Protokoll der Sitzung vom 23.03.2012

- Nein, das ist keine Vermutung. Es wäre aber schön, wenn es eine Vermutung wäre. es ist klar, dass es am ehesten zur Rückfälligkeit kommt.

Folgende Argumente sprechen gegen den Warnschussarrest und damit gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Solche vermeintlichen Auswege wie der Warnschussarrest entlarven sich in der Regel als Irrwege. Man lenkt von eigentlichen Lösungsansätzen ab.

Strafverschärfung wird nicht von künftigen Straftaten abhalten und vor Gewaltanwendung abschrecken. Das zeigen Geschichte und Gegenwart. Das wird beispielsweise in den USA deutlich. Im Gegenteil, Prävention bewirkt letztendlich weitaus mehr als Repression. Wenn überhaupt, setzen schnelle Verfolgung und Aufdeckung der Straftat tatsächlich positive Akzente.

Jugendstrafrecht sollte altersgemäßer, flexibler und vor allem erzieherischer ausgestaltet werden. Sollte neben der Bewährungsstrafe dennoch ein Denkzettel bzw. ein Warnschuss notwendig sein, sollte man zuallererst über zusätzliche gemeinnützige Arbeiten oder einen Täter-Opfer-Ausgleich mit einer qualifizierten Begleitung nachdenken.

Die Rückfälligkeit nach einem Arrest ist weitaus höher als nach Ablauf einer sozialpädagogisch gestalteten Bewährungszeit. Arrest bedeutet zumeist eben auch ein Zusammenleben mit anderen Kriminalitätserfahrenen auf engem Raum.

Fazit: Jugendliche, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden, haben mit diesem Urteil bereits einen Warnschuss erhalten. Sie zusätzlich im Gefängnis zu inhaftieren ist nicht nur kontraproduktiv, sondern auch rechtlich hochproblematisch.

Aufgrund der Meldungen, die wir in der Presse wahrnehmen konnten, neige ich dazu, den Antrag zu stellen, dass wir heute über diesen Antrag punktweise abstimmen. Da ich aber weiß, dass Sie dazu neigen, diesen Antrag in die Ausschüsse zu überweisen, verzichte ich auf diesen Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau von Angern. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Kolb. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Antrag im Hinblick auf den Jugendarrest lenkt DIE LINKE in der Tat den Blick auf ein Thema, das ansonsten kaum Beachtung findet. Wir haben das auch in der Presseresonanz festgestellt. Dazu gab es eine Pressekonferenz. Das Thema, das die Medien aufgegriffen haben, bezog sich auf die Schulschwänzer. Was Jugendarrest insgesamt bedeutet, ist aber leider nicht zum Ausdruck gekommen.

Wir müssen dabei berücksichtigen, dass wir in den vergangenen Jahren viele Baustellen im Bereich des Strafvollzugs hatten. Wir haben natürlich den Fokus auf den Jugendstrafvollzug gelegt. Wir haben die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu verbessert. Durch eine Reihe von Projekten und durch den Ausbau von Behandlungsmaßnahmen haben wir versucht zu erreichen, dass wir die Jugendlichen besser betreuen können und insbesondere die Übergänge von der Jugendhaft in die Freiheit fließender und besser betreut werden.

Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass wir von einer kleinen Zahl von Jugendlichen sprechen. Die Jugendarrestanstalt in Halle ist eine eigenständige Anstalt. Das hat nichts mit Knast zu tun, auch wenn die Medien dies oftmals für eine schöne Schlagzeile nutzen. Wir haben dort 35 Plätze. In den vergangenen Jahren hatten wir eine relativ konstante Auslastung von im Durchschnitt 17 oder 18 Jugendlichen, die dort einen Jugendarrest verbringen. Ein Drittel davon sind die Schulverweigerer, die heute schon erwähnt worden sind.

Ich glaube, wir müssen uns an dieser Stelle nicht darüber unterhalten, ob dieser Jugendarrest sinnvoll ist. Das kann sicherlich im Rahmen der Anhörung noch einmal hinterfragt werden. Es ist aber ganz klar, dass wir eine Regelung im Jugend

gerichtsgesetz haben. Deshalb müssen wir eine solche Jugendarrestanstalt vorhalten.

Bei manchen Jugendlichen habe ich den Eindruck, dass es eines Achtungszeichens bedarf, um ein Umdenken zu erreichen. Welche erzieherischen Maßnahmen kann man aber innerhalb von maximal vier Wochen umsetzen? Ich glaube, der Jugendarrest kann im Hinblick auf erzieherische Maßnahmen vor allen Dingen eine Analyse der Situation des betroffenen Jugendlichen und seiner Schwierigkeiten sein. Dies schreibt das Jugendgerichtsgesetz im Übrigen entsprechend vor. Dem Jugendlichen soll geholfen werden, dass er überlegt, was denn die Ursache dafür war, dass er diese Straftat begangen hat.

Das muss natürlich nach der Entlassung aus dem Jugendarrest fortgeführt werden. Wenn im Rahmen dieser relativ kurzen Frist zunächst einmal festgestellt werden kann, in welchen Bereichen die Defizite liegen und welche Möglichkeiten und Maßnahmen es gibt, um ihm weiterzuhelfen, dann ist der konkrete nächste Schritt, ihm diese Behandlungsmaßnahmen auch anzubieten. Das ist ein Bereich, für den die Justiz aber nicht zuständig ist. Vielmehr ist in diesem Fall Hilfe über die Jugendgerichtshilfe anzubieten.

Ich muss aber leider feststellen, dass sich die diesbezüglichen Bedingungen in den vergangenen Jahren verschlechtert haben. Es ist so, dass viele Kreise den Täter-Opfer-Ausgleich, der zu Recht als wirksame Maßnahme angesehen wird, aus finanziellen Gründen nicht mehr anbieten, weil sie dies als eine freiwillige Leistung einschätzen, da der Täter-Opfer-Ausgleich im Katalog des SGB VIII nicht als Hilfemaßnahme aufgeführt ist.

Vor einigen Jahren ist im BMJ eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, um eine Konkretisierung in diesem Bereich hinzubekommen. Das ist aber leider am Widerstand der kommunalen Spitzenverbände gescheitert, die der Meinung waren, dass es klarer Regelungen im SGB VIII nicht bedarf.

Wir müssen aber sicherstellen, dass dann, wenn bestimmte Defizite festgestellt werden, wenn Handlungsbedarf besteht, wenn beispielsweise ein Antigewalttraining stattfinden soll oder eine andere Maßnahme ergriffen werden soll, diese dann auch zeitnah stattfindet. Wenn ein Jahr nach der Entlassung aus dem Jugendarrest nichts läuft, dann verpufft die Maßnahme. Insoweit stelle ich mir Jugendarrest immer als eine Kombination von stationären und ambulanten Nachsorgemaßnahmen vor.

Ich möchte verweisen auf unser Projekt „Moves“ im Strafvollzug, das eine Begleitung über die Entlassung hinaus vorsieht. Ich glaube, das könnte vielleicht ein Modell sein, wie künftig Jugendarrest ausgestaltet sein könnte.

Im Antrag sind viele Punkte angesprochen worden, die wir im Ausschuss intensiv beraten können. Insbesondere geht es um die Frage, wie wir den Jugendarrest in Zukunft ausgestalten können. Ich bin sehr aufgeschlossen, was die Frage betrifft, dass man das auf gesetzlicher Grundlage regelt. Es geht in der Tat um Eingriffe in Rechte von Jugendlichen. Insoweit werden wir uns ganz genau die Diskussion in Schleswig-Holstein anschauen. Das ist ein mögliches Modell für ein mögliches Jugendvollzugsarrestgesetz in Sachsen-Anhalt.

Ich sage an dieser Stelle aber auch ganz klar, dass wir nur beschränkte Ressourcen haben. Es gibt eine Prioritätensetzung. In diesem Jahr stehen zunächst einmal das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und das Erwachsenenstrafvollzugsgesetz auf der Agenda.

Zu den Themen Schulschwänzer und Beugearrest habe ich mich bereits geäußert. Das möchte ich an dieser Stelle nicht wiederholen.

Ich wünsche mir, dass wir uns auf der Grundlage der Anhörung die einzelnen Komplexe noch einmal ganz genau anschauen. Dies betrifft die Frage der Ausgestaltung und die Frage des Warnschussarrests. Dabei geht es aber mehr um die Frage der Kriminologie, um die Frage nach den Ursachen von Kriminalität. Das sollte man in einer selbständigen Anhörung betrachten, weil es unterschiedliche Voraussetzungen gibt und weil die Expertenkreise unterschiedlich sind, die zu diesen unterschiedlichen Themen Stellung nehmen können.

Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir treten nun in die Fünfminutendebatte ein, und zwar in der Reihenfolge CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Für die CDU spricht Herr Borgwardt. Bitte, Herr Borgwardt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau von Angern, ich möchte noch ein paar Sätze zu Uppsala sagen. Sie haben gesagt, dann sei mehr Personal erforderlich. Dort kommt auf drei Jugendliche ein Erzieher.

Ich will das einfach nur sagen. Vielleicht bringen Sie den Antrag erst einmal in die Parlamente ein, in denen Ihre Partei mitregiert. Dann werden wir sehen, welche Argumente vorgebracht werden. Ich bin diesbezüglich sehr aufgeschlossen. Dass wir darüber reden, ist kein Problem.

(Zustimmung bei der CDU)

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, interessiert vielleicht auch viele Kommunen; denn

sie haben dort die Möglichkeit - das wird Sie selbst überraschen -, einen Jugendlichen 48 Stunden lang einweisen zu lassen, ohne ihn dem Haftrichter vorzuführen - das muss man einfach wissen -,

(Zustimmung bei der CDU - Herr Scheurell, CDU: Wie demokratisch!)

und zwar für Maßnahmen, von denen wir heute sagen würden, das liegt völlig außerhalb unserer Vorstellungskraft. Was damit gemeint ist, galt früher als asoziales Verhalten. Dies nur zu loben und alles zu übernehmen, wollen Sie sicher auch nicht. Dies wollte ich für diejenigen, die nicht dabei waren, der Vollständigkeit halber erwähnen.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir werden nicht allzu viel Verwunderung bei Ihnen erzeugen, Frau von Angern, wenn ich sage, dass wir Ihren Antrag nicht in allen Punkten unterstützen können. Das ist wahrscheinlich klar.

Ich möchte darauf aufmerksam machen - das ist schon angeklungen -, dass der Jugendarrest keine Strafe, sondern eine Zuchtmittel im Sinne des JGG ist. Sie sind darauf eingegangen. Als Zuchtmittel soll der Arrest dem Arrestanten vor Augen führen und bewusst machen, dass er für vom ihm begangenes Unrecht einzustehen hat.

Neben der Aufarbeitung der Straftat, der Darstellung der Situation für das Opfer und der Begründung der Sozialschädlichkeit seines Verhaltens ist es auch erforderlich, ihm den möglichen Weg im Falle weiterer Straftaten aufzuzeigen. Dieser Weg endet bekanntlich in einer längeren Jugendstrafe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund eines wöchentlichen Wechsels des Bestandes von Arrestanten, der vielfältigen individuellen Problemlagen und der Kürze der Arrestdauer - Frau Ministerin ging darauf ein - von maximal vier Wochen wird ein flexibleres Konzept benötigt. Darüber streiten wir überhaupt nicht.

Strukturen und Konzepte des Jugendarrestvollzuges in Sachsen-Anhalt, genehmigt durch den Erlass des Ministeriums, liegen vor. Ergänzend für den Vollzug, das heißt für die inhaltliche Ausgestaltung des Aufenthaltes, kommt die Jugendarrestvollzugsordnung zur Anwendung. Fragen der inneren Verwaltung sowie der Organisation des Vollzuges werden durch die Jugendarrestgeschäftsordnung beantwortet. Darauf wurde bereits eingegangen.

Eine komplette konzeptionelle Neuausrichtung sehen wir derzeit eher skeptisch. Gleichwohl muss in die Konzeption des Jugendarrestvollzuges auch die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung einbezogen werden, um diesen verfassungskonform und zukunftssicher zu gestalten. Darin sind wir uns einig.

In diesem Zusammenhang wäre ein Bericht des Ministeriums im Ausschuss hilfreich, inwiefern die

Konzeption des Jugendarrestvollzuges am Standort Kirchtor, also Roter Ochse in Halle, als zukunftssicher erachtet wird.

Die Schaffung eines Jugendarrestvollzugsgesetzes nach dem Vorbild des Entwurfs des CDUregierten Schleswig-Holsteins - Sie gingen darauf ein - ist grundsätzlich überlegenswert, auch für die CDU in Sachsen-Anhalt, Frau von Angern.

Ich warne jedoch auch in diesem Bereich vor Schnellschüssen. Wir müssen die Notwendigkeit für ein Jugendarrestvollzugsgesetz im Ausschuss mit der hierfür gebotenen Gründlichkeit prüfen. Deswegen sind wir selbstverständlich für eine Anhörung.

Unser Ziel ist die Realisierung eines verfassungskonformen Vollzugs; ich betone das noch einmal. Sofern es aus rechtlichen Gesichtspunkten notwendig ist, müssen hierfür natürlich auch die formellen gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend normiert sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch eine kurze strenge Freiheitsentziehung, den damit verbundenen Zwang zur Selbstbesinnung und vielfältige Betreuungsmaßnahmen während des Arrestes sollen die Verurteilten hinreichend erzieherisch beeinflusst werden. Der Tagesablauf ist folgender: 6 Uhr wecken, 17 Uhr Abendessen. Es gibt feste Regeln: kein Fernseher, keine PlayStation und Stubendurchgänge.

Es ist natürlich keine Wohlfühl- oder Kuschelpädagogik - das ist klar -, diese soll es aber nach unserer Meinung dort auch nicht geben. Wir halten ein Kompetenztraining zu den Themen Drogen, Gewalt, Schuldprävention, Berufsberatung, gewaltfreie Kommunikation sowie Selbst- und Fremdwahrnehmung definitiv für sehr notwendig. Dafür braucht es bei einigen manchmal etwas mehr Zeit. Aus diesem Grund sind wir für Initiativen zur Verschärfung des Jugendarrestes jederzeit offen, Frau von Angern.

Aus unserer Sicht muss der Arrest auch schneller - darin gebe ich Ihnen ausdrücklich Recht -, nachhaltiger und wirkungsvoller erfolgen. Die erzieherische Wirkung darf in diesem Fall nicht ausgehebelt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Statistik spricht für sich. Im Land Sachsen-Anhalt wurden in den Jahren 2008 bis 2011 insgesamt 2 050 Jungen in den Jugendarrest geschickt - so viel zur Wirksamkeit. Von diesen 2 050 Jungen wurden nur 154 so rückfällig - wenn ich Ihrem Gedanken weiter folge, dann wird nie jemand rückfällig, weil wir niemanden einsperren, das ist völlig klar; aber das wird wohl nicht Ihre Ultima Ratio -, dass sie anschließend eine Jugendstrafe in Raßnitz verbüßen mussten.

Das Verhindern eines Abrutschens in eine kriminelle Karriere ist auch unser Ziel. Aus diesem