Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

listischer Untergrund“ und zur Arbeit der Sicherheitsbehörden

Antrag Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/641

c) Sachsen-Anhalts Beitrag zur Aufklärung der Terrorserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und zur wirksamen Förderung von Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/632

Es ist nunmehr die Abstimmung zu den beiden Anträgen vorgesehen. Eine Überweisung eines der Anträge ist nicht beantragt worden.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/641 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit ist der Antrag einstimmig beschlossen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/632. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist somit abgeschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass die Beschlüsse über Haushalte, Nachtragshaushalte und ihre Einzelpläne manchmal viel mehr mit Extremismusbekämpfung zu tun haben, als wir es auf den ersten Blick glauben. Deshalb sollten wir jetzt in der Tagesordnung fortfahren.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2010/2011 und des Gesetzes über das Vermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“ (Nachtragshaushaltsgesetz 2011)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/507

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 6/640

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/658

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/666

Die erste Beratung fand in der 13. Sitzung des Landtages am 11. November 2011 statt. Die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Finanzen übernimmt Frau Dr. Klein. Frau Dr. Klein, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Werte Damen und Herren! Als Berichterstatterin habe ich Ihnen im Auftrag des Ausschusses für Finanzen über die Beratung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2010/2011 und des Gesetzes über das Vermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“ Bericht zu erstatten.

Der Gesetzentwurf wurde, wie der Vizepräsident bereits sagte, von der Landesregierung in der 13. Sitzung des Landtages am 11. November 2011 in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Er wurde in alle Ausschüsse außer den Ausschüssen für - -

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Darf ich um etwas mehr Ruhe für die Berichterstattung bitten?

Ich danke Ihnen, Herr Präsident.

Bitte, Frau Dr. Klein.

Sie wissen, wie das ist mit dem Interesse am Haushalt.

Ich weiß, wie das ist.

Der Gesetzentwurf wurde in alle Ausschüsse mit Ausnahme des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, des Petitionsausschusses sowie des Ausschusses für Wahlprüfung überwiesen.

Der Finanzausschuss hatte nur einmal die Möglichkeit, über diesen Nachtragshaushalt zu beraten. Insofern gab es eine sehr verdichtete Debatte. Ich werde Ihnen nur wenige Eckzahlen nennen und im Wesentlichen auf die Diskussionspunkte eingehen, um die zum Teil mehrere Stunden lang gerungen wurde, um zu einer Lösung zu kommen.

Der Entwurf der Landesregierung sieht einen Haushaltsumfang von 10 077 881 200 € vor, wobei die Summe der Verpflichtungsermächtigungen auf 3 862 284 400 € festgelegt wurde. Damit übersteigt der Ansatz des vorgelegten Entwurfes den Ansatz des ursprünglichen Haushalts um rund 280 Millionen €. Die Verpflichtungsermächtigungen liegen um 1,5 Milliarden € höher als ursprünglich vorgesehen. Die geplante Nettoneuverschuldung für das Jahr 2011 soll bei 305 124 600 € liegen. Damit sind es 235 Millionen € weniger als ursprünglich geplant.

Die Hauptursache für den Nachtragshaushalt sind Mehreinnahmen im Jahr 2011 und eine zusätzliche Erstattung an den Bund in Höhe von 50 Millionen € für Zusatzversorgungssysteme aufgrund eines Rechenfehlers beim Bund. Weitere Eckpunkte für den Nachtragshaushalt 2011 sind laut Landesregierung die Zuweisungen an die Kommunen für den freiwilligen Zusammenschluss in Höhe von 25 Millionen €, die Zuführung an das Sondervermögen „Pensionsfonds“ in Höhe von 20 Millionen € und die Zuführung an den Altlastensanierungsfonds in Höhe von 30 Millionen €, veranschlagt im neu geschaffenen Kapitel 54 20 - Landesprogramm Vernässung und Erosion.

In der allgemeinen Aussprache im Ausschuss für Finanzen am 1. Dezember 2011 machte zunächst der Staatssekretär im Ministerium der Finanzen Herr Dr. Geue einige grundsätzliche Bemerkungen zu den wesentlichen Eckdaten. Er verwies neben den bereits von mir genannten Zahlen darauf, dass der Ansatz bei dem Zinstitel um 50 Millionen € abgesenkt werden kann. Außerdem sei die Landesregierung dazu verpflichtet, die globalen Minderausgaben aufzulösen, da es diese künftig nicht mehr geben werde; der Ansatz werde von 176 Millionen € auf Null gesetzt. Darüber hinaus verwies er auf die Notwendigkeit höherer Verpflichtungsermächtigungen für das Teilentschuldungsprogramm Stark II.

Danach machte, der Tradition entsprechend, der Präsident des Landesrechnungshofes seine Ausführungen und äußerte sich grundsätzlich zum Entwurf des Nachtragshaushaltes. Er verwies zunächst darauf, dass die Landesregierung die Möglichkeit, einen Betrag von 450 Millionen € aus Steuermehreinnahmen zur Absenkung der Nettoneuverschuldung einzusetzen, nicht genutzt habe. Er bewertete außerdem die Aufhebung der globalen Minderausgaben kritisch. Es habe im Haushaltsvollzug keine ausreichenden Anstrengungen zu Einsparungen zur Erwirtschaftung dieser globalen Minderausgaben gegeben.

Ebenfalls kritisch hob der Präsident des Landesrechnungshofes hervor, dass es keine konsequente Veranschlagung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Nachtragshaushalt gebe, obwohl es der Finanzausschuss in der vergangenen Le

gislaturperiode im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt 2007 so beschlossen habe.

Der Landesrechnungshof hob positiv hervor, dass die Landesregierung bestimmte Aufwüchse wie die sogenannte Hochzeitsprämie oder die Verpflichtungsermächtigungen bei Stark II im Nachtragshaushalt veranschlagt habe. Der Präsident des Landesrechnungshofes verwies darüber hinaus auf Einsparungen, die bei den Personalverstärkungsmitteln für das Jahr 2011 möglich gewesen wären.

Die Fraktion DIE LINKE verwies in der allgemeinen Aussprache darauf, dass sie erwartet habe, dass die Landesregierung endlich das wahrmache, von dem sie ständig spreche, nämlich sparen. Sie hatte einen Änderungsantrag eingebracht, der Einsparungen von rund 90 Millionen € vorsah. Kritisch gesehen werde die Auflösung der globalen Minderausgaben, insbesondere derjenigen, die zur Ablösung der Fehlbeträge aus dem Jahr 2009 gedacht war.

Darüber hinaus schloss sich die Fraktion DIE LINKE der Auffassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes an, dass die Zuführung eines Betrages von 30 Millionen € an den Altlastensanierungsfonds verfassungsrechtlich sehr bedenklich sei. Obgleich eine Lösung der Probleme notwendig ist, kann dies nicht geschehen, indem ohne Regularien und Kriterien festzulegen ein Betrag von 30 Millionen € in dem Altlastensanierungsfonds „geparkt“ werden. Kritisch sah die Fraktion DIE LINKE auch die Zahlung von Mitteln in Höhe von 30 Millionen € an die Kommunen sowie die geplanten Erhöhungen bei Einzelplan 07.

Die Fraktion der SPD betonte, dass sie die Einstellung von Mitteln in Höhe von 30 Millionen € beim Altlastensanierungsfonds für richtig halte. Sie vertrat aber die Meinung, dass Projekte mit einem Volumen von mehr als 500 000 € vom Zeitweiligen Ausschuss Grundwasser bestätigt werden müssten.

Hinsichtlich der 30 Millionen € für die Kommunen verwies die Fraktion der SPD darauf, dass sie zur Minderung bzw. zum Ausgleich von Fehlbeträgen dienten. Außerdem wurde betont, dass die geplanten Erhöhungen im Kulturbereich noch einmal einer kritischen Betrachtung unterzogen werden und deshalb erst am Ende der Sitzung behandelt werden sollten.

Die CDU-Fraktion bezog sich zunächst auf das Problem der Vernässung, für dessen Lösung man Geld brauche. Insofern sah sie in der Zuführung an den Altlastensanierungsfonds die Möglichkeit, Weichen für die Zukunft zu stellen. Auch sie verweist die Freigabe von Projekten mit einem Volumen von mehr als 500 000 € an den zuständigen Ausschuss.

Kritisch reflektierte die CDU-Fraktion die Auflösung der globalen Minderausgaben. Sie sehe noch Luft bei den Zinsausgaben und im Bereich des sogenannten Bodensatzes, bezweifle aber, dass es noch möglich sei, die globalen Minderausgaben zu erwirtschaften.

Das Programm Stark II ist aus der Sicht der CDUFraktion unstrittig. Die sogenannte Hochzeitsprämie sei aber im Vorfeld der Einbringung auch innerhalb der CDU-Fraktion kontrovers diskutiert worden. Jetzt habe man sich auf den vorgeschlagenen Punkt verständigt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sah im Nachtragshaushalt eine vernünftige Arbeitsgrundlage, auf der verschiedenste Probleme beredet werden können. Allerdings sei der Konsolidierungswille der Landesregierung nicht gegeben. Vielmehr ist es so, dass im Jahr 2011 noch einmal Geld ausgegeben wird, das es im Jahr 2012 nicht mehr geben werde, weil in dem Jahr eine schwarze Null erreicht werden soll.

Die Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes bezüglich der Zuführungen zum Altlastensanierungsfonds wurden von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geteilt. Auch begrüßte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.

Zur Beratung des Nachtragshaushaltes 2011 lagen die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Auf die Änderungsvorschläge durch die Fachausschüsse werde ich in meinen weiteren Ausführungen zu den betreffenden Einzelplänen eingehen.

Darüber hinaus gab es einen Formulierungsvorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu dem Gesetzentwurf. Vonseiten der Koalitionsfraktionen wurden neun Änderungsanträge eingebracht. Je ein Änderungsantrag wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Darüber hinaus gab es diverse mündliche Anträge.

Ich komme zu den Einzelplänen. Dabei werde ich, wie gesagt, nur auf wesentliche Änderungen des Nachtragshaushaltes eingehen, die Ihnen in der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/640 vorliegen. Auch werde ich auf die Punkte im Entwurf des Nachtragshaushaltes eingehen, zu denen es, wie gesagt, eine Debatte bzw. Änderungsanträge gab.

An die Grundsatzdebatte schloss sich zunächst eine Aussprache zu Einzelplan 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt -, zum Sondervermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“ und zum Einzelplan 09 an.

Herr Minister Aeikens begründete noch einmal die Entscheidung der Landesregierung, dem Altlastensanierungsfonds 30 Millionen € zuzuführen - dieses Geld soll künftig in dem neu eingerichteten

Kapitel 54 20 - Landesprogramm, Vernässung und Erosion - vertitelt werden -, und ließ wissen, eine entsprechende Richtlinie sei in der Endabstimmung. Die Erwartungshaltung der Bevölkerung sei, dass möglichst rasch begonnen werden solle. Er sei bereit, der Bevölkerung zu erklären, dass durch die Beteiligung des Landtages Verzögerungen eintreten würden. Des Weiteren machte der Minister auf Mehrbedarfe in den Einzelplänen 09 und 15 in Höhe von rund 2,8 Millionen € aufmerksam und fügte hinzu, dies betreffe unter anderem das Landgestüt mit 200 000 € aufgrund einer schlechten Ernte und das Landeszentrum Wald.

(Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

In der sich anschließenden Debatte ging es unter anderem darum, ob eine Beteiligung des Landtages zu Verzögerungen führt oder nicht. Alle Fraktionen sprachen sich für eine Beteiligung des Landtages aus. Doch auch die Frage der Zuführung von 30 Millionen € an den Fonds bei gleichzeitiger Nettokreditaufnahme wurde noch einmal aufgegriffen, sowohl von der Fraktion DIE LINKE als auch von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vom Landesrechnungshof.

Letztendlich wurde in Kapitel 54 20 ein Drei-Sterne-Haushaltsvermerk aufgenommen, der die Zustimmung des Ausschusses für Finanzen nach der fachlichen Befassung und Empfehlung des Zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das zugehörige Wassermanagement“ bei Maßnahmen über 500 000 € festschreibt.