Ein weiterer Bereich, der mir wichtig ist und mit dem wir uns sicherlich intensiv - an die Adresse von Herrn Schröder und an die CDU gerichtet - befassen müssen, sind die schienengebundenen Dienstleistungen. Dazu empfehle ich allen, ein Gespräch mit der Gewerkschaft EVG zu führen. Die Situation stellt sich in diesem Bereich etwas anders und auch komplexer dar, und zwar sowohl aufgrund von unterschiedlichen Tarifverträgen als auch aufgrund des Geltungsbereiches dieser Tarifverträge für die Beschäftigten. Ich denke, es wird unsere Aufgabe sein, hierzu im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gegebenenfalls noch ergänzende Lösungen zu finden.
Dabei gilt es auch, der tatsächlichen Situation bei uns im Land gerecht zu werden. Die Gewerkschaft EVG warnt schon heute vor der zukünftigen Entwicklung, die man im Auge haben muss, auch vor dem Hintergrund, dass die Deutsche Bahn AG 30 neue Tochterunternehmen gegründet hat, in die Aufträge der Deutschen Bahn AG ausgegliedert werden, obwohl es hier zurzeit noch keinerlei Tarifbindung gibt. Auch das sollten wir uns von der Konsequenz her in Ruhe anschauen und gerade an dieser Stelle die Gewerkschaft EVG anhören.
Meine Damen und Herren! Ich habe es anfangs schon erwähnt: In den Ausschüssen und bei den Anhörungen werden wir alle Sachargumente sorgfältig aufnehmen - das gehört zu einem guten Gesetzgebungsverfahren -, diskutieren und prüfen. Ich denke, das sind wir diesem wichtigen Gesetzgebungsverfahren und dem Ziel, das wir erreichen wollen, schuldig.
Meine Damen und Herren! Wir schlagen vor, dieses Gesetz zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Landesentwicklung und Verkehr, für Inneres und für Finanzen zu überweisen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Steppuhn, ich möchte aus umweltpolitischer Sicht gern zwei Fragen stellen. Mir fällt auf, dass Ihr Gesetzentwurf sozusagen mit heißer Nadel gestrickt wurde. Vorblatt, Text und Begründung fallen teilweise auseinander oder fehlen in einigen Punkten.
In § 3 Absatz 3 beschreiben Sie die Umweltbelange. So wie in Ihrer Rede haben Sie diese auf Energieeinsparungen reduziert. Ist das die Auffassung Ihrer Fraktion, dass sich Umweltbelange in diesem Vergabegesetz nur in Form von Energieeinsparungen wiederfinden sollen?
In § 9 Absatz 2 sprechen Sie von „geeigneten umweltbedeutsamen Aufträgen“. Können Sie mir das bitte näher erklären?
Ja. - Zunächst: Wenn Sie dort etwas gefunden haben, was nicht zueinander passt, dann werden wir uns das sicherlich anhören und uns auch damit befassen.
Zu der inhaltlichen Kritik und zu den Nachfragen ist zu sagen: Wir sind uns schon darüber im Klaren, dass wir in einem Vergabegesetz nicht alle Probleme unseres Landes regeln wollen. Im Kern geht es gerade im Hinblick auf die Umweltkriterien darum zu berücksichtigen, wenn zum Beispiel - was heute schon möglich ist - ein Bauunternehmen einen Vorschlag macht, ein Nebenangebot abgibt, das dazu führt, dass der Auftrag zwar anders abgearbeitet wird und etwas teuerer wird, aber am Ende dadurch mehr Energie eingespart wird, dann ist das eine Zielsetzung, die wir uns durchaus stellen können. Die gehört in ein Vergabegesetz.
Im Übrigen wollen wir - dabei bleiben wir mit unserem Koalitionspartner - ein einfaches und klares Vergabegesetz schaffen. Manche Dinge aus dem Umweltbereich müssen nicht unbedingt in einem Vergabegesetz stehen.
Der Kern eines Vergabegesetzes ist die Lohnuntergrenze. Das ist das, was die Bürgerinnen und Bürger interessiert und was ein zentrales Problem ist. Deshalb frage ich: Welche Wirkung soll dieses Gesetz bei Tarifverträgen insbesondere im Dienstleistungsbereich entfalten?
Einen Bereich haben Sie in Ihrer Rede angeschnitten, die Wach- und Schließgesellschaften, bei denen die Vergütung weit unter 7,50 € pro Stunde, mitunter unter 5 € liegt. Welche Wirkung soll dieses Gesetz entfalten?
Da muss man über konkrete Bereiche reden. Ich habe es angesprochen. Natürlich haben wir bei den Beschäftigten, die bei Wach- und Schließgesellschaften arbeiten, klassische Niedriglöhne zu verzeichnen. Aber der Großteil der öffentlichen Auftragsvergabe findet in Bereichen statt, in denen es schon Tarifverträge gibt, in denen es Mindestlöhne gibt.
Ich habe die Quote genannt. Sie liegt bei 85 %. Insofern wird dieses Gesetz auch ohne Lohnuntergrenze eine große Wirkung entfalten.
Also, es gibt im gesamten Baubereich keinen Tariflohn und keinen Mindestlohn mehr unter 8,50 €. In den Bereichen, in denen es keinen Mindestlohn gibt - ich habe es erwähnt -, im Garten- und Landschaftsbaubereich beträgt der niedrigste Tariflohn 8,20 €.
Frau Bull, wir wissen natürlich, dass Tarifverträge und Mindestlöhne, auch wenn wir sie haben, nicht immer eingehalten werden. Wir wollen, dass der öffentliche Auftraggeber auch bei der Vergabe
Das ist das Kernziel dieses Gesetzes. Deshalb machen wir dieses Gesetz, nicht allein wegen einer Lohnuntergrenze, die wir uns - das habe ich auch gesagt -, natürlich wünschen würden, die nicht verkehrt ist, die politisch wichtig ist.
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, begrüßen wir Schülerinnen und Schüler der Lange-Sekundarschule Bitterfeld als Gäste der Landeszentrale für politische Bildung. Willkommen in diesem Hohen Haus!
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt haben wir schon einiges über den Sinn, den Zweck und die Inhalte der Gesetzentwürfe gehört. Vielleicht darf ich noch einmal daran erinnern, was denn eigentlich die ursprünglichen Aufgaben von Vergaberegelungen der öffentlichen Hand sein sollten.
Ich glaube, es sind sich alle einig darüber, dass das oberste Ziel der Vergaberegelungen für öffentliche Aufträge darin besteht und bestehen sollte sicherzustellen, dass die öffentliche Hand die wirtschaftlichste Leistung erhält. Es geht eben nicht um den niedrigsten Preis, sondern um das PreisLeistungs-Verhältnis. Das Dumme an der Sache ist nur, dass die Preise immer relativ leicht zu beurteilen sind, während Leistungen, also Qualität, sehr viel schwerer einzuschätzen sind.
Aber letztlich geht es bei der Vergaberegelung um eine Art Qualitätsmanagement für den Vergabeprozess. Lassen Sie mich das einmal sehr plastisch und bewusst überzeichnet ausdrücken. Es geht um so spannende Fragen wie: Warum hält
eine privat finanzierte Straße 20 Jahre, eine öffentlich finanzierte aber nur bis zum Ablauf der Garantiezeit? Oder: Warum wurde bei der Bibliothek der Universität Magdeburg inzwischen fast mehr Geld in die Nachbesserungen investiert als in den eigentlichen Bau? - Auch das gehört zum Qualitätsmanagement.
Solche Beispiele kennt wahrscheinlich jeder von uns. Sie zeigen, wo die eigentliche Herausforderung bei Vergaberegelungen liegt. Das geht nach meiner Einschätzung manchmal etwas unter: die Beurteilung von Qualität, von Leistungen, damit eben nicht vordergründig immer nur auf die Preise geschielt wird, was bei den Unternehmen dann natürlich immer einen Lohndruck auslöst.
Ich glaube, wenn wir dieses Qualitätsproblem konsequenter in den Griff bekommen würden, könnten wir auch ganz viel Geld sparen. Mit dem Geld kann man dann außerhalb des Vergabeprozesses ökologische und soziale Ziele effektiv verfolgen, aber eben nicht im Vergabeprozess.
Natürlich gehört auch die Bekämpfung von Korruption und Vetternwirtschaft in allen Schattierungen zur Regelung von Vergabeprozessen. Das muss mit bedacht werden. Natürlich dürfen auch illegale oder illegitime Beschäftigungsverhältnisse nicht honoriert werden. Deshalb ist Transparenz eines der obersten Gebote öffentlicher Vergaben.
Schon immer hat es Zielkonflikte rund um Vergaberegelungen gegeben. Die EU will, dass regional ansässige Unternehmen eben nicht bevorzugt werden. Die örtlichen Auftraggeber wollen aber aus naheliegenden Gründen genau das.
Last, but not least ist das Vergabegesetz in allen Bundesländern mit weiteren politischen Themen besetzt worden. Klassiker sind, dass Jungunternehmer oder kleine Unternehmen besondere Chancen bekommen sollen. Inzwischen sind eben auch Forderungen gängig, ökologische und soziale Aspekte in den Prozess mit zu integrieren. Das haben auch Sie, Herr Dr. Thiel, betont.
Der Versuch, über das Vergabegesetz einen gesetzlichen Mindestlohn gewissermaßen durch die Hintertür einzuführen, ist dann in gewisser Weise eine logische Konsequenz. Gleichwohl ist es bedenklich; denn die Tariffindung ist aus guten Gründen Sache der Tarifparteien.
Genauso, denke ich, ist es falsch, ein Gesetz mit immer neuen Aufgaben zu befrachten, die dann zum Teil wieder in einem Spannungsverhältnis zu den eigentlichen Regelungszielen stehen. Diese sind - ich darf noch einmal daran erinnern - erstens die Erlangung der wirtschaftlichsten Leistung für die Verwaltung und zweitens die Schaffung von Transparenz. Es geht - ich darf es noch einmal er