Bereits bei der Einbringungsrede hatten wir die Notwendigkeit und Höhe dieser freiwilligen Leistung kritisch bewertet. Als allgemeine Zuweisung im FAG wäre dieses Geld beispielsweise nicht nur einigen wenigen, sondern der gesamten kommunalen Familie zugute gekommen und es wäre darüber hinaus kreisumlagewirksam gewesen.
Ebenso sinnvoll wäre nach unserer Auffassung eine weitere Senkung der Neuverschuldung gewesen. Am Ende haben wir einen Kompromiss gefunden, der sich in dem vorliegenden Entwurf abbildet.
Ein zweiter wesentlicher Ausgabenblock sind die Mittel in Höhe von 30 Millionen € zur Gefahrenabwehr und zur Beseitigung von Nässeschäden, die an den Fonds „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“ angedockt werden.
Auch wenn die Opposition dieses Verfahren im Ausschuss mehr als kritisch bewertet hat, sagen wir: Das ist eine gute Sache; wir haben jetzt eine
Lösung, mit der wir gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Wort halten. Jetzt kann gehandelt und zügig in die Problemlösung eingestiegen werden, anstatt akademische Debatten über Verfahrensfeinheiten zu führen.
Dass Stark II ebenfalls eine gute Sache ist, die für viele Kommunen eine Hilfe darstellt, hatten wir bereits im Rahmen der ersten Lesung erwähnt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der größte Kostenblock im Nachtragsetat ist die Auflösung der globalen Minderausgabe; der Minister hat es bereits angesprochen. An dieser Stelle sind wir dann wieder beim eingangs erwähnten finanzpolitischen Mischungsverhältnis. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Wir hätten uns gewünscht, dass nur ein Teil der GMA aufgelöst worden wäre.
Dass die GMA im November nicht mehr zu 100 % erwirtschaftet werden kann, ist klar. Dass durch erfreuliche Zinsminderausgaben und den üblichen Bodensatz in einer Größenordnung von 100 Millionen € noch Reserven vorhanden sind, ist mindestens genauso klar. Natürlich fischen wir im Hinblick auf die Frage einer weiteren Absenkung der Neuverschuldung im gleichen Teich. Dieses zusätzliche Sparsignal wäre uns aber sogar die Kritik der potenziell betroffenen Häuser wert gewesen.
Nun sind wir darauf gespannt, was unter dem Strich herauskommen wird und welche Zahl uns der Finanzminister in Sachen Neuverschuldung präsentieren wird. Da wir uns Weihnachten nähern, wünsche ich mir an dieser Stelle eine Zahl unter 200 Millionen €.
- Das ist wohl so. - Mit diesem Wunsch möchte ich meine grundsätzlichen Ausführungen zum Nachtragshalt 2011 schließen und mich dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuwenden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden über die eingestellte VE, auf deren Grundlage die Vergabe des Verkehrsvertrages zum Elektronetz Nord Magdeburg - kurz: Enorm - an die DB AG erfolgen soll. Herr Minister Webel hatte die Notwendigkeit der VE und auch die anstehende freihändige Vergabe im Finanzausschuss ausführlich erläutert. Wenn ich mich recht entsinne, dann wurden Ihre Nachfragen, Kollege Erdmenger, zu diesem Vorgang alle bereitwillig und umfänglich beantwortet.
Ich meine auch, dass dieses Thema einen deutlich längeren Vorlauf hat. Bereits im Oktober 2011 wurde das Thema im Fachausschuss behandelt
und die Landräte und Fraktionsvorsitzenden wurden umfassend informiert. Insofern kann ich die Überraschung an dieser Stelle nicht nachvollziehen.
Sowohl der anstehende Vertragsabschluss als auch die Art der Vergabe als auch die wirtschaftlichen Vorteile für das Land wurden in den Sitzungen hinreichend erörtert. Es wird Sie deshalb nicht überraschen, dass wir weder Ihre Begründung noch Ihre Einschätzung zu dem Sachverhalt teilen können.
Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass die Vergabeart nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entspreche, dass das Argument der vorteilhaften Gelegenheit einer Überprüfung nicht standhalte und dass Ihnen Hinweise vorlägen, dass sogar das Gegenteil der Fall sei. Ich frage mich, wie Sie eine solche apodiktische rechtliche Wertung, zu der sich anerkannte Spitzenjuristen und Vergaberechtsexperten niemals hinreißen lassen würden, sachlich begründen wollen.
Dass es Ihnen nicht zuletzt um einen medialen Aha-Effekt ging, konnten wir den Zeitungen bereits entnehmen. Ich sage hierzu deutlich: Eine solche Unterstellung diskreditiert nicht nur die vielen Mitarbeiter in den Ministerien und bei der Nasa, die an einem solchen Verfahren beteiligt sind. Eine solche Unterstellung ist vor dem Hintergrund einer enorm heterogenen Rechtsprechung im Vergaberecht in höchstem Maße unglaubwürdig.
Zur Frage der vorteilhaften Gelegenheit gibt es weder eine umfassende noch eine gefestigte Rechtsprechung. Es interessiert uns doch sehr, durch welche Fakten Ihre Einschätzung gedeckt ist.
Als ehemaliges Mitglied einer Vergabekammer glaube ich, zumindest einen ungefähren Überblick über dieses Thema zu besitzen. Machen Sie sich einmal den Spaß und schauen Sie sich die Urteile unterschiedlicher Kammern zu gleichen Sachverhalten des Vergaberechtes an. Die Vielfalt an Auslegungen ist beinahe grenzenlos.
Sehr geehrte Damen und Herren! Konkret sprechen wir über die Vergabe von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs des Elektronetzes Nord Magdeburg. Die Leistungen umfassen insgesamt 6,3 Millionen Zugkilometer, von denen 5,5 Millionen Zugkilometer auf sachsen-anhaltischem Gebiet liegen. Vergabezeitraum ist Dezember 2013 bis 2028.
halt wir sprechen. Diese Leistung soll nun gemäß § 3 VOL/A freihändig vergeben werden. Diese Bestimmung setzt das Vorhandensein einer sogenannten vorteilhaften Gelegenheit voraus.
Ich möchte an dieser Stelle Folgendes festhalten: Eine solche freihändige Vergabe ist nach europäischem Recht möglich und in bestimmten Fällen natürlich auch sinnvoll, sonst gäbe es diese Bestimmung nicht. Richtig ist, dass das Ermessen für diese Vergabeart zu Recht sehr stark eingeschränkt ist, um Missbrauchsversuchen vorzubeugen.
Aus diesem Grund enthält die Vergabeakte nach den mir vorliegenden Informationen einen ausführlichen Prüfvermerk, der das Vorliegen der vorteilhaften Gelegenheit umfassend analysiert und im Ergebnis begründet und bewertet. Auf 57 Seiten wird dieser Punkt von führenden internationalen Kanzleien untersucht. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass die DB AG ihrerseits Vertragsinhalt und Vergabeart mehr als einmal geprüft hat, um sich vor einem Wagnis zu schützen.
Ich möchte an dieser Stelle eine Anmerkung machen: Das Land Niedersachen hat im Zusammenhang mit der Vergabe von Verkehrsleistungen nach § 3 VOL/A vor nicht einmal zwei Monaten ein solches Verfahren erfolgreich durchgeführt, ohne dass dieses beanstandet wurde. Sie gefährden mit Ihrem Antrag die Zukunft des ÖPNV in unserem Land und blockieren dringend notwendige Vergabeverfahren.
Gerne möchte ich Ihnen beispielhaft einige Faktoren benennen, die uns auch recht vorteilhaft erscheinen. Wir reden über eine Haushaltseinsparung allein bis 2017 in Höhe von 40 Millionen € für den Landeshaushalt. Die heute in der „Volksstimme“ veröffentlichte Pressemeldung ist insofern nicht richtig, als das nur der Vergleichszeitraum zu dem alten Verkehrsvertrag ist. Die Einsparung lässt sich weit über das Jahr 2017 hinaus fortschreiben. Das Land partizipiert an diesen Minderausgaben bis zum Jahr 2028. Das ist schwer quantifizierbar, aber schon wenn man den alten Verkehrsvertrag als Vergleichsgröße heranzieht, kann man über eine solche Größenordnung reden.
Wir reden über die Übernahme des Infrastrukturkostenrisikos durch die DB AG. Wir reden über 100 % Kundenbetreuer, die auch wieder Fahrausweise im Zug verkaufen. Wir reden über die vorzeitige Herauslösung der Leistungen aus den Fesseln des bis 2017 laufenden alten Verkehrsvertrages und damit über die Realisierung deutlich höherer Qualitätsparameter, verbunden mit dem Einsatz moderner Fahrzeuge vier bis sechs Jahre vor dem ursprünglichen Vertragsende. Wir reden über fabrikneue und tatsächlich auch verfügbare und vom EBA zugelassene Doppelstockwagen mit hohem Fahrkomfort und vieles andere mehr.
Kurzum: mehr Qualität für weniger Geld, Maßnahmen, welche die Attraktivität des SPNV deutlich verbessern und die von konkretem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sind. Das wollen Sie mit Ihrem Antrag verhindern.
Meine vorletzte Anmerkung möchte ich nutzen, um mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den zuständigen Häusern und bei der Nasa zu bedanken, die dieses schwierige Geschäft seit vielen Jahren sehr professionell beherrschen. Die im Antrag verborgene Unterstellung, hier wären Laien am Werk, die leichtfertig falsche Entscheidungen träfen, teilen wir ausdrücklich nicht.
Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass in vielen Bundesländern Verpflichtungsermächtigungen teilweise nicht oder erst nach Vertragsabschluss ausgebracht werden. Der Vorschlag der Nasa, für die neuen Rahmenbedingungen des Verkehrsvertrags im Nachtragshaushalt eine VE auszubringen, zielt darauf ab, an dieser Stelle Transparenz und Planungssicherheit zu schaffen.
Im Lichte der umfangreichen Erläuterungen im Finanzausschuss sehen wir im Gegensatz zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keinen Grund, an diesem Anliegen zu zweifeln. Das Interesse an der Transparenz des Haushaltsplans und an einem attraktiven Nahverkehr teilen wir. Wir lehnen Ihren Änderungsantrag deshalb ausdrücklich ab.
Herr Kollege Barthel, zunächst einmal vielen Dank dafür, dass Sie so ausführlich auf den Sachverhalt eingegangen sind. Ich denke, dass wir uns in diesem Hause die Mühe machen müssen, das in einem ruhigen Ton und ausführlich zu erörtern.
Ich habe eine Nachfrage, da Sie offenkundig Informationen haben, die mir nicht vorliegen, nämlich den Vergabevermerk und vielleicht noch weitere Hintergrundinformationen. In der „Volksstimme“ wird Ihr Fraktionsvorsitzender mit der Aussage zitiert, dass für das Elektronetz Nord diese Verpflich
tungsermächtigung gar nicht notwendig wäre, sondern dass diese Verpflichtungsermächtigung für andere Strecken geplant sei.
In dem Schreiben, das dem Finanzausschuss vorliegt, unterschrieben vom Minister Herrn Webel, heißt es allerdings:
„Für das Netz ‚Elektronetz Nord’ ist nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens die Vertragsunterzeichnung am 30. November 2011 erfolgt. Damit könnten sofort VE in Höhe von 1 035 Millionen € (1 042 Millio- nen € im Nachtragshaushalt beantragt) festgelegt werden und so verringern sich die alten Verpflichtungsermächtigungen in gleichem Umfang.“
Was stimmt denn nun? Ist die Verpflichtungsermächtigung, über die wir heute entscheiden, für das Elektronetz Nord oder ist sie für ein anderes Netz?
Die Verpflichtungsermächtigungen separat auf einzelne Verkehrsverträge aufzuteilen, ist nach meinen Informationen relativ schwierig, weil sie ineinandergreifen und weil das Elektronetz Nord jetzt durch die Neuvergabe Teil des großen Verkehrsvertrags ist. Man kann natürlich auch die VE des großen Verkehrsvertrags heranziehen, aber vor dem Hintergrund von Transparenz und Haushaltswahrheit ist es durchaus der richtige Weg, dass man diese VE jetzt mit Vertragsbeginn einstellt.
Wir unterstützen das ausdrücklich. Ich hatte am Ende meiner Rede ausdrücklich gesagt, dass viele Länder auf Verpflichtungsermächtigungen verzichten, aber das ist ein Verfahren, das nicht in unserem Interesse sein kann, weil es für die Parlamentarier dann deutlich schwieriger wird, die Kosten für die Verkehrsverträge nachzuverfolgen.