknüpfen. - Die Geschichte der Landesbetriebe im Bereich Bauen ist von dem einen oder anderen Kuriosum geprägt, wie ich auch in den Ausschussberatungen erfahren durfte. Ich muss Sie enttäuschen: Ich habe mir dennoch nicht die Zeit genommen, mir die früheren Gutachten anzuschauen und sie mit den aktuellen Empfehlungen zu vergleichen. Ich möchte heute nur dazu sprechen, was wir für die Zukunft in diesem Bereich für sinnvoll halten.

Wir halten es - das habe ich schon bei der ersten Lesung gesagt und sage es auch heute noch einmal - für grundsätzlich sinnvoll, den Hochbau zusammenzuführen, Bau und Immobilienverwaltung zusammenzufassen. Ich habe schon damals ge

sagt: Wer einmal mit der Sanierung einer Landesliegenschaft befasst war, weiß, warum es sinnvoll ist, das zusammenzuführen. Deswegen unterstützen wir das Grundanliegen.

In der Beratung hat sich herausgestellt, dass die Argumente für die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts nicht sonderlich überzeugend waren. Wir haben heute erfahren - ich hatte das schon früher erfahren -, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts vom Tisch ist. Das begrüßen wir natürlich. Zudem ist jetzt ein Paragraf enthalten, der Bestandsschutz für das Personal bzw. für die Arbeitskonditionen beinhaltet. Auch das begrüßen wir. In diesem Sinne würden wir Ihrem Gesetzentwurf gern zustimmen.

(Zuruf von der CDU: Aber!)

Aber leider müssen wir uns, wenn wir einen solchen Landesbetrieb gründen, darüber unterhalten, welches Ziel er verfolgen soll. Wir haben darüber im Ausschuss und auch bei anderer Gelegenheit geredet. Meine Lesart dessen, was wir dort diskutiert haben, ist, dass das Finanzministerium ausschließlich das Ziel verfolgt, Mehrerlöse aus Verkauf und Vermietung zu erzielen, ausschließlich bestimmte finanzwirtschaftliche Kennziffern im Kopf hat, die mit dem Betrieb verfolgt werden.

Das reicht uns nicht. Das ist nicht falsch, aber diese Herangehensweise reicht uns nicht. Ihnen wird sofort ersichtlich sein, warum uns das nicht reicht, wenn ich das Stichwort Betriebskosten nenne. Natürlich müssen die Betriebskosten - dazu gehören die Energiekosten, dazu gehören aber auch andere Kosten - in den Landesliegenschaften einmal systematisch in den Blick genommen werden. Das ist bisher nicht verankert. Deswegen haben wir Änderungsvorschläge gemacht, die Sie in unserem Änderungsantrag finden.

Aber wir finden auch, dass sich ein solcher Landesbetrieb der gesellschaftlichen Verantwortung der Verwaltung von öffentlichen Liegenschaften bewusst sein muss. Er muss transparent arbeiten.

Ich möchte Ihnen einmal an einem fiktiven Beispiel erläutern, was ich damit meine. Stellen wir uns vor, im Lande gäbe es einen freien Träger, der eine Kindertagesstätte und eine Schule betreibt und sich nach einer Liegenschaft umschaut. Nehmen wir weiter an, es gibt in diesem Lande auch ein privates Bauunternehmen, das sich nach einer Möglichkeit umschaut, hochwertige Wohnungen - andere würden „Luxuswohnungen“ sagen - zu errichten.

Jetzt ist doch die entscheidende Frage, ob es darauf ankommt, wer von diesen beiden mitbekommt, welche Liegenschaft wohl an welchem Punkt zu veräußern ist, und ob nur der Höchstbietende den Zuschlag bekommt oder aber ob wir einen Landesbetrieb haben, der dazu verpflichtet ist, die Öffentlichkeit über die vorhandenen Liegenschaften

zu informieren, und Transparenz herstellt und außerdem bei seiner Entscheidung, wohin er vermietet oder verkauft, auch die gesellschaftlichen Fragen zu berücksichtigen hat.