Protokoll der Sitzung vom 16.12.2011

(Frau Bull, DIE LINKE: Wir hätten es ja nicht gemusst!)

Ich will Ihnen nachher auch sagen, warum. Hier das Image der Kümmerschwester mit dem roten Häubchen, die über Land fährt und alle Problemtränen trocknet, zu pflegen,

(Frau Bull, DIE LINKE: Ist das zitierfähig? - Weitere Zurufe von der LINKEN)

mag ja zum Mysterium eines Selbstverständnisses der Opposition gehören; bei diesem Thema jedoch gibt es ganz andere Verabredungen.

(Zuruf von Frau von Angern, DIE LINKE)

Die Obleute haben sich im Ausschuss einvernehmlich darauf verständigt, den Antrag vom 18. April 2008, aus der vergangenen Legislaturperiode, aufzunehmen und darüber im Ausschuss weiter zu beraten.

(Herr Lange, DIE LINKE: Genau das ist das Problem! - Zuruf von der CDU)

Der Antrag, den Sie jetzt neu vorlegen, nimmt die Punkte dieses alten Antrages auf.

Hinzu kommt, dass ich im Ausschuss schon vor Monaten in einer ersten Darstellung eine Bestandsanalyse vorgestellt habe. Dabei ist deutlich geworden, dass wir die Aufgabenbereiche und die Einsatzgebiete der pädagogischen Mitarbeiter einer historischen und auch einer kritischen Würdigung unterziehen werden.

Dies geschieht nicht nur vor dem Hintergrund des PEK, das das Kabinett beschlossen hat, sondern auch vor dem Hintergrund einer sich verändernden Schullandschaft. All das habe ich im Ausschuss dargestellt. Es ist dann verabredet worden, dass es einen weiteren Termin gibt, zu dem wir nach dieser Bestandsanalyse die inhaltlichen und strukturellen Fragen beantworten wollen, die sich aus der Bestandsanalyse ergeben.

(Zuruf: Na fein!)

Das haben wir uns für die kommenden Monate vorgenommen. Das ist auch so kommuniziert und verabredet worden.

Dass hier nun parallel zu dem Beratungsprozess im Ausschuss ein alter Koalitionsbeschluss aus

dem Jahr 2008 aufgenommen wird, frei nach dem Motto: seht her, wir kümmern uns um die PM,

(Frau Bull, DIE LINKE: Können wir doch machen!)

entspricht, wie ich finde, weder den Verabredungen noch ist es guter Stil. Eigentlich müsste man den Antrag daher ablehnen. Weil es mir aber darum geht, dieses wichtige Thema weiter voranzubringen, will ich mich damit anfreunden, diesen Antrag zu überweisen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Kollege Herr Weigelt. Bitte Schön, Herr Weigelt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Höhn, ich möchte gar nicht viel herumreden. Der Antrag greift in eine offene Wunde. Wir haben das auch gerade vorgetragen bekommen. Es sind dringende Fragen zu beantworten. Diese werden wir in Kürze auch beantworten müssen.

Ich möchte in der nötigen Kürze auf das Thema pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen eingehen und dabei die aus dem Antrag abzuleitende Problemlage anreißen, um die es auch uns geht.

(Frau Bull, DIE LINKE: Machen Sie das!)

Die Landesregierung hat in ihrem Personalentwicklungskonzept bis 2025 die Zahl der pädagogischen Mitarbeiter auf null gesetzt, und dies, obschon allen Beteiligten klar sein muss, dass dieser Fakt mit anderen öffentlich formulierten Absichtserklärungen und Zielen nicht in Übereinstimmung zu bringen ist und dass diese Ziele auch nicht ohne Änderung des Personalentwicklungskonzeptes zu verwirklichen sein werden. Es besteht also - wie man so schön sagt - ein klassischer Zielkonflikt.

Worin genau besteht nun dieser Zielkonflikt? - Meine Damen und Herren! Grundsätzlich begrüße natürlich auch ich die Anstrengungen der Landesregierung, mittels des Personalentwicklungskonzeptes den Personalkörper des Landes SachsenAnhalt nachhaltig zu verschlanken. In diesen Bemühungen sind uns andere Länder sogar schon eine Nasenlänge voraus.

(Zuruf: Nein!)

Es ist doch aber auch offensichtlich, dass das bisherige Ziel, die pädagogischen Mitarbeiterinnen - so ist es noch immer definiert; Sie hatten das vorgestellt - an unseren Schulen bis zum Jahr 2025

abzuschaffen, mit dem Ziel kollidiert, die integrative Beschulung in unserem Land in dem richtigen Maße auszuweiten.

(Zuruf: Richtig!)

Wenn wir alle gemeinsam feststellen, dass ein zu hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern eines Jahrganges unsere Förderschulen besucht, und wenn wir wesentlich mehr Förderschülern als bisher den Weg in den integrativen Unterricht an Regelschulen - von Inklusion möchte ich hier noch gar nicht sprechen - ebnen wollen, dann ist es glasklar und selbstverständlich, dass wir künftig auch in einer nicht geringen Zahl pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen werden.

Eine Alternative wäre es, nicht ausgebildete Lehrkräfte und vielleicht sogar kommunale Bedienstete für diese Tätigkeit einzusetzen. Abgesehen von den dabei zu erwartenden inhaltlich-fachlichen Schwierigkeiten stellt sich auch die Frage: Woher nehmen wir sie?

Ich möchte aber nicht ausschließen, dass zu gegebener Zeit doch einmal über eine Unterstützung aus dem - ich nenne es einmal so - Quereinsteigerbereich offen nachgedacht werden kann. Das „offen“ gilt natürlich ganz allgemein; denn nur in einer offen geführten Diskussion werden wir des anstehenden Problems, wie es im Antrag beschrieben wird, Herr werden können.

Dazu ist es allerdings notwendig, dass uns durch die zuständigen Ministerien ein abgerundetes, stimmiges und nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgelegt wird. Auf diesem Weg sind wir; der Minister hat es gerade beschrieben.

Das, was wir bisher im Ausschuss für Bildung und Kultur vorgelegt bekommen haben - das möchte ich auch sagen -, genügte weder meinen Ansprüchen noch denen meiner Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss.

(Beifall bei der CDU)

Hier sind sowohl der Sozialminister und der Kultusminister als auch - nicht zu vergessen - der Finanzminister gefordert. Wir müssen in diesem Bereich, weil es nötig ist, nachlegen. Das gilt im Übrigen auch für eine ausreichend finanzierte Lehrerfortbildung. Der integrative Unterricht kann nur mit Lehrerfortbildung klappen. Diese muss sichergestellt werden. Darüber haben wir am 23. November 2011 im Ausschuss bereits gesprochen.

Aus diesem Grund werden wir als CDU-Fraktion einer Überweisung des Antrages der Fraktion DIE LINKE zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur und zur Mitberatung in den Sozialausschuss und den Finanzausschuss zustimmen.

(Zuruf: Na schön!)

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Weigelt. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Professor Dalbert. Bitte schön, Frau Professor Dalbert.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE richtet sich an die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen. Er macht darauf aufmerksam, dass wir mit diesen Mitarbeitern, ca. 2 000 Männern und Frauen, eine Berufsgruppe haben, die in unseren Schulen, insbesondere in den Grundschulen und in den Förderschulen, eine sehr wertvolle, eine unverzichtbare Arbeit leistet und - wir haben es auch in der Einbringungsrede von Herrn Höhn gehört - dass sie mit dem Personalentwicklungskonzept, das den Abbau dieser Berufsgruppe vorsieht, sozusagen in einer Art Zielkonflikt steht.

Diese Mitarbeiter erledigen also eine wichtige Arbeit, die unverzichtbar ist. Insofern kann ich es nachvollziehen, dass die Fraktion DIE LINKE diesbezüglich mit einem parlamentarischen Instrument einen Akzent setzen möchte.

Die Frage, die mich bewegt - ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um dazu auch Stellung zu nehmen -, ist in der Tat: Was sind eigentlich pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen? - Das ist eine Frage, die ich für sehr grundlegend halte, auch für die spätere Beschäftigung im Ausschuss. Es zieht sich auch hier durch die Reden hindurch, dass mit diesem Begriff sehr ungenau umgegangen wird.

Zum einen verstehen wir unter pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Personen, die eine Qualifikation als staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher haben. Zum Teil haben diese zusätzlich eine Lehrqualifikation für die unteren Klassen - das stammt noch aus der DDR-Zeit; einige der Kolleginnen und Kollegen verfügen auch über spezielle förderpädagogische Kenntnisse und Fertigkeiten. Dies ist sozusagen die Berufsgruppe, mit der wir es zu tun haben.

Nun ist aber der Begriff des pädagogischen Mitarbeiters oder der pädagogischen Mitarbeiterin keine geschützte Berufsbezeichnung, sondern kann eben auch verstanden werden - das ist in einigen Reden deutlich geworden - als Überschrift für eine Berufsgruppe, die wir an den Schulen zusätzlich zu den Lehrkräften brauchen.

Diese Mitarbeiter brauchen wir an den Schulen zusätzlich zu den Lehrkräften zum einen deshalb, weil wir - das ist auch im Koalitionsvertrag nachzulesen - Ganztagsschulen haben wollen, was wir

allein mit Lehrkräften nicht hinbekommen werden, und zum anderen deshalb - auch das wurde schon erwähnt -, weil wir davon ausgehen dürfen, dass die Heterogenität von Schulklassen zunehmen wird, nicht zuletzt auch durch den Gedanken der Inklusion. Insofern habe ich mit dem Antrag ein Problem.

Ich freue mich aber auf die spannenden Diskussionen im Ausschuss. Denn wenn wir die Bezeichnung „pädagogischer Mitarbeiter“ als Überschrift für diese Berufsgruppe nehmen, die wir zusätzlich zu den Lehrern und Lehrerinnen in den Schulen brauchen, dann kommen ganz andere Dinge in den Blick: die Erzieher und Erzieherinnen, die Sozialarbeiter, die Diplompädagogen, die Erziehungswissenschaftler mit Bachelor- oder Masterabschluss sowie die Schulpsychologen und -psychologinnen. Wir haben also ein ganzes Bündel. Und das ist mir wichtig.

Ich möchte es einmal unter dieses Motto stellen: Ich würde gern den Antrag vom Kopf auf die Füße stellen. Ich glaube, wir dürfen nicht von einer Berufsgruppe ausgehend denken und uns fragen: Was tun wir mit dieser Berufsgruppe, die uns sehr wertvoll und wichtig ist?

Vielmehr müssen wir von der Schule ausgehend denken und uns fragen: Was brauchen wir an den Schulen zusätzlich zu den Lehrern und Lehrerinnen? Welche Berufsgruppen bringen die erforderlichen Qualifikationen mit, um diese Aufgaben erfüllen zu können? Wo besteht dann noch Fortbildungsbedarf? Denn es gibt möglicherweise auch Fachkräfte, die diese Aufgaben mit lediglich einer Fortbildung bewältigen können.

Deshalb würde ich den Begriff der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht als Bezeichnung für eine bestimmte Berufsgruppe verstehen wollen, sondern als Überschrift für eine Aufgabe übernehmen wollen, die wir im Ausschuss zu lösen haben.

Wenn Herr Weigelt das nicht schon beantragt hätte, würde ich den Antrag jetzt stellen. Ich schließe mich daher dem Antrag von Herrn Weigelt an. Auch wir befürworten die Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und sehr gerne auch in den Ausschuss für Finanzen. - Herzlichen Dank.